Checkliste Unterschiede Handelsbilanz - Steuerbilanz nach BilMoG 1 /7



Ähnliche Dokumente
II. Abstrakt und konkret Bilanzierungsfähig

Oberste Finanzbehörden der Länder

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen

Nicht-abnutzbares Anlagevermögen

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Rechnungsabgrenzungsposten. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung

Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

Buchführung / Jahresabschluss / Rechnungswesen

Steuerliche Korrekturen in Betriebswirtschaftlichen Auswertungen

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Bilanzierung und Bewertung der Verbindlichkeiten

Stand Musterauswertung März Handelsbilanz. MusterGmbH Schreinerei und Ladenbau Präsentationsdatenbestand Nürnberg. zum. A.

Bilanzierung des Anlagevermögens

Teilgebiet: Bilanzpolitik. a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden?

Buchhalterische Behandlung von laufenden Erträgen aus Wertpapieren

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012

Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Anlagevermögens

Bilanzgliederung gem. 266 HGB

I. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die steuerliche Gewinnermittlung. 1. Anwendung des 5 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG

Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr.

Ausgewählte Aspekte des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes BilMoG aus Sicht der Versicherungswirtschaft

EÜR contra Bilanzierung

Anleitung zum Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung - EÜR"

Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung

Jahresabschluss

Inhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten

Erläuterungen zum Lehrplan RECHNUNGSWESEN, Jgst. 11 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1

Überblick Jahresabschluss

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Vorlesung 4. Semester

Bilanzierung des Umlaufvermögens

Der Vorsteuergewinn ist Tsd., die Ertragsteuer 2.722,5 Tsd.. Es ergibt sich ein Ertragsteuersatz von 2.722,5./ = 0,736 oder 73,6 %.

Rechnungslegung und Jahresabschluss nach HGB. Dipl.-Ing. agr. Philipp Graf v.u.z. Lerchenfeld, MdL Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1

Klassifikation und Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Erforderliche Anhang-Angaben

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Veränderungen in Handels- und Steuerbilanz unter Berücksichtigung des Bilanzmodernisierungsgesetzes BilMoG

Personengesellschaften in der Insolvenz. Prof. Dr. Gerrit Frotscher

7. Resümee und Ausblick

XVIII. Sonderposten mit Rücklageanteil

Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom

Merkblatt. Bilanzrechtsreform. nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Inhalt

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.

Finanzwirtschaft Wertpapiere

Jahresabschluss. der. Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mitteifranken

Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen nach 7g Einkommensteuergesetz

WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

IV. Vollständigkeitsgebot 139

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG und die wesentlichen Auswirkungen

Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Umlaufvermögens

Bilanzbuchhalter/in (IHK) Teil B

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

in der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung

Bilanzanalyse und -interpretation

ABO Invest AG, Wiesbaden. KONZERNBILANZ zum 30. Juni D. Mezzanine Kapital ,

Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder

2. Tutorium Finanzberichterstattung

Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur!

Betriebliche Altersversorgung über Unterstützungskasse

Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern

PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A

JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2013

Rechnungslegung und Jahresabschluss nach HGB. Dipl.-Ing. agr. Philipp Graf v.u.z. Lerchenfeld, MdL Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Rechnungsabgrenzungsposten


1/2 Gesamtinhaltsverzeichnis

ZWISCHENBILANZ. Fürstenberg CapitalErste GmbH, Fürstenberg. zum. 30.Juni 2012 PASSIVA. Vorjahr EUR. A. Eigenkapital. I. Gezeichnetes Kapital

Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 28.

Wesen der Liquidation

Übung GuV-Rechnung. Zur Erstellung der GuV-Rechnung einer GmbH liegt folgende Saldenliste vor:

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Rechnungswesen 2 für Steuerfachangestellte

Steuerrecht im Überblick

Buchhaltung Kapitel IV : Martin Becker Dozent : Müller Die Verbuchung laufender GVFe in Industriebetrieben

Wirtschaftliche Lage der Deutschen Beteiligungs AG (Erläuterungen auf Basis HGB)

Überblick. Bewertung. Ausweis. Ansatz. Anschaffungskosten Herstellungskosten. Erstbewertung. planmäßig. Abschreibungen.

Stadtwerke Bad Harzburg GmbH

Bewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz

Die Bewertung des Unternehmens erfolgt aus Sicht des Eigentümers. Die Renditeforderung vor Steuern beträgt für den gesamten Planungszeitraum

Darlehen und Zinsen in der. Betriebsprüfung. Ulrich Breier

PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Exkurs: Gewinnermittlung

8.842 Kfz-Steuer Kirchensteuer 5) Umsatz-, steuer 2) Kapitalertragsteuer 4) Einkommensteuer

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016

MANDANTENINFORMATION 2008/2009

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2007/2008

Bilanzierung latenter Steuern

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 2. Musterklausur

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

11 Verbindlichkeiten 371

Steuerliche Folgen der Übertragung von Pensionszusagen

Buchführung und Bilanzwesen

JAHRESABSCHLUSS. zum 31. Dezember pferdewetten-service.de GmbH Betrieb und Service der Internetseite "

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg

Bilanzmodernisierungsgesetz BilMoG Leonberg, im September 2010

Transkript:

Checkliste Unterschiede Handelsbilanz - Steuerbilanz nach BilMoG 1 /7 1 Unterschiede Handelsbilanz - Steuerbilanz nach BilMoG 1.1 Unterschiede nach Bilanzposition 1.2 Unterschiede bei Rückstellungen 1.3 Herstellungskosten im Handels- und Steuerrecht 1.4 Übersicht über die Teilwertabschreibungen 1.5 Übersicht über die Wertaufholung 2 Sonstige außerbilanzielle Korrekturen 1 Unterschiede Handelsbilanz - Steuerbilanz nach BilMoG 1.1 Unterschiede nach Bilanzposition Bilanzposition Handelsbilanz Steuerbilanz Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs Aktivierungsverbot ( 248 Nr. 1 HGB) Aktivierungsverbot Anlagevermögen Ansatz mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten s. Punkt 1.3 Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert s. Punkt 1.4 Ansatz mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten s. Punkt 1.3 Teilwertabschreibung s. Punkt 1.4 immaterielle Wirtschaftsgüter Ansatz mit Anschaffungskosten Planmäßige Abschreibung ( 253 Abs. 3 S. 1, 2 HGB) Ansatz mit Anschaffungskosten nur lineare AfA möglich ( 7 Abs. 1 EStG) selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter Aktivierungswahlrecht gem. 248 Abs. 2 HGB Aktivierungsverbot für selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten u.ä. Aktivierungsverbot Forderungen, Wertpapiere Ansatz mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten s. Punkt 1.3 Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert s. Punkt 1.4 Ansatz mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten s. Punkt 1.3 Teilwertabschreibung s. Punkt 1.4 Vorräte >siehe Tz. 1.3 Herstellungskosten im Handels- und Steuerrecht Ansatz mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten s. Punkt 1.3 Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert s. Punkt 1.4 Bewertung am Bilanzstichtag gem. 256 HGB mit folgenden Verbrauchsfolgeverfahren zulässig: Festwertverfahren gem. 240 Abs. 3 HGB Durchschnittsbewertung gem. 240 Abs. 4 HGB LIFO-Verfahren FIFO-Verfahren Ansatz mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten s. Punkt 1.3 Teilwertabschreibung s. Punkt 1.4 Bewertung am Bilanzstichtag nur mit folgenden Verbrauchsfolgeverfahren zulässig: Festwertverfahren gem. R 5.4 Abs. 4 EStR Durchschnittsbewertung gem. R 6.8 Abs. 4 EStR LIFO-Verfahren gem. 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG

Checkliste Unterschiede Handelsbilanz - Steuerbilanz nach BilMoG 2 /7 Rechnungsabgrenzungsposten für als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens entfallen Rechnungsabgrenzungsposten für als Aufwand berücksichtige Umsatzsteuer auf am Abschlussstichtag auszuweisende oder von den Vorräten offen abgesetzte Anzahlungen Aktivierungsverbot gem. 250 Abs. 1 HGB Aktivierungsverbot gem. 250 Abs. 1 HGB Aktivierungspflicht gem. 5 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 EStG Aktivierungspflicht gem. 5 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 EStG Disagio Aktivierungswahlrecht gem. 250 Abs. 3 HGB Aktivierungsgebot Aktive latente Steuern Aktivierungswahlrecht gem. 274 Abs. 1 S. 2 HGB Aktivierungsverbot Sonderposten mit Rücklageanteil Passivierungsverbot Passivierungswahlrecht Rückstellungen s. unter Punkt 1.2 Bewertung mit Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preissteigerungen ( 253 Abs. 1 S. 2 HGB) Abzinsung bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit Marktzins ( 253 Abs. 2 HGB) s. unter Punkt 1.2 Bewertung zu den Wertverhältnissen am Bilanzstichtag ohne Berücksichtigung künftiger Preissteigerungen ( 6 Abs. 1 Nr. 3a lit. f EStG) Abzinsunggem. 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG mit 5,5 %. Ausnahme: keine Abzinsung bei Rückstellungen, deren Restlaufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt, bei verzinslichen Rückstellungen und bei Rückstellungen, die auf einer Anzahlung oder Vorauszahlung beruhen Verbindlichkeiten (auch Gesellschafterdarlehen, BFH 2009) Bewertung mit künftigem Erfüllungsbetrag keine Abzinsung Bewertung mit Erfüllungsbetrag Abzinsunggem. 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG mit 5,5 %. Ausnahme: keine Abzinsung bei Verbindlichkeiten, deren Restlaufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt, bei verzinslichen Verbindlichkeiten und bei Verbindlichkeiten, die auf einer Anzahlung oder Vorauszahlung beruhen Gesellschafterdarlehen auf unbest. Zeit: Laufzeit 7 Jahre? (BFH 2009)

Checkliste Unterschiede Handelsbilanz - Steuerbilanz nach BilMoG 3 /7 1.2 Unterschiede bei Rückstellungen Rückstellungen für Handelsrecht Steuerrecht Drohende Verluste Gebot gem. 249 Abs. 1 HGB gem. 5 Abs. 4a EStG Patentrechtsverletzungen Gebot gem. 249 Abs. 1 HGB, solange die verletzung andauert Gebot gem. 5 Abs. 3 EStG, aber Auflösung nach drei Jahren, wenn keine Geltendmachung erfolgt ist Jubiläumsverpflichtungen Gebot gem. 249 Abs. 1 HGB Bildung gem. 5 Abs. 4 EStG nur, wenn Dienstverhältnis mindestens 10 Jahre bestanden hat Dienstjubiläum das Bestehen eines Dienstverhältnisses von mindestens 15 Jahren voraussetzt Zusage schriftlich erteilt ist Anwartschaft nach dem 31.12.1992 erworben wurde Künftige Einnahmen oder Gewinne Gebot gem. 249 Abs. 1 HGB Bildung gem. 5 Abs. 2a EStG erst, wenn Einnahmen oder Gewinne angefallen sind Instandhaltung bei Nachholung innerhalb von 4 bis 12 Monaten Pensionsrückstellungen Erstmaliger Ansatz im Jahr der Erteilung Bewertung mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Erfüllungsbetrag, Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen, Abzinsungssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben wertpapiergebundene Pensionsverpflichtungen sind mit dem beizulegenden Zeitwert der Wertpapiere anzusetzen, wenn nicht die garantierte Mindestzusage diesen Wert übersteigt Verrechnung von Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung von Pensionsverpflichtungen dienen, mit der entsprechenden Verpflichtung nach 246 Abs. 2 S. 2 HGB Gem. 6a Abs. 2 Nr. 1 EStG frühestens in dem Wirtschaftsjahr, bis zu dessen Mitte der Anspruchsberechtigte das 28. Lebensjahr vollendet hat oder in dessen Verlauf die Anwartschaft unverfallbar wird Weitere Einschränkungen nach 6a Abs. 1 EStG Bewertung nach 6a EStG, Rechenzinsfuß 6 % Urlaubsrückstellungen Bewertung mit Vollkosten, d.h. Einbeziehung von Sondervergütungen, Lohn- und Gehaltssteigerungen, Zuführung zu Pensions- und Jubiläumsrückstellungen Basis: tatsächliche Arbeitstage Bewertung mit geschuldetem Urlaubsentgelt gem. H 6.11 EStH; keine Berücksichtigung von Sondervergütungen, erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen, Zuführung zu Pensions- und Jubiläumsrückstellungen u.ä. Basis: reguläre Arbeitstage Rückstellungen für Geldbußen Gebot gem. 249 Abs. 1 HGB, wenn Unternehmen mit Inanspruchnahme rechnen muss, wenn das Abzugsverbot des 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 1 EStG greift

Checkliste Unterschiede Handelsbilanz - Steuerbilanz nach BilMoG 4 /7 1.3 Herstellungskosten im Handels- und Steuerrecht Bestandteil Handelsbilanz Steuerbilanz Materialeinzelkosten (Rohstoffe, im Betrieb selbst gefertigte Halb- und Teilfertigerzeugnisse, Handelswaren, wiederverwendete Abfälle usw.) Fertigungseinzelkosten (den Erzeugnissen direkt zurechenbare Produktions-, Werkstatt- Verarbeitungslöhne inkl. Sonderzulagen, Prämien, gesetzliche Sozialabgaben usw.) Sondereinzelkosten der Fertigung (Aufwendungen für Modelle, Schablonen, Spezialwerkzeuge, Gebühren für Fertigungslizenzen usw.) = Wertuntergrenze nach 255 Abs. 2 HGB Materialgemeinkosten (Kosten der Abteilungen Einkauf, Warenannahme, Lagerhaltung, usw., innerbetriebliche Transportkosten, Versicherungskosten) Fertigungsgemeinkosten (Abschreibungen auf benutzte Fertigungsanlagen, Kosten für Energie, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Instandhaltungskosten, sonstige für die Leistung anfallende Kosten) = Wertuntergrenze nach R 6.3 EStR Allgemeine Verwaltungskosten (Gehälter, Löhne des Verwaltungsbereichs, Telefon- und Portokosten des Verwaltungsbereichs, Kosten Aufsichtsrats und der Abschlussprüfung, usw.), Aufwendungen für soziale Einrichtungen und freiwillige soziale Leistungen (Aufwendungen für Kantine, Einrichtungen zur Freizeitgestaltung, Zuwendungen anlässlich Dienstjubiläen, Betriebsausflügen, usw.) Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung (Zuführungen zu Pensionsrückstellungen, Aufwendungen im Zusammenhang mit Pensionsund Unterstützungskassen sowie Direktversicherungen) Zinsen für Fremdkapital, zur Finanzierung der Herstellung verwendet, soweit auf Zeitraum der Herstellung entfallend Gewerbesteuer (Für Erhebungszeiträume, die vor 31.12.2007 enden) = Wertobergrenze nach 255 Abs. 2 HGB und R 6.3 EStR Vertriebskosten (Kosten für Marktforschung, Werbung, Gehälter und Löhne Verkaufs- und Versandabteilung, vorausbezahlte Provisionen) Zinsen für Fremdkapital (das nicht speziell zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes verwendet wird) Außerordentliche und periodenfremde Aufwendungen, Ertragsteuern

Checkliste Unterschiede Handelsbilanz - Steuerbilanz nach BilMoG 5 /7 1.4 Übersicht über die Teilwertabschreibungen Wertminderung Handelsbilanz Steuerbilanz Anlagevermögen voraussichtlich vorübergehend Bilanzierungsverbot Finanzanlagen: Bilanzierungswahlrecht Bilanzierungsverbot Anlagevermögen voraussichtlich dauernd Bilanzierungsgebot Bilanzierungsgebot Umlaufvermögen voraussichtlich vorübergehend Bilanzierungsgebot Bilanzierungsverbot Umlaufvermögen voraussichtlich dauernd Bilanzierungsgebot Bilanzierungsgebot 1.5 Übersicht über die Wertaufholung Rechtsform Handelsrecht Steuerbilanz rechtsformunabhängig Wertaufholungsgebot Wertaufholungsgebot Steuerrecht: Strenges Wertaufholungsgebot ( 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG)

Checkliste Unterschiede Handelsbilanz - Steuerbilanz nach BilMoG 6 /7 2 Sonstige außerbilanzielle Korrekturen - Checkliste 1 Korrekturen nach 60 Abs. 2 EStDV siehe Checkliste Unterschiede Handelsbilanz - Steuerbilanz. 2 Sonstige außerbilanzielle Korrekturen 2.1 Rechtsformübergreifende außerbilanzielle Korrekturen 2.2 Spezialvorschriften für Körperschaften 2 Sonstige außerbilanzielle Korrekturen 2.1 Rechtsformübergreifende außerbilanzielle Korrekturen +/./. negative Einkünfte aus der Beteiligung an Verlustzuweisungsgesellschaften und ähnlichen Modellen nach 2b EStG i.v.m. 52 Abs. 4 EStG./. steuerfreie Einnahmen nach 3 EStG + Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen nach 3 EStG in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen ( 3c EStG) + Schuldzinsen aus Überentnahmen ( 4 Abs. 4a EStG) + nichtabziehbare Betriebsausgaben nach 4 Abs. 5 EStG + Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen ( 4 Abs. 5b EStG) + Parteispenden ( 4 Abs. 6 EStG) + nichtabziehbare Zuwendungen an Pensionskassen ( 4c Abs. 2 EStG), nichtabziehbare Zuwendungen an Unterstützungskassen nach 4d EstG, nichtabziehbare Beiträge an Pensionsfonds ( 4e Abs. 2 EStG) + nichtabziehbare Zinsaufwendungen nach 4h EStG (Zinsschranke)./. / + + /./. Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages nach 7g Abs. 1 EStG n.f. und Rückgängigmachung des Abzugs eines Investitionsabzugsbetrages im Jahr des Abzugs, wenn dieser nicht in Anspruch genommen wurde ( 7g Abs. 3 EStG n.f.) Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsgutes nach 7g Abs. 2 EStG n.f. und Kürzung bei Verstoß gegen die Verbleibens- oder Nutzungsvoraussetzungen nach 7g Abs. 4 EStG n.f. + Gewinnzuschlag nach 6b Abs. 7 EStG und nach 7g Abs. 5 EStG a.f. + Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung ( 15 Abs. 4 S. 1, 2 EStG) + Verluste aus Termingeschäften ( 15 Abs. 4 S. 3 EStG) + Verluste aus stillen Gesellschaften, Unterbeteilig., sonst. Innengesellschaften an Kapitalges., bei denen Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ( 15 Abs. 4 S. 6, 7 EStG) + Mitunternehmerverluste bei beschränkter Haftung ( 15a EStG)./. Wertminderung von Anteilen durch Gewinnausschüttungen ( 50c EStG i.v.m. 52 Abs. 59 EStG)./. durch andere Steuergesetze freigestellte Einnahmen (z.b. Investitionszulagen) + wegen mangelndem Empfängernachweis nicht zu berücksichtigende Betriebsausgaben ( 160 AO) +/./. Korrektur von ausländischen Einkünften +/./. Korrektur um nach DBA steuerfreie Einkünfte unter Berücksichtigung von 3c EstG nicht ausgleichsfähige und nur eingeschränkt abziehbare negative Einkünfte mit Auslandsbezug, die nicht nach DBA steuerfrei sind gem. 2a Abs. 1 EStG + negative Einkünfte mit Auslandsbezug, die nach 2a Abs. 1, 2 EStG abgezogen wurden ( 2a Abs. 3, 4 EStG i.v.m. 52 Abs. 3 EstG Hinzurechnungsbetrag nach 10 AStG, Aufstockungsbetrag nach 12 Abs. 1 AStG./. ausländische Steuern nach 12 Abs. 3 AStG i.v.m. 34c Abs. 2, 3 und 6 EstG, Berichtigungsbetrag nach 1 AStG

Checkliste Unterschiede Handelsbilanz - Steuerbilanz nach BilMoG 7 /7 +/./. Korrektur bei Umwandlung + Übernahmeverlust nach 4 Abs. 6 UmwStG./. Übernahmegewinn nach 4 Abs. 7 UmwStG 2.2 Spezialvorschriften für Körperschaften + verdeckte Gewinnausschüttungen ( 8 Abs. 3 S. 2 KStG)./. Gewinnerhöhungen, die im Zusammenhang mit bereits in vorangegangenen VZ versteuerten vga stehen./. verdeckte Einlagen ( 8 Abs. 3 S. 3 KStG) + nicht ausgleichsfähige Verluste nach 8 Abs. 4 S. 4 KStG i.v.m. 34 Abs. 6 S. 4 KStG + Vergütungen für die Gesellschafter-Fremdfinanzierung ( 8a KStG a.f.) + nichtabziehbare Zinsaufwendungen nach 8a KStG n.f. i.v.m. 4h EStG (Zinsschranke)./. Bezüge aus Beteiligungen an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen ( 8b Abs. 1 KStG)./. Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung nach 8b Abs. 2 KStG + 5 % des Gewinnes nach 8b Abs. 2 KStG als nichtabziehbare Aufwendungen ( 8b Abs. 3 KStG) + nichtabziehbare Aufwendungen für die Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke ( 10 Nr. 1 KStG) + Steuern vom Einkommen, sonstige Personensteuern und Umsatzsteuer für Umsätze, die Entnahmen oder vga sind sowie Vorsteuerbeträge auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des 4 Abs. 5 S. 1 Nrn. 1-4, 7, Abs. 7 EStG gilt sowie die auf diese Steuern entfallenden Nebenleistungen ( 10 Nr. 2 KStG) + in einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen, sonstige Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt sowie Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, soweit diese nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen ( 10 Nr. 3 KStG) + 50 % der Vergütungen jeder Art, die an Mitglieder des Aufsichtsrats, Verwaltungsrats oder andere mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen gewährt werden ( 10 Nr. 4 KStG) + Abschreibungsverluste von Wohnungsunternehmen nach 13 Abs. 3 KStG +/./. Korrekturen bei Organschaft i.s.v. 14, 17, 18 KStG, z.b. bei Gewinnabführungsverträgen, Ausgleichszahlungen ( 16 KStG) und Verlustübernahmen./. ausländische Steuern ( 26 Abs. 6 KStG)./. Körperschaftsteuerguthaben nach 37 Abs. 1 KStG + /./. + /./. Gewinnmimderungen und Erträge der Körperschaft, die sich aus 37 Abs. 5 KStG ergeben Übernahmeverlust bzw. -gewinn nach 12 Abs. 2 UmwStG