Steuerreform 2009. Wachstum anregen, Familien unterstützen und KMU-Eigenkapital stärken



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Transkript:

Steuerreform 2009 Wachstum anregen, Familien unterstützen und KMU-Eigenkapital stärken Hannes Weninger Abgeordneter zum Nationalrat der Republik Österreich Vor dem Hintergrund der globalen Wirtschaftskrise hat die Bundesregierung dem Nationalrat einen Entwurf für eine Steuerreform 2009 mit einem Gesamtumfang von 3,06 Mrd. Euro vorgelegt, um Wachstumsanreize zu geben, die Familien zu unterstützen, das Eigenkapital von KMU zu verbessern und die Kaufkraft zu stärken. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stützen sich auf den Aktionsplan der EU zur raschen Konjunkturbelebung durch Nachfragestimulierung. Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht eine Einkommensteuerreform mit einem Umfang von 2,3 Mrd. Euro. Die Grenze, ab der Steuern vom Einkommen bezahlt werden müssen, steigt von 10.000 Euro auf 11.000 Euro. Die Entlastung durch geringere Einkommensteuersätze oder höhere Tarifstufen bringt Steuerpflichtigen im Verhältnis zu 2008 jährlich zwischen mindestens 149 Euro bis maximal 1.350 Euro. Bei einem Monatsbrutto von 1.200 Euro beträgt die Entlastung pro Jahr bereits knapp 400 Euro. Der Tarif bleibe einfach und transparent, argumentiert die Regierung. Der Eingangsteuersatz soll von 38,33 % auf 36,5 %, der zweite Grenzsteuersatz von 43,6 % auf 43,21429 % sinken. Der Spitzensteuersatz soll mit 50 % unverändert bleiben, aber der Betrag angehoben werden, ab dem der Grenzsteuersatz zur Anwendung kommt. Das zweite Kernelement bildet das Familienpaket mit einem Gesamtvolumen von 510 Mio. Euro. Es bringt erstens eine Erhöhung des Kinderabsetzbetrages von derzeit 50,9 Euro auf 58,4 Euro monatlich, von der alle Familien unabhängig vom Einkommen profitieren. Zweitens kann ein neuer Kinderfreibetrag für jedes Kind in der Höhe von 220 Euro jährlich geltend gemacht werden. Haben beide Elternteile ein Einkommen, stehen ihnen jeweils 60 % des Freibetrages zu, also jeweils 132 Euro jährlich. Alleinerziehende erhalten 220 Euro, wenn der andere Elternteil keine Unterhaltszahlungen leistet. Werden Unterhaltszahlungen geleistet, kann jeder Elternteil den Freibetrag in der Höhe von 132 Euro in Anspruch nehmen. Indem 60 % von 220 Euro pro Elternteil und damit insgesamt 44 Euro oder 20 % mehr beim Familieneinkommen berücksichtigt werden, soll ein Anreiz zu mehr Beschäftigung gesetzt werden. Drittens können Kinderbetreuungskosten künftig jährlich bis zu einem Betrag von 2.300 Euro pro Kind bis zu zehn Jahren abgesetzt werden. Übernimmt der/die ArbeitgeberIn Betreuungskosten, sind nur die vom Steuerpflichtigen getragenen Kosten abzugsfähig. Solche Zuschüsse der Arbeitgeber zur Kinderbetreuung von ArbeitnehmerInnen sollen viertens bis zu einem Betrag von 500 Euro jährlich pro Kind

2 lohnsteuerfrei gestellt werden. Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung ist die Betreuung in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person. Ab 2010 soll der Freibetrag für investierte Gewinne von derzeit 10 % auf 13 % erhöht und nunmehr als "Gewinnfreibetrag" allen betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten zugänglich sein. Für Gewinne bis 30.000 Euro entfällt im Interesse kleiner und mittlerer Einkommen das Investitionserfordernis. Im Gegenzug wird die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne sowie für Stock Options (ab 1. April 2009) gestrichen. Die Kosten für den Gewinnfreibetrag werden nach Gegenrechnung mit dem Entfall der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne auf 150 Mio. Euro pro Jahr geschätzt. Spenden für mildtätige Zwecke, Entwicklungszusammenarbeit und Katastrophenhilfe können künftig von der Steuer abgesetzt werden. Spenden an begünstigte Körperschaften, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, mindern die Steuerbemessungsgrundlage um bis zu 10 % des Vorjahreseinkommens eines Unternehmens oder eines Privaten. Der Maximalbetrag bei der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages wird von 100 Euro auf 200 Euro angehoben. Die Kosten für die Absetzbarkeit von Spenden werden auf 100 Mio. Euro geschätzt. Der Bund muss 2009 insgesamt mit Mindereinnahmen von 1,43 Mrd. Euro rechnen, die Länder mit 457 Mio. Euro, die Gemeinden mit 247 Mio. Euro. Bis 2012 wird das Einnahmenminus infolge der Steuerreform auf 2,039 Mrd. Euro steigen, jenes der Länder auf 660 Mio. Euro und jenes der Gemeinden auf 361 Mio. Euro. Die Steuerreform verursacht auch einmalige EDV-Kosten von 0,750 Mio. Euro sowie noch nicht bezifferbare Kosten für zusätzliche Hardware. Der Personalmehraufwand wird auf 1,5 Mio. Euro pro Jahr geschätzt. 2009 und 2010 entsteht ein einmaliger Personalaufwand von 4,5 Mio. Euro. Wie wirkt die Steuerreform gegen die Krise? Den Erläuterungen zur Regierungsvorlage ist zu entnehmen, dass sich die Bundesregierung von der Einkommensteuerentlastung eine Stärkung der Kaufkraft der Haushalte und dadurch eine steigende private Nachfrage nach Konsumgütern und Dienstleistungen erwartet, von der die Unternehmen profitieren. Entscheidend werde sein, inwieweit der private Konsum auf das zusätzlich verfügbare Einkommen reagiert, heißt es in den Erläuterungen. Von der Verbesserung des Freibetrages für investierte Gewinne, der den Unternehmern eine Gleichstellung zur begünstigten Besteuerung des 13./14. Bezuges von Lohnsteuerpflichtigen bringt, erwartet die Regierung eine stärkere Nachfrage nach Arbeitskräften und mehr

3 Wachstum. Die Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige Zwecke erhöhe den Anreiz für soziale Engagements von Individuen und Unternehmen, stärke Handlungsfähigkeit und Bestand von NGOs, verbessere Wohlfahrtsleistungen für bedürftige Menschen und begünstige die Ansiedelung von Unternehmen. BezieherInnen niedriger Einkommen und Familien profitieren von der Steuerreform, wobei die steuerliche Entlastung mit der Anzahl der Kinder steigt. Positive Beschäftigungswirkungen tragen zur Sicherung von Arbeitseinkommen bei. Die Effekte der Tarifmaßnahmen bringen weiblichen Erwerbstätigen einen Einkommenszuwachs von 1,9 %, männlichen Erwerbstätigen 1,6 %. Obwohl höhere Einkommen und damit Männer von der Tarifentlastung absolut mehr profitieren als niedrige Einkommen und Frauen, trage die Steuerreform zu einer Verringerung der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen bei, weil die Entlastung bei niedrigeren Einkommen prozentuell höher ausfalle als bei höheren Einkommen, was Frauen stärker begünstige. Steuerpflichtige unter einem Jahreseinkommen von 10.000 Euro profitieren von der Tarifentlastung nicht. Diese Einkommensgruppe sei aber bereits in der ersten Etappe der Steuerreform mit 1. Juli 2008 durch die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mit 3 % des Bruttogehalts prozentuell am stärksten von allen Arbeitnehmern entlastet worden, wird in den Erläuterungen zur Steuerreform ausgeführt. Der Kinderfreibetrag werde zwar Männer mehr entlasten als Frauen, aber einen Anreiz zu einer höheren Frauenerwerbstätigkeit bieten und damit einen positiven Beitrag zu mehr Chancengleichheit leisten. Der erhöhte Freibetrag von 120 % für Eltern, die beide berufstätig sind, bringe ebenfalls Anreize für das Erwerbsleben der Frau. Vom Kinderfreibetrag profitieren auch AlleinerzieherInnen, die über der Besteuerungsgrenze verdienen. Auch die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten sowie von diesbezüglichen Arbeitgeberzuschüssen wird sich durch geringere Wiedereinstiegskosten positiv auf die Beschäftigung von Frauen auswirken, heißt es im Entwurf der Bundesregierung.

4 Inhalte der Steuerreform 2009 Durch die vorgezogene Steuerreform 2009 soll über eine Erhöhung der Kaufkraft ein wirksamer Schritt gegen die Rezession gesetzt werden. Die Steuerreform hat insgesamt ein finanzielles Volumen von 3,06 Mrd. Euro, davon entfallen 2,3 Mrd. Euro auf die Einkommensteuertarifentlastung und 510 Mio. Euro auf die Entlastung von Familien mit Kindern. Die Kosten für den Gewinnfreibetrag betragen nach Gegenrechnung mit dem Entfall der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne 150 Mio. Euro pro Jahr. Die Kosten für die Absetzbarkeit von Spenden betragen 100 Mio. Euro. Die Reform enthält die folgenden Maßnahmen: 1. Senkung des Einkommen- und Lohnsteuertarifes Der Schwerpunkt der Änderungen im Einkommensteuergesetz liegt auf der Tarifentlastung der Einkommen- und Lohnsteuerpflichtigen. Die Tarifentlastung soll mit einem Volumen von 2,3 Mrd. Euro umgesetzt werden. Die Grenze, ab der für ein Einkommen Steuern bezahlt werden muss, wird von 10 000 Euro auf 11 000 Euro angehoben. Für den Mittelstand werden die Einkommensteuersätze reduziert bzw. die Tarifstufen angehoben. Die neuen Tarifstufen sind: Einkommen Grenzsteuersatz Fälle bis 11 000 Euro 00,0000% 2 700 000 ab 11 000 bis 36,5000% 2 400 000 25 000 Euro ab 25 000 bis 43,2143% 1 235 000 60 000 Euro ab 60 000 Euro 50,0000% 200 000

5 Die Tarifentlastung bewirkt, dass alle Steuerpflichtigen im Verhältnis 2008 zu 2009 zwischen 1 350 Euro pro Jahr (höchster und gleich bleibender Wert ab einem Monatsbrutto von 5 800 Euro) und 149 Euro pro Jahr (niedrigster Wert bei einem Monatsbrutto von 1 100 Euro) entlastet werden. Die jährliche Entlastung beträgt jedoch bei einem Monatsbrutto von 1 200 Euro bereits knapp 400 Euro. Die Entlastungskurve steigt also zwischen 1 100 Euro und 1 200 Euro rapide an. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 25 000 Euro beträgt die Entlastung rund 500 Euro und bei einem Jahresbruttoeinkommen von 60 000 Euro beträgt die Entlastung gut 700 Euro. Durch die Anhebung der Steuerfreigrenze von 10 000 Euro auf 11 000 Euro werden 160 000 Personen zusätzlich steuerfrei gestellt, sodass von 6,5 Millionen Erwerbstätigen ab 1. Jänner 2009 2,7 Millionen keine Steuer zahlen. Der Eingangsteuersatz wird von 38,33% auf 36,5% gesenkt. Diese Absenkung kommt auch den darüber liegenden Einkommensbeziehern und -bezieherinnen zu Gute. Der Spitzensteuersatz blieb mit 50% unverändert, wird aber erst ab einem Betrag von 60.000 Euro und nicht wie bisher ab 51.000 Euro wirksam. Die Handschrift der SPÖ ist bei dieser Tarifentlastung daran zu erkennen, dass 88 Prozent des Volumens der Tarifreform an Menschen mit einem Einkommen bis 4.000 Euro brutto gehen: o Diese Gruppe ist durch eine hohe Konsumneigung und eine relativ niedrige Sparquote gekennzeichnet. o Prozentuell die höchste Entlastung ist bei der Einkommensgruppe mit 1.800 Euro brutto monatlich gegeben. o Grundsätzlich werden die unteren Einkommen mit der Steuersenkung prozentuell stärker entlastet als die oberen Einkommen nämlich am stärksten zwischen 1.200 und 1.600 Euro Jene 2,5 Millionen Menschen, die bisher keine Steuern bezahlten, wurden bereits mit dem 350 Millionen Euro-Paket vom 1. Juli 2008 entlastet. Für sie wurde wie oben erwähnt die Steuerfreigrenze erhöht.

6 2. Das Familienpaket Das zweite Kernelement der Steuerreform bildet die Einkommensstärkung für Familien. Das Familienpaket mit einem Gesamtvolumen von 510 Mio. Euro besteht aus insgesamt vier verschiedenen Maßnahmen: Kinderabsetzbetrag: Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, wird von derzeit 50,90 Euro auf 58,40 Euro monatlich angehoben. Der Kinderabsetzbetrag ist daher unabhängig von der Einkommenssituation und kommt undifferenziert allen Familien gleichermaßen zu Gute. Kinderfreibetrag: Mit dieser Steuerreform wird ein neuer Kinderfreibetrag eingeführt: Grundsätzlich kann pro Kind ein Freibetrag von 220 Euro jährlich geltend gemacht werden. Machen beide Elternteile den Freibetrag geltend, dann steht beiden Einkommensbeziehern 60% des Freibetrages, das sind jeweils 132 Euro jährlich, zu. Für Alleinerziehende steht der Freibetrag von 220 Euro dann zu, wenn für das Kind keine Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils erfolgen. Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten: Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten soll bis zu einem Betrag von 2 300 Euro pro Kind im Jahr möglich sein. Begünstigt sind Kinder bis zehn Jahre. Die Betreuungskosten müssen tatsächlich gezahlte Kosten sein. Werden daher Betreuungskosten durch einen Zuschuss des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin übernommen, sind nur die tatsächlich vom bzw. von der Steuerpflichtigen darüber hinaus getragenen Kosten abzugsfähig. Die Betreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungsinstitutionen (beispielsweise in einem Kindergarten, Hort, Halbinternat, Vollinternat) erfolgen oder von einer pädagogisch qualifizierten Person. Diese Auflage hat die SPÖ in die Reform hineinreklamiert, um zu verhindern, dass beispielsweise Nannies für Reiche steuerlich absetzbar werden.

7 Zuschuss des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin zu Kinderbetreuungskosten: Leistet der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin einen Zuschuss für die Kinderbetreuung seiner oder ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, dann sind diese bis zu einem Betrag von 500 Euro jährlich pro Kind von der Lohnsteuer befreit. 3. Steuerliche Maßnahmen für Unternehmen Als Äquivalent zum 13./14. Monatsgehalt für Unselbständige wird mit Wirksamkeit ab 2010 der Gewinnfreibetrag für Selbständige von derzeit 10% auf 13% erhöht und für alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten zugänglich gemacht. Für Selbständige mit niedrigen Einkommen entfällt für Gewinne bis 30 000 Euro das Investitionserfordernis. Im Gegenzug wird wie von der SPÖ gefordert die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne entfallen (Ersparnis: 150 Mio.) und die Begünstigung für Stock Options (ein Steuerprivileg für Manager, Ersparnis: rund 30 Mio Euro) ab 1. April 2009 gestrichen. 4. Abzugsfähigkeit von Spenden Die Bundesregierung will mit der Absetzbarkeit von Spenden ein klares Signal für eine solidarische Gesellschaft setzen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten muss die Politik Schwerpunkte zu setzen, und diese sind die soziale Frage und die Entwicklungszusammenarbeit, also jene Bereiche, in denen Menschen betroffen sind. Die Spendenabsetzbarkeit gilt daher zunächst für mildtätige Zwecke, für Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit und für Zwecke nationaler und internationaler Katastrophenhilfe. Mit der Steuerreform werden Spenden an begünstigte Körperschaften die Steuerbemessungsgrundlage um bis zu 10% des Vorjahreseinkommens eines Unternehmens oder eines Privaten mindern (Betriebsausgabe, Sonderausgabe). Die empfangenden Spendenorganisationen haben dabei eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen und nachzuweisen, damit die Abzugsfähigkeit gewährt wird. Diese Schwerpunktsetzung bedeutet keine Abwertung der Arbeit von Organisationen im Bereich Umwelt- und Tierschutz es wurde vielmehr beschlossen, in zwei Jahren das gesamte Modell zu evaluieren und dann aus den Erfahrungen und aus den Erkenntnissen neue Schlüsse zu ziehen.

8 5. Anhebung Maximalbetrag für steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages Der Maximalbetrag bei der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages wird von 100 Euro auf 200 Euro angehoben. Auswirkungen der Steuerreform Die Einkommensteuertarifentlastung erhöht die verfügbaren Einkommen der Haushalte und damit deren Kaufkraft. Sofern dieses zusätzlich verfügbare Einkommen dem Konsum zugeführt und nicht gespart wird, profitierten von dieser Kaufkraftstärkung auch die Unternehmen durch die ansteigende private Nachfrage nach Konsumgütern bzw. Dienstleistungen. In erster Linie weisen Bezieher und Bezieherinnen niedriger Einkommen, sowie oftmals Familien eine hohe Konsum- und eine geringe Sparneigung auf. Zusammen mit der Attraktivierung des Freibetrages für investierte Gewinne, wodurch letztendlich eine nunmehr 13%ige zusätzliche Steuerfreigrenze induziert und damit eine Gleichstellung zur begünstigten Besteuerung des 13./14. Bezuges von Lohnsteuerpflichtigen erreicht wird, erhöht sich die Arbeitskräftenachfrage und das Wachstumspotential der Unternehmen. Insgesamt forcieren die vorliegenden Maßnahmen gesamtwirtschaftlich eine Stabilisierung der österreichischen Wirtschaft in einer konjunkturell ungünstigen Zeit und tragen weiters zu einer wichtigen Stärkung des Wirtschaftsstandortes sowie zu einer Gegensteuerung bezüglich der erwarteten Entwicklungen am Arbeitsmarkt bei. Auswirkungen auf das Abgabenaufkommen: Von den Mindereinnahmen entfallen als Ertragsanteile und aufkommensabhängige Transfers in Mio. Euro jeweils auf den Bund, die Länder und Gemeinden (Rundungsdifferenzen nicht ausgeglichen): 2009 2010 2011 ab 2012 Bund -1 430-1 915-1 999-2 039 Länder -457-611 -647-660 Gemeinden -248-332 -354-361 Gesamt -2 135-2 858-3 000-3 060

9 Geschlechtsspezifische Auswirkungen: Die Effekte der Tarifmaßnahmen ergeben in Bezug auf die vom neuen Einkommensteuertarif entlasteten Steuerpflichtigen bei weiblichen Erwerbstätigen einen Einkommenszuwachs von ca. 1,9%, bei männlichen Erwerbstätigen von ca. 1,6%. Vergleicht man die Steuerentlastung bei Medianeinkommen von Frauen und Männern im Bereich der Arbeiter und Angestellten, wobei für Vergleichszwecke der reinen Steuerentlastung auch bei der Berechnung der Steuer 2008 die Sozialversicherungsrechtslage des Jahres 2009 zu Grunde gelegt ist, ergibt sich Folgendes: Medianeinkommen Arbeiterin Arbeiter Angestellte Angestellter Monatsbrutto in 1.357 2.201 1.909 3.266 Euro Steuer 2008 in 1.016 4.211 3.095 8.709 Euro Steuer 2009 in 591 3.637 2.573 8.042 Euro Entlastung absolut 425 574 522 667 Entlastung in % zu Brutto jährlich 2,24% 1,86% 1,95% 1,46% (14 Gehälter) Höhere Einkommen profitieren von der Tarifentlastung absolut gesehen mehr als niedrige, aufgrund der Einkommensschere sind daher nach absoluten Beträgen Männer begünstigt. Allerdings fällt die Entlastung bei niedrigeren Einkommen prozentuell höher aus als bei höheren Einkommen, was Frauen mehr begünstigt als Männer und daher den gender pay gap (prozentuelle Differenz zwischen dem Nettoeinkommen von Frauen und Männern) verringert. Steuerpflichtige, die ein Jahreseinkommen unter 10 000 Euro haben, profitieren von der Tarifentlastung nicht. Von dieser Gruppe sind überwiegend Frauen betroffen. Allerdings wurde diese Einkommensgruppe in der vorgezogenen ersten Etappe der Steuerreform durch die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entlastet, die mit 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist. Die Entlastung betrug dort für Einkommen bis 1 000 Euro monatlich 3% des Bruttogehaltes. Diese Einkommensgruppe wurde

10 damit prozentuell am stärksten von allen Arbeitnehmern entlastet, wodurch ein weiterer Beitrag zur Schließung der Einkommensschere geleistet wurde. Der Kinderfreibetrag vermindert die Steuerbemessungsgrundlage, wodurch die Entlastungswirkung umso größer ausfällt, je höher der Grenzsteuersatz ist. Dadurch erfahren im Durchschnitt Männer eine größere Entlastungswirkung als Frauen. Allerdings bewirkt die Struktur des Kinderfreibetrages einen Anreiz zu einer höheren Frauenerwerbstätigkeit, was einen positiven Beitrag für den Weg zu mehr Chancengleichheit leistet. Vom Kinderfreibetrag profitieren aber auch Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen soweit sie über der Besteuerungsgrenze verdienen. Sie können einen Freibetrag von 220 Euro oder von 132 Euro wenn der andere Elternteil Unterhalt zahlt geltend machen, was eine zusätzliche Entlastung bringt. Hingegen überwiegt die Zahl der anspruchsberechtigten männlichen Alleinverdiener, bei denen jedenfalls 220 Euro voll zum Zug kommen. Bei Beidverdienern ist eine Inanspruchnahme von je 60%, also 132 Euro pro Jahr und Elternteil möglich. Durch den erhöhten Freibetrag von in Summe 120% bei beidseitiger Erwerbstätigkeit sollen Anreize für das Erwerbsleben der Frau, insbesondere für die Aufnahme einer existenzsichernden Vollzeittätigkeit, gesetzt werden. Die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten wird sich ebenfalls positiv auf das Erwerbsleben von Frauen auswirken, weil damit die Kosten für den Wiedereinstieg gesenkt werden, von denen überwiegend Frauen betroffen sind. Durch die flexible Möglichkeit der Inanspruchnahme können die Betreuungskosten sowohl von einem Elternteil als auch von beiden Eltern anteilig steuerlich geltend gemacht werden. Auch die Zuschüsse des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin werden sich insbesondere für Frauen positiv auswirken, da auch sie die Kosten des Wiedereinstiegs senken und ein höheres Nettogehalt bewirken. Die Erhöhung des Kinderabsetzbetrages wird vor allem Frauen zu Gute kommen, weil sie die überwiegende Anzahl der Empfänger stellen.

Fahrplan zum Beschluss der Steuerreform 11 10. Februar 2009 An diesem Tag erfolgte im Rahmen der Regierungsklausur in Sillian der Beschluß der Steuerreform im Ministerrat 4. März 2009 10.00-13.00 Finanzausschuss: Steuerreform- Hearing 5. März 2009 14.30 bis 18.00 Uhr: Ausschussberatungen Steuerreform 11. März 2009 ab 9.00 Plenum: Beratungen des NR zur Steuerreform 26. März 2009 ab 9.00 Bundesrat: Beratungen des BR zur Steuerreform