Protokoll: 2. a.o. Gemeindeversammlung. Donnerstag, 12. September 2013, 20.00 22.20 Uhr Mehrzweckhalle Aetigkofen



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Transkript:

Gemeinde Buchegg Protokoll 2. a.o. Gemeindeversammlung Donnerstag, 12. September 2013, 20.00 22.20 Uhr Mehrzweckhalle Aetigkofen Vorsitz: Protokoll: Verena Meyer-Burkhard Manuela Kaiser Anwesend: Entschuldigt: 130 Personen, Hannes Friedli, Architekturpraxis Hessigkofen, Rahel Meier, Solothurner Zeitung Christoph Isch, Bruno Kummli, Martin Friedli Traktanden: 1. Begrüssung durch die Gemeindepräsidentin 2. Feststellung der ordnungsgemässen Einberufung der Gemeindeversammlung 3. Genehmigung der Traktandenliste 4. Wahl der Stimmenzähler 5. Feststellung der Anzahl Stimmberechtigten 6. Umbau Gemeindeverwaltung a) Vorstellen Bauprojekt b) Begründungen c) Kostenfolge und Finanzierung d) Antrag Zustimmung zum Investitionskredit Umbau Gemeindehaus von Fr. 770 000.00 7. Informatik-Infrastruktur a) Information zum Projekt b) Antrag Zustimmung zum Investitionskredit ICT von Fr. 130 000.00 8. Anhänge 1 und 2 zur Dienst- und Gehaltsordnung a) Informationen b) Antrag Zustimmung zu den Anhängen 1 und 2 der DGO 9. Verschiedenes 1. Begrüssung durch die Gemeindepräsidentin V. Meyer begrüsst die Anwesenden, insbesondere Hannes Friedli, Architekturpaxis Hessigkofen und Rahel Meier, Solothurner Zeitung.

2. Feststellung der ordnungsgemässen Einberufung der Gemeindeversammlung Die Einladung zur heutigen ausserordentlichen Gemeindeversammlung wurde im Azeiger vom 29. August und vom 5. September unter der Gemeinde Buchegg fristgerecht publiziert. Die Unterlagen zu den Traktanden 6 8 lagen ab 29. August 2013 zur Einsichtnahme im Sitzungszimmer des Gemeindehauses Mühledorf auf. Die Einladung wurde ebenfalls auf die Homepages der zehn Gemeinden geschaltet. 3. Genehmigung der Traktandenliste Die Traktandenliste wird einstimmig und ohne Ergänzungen gutgeheissen. 4. Wahl der Stimmenzähler Die Gemeindeversammlung wählt einstimmig folgende Stimmenzähler: Bruno Bartlome, Jürg Fiechter, Koni Isch, Eva Ulm, Hugo Zangger und Heinz Zimmermann. 5. Feststellung der Anzahl Stimmberechtigten Alle Stimmberechtigen haben beim Eingang einen Stimmausweis ausgehändigt erhalten. Es sind 130 Stimmberechtigte anwesend, das absolute Mehr liegt bei 66 Stimmen. 6. Umbau Gemeindeverwaltung a) Vorstellen Bauprojekt Obwohl in der Gemeindeordnung der Verwaltungsstandort Mühledorf definiert worden ist, wurden alle öffentlichen Gebäude in den 10 Ortsteilen nochmals überdacht. Daraus folgert, dass die übrigen Gebäulichkeiten zu klein, dezentral, bereits verkauft oder anders genutzt werden. In 3 Ortsteilen wurden die Gebäude nochmals näher geprüft: Mühledorf: Grosse Investitionen, kleine Einnahmen, Lift fehlt, genügend Parplätze, Saal für 90 100 Personen. Kyburg-Buchegg: Minimale Investitionen, mittlere Einnahmen, Lift fehlt, genügend Parkplätze, Saal in der Nähe für ca. 100 Personen. Küttigkofen: Mittlere bis grosse Investitionen, hohe Einnahmen, Lift fehlt, wenig Parkplätze, Saal für ca. 50 Personen. Aus wirtschaftlichen Gründen fiel der Entscheid definitiv für Mühledorf, denn an allen drei Standorten bleiben die Gebäude in der Obhut der neuen Gemeinde. Es ist nicht sinnvoll, gute Einnahmequellen abzuschneiden, denn diese Einnahmen zahlen den Unterhalt. Zudem ist eine Vermietung des Gebäudes in Mühledorf durch seine Lage neben Friedhof und Kirche (Geläut) schwierig. Folgendes Projekt ist für den Umbau der Gemeindeverwaltung geplant: Erdgeschoss: Gesamt Verwaltung mit Schalter und Arbeitsplätzen (Abbruch bestehende Schulküche). 1.OG: Sitzungszimmer für Kommissionen und Gemeinderat, Archivraum, 3 vermietbare Büros 2.OG: Saal unverändert (ohne Nutzungseinschränkung) Anbau: WC-Anlagen neu, Nottreppe, Lift, Reinigungsräume (Abbruch alte WC-Anlage) b) Begründungen Das Gebäude muss behinderten- und seniorengerecht nutzbar sein. Ab 40 50 Personen muss eine Nottreppe als Notausgang vorhanden sein. Die für die Schulküche absehbare Sanierung entfällt. Der 2

Gemeinderat hat sich klar gegen eine verteuernde Etappierung des Umbauprojektes entscheiden. Zudem ist das Gebäude von der Denkmalpflege als schützenswertes Kulturobjekt eingestuft, ein zweiter Anbau (Liftschacht) neben dem bestehenden Anbau stösst dabei auf Widerstand und die vorgeschriebene Nottreppe kann nicht gelöst werden. c) Kostenfolge und Finanzierung Es darf nicht vergessen werden, dass die Investition für eine 10-mal grössere Gemeinde getätigt wird. Die Investitionen gehen zu Lasten der Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Buchegg, die Rechnungsabwicklung erfolgt im 2013 über eine bisherige, liquide Gemeinde. Die Standortgemeinde nimmt bei einer bisherigen Gemeinde einen Kredit zu Vorzugszinsen auf. Die Laufende Rechnung wird bis zur Einführung von HRM2 mit jährlich CHF 61 600 (8 % Abschreibung, ab 2016 betriebswirtschaftliche Abschreibungen)) belastet. Die potentielle Verzinsung des eingesetzten Kapitals kostet CHF 48 125/Jahr. 2/3 der Investition wird über die Vermietung bezahlt. Folgende Einnahmen werden kalkuliert: - 3 vermietbare Büroräume (CHF 500 pro Raum und Monat) CHF 18 000 - Einnahmen Saalvermietung CHF 2 000 - Kapitalisierte Einnahmen der Vermietung (3,5 %) CHF 571 400 Voten: U. Meister: Die Erklärung der 10-mal grösseren Gemeinde ist nicht ganz gerechtfertigt. K. Schmid: Ist befremdet vom Vorgehen. Die Kommissionen sind noch nicht einmal konstituiert, die Gemeinde existiert noch nicht und bereits hat man ein grosses Bauvorhaben. Möchte zuerst Budget und Zahlen sehen. Sicherlich gibt es noch wichtigere Bauvorhaben. Etappierung? V. Meyer: Wegen feuertechnischer Vorschriften müssen Lift und Nottreppe eingerichtet werden. Der Gemeinderat hat sich entschieden, aus Kostengründen gleich alle 3 Etagen zu erschliessen und keine Etappierung vorzunehmen. Fritz Berger: Stört sich an hässlichem Anbau. V. Meyer: Der Architekt hat hiermit auftragsgemäss einen Vorschlag erarbeitet. Der Anbau ist modern und wirkt nicht schwer. Hannes Friedli: Mit dem Anbau sind alle Bedürfnisse abgedeckt. Die Höhe ist gegeben durch den Saal im OG. Von Anfang an wurde die Denkmalpflege involviert. Durch die Ablösung des Neubaus findet eine optische Entschlackung statt und das alte Gebäude behält seinen herkömmlichen Grundriss. Damit das Gebäude im EG hindernisfrei ist, muss ebenfalls die Niveaudifferenz zwischen den beiden heutigen Hausseiten behoben werden. V. Meyer: Für Lift und Nottreppe wurden auch Lösungen innerhalb des bestehenden Haus geprüft, doch es geht zuviel Raum dabei verloren. J. Staub: Wurde die Denkmalpflege kontaktiert und entspricht das geplante Umbauvorhaben den Vorstellungen des Amtes? Das grosse Bauvorhaben wirft nicht ein gutes Licht auf den neuen Gemeinderat bezüglich Umgang mit Steuergeldern. In den heutigen Gemeinden werden Bauvorhaben zurückgestellt und die neue Gemeinde startet mit diesem grossen Projekt. Die Anzahl Arbeitsplätze sind kein Thema, doch der Standort Mühledorf wird nach wie vor in Frage gestellt. Warum nicht ein Neubau am Standort der jetzigen Liegenschaft Mühledorf? V. Meyer: Im Januar muss mit der Verwaltung gestartet werden können. Im 2014 wird der Fusionsbeitrag des Kantons von rund Fr. 800 000. ausgeschüttet. Bereits bei den Fusionsvorbereitungen wurden alle Abklärungen getroffen. Egal wo der Verwaltungsstandort ist, es müssen alle Gebäude weiter unterhalten werden. Chr. Brechbühl: Wofür ist der Fusionsbeitrag des Kantons gedacht? V. Meyer: Für die Infrastruktur, die ICT und alle Ausgaben, welche für die Umsetzung der Fusion anfallen. M. Loosli: Ist erschrocken über den hohen Betrag, gehen die Ausgaben so weiter? Wurde mit dem Archiv in Lüterswil die Archivierung geklärt? Müssen Verwaltung und Versammlungs-/Sitzungsräumlichkeit zwingend am gleichen Ort sein? 3

V. Meyer: Langfristig ist dies keine Lösung. Die historischen Akten gehen sehr wohl ins Bezirksarchiv in Lüterswil, doch die aktuellen Akten müssen bei der Gemeindeverwaltung verfügbar sein. Es macht Sinn, dass am Verwaltungsstandort auch genügend Sitzungsräume und allenfalls ein Versammlungssaal zur Verfügung stehen. M. Moser: Es wird von 100 120 Stellenprozenten und 4 Arbeitsplätzen gesprochen? Bestehen schon Interessenten für die vermietbaren 3 Büroräume? V. Meyer: Eine klare Pensenfestsetzung ist sehr schwierig. Die Projektgruppe hat Vergleichsgemeinden betrachtet und startet mit 110 % für die Einwohnerkontrolle/Gemeindeschreiberei, 90 % für die Finanzverwaltung und 50 60 % für die Bauverwaltung. Bevor der Umbau nicht vollzogen ist, dürften kaum Mietinteressenten gefunden werden! A. Mann: Der Gemeinderat hat sich mehrheitlich für den Standort Mühledorf ausgesprochen, die erste gemeinsame Gemeindeversammlung vom 29. Januar 2013 hat den Beschluss bezüglich Mühledorf gefällt. Kritische Argumente sind berechtigt, doch ein zentraler Verwaltungsstandort für alle Einwohner macht Sinn. d) Antrag Zustimmung zum Investitionskredit Umbau Gemeindehaus von Fr. 770 000. Anträge: J. Staub: Das Umbauprojekt ist zurückzuweisen, zuerst müssen Budgetzahlen vorliegen. Mit 77 Nein-Stimmen und 43 Ja-Stimmen bei 10 Enthaltungen lehnt die Gemeindeversammlung den Antrag ab. F. Berger: Das vorliegende Projekt ist aus äthetischen Gründen abzulehen. Mehrheitlich, bei 2 Ja-Stimmen lehnt die Gemeindeversammlung den Antrag ab. Mit 90 Ja-Stimmen wird das vorliegende Projekt gutgeheissen. Antrag Gemeinderat: Zustimmung zum Investitionskredit Umbau Gemeindehaus von Fr. 770 000. zu Lasten der Investitionsrechnung 2014. Mit 78 Ja-Stimmen, 44 Nein-Stimmen bei 8 Enthaltungen genehmigt die Gemeindeversammlung den Investitionskredit von Fr. 770 000. 7. Informatik-Infrastruktur a) Informationen zum Projekt Die zukünftige Gemeindeverwaltung kann keine bisherigen Verwaltungsprogramme übernehmen. Die Arbeitsgruppe ICT hat im Vorfeld eine öffentliche Ausschreibung im Einladungsverfahren durchgeführt. Zum Gewinner der Ausschreibung wurde gemäss Kriterienkatalog die Firma Dialog AG mit ihrem System GemoWin auserkoren. Der Gemeinderat hat, unter Vorbehalt der Kreditbewilligung durch die Gemeindeversammlung beschlossen, das System GemoWin einzusetzen. Für den Systembetrieb werden Hard- wie auch Software benötigt. Der Betrieb der Software kann entweder mit Inhouse- oder Rechenzentrum-Lösung erfolgen. Die Rechenzentrumlösung ist mit einmaligen Investitionskosten um rund Fr. 23 000. günstiger, die jährlich anfallenden Betriebskosten hingegen leicht höher mit Fr. 12 000.. Trotz der geringen Mehrkosten ab dem dritten Betriebsjahr hat sich der Gemeinderat für die Rechenzentrumslösung entschieden. Damit ist die langfristige Datensicherung für alle Gemeindedaten gewährleistet, das System ist mit weiteren Arbeitsplätzen erweiterbar, schnelle Verbindungen für rationelles Arbeiten sind vorhanden und Fernabfragen zukünftig möglich (Home-Office). Es entstehen mit dieser Lösung keine aufwändigen, internen Wartungsarbeiten, welche den Einsatz von IT-Fachpersonal erfordern. 4

Die Kosten gestalten sich wie folgt: Software Fr. 88 000. Hardware Fr. 35 000. Unvorhergesehenes Fr. 7 000. Total Fr. 130 000. zuzüglich Fr. 40 000., jährliche Betriebskosten für IT- Infrastruktur Voten: J. Fiechter: In der Evaluationstabelle, welche zur Einsicht auflag, ist ein Rechnungsfehler! Die heutigen Gemeinden verfügen ja auch bereits über bestehende EDV, warum muss eine Lösung für stolze Fr. 88 000. gesucht werden? V. Meyer: Die eingereichten Offerten wurden nach Preis, Zweckmässigkeit und Organisation gewichtet. Es braucht eine neue Software, weil die heutigen, im Einsatz stehenden Programme nicht kompatibel und mandantenfähig sind. Th. Stutz: Es darf nicht vergessen werden, dass zu Beginn 10 verschiedene Wasserreglemente, 10 verschiedene Kehrichtreglemente etc. zur Anwendung kommen. Gemäss Amt für Gemeinden haben wir eine maximale Übergangsfrist von 10 Jahren. Im Steuerbereich müssen alte Veranlagungen und Steuerausstände weiterhin bearbeitet und betreut werden können und dazu braucht es eine Mandantenlösung. J. Fiechter: Was ist mit der bestehenden Hardware? A. Mann: Heute sind 10 verschiedene Geräte im Einsatz und diese können nicht in die neue Verwaltung mitgenommen werden, zum grossen Teil handelt es sich auch um ältere Modelle. Hr. Schmid: Heutzutage wird Miete oder Hostgebühr für ein Rechenzentrum bezahlt. A. Mann: Die Investitionskosten von Fr. 130 000. sind ein oberstes Kostendach, bei den jährlich wiederkehrenden Betriebskosten sind u.a. auch Lizenzgebühren eingerechnet. K. Ritter: Bei den Kosten der Software ist die ganze Datenübernahme eingerechnet. Jetzt zahlt auch jede Gemeinde jährlich rund Fr. 1 000. für die geforderten Updates des Kantons. Bei den Kosten für die Hardware ist das ganze Netzwerk inklusive Inbetriebnahme und Instandhaltung einbezogen. J. Staub: Ist genügend Liquidität vorhanden? V. Meyer: Ja, die ist vorhanden. Die Kosten werden über eine bestehende, liquide, Gemeinde abgerechnet und sind im Budget aufgenommen. Der Beitrag des Kantons wird eben erst im 2014 ausgeschüttet. b) Antrag Zustimmung zum Investitionskredit ICT von Fr. 130 000. Mit 115 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei 11 Enthaltungen genehmigt die Gemeindeversammlung den ICT-Kredit von Fr. 130 000. 8. Anhänge 1 und 2 zur Dienst- und Gehaltsordnung a) Informationen Der Gemeinderat hat am 3. Mai 2013 eine Arbeitsgruppe Anhang DGO eingesetzt, ihr gehörten Roger Kaufmann, Samuel Marti und Thomas Stutz (Vorsitz) an. Die Arbeitsgruppe tagte an zwei Sitzungen. Der Gemeinderat beriet, genehmigte und verabschiedete die Anhänge 1 und 2 der DG an seiner Sitzung vom 15. Juli 2013 einstimmig zuhanden der heutigen Gemeindeversammlung. Die Inkraftsetzung erfolgt rückwirkend auf den 1. Juli 2013. Die Arbeitsgruppe hat die bestehenden Entschädigungsansätze der Fusionsgemeinden zusammengetragen und analysiert, desgleichen Ansätze aus vergleichbaren Gemeinden in den Kantonen Solothurn und Bern. Die Gemeinde Buchegg soll dabei eine attraktive und faire Arbeitgeberin sein, es sollen einfache und transparente Entschädigungsrichtlinien zur Anwendung kommen und die Angestellten und Funktionäre sind angemessen und in Übereinstimmung mit vergleichbaren Gemeinden (z.b. Deitingen, Gretzenbach, Lohn-Ammannsegg) zu entlöhnen. 5

Voten: Th. Stutz: Die Dienst- und Gehaltsordnung wurde an der Gemeindeversammlung vom 29. Januar 2013 genehmigt. Warum treten die Anhänge rückwirkend in Kraft? Der Gemeinderat ist seit Mitte Jahr an der Arbeit, die Kommissionen sind daran, sich zu konstituieren und es hat bereits Personal, welches für die neue Gemeinde arbeitet. Chr. Brechbühl: Wurde die Lohnklassierung des Kantons miteinbezogen? Th. Stutz: Ja, ebenfalls wurden die Lohnstufen anderer Gemeinden angeschaut. C.Mollet: Bisher entlöhnten die Gemeinden auf Sparflamme, warum muss jetzt alles teuerer werden? Grosses Anliegen nicht zu überdimensionieren. Die Angestellten erhalten ein schönes, neues Büro, wir möchten in unseren Ortsteilen auch schöne Strassen! Th. Stutz: Heute werden in allen Gemeinden unterschiedliche Ansätze angewendet. Für die neue Gemeinde werden viele Leute wie Brunnenmeister, Wegmeister etc. tätig sein, daher ist ein einheitlicher Ansatz wichtig. Chr. Brechbühl: In den Anhängen ist eine grosse Bandbreite der Lohnklassen angegeben. Wer entscheidet die Zuteilung in die Lohnklassen? Ist gummig formuliert! Th. Stutz: Der Kanton hat auch mehrere Lohnklassen. Entscheidend sind Funktion und Anzahl Jahre der Tätigkeit. Das Pensum und die Entlöhnung der Gemeindepräsidentin wird bei den Budgetverhandlungen diskutiert, die Lohneinstufungen der Angestellten wird durch den Gemeinderat vorgenommen. Bei der Suche nach einem Bauverwalter hat der Gemeinderat zum Beispiel Absagen erhalten, weil die Entlöhnung zu tief sei. Hr. Schmid: Wie werden die Prozente für das Gemeindepräsidium festgelegt? Th. Stutz: Der Gemeinderat wird der Gemeindeversammlung am 11. Dezember 2013 einen Vorschlag unterbreiten. Die Gemeindeversammlung befindet definitiv darüber. S. Marti: Wer für die Öffentlichkeit arbeitet, soll auch recht entlöhnt werden. Es darf aber auch Einsatz und korrektes Arbeiten erwartet werden. Th. Stutz: Zum Teil werden bisherige Angestellte übernommen, es werden auch neue Angestellte dazukommen. Deshalb muss der Entlöhnungsrahmen vernünftig angewendet werden, aber die Gemeinde muss als Arbeitgeber marktfähig bleiben. Zum Vergleich: Heute werden in allen 10 Gemeinden für die Gemeindeverwaltungen eine Lohnsumme von Fr. 650 000. / Jahr, für Gemeinderäte und Kommissionen Fr. 200 000. /Jahr aufgewendet. Th. Steiner: Die vorgesehene Entschädigung für das Wahlbüropräsidium von Fr. 500. /Jahr ist beschämend, das Baukommissionspräsidium wird mit Fr. 2 500. gerechnet. Warum erhalten die restlichen Kommissionspräsidien viel weniger? Th. Stutz: Trotz Bauverwalter wird der Baukommissionspräsident eine aufwändige Arbeit mit 10 unterschiedlichen Reglementen haben. Antrag Th. Steiner: Das Baukommissionspräsidium ist analog den übrigen Präsidien mit Fr. 1 000. /Jahr zu entlöhnen. Der Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen von der Gemeindeversammlung mehrheitlich abgelehnt. b) Antrag Zustimmung den Anhängen 1 und 2 der DGO Der Gemeinderat beantragt einstimmig, die vorliegenden Anhänge 1 und 2 zur Dienst- und Gehaltsordnung der Gemeinde Buchegg zu genehmigen und diese rückwirkend auf den 1. Juli 2013 in Kraft zu setzen. Die Gemeindeversammlung stimmt dem Antrag mit grossem Mehr bei 2 Nein-Stimmen zu. 9. Verschiedenes - Gemeindepräsidentin und Gemeinderat danken für die konstruktiven, fairen Diskussionen. - Die Wahl der Kommissionsmitglieder und Delegierten erfolgt durch den Gemeinderat am 18. September 2013. 6

- Die Vereidigung von Kommissionsmitglieder und Delegierten findet am 1. Oktober 2013 im Gemeindesaal Mühledorf statt. - Die Budget-Gemeindeversammlung findet am Mittwoch, 11.Dezember 2013 in der Mehrzweckhalle Aetigkofen statt. Die Gemeindepräsidentin: Die Gemeindeschreiberin: 7