NVP Stadt Augsburg (2006-2011)



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Transkript:

30 5 BESTANDSANALYSE 5.1 Allgemeines In dieser Analyse werden alle relevanten Kennwerte der Nachfrage- und Angebotsseite untersucht. Daraus wird ein Katalog von Veränderungspotenzialen (Mängel und Chancen) abgeleitet. Im Einzelnen werden die folgenden Kennwerte dargestellt: Haltestelleneinzugsbereiche Durchschnittliche Bedienungshäufigkeit pro Zelle Durchschnittliche Reisezeit und -geschwindigkeit Umstiegsnotwendigkeit und -häufigkeit Anlage 5.1 Durchschnittlicher ÖPNV-Anteil nach Verkehrszellen Diese Kennwerte sind auf der Grundlage von Zellbeziehungen erstellt worden. Das verwendete Verkehrsmodell der Region enthält 928 Verkehrzellen, wovon 122 den Bereich der Stadt Augsburg aufspannen. Dies entspricht mit einer durchschnittlichen Anzahl von 2.250 Einwohner pro Verkehrszelle einer guten Differenzierung. Zur Einordnung und Bestimmung des Analyseausmaßes und des zu überprüfenden Qualitätsniveaus sind die nachfolgenden zwei allgemeinen Vereinbarungen definiert: (1) Augsburg ist Oberzentrum (2) Es werden die Verkehrsmittel Regionalbahn, Straßen-/Stadtbahn, Stadtbus, Regionalbus und flexible Bedienungsformen unterschieden. 5.2 Verkehrsfunktionen Die unterschiedlichen Verkehrsmittel und -systeme nehmen aufgrund ihrer systemspezifischen Eigenschaften auch differenzierte Aufgaben wahr. Die Ergebnisse einer Überprüfung dieser Verkehrsfunktionen werden in diesem Kapitel dokumentiert. Die Verkehrsfunktionen sind nachfolgend für den städtischen Bereich formuliert.

31 5.2.1 Allgemeine Rahmenvorgaben (3) Auf gleichen Relationen sollen verschiedene Verkehrssysteme nicht die gleiche Verkehrsfunktion ausüben. (4) Die Bedienungshäufigkeit soll innerhalb der wirtschaftlichen Randbedingungen angebotsorientiert sein. (5) Die Verkehrssysteme sind nach Möglichkeit zu beschleunigen. (6) Schnittstellen der verschiedenen Verkehrssysteme sind an maßgeblichen Verknüpfungspunkten mit Anschlusssicherung zu gestalten. (7) Regionalbahn - Verbindungsfunktion aus der Region - Innerstädtische Verbindungsfunktion [von Stadt(teil)zentren] - Verbindungsfunktion zum kommunalen ÖPNV (8) Straßen-/Stadtbahn - Verbindungsfunktion der Stadtteile zum Stadtzentrum und untereinander - Verbindungsfunktion zum Stadtzentrum für inter- und intramodal gebrochene Verkehre - Verbindungsfunktion zum Eisenbahnverkehr - Wahrnehmung von Erschließungsaufgaben in verdichtet besiedelten Korridoren (9) Stadtbus - Flächenhafte Erschließung der Siedlungsgebiete - Zubringerfunktion zum spurgebundenen ÖV - Verbindungsfunktion zum Stadtzentrum und zu Stadtteil(zentr)en (10) Regionalbus - Flächenhafte Erschließung der Region - Verbindungsfunktion zum Eisenbahnverkehr in der Region - Zubringerfunktion zur Straßenbahn

32 - Verbindungsfunktion der Region an das Stadtzentrum (11) Flexible Bedienungsformen (AST, Rufbus, Sammelbus, o.ä.) - Zeitlich und räumlich flexibles ÖPNV-Angebot für Bereiche mit schwacher Nachfrage - Flächenhafte Erschließung - Zubringerfunktion - Verbindungsfunktion Die Verkehrsfunktionen wurden differenziert für alle Linien der Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH anhand von Steckbriefen untersucht. Die Ergebnisse der harten, messbaren Qualitätskriterien werden in den nachfolgenden Unterkapiteln dokumentiert. Die gesammelten Erkenntnisse gehen in die Konzeption der Planungsnetze ein. 5.2.2 Überprüfung der Verkehrsfunktionen Die Überprüfung der Verkehrsfunktionen hat im Wesentlichen einen den Definitionen der Verkehrssysteme adäquaten Einsatz bestätigt. Eine differenzierte Untersuchung von einzelnen Beschleunigungspotenzialen wurde im Rahmen der Fortschreibung nicht geleistet. Es wurden die durchschnittlichen Fahrplangeschwindigkeiten ermittelt. Dabei konnten keine signifikanten Abweichungen innerhalb der einzelnen Verkehrssysteme festgestellt werden, die auf wesentliche betriebliche oder strukturelle Hemmnisse schließen lassen. Die Auswertung hat jedoch für verschiedene Verkehrssysteme eine Bedienung der gleichen Relationen festgestellt. Dieser Parallelverkehr tritt bei den folgenden Linien auf: Straßenbahnlinie 1 mit - den Linien 22/23 im Bereich der Haltestelle Schlößle bis zum Jakobertor (Linie 22) bzw. bis zur Pilgerhausstr. (Linie 23) - den Regionalbuslinien 210-212, 225 sowie 301-305 auf dem nördlichen Linienast und - den Regionalbuslinien 700, 721, 722 und 739 auf dem südlichen Abschnitt Straßenbahnlinie 2 mit

33 - den Regionalbuslinien 500-501 zwischen Stenglinstraße und Senkelbach - der Regionalbuslinie 503 zwischen Oberhausen Bf und Senkelbach - den Regionalbuslinien 506, 507, 600 und 601 zwischen P+R Augsburg West und Senkelbach Straßenbahnlinie 3 mit - den Regionalbuslinien 730-734 zwischen Schertlinstraße und Hauptbahnhof - den Regionalbuslinien 101, 102, 203 und 204 zwischen Rotes Tor und Hauptbahnhof Straßenbahnlinie 4 mit - den Regionalbuslinien 51, 52, 54 zwischen Augsburg Nord und Königsplatz - den Regionalbuslinien 306, 401, 410, 420, und 505 zwischen Augsburg Nord und Bärenwirt - den Regionalbuslinien 730-734 zwischen Haunstetten Nord und Königsplatz - den Regionalbuslinien 101, 102, 203 und 204 zwischen Rotes Tor und Königsplatz Diese Punkte werden bei der Aufstellung der Planungsnetze berücksichtigt. 5.3 Barrierefreiheit Nach dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze vom 27. April 2002, Abschnitt 2 8 sind sonstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr... nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten. Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze

34 Artikel 1 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz BGG); 4 Barrierefreiheit: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Die Verkehrsmittel des öffentlichen Verkehrs einschließlich der zugehörigen Verkehrsstationen sind auf einen barrierefreien Zu- und Abgang zu überprüfen. Ergebnis der Überprüfung der Barrierefreiheit Der Statusbericht (Kap. 2) belegt, dass die Stadtwerke Augsburg Verkehrs- GmbH bereits ihre Busflotte komplett auf Niederflur umgestellt hat. Im Bereich der Straßenbahn wird dies sukzessive bis spätestens 2015 vollzogen. Eine schnellere Umstellung ist aufgrund der langen Nutzungszeiten der Straßenbahnfahrzeuge nicht möglich. Die Haltestelleninfrastruktur insbesondere für die Straßenbahnen und wichtige Buslinien wurde weiter modernisiert, barrierefrei ausgebaut sowie mit optischen und akustischen Echtzeit-Informationssystemen ausgestattet. Mittlerweile sind etwa 74 % der Straßenbahnhaltestellen barrierefrei für Rollstuhlfahrer sowie 35 % der Straßenbahnhaltestellen barrierefrei nach DIN EN 18030 ausgebaut. Nahezu alle Straßenbahnhaltestellen sind mit dynamischen Echtzeitinformationssystemen versehen. 5.4 Angebotsqualität im ÖPNV In diesem Kapitel werden ausgewählte Ergebnisse einer ausführlichen angebotsseitigen Analyse dargestellt und die daraus resultierenden Bewertungen (Veränderungspotentiale/ -notwendigkeiten) abgeleitet. Dabei wird die Angebotsqualität nach folgenden Gruppen differenziert: Erschließungsqualität Verbindungsqualität Bedienungsqualität Service, Information und Vertrieb Umweltstandards

35 5.4.1 Erschließungsqualität Werteübersicht der numerischen Indikatoren zur Angebotsgestaltung 2 (12) Haltestelleneinzugsbereiche Bus Straßen-/Stadtbahn SPNV Oberzentrum [m] [m] [m] Gebiete mit zentralen städtischen Funktionen 300 400 600 Gebiete mit dichter und mittlerer Bebauung 400 500 600 Gebiete mit lockerer Bebauung 600 800 1000 (13) Räumliche Erschließung Ortsteile ab 200 Einwohner in o.g. Entfernung Mindestens 80 % der Einwohner bzw. der vergleichbaren verkehrserzeugenden Einrichtungen der Teilflächen sollen im Einzugsbereich der Haltestellen liegen Anlagen 5.2 5.4 Analyseergebnis Die Auswertungen zu den Haltestelleneinzugsbereichen (300 m bzw. 400 m für den städtischen Nahverkehr bzw. 1000 m für den SPNV) zeigen, dass die bebauten Flächen der Stadt Augsburg mit dem ÖV nahezu vollständig erschlossen sind. 5.4.2 Verbindungsqualität Die Verbindungsqualität setzt sich aus der Anzahl der angebotenen Verbindungsmöglichkeiten (Fahrten pro Stunde) und der durchschnittlich notwendigen Anzahl an Umstiegen zusammen. Hierzu wurden die folgenden Qualitätskriterien festgelegt: (14) Die Verkehrsverbindungen zum Stadtzentrum sind als gewährleistet anzusehen, wenn dieses im Regelfall mit höchstens einmaligem Umsteigen erreicht werden kann. 2 Quelle: Leitlinie Nahverkehrsplanung in Bayern; BayStMWVT [2] und VDV Schriften: Verkehrserschließung und Verkehrsangebot im ÖPNV [1]

36 (15) Bedienungshäufigkeit [der Trasse] Werktägliche Normalverkehrszeit Mindesttaktfolgen [Min.] Gebiete mit zentralen städtischen Funktionen 10 20 Gebiete mit dichter und mittlerer Bebauung 10 30 Gebiete mit lockerer Bebauung 30 60 In der HVZ ist das Bedienungsangebot bedarfsgerecht zu verdichten. In der SVZ wird bedarfsgerecht ausgedünnt. (16) Erreichbarkeit des Stadtzentrums in 45 Min. Anlagen 5.5 5.9 Analyseergebnis Das ÖV-Angebot der Stadt Augsburg mit dem tagsüber durchgehenden 5- Min.-Takt auf den Straßenbahnlinien und darüber hinausgehenden guten Takten auf den kommunalen Buslinien ist als sehr gut zu bezeichnen. Nahezu ü- berall werden die Rahmenvorgaben eingehalten und liegen in der Regel an den oberen Grenzen. Im Bereich der Umstiegsnotwendigkeit zeigt sich, dass aus dem gesamten Stadtbereich im Durchschnitt mit weniger als einem Umstieg die Innenstadt erreicht werden kann. In der Auswertung aller ÖPNV-Fahrten des Augsburger Binnenverkehrs zeigt sich, dass der überwiegende Teil der ÖPNV-Kunden ihre Ziele im gesamten Stadtbereich ebenfalls mit weniger als einem Umstieg erreichen. Lediglich aus dem Stadtteil Bergheim, den südlichsten Bereichen von Haunstetten und den nördlichsten Gebieten der Hammerschmiede sowie den Industrie- und Gewerbegebieten in Lechhausen, Proviantbachquartier und MAN werden im Durchschnitt mehr als ein Umstieg zur Erreichung der individuellen Ziele benötigt. Eine Auswertung der Gesamtfahrten also auch der Fahrten über das Stadtgebiet hinaus ins Umland zeigt im Mittel eine Umstiegsnotwendigkeit von etwa 1,3, womit dieser Wert dem nationalen Mittel entspricht. Die Auswertung der Reisezeit zeigt, dass von nahezu allen Verkehrszellen das Stadtzentrum innerhalb von 45 Minuten erreicht wird. Ausnahmen bestehen in Haunstetten und Bergheim. Diese Stadtteile erreichen die Innenstadt in maximal 50 Minuten. Die durchschnittliche Reisezeit dieser Zellen im Binnenverkehr nicht nur auf das Zentrum bezogen beträgt weniger als 45 Minuten, was für eine starke Ausrichtung dieser Zellen auf die jeweiligen Stadtteilzentren spricht.

37 Dadurch fallen die o.g. knappen Unterschreitungen anderer Rahmenvorgaben auch weniger stark ins Gewicht, als in Bereichen ohne eigenes Stadtteilzentrum. Im Stadtgebiet liegt die Verbindungshäufigkeit und Verbindungsqualität auf hohem Niveau. Die im Leitfaden festgelegten Qualitätskriterien werden mit wenigen Ausnahmen erfüllt. Dabei werden in der Mehrzahl die oberen Werte der angegebenen Qualitätsmargen erreicht. 5.4.3 Wirtschaftlichkeit und Auslastung Neben der angebotsorientierten Prüfung ist für eine Optimierung auch die Nachfrageseite zu betrachten. In diesem Analyseteil wird bereichsweise untersucht, wie die Marktausschöpfung (ÖV-Anteil) des aktuellen Verkehrsangebots aussieht. So können Bereiche identifiziert werden, die im lokalen Vergleich vom Durchschnitt abweichen. Dort setzt dann gezielt eine Ursachenerforschung an. Über die bereichsweite Auswertung des Marktanteils wird eine linien- bzw. trassenweise Untersuchung der durchschnittlichen Auslastung durchgeführt und entsprechend der Wertvorgaben bewertet. (17) Platzangebot (kundenorientierte Sicht) Bis zu 100 % Auslastung bei Einzelfahrt Bis zu 65 % in Spitzenstunde Bis zu 50 % in NVZ Sitzplatz in SVZ Sitzplatz bei Fahrzeit länger als 15 Min., außer in den Spitzenzeiten der HVZ (18) Fahrzeugauslastung (betriebswirtschaftliche Sicht) Prüfung bzw. Optimierung des Regelverkehrs bei einer durchschnittlichen täglichen Auslastung von kleiner 20 % am stärksten Querschnitt Ergebnis der Analyse der Wirtschaftlichkeit und Auslastung Abschnitte mit hoher Auslastung: Die Verbindungen zwischen Hochzoll und der Innenstadt (Linie 23/26/36)

38 Firnhaberau/Hammerschmiede und der Innenstadt (Linie 22/23) Kriegshaber und der Innenstadt (Linie 32) sind überdurchschnittlich hoch belastet. Auf der Linie 36 zwischen Hochzoll und der Innenstadt kann die Nachfrage heute schon in den Morgenstunden nur mit Verstärkerbussen bedient werden. Abschnitte mit geringer Auslastung: Als Linien(-abschnitte) mit geringer Auslastung werden folgende Abschnitte i- dentifiziert: Linie 37 (Lechhausen St. Anton Siedlung) Linie 38 (Inningen Göggingen) Linien 46/48 (Lechhausen) Die geschilderten Erkenntnisse gehen in die Aufstellung der Planungsnetze ein. 5.5 Qualitätsstandards Der Leitfaden zum gibt folgendes Ziel vor: (19) Das aktuelle Qualitätsniveau der Fahrzeuge und Haltestellen wird im NVP Stadt Augsburg (2006-2011) dokumentiert und ist als Mindestqualitätsniveau zu sichern. Nachfolgend werden unter Berücksichtigung der in Kapitel 2 genannten Informationen der aktuelle Stand der Qualitätsstandards im ÖPNV der Stadt Augsburg beschrieben und im Kapitel 9.8 verbindlich festgelegt. 5.5.1 Haltestellen Sitzgelegenheit und Wetterschutz an allen Straßenbahn- und wichtigen Bushaltestellen. Optische und akustische dynamische Echtzeit-Information an fast allen Straßenbahn- und wichtigen Bushaltestellen; im Herbst 2005 sind an 240 Haltestellen DFI in Betrieb, bis zum Jahresende werden es 265 sein. Zuwege zu Haltestellen gesichert, teilweise barrierefrei, einsehbar und beleuchtet

39 Die Reinigung und Sicherung der Haltestellen übernimmt das Verkehrsunternehmen. Sukzessiver barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestellen Abfallbehälter 5.5.2 Fahrzeuge Barrierefreiheit - Busse: Flotte vollständig barrierefrei/behindertengerecht (Niederflur, Rampe) - Straßenbahnen: Flotte zu 62 % in Niederflurtechnik - Bus-Neuanschaffungen nach Richtlinie 2001 /85/EG Alter der Busse beträgt durchschnittlich 9,7 Jahre. Alter der Straßenbahnen beträgt durchschnittlich 11,0 Jahre. akustische und optische Bordinformationssysteme Erfüllung gesetzlich geforderter Sicherheitsstandards Gewährleistung der Fahrzeugsauberkeit in ausreichendem Maße 5.5.3 Anschlusssicherung Bei der aktuellen Fahrplangestaltung wird die Anschlusssicherung an relevanten Verknüpfungspunkten berücksichtigt. Diese wird technisch durch das RBL und über den Bordfunk sicher gestellt. Im Folgenden sind die Qualitätskriterien aufgelistet, nach denen die Anschlusssicherung bewertet wird. (20) Anschlusssicherung Die Wartezeit auf das Anschlussverkehrsmittel soll an den definierten Verknüpfungspunkten 5 Minuten nicht überschreiten 3. Bei Linien mit geringer Fahrtenzahl soll auf den Anschluss gewartet werden (sofern dadurch nicht Folgeanschlüsse gefährdet werden). Die letzte Umsteigebeziehung des Tages muss sichergestellt werden. 3 Für die Relationen in das Umland und damit den Umstieg auf eine Linie mit größerer Fahrzeugfolgezeit gilt die Anschlusssicherung für den im Fahrplan abgestimmten Kurs der kommunalen Linie mit der regionalen Linie.

40 Ergebnis der Überprüfung der Anschlusssicherung Für die maßgeblichen Haltestellen und Verknüpfungspunkte (Kap. 2.4) werden die o.g. Kriterien erfüllt. 5.5.4 Fahrplanstabilität Gewährleistung von Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit mit dem Ziel der Einhaltung des gültigen Fahrplans unter Einhaltung der Anforderungen der Anschlusssicherung und Förderung des Verkehrsflusses mit folgenden Elementen: Verkehrsablauf - Busspuren - Lichtsignalbeeinflussung - System übergreifende Verknüpfung Sender zur Lichtsignalbeeinflussung Steuerung des ÖPNV-Betriebes - Betreiben eigener rechnergesteuerter Betriebsleitstelle - Zuverlässiger Sprechfunk zwischen Fahrpersonal und Disponenten 5.5.5 Personal Deutschsprachig Tarif- und Fahrplanauskünfte Ortskenntnis (wichtige Einrichtungen und touristische Ziele) Ordentliches und einheitliches Erscheinungsbild, kundenfreundlich 5.5.6 Service Grundsätzlich erfolgt der Service stationär, telefonisch und im Fahrzeug. Stationärer Service: Kundencenter, Beschwerdemanagement, Fundbüro, Erstattungsverfahren Telefonischer Service: vereinheitlichte Servicenummern (0821-324-5888) Service im Fahrzeug: einfache Auskünfte über den Fahrer

41 5.5.7 Information zu Fahrtverbindungen und Tarifen Verbundweit mit AVV abgestimmt Fahrplanbuch Internet (EFA) Haltestellenaushang von Fahrplan (im PBefG vorgeschrieben), Tarifinformationen, Liniennetzplan Dynamische Echtzeit-Information an fast allen Straßenbahn- und wichtigen Bushaltestellen (siehe Haltestellenausstattung) Akustische und optische Bordinformationssysteme (siehe Fahrzeugausstattung) 5.5.8 Vertrieb Der Verkauf von Fahrscheinen und der Vertrieb des gesamten Sortimentes erfolgt über folgende Vertriebswege: Fahrerverkauf Verkauf über stationäre Automaten Verkauf über eigene Verkaufsstellen (Kundencenter Königsplatz) Verkauf über Streifenkartenverkäufer (Kundencenter Königsplatz) Verkauf bei 65 privaten Verkaufsstellen (Kiosk, Bäckerei, usw.) Abonnementdienst Fahrschein - Kontrollen Der Fahrerverkauf erfolgt derzeit noch auf allen Linien, in sämtlichen Straßenbahnen und Bussen, wird aber, den Vorgaben der Regierung von Schwaben folgend, bereits während der Geltungsdauer der Betrauung 4 eingeschränkt und zum Teil abgeschafft. Das Sortiment erstreckt sich auf das Barsortiment in Form von Einzelfahrscheinen, Streifenkarten und Tageskarten und erfolgt durch Blockwarenverkauf. Stationäre Verkaufsautomaten in der Größenordnung von ca. 150 Stück befinden sich flächendeckend im Liniennetzbereich an den Haltestellen. Eine sehr ausgeprägte Einsatzdichte besteht im Straßenbahnlinienbereich. Das Verkaufssortiment umfasst sämtliche Einzelfahrscheine, Streifenkarten, Tageskarten, Bayerntickets und Schöneswochenendtickets. 4 siehe Stadtratsbeschlussvorlage Drucksache-Nr. 05/00398 vom Oktober 2005

42 Neben ÖPNV-Beratung und Information über Linien und Tarif, erfolgt im Kundencenter Königsplatz der Verkauf des gesamten Sortimentes inkl. Abonnement. Im Schichtbetrieb steht das Kundencenter mit den Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr, sowie das Infozentrum ebenfalls am Königsplatz mit den Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 9:00 bis 13:00 Uhr den ÖPNV-Kunden zur Verfügung. Das Beschwerdemanagement im Kundencenter am Hohen Weg steht für Belange der Verkehrskunden in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Für telefonische Anliegen steht neben den Kundencentern in den vorgenannten Zeiten ebenfalls ein angeschlossenes Call Center zur Verfügung. Weitergehende Informationen, bis hin zum Onlineservice über den Verkehr sind über die Internetseiten der Stadtwerke Augsburg unter www.stawa.de erhältlich. Durch permanente Betreuung der Vorverkaufsstellen sowohl im Umgang mit den Verkaufsgeräten als auch im Bezug auf die Kenntnis des Vertriebssortimentes wird eine hohe Kundenzufriedenheit erreicht. Abonnementverkauf findet in Form von fünf individuellen Abonnementsorten statt. Fahrscheinkontrollen werden regelmäßig und im gesamten Liniennetz durchgeführt. 5.5.9 Sicherheit Durch die Vorhaltung von Personal für die Sicherheit der Fahrgäste sowohl in den Fahrzeugen als auch in den Einrichtungen wird präventiv durch die Dienstleistung des Sicherheitsdienstes den Ansprüchen der Kunden und Fahrgäste Rechnung getragen. Darüber hinaus werden folgende Sicherheitsaspekte erfüllt: ausreichende Beleuchtung der Haltestellenbereiche Transparente und einsehbare Aufenthaltsräume Gute Ein-/Ausstiegsmöglichkeiten Derzeit drei stationäre Notrufmelder Stationäre Kameraüberwachung

43 5.5.10 Umweltstandards Lärmemission Bus Bei Neufahrzeugen max. 77 db(a) bei einer Motorleistung >150 kw (bzw. max. 75 db(a) bei einer Motorleistung <150 kw). Lärmarme Reifen, 71 db(a) bzw. an Antriebsreifen 75 db(a) Lärmemission Straßenbahn Die Fahrzeuge erfüllen die Werte der VDV-Richtlinien 150 und 180 Abgase, Feinstäube Bus EEV-Standard bei neuen Bussen (0,02g Partikel (PM), 2,0 g Stickoxide (NOx) je kwh), Sukzessive Umstellung der Busflotte auf den EEV-Standard nur dann, wenn die Fahrzeuge nicht älter als 5 Jahre sind. Fahrerschulung zur treibstoffsparenden Fahrweise Betriebliches Umweltmanagement (EMAS)