Leitfaden für Leitprojekte

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Transkript:

Leitfaden für Leitprjekte Versin 2.0 Gültig ab 20. April 2015

Vrwrt... 3 1 Die Basis für eine Förderung... 3 1.1 Was sind Leitprjekte?... 3 1.2 Was sind die Anfrderungen an ein Knsrtium?... 4 1.3 Welche Pflichten hat die Knsrtialführung?... 5 1.4 Wer ist förderbar?... 6 1.5 Ist eine Beteiligung ausländischer Partner möglich?... 6 1.6 Wie hch ist die Förderung?... 8 1.7 Welche Ksten sind förderbar?... 10 1.8 Was gilt bei der Regelung vn Verwertungsrechten?... 10 1.9 Nach welchen Kriterien werden Förderungsansuchen beurteilt?... 10 1.10 Welche Dkumente braucht es für die Einreichung?... 13 1.11 Müssen weitere Prjekte angegeben werden?... 14 1.12 2 Ist wissenschaftliche Integrität vrhanden?... 14 Die Einreichung... 15 2.1 Wie verläuft die Einreichung?... 15 2.2 Wie sicher sind vertrauliche Prjektdaten?... 15 3 Die Bewertung und die Entscheidung... 16 3.1 Was ist die Frmalprüfung?... 16 3.2 Wie verlaufen das Bewertungsverfahren und das Hearing?... 16 3.3 4 Wer trifft die Förderungsentscheidung?... 16 Der Ablauf der Förderung... 17 4.1 Wie entsteht der Förderungsvertrag?... 17 4.2 Wie werden Empfehlungen und Auflagen berücksichtigt?... 17 4.3 Wie werden Förderungsraten ausgezahlt?... 17 4.4 Welche Berichte und Abrechnungen braucht es?... 18 4.5 Wie verläuft ein Review?... 19 4.6 Wie sllen Prjektänderungen kmmuniziert werden?... 19 4.7 Kann der Förderungszeitraum verlängert werden?... 20 4.8 5 Was passiert nach dem Ende der Prjektlaufzeit?... 20 Anhang Definitin Frschungskategrien und TRL... 21 Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Förderungsquten... 8 Tabelle 2 FFG Ratenschema... 18 Tabelle 3 Technlgy Readiness Levels... 23 Österreichische Leitprjekte Seite 2 vn 23 Frschungsförderungsgesellschaft 20. April 2015 Versin 2.0

Vrwrt Die FFG ist Ihr Partner für Frschung und Entwicklung. Mit diesem Leitfaden unterstützen wir Sie, wenn Sie ein Leitprjekt einreichen. Hier erfahren Sie: Wie Sie zu einer Förderung kmmen Welche Knditinen daran geknüpft sind Wie eine Einreichung abläuft Bei Ausschreibungen finden Sie im jeweiligen Ausschreibungsleitfaden die Ziele, die Schwerpunkte, das Budget und die Einreichfristen, die für Ihr Vrhaben relevant sind. 1 Die Basis für eine Förderung 1.1 Was sind Leitprjekte? Leitprjekte sind umfangreiche kperative Frschungs- und Entwicklungsprjekte mehrerer Knsrtialpartner mit einer Signalwirkung für einen der mehrere Wirtschaftszweige. An Leitprjekte werden besndere Anfrderungen gestellt: Entwicklung vn mdellhaften Lösungen für bedeutende gesellschaftliche Herausfrderungen Entwicklung vn integrierten Lösungen auf Systemebene Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit eines der mehrerer Wirtschaftszweige unter Berücksichtigung der hrizntalen bzw. vertikalen Integratin in der Wertschöpfungskette Schaffung einer langfristigen Wachstumsperspektive für Technlgien, Prdukte, Verfahren und Dienstleistungen Erhöhung der Sichtbarkeit für österreichische Technlgien, Verfahren, Prdukte und Dienstleistungen auf natinaler und internatinaler Ebene Erhöhung des Bewusstseins zum Nutzen der Lösungen in der Öffentlichkeit Leitprjekte können in der Frschungskategrie industrielle Frschung und/der experimentelle Entwicklung durchgeführt werden. Rechte und Pflichten werden in einem Knsrtialvertrag geregelt. Österreichische Leitprjekte Seite 3 vn 23 Frschungsförderungsgesellschaft 20. April 2015 Versin 2.0

Aus frmaler Sicht müssen diese Kriterien erfüllt sein: Minimal 2 Jahre, maximal 4 Jahre Laufzeit Förderungssumme minimal 2 Mi. Eur Ein Knsrtialführer mit Sitz in Österreich Der Knsrtialführer ist Ansprechpartner der FFG Der Knsrtialführer reicht das Förderungsansuchen ein Verpflichtendes Vrgespräch mit dem Fördergeldgeber und der Frschungsförderungsgesellschaft (FFG) bis spätestens einen Mnat vr Einreichstichtag Verpflichtendes Hearing mit den Antragsteller im Rahmen des Auswahlverfahrens Mindestens ein verpflichtendes Review mit (externen) ExpertInnen im Rahmen der Prjektabwicklung 1.2 Was sind die Anfrderungen an ein Knsrtium? Das Knsrtium besteht aus 3 der mehreren vneinander unabhängigen Partnern. Darin vertreten sind: Mindestens 2 Unternehmen mit Sitz in Österreich, davn mindestens 1 kleines der mittleres Unternehmen, kurz KMU 1 und 1 Frschungseinrichtung 2 mit Sitz in Österreich Weitere Kriterien: Einzelne Unternehmen tragen maximal 70 % der förderbaren Prjektksten, wbei Anteile verbundener 3 Unternehmen als ein Unternehmen zählen und addiert werden Die Frschungseinrichtungen haben in Summe minimal 10% und maximal 50 % Anteil an den förderbaren Prjektksten Frschungseinrichtungen müssen das Recht haben, ihre im Prjekt erzielten Arbeitsergebnisse zu veröffentlichen Auftragsfrschung und die Erbringung vn Frschungsdienstleistungen gelten nicht als Zusammenarbeit im Sinne eines Leitprjektes Verpflichtendes Vrgespräch mit dem Fördergeldgeber und der Frschungsförderungsgesellschaft (FFG) bis spätestens einen Mnat vr Einreichstichtag Verpflichtendes Hearing mit den Antragstellern im Rahmen des Auswahlverfahrens Der Knsrtialvertrag regelt die Zusammenarbeit im Knsrtium und die Verwertungsrechte an den geplanten Prjektergebnissen. Gerne unterstützen wir Sie beim Erstellen eines Knsrtialvertrags mit einem Musterknsrtialvertrag. 1 Details zur KMU-Definitin 2 Siehe Themen-FTI-Richtlinie 2015, 12.1 Begriffsbestimmungen 3 Vneinander unabhängige Unternehmen besitzen aneinander weniger als 25% des Kapitals der der Stimmrechte. Diese Regelung gilt auch für Beteiligungsverhältnisse über Muttergesellschaften. Mehr dazu: KMU-Definitin Österreichische Leitprjekte Seite 4 vn 23 Frschungsförderungsgesellschaft 20. April 2015 Versin 2.0

1.3 Welche Pflichten hat die Knsrtialführung? Die Aufgaben der Knsrtialführung über die gesamte Prjektlaufzeit sind: Prjektmanagement Kmmunikatin mit der Förderungsstelle und den Prjektpartnern Prüfung der Berichte und Abrechnungen der Knsrtialpartner In der Knsrtialführung verpflichten Sie sich, dass: Sie Förderungsmittel alleine verwalten und verteilen Sie Änderungen rechtzeitig kmmunizieren Sie entsprechend dem Förderungsvertrag abrechnen und berichten Zudem bestätigen Sie uns, dass: Die abgerechneten Ksten dem Prjekt eindeutig zurdenbar sind Prjektksten und -inhalt der Genehmigung entsprechend verwendet werden Österreichische Leitprjekte Seite 5 vn 23 Frschungsförderungsgesellschaft 20. April 2015 Versin 2.0

1.4 Wer ist förderbar? Förderbar sind juristische Persnen, Persnengesellschaften der Einzelunternehmen, die nicht der österreichischen Bundesverwaltung angehören. Förderbar sind: Unternehmen jeder Rechtsfrm Einrichtungen für Frschung und Wissensverbreitung Universitäten und Fachhchschulen Außeruniversitäre Frschungseinrichtungen Technlgietransfer-Einrichtungen, Innvatinsmittler und snstige wissenschaftsrientierte Organisatinen wie z.b. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck Snstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen Gemeinden 4 und Selbstverwaltungskörper Nicht prfitrientierte Organisatinen wie NPOs 5 Teilnahmeberechtigt, aber nicht gefördert werden: Subauftragnehmer: Sie sind keine Partner im Sinne eines Leitprjektes. Sie erbringen definierte Leistungen für Partner, die in die Prjektkstenkategrie Drittksten fallen und haben kein Anrecht auf die Nutzung der Prjektergebnisse. Snstige Beteiligte: Persnen der Einrichtungen, die keine Förderung erhalten, aber im Förderungsvertrag mit dem Umfang ihrer Beteiligung aufscheinen. Auch ihre Rechte und Pflichten sind vertraglich vereinbart. Ihre Teilnahme muss im Antrag begründet werden. Zu den möglichen snstigen Beteiligten zählen auch Persnen der Einrichtungen der österreichischen Bundesverwaltung. 1.5 Ist eine Beteiligung ausländischer Partner möglich? Knsrtien mit ausländischen Partnern sind möglich, wenn sie mit den österreichischen Unternehmen im Knsrtium nicht wirtschaftlich verbunden sind. Ausländische Partner können selbst dann gefördert werden, wenn die Partner nicht der EU angehören. Vrausgesetzt, die Ausschreibung schließt es nicht dezidiert aus. 4 Tätigkeiten vn Gemeinden, die in den gesetzlichen Auftrag fallen sind nicht förderbar. 5 Eine nicht prfitrientierte Organisatin schüttet nach ihrem Rechtsstatus der nach ihren Statuten keine Gewinne an Eigentümer, Mitglieder der snstige natürliche der juristische Persnen aus. Österreichische Leitprjekte Seite 6 vn 23 Frschungsförderungsgesellschaft 20. April 2015 Versin 2.0

Die Bedingungen: Die ausländischen Partner stiften einen Nutzen für die österreichischen Knsrtialpartner bzw. für den Wirtschafts- und Frschungsstandrt Österreich Im Förderungsansuchen wird dieser Nutzen explizit begründet Die Förderung der ausländischen Partner beträgt maximal 20% der Gesamtförderung Das Bewertungsgremium empfiehlt die Förderung des ausländischen Partners Der ausländische Partner weist vr Vertragserrichtung seine Bnität und Liquidität nach dabei gelten dieselben Bedingungen wie für österreichische Partner Der ausländische Partner erkennt die Prüfverpflichtung und -berechtigung der FFG an, die im Fördervertrag festgelegt ist. Nachweise erbringt er in deutscher der englischer Sprache. Alternativ können ausländische Organisatinen ihre Ksten durch Eigenfinanzierung und/der durch Förderungen ihres Staates abdecken. Kperatinsvereinbarungen für gemeinsame Förderungen gibt es swhl mit eurpäischen als auch mit außereurpäischen Ländern. S unterstützt etwa die eurpäische Initiative EUREKA 6 prgrammunabhängig grenzüberschreitende Kperatinen. Bei einer Ausschreibung geht aus dem Ausschreibungsleitfaden hervr, b diese Kperatinsvereinbarungen für Leitprjekte genutzt werden können. Ausländische Organisatinen können außerdem als Subauftragnehmer auftreten. 6 www.eurekanetwrk.rg bzw. http://www.ffg.at/eureka Österreichische Leitprjekte Seite 7 vn 23 Frschungsförderungsgesellschaft 20. April 2015 Versin 2.0

1.6 Wie hch ist die Förderung? Die Förderung erflgt in Frm vn nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt pr Prjekt minimal 2 Mi. EUR. Die Förderungsqute variiert je nach Partner: Für Unternehmen richtet sich die Förderungsqute nach der Frschungskategrie und der Unternehmensgröße Für Frschungseinrichtungen und snstige Einrichtungen richtet sich die Förderungsqute nur nach der Frschungskategrie. Vrausgesetzt: Es ist ein nicht-wirtschaftlicher Beitrag Handelt es sich im Prjekt um eine wirtschaftliche Tätigkeit, entsprechen die Förderungsquten jenen der Unternehmen. Tabelle 1 Förderungsquten Organisatinstyp Industrielle Frschung Frschungskategrie Experimentelle Entwicklung Kleine Unternehmen 80 % 60 % Mittlere Unternehmen 70 % 50 % Grße Unternehmen 55 % 35 % Frschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit Snstige Einrichtungen im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit 85 % 60 % 80 % 60 % Als nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten vn Frschungseinrichtungen gelten: Primäre Tätigkeiten wie Ausbildung Frschung und Entwicklung, unabhängig der in einer wirksamen Zusammenarbeit Wissensverbreitung und - Wissenstransfer 7 Nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten snstiger Einrichtungen sind Beiträge zu F&E-Prjekten in Zusammenhang mit der Entwicklung vn Prdukten, Dienstleistungen und Systemen. Hier treten sie z.b. als Bedarfsträger auf. Für die Bestimmung der Unternehmensgröße gilt die KMU-Definitin nach EU- Wettbewerbsrecht: Infrmatinen zur KMU-Definitin. 7 Uninsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung vn Frschung, Entwicklung und Innvatin (2014/C 198/8), 2.1.1, 19). Österreichische Leitprjekte Seite 8 vn 23 Frschungsförderungsgesellschaft 20. April 2015 Versin 2.0

Auch die Frschungskategrie muss eindeutig sein, damit die zulässige Förderungsqute bestimmt werden kann. Dabei wird zwischen der experimentellen Entwicklung und der industriellen Frschung unterschieden. Die experimentelle Entwicklung Hier geht es darum, Neues aus bereits Vrhandenem zu entwickeln bzw. Vrhandenes zu verbessern. Dazu gehören: Der Erwerb vn vrhandenen Kenntnissen und Fertigkeiten Das Kmbinieren vn vrhandenen Kenntnissen und Fertigkeiten Das Gestalten vn vrhandenen Kenntnissen und Fertigkeiten Das Nutzen vn vrhandenen Kenntnissen und Fertigkeiten Ob wissenschaftliche, technische, wirtschaftliche der snstige Kenntnisse und Fertigkeiten: Das Ziel ist, damit neue der verbesserte Prdukte, Verfahren der Dienstleistungen zu entwickeln. Bei der experimentellen Entwicklung geht es nicht um rutinemäßige der regelmäßige Änderungen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen 8. Die industrielle Frschung Sie hat flgende Merkmale: Im Mittelpunkt stehen planmäßiges Frschen der kritisches Erfrschen zur Gewinnung neuer Erkenntnisse und Fertigkeiten Industrielle Frschung findet überwiegend im Labr bzw. Labrmaßstab statt Das Entwicklungsrisik ist höher als bei experimenteller Entwicklung Sie ist technisch weniger ausgereift bzw. hat einen geringeren Technlgiereifegrad Die zeitliche Entfernung zum Markt ist größer Details zu den beiden Frschungskategrien finden Sie im Anhang Kann man in einem Leitprjekt Industrielle Frschung und Experimentelle Entwicklung bearbeiten? Leitprjekte können gleichzeitig swhl Arbeitspakete der Frschungskategrie Industrielle Frschung als auch Experimentelle Entwicklung beinhalten. In diesem Fall müssen die einzelnen Arbeitspakete swhl inhaltlich als auch kstenmäßig der jeweiligen Frschungskategrie Industrielle Frschung der Experimentelle Entwicklung klar zugerdnet werden. Die entsprechenden Förderintensitäten sind dann für die jeweiligen Arbeitspakete anzuwenden. Vraussetzung für eine dementsprechende Förderentscheidung ist eine klare Trennung und Darstellung im Antrag und die Bestätigung der Einstufung durch die Mitglieder des Bewertungsgremiums. 8 Siehe Themen-FTI-Richtlinie 2015, 12.1 Begriffsbestimmungen. Österreichische Leitprjekte Seite 9 vn 23 Frschungsförderungsgesellschaft 20. April 2015 Versin 2.0

1.7 Welche Ksten sind förderbar? Für eine Förderung müssen die Ksten direkt dem Prjekt zugerdnet werden. Das heißt: Sie fallen während des Förderungszeitraums zusätzlich zum nrmalen Betriebsaufwand an Sie entsprechen dem Förderungsvertrag Sie können mit Kstenbelegen nachgewiesen werden Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Prjektstart ist nach Einreichung des Förderungsansuchens. Details zur Kstenanerkennung finden Sie im Kstenleitfaden: https://www.ffg.at/rechtfinanzen/kstenleitfaden/versin-2 Snderbestimmungen für Leitprjekte: Die Grenze für Drittksten liegt bei 20 % der Gesamtksten je Partner. Liegen sie darüber, muss die Überschreitung in der Prjektbeschreibung begründet werden. 1.8 Was gilt bei der Regelung vn Verwertungsrechten? Die Verwertungsrechte der Prjektergebnisse liegen beim Knsrtium. Bei Kperatinen zwischen Unternehmen und Frschungseinrichtungen gelten die Anfrderungen 2014/C 198/11 im Uninsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung vn Frschung, Entwicklung und Innvatin. Demnach erhalten die Frschungseinrichtungen die Verwertungsrechte, die ihrer Arbeit, ihren Beiträgen und ihren Interessen entsprechen. Gehen die Rechte an die beteiligten Unternehmen, fällt ein marktübliches Entgelt für die Frschungseinrichtung an. 1.9 Nach welchen Kriterien werden Förderungsansuchen beurteilt? Förderungsansuchen werden nach 4 Kriterien beurteilt: 1. Qualität des Vrhabens 2. Eignung der Förderungswerber / Prjektbeteiligten 3. Nutzen und Verwertung 4. Relevanz des Vrhabens für die Ausschreibung Die Tabelle zeigt die relevanten Subkriterien. Bei der Bewertung der Vrhaben werden in jedem Kriterium Punkte vergeben. Für jedes Kriterium gibt es darüber hinaus einen Schwellenwert. Österreichische Leitprjekte Seite 10 vn 23 Frschungsförderungsgesellschaft 20. April 2015 Versin 2.0

Punkte Schwelle Qualität des Vrhabens 30 18 1.1. In welcher Qualität werden der Stand der Technik / Stand des Wissens und / der am Markt verfügbare Prdukte und Dienstleistungen dargestellt und wie plausibel werden diese bewertet? 1.2. Wie hch ist der Innvatinsgehalt des Vrhabens über den Stand der Technik / Stand des Wissens und / der verfügbare Prdukte und Dienstleistungen hinaus und das damit verbundene Risik zu bewerten? 1.3. Wie ist die Qualität der Planung in Bezug auf flgende Kriterien? Nachvllziehbare Struktur der Arbeitspakete Nachvllziehbare Darstellung der Ksten Nachvllziehbare und dem Arbeitsumfang entsprechende Beschreibung der Arbeitspakete Angemessenes Verhältnis vn Ksten zu geplanten Leistungen Angemessene Dimensinierung des Prjektmanagements Vrkehrungen zum Risikmanagement Realistische Umsetzbarkeit der Planung (Laufzeit, Fristen, Meilensteine, Ergebnisse) Klarheit und Stimmigkeit der Kperatinsbeziehungen Zweckmäßigkeit der Arbeitsteilung zwischen den Knsrtialpartnern 1.4. Wenn sich das Vrhaben auf Persnen bezieht 9 : Inwieweit wurden bei der Planung genderspezifische Themen berücksichtigt? Qualität der Analyse der genderspezifischen Themen Berücksichtigung im methdischen Ansatz des Vrhabens Eignung der Förderungswerber/Prjektbeteiligten 20 12 2.1. Gibt es im Knsrtium die wissenschaftlichen, technischen, öknmischen und managementbezgenen Kmpetenzen, um die Prjektziele zu erreichen? 2.2. In welchem Ausmaß haben die Knsrtialpartner die erfrderlichen Qualifikatinen und Ressurcen, um eine erflgreiche Umsetzung des Kperatinsprjekts sicherzustellen? 2.3. Wurde beim Prjektteam auf Gender-Ausgewgenheit geachtet? 9 Wenn Persnen(gruppen) Gegenstand der Frschung sind, der die Frschungsergebnisse Menschen betreffen, braucht es ein entsprechendes Frschungsdesign. Prjekte hne Genderrelevanz werden hier mit der vllen Punktezahl bewertet. Österreichische Leitprjekte Seite 11 vn 23 Frschungsförderungsgesellschaft 20. April 2015 Versin 2.0

Nutzen und Verwertung 30 18 3.1. Wie hch ist der Nutzen für die Anwender der Prjektergebnisse und das Verwertungsptenzial? Je nach Frschungskategrie sind unterschiedliche Dimensinen relevant: Wissenszuwachs im relevanten wissenschaftlich-technischen Adressatenkreis (IF) Angaben zur Nutzenkmmunikatin an die relevante Zielgruppe sind vrhanden und nachvllziehbar (IF, EE) Nutzen, Vrteile bzw. USP sind qualitativ und quantitativ beschrieben und plausibel (IF, EE) Nutzer, Märkte bzw. Marktsegmente sind knkret spezifiziert und mit Umsatzzahlen belegt (EE) Umsatzptenzial der Innvatin bzw. des Mehrwerts des Marktzuwachses in Relatin zu den geplanten Prjektksten (EE) Erfrderliche Ressurcen, die Ergebnisse bis in den Markt zu bringen (EE) 3.2. Wie grß ist die Wirkung bzw. die strategische Bedeutung der Prjektergebnisse auf die beteiligten Organisatinen? Zum Beispiel durch: Eine nachhaltige Aufstckung der F&E Kapazitäten Absicherung bzw. Ausbau des F&E-Standrtes Erweiterung der bisherigen F&E-Aktivitäten auf neue Anwendungsgebiete Aufbau vn F&E Plattfrmen Erschließung neuer Geschäftsfelder etc. 3.3. Wie vllständig und nachvllziehbar ist die Verwertungsstrategie anhand flgender Kriterien? Qualität der Verwertungs- und Disseminatinsstrategie für die wissenschaftlichen Ergebnisse Qualität der Verwertungsstrategie für die öknmisch relevanten Ergebnisse Wenn Persnen betrffen sind: genderfaire Ausschöpfung des öknmischen Ptenzials Angemessene Schutzstrategie bzw. Strategie zum faktischen Vrsprung gegenüber dem Mitbewerb Verwertungskmpetenz eigene der über bestehende Kntakte und Kperatinen in Bezug auf die Disseminatin und Verwertung der Prjektergebnisse (IF) die Vermarktung bei den geplanten Nutzern (EE) Relevanz des Vrhabens für die Ausschreibung 20 12 4.1. In welchem Ausmaß trifft das Vrhaben die Ausschreibungsschwerpunkte? 4.2. In welchem Ausmaß trägt das Vrhaben zur Erreichung der Ausschreibungsziele bei? 4.3. In welchem Ausmaß verändert die Förderung das Vrhaben in einer der mehreren der flgenden Dimensinen psitiv? Durchführbarkeit: Erst die Förderung macht das Vrhaben möglich Beschleunigung: Die Förderung beschleunigt die Umsetzung Umfang: Die Förderung vergrößert das Prjekt Reichweite: Die Förderung macht das Prjekt ambitinierter durch: Radikaleren Innvatinsansatz Höheres Risik Neue der weiterreichende Kperatinen Langfristigere strategische Ausrichtung Österreichische Leitprjekte Seite 12 vn 23 Frschungsförderungsgesellschaft 20. April 2015 Versin 2.0

4.4 In welchem Ausmaß erfüllt das Vrhaben die an Leitprjekte gestellten Anfrderungen? Entwicklung vn mdellhaften Lösungen für bedeutende gesellschaftliche Herausfrderungen Entwicklung vn integrierten Lösungen auf Systemebene Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit eines der mehrerer Wirtschaftszweige unter Berücksichtigung der hrizntalen bzw. vertikalen Integratin in der Wertschöpfungskette Schaffung einer langfristigen Wachstumsperspektive für Technlgien, Prdukte, Verfahren und Dienstleistungen Erhöhung der Sichtbarkeit für österreichische Technlgien, Verfahren, Prdukte und Dienstleistungen auf natinaler und internatinaler Ebene Erhöhung des Bewusstseins zum Nutzen der Lösungen in der Öffentlichkeit 1.10 Welche Dkumente braucht es für die Einreichung? Für die Einreichung vn Leitprjekten ist ein verpflichtendes Vrgespräch ntwendig. Kntaktieren Sie das Prgramm-Management zeitgerecht und vereinbaren Sie einen Termin. Bedenken Sie dabei, dass das Vrgespräch spätestens einen Mnat vr Einreichstichtag stattfinden muss Vr dem Termin ist eine Prjektskizze per E-Mail an das Prgramm-Management zu übermitteln Die Vrlage für die Prjektskizze Leitprjekte finden Sie im Dwnladcenter der jeweiligen Ausschreibung Die Prjekteinreichung ist ausschließlich elektrnisch via ecall möglich: https://ecall.ffg.at Laden Sie flgende Dkumente über die ecall Uplad-Funktin hch: Prjektbeschreibung: Inhaltliches Förderungsansuchen Uplad als pdf Kstenplan: Tabellenteil des Förderungsansuchens Uplad als Excel Sheet Anlagen zum elektrnischen Antrag: Die Jahresabschlüsse der letzten 2 Geschäftsjahre (Bilanz, GuV) Eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status bei Vereinen, Start-ups, Einzelunternehmen und ausländischen Unternehmen Ob nch weitere Dkumente der Anlagen erfrderlich sind, steht im entsprechenden Antragsfrmular. Bei Vrhaben mit ausländischen Partnern können Kperatinsvereinbarungen mit eurpäischen der außereurpäischen Ländern Dkumente vraussetzen, die nicht via ecall eingereicht werden können. Diese Infrmatinen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden. Im Einzelfall sind nch weitere Unterlagen nötig. Österreichische Leitprjekte Seite 13 vn 23 Frschungsförderungsgesellschaft 20. April 2015 Versin 2.0

Im Ausschreibungsleitfaden ist auch festgelegt, in welcher Sprache das Förderungsansuchen verfasst werden kann in der Regel ist dies Deutsch der Englisch. 1.11 Müssen weitere Prjekte angegeben werden? Im Förderungsansuchen müssen jene Prjekte angeführt werden, die mit öffentlichen natinalen Mitteln und/der EU-Mitteln gefördert wurden bzw. werden vrausgesetzt es sind: Laufende Prjekte Abgeschlssene Prjekte der letzten 3 Jahre Beantragte Vrhaben mit inhaltlichem Bezug zur Ausschreibung Beantragte Vrhaben mit Bezug zur Einreichung Um Dppelförderungen zu vermeiden, ist das aktuelle Vrhaben klar vn bereits geförderten Vrhaben abzugrenzen. Die vllständige Darstellung bisher erhaltener und beantragter Förderungen im Themenbereich schmälern die aktuellen Förderungschancen allerdings nicht, sie weisen vielmehr die Expertise des Knsrtiums aus. Führen Sie weitere Prjekte im inhaltlichen Förderungsansuchen an. 1.12 Ist wissenschaftliche Integrität vrhanden? Eine Förderung erhalten nur Förderungsnehmer, die bei Antragstellung und während der Prjektabwicklung wissenschaftliche Qualität nachweisen. Die FFG ist Mitglied der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität OeAWI: http://www.eawi.at/de/statuten.html. S ist sichergestellt, dass die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten werden. Wenn wir bei Frmalprüfungen mangelnde wissenschaftliche Qualität der Fehlverhalten vermuten, können wir die ntwendigen Unterlagen an die Kmmissin für wissenschaftliche Integrität der OeAWI übermitteln. Die OeAWI entscheidet, b sie ein unabhängiges Untersuchungsverfahren einleitet. Im Bedarfsfall nimmt sie Untersuchungen vr. Bestätigt sich beim Untersuchungsverfahren mangelnde wissenschaftliche Qualität der ein Fehlverhalten wie z.b. ein Plagiat, müssen wir eine Überarbeitung des Ansuchens frdern der aus frmalen Gründen ablehnen. Bei bereits geförderten Prjekten müssen die Förderungsmittel vermindert, einbehalten der rückgefrdert werden. Österreichische Leitprjekte Seite 14 vn 23 Frschungsförderungsgesellschaft 20. April 2015 Versin 2.0

2 Die Einreichung 2.1 Wie verläuft die Einreichung? Die Einreichung ist nur elektrnisch und vr Ablauf der Einreichfrist via ecall möglich: https://ecall.ffg.at. Vr dem Förderungsansuchen müssen alle Partner ihre Partneranträge via ecall eingereicht haben. Wie funktiniert es? Antragsfrmulare im ecall dwnladen mehr dazu: Kapitel 1.10. Im ecall Antrag abschließen und Einreichung abschicken drücken Nach erflgreicher Einreichung wird autmatisch eine Einreichbestätigung per E-Mail versendet Nicht erfrderlich: Firmenmäßige Unterzeichnung und zusätzliche Einreichung per Pst Nicht möglich: Das Nachreichen der Ergänzen vn einzelnen Teilen des Antragfrmulars Bearbeiten nach abgeschicktem Förderungsansuchen Nachreichungen im Rahmen des Hearings während der Sitzung des Bewertungsgremiums. Das Hearing dient ausschließlich dazu, den eingereichten Antrag zu erläutern. Eingereicht wird durch den Knsrtialführer der durch vertretungsbefugte Persnen. Wir können einen Nachweis für die Vertretungsbefugnis anfrdern. Wenn Sie den Nachweis nicht bringen, behalten wir uns das Recht vr das Förderungsansuchen aus frmalen Gründen abzulehnen. Das Tutrial zum ecall finden Sie unter: https://ecall.ffg.at/cckpit/help.aspx. 2.2 Wie sicher sind vertrauliche Prjektdaten? Die FFG ist zur Geheimhaltung vn Firmen- und Prjektinfrmatinen gesetzlich verpflichtet nach 9 Abs 4 Österreichische Frschungsförderungsgesellschaft mbh- Errichtungsgesetz, BGBl. I Nr. 73/2004. Geheimhaltungspflicht besteht auch für externe ExpertInnen, die in Einzelfällen Prjekte beurteilen. Prjektinhalte und -ergebnisse können nur einvernehmlich mit Förderungsnehmern veröffentlicht werden. Persnenbezgene Daten können wir verwenden, nach 7 bis 11 des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999: Zum Abschluss und der Abwicklung des Förderungsvertrages Zur Wahrnehmung gesetzlich übertragener Aufgaben Für Kntrllzwecke Österreichische Leitprjekte Seite 15 vn 23 Frschungsförderungsgesellschaft 20. April 2015 Versin 2.0

Im Rahmen dieser Verwendung kann es dazu kmmen, dass die Daten insbesndere an Organe und Beauftragte des Rechnungshfes, dem Bundesministerium für Finanzen und der EU übermittelt der ffen gelegt werden müssen. 3 Die Bewertung und die Entscheidung 3.1 Was ist die Frmalprüfung? Hier überprüfen wir beim Bewertungsverfahren das Förderungsansuchen auf frmale Richtigkeit und Vllständigkeit, nicht aber inhaltlich. Das Ergebnis der Frmalprüfung kmmunizieren wir innerhalb vn 4 Wchen via ecall Nachricht: Bei nicht erfüllten Frmalvraussetzungen und nicht behebbaren Mängeln scheidet das Förderungsansuchen aus dem Verfahren aus Behebbare Mängel können Sie in einer angemessenen Frist beheben Wenn sich nach der Frmalprüfung nch unkrrekte Angaben herausstellen, kann das Förderungsansuchen auch nch später aus dem Verfahren ausscheiden. Die Checkliste Frmalprüfung finden Sie in der Vrlage zur Prjektbeschreibung. 3.2 Wie verlaufen das Bewertungsverfahren und das Hearing? Natinale und internatinale ExpertInnen begutachten die eingereichten Dkumente nach den Kriterien in Kapitel 1.9. Zusätzlich wird ein Hearing durch die Abwicklungsstelle rganisiert. Das Hearing ergänzt der ersetzt die eingereichten Unterlagen nicht, es dient lediglich für Rückfragen durch die Mitglieder des Bewertungsgremiums. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Hearings swie der schriftlichen Gutachten, spricht das eingerichtete Bewertungsgremium eine Förderungsempfehlung aus. GutachterInnen (Einzelpersnen der MitarbeiterInnen vn bestimmten Organisatinen) können mit Begründung ausgeschlssen werden. Dafür gibt es ein eigenes Eingabefeld im ecall. FFG-interne ExpertInnen überprüfen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie Bnität und Liquidität der beteiligten Unternehmen. Inslvente Unternehmen erhalten keine Förderung. 3.3 Wer trifft die Förderungsentscheidung? Die zuständigen BundesministerInnen treffen die Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des Bewertungsgremiums. Österreichische Leitprjekte Seite 16 vn 23 Frschungsförderungsgesellschaft 20. April 2015 Versin 2.0

4 Der Ablauf der Förderung 4.1 Wie entsteht der Förderungsvertrag? Wenn es eine Zusage für eine Förderung gibt, senden wir dem Knsrtium ein zeitlich befristetes Förderungsanbt als Förderungsvertragsentwurf. Nimmt das Knsrtium das Förderungsanbt rechtzeitig an, wird ein Förderungsvertrag erstellt. Inhalt des Förderungsvertrags: Förderungsnehmer Prjekttitel Höhe der förderbaren Prjektksten Bewilligte Förderung Förderungszeitraum Auszahlung der Förderung Berichtspflichten und zusätzliche Auflagen Das Knsrtium muss den Förderungsvertrag firmenmäßig gezeichnet im Original returnieren. 4.2 Wie werden Empfehlungen und Auflagen berücksichtigt? Im Zuge der Begutachtung können Empfehlungen der verbindliche Auflagen frmuliert werden. Auflagen müssen erfüllt werden, damit ein Fördervertrag zustande kmmt. Es können auch Bedingungen sein, die ein Knsrtium erst innerhalb der Prjektlaufzeit erfüllen muss. Vr Auszahlung der 2. Rate bestätigt die Knsrtialführung, dass ein Knsrtialvertrag vn allen Partnern rechtsgültig unterschrieben wurde. Der Knsrtialvertrag muss alle Vraussetzungen der Ausschreibung erfüllen. Auf Basis vn Reviews während der Prjektlaufzeit können zusätzliche Auflagen und Empfehlungen in den Förderungsvertrag aufgenmmen werden. 4.3 Wie werden Förderungsraten ausgezahlt? Wenn die Auflagen erfüllt sind und der Förderungsvertrag unterzeichnet ist, wird die erste Rate ausgezahlt. Die Überweisung erflgt auf ein Bankknt der Knsrtialführung. Weitere Infrmatinen dazu finden Sie im Musterknsrtialvertrag. Weitere Raten werden nach Prjektfrtschritt ausgezahlt: Nach Prüfung der Zwischenberichte und Zwischenabrechnung W nötig: nach Erfüllung weiterer Auflagen Überwiesen wird nach FFG Ratenschema Österreichische Leitprjekte Seite 17 vn 23 Frschungsförderungsgesellschaft 20. April 2015 Versin 2.0

Wenn Förderungsmittel während der Laufzeit des Prjektes fließen, bedeutet dies nch keine Kstenanerkennung. Tabelle 2 FFG Ratenschema Prjektlaufzeit in Mnaten 24-30 31-42 43-48 Anzahl der Berichte (Zwischenberichte und Endbericht) 2 3 4 1. Rate in % der Förderung laut Vertrag 50 % 30 % 30 % 2. Rate bis zu % der Förderung laut Vertrag 40 % 30 % 20 % 3. Rate bis zu % der Förderung laut Vertrag 30 % 20 % 4. Rate bis zu % der Förderung laut Vertrag 20 % Endrate bis zu % der Förderung laut Vertrag 10 % 10 % 10 % 4.4 Welche Berichte und Abrechnungen braucht es? Innerhalb eines Mnats nach den im Förderungsvertrag festgelegten Berichtslegungsterminen sind jeweils ein fachlicher Zwischenbericht swie eine Zwischenabrechnung via Berichtsfunktin des ecall-systems vrzulegen. Bei Prjekten mit einer Laufzeit vn weniger als 18 Mnaten entfällt die Zwischenabrechnung. Innerhalb vn 3 Mnaten nach Prjektende sind ein fachlicher Endbericht und eine Endabrechnung ebenfalls via Berichtsfunktin des ecall-systems zu legen. Anfrderung an Berichte und Abrechnungen: Sie enthalten Tätigkeiten und Ksten aller Knsrtialpartner, die Förderungsmittel vn der FFG erhalten Berichte werden in ecall-frmularvrlagen verfasst Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit: Die Förderungsnehmer verpflichten sich bei Bedarf mit der FFG und den zuständigen Ressrts zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit zusammenzuarbeiten. Dies betrifft insbesndere die Bereitstellung vn nicht vertrauliche Prjektinfrmatinen und Bildmaterial für elektrnische Disseminatinsprtale und andere mediale Zwecke. Österreichische Leitprjekte Seite 18 vn 23 Frschungsförderungsgesellschaft 20. April 2015 Versin 2.0

4.5 Wie verläuft ein Review? Im Rahmen der Durchführung eines Leitprjektes findet mindestens ein verpflichtendes Review mit (externen) ExpertInnen statt. Das Review wird vn der Abwicklungsstelle rganisiert. Der Ablauf des Reviews beinhaltet: eine Vrbegutachtung vn Zwischen- bzw. Endberichten durch (externe) ExpertInnen die Präsentatin der Gesamtprjektstrategie und der bisher erreichten Ergebnisse und Meilensteine durch die FördergeldnehmerInnen eine Diskussin zum Prjektverlauf die abschließende Bewertung des Prjektfrtschrittes inkl. allfälliger Auflagen bzw. Empfehlungen 4.6 Wie sllen Prjektänderungen kmmuniziert werden? Vertragliche Veränderungen zu Prjektinhalt, Knsrtialpartnern, Ksten, Terminen der Förderungszeitraum müssen begründet und beantragt werden: via ecall-nachricht im Zwischen- der Endbericht Senden Sie die dazugehörigen Unterlagen als Uplad der ecall-nachricht bzw. per Pst. Alle Veränderungen vn Vertragsparametern brauchen eine FFG-Genehmigung. Kmmunizieren Sie unmittelbar bei: Wesentlichen Prjektänderungen Änderungen bei Knsrtialpartnern wie neue Eigentumsverhältnisse der Inslvenzverfahren Teilen Sie flgende Änderungen im Zwischen- der Endbericht mit: Kstenumschichtungen innerhalb der Kstenkategrien wie z. B. Sachksten zu Persnalksten Kstenumschichtungen zwischen den Partnern Wesentliche Kstenumschichtungen erfrdern eine Begründung und werden mit der Kstenumschichtungstabelle beantragt. Österreichische Leitprjekte Seite 19 vn 23 Frschungsförderungsgesellschaft 20. April 2015 Versin 2.0

4.7 Kann der Förderungszeitraum verlängert werden? Der Förderungszeitraum kann kstenneutral um maximal ein Jahr verlängert werden, wenn die Prjektziele nch nicht erreicht und der genehmigte Kstenrahmen nch nicht überschritten wurden. Die Vraussetzungen: Verzögerung hne Verschulden der Förderungsnehmer Prjekt ist weiterhin förderungswürdig ecall-antrag auf Verlängerung innerhalb der genehmigten Prjektlaufzeit 4.8 Was passiert nach dem Ende der Prjektlaufzeit? Nach Ende der Prjektlaufzeit liefert das Knsrtium einen fachlichen Endbericht und eine Endabrechnung ab. Das Prjektcntrlling & Audit der FFG überprüft, b demnach die Förderungsmittel widmungsgemäß verwendet wurden. Die Rechnungsprüfung stellt fest, welche Ksten endgültig anerkannt werden. Sie erhalten das Prüfungsergebnis schriftlich: Bei psitivem Ergebnis wird die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel bestätigt Bei negativem Ergebnis können entsprechende Rückfrderungen eingeleitet werden Zu den Förderungsmitteln: Wenn die ursprünglich geplanten Ksten erreicht werden, wird die festgelegte letzte Rate überwiesen. Bei Kstenunterdeckung werden die Förderungsmittel anteilig gekürzt. Förderungsmittel werden auch gekürzt, wenn inhaltliche, frmale der rechtliche Gründe dafür sprechen. Mehr zu Kstenanerkennung im Kstenleitfaden: https://www.ffg.at/rechtfinanzen/kstenleitfaden/versin-2 Österreichische Leitprjekte Seite 20 vn 23 Frschungsförderungsgesellschaft 20. April 2015 Versin 2.0

5 Anhang Definitin Frschungskategrien und TRL Industrielle Frschung: Planmäßiges Frschen der kritisches Erfrschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Ziele industrieller Frschung: Neue Prdukte, Verfahren der Dienstleistungen entwickeln Bestehende Prdukte, Verfahren der Dienstleistungen wesentlich verbessern Das kann auch umfassen: Kmplexe Systeme der Teile davn in Labrumgebung entwickeln Unter Umständen Prttypen in Labrumgebung der mit simulierten Schnittstellen zu bestehenden Systemen bauen Piltlinien bauen, wenn dies für die industrielle Frschung und für die Validierung vn technlgischen Grundlagen ntwendig sind Hier finden Sie Fragen, die eine Einstufung der Prjektkategrie erleichtern. Bei mehrheitlich psitiven Antwrten liegt eine Einstufung als Industrielle Frschung nahe: Handelt es sich um planmäßiges Frschen mit dem Ziel, neue Prdukte, Verfahren der Dienstleistungen zu entwickeln? Handelt es sich um planmäßiges Frschen mit dem Ziel, bestehende Prdukte, Verfahren der Dienstleistungen erheblich zu verbessern? Finden die Frschungsaktivitäten überwiegend im Labr bzw. Labrmaßstab statt? Ist das höhere technische Entwicklungsrisik im Vergleich zur Experimentellen Entwicklung plausibel erklärt? Ist die vergleichsweise geringere technische Reife bzw. ein geringer Integratinsgrad nach Definitinen der Technlgiereifegrade plausibel dargestellt? Ist die vergleichsweise grße zeitliche Entfernung zur Marktreife erkennbar und wurden branchenspezifische Unterschiede berücksichtigt? Spiegelt sich der hhe Frschungscharakter in der Rlle der eingebundenen Frschungseinrichtungen wieder? Kann ausgeschlssen werden, dass ein Prttyp entwickelt wird, dessen Frm, Gestalt, Maßstab, Funktinsweise, Bedienung und Herstellung dem Endprdukt bereits weitgehend ähnelt? Kann ausgeschlssen werden, dass eine Prdukt-, Verfahrens- der Dienstleistungsspezifikatin zu Prjektbeginn vrliegt? Kann ausgeschlssen werden, dass die Ergebnisse direkt kmmerziell verwertet werden? Industrielle Frschung reicht maximal bis zum Funktinsnachweis, dem Funktinsmuster Österreichische Leitprjekte Seite 21 vn 23 Frschungsförderungsgesellschaft 20. April 2015 Versin 2.0

Experimentelle Entwicklung: Hier geht es darum, Neues mit bereits Vrhandenem zu entwickeln bzw. Vrhandenes zu verbessern. Dazu gehören: Der Erwerb Das Kmbinieren Das Gestalten Das Nutzen vn wissenschaftlichen, technischen, wirtschaftlichen der snstigen Kenntnissen und Fertigkeiten. Das Ziel: Entwickeln neuer der verbesserter Prdukte, Verfahren der Dienstleistungen. Dazu zählen zum Beispiel auch: Tätigkeiten zur Knzeptin, Planung und Dkumentatin neuer Prdukte, Verfahren und Dienstleistungen Wenn das Hauptziel im Verbessern nch nicht feststehender Prdukte, Verfahren der Dienstleistungen besteht: Entwicklung vn Prttypen, Demnstratinsmaßnahmen und Piltprjekten swie die Erprbung und Validierung neuer der verbesserter Prdukte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld. Entwicklung vn kmmerziell nutzbaren Prttypen und Piltprjekten, wenn das entwickelte Prdukt allein für Demnstratins- und Validierungszwecke zu teuer wäre Bei der experimentellen Entwicklung geht es nicht um rutinemäßige der regelmäßige Änderungen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen. Hier finden Sie Fragen, die eine Einstufung der Prjektkategrie erleichtern. Bei mehrheitlich psitiven Antwrten liegt eine Einstufung als Experimentelle Entwicklung nahe: Handelt es sich um die Entwicklung neuer der verbesserter Prdukte, Verfahren der Dienstleistungen? Handelt es sich um die Entwicklung vn Technlgien und Kmpnenten für einen knkreten Anwendungsfall bzw. um die Erprbung vn Entwicklungen im Piltstadium? Wird auf vrhandenen wissenschaftlichen, technischen, wirtschaftlichen und snstigen einschlägigen Kenntnissen und Fertigkeiten aufgebaut? Geht es um Vrkehrungen der Knzepte für neue, wesentlich veränderte der verbesserte Prdukte, Verfahren der Dienstleistungen? Ist es nachvllziehbar, dass es sich nicht um rutinemäßige der regelmäßige Änderung an Prdukten, Prduktinslinien, Prduktinsverfahren, bestehenden Dienstleistungen der anderen laufenden betrieblichen Przessen handelt? Kann eine direkte kmmerzielle Verwertung der Ergebnisse ausgeschlssen werden? Ausnahme: Kmmerziell nutzbare Prttypen und Piltprjekte Können Aktivitäten zur Serienüberleitung nachvllziehbar ausgeschlssen werden? Können Aktivitäten zur Markteinführung nachvllziehbar ausgeschlssen werden? Österreichische Leitprjekte Seite 22 vn 23 Frschungsförderungsgesellschaft 20. April 2015 Versin 2.0

Experimentelle Entwicklung reicht maximal bis zum Technlgiereifegrad TRL 7: Demnstratin des Prttyp(-systems) in Einsatzumgebung. Die Ausnahme: kmmerziell nutzbare Prttypen und Piltprjekte, wenn das entwickelte Prdukt allein für Demnstratins- und Validierungszwecke zu teuer wäre. In diesem Fall ist eine Förderung in begründeten Ausnahmefällen bis Technlgiereifegrad TRL 8 möglich. Technlgy Readiness Levels Wenn sich Ausschreibungen auf die TRL Systematik (Technlgy readiness levels 10 ) beziehen, gilt flgende Zurdnung: Tabelle 3 Technlgy Readiness Levels Frschungskategrie Technlgy Readiness Level Orientierte Grundlagenfrschung Industrielle Frschung Experimentelle Entwicklung Markteinführung TRL 1 Nachweis der Grundprinzipien TRL 2 Ausgearbeitetes (Technlgie-)Knzept TRL 3 Experimentelle Bestätigung des (Technlgie-) Knzepts auf Kmpnentenebene TRL 4 Funktinsnachweis der Technlgie im Labr(- maßstab) auf Systemebene TRL 5 Funktinsnachweis der Technlgie in simulierter, dem späteren Einsatz entsprechender Umgebung beim industriellen Einsatz im Fall vn Schlüsseltechnlgien TRL 6 Demnstratin der Technlgie in simulierter, dem späteren Einsatz entsprechender Umgebung beim industriellen Einsatz im Fall vn Schlüsseltechnlgien TRL 7 Demnstratin des Prttyp(-systems) in Einsatzumgebung TRL 8 System technisch fertig entwickelt, abgenmmen bzw. zertifiziert TRL 9 System hat sich in Einsatzumgebung bewährt, wettbewerbsfähige Prduktin im Fall vn Schlüsseltechnlgien 10 Cmmunicatin frm the Cmmissin: A Eurpean strategy fr Key Enabling Technlgies A bridge t grwth and jbs : S.18: http://eurlex.eurpa.eu/lexuriserv/lexuriserv.d?uri=com:2012:0341:fin:en:pdf Österreichische Leitprjekte Seite 23 vn 23 Frschungsförderungsgesellschaft 20. April 2015 Versin 2.0