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Transkript:

Aufbau, Beiträge und Leistungen im Überblick Gültig ab 1. Januar 2014 0

Seite 1 Damit Sie bei typischen Fragen zu Ihrem Vorsorgeplan nicht im umfangreichen Reglement nachschlagen müssen, haben wir dieses Kurzreglement entworfen. Dieses Kurzreglement geht nur auf die wichtigsten Punkte ein und ist rechtlich nicht bindend. Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall das Reglement massgebend ist, welches wie dieses Kurzreglement unter www.tamedia.ch zu finden ist. Wir hoffen, Ihnen hiermit einen guten Überblick über den Aufbau, die Beiträge sowie die versicherten Leistungen Ihres Vorsorgeplanes bei der Pensionskasse der Tamedia AG zu verschaffen. Sollten Sie noch Fragen haben, so stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Pensionskasse der Tamedia AG Zürich, im Januar 2014 Inhaltsverzeichnis Aufbau Seite 2 Aufnahme / Einkauf Seite 3 Finanzierung / Beiträge Seite 4 Austritt Seite 5 Pensionierung Seite 6 Flexible Pensionierung Seite 7 Invalidität Seite 8 Tod Seite 9 Vorbezug für Wohneigentum Seite 10 Weitere Informationen Seite 10

Aufbau Reglement Artikel 2, 3, 4 Seite 2 Der der Pensionskasse der Tamedia AG umfasst ein und eine Risikoversicherung. Die Pensionskasse erbringt obligatorische und überobligatorische Leistungen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Wer ist in der Pensionskasse der Tamedia AG versichert? Alle Mitarbeitenden der Tamedia AG oder einer der Pensionskasse angeschlossenen Firma in der Schweiz, welche in einem Arbeitsverhältnis von über drei Monaten stehen und unabhängig vom Beschäftigungsgrad über ein Jahreseinkommen von mindestens CHF 14'040.00 verfügen. Werden Teilzeitangestellte auch versichert? Teilzeitangestellte sind in der Pensionskasse versichert, wenn der Mindestjahreslohn CHF 14'040.00, unabhängig vom Beschäftigungsgrad, übersteigt. Welche Lohnbestandteile sind in der Pensionskasse versichert? In der Pensionskasse werden das Basissalär und alle AHV-pflichtigen variablen Lohnteile versichert. Warum die Trennung von Altersvorsorge und Risikoversicherung? In der Altersvorsorge spart jeder Versicherte auf seinem individuellen für das Alter. In der Risikoversicherung bezahlen alle Versicherten einen Risikobeitrag in einen "Risikofonds". Aus diesem "Risikofonds" werden die Leistungen für die Invaliden und die Hinterlassenen solidarisch finanziert. Beitragsprimat Leistungen nach der Pensionierung Risikoversicherung Leistungsprimat Leistungen bei Invalidität und im Todesfall Beitragsprimat Pensionskassensystem, bei welchem die Leistungen aufgrund der bezahlten Beiträge (inkl. Zinsen) berechnet werden. Leistungsprimat Im Leistungsprimat werden die Leistungen in Prozenten des versicherten Lohnes definiert. BVG Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (2. Säule). Das BVG ist ein Rahmengesetz mit Mindestnormen.

Aufnahme / Einkauf Reglement Artikel 2, 6, Anhang Seite 3 Beim Eintritt in die Pensionskasse der Tamedia AG wird die Austrittsleistung (Freizügigkeit) aus der früheren Vorsorgeeinrichtung als Sparkapital dem gutgeschrieben. Zusätzliche Einkäufe auf das können im reglementarisch möglichen Umfang vorgenommen werden. Wann erfolgt die Aufnahme in die Pensionskasse? Die Aufnahme in die Pensionskasse erfolgt mit dem Antritt des Arbeitsverhältnisses, frühestens jedoch ab Alter 18 (Risikoversicherung). Ab Alter 25 beginnt der Sparprozess für die Altersvorsorge im. Wie erfolgt die Berechnung des Alters für den Eintritt? Das Alter eines Versicherten ergibt sich aus der Differenz zwischen dem laufenden Kalenderjahr und seinem Geburtsjahr. Wie hoch ist der maximal mögliche Einkauf? Mit Hilfe der Einkaufstabelle im Anhang des Reglements kann das maximale Sparkapital ermittelt werden. Ist das Sparkapital geringer, kann die Differenz eingekauft werden. Wurde ein Vorbezug für die Wohneigentumsförderung getätigt, dürfen freiwillige Einkaufssummen erst nach Rückzahlung des Vorbezugs getätigt werden. Wie werden Einkäufe steuerlich behandelt? Einzahlungen in die Pensionskasse können in der Schweiz grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Da die kantonalen Steuerbestimmungen unterschiedlich ausgestaltet sind, empfiehlt sich jedoch, nähere Auskünfte bei den zuständigen Steuerbehörden einzuholen. Alter 25 Risikoversicherung Alter 18 Sparkapital Der Saldo auf dem entspricht dem Sparkapital. Dieses setzt sich zusammen aus den Sparbeiträgen, eingebrachten Einlagen und Einkäufen sowie der Verzinsung. Sparbeiträge Die Beiträge des Versicherten und der Firma, welche dem Sparkapital gutgeschrieben werden.

Finanzierung / Beiträge Reglement Artikel 3, 4, 5, Anhang Seite 4 Die Leistungen der Pensionskasse der Tamedia AG werden durch die Beiträge der Versicherten und der Firma finanziert. Sparen Risiko Total Alter Firma Versicherte Firma Versicherte Firma Versicherte 18 24 - - 1.0 % 1.0 % 1.0 % 1.0 % 25 34 4.5 % 4.5 % 1.75 % 1.75 % 6.25 % 6.25 % 35 44 6.0 % 6.0 % 1.75 % 1.75 % 7.75 % 7.75 % 45 54 8.5 % 8.5 % 1.75 % 1.75 % 10.25 % 10.25 % 55 65 10.0 % 10.0 % 1.75 % 1.75 % 11.75 % 11.75 % 65 70 10.0 % 10.0 % 10.00 % 10.00 % Beiträge in % des beitragspflichtigen Lohnes. Wie wird der beitragspflichtige Lohn berechnet? Der beitragspflichtige Lohn entspricht dem massgebenden Jahreslohn abzüglich dem Koordinationsbetrag. Wie hoch ist der massgebende Jahreslohn? Als massgebender Jahreslohn gilt vertraglich festgelegter Jahreslohn zuzüglich AHV-pflichtige variable Lohnteile Vorjahr Reduziert ein Versicherter ab Alter 58 den massgebenden Lohn um höchstens die Hälfte, kann von der Reduktion des beitragspflichtigen Lohnes abgesehen werden. Bei Weiterversicherung des bisherigen beitragspflichtigen Lohnes übernimmt der Versicherte auf dem hypothetischen beitragspflichtigen Lohn auch die Beiträge der Firma. Was ändert sich bei Teilzeitbeschäftigten? Die Berechnung des beitragspflichtigen Lohnes funktioniert genau gleich. Der maximale Koordinationsbetrag wird aber mit dem Beschäftigungsgrad gewichtet. Wie werden die Beiträge verwendet? Die Sparbeiträge der Firma und des Versicherten werden dem individuellen jedes Versicherten gutgeschrieben. Mit den Risikobeiträgen werden die Risikoleistungen kollektiv finanziert. Wie hoch ist der Koordinationsbetrag? Der Koordinationsbetrag entspricht 7 / 8 der maximalen AHV-Altersrente. Koordinationsbetrag Zur Berücksichtigung der in der 1. Säule (AHV/IV) versicherten Leistungen wird in der Pensionskasse der versicherte Lohn um den sogenannten Koordinationsbetrag reduziert. 4

Austritt Reglement Artikel 15, 16, 17, 18 Seite 5 Beim Austritt aus der Pensionskasse der Tamedia AG wird die Austrittsleistung (Freizügigkeit) an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen. In besonderen Fällen ist eine Barauszahlung möglich. Wie setzt sich die Austrittsleistung zusammen? Die Austrittsleistung entspricht dem Sparkapital im Zeitpunkt des Austrittes (inkl. Verzinsung). Wie wird die Austrittsleistung verwendet? Beim Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber in der Schweiz wird die Austrittsleistung direkt an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen. Ist ein neuer Arbeitgeber beim Austritt noch nicht bekannt, kann das Kapital zur Eröffnung eines Freizügigkeitskontos oder zur Bestellung einer Freizügigkeitspolice verwendet werden. Kann die Austrittsleistung bar bezogen werden? Verlässt der Versicherte die Schweiz oder das Fürstentum Liechtenstein endgültig oder nimmt er eine selbständige Erwerbstätigkeit auf, kann die Austrittsleistung gegen Vorlage entsprechender Nachweise bar bezogen werden. Seit 1. Juni 2007 gelten bei Wegzug in die Europäische Union spezielle Bedingungen. Ist eine Weiterführung der Versicherung nach Austritt möglich? Die Weiterführung der Versicherung ist möglich, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind: Der Versicherte hat im Zeitpunkt der Beendigung des Anstellungsverhältnisses das 56. Altersjahr vollendet. Die Kündigung erfolgte durch den Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen. Der Versicherte untersteht der obligatorischen Versicherung gemäss BVG nicht mehr. Die maximale Dauer der Weiterversicherung beträgt 2 Jahre. Was passiert bei einem unbezahlten Urlaub? Bei einem unbezahlten Urlaub von höchstens 3 Monaten haben der Versicherte und die Firma die Beiträge ungeschmälert zu leisten. Bei einem längeren Urlaub (max. 6 Monate) wird die Versicherung nach 3 Monaten sistiert. Auf Wunsch des Versicherten kann die Risikodeckung und allenfalls auch der Sparprozess weitergeführt werden. Der Versicherte hat dann auch den Firmenteil der Beiträge zu übernehmen. Austrittsleistung Freizügigkeitskonto Gesperrtes Konto bei einer Freizügigkeitsstiftung, welches ausschliesslich der Erhaltung des Vorsorgeschutzes dient. Freizügigkeitspolice Versicherungspolice, welche ausschliesslich der Erhaltung des Vorsorgeschutzes dient. Auffangeinrichtung BVG Vom Bundesrat eingesetzte Stiftung unter anderem zur Führung von Freizügigkeitskonten. 5

Pensionierung Reglement Artikel 8, Anhang Seite 6 Das ordentliche Pensionierungsalter entspricht dem Rentenalter gemäss BVG (zurzeit 65 für Männer und 64 für Frauen). Eine vorzeitige Pensionierung ist ab Vollendung des 58. Altersjahres möglich. Bleibt ein Versicherter über das Rücktrittsalter hinaus im Arbeitsverhältnis mit der Firma, kann der Bezug der Altersleistung bis zur Vollendung des 70. Altersjahres aufgeschoben werden. Der Versicherte kann verlangen, dass nach Erreichen des Rücktrittsalters die Sparbeiträge bis zum Ende der Erwerbstätigkeit, höchstens aber bis zur Vollendung des 70. Altersjahres, weiter entrichtet werden. Das vorhandene Sparkapital kann in eine Rente umgewandelt werden oder ganz oder teilweise als Kapital bezogen werden. Wie hoch ist der Umwandlungssatz? Die Umwandlungssätze bei Pensionierungen zwischen Alter 58 und 70 betragen: mit ohne Kapitalrückgewähr Kapitalrückgewähr Alter 58 4.93 % 5.05 % Alter 59 5.05 % 5.17 % Alter 60 5.17 % 5.29 % Alter 61 5.29 % 5.42 % Alter 62 5.42 % 5.55 % Alter 63 5.55 % 5.70 % Alter 64 5.70 % 5.85 % Alter 65 5.85 % 6.00 % Alter 66 6.00 % 6.15 % Alter 67 6.15 % 6.35 % Alter 68 6.35 % 6.55 % Alter 69 6.55 % 6.75 % Alter 70 6.75 % 7.00 % Wie wird eine Altersrente berechnet? Das bei der Pensionierung vorhandene Sparkapital wird mit dem Umwandlungssatz in eine lebenslange Altersrente umgewandelt. Beispiel Pensionierung im Alter 65: Vorhandenes Kapital: CHF 500'000 Umwandlungssatz: 6.00 % Altersrente pro Jahr: 500'000 x 6.00% = CHF 30 000 Was ist der Unterschied zwischen dem Umwandlungssatz mit und ohne Kapitalrückgewähr? Bei Wahl des Umwandlungssatzes mit Kapitalrückgewähr ist die Altersrente zwar tiefer, dafür wird den Begünstigten beim Tod des Altersrentners das bei Rentenbeginn vorhandene Sparkapital abzüglich aller bereits ausbezahlten Leistungen und dem Barwert allfälliger Hinterlassenenleistungen als Todesfallkapital ausbezahlt. Bei der Wahl des Umwandlungssatzes ohne Kapitalrückgewähr wird beim Tod des Altersrentners kein Todesfallkapital fällig. Wie viel Kapital kann bezogen und wann muss eine Kapitaloption angemeldet werden? Bei der Pensionierung kann 5 % - 70 % vom Sparkapital in Form von Kapital bezogen werden, wobei die Obergrenze von 70 % nur für den Teil des Sparkapitals gilt, welcher CHF 100'000 übersteigt. Sparkapitalien bis CHF 100'000 können zu 100 % in Form von Kapital bezogen werden. Ein Kapitalbezug muss bei ordentlicher Pensionierung sechs und bei vorzeitiger Pensionierung drei Monate vorher schriftlich bei der Pensionskasse angemeldet werden. Für die Versicherten, welche bereits per 31. Dezember 2013 in der Pensionskasse der Tamedia AG versichert waren, treten diese Bestimmungen erst ab 1. Januar 2015 in Kraft. Bis dahin können sie gemäss Reglement gültig ab 1. Januar 2013 das Sparkapital teilweise oder ganz in Form von Kapital beziehen. Weshalb braucht es beim Kapitalbezug die Unterschrift des Ehegatten? Bei einem Kapitalbezug reduziert sich mit der Altersrente auch die mitversicherte Ehegattenrente. Umwandlungssatz Prozentsatz zur Umwandlung des bei Pensionierung vorhandenen Sparkapitals in eine lebenslange jährliche Altersrente. Kapitaloption Die Möglichkeit, das Sparkapital als Kapital zu beziehen. Die lebenslange Altersrente wird bei einem Kapitalbezug entsprechend gekürzt. 6

Flexible Pensionierung Reglement Artikel 8 Seite 7 Die Altersleistungen der Pensionskasse der Tamedia AG können individuell ausgestaltet werden. Bei vorzeitiger Pensionierung kann eine Überbrückungsrente bezogen werden. Die Pensionierung kann in einem oder mehreren Schritten (Teilpensionierung) erfolgen. Welches sind die Voraussetzungen für eine Teilpensionierung? Bei einer Teilpensionierung muss das Arbeitsverhältnis um mindestens 30 % reduziert werden. Eine Teilpensionierung ist nur mit dem Einverständnis des Arbeitgebers möglich. Welche Leistungen erhalte ich bei Teilpensionierung? Das Sparkapital wird entsprechend der Reduktion des Beschäftigungsgrades aufgeteilt. Das für die Teilpensionierung ausgesonderte Kapital kann in eine Rente umgewandelt oder als Kapital bezogen werden (vorbehältlich der Einschränkung des Kapitalbezugs gemäss Seite 6 dieses Reglements). Welche Leistungskürzungen ergeben sich beim Bezug einer Überbrückungsrente? Das zur Finanzierung der Überbrückungsrente notwendige Kapital wird vom Sparkapital bei Pensionierung abgezogen, womit die lebenslange Altersrente oder das Kapital entsprechend gekürzt werden. Der benötigte Betrag hängt von der Dauer und der Höhe der gewünschten Überbrückungsrente ab (vgl. Anhang zum Reglement). Können die tieferen Leistungen bei vorzeitiger Pensionierung kompensiert werden? Bei einer vorzeitigen Pensionierung besteht die Möglichkeit, sich unmittelbar vor dem Rücktritt auf die Leistung im reglementarischen Schlussalter einzukaufen. 1. Schritt Beschäftigungsgrad 100 % 50 % 2. Schritt Beschäftigungsgrad 50 % 0 % Rente / Kapital Rente / Kapital 50 % Teilpensionierung 50 % Weiterführung Restpensionierung Beispiel: Teilpensionierung 50 % Überbrückungsrente Temporäre Rente, die bis zum Erreichen des AHV-Alters ausbezahlt wird. Die maximale Höhe entspricht der maximalen AHV-Altersrente.. AHV Eidgenössische Alters- und Hinterlassenenversicherung (1. Säule). Beschäftigungsgrad Anstellungsverhältnis in Prozenten ausgedrückt. 7

Invalidität Reglement Artikel 9 Seite 8 Versicherte, die zu mindestens 40 % erwerbsunfähig sind, haben Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse der Tamedia AG. Der Grad der Invalidität richtet sich nach dem Entscheid der Eidgenössischen Invalidenversicherung. Die Invalidenrente wird im ordentlichen Pensionierungsalter durch die Altersrente abgelöst. Wie hoch ist die Invalidenrente? Die Invalidenrente bei Vollinvalidität beträgt 60 % des versicherten Lohnes für Versicherte. Hat der Versicherte Kinder unter 18 Jahren (bzw. unter 25 in Ausbildung), wird zusätzlich pro Kind eine Invaliden-Kinderrente in Höhe von 20 % der bezogenen Invalidenrente ausgerichtet. Was geschieht mit dem? Die Sparbeiträge auf das werden durch die Pensionskasse weiter bezahlt. Dies ist eine zusätzliche Leistung aus der Risikoversicherung. Das wird wie bei einem aktiven Versicherten weiter verzinst. Was geschieht im Pensionierungsalter? Im ordentlichen Pensionierungsalter wird die Invalidenrente durch die Altersrente abgelöst. Die Höhe der Altersrente richtet sich nach dem vorhandenen Sparkapital. Was geschieht bei Teilinvalidität? Die Pensionskasse richtet je nach Grad der Invalidität eine volle, eine Dreiviertel-, eine halbe oder eine Viertelrente aus. Der Versicherte bezahlt weiterhin Beiträge auf jenem Teil, der dem aktiven Beschäftigungsgrad entspricht. Lebenslange Altersrente ab ordentlichem Pensionierungsalter Risikoversicherung Temporäre Invalidenrente bis zum ordentlichen Pensionierungsalter Invalidität Als invalid gilt, wer im Sinne der eidgenössischen IV invalid ist. Ordentliches Pensionierungsalter Das ordentliche Pensionierungsalter entspricht dem Rentenalter gemäss BVG (zurzeit 65 für Männer und 64 für Frauen). Invaliditätsgrad Der Invaliditätsgrad wird aufgrund des Erwerbsausfalls ermittelt. Für die Festlegung des Invaliditätsgrades ist der Entscheid der Eidgenössischen Invalidenversicherung massgebend. 8

Tod Reglement Artikel 10, 11, 12 Seite 9 Beim Tod eines verheirateten Versicherten oder eines unverheirateten Versicherten mit einem Lebenspartner richtet die Pensionskasse der Tamedia AG eine lebenslange Ehegattenresp. Lebenspartnerrente aus und allenfalls ein Todesfallkapital. Hat der Ehegatte oder Lebenspartner keinen Rentenanspruch, erhält er eine Abfindung. Beim Tod eines Versicherten ohne Anspruch auf Ehegattenrente bzw. Lebenspartnerrente wird ein Todesfallkapital an die Begünstigten ausbezahlt. Wie hoch ist die Ehegattenrente? Die Ehegattenrente beträgt 70 % der versicherten Invalidenrente bzw. 60 % der laufenden Invalidenoder Altersrente. Hinterlässt der Verstorbene Kinder unter 18 Jahren (bzw. unter 25), wird zusätzlich pro Kind eine Waisenrente von 20 % der versicherten Invalidenrente bzw. 20 % der laufenden Invalidenoder Altersrente ausbezahlt. Wann wird eine Ehegattenrente ausbezahlt? Wenn der überlebende Ehegatte - für den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder aufkommen muss oder - das 45. Altersjahr zurückgelegt und die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat, besteht ein Anspruch auf eine Ehegattenrente. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird eine Abfindung ausbezahlt, die 300 % der jährlichen Ehegattenrente entspricht. Wann wird die Ehegattenrente gekürzt? Die Ehegattenrente wird bei einem Vorbezug für Wohneigentum um 5 % des vorbezogenen Betrages reduziert. Die Reduktion wird jedoch nicht vorgenommen beim Tod eines Altersrentners. Ist der Ehegatte mehr als 10 Jahre jünger als der verstorbene Versicherte, Altersrentner oder Invalidenrentner, wird die Ehegattenrente für jedes darüber hinaus gehende volle Jahr um 2.5 % ihres vollen Betrags gekürzt. Was geschieht mit dem? Das vorhandene Sparkapital abzüglich dem Barwert allfälliger Hinterlassenenleistungen wird den Begünstigten als Todesfallkapital ausgerichtet. Gibt es beim Tod eines Altersrentners auch ein Todesfallkapital? Stirbt ein Bezüger einer Altersrente, welcher bei Pensionierung den Umwandlungssatz mit Kapitalrückgewähr gewählt hat, wird den Anspruchsberechtigten ein Todesfallkapital ausbezahlt. Das Todesfallkapital entspricht dem bei Rentenbeginn vorhandenen Sparkapital unter Abzug bereits bezogener Leistungen und des Barwertes allfälliger Hinterlassenenleistungen. Gibt es beim Tod eines IV-Rentners auch ein Todesfallkapital? Das Todesfallkapital entspricht 50% des vorhandenen Sparkapitals unter Abzug bereits bezogener Leistungen und des Barwertes allfälliger Hinterlassenenleistungen. Lebenspartnerrente Die Höhe der Lebenspartnerrente entspricht der Höhe der Ehegattenrente. Der Partner oder die Partnerin muss der Pensionskasse zu Lebzeiten des Versicherten schriftlich gemeldet werden. Erfolgt die Eheschliessung nach dem Rentenbeginn, wird die Ehegattenrente gemäss Tabelle im Vorsorgereglement um maximal 50% reduziert. Begünstigte Folgende Personen sind unabhängig vom Erbrecht für das Todesfallkapital anspruchsberechtigt: Überlebender Ehegatte und waisenrentenberechtigte Kinder Erheblich unterstützte Person oder 5 Jahre Lebensgemeinschaft oder Unterhalt mindestens eines gemeinsamen Kindes Übrige Kinder Nur bei Todesfällen vor Pensionierung: Eltern und Geschwister haben Anspruch auf 50 % des Todesfallkapitals 9

Vorbezug für Wohneigentum Reglement Artikel 24 Seite 10 Vorbezug bzw. Verpfändung von Vorsorgegeldern für selbstgenutztes Wohneigentum ist möglich. Der aktive Versicherte kann bis drei Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter einen Betrag für Wohneigentum zum eigenen Bedarf geltend machen. Er kann aber auch einen Betrag oder seinen Anspruch auf Vorsorgeleistungen verpfänden. Welcher Betrag kann vorbezogen werden? Der Vorbezug muss mindestens CHF 20'000 betragen. Der maximal verfügbare Betrag entspricht bis zum 50. Altersjahr der vollen Austrittsleistung und danach der Austrittsleistung im Alter 50 oder der Hälfte der aktuellen Austrittsleistung. Kann der vorbezogene Betrag später geändert werden? Eine (Teil-)Rückzahlung des vorbezogenen Betrages ist bis 3 Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters möglich. Der Mindestbetrag für eine Rückzahlung beträgt CHF 20'000. Zur Erhöhung des Vorbezuges kann frühestens nach 5 Jahren erneut ein Vorbezug geltend gemacht werden. Wie ändern sich die versicherten Leistungen bei einem Vorbezug? Die versicherte Ehegattenrente wird um 5 % des vorbezogenen Betrages gekürzt. Die versicherte Invalidenrente und die versicherte Waisenrente bleiben hingegen unverändert. Über die Reduktion der voraussichtlichen Altersrente werden Sie von der Pensionskasse informiert. Wie ändern sich die versicherten Leistungen bei einer Verpfändung? Bei einer Verpfändung bleibt das Sparkapital bei der Pensionskasse. Die versicherten Leistungen ändern sich nicht. Weitere Informationen Reglement Artikel 7, 23, 24, 25 Scheidung Die Überweisung eines Teils des Sparkapitals an die Vorsorgeeinrichtung des geschiedenen Ehegatten erfolgt nur auf richterliches Urteil hin. Auskunftspflicht Versicherte und Rentenbezüger haben die Pensionskasse über alle für ihre Versicherung massgebenden Verhältnisse sowie über Änderungen des Zivilstandes und der Familienverhältnisse zu informieren. Vorsorgeausweis Die Versicherten erhalten jährlich einen Vorsorgeausweis, aus dem die aktuelle Vorsorgesituation ersichtlich ist. An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zu meiner persönlichen Versicherungssituation habe? Die Verantwortlichen der Pensionskasse der Tamedia AG stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. E-Mail-Adresse: Postadresse: pensionskasse@tamedia.ch Pensionskasse der Tamedia AG Postfach Werdstrasse 21 8021 Zürich Wo finde ich weitere Informationen zur Pensionskasse? Im Intranet unter Zentrale Dienste und im Internet auf der Seite www.tamedia.ch unter Unternehmen > Pensionskasse Tamedia. 10