Teilflächennutzungsplan Windenergie 2022 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim Nattheim. Voruntersuchungen zum Artenschutz



Ähnliche Dokumente
Kernbereiche der städtischen Biodiversität

WEA Siegfriedeiche. Sachstandsbericht

Informationsveranstaltung 25./

WASSERFLEDERMAUS (Myotis daubentonii)

Windpotenzialflächen Stadt Bad Salzuflen Potenzial für Fledermäuse

Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal

Europäische Schutzgebiete (Fauna-Flora-Habitat-RL) im Rheingau:

Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim - Nattheim

Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Dörfern und Städten

Fledermäuse. Bildbestimmungsschlüssel anhand von Schädelmerkmalen. Joachim Jenrich, Paul-Walter Löhr, Franz Müller, Henning Vierhaus

Rekultivierung des Steinbruchs am Wachenberg Bürgerinformationsveranstaltung. Stadtbibliothek Weinheim,

An den Regionalverband Bodensee Oberschwaben Herrn W. Franke, H. Winkelhausen Hirschgraben Ravensburg

Die Bedeutung von Felswänden und Steinbrüchen für Fledermäuse.

Büro für Fledertierforschung und -schutz

Windpotenzialflächenn Gemeinde Schlangenn Potenzial für Fledermäuse


Fledermäuse und Windenergieanlagen Leitfaden in Hessen, Untersuchungen, Vermeidungen. Dr. Markus Dietz

Gleiberger Fledermausnacht

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim

Fledermaus-Winterquartiere

Windpark Ormont (Verbandsgemeinde Obere Kyll) Aktionsraumanalyse für den Rotmilan

Erweiterung des Schuppengebiets Fleckenäcker in Rottenburg-Wendelsheim

Mögliche Projektwirkungen von Windenergieanlagen (WEA) auf gesetzlich streng geschützte Fledermäuse:

Nyctalus noctula. Fauna-Flora-Habitat - Gebiet Silberberg Abendsegler. Steckbrief

Neues von den Fledermäusen im Naturpark Schönbuch 1)

Artenschutzprüfung (ASP 1) Bebauungsplan K15. Alter Ostwall. Bocholt

Infoveranstaltung Entwicklung der ehemaligen Kiesgrube Lebatz

Foto: Elke und Reimund Francke. Autoren: Dr. Ursula Heinrich, Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung: Umwelt, Forst und Landwirtschaft,

1. Einwendungen zum Regionalplan Main-Rhön sowie Stellungnahmen des Regionalverbands

Lebensraumeignung für Fledermäuse auf Windvorrangflächen der Gemeinde Stemwede

Stadt Rahden Konzentrationszonen für Windenergienutzung Gesamträumliches Planungskonzept. Anlage 4 Lebensraumeignung für Fledermäuse

Bericht Lebensraumeignung für Fledermäuse auf Windvorrangflächen in Stemwede

Konzentrationszone Windenergie

ZUSAMMENFASSUNG DES FLEDERMAUSKUNDLICHEN FACHGUTACHTENS FÜR DIE SAISON 2014

Bestimmung von Waldfledermäusen in Rund- und Flachkästen

Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz

Lebensraumeignung für Fledermäuse auf Windvorrangflächen der Stadt Rahden

Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan "Moosgatter" Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum:

A98 Zwischenstand der Kartierung Juli Fledermäuse, Reptilien & Haselmäuse. Treffen der ökologischen Begleitgruppe

Haese Büro für Umweltplanung

06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung

Neubau Aldi Kenzingen

FFH-Monitoring in Thüringen und Berichtsbeitrag für die Berichtsperiode Vorstellung erster Ergebnisse

Per an: Betr.: Ausweisung von Vorrangzonen für Windenergie in der Stadt Minden (219. Änderung des FNP) - B

Vertiefende Fledermausuntersuchungen im Raum Biebergemünd und Linsengericht mit Schwerpunkt Mopsfledermaus in 2015

Verbandsgemeinde Kelberg

Auftragnehmer: Dipl. Biol. Dr. Dieter von Bargen - Faunistische und Floristische Erfassung - Landschaftsplanung

Teilflächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim

Vorrangflächen für die Windkraftnutzung in den Gemeinden des Planungsverbandes Windenergie Hochschwarzwald

Windenergie und Artenschutz Planungshinweise der LUBW

Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse

Fledermauserfassung im Rahmen einer Artenschutzrechtlichen Prüfung für den Bebauungsplan Nr. 42, Bahngelände Görlitz Schlauroth

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn

Fledermauspotenzialanalyse im Rahmen des B-Planes Dulsberg 6 (Hamburg)

Potenzielle Windenergie-Flächen. Stadt Lauda Königshofen

Erfassung der Fledermäuse im Rahmen des Bebauungsplanes Erweiterung der Erfurter Teigwaren GmbH

Rote Liste der in Österreich gefährdeten Säugetierarten (Mammalia)

Übersichtsbegehung Artenschutz mit Habitatpotenzialanalyse. Hohenstaufenstraße 6 (45-7)

Koordinationsstelle für Fledermausschutz Südbayern. Fledermausbestimmung

Fledermauserfassung Deutsch-Ossig im Rahmen des Bebauungsplanes BS06 Deutsch Ossig am Berzdorfer See

Analyse des Konfliktpotenzials für Fledermäuse im potentiellen Windnutzungsgebiet Nr. 125a bei Loffenau

Fledermauspotenzialanalyse. im Rahmen des B-Planes Dulsberg 6 (Hamburg) im Auftrag des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung Hamburg-Nord

Gutachten zur Erfassung der Fledermäuse im Waldrandbereich von Mascheroder Holz, Stöckheimer Forst, Oberdahlumer Forst und Niederdahlumer Holz

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten

Natura 2000-Vorprüfung

D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG

DRUCKSACHE FÜR DIE REGIONALVERSAMMLUNG NORDHESSEN Sitzungstag: Haupt- und Planungsausschuss Nr.: 31/2014

HPC AG Tel /158-0, Fax 07472/

Fledermauskundliche Untersuchung

Sachlicher Flächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Wald-Michelbach

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kelberg. Teilbereich Windkraft

Konzentrationszone Windenergie

Bewertung und Konfliktanalyse. Landschaftsarchitekt Maaßenstr Berlin. Auftragnehmer:

Abschlussbericht FledermÄuse im Einschnitt im Hau der Bahnlinie Calw-Weil der Stadt vom Seite 1

Kartierung Vögel. Windkraftanlagen bei Eltville / Taunus Bürgerforum Windenergie am

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt.

Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) 55 khz

Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des Bebauungsplans 75, Gemeinde Oyten

Windkraft im Hürtgenwald?

Gesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford

Fledermäuse in Autobahnbrücken. Untersuchung der Wiedtalbrücke (A 3) NUA NRW (Recklinghausen) V. Hartmann (GfL), G.

Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen

P. Schütz. Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW

Fledermäuse im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge

Artenschutz bei der Planung von Windenergie

Avifauna und Windenergieanlagen

Vorrangflächen für die Windkraftnutzung in den Gemeinden Herbolzheim und Kenzingen

Artenschutzprüfung. zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP der Stadt Bad Laasphe (Kreis Siegen-Wittgenstein) Auftraggeber:

Windenergie im Tagebau Jänschwalde Windkraftanlagen

Übersichtsbegehung Artenschutz und Habitatpotenzialanalyse mit ergänzender Erfassung ausgewählter Artengruppen

Potentialabschätzung der Lebensraumeignung in Windkraftvorrangflächen des Odenwaldkreises -Artengruppe Fledermäuse- Teil 1

Potenzielle Windenergie-Flächen. Stadt Lauda Königshofen

Ökologische (Naturschutzfachliche) Belange der Windenergieerzeugung über Wald

Arten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung)

Dr. Michael Quest, ecoda UMWELTGUTACHTEN, Ruinenstraße 33, Dortmund

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan "Zogenweiler Kreuzbreite" Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum:

Transkript:

Projekt-Nr. Ausfertigungs-Nr. Datum 2122082 Gesamt: 3 11.02.2013 Auftraggeber Stadt Heidenheim Anzahl der Seiten: 37 HPC AG Tel. 7321/9394-0, Fax 7321/9394-19 Am Jagdschlößle 13 Internet: www.hpc.ag 89520 Heidenheim E-Mail: heidenheim@hpc.ag bei/sd/um

- Seite 2 - zum Gutachten Nr. 2122082 INHALT: Seite 1 Veranlassung... 5 2 Untersuchungsgebiet und Methodik... 5 3 Kurze Charakterisierung der zu untersuchenden Flächen... 7 3.1 Konzentrationszone 1 A7 nördlich Großkuchen... 8 3.2 Konzentrationszone 2 Großkuchen Hirntal... 8 3.3 Konzentrationszone 3 Großkuchen Schmärze... 8 3.4 Konzentrationszone 4 Bauernhäule... 8 3.5 Konzentrationszone 5 Schnepfenberg/Alenberg... 8 3.6 Konzentrationszone 6 Östlich Fleinheim... 8 3.7 Konzentrationszone 7 Stürzlesberg... 9 3.8 Konzentrationszone 8 Nördlich Nattheim/Vorranggebiet 25... 9 3.9 Konzentrationszone 9 A7 südlich Nietheim... 9 3.10 Vorranggebiet 23 Dischingen... 9 3.11 Vorranggebiet 26 Königsbronn/Ebnat... 10 4 Voruntersuchung windkraftsensible Fledermausarten... 10 4.1 Artenspektrum im Gebiet... 10 4.2 Klassifizierung und Bewertung einzelner Lebensraumparameter... 11 4.3 Konfliktanalyse Konzentrationszonen/Vorranggebiete... 12 4.3.1 Konzentrationszone 1 A7 nördlich Großkuchen... 12 4.3.2 Konzentrationszone 2 Großkuchen Hirntal... 13 4.3.3 Konzentrationszone 3 Großkuchen Schmärze... 15 4.3.4 Konzentrationszone 4 Bauernhäule... 16 4.3.5 Konzentrationszone 5 Schnepfenberg/Alenberg... 17 4.3.6 Konzentrationszone 6 Östlich Fleinheim... 19 4.3.7 Konzentrationszone 7 Stürzlesberg... 21 4.3.8 Konzentrationszone 8 Nördlich Nattheim und Vorranggebiet 25 Heidenheim/ Nattheim... 23 4.3.9 Konzentrationszone 9 A7 südlich von Nietheim... 24 4.3.10 Vorranggebiet 23 Dischingen... 25 4.3.11 Vorranggebiet 26 Königsbronn/Ebnat... 27 5 Voruntersuchung windkraftsensible Vogelarten... 28 5.1 Zu berücksichtigendes Artenspektrum im Gebiet... 28 5.2 Konfliktanalyse Konzentrationszonen/Vorranggebiete... 28 5.2.1 Konzentrationszone 1 A7 nördlich Großkuchen... 28 5.2.2 Konzentrationszone 2 Großkuchen Hirntal... 28 5.2.3 Konzentrationszone 3 Großkuchen Schmärze... 29 5.2.4 Konzentrationszone 4 Bauernhäule... 30 5.2.5 Konzentrationszone 5 Schnepfenberg/Alenberg... 31 5.2.6 Konzentrationszone 6 Östlich Fleinheim... 32 5.2.7 Konzentrationszone 7 Stürzlesberg... 32 5.2.8 Konzentrationszone 8 Nördlich Nattheim und Vorranggebiet 25 Heidenheim/ Nattheim... 33 5.2.9 Konzentrationszone 9 A7 südlich von Nietheim... 34 5.2.10 Vorranggebiet 23 Dischingen... 35 5.2.11 Vorranggebiet 26 Königsbronn/Ebnat... 36 6 Zusammenfassende Beurteilung des Konfliktpotenzials... 36

- Seite 3 - zum Gutachten Nr. 2122082 ABBILDUNGEN: Seite Abbildung 1: Lage und Abgrenzung der Vorranggebiete und möglichen Konzen-... trationszonen in... 6 Abbildung 2: Potenzielle Quartierhabitate (blau schraffiert) und potenzielle regelmäßige Flugwege (gelbe Linien) in Konzentrationszone 1... 12 Abbildung 3: Potenzielle Quartierhabitate (blau schraffiert) und potenzielle regelmäßige Flugwege (gelbe Linien) in Konzentrationszone 2... 14 Abbildung 4: Konzentrationszone 2: Offenland/Fichtenbestand nordöstlich Kleinkuchen... 14 Abbildung 5: Potenzielle Quartierhabitate (blau schraffiert) in Konzentrationszone 3... 15 Abbildung 6: Potenzielle Quartierhabitate (blau schraffiert) in Konzentrationszone 4... 16 Abbildung 7: Höhlen- und Spaltenbäume in Konzentrationszone 4 bieten Fledermäusen Quartiermöglichkeiten... 17 Abbildung 8: Potenzielle Quartierhabitate (blau schraffiert) und potenzielle regelmäßige Flugwege (gelbe Linien) in Konzentrationszone 5... 18 Abbildung 9: Laubwald im Bereich Schnepfenberg in der Konzentrationszone 5... 19 Abbildung 10: Potenzielle Quartierhabitate (blau schraffiert) in Konzentrationszone 6... 20 Abbildung 11: Höhlen- und Spaltenbäume im südlichen Teilbereich der Konzentrationszone 6 bieten Fledermäusen Quartiermöglichkeiten... 21 Abbildung 12: Potenzielle Quartierhabitate (blau schraffiert) in Konzentrationszone 7... 22 Abbildung 13: Höhlen- und Spaltenbäume in Konzentrationszone 7 bieten Fledermäusen Quartiermöglichkeiten... 22 Abbildung 14: Potenzielle Quartierhabitate (blau schraffiert) und potenzielle regelmäßige Flugwege (gelbe Linien) in Konzentrationszone 8/ Vorranggebiet 25... 23 Abbildung 15: Potenzielle Quartierhabitate (blau schraffiert) und potenzielle regelmäßige Flugwege (gelbe Linien) in Konzentrationszone 9... 25 Abbildung 16: Potenzielle Quartierhabitate (blau schraffiert) im Vorranggebiet 23... 26 Abbildung 17: Laubholzbestand im Vorranggebiet 23 mit Quartierpotenzial für Fledermäuse... 26 Abbildung 18: Potenzielle Quartierhabitate (blau schraffiert) und potenzielle regelmäßige Flugwege (gelbe Linien) im Vorranggebiet 26... 27 Abbildung 19: Revierzentren (Brutplätze) mit einem Radius von 1.000 m von Wanderfalke (gelb), Rotmilan (orange) und Uhu (blau)... 29 Abbildung 20: Horst auf einer Buche in Waldrandnähe in Konzentrationszone 4... 30 Abbildung 21: Revierverdacht für den Rotmilan, Horststandort ist nicht bekannt... 31 Abbildung 22: Revierverdacht für den Wespenbussard, Horststandort ist nicht bekannt... 32 Abbildung 23: Horst auf einer Buche innerhalb der Konzentrationszone 7... 33 Abbildung 24: Revierverdacht für den Wespenbussard, Horststandort ist nicht bekannt... 34 Abbildung 25: Revierverdacht für Rotmilan, Wespenbussard und Baumfalke, Horststandorte sind nicht bekannt... 35

- Seite 4 - zum Gutachten Nr. 2122082 TABELLEN: Seite Tabelle 1: Mögliche Konzentrationszonen und Vorrangflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim Nattheim... 6 Tabelle 2: Auflistung der im Untersuchungsgebiet bekannten Fledermausarten... 10 Tabelle 3: Überprüfte Lebensraumparameter Fledermäuse... 11 Tabelle 4: Ergebnisse der Konfliktpotenzialanalyse für Fledermäuse und windkraftempfindliche Vogelarten... 36 ANHANG: 1 Literaturverzeichnis

- Seite 5 - zum Gutachten Nr. 2122082 1 Veranlassung Mit dem Teilflächennutzungsplan Windenergie 2012 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim Nattheim sollen Konzentrationszonen für die Aufstellung von Windenergieanlagen dargestellt werden. Der Teilflächennutzungsplan bezieht die Vorranggebiete für Windenergie ein, die im Regionalplan innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft dargestellt sind. In einem ersten Schritt wurde ein Flächenpool von neun möglichen Konzentrationszonen sowie drei Vorranggebieten bzw. Teilflächen von Vorranggebieten untersucht mit dem Ziel, hinsichtlich unterschiedlicher Aspekte besonders empfindliche Flächen aus diesem Flächenpool auszuscheiden. Die Berücksichtigung der Umweltbelange erfolgt in einer Umweltprüfung zum Teilflächennutzungsplan Windenergie. Einen Aspekt stellt dabei der spezielle Artenschutz gem. 44 BNatSchG dar [1]. Gemäß Windenergieerlass Baden-Württemberg [5] sind im Rahmen der Flächennutzungsplanung insbesondere die windenergieempfindlichen Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Fledermausarten) und die windempfindlichen europäischen Vogelarten prüfungsrelevant. Grundsätzlich können die Populationen windkraftempfindlicher Fledermaus- und Vogelarten direkt oder indirekt von Windenergieanlagen beeinträchtigt werden. Wirkungen sind in erster Linie gegeben durch ein erhöhtes Schlagrisiko für in großer Höhe fliegende Fledermäuse und Vögel bau- oder anlagebedingte Quartierverluste (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) betriebsbedingte Meidung oder Verlust von Flugkorridoren Störung oder Zerstörung essentieller Nahrungshabitate Der Teilflächennutzungsplan Windenergie hat diese Wirkungen nicht unmittelbar zur Folge, sondern bereitet diese mit der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen vor. Die Stadt Heidenheim beauftragte die HPC AG mit der Umweltprüfung zum Teilflächennutzungsplan Windenergie. In der ersten Stufe der Umweltprüfung war, als ein Kriterium zur Bewertung der Empfindlichkeit der möglichen Flächen für die Windenergie, eine Voruntersuchung hinsichtlich des Vorkommens von Fledermausarten und windkraftsensiblen Vogelarten sowie eine erste Konfliktanalyse durchzuführen. Der vorliegende Bericht fasst die Untersuchungen zusammen. 2 Untersuchungsgebiet und Methodik Das Untersuchungsgebiet umfasst insgesamt neun mögliche Konzentrationszonen sowie drei Vorranggebiete bzw. Teilflächen von Vorranggebieten. Eine Übersicht der Flächen enthält Tabelle 1. Die Lage und Abgrenzung der zu untersuchenden Vorranggebiete und möglichen Konzentrationszonen ist in Abbildung 1 dargestellt.

- Seite 6 - zum Gutachten Nr. 2122082 Nr. Bezeichnung Art der Fläche/Bemerkung Fläche [m²] Fläche [ha] 1 A7 nördlich Großkuchen mögliche Konz.zone, 3 Teilflächen 1.100.728 110,07 2 Großkuchen Hirntal mögliche Konzentrationszone 257.881 25,79 3 Großkuchen Schmärze mögliche Konzentrationszone 350.800 35,08 4 Bauernhäule mögliche Konzentrationszone 249.734 24,97 5 Schnepfenberg/Alenberg mögliche Konz.zone, 2 Teilflächen 2.638.432 263,84 6 Östlich Fleinheim mögliche Konz.zone, 3 Teilflächen 261.935 26,19 7 Stürzlesberg mögliche Konzentrationszone 90.753 9,08 8 Nördlich Nattheim mögliche Konz.zone, 2 Teilflächen 1.980.605 198,06 9 A7 südlich Nietheim mögliche Konz.zone, 2 Teilflächen 660.594 66,06 Summe 7.591.461 759,15 23 Dischingen Vorrangflächen Regionalverband 152.320 15,23 25 Heidenheim/Nattheim Vorrangflächen Regionalverband 2.921.199 292,12 26 Königsbronn/Ebnat Vorrangflächen Regionalverband 647.806 64,78 Summe 3.721.326 372,13 Tabelle 1: Gesamtfläche 11.312.787 1.131,28 Mögliche Konzentrationszonen und Vorrangflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim Nattheim Abbildung 1: Lage und Abgrenzung der Vorranggebiete und möglichen Konzentrationszonen in

- Seite 7 - zum Gutachten Nr. 2122082 Die vorliegende Voruntersuchung zu den windkraftsensiblen Fledermaus- und Vogelarten umfasste Datenrecherchen bei den im Verfahren beteiligten Behörden und weiteren lokalen Experten sowie eine Ortsbegehung zur Erfassung relevanter Strukturen der Gebiete. Weiterhin wurden allgemein zugängliche und eigene Daten zur Beurteilung der Situation herangezogen. Als Datengrundlagen wurden herangezogen: Luftbilder/Topografische Karten (Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung, Rips LUBW) Hinweise zu Vogelvorkommen (Stellungnahme UNB LRA Heidenheim, Herr Hans Schmid, 17.10.2012) Karten und Forsteinrichtungsdaten der Forstdirektion, Regierungspräsidium Tübingen (Stellungnahme v. 09.10.2012) Karten und Forsteinrichtungsdaten der Firma Blauwald GmbH (Stellungnahme v. 08.10.2012) Verbreitungskarten der Fledermausarten [2] Grundlagenwerke Vögel Baden-Württemberg [4] Nachweise und Hinweise zu Fledermaus- und Vogelvorkommen (NABU Kreisverband Heidenheim, Herr Markus Schmid, 15.01.2013) Daten aus vergleichbaren Lebensräumen in angrenzenden Gebieten, u. a. in Königsbronn-Ochsenberg (Turni & Stauss 2012) und Burghagel (Turni & Stauss 2011), die im Rahmen verschiedener Gutachten erhoben wurden Zum Umfang der Untersuchungen für die möglicherweise betroffenen windkraftsensiblen Fledermausarten liegen derzeit keine Empfehlungen der Fachämter Baden-Württembergs vor. Der Untersuchungsumfang orientierte sich daher an den derzeit vorliegenden Empfehlungen der Fachverbände (EUROBATS-Leitfaden, Positionspapier AGF) für die Berücksichtigung von Fledermäusen bei Windenergieprojekten. Zum Umfang der Untersuchungen für die möglicherweise betroffenen windkraftsensiblen Vogelarten bestehen Empfehlungen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg [3]. Die Datenrecherche erfolgte dementsprechend für die zu berücksichtigenden Arten innerhalb der jeweiligen artspezifischen Prüfradien. Für die Untersuchungen zu windkraftsensiblen Fledermausarten und Vogelarten wurde das Gutachterbüro für faunistische Untersuchungen, Dr. Hendrik Turni und Dr. Michael Stauss, Tübingen, eingebunden. 3 Kurze Charakterisierung der zu untersuchenden Flächen Nachfolgend werden die potenziellen Konzentrationszonen für die Windenergie kurz beschrieben und ihre Eignung als Lebensraum für Fledermausarten und windkraftsensible Vogelarten näher erläutert.

- Seite 8 - zum Gutachten Nr. 2122082 3.1 Konzentrationszone 1 A7 nördlich Großkuchen Die Konzentrationszone besteht aus drei Teilfläche. Das Gebiet setzt sich hauptsächlich aus von Buchen dominierten, mittelalten Laub-Mischwaldbeständen zusammen, in die inselartige Fichtenbestände eingestreut sind. Am westlichen Rand wird das Gebiet durch die Autobahn A7 geteilt. Das durch naturnahe Schluchtwälder und Felsen charakterisierte Krätzental teilt die Konzentrationszone in Nord-Süd-Richtung am östlichen Rand der Zone. Es ist Teil des FFH-Gebiets 7327-341 Härtsfeld. 3.2 Konzentrationszone 2 Großkuchen Hirntal Die südlich von Großkuchen gelegene Konzentrationszone 2 umfasst sowohl Offenland als auch Wald. In Teilen umfasst das Gebiet das Vordere Hirntal mit seinen Felsstrukturen. In östlicher Richtung breitet sich ein mittelalter Buchenwald mit einzelnen älteren Laubbäumen aus. Westlich des Vorderen Hirntals ist das Gebiet in erster Linie mit jungen bis mittelalten Fichtenbeständen bestanden. Der Offenland-Teil im Süden des Gebiets besteht aus Wiesen und Feldern und ist relativ strukturarm. 3.3 Konzentrationszone 3 Großkuchen Schmärze Die Konzentrationszone 3 liegt nördlich von Kleinkuchen. Sie umfasst nahezu ausschließlich Wald. Im Süden setzt sich das Gebiet aus Buchenbeständen, die zumindest teilweise über 100 Jahre alt sind, und aus einzelnen Inseln lichter Jungwuchsbeständen zusammen. Im Norden wird die Zone in erster Linie von jungen Fichten und Buchen dominiert. 3.4 Konzentrationszone 4 Bauernhäule Die Konzentrationszone 4 liegt südöstlich von Kleinkuchen. Das Gebiet umfasst einen mittelalten, buchendominierten Laubwald mit vereinzelten Inseln, die mit jungen Fichten bestanden sind. Der südöstliche Rand des Gebiets setzt sich vor allem aus lichtem Laub- und Nadeljungwuchs zusammen. Teilweise weisen die Laubbäume Höhlen und Spalten auf. 3.5 Konzentrationszone 5 Schnepfenberg/Alenberg Konzentrationszone 5 besteht aus zwei Teilflächen. Das nördlich von Nattheim liegende Gebiet ist vielfältig strukturiert. Im nördlichen Teil sind Buchenaltholzbestände mit Höhlenund Spaltenbäumen, lichte Bestände mit Überhältern, Jungholzbestände (Straße Nattheim- Steinweiler) und Fichtenaufforstungen (zentraler Bereich) vorhanden. Der südöstliche Teilbereich wird nahezu vollständig von mittelalten Fichten bestanden. 3.6 Konzentrationszone 6 Östlich Fleinheim Konzentrationszone 6 liegt östlich von Fleinheim und besteht aus drei kleineren voneinander getrennten Teilgebieten. Zwei Teilgebiete befinden sich in unmittelbarer Nähe im ackerbaulich genutzten Offenland; in östlicher Richtung grenzt ein hochstämmiger Laubmischwald an.

- Seite 9 - zum Gutachten Nr. 2122082 In südlicher Richtung befindet sich das dritte Teilgebiet, das sowohl einen Offenlandbereich (Wiese) als auch einen strukturreichen Wald mit Altholz und stehendem Totholz umfasst. 3.7 Konzentrationszone 7 Stürzlesberg Konzentrationszone 7 erstreckt sich parallel zur Autobahn A7 auf dem Plateau des Stürzlesberg. Das Gebiet ist vollständig von Straßen umgeben (Autobahn, Autobahnzubringer und Landstraße). In nördlicher Richtung liegt in unmittelbarer Nähe die Autobahnbrücke Lindletal. Strukturarme Fichtenbestände und dichter Jungwuchs sowie ältere Laubbaumbestände mit Höhlen, Spalten und stehendem Totholz charakterisieren diese Fläche. 3.8 Konzentrationszone 8 Nördlich Nattheim/Vorranggebiet 25 Die beiden großen, zusammenhängenden Waldgebiete erstrecken sich nordwestlich von Nattheim, entlang der Autobahn A7. Die Autobahnbrücke Möhntal liegt an der nordwestlichen Gebietsgrenze. Das Gebiet wurde 1993 von einem Orkan stark geschädigt (Hr. Hans Schmid, persönl. Mitteilung). Heute setzt sich der Wald östlich der Autobahn vor allem aus mittelaltem Laubwald, Laubbzw. Nadeljungwuchs und mittelalten Fichtenbeständen, mit großflächigen lichten Bereichen zusammen. Im Gebiet befinden sich immer wieder vom Sturm verschonte, einzelne ältere Laubbäume oder einzelnes Totholz. Am südlichen Rand des Gebiets 25 befindet sich die Ramensteinhöhle. 3.9 Konzentrationszone 9 A7 südlich Nietheim Konzentrationszone 9 liegt weiter nördlich, ebenfalls entlang der Autobahn A7. Die Fläche besteht aus einer größeren Teilfläche westlich der A7, die im südlichen Waldbereich nahezu flächendeckend mit einem mittelalten Fichtenbestand bewachsen ist. Zentral liegt ein mittelalter bis alter Buchenbestand mit einzelnen Laubbäumen. Im Norden Richtung Nietheim und am südlichen Rand des Buchenbestands befinden sich aufgelockerte Waldbereiche mit Laub- und Nadeljungwuchs. Vereinzelt stehen in diesen Bereichen ältere tote Bäume mit Spalten und Höhlen. Die Fläche umfasst eine in Betrieb befindliche Köhlerei mit mehreren z. T. älteren Gebäuden. Die kleinere Teilfläche östlich der A7 ist überwiegend mit einem mittelalten Buchenwald und älteren Fichtenbeständen bewachsen. 3.10 Vorranggebiet 23 Dischingen Die im Regionalplan dargestellte Vorrangfläche 23 befindet sich südöstlich von Auernheim. Sie ist in ein größeres Waldgebiet eingebunden. Der östliche Teil der Fläche besteht aus geschlossenen Fichtenbeständen, der westliche Teil aus einem mittelalten, von Buchen dominierten Laubwald, vereinzelt mit Altholz und stehendem Totholz. Das Gebiet ist von zwei Seiten von geschlossenen Fichtenbeständen umgeben.

- Seite 10 - zum Gutachten Nr. 2122082 3.11 Vorranggebiet 26 Königsbronn/Ebnat Die im Regionalplan dargestellte Vorrangfläche 26 befindet sich westlich von Nietheim und setzt sich zu ungefähr zwei Dritteln aus Fichtenbeständen zusammen. Im Norden und Süden ist das Gebiet durch Waldbereiche mit Jungwuchs aufgelockert. 4 Voruntersuchung windkraftsensible Fledermausarten 4.1 Artenspektrum im Gebiet Das Untersuchungsgebiet liegt im Bereich der Messtischblätter 7227 und 7327 (TK 25). Für diese sind im Grundlagenwerk aus der landesweiten Kartierung der Säugetiere Baden- Württembergs mehrere Fledermausarten gemeldet [2]. Aus der Datenrecherche sind darüber hinaus weitere Arten bekannt. Die im Gebiet vorkommenden Fledermausarten sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Barbastella barbastellus Mopsfledermaus Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus Myotis daubentonii Wasserfledermaus Myotis myotis Großes Mausohr Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus Myotis nattereri Fransenfledermaus Nyctalus noctula Großer Abendsegler Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus Plecotus auritus Braunes Langohr Plecotus austriacus Graues Langohr Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus Tabelle 2: Auflistung der im Untersuchungsgebiet bekannten Fledermausarten

- Seite 11 - zum Gutachten Nr. 2122082 Hervorzuheben sind nach Auskunft des Nabu Kreisverband Heidenheim (Hr. Markus Schmid) zwei regional bedeutsame Balz- und Winterquartiere: Die Ramensteinhöhle bei Nattheim wird im Winter von den Arten Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Großes Mausohr (Myotis myotis), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus), Braunes Langohr (Plecotus auritus) und Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) aufgesucht. Die Autobahnbrücke Lindletal dient einzelnen Individuen des Großen Mausohrs als Sommerquartier und den Arten Zwergfledermaus und Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) als Balz- und Winterquartier. 4.2 Klassifizierung und Bewertung einzelner Lebensraumparameter Die Potenzialflächen für Windenergieanlagen befinden sich weder innerhalb eines Nationalparks noch innerhalb einer Kernzone des Biosphärengebiets Schwäbische Alb. Naturschutzgebiete und Bannwälder sind ebenfalls nicht betroffen. In der nachfolgenden Tabelle ist die Klassifizierung und Bewertung weiterer Kriterien vereinfacht dargestellt. Fläche FFH > 80 Gewässer Qpot Trans Jagd AnSied K 1 ( ) ( ) ( ) K 2 ( ) ( ) ( ) K 3 ( ) ( ) K 4 ( ) K 5 ( ) ( ) ( ) K 6 ( ) ( ) K 7 ( ) ( ) ( ) K 8 ( ) ( ) K 9 ( ) V 23 ( ) ( ) V 25 ( ) ( ) ( ) V 26 ( ) ( ) FFH Natura 2000 FFH-Gebiet > 80 Baumbestand zumindest teilweise älter als 80 Jahre Qpot Quartierpotenzial Trans Transferflugroute Jagd Jagdhabitat AnSied Strukturelle Anbindung an umliegende Siedlung Tabelle 3: Überprüfte Lebensraumparameter Fledermäuse

- Seite 12 - zum Gutachten Nr. 2122082 Kriterien zur Bewertung des Potenzials für Fledermausquartiere, Jagdhabitate und Flugwege sind die Ausstattung der einzelnen Flächen mit älteren, laubbaumreichen Beständen (Baumhöhlen, Rindenspalten), die Nähe bekannter Quartiere und die Anbindung an vorhandene Quartiere. Bei einigen Flächen fehlt eine strukturelle Anbindung (Leitstrukturen) an weitere Fledermausarten aus den angrenzenden Siedlungsbereichen, das entsprechende Waldgebiet ist in dieser Hinsicht abgeschnitten und isoliert. Nahezu alle Flächen des Gebiets befinden sich im Einzugsbereich der Wochenstube des Großen Mausohrs (Myotis myotis) in Ballmertshofen. Der individuelle Aktionsradius des Großen Mausohrs beträgt 10 bis 15 km um das Quartier. Bei dieser Art sind in erster Linie die Flugkorridore von Belang, die jedoch im Einzelfall durch konkrete Beobachtungen und Detektorbegehungen ermittelt werden müssen. 4.3 Konfliktanalyse Konzentrationszonen/Vorranggebiete 4.3.1 Konzentrationszone 1 A7 nördlich Großkuchen Die Laub-Mischwaldbestände in Konzentrationszone 1 bieten teilweise Quartierpotenzial und auch potenzielle Jagdgebiete für Fledermäuse. Die Fichtenbestände enthalten nahezu kein Quartierpotenzial (keine Höhlen oder Rindenspalten) und wenig Jagdmöglichkeiten für Fledermäuse. Das Krätzental bietet erhebliches Quartier- und Jagdgebietspotenzial für Fledermäuse. Das Gebiet ist von den nahen Ortschaften (Großkuchen, Nietheim), über vorhandene Leitstrukturen (Baumreihen, Hecken etc.) für siedlungsbewohnende Arten gut erreichbar. Abbildung 2: Potenzielle Quartierhabitate (blau schraffiert) und potenzielle regelmäßige Flugwege (gelbe Linien) in Konzentrationszone 1

- Seite 13 - zum Gutachten Nr. 2122082 Das Gebiet K 1 nördlich von Großkuchen kommt für Fledermäuse als Quartier- und Nahrungshabitat daher zumindest in den östlichen Teilbereichen infrage. Dort grenzt auch das FFH-Gebiet 7327-341 Härtsfeld (Krätzental) an. Der Teilbereich westlich der Autobahn A7 ist weniger kritisch einzustufen, da hier Quartier- und Jagdmöglichkeiten weitgehend fehlen. Allerdings queren Fledermäuse sehr wahrscheinlich die A7 im Bereich der Unterführungen regelmäßig. Die strukturelle Anbindung an umliegende Siedlungsbereiche ist gut, sodass insbesondere mit dem Transferflug von Zwergfledermaus, Kleiner Bartfledermaus, Braunem und Grauem Langohr, Breitflügelfledermaus sowie dem Großen Mausohr zu rechnen ist. Darüber hinaus sind im Waldgebiet Quartiere der Mopsfledermaus, Fransenfledermaus und Bechsteinfledermaus denkbar. Bislang liegen noch keine Daten darüber vor, ob im Frühjahr oder Herbst auch der Große Abendsegler, die Zweifarbfledermaus oder die Rauhautfledermaus über das Gebiet hinwegziehen und möglicherweise ein Flugkorridor vorhanden ist. Mit der Ausweisung der Konzentrationszone 1 wären zwei potenzielle Quartierhabitate für zum Teil sehr seltene und europaweit geschützte Fledermausarten betroffen. Aufgrund der relativ geringen Flächeninanspruchnahme ist das Konfliktpotenzial im Hinblick auf Quartierund Nahrungsflächenverlust insgesamt als mittel einzustufen. Weiterhin wären die Transfer-, Jagd- und Schwärmflüge v. a. der Zwergfledermaus und ggf. die Flugbewegungen des Großen Abendseglers und der Zweifarbfledermaus während der Zugzeiten betroffen. Für die genannten Arten bestünde ein erhöhtes Kollisionsrisiko. Das Konfliktpotenzial ist diesbezüglich als mittel bis hoch einzustufen. 4.3.2 Konzentrationszone 2 Großkuchen Hirntal Das Gebiet K 2 südlich von Großkuchen kommt für Fledermäuse als Quartierhabitat mangels geeigneter Höhlen- und Spaltenbäume kaum infrage. Quartiere sind im an das Waldgebiet angrenzenden Steinbruch denkbar. Als Nahrungshabitat spielt das strukturarme Gebiet sicher keine große Rolle. Der südliche, landwirtschaftlich genutzte Teil von K 2 ist relativ strukturarm. Daher besteht für strukturgebunden fliegende Fledermäuse über Leitlinien keine gute Anbindung des Waldes an das benachbarte Dorf (Kleinkuchen). Bislang liegen keine Daten darüber vor, ob im Frühjahr oder Herbst der Große Abendsegler, die Zweifarbfledermaus oder die Rauhautfledermaus über das Gebiet hinwegziehen und möglicherweise ein Flugkorridor vorhanden ist. Mit der Ausweisung der Konzentrationszone 2 wären im Hinblick auf Quartier- und Nahrungsflächenverlust insgesamt geringe Konflikte zu erwarten. Nicht bekannt ist, ob Transfer-, Jagd- und Schwärmflüge der Zwergfledermaus und ggf. Flugbewegungen des Großen Abendseglers und der Zweifarbfledermaus während der Zugzeiten über die Fläche führen. Für die genannten Arten bestünde ein erhöhtes Kollisionsrisiko. Das Konfliktpotenzial ist diesbezüglich als mittel bis hoch einzustufen.

- Seite 14 - zum Gutachten Nr. 2122082 Abbildung 3: Potenzielle Quartierhabitate (blau schraffiert) und potenzielle regelmäßige Flugwege (gelbe Linien) in Konzentrationszone 2 Abbildung 4: Konzentrationszone 2: Offenland/Fichtenbestand nordöstlich Kleinkuchen (Foto: Hendrik Turni, Jan. 2013)

- Seite 15 - zum Gutachten Nr. 2122082 4.3.3 Konzentrationszone 3 Großkuchen Schmärze Nördlich von Kleinkuchen weist das Waldgebiet der K 3 im südlichen Bereich ältere Buchenbestände auf, die für Fledermäuse als Quartier- und Nahrungshabitat durchaus infrage kommen. Denkbar sind hier Wochenstuben der Arten Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus und Braunes Langohr. Die strukturelle Anbindung an umliegende Siedlungsbereiche ist unzureichend, sodass nur weniger strukturgebunden fliegende Arten den Weg in das Waldgebiet finden. Hierzu zählen die Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus, Großes Mausohr und Großer Abendsegler. Bislang liegen aus diesem Waldgebiet keine Daten darüber vor, ob im Frühjahr oder Herbst der Große Abendsegler, die Zweifarbfledermaus oder die Rauhautfledermaus über das Gebiet hinwegziehen und möglicherweise ein Flugkorridor vorhanden ist. Abbildung 5: Potenzielle Quartierhabitate (blau schraffiert) in Konzentrationszone 3 Die Ausweisung der Konzentrationszone 3 betrifft ein potenzielles Quartierhabitat für zum Teil sehr seltene und europaweit geschützte Fledermausarten. Aufgrund der relativ geringen Flächeninanspruchnahme ist das Konfliktpotenzial im Hinblick auf Quartier- und Nahrungsflächenverlust insgesamt als mittel einzustufen. Weiterhin könnten v. a. die Transfer-, Jagdund Schwärmflüge der Zwergfledermaus und ggf. die Flugbewegungen des Großen Abendseglers und der Zweifarbfledermaus während der Zugzeiten betroffen sein. Für die genannten Arten bestünde ein erhöhtes Kollisionsrisiko. Das Konfliktpotenzial ist diesbezüglich als mittel bis hoch einzustufen.

- Seite 16 - zum Gutachten Nr. 2122082 4.3.4 Konzentrationszone 4 Bauernhäule In südöstlicher Richtung von Kleinkuchen liegt das Gebiet Bauernhäule. Das Gebiet weist ältere Buchenbestände auf, die für Fledermäuse als Quartier- und Nahrungshabitat durchaus infrage kommen. Denkbar sind hier Wochenstuben der Arten Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus und Braunes Langohr. Die strukturelle Anbindung an umliegende Siedlungsbereiche ist ausreichend, sodass alle siedlungsbewohnenden Arten das Waldgebiet zur Nahrungssuche erreichen können. Infrage kommen die Arten Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Graues Langohr und Großes Mausohr. Bislang liegen auch aus diesem Waldgebiet noch keine Daten darüber vor, ob im Frühjahr oder Herbst der Große Abendsegler, die Zweifarbfledermaus oder die Rauhautfledermaus über das Gebiet hinwegziehen und möglicherweise ein Flugkorridor vorhanden ist. Abbildung 6: Potenzielle Quartierhabitate (blau schraffiert) in Konzentrationszone 4 Die Ausweisung der Konzentrationszone 4 betrifft ein potenzielles Quartierhabitat für zum Teil sehr seltene und europaweit geschützte Fledermausarten. Aufgrund der relativ geringen Flächeninanspruchnahme ist das Konfliktpotenzial im Hinblick auf Quartier- und Nahrungsflächenverlust insgesamt als mittel einzustufen. Weiterhin könnten v. a. die Transfer-, Jagdund Schwärmflüge der Zwergfledermaus und ggf. die Flugbewegungen des Großen Abendseglers und der Zweifarbfledermaus während der Zugzeiten betroffen sein. Für die genannten Arten bestünde ein erhöhtes Kollisionsrisiko. Das Konfliktpotenzial ist diesbezüglich als mittel bis hoch einzustufen.

- Seite 17 - zum Gutachten Nr. 2122082 Abbildung 7: Höhlen- und Spaltenbäume in Konzentrationszone 4 bieten Fledermäusen Quartiermöglichkeiten (Fotos: Hendrik Turni, Jan. 2013) 4.3.5 Konzentrationszone 5 Schnepfenberg/Alenberg Die Konzentrationszone 5 umfasst heterogene, teilweise strukturreiche Waldgebiete, die von Fledermäusen als Nahrungshabitat und im nordwestlichen Teilbereich auch als Quartierhabitat genutzt werden können. Mehrere Teiche sorgen für ein hohes Insektenaufkommen und werden deshalb mit hoher Sicherheit als Jagdhabitat intensiv genutzt. Denkbar sind v. a. im nordwestlichen Teilbereich Wochenstuben der Arten Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus und Braunes Langohr. Die Anbindung des Gebiets an Siedlungen und benachbarte Waldgebiete ist weitestgehend durch geeignete Leitstrukturen (Baumreihen, Hecken etc.) gegeben, sodass alle siedlungsbewohnenden Arten das Waldgebiet zur Nahrungssuche erreichen können. Infrage kommen die Arten Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Braunes und Graues Langohr sowie Großes Mausohr. In östlicher Richtung grenzt unmittelbar an die Konzentrationszone 5 das FFH-Gebiet 7327-341 Härtsfeld. Bislang liegen aus diesem Waldgebiet keine Daten darüber vor, ob im Frühjahr oder Herbst der Große Abendsegler, die Zweifarbfledermaus oder die Rauhautfledermaus über das Gebiet hinwegziehen und möglicherweise ein Flugkorridor vorhanden ist.

- Seite 18 - zum Gutachten Nr. 2122082 Abbildung 8: Potenzielle Quartierhabitate (blau schraffiert) und potenzielle regelmäßige Flugwege (gelbe Linien) in Konzentrationszone 5 Die Ausweisung der Konzentrationszone 5 betrifft ein potenzielles Quartierhabitat und ein vermutlich intensiv genutztes Nahrungshabitat für zum Teil sehr seltene und europaweit geschützte Fledermausarten. Das Konfliktpotenzial ist im Hinblick auf Quartier- und Nahrungsflächenverlust insgesamt als mittel bis hoch einzustufen. Weiterhin könnten v. a. die Transfer-, Jagd- und Schwärmflüge der Zwergfledermaus sowie weiterer, gelegentlich hoch fliegender Arten (u. a. Mückenfledermaus, Breitflügelfledermaus) tangiert sein. Während der Zugzeiten könnten die Arten Großer Abendsegler und Zweifarbfledermaus (evtl. auch Rauhautfledermaus) betroffen sein. Für die genannten Arten bestünde ein hohes Kollisionsrisiko. Das Konfliktpotenzial ist diesbezüglich als hoch einzustufen.

- Seite 19 - zum Gutachten Nr. 2122082 Abbildung 9: Laubwald im Bereich Schnepfenberg in der Konzentrationszone 5 (Foto: Hendrik Turni, Jan. 2013) 4.3.6 Konzentrationszone 6 Östlich Fleinheim Die Konzentrationszone östlich von Fleinheim besteht aus drei kleineren voneinander getrennten Teilbereichen. Die beiden nördlichen Teilbereiche kommen mangels Quartiermöglichkeiten (Offenland) als Quartierhabitat nicht infrage. Allerdings werden diese Flächen gelegentlich bei niedriger Vegetation von einzelnen Großen Mausohren (aus der Kolonie der Kirche Ballmertshofen) als Jagdgebiet genutzt (Hr. Markus Schmid, pers. Mitteilung). Der Laubmischwald östlich der Teilflächen bietet Quartierpotenzial. Der südliche Teilbereich stellt ein geeignetes Quartier- und Nahrungshabitat dar. Denkbar sind dort Wochenstuben der Arten Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus und Braunes Langohr. Die strukturelle Anbindung an die Ortschaft Fleinheim ist für Fledermäuse gut, sodass alle typischen Siedlungsbewohner den Weg in das Waldgebiet finden. Hierzu zählen die Zwergfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Breitflügelfledermaus, Großes Mausohr, Braunes und Graues Langohr. Bislang liegen aus dieser Konzentrationszone keine Daten darüber vor, ob im Frühjahr oder Herbst der Große Abendsegler, die Zweifarbfledermaus oder die Rauhautfledermaus über das Gebiet hinwegziehen und möglicherweise ein Flugkorridor vorhanden ist.

- Seite 20 - zum Gutachten Nr. 2122082 Die Ausweisung der Konzentrationszone 6 betrifft nur im südlichen Teilbereich ein potenzielles Quartierhabitat für zum Teil sehr seltene und europaweit geschützte Fledermausarten. Aufgrund der relativ geringen Flächeninanspruchnahme ist das Konfliktpotenzial im Hinblick auf Quartier- und Nahrungsflächenverlust dort als mittel einzustufen. Weiterhin könnten v. a. die Transfer-, Jagd- und Schwärmflüge der Zwergfledermaus und weiterer Arten (Breitflügelfledermaus, Mückenfledermaus) betroffen sein. Möglich sind zudem Flugbewegungen des Großen Abendseglers und der Zweifarbfledermaus während der Zugzeiten. Für die genannten Arten bestünde ein erhöhtes Kollisionsrisiko. Das Konfliktpotenzial ist diesbezüglich als mittel bis hoch einzustufen. Abbildung 10: Potenzielle Quartierhabitate (blau schraffiert) in Konzentrationszone 6

- Seite 21 - zum Gutachten Nr. 2122082 Abbildung 11: Höhlen- und Spaltenbäume im südlichen Teilbereich der Konzentrationszone 6 bieten Fledermäusen Quartiermöglichkeiten (Foto: Hendrik Turni, Jan. 2013) 4.3.7 Konzentrationszone 7 Stürzlesberg Die Konzentrationszone 7 ist ein durch etliche Straßen (Autobahn, Zubringer, Landstraße) isoliertes Waldgebiet, welches von strukturgebunden fliegenden Siedlungsfledermäusen eher umgangen wird. In nördlicher Richtung liegt in unmittelbarer Nähe die Autobahnbrücke Lindletal, die von Zwergfledermäusen und Großen Abendseglern im Herbst als Balz- und im Winter als Winterquartier genutzt wird (Hr. Markus Schmid, pers. Mitteilung). Im Sommer finden sich einzelne Individuen des Großen Mausohrs in der Brücke ein. Innerhalb des Waldgebiets der K 7 sind Quartiermöglichkeiten für typische Waldbewohner vorhanden. Aufgrund der isolierten Lage sind jedoch Wochenstuben eher nicht zu erwarten, Einzelquartiere jedoch nicht auszuschließen. Bislang liegen aus diesem Waldgebiet keine Daten darüber vor, ob im Frühjahr oder Herbst der Große Abendsegler, die Zweifarbfledermaus oder die Rauhautfledermaus über das Gebiet hinwegziehen und möglicherweise ein Flugkorridor vorhanden ist.

- Seite 22 - zum Gutachten Nr. 2122082 Abbildung 12: Potenzielle Quartierhabitate (blau schraffiert) in Konzentrationszone 7 Abbildung 13: Höhlen- und Spaltenbäume in Konzentrationszone 7 bieten Fledermäusen Quartiermöglichkeiten (Fotos: Hendrik Turni, Jan. 2013)

- Seite 23 - zum Gutachten Nr. 2122082 Die Ausweisung der Konzentrationszone 7 betrifft ein potenzielles Quartierhabitat eher für einzelne Fledermausindividuen (z. B. Großes Mausohr, Großer Abendsegler, Mückenfledermaus). Aufgrund der relativ geringen Flächeninanspruchnahme ist das Konfliktpotenzial im Hinblick auf Quartier- und Nahrungsflächenverlust insgesamt als gering bis mittel einzustufen. Weiterhin könnten v. a. die Transfer-, Jagd- und Schwärmflüge der Zwergfledermaus und ggf. die Flugbewegungen des Großen Abendseglers und der Zweifarbfledermaus während der Zugzeiten betroffen sein. Für die genannten Arten bestünde ein erhöhtes Kollisionsrisiko. Das diesbezügliche Konfliktpotenzial ist als mittel bis hoch einzustufen. 4.3.8 Konzentrationszone 8 Nördlich Nattheim und Vorranggebiet 25 Heidenheim/ Nattheim Das Gebiet der Konzentrationszone 8 und des Vorranggebiet 25 nördlich von Nattheim hat für Fledermäuse als Quartierhabitat eher eine geringe Bedeutung, obwohl einzelne Höhlenund Spaltenbäume in diesem großen Gebiet vorhanden sind. Ausnahme ist ein kleiner älterer Laubholzbestand westlich von Steinweiler, der über ein gewisses Quartierpotenzial verfügt. Denkbar sind Wochenstuben- oder Einzelquartiere der Arten Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus und Braunes Langohr. Abbildung 14: Potenzielle Quartierhabitate (blau schraffiert) und potenzielle regelmäßige Flugwege (gelbe Linien) in Konzentrationszone 8/Vorranggebiet 25

- Seite 24 - zum Gutachten Nr. 2122082 Die Autobahnbrücke Möhntal ist Balz- und Winterquartier der Zwergfledermaus (Hr. Markus Schmid, pers. Mitteilung). Am Rand des Gebiets befindet sich zudem die Ramensteinhöhle, die von einigen Fledermausarten als Winterquartier genutzt wird, hierunter sind besonders die Arten Mopsfledermaus, Großes Mausohr und Fransenfledermaus hervorzuheben. Als Nahrungshabitat spielt das teilweise strukturreiche Gebiet sicher eine größere Rolle. Bislang liegen noch keine Daten darüber vor, ob im Frühjahr oder Herbst auch der Große Abendsegler, die Zweifarbfledermaus oder die Rauhautfledermaus über das Gebiet hinwegziehen und möglicherweise ein Flugkorridor z. B. das Möhntal vorhanden ist. Die Inanspruchnahme des Gebiets von Konzentrationszone 8 und Vorranggebiet 25 ist im Hinblick auf Quartier- und Nahrungsflächenverlust insgesamt als mittel einzustufen. Zusätzlich könnten v. a. die Transfer-, Jagd- und Schwärmflüge der Zwergfledermaus und weiterer, gelegentlich hoch fliegender Arten (Breitflügelfledermaus, Mückenfledermaus) und ggf. die Flugbewegungen des Großen Abendseglers und der Zweifarbfledermaus während der Zugzeiten betroffen sein. Für die genannten Arten bestünde ein erhöhtes Kollisionsrisiko. Das diesbezügliche Konfliktpotenzial ist als mittel bis hoch einzustufen. 4.3.9 Konzentrationszone 9 A7 südlich von Nietheim Die K 9 südlich von Nietheim umfasst zwei Waldgebiete, die von der A7 geteilt werden. Der kleinere östliche Teilbereich ist mangels geeigneter Strukturen für Fledermäuse als Quartierhabitat eher ohne Bedeutung, könnte allerdings als Transferfluggebiet eine Rolle spielen. Im westlichen Teilbereich sind Höhlen- und Spaltenbäume durchaus vorhanden. Denkbar sind hier Wochenstuben- oder Einzelquartiere der Arten Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus und Braunes Langohr. Auch in und an den Gebäuden der Köhlerei sind Quartiere möglich. Die strukturelle Anbindung an die umliegenden Siedlungsbereiche ist für Siedlungsfledermäuse gut. Insgesamt ist in beiden Teilbereichen mit einer höheren Fledermausaktivität zu rechnen. Bislang liegen noch keine Daten darüber vor, ob im Frühjahr oder Herbst auch der Große Abendsegler, die Zweifarbfledermaus oder die Rauhautfledermaus über das Gebiet hinwegziehen und möglicherweise ein Flugkorridor vorhanden ist. Das Konfliktpotenzial bei Ausweisung der Konzentrationszone 7 ist im Hinblick auf Quartierund Nahrungsflächenverlust insgesamt als mittel einzustufen. Weiterhin könnten v. a. die Transfer-, Jagd- und Schwärmflüge der Zwergfledermaus und weiterer, gelegentlich hoch fliegender Arten (Breitflügelfledermaus, Mückenfledermaus) und ggf. die Flugbewegungen des Großen Abendseglers und der Zweifarbfledermaus während der Zugzeiten betroffen sein. Für die genannten Arten bestünde ein erhöhtes Kollisionsrisiko. Das diesbezügliche Konfliktpotenzial ist als mittel bis hoch einzustufen.

- Seite 25 - zum Gutachten Nr. 2122082 Abbildung 15: Potenzielle Quartierhabitate (blau schraffiert) und potenzielle regelmäßige Flugwege (gelbe Linien) in Konzentrationszone 9 4.3.10 Vorranggebiet 23 Dischingen Südöstlich von Auernheim weist das Waldgebiet des V 23 im westlichen Teilbereich ältere Buchenbestände auf, die für Fledermäuse als Quartier- und Nahrungshabitat durchaus infrage kommen. Denkbar sind hier Wochenstuben der Arten Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus und Braunes Langohr. Die strukturelle Anbindung an umliegende Siedlungsbereiche Auernheim und Fleinheim ist gut, sodass alle siedlungsbewohnenden Arten das Waldgebiet zur Nahrungssuche erreichen können. Infrage kommen die Arten Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Graues Langohr und Großes Mausohr. Bislang liegen aus diesem Waldgebiet noch keine Daten darüber vor, ob im Frühjahr oder Herbst der Große Abendsegler, die Zweifarbfledermaus oder die Rauhautfledermaus über das Gebiet hinwegziehen und möglicherweise ein Flugkorridor vorhanden ist. Die Inanspruchnahme dieses Vorranggebiets betrifft ein potenzielles Quartierhabitat für zum Teil sehr seltene und europaweit geschützte Fledermausarten. Aufgrund der relativ geringen Flächeninanspruchnahme ist das Konfliktpotenzial im Hinblick auf Quartier- und Nahrungsflächenverlust insgesamt als mittel einzustufen. Weiterhin könnten v. a. die Transfer-, Jagdund Schwärmflüge der Zwergfledermaus und weiterer, gelegentlich hoch fliegender Arten (Breitflügelfledermaus, Mückenfledermaus) und ggf. die Flugbewegungen des Großen Abendseglers und der Zweifarbfledermaus während der Zugzeiten betroffen sein.

- Seite 26 - zum Gutachten Nr. 2122082 Für die genannten Arten bestünde ein erhöhtes Kollisionsrisiko. Das diesbezügliche Konfliktpotenzial ist als mittel bis hoch einzustufen. Abbildung 16: Potenzielle Quartierhabitate (blau schraffiert) im Vorranggebiet 23 Abbildung 17: Laubholzbestand im Vorranggebiet 23 mit Quartierpotenzial für Fledermäuse (Foto: Hendrik Turni, Jan. 2013)

- Seite 27 - zum Gutachten Nr. 2122082 4.3.11 Vorranggebiet 26 Königsbronn/Ebnat Das Gebiet V 26 westlich von Nietheim kommt für Fledermäuse als Quartierhabitat mangels geeigneter Höhlen- und Spaltenbäume kaum infrage. Als Nahrungshabitat spielt das strukturarme Gebiet sicher keine große Rolle, ggf. verlaufen jedoch regelmäßig genutzte Transferflugwege durch das Waldgebiet. Bislang liegen noch keine Daten darüber vor, ob im Frühjahr oder Herbst auch der Große Abendsegler, die Zweifarbfledermaus oder die Rauhautfledermaus über das Gebiet hinwegziehen und möglicherweise ein Flugkorridor vorhanden ist. Die Inanspruchnahme dieses Vorranggebiets ist im Hinblick auf Quartier- und Nahrungsflächenverlust insgesamt als gering einzustufen. Weiterhin könnten v. a. die Transferflüge der Zwergfledermaus und ggf. die Flugbewegungen des Großen Abendseglers und der Zweifarbfledermaus während der Zugzeiten betroffen sein. Für die genannten Arten bestünde ein mäßig erhöhtes Kollisionsrisiko. Das diesbezügliche Konfliktpotenzial ist als mittel einzustufen. Abbildung 18: Potenzielle Quartierhabitate (blau schraffiert) und potenzielle regelmäßige Flugwege (gelbe Linien) im Vorranggebiet 26

- Seite 28 - zum Gutachten Nr. 2122082 5 Voruntersuchung windkraftsensible Vogelarten 5.1 Zu berücksichtigendes Artenspektrum im Gebiet Aufgrund der im Untersuchungsgebiet ausgebildeten Lebensräume sowie den jeweiligen Habitatansprüchen und der regionalen Verbreitung der untersuchungsrelevanten windkraftempfindlichen Brutvogelarten können die Erfassungen auf folgende Arten konzentriert werden [3]: Baumfalke Rotmilan Schwarzmilan Schwarzstorch Uhu Wanderfalke Wespenbussard 5.2 Konfliktanalyse Konzentrationszonen/Vorranggebiete 5.2.1 Konzentrationszone 1 A7 nördlich Großkuchen Im Steinbruch südlich von Großkuchen (nördl. Hirntal) ist ein Uhuvorkommen bekannt. Für die Konzentrationszone selbst liegen keine auswertbaren Daten zum Vorkommen windkraftempfindlicher Vogelarten vor. Die Konzentrationszone setzt sich vorwiegend aus Laub-Mischwäldern zusammen, mit ausgeprägten inselartigen Fichtenbeständen. In westlicher Richtung wird das Gebiet durch die Autobahn A7 geteilt. Das durch naturnahe Schluchtwälder und Felsen charakterisierte Krätzental, das durch diese Zone verläuft, liegt innerhalb des Aktionsradius des Uhuvorkommens im Steinbruch südlich von Großkuchen und könnte daher zur Nahrungssuche genutzt werden. Die Nahrungssuche erfolgt meist in einer Entfernung bis 5 km um den Brutplatz. Das Gebiet bietet ein Potenzial für das Vorkommen z. B. von Rot- und Schwarzmilan, Baumfalke und Wespenbussard. Für die Konzentrationszone ist insgesamt mit einem hohen artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzial zu rechnen. 5.2.2 Konzentrationszone 2 Großkuchen Hirntal Für diese Fläche und den westlich angrenzenden Kontaktlebensraum sind zwei Horststandorte des Rotmilans bekannt (s. Abbildung 19). Im Waldgebiet befindet sich außerdem ein Tageseinstand des Uhus, der im Steinbruch südwestlich von Großkuchen brütet (s. Abbildung 19). Essenzielle Nahrungshabitate des Uhus und des Rotmilans sind die Offenlandflächen um die Gemeinden Großkuchen und Kleinkuchen. Für beide Arten beträgt die Aktionsraumgröße etwa 15 bis 20 km², die Nahrungssuche erfolgt in Entfernungen von etwa 5 bis 6 km vom Brutplatz.

- Seite 29 - zum Gutachten Nr. 2122082 Abbildung 19: Revierzentren (Brutplätze) mit einem Radius von 1.000 m von Wanderfalke (gelb), Rotmilan (orange) und Uhu (blau) (Quelle Revierzentren: UNB, Nabu Kreisverband Heidenheim) Die Konzentrationszone liegt innerhalb des 1.000 m Abstandsradius von bekannten Brutvorkommen des Rotmilans und des Uhus. Ein Vorkommen weiterer relevanter Vogelarten kann aufgrund geeigneter Lebensraumstrukturen nicht ausgeschlossen werden und sollte ggf. vertiefend untersucht werden (z. B. Schwarzmilan, Baumfalke, Wespenbussard). Für die Konzentrationszone ist durch die bereits bekannten Brutvorkommen von Rotmilan und Uhu bereits derzeit ein sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial gegeben. 5.2.3 Konzentrationszone 3 Großkuchen Schmärze Daten zum Vorkommen windkraftempfindlicher Arten liegen nicht vor. Das Gebiet liegt jedoch innerhalb der Aktionsräume von Rotmilan (Revierzentrum in Zone 2) und Uhu (Brutplatz im Steinbruch südwestlich von Großkuchen) und ist daher artenschutzrechtlich als kritisch zu bewerten (s. Abbildung 19). Für den Schwarzmilan liegt ein Artenhinweis vor. Der südliche Teil der Fläche besteht aus teilweise über 100 Jahre alten Buchenbeständen aber auch aus Flächen mit lichten Jungwuchsbeständen. Im nördlichen Teil dominieren junge Bestände aus Fichten und Buchen.

- Seite 30 - zum Gutachten Nr. 2122082 Insgesamt bietet die Konzentrationsfläche 3 in Kombination mit den angrenzenden Offenlandflächen ein günstiges Habitatpotenzial (Brutstandorte und Nahrungsflächen) für z. B. Rot- und Schwarzmilan, Baumfalke oder Wespenbussard. 5.2.4 Konzentrationszone 4 Bauernhäule Für dieses Gebiet liegen keine auswertbaren Daten zum Vorkommen windkraftempfindlicher Vogelarten vor. Bei der Übersichtsbegehung konnte im Buchenaltholzbestand in Waldrandnähe ein Horst entdeckt werden (s. Abbildung 20). Im Rahmen der Erfassung von Fortpflanzungsstätten muss eine aktuelle Nutzung dieses Horstes abgeklärt werden. Abbildung 20: Horst auf einer Buche in Waldrandnähe in Konzentrationszone 4 (Foto: Michael Stauss, Jan. 2013) Das Gebiet umfasst einen mittelalten buchendominierten Laubwald mit vereinzelten Flächen, die mit jungen Fichten bestanden sind. Aufgrund der Waldstruktur und den angrenzenden Offenlandflächen besteht Habitatpotenzial für z. B. Rot- und Schwarzmilan, Baumfalke oder Wespenbussard. Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial wird mit der mittleren Stufe eingeschätzt (berücksichtigt einen gefundenen Horst, jedoch bisher ohne Artnachweis).

- Seite 31 - zum Gutachten Nr. 2122082 5.2.5 Konzentrationszone 5 Schnepfenberg/Alenberg Für dieses Gebiet liegen keine auswertbaren Daten zum Vorkommen windkraftempfindlicher Vogelarten vor. Bisher besteht lediglich ein Revierverdacht für den Rotmilan für das Waldgebiet östlich von Nattheim, welches nahtlos an die Konzentrationszone 5 angrenzt (s. Abbildung 21). Der genaue Horststandort und damit das Revierzentrum sind allerdings nicht bekannt. Diese Information ist für die Angabe des Abstandsradius notwendig. Die vielfältig strukturierte Habitatausstattung des Waldgebiets (z. B. lichte Bestände mit Überhältern, Buchenaltholzbestände) bietet Lebensraummöglichkeiten für mehrere windkraftempfindliche Arten, wie z. B. Rot- und Schwarzmilan, Wespenbussard oder Baumfalke, insbesondere der südliche Waldrandbereich mit dem angrenzenden Offenland in Richtung Nattheim. Für die waldrandnahen Flächen ist mit einem artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzial zu rechnen. Größere Teilflächen der Konzentrationszone 5 mit jungen Baumbeständen (z. B. entlang der Straße zwischen Nattheim und Steinweiler) oder mittelalten Fichtenbeständen (z. B. im zentralen Bereich oder im Südosten des Gebiets) bieten ungenügende Lebensraumbedingungen und haben folglich ein geringes Konfliktpotenzial. Abbildung 21: Revierverdacht für den Rotmilan, Horststandort ist nicht bekannt (Quelle: Nabu Kreisverband Heidenheim)

- Seite 32 - zum Gutachten Nr. 2122082 5.2.6 Konzentrationszone 6 Östlich Fleinheim Für dieses Gebiet liegen keine auswertbaren Daten zum Vorkommen windkraftempfindlicher Vogelarten vor. Aufgrund der Landschaftsstruktur mit einem hohen Anteil an Offenlandflächen und angrenzenden Waldgebieten ist ein Vorkommen des Rotmilans sehr wahrscheinlich (Hinweis für das Waldgebiet Rosenhäule, Nabu Heidenheim). Für diesen Fall ist davon auszugehen, dass der gesamte Talraum intensiv zur Nahrungssuche durch den Rotmilan genutzt wird. Dies betrifft vorwiegend die Teilflächen der Zone 6 im Offenland und die Fläche, die östlich an einen Laub-Mischwald angrenzt. Das dritte Teilgebiet in südlicher Richtung ist ein strukturreicher Altholzbestand mit stehendem Totholz und angrenzendem Offenlandbereich (Wiese). Insgesamt ist für alle drei Teilflächen dieser Konzentrationszone von einem erhöhten Konfliktpotenzial auszugehen. Potenzial besteht insbesondere für Rot- und Schwarzmilan, Baumfalke und Wespenbussard. Die Hinweise auf ein mögliches Vorkommen des Schwarzstorchs in den Waldgebieten westlich von Zöschingen sowie auf ein Brutvorkommen des Uhus im Steinbruch nördlich von Zöschingen sollten ebenfalls überprüft werden. Die Konzentrationszone würde sich innerhalb der Aktionsräume beider Arten befinden. 5.2.7 Konzentrationszone 7 Stürzlesberg Für dieses von Straßen umgebene Gebiet besteht ein Hinweis auf ein Vorkommen des Wespenbussards, da dieser während der Brutzeit beobachtet wurde (s. Abbildung 22). Abbildung 22: Revierverdacht für den Wespenbussard, Horststandort ist nicht bekannt (Quelle: Nabu Kreisverband Heidenheim)