BETRIEBS-KONZEPT FÜR FESTWIRTSCHAFTEN



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Transkript:

BETRIEBS-KONZEPT FÜR FESTWIRTSCHAFTEN HORGNER DORFFÄSCHT 2016 2. 4. September 2016 JEDESMAL PHÄNOMENAL

INHALT 1. Organisationskomitee 2. Festgelände / Plan 3. Spezielle Bestimmungen 4. Festwirtschaften 5. Betriebszeiten 6. Einrichtungen (Mobiliar, Zelte usw.) 7. Dekorationen 8. Bewirtschaftung 9. Wareneinkauf / Ablauf / Pflichtkonsum 10. Verkaufsangebot 11. Haupt-Verkaufspreise 12. Unterhaltungsbeiträge 13. Finanzen 14. Personelles 15. Bekleidung 16. Pflichtenheft OK Ressort Wirtschaften und Bauten/Technik 17. Pflichtenheft Festwirtschafts-Betreiber 18. Arbeits- und Hilfsmittel 19. Aufbau / Abräumen 20. Vertrag

1. Organisationskomitee

2. Festgelände / Plan

3. Spezielle Bestimmungen Die Speziellen Bestimmungen sind integrierender Bestandteil des Betriebs-Konzeptes (werden mit dem Vertrag abgegeben). 4. Festwirtschaften Jeder Festwirtschaftsbetreiber präsentiert seine Festwirtschaft unter einem geeigneten Namen. 5. Betriebszeiten Freitag 2. September 2016 Samstag 3. September 2016 Sonntag 4. September 2016 18.00 02.00 Uhr 11.00 04.00 Uhr 11.00 18.00 Uhr Die Öffnungszeiten während den Festtagen werden der Bevölkerung mit verschiedenen Werbeaktionen bekannt gegeben. Die Festwirtschafts-Betreiber verpflichten sich, die Betriebszeiten einzuhalten. 6. Einrichtungen (Mobiliar, Zelte usw). Einrichtungsgegenstände für die erforderliche Betriebsführung wie Festzelt, Kühlschränke, Tische, Bänke, Buffet usw. müssen die Festwirtschafts-Betreiber selbständig und auf eigene Kosten organisieren. Eine Reservation / Bestellung soll möglichst frühzeitig erfolgen. Lieferanten Empfehlung des OK: H.J. Langendorf AG, Wädenswil (Phone 044.725.24.60 und 044.780.31.66) 7. Dekorationen Die möglichst originelle Dekoration der Festbetriebe ist jedem Festwirtschaftsbetreiber selbst überlassen. Für Dekorationen darf nur schwer entflammbares Material verwendet werden. Eine Übeprüfung dieser Bestimmung wird durch den Brandschutz-Kontrolleur vorgenommen. 8. Bewirtschaftung Die Gäste sollten, wenn immer möglich, bedient werden. Denken Sie daran: Ihre Festwirtschaft ist ihre Visitenkarte! Alle Speisen und Getränke müssen mit Einweggeschirr serviert werden. Die Herausgabe von Hartgeschirr und Glasgebinde (mit Ausnahme von Weinflaschen) ist nicht erlaubt. Die Hygienevorschriften (siehe Beilage) sind strikte zu beachten. 9. Wareneinkauf / Ablauf / Pflichtkonsum Getränkeeinkauf: Das OK hat mit der Firma HJ. Langendorf AG, 044.780.31.66 Spezialkonditionen ausgehandelt. Die Festwirtschaftsbetreiber sind deshalb verpflichtet, sämtliche Getränke bei der Firma Langendorf einzukaufen.. Getränkelieferant: H.J. Langendorf AG, Wädenswil (044.725.24.60 und 044.780.31.66) Pflichtkonsum: Das OK hat mit den Firmen Heineken und Coca-Cola sowie der Firma Langendorf einen namhaften Sponsorenbeitrag ausgehandelt mit der Verpflichtung, im Gegenzug ausschliesslich nachfolgende Produkte exklusiv im Sortiment zu führen: Heineken-Bier (mit Alkohol) bzw. Eichhof (ohne Alkohol) Valser Classic Mineralwasser (mit Kohlensäure) Valser Silence Mineralwasser (ohne Kohlensäure) Süssgetränke: Coca-Cola Classic / Coca-Cola Zero / Coca-Cola Life / Fanta Orange / Sprite / Nestea Lemon / Nestea Peach / Cappy Schorle Es dürfen für diese Getränkesparten keine Konkurrenzprodukte angeboten werden! Zuwiderhandlungen werden durch das OK sanktioniert (Übernahme der entgangenen Umsatzbeteilung sowie des Sponsoringbeitrages des Lieferanten durch den Ferstwirtschaftsbetreiber).

Getränke ausserhalb des Pflichtkonsums: Für die Weinauswahl sowie die Wahl weiterer Getränke ausserhalb des Pflichtkonsums setzen Sie sich rechtzeitig mit der Firma Langendorf in Wädenswil in Verbindung. Die Anlieferung erfolgt nach individueller Absprache mit der Firma Langendorf. Lebensmittel: Das OK empfiehlt für den Einkauf von Lebensmitteln (Fleisch, Würste, Brot, Backwaren usw.) möglichst die Horgner Geschäfte zu berücksichtigen. Ablauf: Eine Erstbestellung bei den Lieferanten sollte mindestens 14 Tage vor Festbeginn erfolgen. Einwegggeschirr: Wird nach individueller Absprache ab vor Ort stehendem Depot abholbereit gemacht. Food- und Non-Food-Produkte: Für den Transport ab Lieferant sind die Festwirtschaftsbetreiber selbst verantwortlich. Rücklieferungen: Nach individueller Absprache mit den Lieferanten. 10. Verkaufsangebot Das Angebot wird durch die Festwirtschaftsbetreiber selber bestimmt (Ausnahme: Getränke Pflichtkonsum ). Es soll ein möglichst abwechslungsreiches Angebot unter Berücksichtigung des gesamten Angebotes am Dorf-Fäscht sein. Getränkekarte / Aushang: Auf allen Getränkekarten und allfälligen Plakaten usw. müssen die Getränke des Pflichtkonsums mit dem Produktenamen deklariert sein. Beispiel: Nestea anstatt Ice Tea; Valser anstatt Mineralwasser. 11. Haupt-Verkaufspreise Die Haupt-Verkaufspreise für Wein 5 dl, alkoholfreie Getränke sowie Bier, Kaffee und Tee werden durch das OK festgelegt und sind Bestandteil der Speziellen Bestimmungen. Spezialpreise sind nach Absprache mit dem OK möglich. Die Speise- und Getränkekarte ist dem OK bei Vertragsabschluss zur Genehmigung vorzulegen. 12. Unterhaltungsbeiträge Fremd- und Eigenproduktionen sind dem Ressort Unterhaltung / Events unterstellt und müssen mit dem OK-Verantwortlichen direkt abgesprochen werden und bei Vertragsabschluss geregelt sein. 13. Finanzen Die Festwirtschaftsbetreiber sind selber verantwortlich für das nötige Wechsel- und Kleingeld. Das OK empfiehlt, dass sich die Betreiber an die Zürcher Kantonalbank Horgen wenden und die entsprechenden Massnahmen treffen (z.b. Nachttresor usw.). 14. Personelles Jeder Festwirtschaftsbetreiber benennt eine verantwortliche Person sowie mindestens eine Stellvertretung, welche während des ganzen Festbetriebes als Ansprechpartner für das OK vor Ort verfügbar ist. 15. Bekleidung Die Bekleidung des Personals ist Sache der Festwirtschaftsbetreiber. 16. Pflichtenheft OK Ressort Wirtschaften und Bauten / Technik Infrastrukturbauten; Versorgung mit Strom und Wasser Wirtschaftspatent Hygienekonzept Polizei, Verkehrsdienste, partielle Arealbewachung Feuerwehr Sanität

Allgemeine Unfall- und Haftpflichtversicherung SUISA-Abgaben für den gesamten Unterhaltungsbereich Konzept für die Abfallentsorgung; allgemeiner Reinigungsdienst Kontaktliste OK; Notfallnummern 17. Pflichtenheft Festwirtschafts-Betreiber Einhaltung der Öffnungszeiten Einhaltung Hygienekonzept Versicherungen für Eigenbedarf Diebstahlsicherung bzw. Überwachung von Geräten und Waren Auf- und Abbau der Festbetriebe Getränkeeinkauf bei der Firma Langendorf Pflichtkonsum Getränke Deklaration der Getränke des Pflichtkonsums gemäss Punkt 10 Rücklieferung von Material und Waren Entsorgung von Abfall 18. Arbeits- und Hilfsmittel Durch das OK wird zur Verfügung gestellt: Situationsplan Betriebskonzept für Wirtschaften Telefonverzeichnis Festprogramm 19. Aufbau / Abräumen Mit dem Aufbau und Einrichten der Festwirtschaften kann frühestens ab Dienstag 30. August 2016 resp. 1. September 2016, 18:00 Uhr begonnen werden. Der Stand / die Festwirtschaft ist so einzurichten, dass Verschmutzungen auf Boden und Wänden (Fettspritzer, Käsereste usw. vermieden werden (Abdeckungen anbringen). Allfällig entstandene Verschmutzungen müssen durch den Festwirtschafts-/Standbetreiber gereinigt werden. Das Abräumen erfolgt frühestens ab Sonntag 4. September 2016 ab 18.00 Uhr. Die genauen resp. individuellen Daten/Zeiten werden rechtzeitig mit den Festwirtschaftsbetreibern abgesprochen. 20. Vertrag Es wird mit jeder teilnehmenden Person bzw. jedem teilnehmendem Festwirtschaftsbetreiber ein Vertrag abgeschlossen, welcher rechtsverbindlich ist. Horgen, März 2016 OK Horgner Dorffäscht 2016