Daher hat der Stiftungsrat beschlossen, ein Massnahmenpaket in Kraft zu setzen, mit welchem dieses Ungleichgewicht stark reduziert wird.

Ähnliche Dokumente
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)

Berufliche Vorsorge (BVG) Anpassung Umwandlungssatz an die erhöhte Lebenserwartung

Brutto-Jahreslohn CHF 78' Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00

Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011

Basisplan II der Pensionskasse Post

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)

Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

Information über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL

Ihre Vorsorge bei der Pensionskasse SRG SSR idée suisse Zusatzkonto (Januar 2009)

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung

Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales. Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen

Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

MEINE PENSIONSKASSE Informationen für Arbeitnehmende

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktion FDP/EVP betreffend Pensionskasse

Ihre Fragen unsere Antworten

FRP 7 Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken gemäss Art. 52e BVG

HIV Sektion Lyss-Aarberg und Umgebung

Staatskanzlei des Kantons Nidwalden Regierungsgebäude 6371 Stans

Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn

Anspar-Darlehensvertrag

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Prozentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen:

Teilliquidationsreglement. Gültig ab 1. Juni 2009

Kurzbericht Geschäftsbericht 2014

Ihr Zeitwertkonto. Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit

Herzlich Willkommen. Herzlich Willkommen!

Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen

pknews Häufige Fragen zum neuen Pensionskassen-Gesetz Revision Pensionskassen-Gesetz September 06 Wichtiger Meilenstein erreicht

PENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR. Reglement Teilliquidation

Statuten in leichter Sprache

Der Sozialausgleich.

Pensionskassenausweis ganz einfach!/

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Senkung technischer Zinssatz und

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Vertrauen Sie einer Pensionskasse, die so zuverlässig und effizient arbeitet wie Ihr Unternehmen.

AHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung.

PKS CPS. Teilliquidationsreglement. 1. Juni der Pensionskasse SRG SSR idée suisse. Pensionskasse. SRG SSR idée suisse.

Lebensversicherung. OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG

Privatkunden. REVOR Freizügigkeitskonto zweckgebunden und optimal

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Was ist das Budget für Arbeit?

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Teilliquidationsreglement

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Prozentrechnung. Klaus : = Karin : =

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern

Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen.

für die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 + 3)

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Mehr Ertrag für Ihre Rente Klassisch sicher Chance auf mehr

7.12 Einrichtung PK GastroSuisse (GastroSocial) Lohnbasis für die Berechnung der BVG-Basis

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

BVK 2017 MERKBLATT. Allgemeine Fragen zu den versicherungstechnischen Grundlagen. Welche Bedeutung haben die sogenannten «Tafeln» in der Vorsorge?

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Informationschreiben 85 / 2015

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Schön, dass ich jetzt gut

50plus. Was auch immer Sie im Leben noch vorhaben unsere massgeschneiderte Dienstleistung 50plus hilft Ihnen, Ihre Pläne zu realisieren.

Welche Zukunft. für die 2. Säule? PVB Informationsanlass Fred Scholl, Vizepräsident Kassenkommission Publica

Elternzeit Was ist das?

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV

Der Leverage-Effekt wirkt sich unter verschiedenen Umständen auf die Eigenkapitalrendite aus.

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Vorsorge, die mitwächst.

Nachhaltigkeits-Check

Reglement zur Vertragsauflösung und zur Teilliquidation

Eigentlich müssten wir SV FondsRente so schreiben: SV FondsRendite.

Reformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte. Fragen und Antworten

Rente = laufende Zahlungen, die in regelmäßigen Zeitabschnitten (periodisch) wiederkehren Rentenperiode = Zeitabstand zwischen zwei Rentenzahlungen

Dr. sc. math. Ernst Welti

Wachstum 2. Michael Dröttboom 1 LernWerkstatt-Selm.de

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

Das liebe Geld Vom Sparen und Erben

Revision des Gesetzes über die Pensionskasse Basel-Stadt

Pensionskasse Unternehmen Beispiele für angetroffene, reale Schwierigkeiten

Sollten Sie noch kein Kunde der Hamburger Sparkasse sein, bitten wir Sie, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Setzen Sie jetzt auf einen sicheren Vermögensaufbau! Mit dem Sutor-Banksparplan

Teilliquidationsreglement

Einzelvorsorge Schutz der Familie und der Geschäftspartner. Was immer das Leben bringt, Sie haben vorgesorgt

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1

Transkript:

PKExklusiv PKE Vorsorgestiftung Energie Februar 2013 PKE stellt die Weichen für eine sichere Zukunft In den vergangenen zwei Jahren ist das weltweite Zinsniveau weiter gesunken. Die Renditen werden in den nächsten Jahren mit grosser Wahrscheinlichkeit weiterhin auf sehr tiefem Niveau bleiben. Daran ändert leider auch das gute Anlageergebnis der PKE im Jahr 2012 nichts. Um die finanzielle Stabilität nachhaltig sicherzustellen, sind weitere Massnahmen nötig. Zur Finanzierung der heutigen Leistungen müsste die PKE jedes Jahr eine Rendite von rund 4,2 % erzielen. Da die weltweiten Zinsen in den vergangenen Jahren ständig weiter gesunken sind, haben sich auch die Rendite-Aussichten stark verschlechtert. Der Stiftungsrat hat im Herbst 2011 drei Gutachten in Auftrag gegeben, welche die erzielbaren Renditen für die nächsten rund sieben Jahre beurteilt haben. Im Durchschnitt kommen diese Gutachten auf eine Rendite von 3,25 %. Der Stiftungsrat hat folgende Massnahmen beschlossen: Senkung technischer Zins auf 2,5 % Senkung der Umwandlungssätze bis 2018 auf 5,35 % im Alter 63 und 5,65 % im Alter 65 Senkung der künftigen Ehegattenrenten auf 63 % Reglementarische Zusatzbeiträge durch Arbeitgeber für bereits laufende Renten Zweiteilige Renten für Pensionierungen nach dem 1. Januar 2014 Zusätzliche Sparpläne für Aktivversicherte +2 % und +4 % Die fehlende Rendite von fast einem Prozent bedeutet, dass die Renten der PKE nicht mehr durch das angesparte Kapital und den Zinseszins allein finanziert sind. Ohne Anpassungen könnten die Renten in der heutigen Höhe nur weiter gewährt werden, wenn sie von den Aktivversicherten subventioniert würden. Eine solche Quersubventionierung findet seit 2008 statt. Seit diesem Zeitpunkt werden die Guthaben der Aktivversicherten tiefer verzinst als die Guthaben der Rentenbezüger. Die Finanzierung der Renten durch die Erwerbstätigen verletzt aber einen wichtigen Grundsatz der zweiten Säule erheblich: In der beruflichen Vorsorge soll jeder Rentner das erhalten, was er selbst angespart hat plus die Erträge, die mit diesem erzielt werden. Die Erträge, die mit dem der Aktivversicherten verdient werden, gehören den Aktivversicherten. Es gibt keine Rechtfertigung, diese Erträge den Rentnern gutzuschreiben, nur um die aus heutiger Sicht zu hohen Renten weiter aufrecht zu erhalten. Daher hat der Stiftungsrat beschlossen, ein Massnahmenpaket in Kraft zu setzen, mit welchem dieses Ungleichgewicht stark reduziert wird. Der Stiftungsrat und die Geschäftsleitung der PKE sind sich bewusst, dass die Massnahmen auf den ersten Blick umfangreich und tief- greifend erscheinen. Sie sind jedoch zwingend erforderlich, um bei der vom Stiftungsrat angenommenen Rendite von 3,25 % das finanzielle Gleichgewicht der Kasse sicherzustellen. Dies ist eine der Hauptaufgaben einer Pensionskasse. Damit die Renten auch in Zukunft sicher sind.

Fokus Senkung der Umwandlungssätze mit Übergangsfrist Da die künftige Rendite auf 3,25 % geschätzt wird, müssen als wichtigste Massnahme die Umwandlungssätze gesenkt werden. Die neuen Umwandlungssätze betragen in Zukunft 5,35 % bei einer Pensionierung im Alter 63 (heute 5,95 %) oder 5,65 % im Alter 65 (heute 6,25 %). Damit die Versicherten, die sich in den nächsten paar Jahren pensionieren lassen möchten, geringere Einbussen haben, erfolgt die Senkung der Umwandlungssätze stufenweise über vier Jahre. Das heisst, die heutigen Umwandlungssätze werden ab 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 in monatlichen Schritten gesenkt. Mit dieser Regelung bleibt der Umwandlungssatz von Versicherten, die am 1. Januar 2014 60 Jahre oder älter sind, während der Übergangsfrist immer gleich hoch. Senkung künftiger Ehegattenrenten Das Massnahmenpaket beinhaltet ebenfalls eine Änderung der künftigen Ehegattenrenten: die künftige Ehegattenrente eines Altersrentners resp. Invalidenrentners wird von 66 2 / 3 % auf 63 % der Altersrente resp. Invalidenrente gesenkt; die Ehegattenrente nach dem Tod eines Aktivversicherten bleibt unverändert bei 40 % des versicherten Lohns. Zusatzbeiträge für Arbeitgeber Aufgrund der Reduktion des technischen Zinssatzes sind die bereits laufenden Renten nicht mehr genügend finanziert. Die angeschlossenen Arbeitgeber haben sich daher bereit erklärt, für diese Renten zusätzliche unbefristete jährliche Beiträge, sogenannte Nachfinanzierungsbeiträge, zu zahlen. Die Höhe dieser Beiträge hängt vom Bestand der Rentner jedes Arbeitgebers ab. Im Maximum zahlt ein Arbeitgeber 1,5 % der versicherten Lohnsumme. Damit kann die PKE die laufenden Renten mit einer Rendite Umwandlungssätze mit Übergangsfristen Übergang Übergang Übergang Neu Alter Aktuell Dez. 2014 Dez. 2015 Dez. 2016 ab Dez. 2017 58 5,30 % 5,15 % 5,00 % 4,85 % 4,70 % 59 5,40 % 5,25 % 5,10 % 4,95 % 4,80 % 60 5,50 % 5,35 % 5,20 % 5,05 % 4,90 % 61 5,65 % 5,50 % 5,35 % 5,20 % 5,05 % 62 5,80 % 5,65 % 5,50 % 5,35 % 5,20 % 63 5,95 % 5,80 % 5,65 % 5,50 % 5,35 % 64 6,10 % 5,95 % 5,80 % 5,65 % 5,50 % 65 6,25 % 6,10 % 5,95 % 5,80 % 5,65 % von 3,25 % finanzieren. Diese Beiträge zahlen allein die Arbeitgeber. Sie belasten die Aktivversicherten nicht. Zweiteilige Rente Die neuen Renten bei Pensionierungen ab Januar 2014 (d. h. Rentenbeginn ab 1. Februar 2014) werden zweiteilig gewährt. 90 % der Rente sind garantiert und werden immer ausbezahlt (Grundrente). Die restlichen 10 % sind variabel und hängen vom Deckungsgrad der PKE ab (siehe Tabelle). Zweiteilige Altersrente Deckungsgrad (DG) Rente DG < 90 % 90 % DG 90 % bis <100 % 95 % DG 100 % bis <120 % 100 % DG 120 % bis <125 % 105 % DG > 125 % 110 % Bei einem Deckungsgrad unter 90 % wird nur die Grundrente von 90 % ausbezahlt. Die Festlegung dieses variablen Teils erfolgt jedes Jahr neu. Grundlage dafür ist der Deckungsgrad am 31. Dezember. Die Anpassung erfolgt am darauffolgenden 1. April. Eine Reduktion oder eine Erhöhung des variablen Teils gilt dann immer für ein Jahr, also bis am 31. März des Folgejahres. Diese Renten sind von der Anpassung betroffen: Neue Altersrenten mit Rentenbeginn nach dem 1. Januar 2014; Laufende Invalidenrenten im Zeitpunkt Bei einem Deckungsgrad zwischen 90 % und 100 % wird 95 % der Zielrente (100%) ausbezahlt. Bei einem Deckungsgrad zwischen 100 % und 120 % wird genau die Zielrente (100%) ausbezahlt. Bei einem Deckungsgrad zwischen 120 % und 125 % wird die Zielrente um 5 % erhöht und 105 % ausbezahlt. Bei einem Deckungsgrad höher als 125 % erhält der Rentner zusätzliche 10 % zur Zielrente und 110 % werden überwiesen.

Fokus des Erreichens des 65. Altersjahres, wenn dieser Zeitpunkt nach dem 31. Dezember 2013 liegt; Ehegatten- und Lebenspartnerrenten, die aus obigen Renten fällig werden. Mit der zweiteiligen Rente beschreitet die PKE kein Neuland. Es gibt bereits einige Pensionskassen, die eine solche Rente kennen. Der Stiftungsrat und die Geschäftsleitung der PKE sind überzeugt, dass dies der richtige Weg in eine sichere Zukunft ist. Nur so können neben den Erwerbstätigen auch die Rentner einen Solidaritätsbeitrag zur Sicherheit der PKE leisten. Im Gegenzug profitieren die Rentner von Überschüssen der PKE nach einer bereits heute definierten Regel. von zwei bis vier Lohnprozenten ab dem 1. Januar 2014. Das Pensionierungsalter ist in den Anstellungsbedingungen der Arbeitgeber geregelt. Ob es in Zukunft erhöht oder flexibilisiert werden soll, wird in den einzelnen Unternehmen bestimmt. Zusätzliche Sparpläne für Aktivversicherte Damit die Arbeitnehmer diese höheren Beiträge auf reglementarischer Basis leisten können, stellt die PKE je nach Wunsch des Arbeitgebers zwei zusätzliche Sparpläne zur Verfügung. Damit können die Versicherten auf freiwilliger Basis 2 % (ab Alter 25) oder 4 % (ab Alter 45) mehr Beiträge leisten. Diese Möglichkeit besteht nur bei Arbeitgebern, die heute oder ab 1. Januar 2014 mehr als 50 % der Beiträge bezahlen. Da beim Arbeitgeber je nach dem Anpassungen in der Saläradministration notwendig sind, entscheidet jeder Arbeitgeber, ob seine Mitarbeitenden von diesem Angebot Gebrauch machen können oder nicht. Wie können die Auswirkungen gemildert oder ausgeglichen werden? Umwandlungssatz neu 5,35 % neu 5,65 % Auswirkungen und wie diese gemildert werden können Die PKE kann keine finanziellen Mittel zur Abfederung der Senkung der Umwandlungssätze und der weiteren Massnahmen anbieten. Ohne finanziellen Ausgleich durch die Arbeitgeber und die Aktivversicherten sinkt die zukünftige Zielaltersrente nach der Übergangsphase gegenüber heute um rund 10 %. Die zukünftige Rente kann durch Einkäufe und höhere Beiträge oder durch eine Fortsetzung der Erwerbstätigkeit um rund zwei Jahre wieder erhöht oder sogar auf dem heutigen Niveau erhalten werden. Höhe Altersguthaben Alter +11 % Altersguthaben 31.12.2013 + 2 bis 4 Lohnprozente Die blaue Kurve zeigt die Entwicklung des Altersguthabens im bestehenden Vorsorgeplan. Um die gleiche Altersrente zu erhalten wie vorher, muss der Versicherte entweder knapp zwei Jahre länger arbeiten (er bleibt dabei auf der blauen Kurve), oder der Versicherte muss auf die rote Kurve wechseln. Dazu ist eine Einlage von 11 % auf dem vorhandenen Altersguthaben nötig und in Zukunft müssen höhere Sparbeiträge bezahlt werden. Dann ist die Altersrente im Alter 63 wieder gleich hoch. heute 5,95 % 60 63 65 Altersrente Um die Auswirkungen der Senkung des Umwandlungssatzes vollständig auszugleichen, bestehen zwei Möglichkeiten: knapp zwei Jahre länger arbeiten (zum Beispiel Pensionierung neu mit 65 statt mit 63); eine einmalige Erhöhung des Altersguthabens um 11 % und Einzahlung von höheren Sparbeiträgen bis zur Pensionierung

Fokus Zusammenfassung der Massnahmen Der technische Zinssatz wird auf den 1. Januar 2014 von 3,5 % auf 2,5 % gesenkt. Die Umwandlungssätze werden ab 1. Januar 2014 während einer Übergangsfrist von vier Jahren stufenweise gesenkt. Ab 2018 betragen die Umwandlungssätze bei einer Pensionierung im Alter 63 5,35 % (bisher 5,95 %) und im Alter 65 5,65 % (bisher 6,25 %). Bei laufenden Alters- resp. Invalidenrenten reduziert sich der Anspruch auf eine Ehegattenrente ab dem 1. Januar 2014 von 66 2 / 3 % auf 63 %. Bei Aktivversicherten bleibt der Anspruch auf eine Ehegattenrente unverändert. Die Arbeitgeber bezahlen unbefristete Nachfinanzierungsbeiträge für die bereits laufenden Altersrenten. Bei Pensionierungen nach dem 1. Januar 2014 wird die Altersrente zweiteilig gewährt. 90 % der Rente sind garantiert, 10 % sind variabel und hängen vom Deckungsgrad der PKE ab. Die Arbeitgeber können freiwillige Einlagen leisten und / oder höhere Sparbeiträge für ihre versicherten Mitarbeitenden einzahlen. Damit können die Auswirkungen der Massnahmen auf die Leistungen gemildert werden. Die Arbeitnehmer können ebenfalls freiwillige Einlagen tätigen und höhere Beiträge einzahlen. Sofern der Arbeitgeber dies ermöglicht, können die Arbeitnehmer dank zwei neuen Sparplänen Beiträge plus 2 % (ab Alter 25) oder plus 4 % (ab Alter 45) leisten.

FAQ Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen und die Zinsen gutgeschrieben. Bei der Pensionierung wird das angesparte Altersguthaben in eine Rente umgerechnet. Für die Umrechnung benutzt man den Umwandlungssatz. Er ist vom Alter bei der Pensionierung abhängig. Beispiel: Eine versicherte Person wird im Jahr 2013 im Alter von 65 Jahren pensioniert. Der Umwandlungssatz im Alter 65 beträgt aktuell 6,25 %. Bei einem Altersguthaben von CHF 500 000 erhält sie von der PKE eine Altersrente von CHF 31250 Altersguthaben CHF 500 000 x Umwandlungssatz 6,25 % = Jährliche Rente CHF 31 250 pro Jahr oder CHF 2 604 pro Monat (CHF 500000 x 6,25 %, siehe Tabelle Umwandlungssätze mit Übergangsfristen). Was ist der Deckungsgrad? Unter dem Deckungsgrad einer Pensionskasse versteht man das Verhältnis vom einer Pensionskasse zu den Guthaben der Versicherten (Aktivversicherte, Rentner) inklusive Rückstellungen. Bilanz Bilanz Verpflichtungen Verpflichtungen CHF 110 Mio. Altersguthaben Aktivversicherte CHF 90 Mio. Altersguthaben Aktivversicherte Vorsorgekapital Rentner Vorsorgekapital Rentner Unterdeckung CHF 10 Mio. WSR* CHF 10 Mio. Deckungsgrad = 110 % Von einer Überdeckung wird gesprochen, wenn die Verpflichtungen zu mehr als 100 % gedeckt sind. Deckungsgrad = 90 % Eine Unterdeckung liegt vor, wenn das nicht ausreicht, um die Verpflichtungen zu decken. *WSR = Wertschwankungsreserve

Hintergrund Besuchen Sie unsere Webseite www.pke.ch Die neue Webseite ist unter www.pke.ch aufrufbar. Wir haben für Sie weitere Informationen zu den Massnahmen bereitgestellt. Sie können dort auch den für Sie gültigen Umwandlungssatz ganz einfach unter «Rentenberechnung» in der Rubrik «Aktivversicherte» abfragen. Mit «PKE News» topaktuell informiert Wir informieren noch aktueller über wichtige Vorsorgethemen. Dafür haben wir einen elektronischen Newsletter geschaffen, der ergänzend zum bestehenden «PKExklusiv» eingesetzt wird. Aktuelle Meldungen und Themen, die im Newsbereich der neuen Webseite erscheinen, werden zeitgleich mit dem Newsletter an alle Abonnenten verschickt. Sie möchten gerne jederzeit topaktuell informiert sein? Dann melden Sie sich auf der Webseite www.pke.ch für unseren neuen, kostenlosen Newsletter an. Fragen Ihre Fragen zu den Massnahmen beantworten wir gerne unter 044 287 92 88 oder stift@pke.ch. Berechnungen zu den Renten ab 2014 können wir ab dem 1. April 2013 vornehmen. PKE Vorsorgestiftung Energie Telefon 044 287 92 88 Freigutstrasse 16, 8027 Zürich stift@pke.ch, www.pke.ch