Wer bringt Licht in den Steuer-? Ihr Steuerberater Die gesetzlichen Grundlagen das Umsatzsteuergesetz (UStG) die Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (UStDV) Neben der nationalen Gesetzgebung hat auch, im Gegensatz zu anderen deutschen Steuergesetzen, die europäische Gesetzgebung und Rechtsprechung maßgeblichen Einfluss auf unser Umsatzsteuerrecht. Mit der Umsetzung der 6. EG Richtlinie in nationales Recht wurden die wesentlichen Bedingungen gesetzt, damit ab dem 1.1.1993 die Grenzkontrollen innerhalb der EG entfallen konnten.
Der Umsatzsteuer unterliegen Die Lieferungen oder sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Zum Leistungsaustausch gehören Zwei! den Leistenden und den Leistungsempfänger Ausnahme: Verwendet der Unternehmer einen Gegenstand für private Zwecke (z.b. private Nutzung des betrieblichen PKW s) so unterliegt auch dieser Vorgang als sog. unentgeltliche Wertabgabe grundsätzlich der Umsatzsteuer..
: Voraussetzung für einen Unternehmer Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit mit Nachhaltigkeit und die Absicht, Einnahmen zu erzielen Ab wann bin ich Unternehmer? Die Unternehmereigenschaft beginnt mit dem ersten nach außen erkennbaren auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden. Es muss die Ausführung entgeltlicher Leistungen beabsichtigt sein und die Ernsthaftigkeit dieser Absicht muss durch objektive Merkmale nach außen nachgewiesen und glaubhaft gemacht werden.
Warum so kompliziert? Das Gesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen steuerbaren Umsätzen nichtsteuerbaren Umsätzen umsatzsteuersteuerpflichtig und umsatzsteuerfrei Grundsatz: Nicht steuerbare Umsätze Eine Lieferung oder auch die Inanspruchnahme einer Dienstleitung im Inland sind steuerbar und meistens auch steuerpflichtig!
Ausnahmen vom Grundsatz und damit ein nicht steuerbarer Umsatz sind z.b.: die Geschäftsveräußerung im Ganzen, wenn das Geschäft an einen anderen Unternehmer i.s.d. Umsatzsteuergesetzes veräußert wird, echte Schadensersatzleistungen, Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück werden dort erbracht, wo das Grundstück liegt (hierunter fallen z.b. die Leistungen eines Notars, aber auch Architekten und Ingenieurleistungen) Katalogleistungen des 3a Abs. 4 /Abs.3 UStG Ist der Empfänger der Leistung ein Unternehmer und ist dieser im Ausland ansässig, so wird der Leistungsort in das Ausland verlagert. Ausnahmen beachten! Steuerbar, aber auch Steuerpflichtig? Ist die Steuerbarkeit bejaht, ergibt sich die Frage, ob eine Steuerbefreiungsvorschrift Anwendung findet. Die steuerfreien Umsätze sind abschließend im Umsatzsteuergesetz geregelt. Hierunter fallen insbesondere die Ausfuhrlieferungen an Nicht EG Länder (z.b. Schweiz) oder innergemeinschaftlichen Lieferungen ( Lieferungen innerhalb der EG )
Weitere Steuerbefreiungsvorschriften Steuerbefreit sind unter anderem auch: - die Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter / Versicherungsmakler - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken; hierunter fällt also grundsätzlich die Vermietung von Wohnungen an Privatpersonen => Aber: Nicht befreit ist die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen (Hotel- und Pensionsgewerbe) - die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut etc. ( Heilberufe) => Aber: Nicht unter diese Befreiungsvorschrift fällt der Tierarzt Steuerpflichtig, aber welcher Umsatzsteuersatz? Der Regelsteuersatz beträgt 19 % Der ermäßigte Steuersatz beträgt 7% Gewisse Lieferungen und sonstige Leistungen sind aber umsatzsteuerlich begünstigt (Stichwort: Interesse des Allgemeinwohls), und unterliegen dem verminderten Umsatzsteuersatz von 7 %. Hierunter fallen z.b. Lebensmitteln Bücher, Zeitungen Kunstgegenstände aber auch im medizinischen Bereich die Lieferung von Rollstühlen, Herzschrittmacher und Körperersatzstücken
Anlage 2 zum UStG Eine abschließende Aufzählung der begünstigten Waren finden Sie in der Anlage 2 zum UStG. Hier werden auch sämtliche Lebensmittel einzeln aufgeführt, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Mit dem ermäßigten Steuersatz werden z.b. auch folgende Umsätze versteuert: Tätigkeit als Zahntechniker Theatervorführungen / Konzerte Einräumung und Übertragung von Urheberrechten Tätigkeit der gemeinnützigen Vereine im Rahmen Ihrer Zweckbetriebe Schwimmbäder / Verabreichung von Heilbädern (Stichwort: Sauna) Beförderungsleistungen, z.b. Taxi - bis 50 Kilometer, danach 19 % USt Das Umsatzsteuersystem belastet nicht den Unternehmer an sich, sondern nur der Endverbraucher mit der Umsatzsteuer. Daher kann der Unternehmer aus seinen Betriebsausgaben auch einen Vorsteuerabzug geltend machen. Der Vorsteuerabzug setzt voraus: Erhalt einer Lieferung oder sonstigen Leistung von einem Unternehmer für sein Unternehmen Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung
Klasse!. Aber was ist mit der Umsatzsteuer?
Klasse! erste Rechnung. Aber was ist mit der Umsatzsteuer? Max Innovation, AB Str. 70, 10XXX Berlin Frau Beate Mustermann XY Str. 25 10XXX Berlin Wie muss meine Rechnung aussehen? Berlin, den 23. Oktober 2010 Rechnungs Nr.: 041 / 2010 Für die EDV-Beratung in der Zeit vom 16. bis 20. Oktober 2010 berechne ich Ihnen: 25 Stunden x 50 1.250,00 Umsatzsteuer 19 % 237,50 Rechnungsbetrag 1.487,50 Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 3. November 2010. Mit freundlichen Grüssen Bankverbindung XXXXXXXXXXXXX- Bank BLZ Kto Nr.: Steuer Nummer.: 12 / 123 / 1234 alternativ: Umsatzsteuer - Identifikationsnummer
Kleinunternehmerregelung Verzicht auf die Steuererhebung 17.500,00 (Jahresumsatz) 50.000,00 (Jahresumsatz im Folgejahr) Prüfen: Kein Anspruch auf einen Vorsteuerabzug! Die Kleinunternehmerreglung kann, muss aber nicht angewendet werden. Der Unternehmer hat die Möglichkeit von dieser Regelung Abstand zu nehmen. In der umsatzsteuerlichen Terminologie heißt dies Option. Der Unternehmer verzichtet damit auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Dies ist insbesondere interessant, wenn durch Investitionen hohe Vorsteuerrückerstattungsansprüche entstehen. Der Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung bindet den Unternehmer für fünf Jahre.
Umsatzsteuer an das Finanzamt anmelden und bezahlen? Wurden umsatzsteuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen ausgeführt? Wurde auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet? Wenn ja, muss der Unternehmer seine Umsatzsteuerzahllast selbst berechnen! Im Rahmen der Umsatzsteuer Voranmeldung wird die Umsatzsteuerzahllast selbst ermittelt und bezahlt. Ergeben sich Vorsteuerüberschüsse, wird vom Finanzamt dem Unternehmer das Geld ausbezahlt. Der Voranmeldezeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr; Ist die Umsatzsteuerzahllast niedriger als 1.000,00 kann der Voranmeldezeitraum auch das Jahr umfassen (Genehmigung durch das Finanzamt erforderlich). Ist die Zahllast höher als 7.500,00 ist der Voranmeldezeitraum monatlich. Für Existenzgründer besteht die Besonderheit, dass diese unabhängig von der Zahllast - verpflichtet sind, ihre Umsatzsteuer Voranmeldungen im Gründungsjahr und im Folgejahr monatlich anzumelden und abzuführen. Fällig sind die Voranmeldungen und die Zahlungen grundsätzlich 10 Tage nach Ablauf des Voranmeldezeitraums (März Anmeldung ist somit zum 10. April fällig) Diese Frist kann um einen Monat verlängert werden (März Anmeldung wäre dann erst zum 10. Mai fällig), wenn der Unternehmer einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellt und eine Sondervorauszahlung leistet, die spätestens mit der Dezember Voranmeldung wieder angerechnet wird. Die Sondervorauszahlung ist somit nicht verloren.
Die Vorschriften über die Rechnungslegung werden immer umfassender. Die Bundessteuerberaterkammer hat hierzu einen Flyer Neue Rechnungsanforderungen herausgegeben. Fazit Innerhalb der kurzen Vortragszeit, konnte die Umsatzsteuer nur grob angerissen werden. Gerade der Umsatzsteuer ist jede Lieferung, jede sonstige Leistung für sich zu betrachten und steuerlich zu beurteilen. Es ist daher für Gründer sinnvoll, sich zu Beginn Ihrer Tätigkeit, beraten zu lassen. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Wenden Sie sich an einen Steuerberater Informationen erhalten Sie der Steuerberaterkammer Berlin und Steuerberaterverband Berlin Brandenburg e.v. Helfen kann IHR Steuerberater: http://www.stbkammer-berlin.de/?id=8 http://www.stbverband-berlinbb.de/suchservice/schnellsuche/