Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit! Codes in Arbeitszeugnissen Hochschule Darmstadt, 11. Mai 2016 Referenten: RA Michael Pietsch 1
Das Arbeitszeugnis Ein falscher Zeuge bleibt nicht ungestraft; und wer frech Lügen redet, wird umkommen. (Spruch Salomon 19,9) Prüfen sie die Rechnung, denn sie müssen sie bezahlen. (Berthold Brecht) 2
Das Arbeitszeugnis Ein Zeugnis ist für mögliche künftige Arbeitgeber oft die Grundlage der Personalauswahl Beachte: Wahlrecht zwischen einfachem und qualifizierten Zeugnis Faustformel: unter 6 Monaten Beschäftigungszeit einfaches Zeugnis; darüber qualifizierten Zeugnis Anspruch: 109 GewO für Arbeitnehmer; sonst 630 BGB 3
Das Arbeitszeugnis - 109 GewO (1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. (2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. (3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. 4
Das Arbeitszeugnis Der Inhalt im Zeugnis muss wahr sein (Grundsatz der Zeugniswahrheit). Daneben darf das Zeugnis keine unklaren Formulierungen enthalten (Grundsatz der Zeugnisklarheit). Die sprachliche Gestaltung obliegt dem ausstellenden Arbeitgeber. Der notwendige Zeugnisinhalt bestimmt sich nach dem Zeugnisbrauch; dieser kann nach Branche und Berufsgruppe unterschiedlich sein. 5
Das Arbeitszeugnis Das Zeugnis enthält in der Praxis meist neben den vollständigen Angaben zur Person von AN und AG sowie Ort und Zeitpunkt der Ausstellung Angaben über die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Funktionsbezeichnung und Aufgabenbeschreibung, die Beurteilung der erbrachten Leistung nach Qualität, Quantität, und Einsatzbereitschaft, die Beurteilung der Führung (Sozialverhalten) gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kollegen sowie einen Schlußabsatz mit der Angabe des Grundes des Ausscheidens, einer Dankes-Bedauern- Formel und Zukunftswünschen. 6
Das Arbeitszeugnis Gesetzliche Vorschriften über den Inhalt eines Zeugnisses bestehen, abgesehen von den im Gesetz genannten Angaben über Art, Dauer, Leistungen und Führung, nicht. Im Einzelnen ist durchaus streitig, welchen Inhalt ein qualifiziertes Zeugnis haben kann/muss/darf. Daneben kann das Weglassen von Erklärungen zu typischen Aufgaben auch negativ behaftet sein (sogenanntes beredtes Schweigen). 7
Das Arbeitszeugnis Aufbau qual. Zeugnis Firmenbriefpapier Personalien, Dauer Beschäftigung (Erläuterung zum Unternehmen fragwürdig) Aufgabenbeschreibung; ggf. Fortbildungen Leistungsbeurteilung Verhaltensbeurteilung (Schlussformulierung nach BAG kein Anspruch) Ort, Datum und Unterschrift 8
Das Arbeitszeugnis Beispiel dafür ist die fehlende Bescheinigung der Ehrlichkeit bei einer Kassiererin. (aber auch Kellner, Filialleiter, Außendienstmitarbeiter etc.) 9
Das Arbeitszeugnis - prozessual Der AG muss das Zeugnis ausstellen und ist für Zugang beweispflichtig. Problem: Zeugnisberichtigung Vereinfacht mit Schulnoten gesprochen schuldet der AG die Note 3; will AN ein besseres Zeugnis trifft ihn dafür die volle Darlegungs- und Beweislast; bei einem schlechteren Zeugnis trifft diese Verpflichtung den AG. Beachte: arbeits- und tarifvertragliche Ausschlußfristen sowie Verjährung und Verwirkung! 10
Das Arbeitszeugnis - Zeugniscodes? Beispiel für Leistung: hat die übertragenen Aufgaben - stets zu unserer vollsten Zufriedenheit = sehr gute Leistung - stets zu unserer vollen Zufriedenheit = gute Leistung - zu unserer vollen Zufriedenheit = befriedigende Leistung - zu unserer Zufriedenheit = ausreichende Leistung - Im Rahmen der Möglichkeiten erledigt = mangelhafte Leistung 11
Das Arbeitszeugnis - Zeugniscodes? Beispiel für Verhalten: Ihr Verhalten zu Vorgesetzen und Kollegen - war immer absolut vorbildlich = sehr gute Führung - war stets vorbildlich = gute Führung - war einwandfrei = befriedigende Führung - war ohne Tadel = ausreichende Führung - gab zu keiner Klage Anlass = mangelhafte Führung 12
Arbeitszeugnis Herr Schulze hat es stets verstanden, seine Interessen im Betrieb durchzusetzen. Bewertung? 13
Arbeitszeugnis Er hat seine Interessen im Betrieb stets rücksichtslos durchgesetzt! 14
Arbeitszeugnis Besonders hervorzuheben ist seine Pünktlichkeit. Die Betonung einer Selbstverständlichkeit läßt darauf schließen, dass es in anderen Bereichen erhebliche Defizite gab. Sie trug durch ihre Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. Bedeutung: Sie neigt zu übertriebenen Alkoholkonsum. 15
Arbeitszeugnis Sie hat alle Aufgaben zu ihrem und im Interesse der Firma gelöst. Diebstahl Er engagierte sich innerhalb und außerhalb des Betriebes für die Interessen der Arbeitnehmer. Gewerkschaft/Betriebsrat Im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten zeigte sie durchweg eine erfrischende Offenheit. War frech und hat sich nichts sagen lassen. 16
Arbeitszeugnis Sie erledigte alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse. Sie war eifrig, aber nicht besonders fähig. Ihren Mitarbeitern war sie stets eine verständnisvolle Vorgesetzte. Der Führungsstil war ohne Autorität und Durchsetzungskraft. 17
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