Rechts- und Steuerfragen für gemeinnützige Einrichtungen Königswinter, 3. November 2012 Dr. Daniel J. Fischer, Rechtsanwalt/Steuerberater Balzer Kühne Lang Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft Rheinwerkallee 6 53227 Bonn Tel.: +49 228 945945-0 Fax: +49 228 945945-55 info@balzerkuehnelang.de www.balzerkuehnelang.de
Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts (Überblick) - Vorteile der Gemeinnützigkeit - Die gemeinnützigen Zwecke - Förderung der Allgemeinheit - Selbstlosigkeit - Ausschließlichkeit, 56 AO - Unmittelbarkeit, 57 AO - Auslandstätigkeit - Steuerrechtliche Struktur gemeinnütziger Körperschaften 2
Inhaltsverzeichnis II. Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht - Gemeinnützigkeitsreform 2007 (Überblick) - Jahressteuergesetz 2009 - Änderung des Anwendungserlasses zur AO, 17.01.2012 - Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz (Regierungsentwurf v. 15.10.2012) 3
Inhaltsverzeichnis III. Typische Risiken und Stolperfallen - Satzungsänderungen - Vorstandsvergütung - Verluste im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb - Verwaltungskosten - Umsatzsteuer 4
I. Allgemeine Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts 1. Vorteile der Gemeinnützigkeit - Steuerfreiheit (KSt, GewSt, GrSt, ErbSt) - Ggf. ermäßigte Umsatzbesteuerung - Spendenabzug - Zugang zu öffentlichen Mitteln - Als staatliches Gütesiegel Erhöhung der Reputation 5
I. Allgemeine Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts 2. Die gemeinnützigen Zwecke - Katalog in 52 AO (grds. abschließend) - 53 AO: mildtätige Zwecke - 54 AO: kirchliche Zwecke Differenzierung nach altem Recht wichtig wg. unterschiedlichem Spendenabzug 6
I. Allgemeine Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts 3. Förderung der Allgemeinheit - Geförderte müssen zumindest Ausschnitt aus der Allgemeinheit darstellen - z.b. Familienstiftungen - sonstiger eng begrenzter Kreis, z. B. Unternehmensangehörige 7
I. Allgemeine Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts 4. Selbstlosigkeit - Keine Verfolgung eigenwirtschaftlicher Interessen (z. B. Unternehmensstiftungen) - Mittelverwendung nur für satzungsmäßige Zwecke - Zeitnahe Mittelverwendung - Vermögensbindung bei Auflösung der Körperschaft 8
I. Allgemeine Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts 5. Ausschließlichkeit, 56 AO 6. Unmittelbarkeit, 57 AO - Körperschaft muss selbst oder durch Hilfspersonen handeln - Ausnahme: (reine) Förderkörperschaft, 58 Nr. 1 AO 7. Auslandstätigkeit In der Regel möglich, allerdings sind erhöhte Nachweiserfordernisse zu beachten, 90 Abs. 2 AO 9
I. Allgemeine Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts 8. Steuerrechtliche Struktur gemeinnütziger Körperschaften Ideeller Bereich = unmittelbare Verfolgung der Satzungszwecke Vermögensverwaltung (vgl. 14 S. 3 AO) Zweckbetrieb ( 65-68 AO) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ( 14 S. 1,2 AO) ( 64 AO) Steuerbegünstigter Bereich Steuerpflichtiger Bereich 10
II. Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht 1. Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 - Steuerfreie Aufwandspauschale von 500 p.a. für ehrenamtliche Tätigkeiten - Anhebung der sog. steuerfreien Übungsleiterpauschale von 1.858 auf 2.100 - Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5/10% des Gesamtbetrages der Einkünfte auf 20% bzw. 4 der Lohnsumme 11
II. Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht 1. Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 - Verbesserter Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine - Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Bestätigungen gemeinnütziger Körperschaften von insgesamt 30.678 auf 35.000 Einnahmen im Jahr (ebenso Anhebung der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen 12
II. Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht 1. Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 - Anhebung des Höchstbetrages für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Vermögensstockspenden) von 307.000 auf 1 Mio. - Abschaffung des zeitlich begrenzten Vor- und Rücktrags beim Abzug von Großspenden und der zusätzlichen Höchstgrenze für Spenden an Stiftungen. Dafür Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags. 13
II. Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht 1. Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 - Senkung des Satzes, mit dem pauschal für unrichtige Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendete Zuwendungen zu haften ist, von 40% auf 30% der Zuwendungen. - Anhebung des Betrages für den vereinfachten Spendennachweis auf 200. 14
II. Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht 1. Spendenabzug: bisherige Rechtslage Regulärer Spendenabzug: 5 % / 10 %* des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 2 % der Lohnsumme Großspendenregelung: Einzelspende: > 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte und > 25.565,00 1 Jahr Rücktrag, 5 Jahre Vortrag möglich Besonderer Sonderausgabenabzug für Stiftungen in Höhe von 20.450,00 Gründungshöchstbetrag bei Zuwendung in Vermögensstock anlässlich der Errichtung: 307.000,00 jährlich jährlich jährlich einmalig innerhalb von 10 Jahren (frei verteilbar) 15
II. Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht 2. Spendenabzug: neue Rechtslage Regulärer Spendenabzug: 20 % des Gesamtbetrages oder 4 der Lohnsumme Großspendenregelung: Einmalspende >20% des GdE: unbegrenzter Vortrag, kein Rücktrag Abzugsbetrag für Kapitalausstattung : 1 Mio. (gilt auch für Zustiftungen) jährlich jährlich einmalig innerhalb von 10 Jahren (frei verteilbar) 16
II. Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht 2. Spendenrecht - Zuwendungsbestätigungen ( Spendenquittungen ) nur nach amtlichem Muster - Kleinbetragsspenden (bis 200 ): vereinfachtes Verfahren, Überweisungsbeleg und vom Verein maschinell hergestellte Bestätigung zur Steuerbegünstigung sind ausreichend - Einzelfallbezogen können Vereinfachungen in besonderen Katastrophenfällen (Tsunami, Haiti etc.) durch die Finanzverwaltung vorgesehen werden 17
II. Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht 3. Jahressteuergesetz 2009 - Ausschluss extremistischer Körperschaften von der Gemeinnützigkeit - Streichung der Beschränkung der Körperschaftsteuerbefreiung ( 5 II Nr. 2) auf inländische Körperschaften; Öffnung für beschränkt steuerpflichtige Körperschaften, die Zwecke i.s.d. 52 AO verfolgen - Zugleich Beschränkung bei Verfolgung gemeinnütziger Zwecke: struktureller Inlandsbezug notwendig - Verschärfung der Regelungen zur formellen Satzungsmäßigkeit 18
II. Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht 4. Änderung des AEAO (BMF-Schr. v. 17.1.2012) - Präzisierung der Voraussetzungen des struktuellen Inlandsbezuges - Klarstellung, dass Jugendliche isd. 52 ff. AO Personen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sind - Materielle Hilfsbedürftigkeit isd. 53 Nr. 2 AO Eigenvermögen bis 15.500 unschädlich - Zwingende Satzungsvorgabe bei Vorstandsvergütung gilt auch für Stiftungen - Abschaffung der Geprägetheorie - Unmittelbarkeit gem. 57 AO und Tätigkeit als Hilfsperson kann unschädlich sein 19
II. Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht 5. Ausblick: Entwurf des Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetzes - Verlängerung der Verwendungsfrist für die zeitnahe Mittelverwendung auf 2 Jahre (E 55 I Nr. 5 S. 3 AO n.f.) - Gesondertes Feststellungsverfahren für die formelle Satzungsgemäßheit (E 60a AO n.f.) - Neufassung der Vorschriften zur Rücklagenbildung (E 62 AO n.f.) - Verkürzung der Gültigkeit eines Freistellungsbescheides von 5 auf 3 Jahre (E 63 Abs. 5 AO n.f.) - Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern (E 31b BGB n.f.) 20
III. Typische Risiken und Stolperfallen 1. Satzungsänderungen Beachte: Bei sämtlichen Satzungsänderungen, die nach dem 01.01.2009 angemeldet werden, sind zwingend sämtliche Formvorgaben der Mustersatzung (Anlage zu 60 AO) zu übernehmen! Bei einem Verstoß hiergegen droht eine nicht heilbare Aberkennung der Gemeinnützigkeit zumindest für das betreffende Kalender-/Wirtschaftsjahr! 21
III. Typische Risiken und Stolperfallen 2. Vorstandsvergütungen Zahlungen an Vorstandsmitglieder: - reiner Auslagenersatz ist unproblematisch. - Vergütungen und pauschaler Auslagenersatz bedürfen einer ausdrücklichen Ermächtigung (grds.) in der Satzung! Ausnahmsweise sind Zahlungen an Vorstände bis 500,00 p. a. unschädlich, wenn die Satzung bis zum 31.12.2010 geändert wird! 22
III. Typische Risiken und Stolperfallen 3. Verluste im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (wigb) Verluste im wigb sind grds. gemeinnützigkeitsschädlich! Ausnahmen: - Verlustverrechnung mit Gewinnen anderer wigb intertemporale Verlustrechnung Häufige Probleme: - das defizitäre Vereinsfest - die defizitäre (selbst betriebene) Vereinsgaststätte 23
III. Typische Risiken und Stolperfallen 4. Verwaltungskosten Zu hohe Verwaltungskosten (Aufwand für Spenden- und Mitgliederwerbung) führen zum Entzug der Gemeinnützigkeit Prozentuale Obergrenze ist nicht definiert. DZI: max. 35% der Ausgaben sind zulässig. Ausnahme: Aufbauphase eines Vereins (max. 4 Jahre), während dessen ist auch eine Quote von 50 % oder mehr grds. unschädlich. 24
III. Typische Risiken und Stolperfallen 5. Umsatzsteuer (nicht gem. 19 UStG Kleinunternehmerschaft ) Ideeller Bereich nicht unternehmerischer Bereich unternehmerisch/ nicht unternehmerisch möglich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Vorsteuer Ausgangsumsätze ---- -/voll (ggf. nach Schlüssel) voll voll ---- -/7 % 7 % 19 % 25
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 26