Immobilienfinanzierung konkret.



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Transkript:

Immobilienfinanzierung konkret. DSL Bank. Ihr Partner für Immobilienfinanzierungen.

Kundeninformation zur Immobilienfinanzierung. Diese Broschüre basiert auf der Kundeninformation Immobilienfinanzierung transparent gemacht des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken e. V. 2

Inhalt Vorwort 4 Wie wollen wir Ihnen die Immobilienfinanzierung näherbringen? 5 Was ist ein Hypothekendarlehen? 6 Welche Voraussetzungen sind für den Abschluss eines Darlehensvertrages zu erfüllen? 7 Welche Sicherheiten geben Sie uns? 8 So kommen Sie an Ihr Geld! 8 Welche Fachbegriffe sollten Sie kennen? 9 Welche Zinsgestaltungen bieten wir Ihnen? 10 Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? 10 Rückzahlungsvarianten nach Maß. 11 Finanzierungsschritte im Überblick. 13 Was Sie noch wissen sollten. 15 Stichwortverzeichnis 17 3

Vorwort Am 13. Juni 2014 ist die neue Verbraucherrechterichtlinie in Kraft getreten. Sie basiert auf EU-Vorgaben mit zahlreichen neuen Bestimmungen zum Verbraucherrecht. Hiermit werden die Banken u. a. dazu verpflichtet, ihre Kunden noch umfassender als bisher zu informieren. Das neue Gesetz gilt auch für Hypothekarkredite. Viele Informationen, die der Kunde erhält, sind für Hypo thekarkredite allerdings nicht ganz neu. Denn speziell für den Hypothekarkredit hatten die europäischen Verbände und Verbraucher schutz orga nisationen begleitet von einer Empfehlung der EU-Kom mission bereits am 5. März 2001 den sogenannten Verhaltenskodex für Hypothekarkreditgeber unterzeichnet. Dieser sieht vor, Ver braucher, die einen Hypothekarkredit aufnehmen möch ten, umfassend zu informieren. Hierdurch soll die Ver gleich barkeit von Vertrags angeboten sowohl national als auch grenzüberschreitend gefördert werden. Diese Broschüre dient für Sie als Verbraucher und eventuell künftigen Darlehensnehmer zur ersten Orientierung und Information in allgemeiner Form über Hypothekarkredite und erfüllt somit ein wichtiges verbraucherpolitisches Ziel. Außer im Fall von Förderdarlehen erhalten Sie von uns auch vorvertragliche Informationen in Form eines standardisierten Merkblattes. Hiermit informieren wir Sie über die wesent lichen Inhalte des Darlehensvertrages. 4

Wie wollen wir Ihnen die Immobilienfinanzierung näherbringen? Möchten Sie ein Hypothekendarlehen in Deutschland aufnehmen? Dann wird Sie diese Broschüre interessieren. Sie soll Ihnen erläutern, was ein Hypo thekendarlehen ist und wie es funktioniert. Sie erfahren, n welche Voraussetzungen Sie als unser Partner in einem Darlehensvertrag erfüllen sollten, n welche finanziellen Verpflichtungen sich für Sie aus der Aufnahme eines Hypothekendarlehens ergeben, n welche Sollzinsvarianten es gibt, n welche Kosten Ihnen entstehen und vieles mehr. Damit wollen wir Ihnen helfen, bei der Aufnahme eines Hypothekendarlehens die richtige Wahl zu treffen. Sie sollen sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Deshalb versprechen wir, bei all unseren Geschäften mit Ihnen fair und angemessen zu handeln. Gerne geben wir Ihnen auf Wunsch weitere Informationen über unsere Produkte und Dienstleistungen. Kundenfreundlichkeit ist das oberste Gebot für Ihren Berater und unseren Mitarbeiter. Von den ersten Schritten bis zum Abschluss Ihres Darlehensvertrages steht Ihnen Ihr Finanzberater zur Seite. Sprechen Sie ihn an, er hört Ihnen zu, falls Sie in dieser Phase Fragen oder Probleme haben. Gemeinsam mit Ihrem Berater bieten wir Ihnen Lösungen an. Lassen Sie sich Zeit bei der Lektüre dieses Leitfadens und fragen Sie Ihren Berater, wenn Sie weitere Details wissen wollen oder irgendetwas nicht verstehen. Ihr Finanzberater ist Ihr kompetenter Ansprechpartner. Sollten trotzdem Fragen offenbleiben, sind wir selbstverständlich auch gerne für Sie da. 5

Was ist ein Hypothekendarlehen? Ein Hypothekendarlehen auch Immobilien- oder Grundpfandkredit genannt ist ein Kredit, der durch eine Immobilie abgesichert wird. Hypothekendarlehen können vielseitig eingesetzt werden: zum Kauf oder Neubau, zum Umbau oder zur Sanierung von Einfamilien- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen, Mietshäusern und gewerblich genutzten Gebäuden, zur Umschuldung oder auch für andere Zwecke. Unsere Spezialität sind langfristige Hypothekendarlehen. In der Langfristigkeit liegt Ihr Vorteil, denn zum einen ermöglicht die lange Laufzeit einen niedrigen Tilgungssatz und damit eine niedrige Darlehensrate. Zum anderen erhalten Sie durch einen gebundenen Sollzins Planungssicherheit für Ihre Zukunft. Für einen im Voraus vereinbarten Zeitraum bleibt Ihre monatliche Rate gleich und überschaubar. Wir sprechen dabei von dem Sollzinsbindungszeitraum (auch: Sollzinsbindungsperiode oder Sollzinsbindung). Warum können wir Ihnen Darlehen mit einem langjährig gebundenen Sollzins anbieten? Das Geld für die langfristigen Darlehen besorgen wir uns für die von Ihnen gewünschte Laufzeit und Rück zahlungsvariante am Kapitalmarkt. Diese Geldaufnahme gemäß der Struktur der Zahlungen Ihres Darlehens heißt in der Bankensprache Refinanzierung. Das bedeutet: Wir verkaufen langfristige Schuldverschreibungen an Anleger. So können wir das Risiko einer Zinsänderung ausschließen und Ihnen ein Darlehen mit einem über viele Jahre gleichbleibenden Sollzins anbieten. 6

Welche Voraussetzungen sind für den Abschluss eines Darlehensvertrages zu erfüllen? Bevor Sie mit uns einen Vertrag über ein Hypothekendarlehen abschließen, sind bei Ihnen wie bei uns Entscheidungen zu treffen. Ihr Finanzberater ist in dieser Phase Ihr kompetenter Ansprechpartner und gerne bereit, Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Entscheidung zur Seite zu stehen. Falls trotzdem Fragen offenbleiben, sind wir selbstverständlich auch für Sie da. Die Entscheidung, ein Darlehen aufzunehmen, liegt aber letztlich in Ihrer Verantwortung. Sie sollten berücksichtigen: Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das heißt, welche finanziellen Belastungen Sie mit Blick auf Ihre persönlichen Lebensumstände längerfristig verkraften können. Oder anders gesagt: Prüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse die Einnahmen- und die Ausgabenseite Ihrer persönlichen Bilanz. Wir prüfen und bewerten: in unserem Interesse die Risiken der Kreditvergabe. In unsere Kreditentscheidung fließen dabei ein: n Ihr Einkommen, Ihr vorhandenes Vermögen und Ihre bestehenden Verpflichtungen n Informationen, die wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen einholen, z.b. von Kreditauskunfteien wie der SCHUFA oder von anderen Banken n Informationen, die wir von Ihnen erhalten, z. B. Angaben zu Ihrer Identität und dem Zweck der Darlehensaufnahme n Die Immobilie und die sonstigen Sicherheiten, die Sie uns zur Sicherung Ihres Hypothekendarlehens anbieten Nach Prüfung und Bewertung dieser Informationen entscheiden wir zügig über Ihren Darlehenswunsch. Bitte beachten Sie aber, dass wir zum Abschluss des Dar lehens - vertrages nicht verpflichtet sind. Sollten wir aufgrund einer negativen Datenbankauskunft jedoch einmal Ihren Kreditwunsch ablehnen müssen, werden wir Sie auch über diesen Umstand informieren. 7

Welche Sicherheiten geben Sie uns? Das Wichtigste: die Grundschuld. Als Sicherheit für Ihr Hypothekendarlehen erhalten wir von Ihnen oder einer dritten Person eine vollstreckbare Grundschuld. Eine Grundschuld ist ein Pfandrecht an einer Immobilie, das im Grundbuch eingetragen wird. Sie wird entweder neu bestellt oder an uns abgetreten. Das Schuldanerkenntnis: Da ein Darlehensnehmer für das Darlehen auch mit seinem sonstigen Vermögen haftet, ist es üblich, dass er neben der Grundschuld ein notarielles, vollstreckbares Schuldanerkenntnis (auch persönliche Haftungsübernahme genannt) abgibt, mit dem er sich natürlich nur für den Fall eines Falles der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft. Dieses Schuldanerkenntnis geben Sie ohne zusätzlichen Aufwand innerhalb der Grundschuldbestellungsurkunde ab. Andere Sicherheiten: Im Einzelfall kann die Darlehensvergabe davon abhängen, dass uns weitere Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden. Das können beispielsweise Bürgschaften oder Ansprüche aus Bausparverträgen sein. Unverzichtbar: die Gebäudeversicherung. Voraussetzung für die Auszahlung eines Hypothekendarlehens ist, dass eine Gebäudeversicherung besteht, die das Beleihungsobjekt gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden ausreichend versichert. Im Schadensfall soll sie die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes decken. Die Prämien entrichten Sie an die Versicherungsgesellschaft. Darüber hinaus kann es für Sie sinnvoll sein, freiwillig andere Versicherungen abzuschließen, z. B. eine Risiko-Lebensversicherung, die im Falle des Ablebens des Versicherten (häufig der Hauptverdiener der Familie) eintritt, eine Restschuldversicherung, eine Erwerbsunfähigkeits-/Berufsunfähigkeitsversicherung etc. So kommen Sie an Ihr Geld! Wenn wir uns einig sind, schließen wir einen Darlehensvertrag. Dieser Vertrag regelt auch die Auszahlungsvoraussetzungen, das heißt, er nennt außer der Grundschuld insbesondere die anderen vereinbarten Sicherheiten, Nachweise und Unterlagen, die wir von Ihnen erhalten. Sicherheitenverwertung: Als Darlehensgeber sind wir berechtigt, die Sicherheiten zu verwerten, wenn Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht erfüllt werden oder erhebliche Schwierigkeiten auftreten, die auf andere Weise nicht gelöst werden können (vgl. auch den Abschnitt auf S. 17 zu eventuellen Änderungen Ihrer persönlichen Lebensumstände). Aus Transparenzgründen werden alle Sicherheiten da rüber hinaus jeweils in einem separaten Vertrag vereinbart (z. B.: Sicherungsvereinbarung für eine Grundschuld, Ab tretung von Ansprüchen aus Bausparverträgen). Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, zahlen wir das Darlehen gemäß Ihren Anweisungen aus. Sie sind Ihrerseits verpflichtet, die Auszahlungsvoraussetzungen zu schaffen und das Darlehen abzunehmen. Das Darlehen wird üblicherweise bei fertigen Gebäuden in einer Summe, bei Neubauten entsprechend dem Baufortschritt in mehreren Raten nach Vereinbarung ausgezahlt. 8

Welche Fachbegriffe sollten Sie kennen? Beispiel eines Angebots: Sie erhalten ein Angebot zum Abschluss eines Darlehensvertrages über 200.000 EUR (=Darlehensnennbetrag). Der angebotene Sollzins beläuft sich auf 5% jährlich (= p. a.), fest für 10 Jahre. Der Auszahlungssatz beträgt 100%. Bei einer Tilgung von 1,5% jährlich zuzüglich ersparter Sollzinsen und bei monatlich nachträglicher Zahlungsweise ergibt sich ein effektiver Jahreszins von 5,12%. Bereitstellungszinsen in Höhe von monatlich 0,25% ergeben sich ab dem 4. Monat. Kompliziert? Nicht, wenn Sie einige Schlüsselbegriffe kennen, die wir Ihnen nachfolgend erläutern wollen: Der Darlehensnennbetrag auch Nominalbetrag genannt ist der Kapitalbetrag, der zu verzinsen und von Ihnen zurückzuzahlen ist. Der Nettodarlehensbetrag (auszuzahlender Darlehensbetrag) ist der Betrag, den Sie tatsächlich erhalten. Konkret ist dies der Darlehensnennbetrag abzüglich Damnum (Disagio). Das Damnum (Disagio) stellt wirtschaftlich eine Zinsvorauszahlung dar. Es wird spätestens bei Auszahlung fällig und deshalb vom Darlehensbetrag einbehalten. Das Darlehen wird also nicht in voller Höhe (zu 100%) ausgezahlt, sondern beispielsweise bei einem Damnum (Disagio) von 5% nur zu 95%. Der effektive Jahreszins hat allgemein zum Ziel, unterschied liche Kreditangebote mit gleicher Laufzeit bzw. gleichem Sollzinsbindungszeitraum vergleichbar zu machen. Seine Angabe richtet sich nach der Preisangabenverordnung (PAngV) und berücksichtigt insbesondere den Sollzins, das Damnum (Disagio) und die vereinbarte Zahlungsfälligkeit. Die mathematischen Grundsätze der PAngV gelten für alle in Deutschland tätigen Kreditinstitute gleichermaßen. Bereitstellungszinsen werden von uns ab einem vereinbarten Zeitpunkt für den nicht ausgezahlten Darlehensbetrag bis zur Auszahlung berechnet. Sie sind das Entgelt dafür, dass wir Ihr Darlehen zu garantierten Konditionen bereitstellen, aber noch nicht auszahlen können, weil noch nicht sämtliche Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind oder Sie Ihr Darlehen noch nicht abgerufen haben. Der Sollzins ist der Zinssatz, nach dem sich die tatsächliche Zinszahlung richtet. Für die Dauer der Sollzinsbindung können Sie zwischen verschiedenen Sollzins- und Auszahlungssätzen wählen. Wird ein Damnum (Disagio) vereinbart, verringern sich Sollzins und Nettodarlehensbetrag. 9

Welche Zinsgestaltungen bieten wir Ihnen? Gerne informieren wir Sie über die verschiedenen Zinsarten. Gebräuchlich sind folgende Zinsvereinbarungen: Gebundener Sollzins: Üblicherweise werden gebundene Sollzinsvereinbarungen nicht für die gesamte Darlehens-Laufzeit (die bei der regelmäßigen Anfangstilgung von 1% über 30 Jahre betragen kann), sondern für einen kürzeren Zeitraum getroffen. Das heißt, die Konditionen werden für einen bestimmten Zeitraum Ihrer Wahl festgeschrieben und bleiben für diese Zeit unverändert. Wir nennen diesen Zeitraum Sollzinsbindungszeitraum, oder auch Soll zinsbindung bzw. Sollzinsbindungsperiode. Am Ende einer Sollzinsbindungsperiode vereinbaren wir mit Ihnen die Konditionen des Darlehens jeweils neu (Konditionenanpassung). Sie können zwar das Darlehen vor Ablauf der Sollzinsbindungsperiode grundsätzlich nicht kündigen, aber dafür haben Sie den Vorteil, dass Sie während dieser Zeit vor einem Zinsanstieg geschützt sind. Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? Im Zusammenhang mit Ihrem Hypothekendarlehen können zusätzlich zu den Darlehenszinsen weitere Kosten anfallen, die Sie an uns oder an Dritte zu zahlen haben. An uns zu zahlende Kosten: Dazu gehören Bereitstellungszinsen. Die Höhe dieser Kosten ist in den vorvertraglichen Informationen und in Ihrem Darlehensvertrag mit uns aufgeführt. Gerne informieren wir Sie darüber auch vorab. An Dritte zu zahlende Kosten: Dazu zählen die Notar- und Gerichtsgebühren, Prämien für die Gebäudeversicherung und Kosten für Verträge, die Sie im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben. Auf diese Kostenarten wird in den vorvertraglichen Informationen sowie im Darlehensvertrag hingewiesen. Veränderlicher Sollzins: Wenn Sie statt eines gebundenen Sollzinses lieber einen veränderlichen Sollzins haben möchten, treffen wir eine Vereinbarung, wonach wir den Sollzins der Zinsentwicklung am Geldmarkt anpassen; man spricht in diesem Fall auch von variablen - oder Bis auf Weiteres -Konditionen. Der Grund: Wir refinanzieren variabel verzinsliche Darlehen durch die Aufnahme kurzfristiger Mittel. In diesem Fall tragen Sie das Zinsänderungsrisiko mit der Folge, dass Ihre monatliche Belastung steigen oder sinken kann, je nachdem, wie sich das Zinsniveau gerade entwickelt. Sie bleiben flexibel: Mit einer Frist von 3 Monaten können Sie den Darlehensvertrag jederzeit zur Rückzahlung kündigen oder auf einen gebundenen Sollzins umsteigen. 10

Rückzahlungsvarianten nach Maß. Sie können mit uns verschiedene Möglichkeiten vereinbaren, das Darlehen an uns zurückzuzahlen. Annuitätendarlehen mit regelmäßiger Tilgung: Bei dieser Variante wird für die Rückzahlung des Darlehens normalerweise eine Tilgung von jährlich 1 bis 2% vom Darlehensbetrag zuzüglich ersparter Sollzinsen vereinbart. Zur schnelleren Rückzahlung dieses Annuitätendarlehens können Sie höhere Tilgungssätze wählen. Sie zahlen für die gesamte Dauer des Sollzinsbindungszeitraums eine gleichbleibende Jahresleistung, genannt Annuität, üblicherweise in monatlichen Raten. Aus jeder Rate werden zunächst die Sollzinsen für den jeweils laufenden Kalendermonat abgedeckt (Sollzinsanteil) und der verbleibende Teil der Rate wird zur Tilgung verwendet (Tilgungsanteil). Dieser Tilgungsanteil erhöht sich also von Monat zu Monat in dem Maße, in dem sich der Sollzinsanteil durch die fortschreitende Tilgung des Darlehens er mäßigt. Daher kommt der Begriff ersparte Sollzinsen. Auf Wunsch besteht im Einzelfall die Möglichkeit, die Tilgung in den ersten Jahren ganz oder teilweise auszusetzen. Die annuitätische Tilgung Immer weniger Sollzinsen n Mit abnehmender Restschuld sinkt der Sollzinsanteil bei gleichbleibender Rate. Laufzeit n Sollzinsen in Euro n Tilgung in Euro 11

Endfälliges Darlehen mit Tilgungsaussetzung gegen Bausparvertrag: Auf Wunsch können wir die Tilgung gegen Abtretung Ihrer Ansprüche aus einem Bausparvertrag bzw. anderen Sparverträgen aussetzen. Bei dieser Regelung zahlen Sie für die Dauer der Tilgungsaussetzung an uns nur die vereinbarten Sollzinsen und zusätzlich an die Bausparkasse oder an sonstige Vertragspartner die vereinbarten Beträge. Am Ende seiner Laufzeit wird das Darlehen dann in Höhe der Ablaufleistung, also dem Bausparvertrag oder anderen Sparverträgen, getilgt. Dabei kann die Bank keine Haftung dafür übernehmen, ob bzw. inwieweit die vollständige Rückzahlung des Darlehens durch die Ablaufleistung möglich ist. Es kann daher erforderlich werden, dass die Rückzahlung teilweise aus Ihren sonstigen Mitteln zu bewirken ist oder das Darlehen ggf. als Annuitätendarlehen bis zur endgültigen Tilgung weitergeführt wird. Die endfällige Tilgung Rückzahlung erst zum Laufzeitende n Bauspar- oder Sparvertrag als Tilgungsersatz Laufzeit Laufzeitende n Sollzinsen in Euro n Tilgung in Euro 12

Finanzierungschritte im Überblick. Der Ablauf Ihrer Finanzierung erfolgt im Wesentlichen in vier Schritten. Für den reibungslosen Verlauf spielt dabei Ihre aktive Mitwirkung eine entscheidende Rolle. In vier Schritten von der Beantragung bis zur Auszahlung Individuelle Beratung und Beantragung Mitwirkende: Kunde mit Berater Kunde: Einreichung vollständiger Unterlagen gemäß Unterlagenverzeichnis Unterschrift Antrag und vorvertragliche Informationen Berater: Übersendung vollständiger Prüfungs unterlagen und Antrag inkl. vorvertrag licher Informationen an Bank Prüfung und Zusage Mitwirkende: Bank Bank: Prüfung Unterlagen Rückfragen bei unvollständigen Unterlagen an Kunde/Berater Übersendung Darlehenszusage, Sicherheitenvertrag und vorvertragliche Informationen an Kunde/Berater Sicherheitenvertrag Mitwirkende: Kunde mit Bank Kunde: Unterschrift Sicherheitenvertrag sowie Empfangsbestätigung Übersendung Sicherheitenvertrag und Empfangsbestätigung an Bank Auszahlung Mitwirkende: Kunde mit Bank Kunde: Grundschuldbestellung über Notar Einreichung vollständiger Unterlagen gemäß Auszahlungsverzeichnis mit Zahlungsabruf Bank: Auszahlung nach Ablauf aller Widerrufsfristen 13

Tipp 1: Grundbuchunterlagen zusammenstellen. Wenn Sie es wünschen, kann Ihr Berater in der Beantragungsphase einen Teil der Grundbuchunterlagen gegen Gebühr online für Sie ermitteln. So werden Rückfragen verringert und die Genehmigungsphase spürbar verkürzt. Tipp 2: Eventuelles Gutachten einplanen. Im Falle eines Darlehens mit mehr als 400.000 EUR oder bei unzureichenden bzw. nicht aussagefähigen Objektunter lagen wird in der Prüfungsphase ein Gutachten notwendig, das die Bank beauftragt. Da hierfür häufig eine längere Bearbeitungszeit notwendig ist, können Sie den Prozess durch eine schnelle Terminfindung mit dem Gutachter beschleunigen. Tipp 3: Prüfungsunterlagen vervollständigen. Sie können den Verlauf Ihrer Finanzierung ganz entscheidend beschleunigen, wenn Sie möglichst vollständige Unterlagen gemäß Ihrem individuellen Unterlagenverzeichnis (siehe Darlehensantrag) einreichen. 14

Was Sie noch wissen sollten. Was geschieht, wenn Sie das Darlehen nicht abnehmen? Wenn Sie ein von uns zugesagtes Darlehen entgegen Ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht abnehmen, entsteht uns in der Regel ein Schaden, den wir Ihnen in Rechnung stellen müssen. Diese sogenannte Nicht abnahme ent schädi gung wird nach denselben Grundsätzen berechnet wie eine Vorfälligkeitsentschädigung (siehe unten). Können Sie den Darlehensvertrag oder den Sicherheitenvertrag widerrufen? Selbst nach Abschluss des Darlehensvertrages bzw. Sicherheitenvertrages können Sie innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist Ihre Vertragserklärung widerrufen, wenn Sie es sich noch einmal anders überlegen. Nähere Informationen zum Widerruf enthalten der Darlehens- und der Sicherheitenvertrag. Wann können Sie das Darlehen vorzeitig zurückzahlen? Während des Sollzinsbindungszeitraums können Sie das Darlehen grundsätzlich nicht kündigen. Der Grund: Wir haben für denselben Zeitraum Refinanzierungsmittel aufgenommen, die wir unsererseits ebenfalls nicht vorzeitig kündigen können. Die Unkündbarkeit des Darlehens während der Sollzinsbindungsperiode ist die faire Gegenleistung für langfristige Sollzinssicherheit. Im Falle eines Sollzinsbindungszeitraums von mehr als 10 Jahren können Sie das Darlehen 10 Jahre nach Vollauszahlung/Konditionen anpassung mit 6-monatiger Frist kündigen. Bei Darlehen mit variablem Sollzinssatz sind Sie sehr flexibel, was die Rückzahlung Ihres Darlehens betrifft. Hier ist nur eine Kündigungsfrist von max. 3 Monaten einzuhalten. Insbesondere in 2 Fällen lässt das Gesetz bzw. die Rechtsprechung eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens zu und gewährt dem Darlehensnehmer bei Vorliegen eines berechtig ten Interesses an einer anderweitigen Verwertung des Beleihungsobjekts ein außerordentliches Kündigungsrecht. Zum einen, wenn Sie das Beleihungsobjekt unbelastet verkaufen wollen, zum anderen, wenn Sie es als Sicherheit für einen weiteren Kredit benötigen, den wir Ihnen nicht geben können. Allerdings sind Sie dann verpflichtet, uns den wirtschaftlichen Nachteil auszugleichen, der uns durch die Rückzahlung vor Ablauf des Sollzinsbindungszeitraums entsteht. Die Höhe dieser Vorfälligkeitsentschädigung, die wir nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen berechnen, hängt von der Restlaufzeit Ihres Darlehens und dem Sollzinsniveau zum Zeitpunkt der Rückzahlung ab. Hat Ihr Darlehen eine lange Restlaufzeit und ist das allgemeine Sollzinsniveau seit dem Abschluss Ihres Darlehensvertrages gesunken, kann die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung unter Umständen beträchtlich sein. Steuerliche Förderung: Zu Ihren steuerlichen Möglichkeiten bitten wir Sie einen Steuerberater zu befragen. Über sonstige öffentliche Fördermaßnahmen in Ihrer Region informieren Sie sich bitte bei Ihrem Landratsamt, Ihrer Gemeinde oder der sonst zuständigen Bewilligungsbehörde. Zahlungsverzug/Sicherheitenverwertung: Leisten Sie die aus dem Darlehensvertrag geschuldeten Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen, so geraten Sie in Zahlungsverzug und haben den geschuldeten Betrag zu verzinsen. Dieser Verzugszins soll den Schaden der Bank pauschal ausgleichen, den diese durch Ihr vertragswidriges Verhalten erleidet. Der Verzugszins für Hypo thekarkreditverträge liegt stets 2,5 Prozentpunkte über dem veränderlichen Basiszinssatz der Deutschen Bundes bank. Als Darlehensgeber sind wir berechtigt, den Darlehensvertrag zu kündigen und die gestellten Sicher heiten zu verwerten, insbesondere wenn Zahlungs verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht erfüllt werden. Voraussetzung für die Kündigung des Darlehens vertrages aufgrund von Zahlungsverzug und die anschließende Verwertung der Sicherheiten ist jedoch, dass Sie mit mindestens 2 aufeinanderfolgenden Teilzahlungen in Verzug sind und die fehlenden Beträge mindestens 2,5 % des Nennbetrags des Darlehens betragen. Es ist jedoch unser Anliegen, die zwangsweise Verwertung Ihrer Immobilie möglichst zu vermeiden. 15

Was tun Sie, wenn sich Ihre persönlichen Lebensumstände ändern? Die Aufnahme eines Hypothekendarlehens gehört wahrscheinlich zu den wichtigen finanziellen Entscheidungen Ihres Lebens, die Sie wohl überlegt getroffen haben. Sollten sich im Laufe Ihrer Verbindung mit uns Ihre persönlichen Lebensumstände ändern und Sie dadurch in finanzielle Schwierigkeiten kommen, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an. Wir werden versuchen, eine für Sie und für uns tragfähige Lösung zu finden. Dabei ist es unser Anliegen, eine zwangsweise Verwertung unserer Sicherheiten möglichst zu vermeiden. Je eher Sie sich mit uns in Verbindung setzen und uns offen über Ihre neue Situation informieren, desto größer ist die Chance, die Probleme gemeinsam lösen zu können. Interne Vorgehensweise bei Beschwerden: Sollten Sie einmal unzufrieden mit uns sein, wenden Sie sich bitte an unser Zentrales Reklamationsmanagement: DSL Bank ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG, Zentrales Reklamationsmanagement, Friedrich-Ebert- Allee 114 126, 53113 Bonn, Telefax 0228 920-40109. Dort wird man Ihr Anliegen unvoreingenommen prüfen. Lässt sich mit uns eine beiderseits zufriedenstellende Lösung dennoch nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, ein Ombudsmann-Verfahren einzuleiten. Dieses außergerichtliche Schlichtungs verfahren ist für Sie kostenlos. Informationen zu der Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe erhalten Sie auf Anforderung bei der Vertraulichkeit: Wir werden Ihre gesamten persönlichen Infor mationen vertraulich behandeln. Nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen von Datenschutz und Bankgeheimnis oder mit Ihrer Zustimmung können Informationen über Ihr finanzielles Engagement bei uns an Dritte, z.b. an Kreditauskunfteien, weitergegeben werden. Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken Postfach 04 03 07 10062 Berlin www.bankenverband.de/ombudsmann Verkauf von Darlehensforderungen: Die Deutsche Postbank AG, einschließlich der Marke DSL Bank, hat in der Vergangenheit keine Forderungsverkäufe bei ordnungsgemäß bedienten Baufinanzierungen getätigt. Auch derzeit beabsichtigen wir bei solchen grundpfandrechtlich gesicherten Darlehensforderungen keinen Verkauf. Sollten wir zukünftig diese Geschäftspolitik ändern, so hätte dies auf die sich aus Ihrem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten keine Auswirkungen. Mit dem am 19. August 2008 in Kraft getretenen Risikobegrenzungsgesetz hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass sich die Rechtsstellung des Darlehensnehmers bei einem Forderungsverkauf nicht verschlechtert. 16

Stichwortverzeichnis A Annuität 11 Annuitätendarlehen 11, 12 B Bausparvertrag 8, 12 Bereitstellungszinsen 9, 10 Beschwerden 16 Bürgschaften 8 D Damnum 9 Darlehensbetrag 9, 11 Disagio 9 E Effektiver Jahreszins 9 G Gebäudeversicherung 8, 10 Gebundener Sollzins 6, 10 Grundpfandkredit 6 Grundschuld 8 O Ombudsmann-Verfahren 16 R Refinanzierung 6 Refinanzierungsmittel 15 Restlaufzeit 15 Restschuldversicherung 8 S SCHUFA 7 Schuldanerkenntnis 8 Sicherheiten 7, 8, 15 Sicherheitenvertrag 13, 15 Sollzins 6, 9, 10, 12 Sollzinsanteil 11 Sollzinsbindungszeitraum 6, 9, 10, 11, 15 Steuerliche Förderung 15 T Tilgungsanteil 11 Tilgungsaussetzung 12 Tilgungssatz 6, 11 K Konditionenanpassung 10, 15 Kreditauskunfteien 7, 16 M Monatliche Rate 6 V Verhaltenskodex 4 Versicherungen 8, 10 Vertraulichkeit 16 Vorfälligkeitsentschädigung 15 Vorzeitige Rückzahlung 15 N Nettodarlehensbetrag 9 Nichtabnahmeentschädigung 15 Z Zinsänderungsrisiko 10 17

DSL Bank Zentrale Produktvertrieb DSL Bank Friedrich-Ebert-Allee 114 126 53113 Bonn www.dslbank.de 678 162 004 Stand: 08/2014 DSL Bank Ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG