Immobilien Verkauf einer Immobilie der Landeshauptstadt München Dorfkern Oberföhring Lage und Umfeld Das Grundstück liegt in ruhiger, gesuchter Wohnlage im Stadtgebiet mit guter verkehrlicher Anbindung und sehr hohem Naherholungswert im Stadtteil Oberföhring, rund 5 km nordöstlich vom Stadtzentrum entfernt außerhalb des Mittleren Rings. Die Isar und der nördliche Teil des Englischen Gartens liegen westlich in nur 200 m Entfernung. Die Muspillistraße ist eine ruhige Ringstraße um den historischen Dorfkern in einer Tempo-30-Zone. Infrastruktur Über die Oberföhringer Straße und den Föhringer Ring besteht nach 10 Minuten Fahrzeit Anschluss an die A9 und den Frankfurter Ring. Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr durch: Bushaltestelle Muspillistraße an der Oberföhringer Straße (Entfernung 100 m); Tramhaltestelle Taimerhofstraße an der Cosimastraße (Entfernung 1 km); U-Bahnhaltestelle Arabellapark (Entfernung 2,5 km); S-Bahnhaltestelle Johanneskirchen (Entfernung 2 km). Die Fahrt ins Stadtzentrum (Marienplatz) dauert mit Umsteigen circa 30 Minuten. Kulturelle und soziale Einrichtungen sind ebenso wie Flst.: 189 Gemarkung: Oberföhring Grundstücksgröße: 470 m² Baurecht: 34 BauGB, durch Denkmalschutzauflagen begrenzt Bestand GFZ 0,51; Dachgeschossausbau möglich Mindestkaufpreis: 670.000 Bewerbungsende: Montag, 23.05.2016, 12 Uhr Möglichkeiten zur Deckung des täglichen Bedarfs und Dienstleistungseinrichtungen in einer fußläufigen Entfernung an der Oberföhringer Straße begrenzt vorhanden; ein umfangreiches Angebot ist am Arabellapark mit dem ÖPNV in 15 Minuten erreichbar. Grundstücksbeschreibung/Nutzungsrechte Das 470 m² große Grundstück ist mit einem derzeit nicht bewohnbaren, leerstehenden Wohngebäude bebaut, an dessen Süd- bzw. Ostseite sich ein eingezäunter Garten erstreckt. Im Erdgeschoss werden zwei Zimmer, zusammen rund 35 m², als Aufbahrungsräumlichkeiten für die auf dem angrenzenden Kirchfriedhof St. Lorenz stattfindenden Bestattungen genutzt und sind zu diesem Zweck an die 1
Städtische Bestattung unentgeltlich zu überlassen. Sie verfügen über einen separaten straßenseitigen Eingang sowie einen direkten Ausgang zum Friedhof. Dieses Nutzungsrecht zugunsten der Stadt München wird als Dienstbarkeit dauerhaft ins Grundbuch eingetragen. Die aus dem Lageplan ersichtliche Trafostation mit Haus- Nr. 6 südlich des Wohnhauses wurde abgebrochen. Statt dessen wurde im Bereich der südlichen Grundstücksgrenze eine deutlich kleinere Netztrafostation (Grundfläche ca. 2,80 m x 1,80 m) auf dem Grundstück neu errichtet, deren Unterhaltung etc. durch die Stadtwerke unentgeltlich zu dulden und im Grundbuch dinglich zu sichern ist. Parkmöglichkeiten sind im Bereich der öffentlichen Straßen vorhanden. Die Straße ist im Bereich des Grundstücks ohne Gehweg und somit nicht vollständig ausgebaut. Baurecht Flächennutzungsplan: Besonderes Wohngebiet (WB) Bebauungsplan: keiner Baurecht: 34 BauGB, durch Denkmalschutzauflagen begrenzt; Bau- und Straßenbegrenzungslinien vorhanden Bestand: Geschossflächenzahl (GFZ) rd. 0,51 Baurechtsreserve: keine verbindliche Aussage möglich; nach Einschätzung des Sachverständigen-Gutachtens Wallnöfer vom 24.07.2014 ist Dachgeschossausbau durchführbar, dann GFZ von 0,68. Gebäude Art: Zweigeschossiges Wohngebäude mit Satteldach, nicht unterkellert, Dachgeschoss nicht ausgebaut, nördliche Fassade mit Auferstehungsrelief. Baujahr: 1873, Umbau circa 1928 Denkmalschutzliste: Baudenkmal und Teil des Ensembles ehemaliger Ortskern Oberföhring Zustand/Mängel/Reparaturbedarf: Das Gebäude weist massive Schäden, insbesondere Schimmelschäden auf. Ein Teil des 1. OG ist einsturzgefährdet. Das Sachverständigen-Gutachten Wallnöfer zum Gebäudezustand vom 24.07.2014 (im passwortgeschützten Bereich) enthält eine überschlägige Schätzung der Restaurierungskosten in Höhe von rund 710.000, das sind 3.550 /m² WFL/NF. Denkmalschutz Das Haus ist in die Denkmalliste eingetragen als Feuer- und Leichenhaus, bauernhausartiger Satteldachbau um 1873. Alle Baumaßnahmen am Gebäude bedürfen daher neben der üblichen baurechtlichen Genehmigung auch der Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde. Es ist davon auszugehen, dass alle historischen Bauteile zu erhalten sind. Das bedeutet, es ist das historische Erscheinungsbild einschließlich der Grundrissstruktur zu wahren, sowie insbesondere der liegende hölzerne Dachstuhl aus dem 19. Jahrhundert zu erhalten; dieser wird jedoch vorbehaltlich bau- und denkmalrechtlicher Genehmigung als ausbaufähig angesehen. Kaufvertrag Der Kaufvertrag mit allen Anlagen kann im passwortgeschützten Bereich eingesehen werden. Bei Abgabe eines Angebots ist die Zustimmung zum Kaufvertrag ausdrücklich zu erklären. Besondere vertragliche Regelungen sind: Ziffer 10 Kaufpreis Der Kaufpreis ist bereits vor der notariellen Beurkundung fällig. Ziffer 11 Kaufpreisnachbesserung Ist binnen 10 Jahren eine bauliche Nutzung über der angenommenen GFZ von 0,68 möglich, wird eine Kaufpreisnachbesserung fällig. Ziffer 12 Bestellung einer Dienstbarkeit Nutzungsrecht als Aufbahrungsraum für zwei Räume im EG zugunsten der Landeshauptstadt München. Ziffer 13 Bestellung einer Dienstbarkeit Stromanlagenrecht für Trafostation der Stadtwerke München GmbH. Ziffer 14 Ökologische und baubiologische Grundsätze Ein ökolog. Kriterienkatalog ist nach Möglichkeit bei allen Baumaßnahmen zu beachten. Mindestkaufpreis Die Landeshauptstadt München verkauft das Baugrundstück gegen Höchstgebot. 2
Der Mindestkaufpreis beträgt 670.000. Besichtigungstermine Besichtigungstermine sind über den am Ende dieses Exposés genannten Kontakt zu vereinbaren. Sie interessieren sich für den Kauf dieser Immobilie?.. dann sollten Sie folgendes wissen: Die Vergabe städtischer Immobilien, die allgemein zum Verkauf angeboten werden, richtet sich nach den Leitlinien für Ausschreibung und Bewerberauswahl bei der Vergabe städtischer Grundstücke, die der Stadtrat mit Beschlüssen vom 01./07.10.2009 eingeführt hat. Danach ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens werden die Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung beachtet. 1. Stufe: Bewerbung Sie erhalten auf schriftliche Anfrage an die unten angegebene Kontaktadresse (Post, Fax, E-Mail) einen Internetlink, bei dem folgende Detailinformationen (Anlagen) hinterlegt sind: Kaufvertragsentwurf Anlagen zu Kaufvertrag: Anlagen 1 und 2: Lagepläne zu Dienstbarkeitsbestellungen Anlage 3: ökologischer Kriterienkatalog Sachverständigen-Gutachten Lorenz Wallnöfer vom 24.07.2014 sowie auf dem Postweg ein beschriftetes Briefkuvert für die Abgabe Ihrer Bewerbung. Sollten Sie keinen Internetzugang haben, bitten wir Sie, dies auf Ihrer Anfrage zu vermerken, wir senden Ihnen die genannten Unterlagen dann auf dem Postweg zu. Ihre Bewerbung muss ein vorläufiges Preisangebot enthalten. Angaben zum Eigenkapital und zur Finanzierung sollen beigefügt werden. Bewerber, die ein Preisangebot unter dem vorgenannten Mindestkaufpreis abgeben, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die schriftliche Bewerbung muss bis spätestens Montag, 23.05.2016, 12.00 Uhr (Ausschlussfrist) im verschlossenen Briefkuvert an folgender Stelle eingegangen sein: Landeshauptstadt München Kommunalreferat Immobilienservice - Kaufmännische Dienstleistungen Roßmarkt 3, 4. Stock, Zimmer Nr. 422 80331 München. 2. Stufe: Abgabe des endgültigen Angebots Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden mit den höchstbietenden Bewerbern, deren Bewerbungen den vorgenannten Anforderungen entsprechen, Bietergespräche geführt, bei denen insbesondere der Inhalt des Kaufvertrags besprochen wird. Anschließend werden diese Bewerber aufgefordert, ihr endgültiges schriftliches Preisangebot wiederum im verschlossenen Briefkuvert bis Donnerstag, den 16.06.2016, 12.00 Uhr bei der oben genannten Stelle abzugeben. (Es erfolgt gesonderte postalische Aufforderung an die betroffenen Bieter.) Dieses endgültige Angebot muss folgende Angaben enthalten: beziffertes Kaufpreisangebot (in Höhe des Mindestkaufpreises oder darüber) Name und gegebenenfalls Rechtsform des Bieters (= Grundstückskäufers) Zustimmung zum Kaufvertragsentwurf Nachweis zur finanziellen Leistungsfähigkeit bezüglich Kaufpreis und Baukosten, zum Beispiel Eigenkapitalbeziehungweise Bonitätsnachweis oder Finanzierungsabsichtserklärung eines Bankinstituts, welches in der Europäischen Union als Steuerbürge zugelassen ist. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist der bevollmächtigte Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber der Landeshauptstadt München rechtsverbindlich vertritt und die gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft erklärt. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen bei Abgabe des Angebots benannt werden. Eine nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Nebenangebote sind nicht zulässig. Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Öffnung der Angebotskuverts. Das Höchstgebot erhält nach Zustimmung durch den Stadtrat den Zuschlag. Falls der Vertrag mit diesem nicht zustande kommt, wird an den Zweitbieter vergeben. 3
Allgemein gilt: Das für die Bewerbung beziehungsweise für die Angebotsabgabe übermittelte Kuvert soll jeweils verwendet werden. Wird ausnahmsweise ein anderes Kuvert verwendet, ist dieses jeweils wie folgt zu kennzeichnen: Bezeichnung des Verkaufsobjekts Bewerbungs-/Angebotsfristende deutlicher Hinweis auf Vorder- und Rückseite NICHT ÖFFNEN. Das Ausschreibungsverfahren wird aufgehoben, wenn keine Angebote mindestens in Höhe des Mindestkaufpreises eingegangen sind. Der Landeshauptstadt München bleibt es unbenommen, das Verfahren jederzeit abzubrechen oder aufzuheben. Vom weiteren Verfahren werden ausgeschlossen: Bewerbungen beziehungsweise Angebote, 1) deren Preisgebot unter 670.000 liegt; 2) die nicht fristgerecht eingehen; 3) die per E-Mail oder Fax zugeleitet wurden; 4) die vorab per E-Mail oder Fax zur Fristwahrung mit nachträglicher Zusendung des Gebotes per Post zugeleitet werden, da dies gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit des Kaufangebotes verstößt. Dies gilt auch, wenn die postalische Zusendung nicht vor der Abgabefrist erfolgt; 5) deren Umschlag nicht, wie gefordert, gekennzeichnet und deshalb im Rahmen der Postzustellung von den Posteingangsstellen der Stadt geöffnet wurde. Anlagen Lageplan 1:1000 Flächennutzungsplan Stadtplan Bauplankopien aus Bauakt Kontakt Landeshauptstadt München Kommunalreferat Immobilienservice Kaufmännische Dienstleistungen-GV/Ost Roßmarkt 3 80331 München Sabine Botzler Tel.: 089 233-22963 Fax: 089 233-21238 E-Mail: sabine.botzler@muenchen.de Zustimmung des Stadtrats Gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München steht der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrats. Der Verkauf an den Meistbietenden wird dem zuständigen Stadtratsgremium (Kommunalausschuss) in dem unmittelbar auf das Fristende folgenden Sitzungstermin zur Beschlussfassung vorgelegt. Allgemeine Hinweise Es handelt sich hier um eine erste unverbindliche Grundstücksinformation, aus der insbesondere kein Maklerauftrag oder ähnliches abgeleitet werden kann. Aufwendungen im Vorfeld der Vergabe werden von der Landeshauptstadt München nicht erstattet. 4
Dorfkern Oberföhring Nordseite Südseite 5