2.4. Grenzenlose Versorgung ohne Bilanzausweis Die Unterstützungskasse In den Fällen, in denen die möglichen Versorgungsleistungen aus Direktversicherung und Pensionskasse nicht ausreichen und eine Pensionszusage wegen ihrer bilanziellen Auswirkungen nicht gewünscht ist, besteht noch eine weitere interessante Alternative: Die Rückgedeckte Unterstützungskasse. Das Unternehmen wird Mitglied einer Unterstützungskasse und sagt seinem Gesellschafter Geschäftsführer arbeitgeberfinanzierte Versorgungsleistungen zu. Die Unterstützungskasse schließt eine Rückdeckungsversicherung bei einem Versicherer ab, bei welcher der Gesellschafter Geschäftsführer die versicherte Person ist. Das Unternehmen wendet der Unterstützungskasse die Versicherungsbeiträge als sogenannte Dotierungen zu. Die Unterstützungskasse als Bezugsberechtigte aus der Rückdeckungsversicherung erhält später die Versicherungsleistungen, welche sie als Versorgungsleistungen an den Gesellschafter Geschäftsführer oder dessen Hinterbliebene zahlt. Gegen einen geringen Beitrag übernimmt die Unterstützungskasse die Verwaltung der Versorgungszusage sowie die Abwicklung der Leistungen. news to use in summertime 2007 Juni 2007 Ulrich Watermann 24
Unternehmen Geschäftsführervertrag Gesellschafter- Geschäftsführer Dotierungen Versorgungsleistungen U-Kasse Rückdeckungsversicherung Versicherungsleistung Beiträge Versicherer Pfandrecht Die steuerliche Situation aus Sicht des Gesellschafter Geschäftsführers Auch im Falle der Unterstützungskasse führt die Versorgungszusage nicht zu einem steuerlichen Zufluss von Einkünften und bleibt somit bis zum Eintritt des Versorgungsfalls steuerfrei. Erst die späteren Betriebsrenten unterliegen als Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit der Versteuerung. news to use in summertime 2007 Juni 2007 Ulrich Watermann 25
Wie bei der Pensionszusage sind auch bei der Unterstützungskasse Zusagen auf Kapitalleistungen möglich. Bei Fälligkeit der Kapitalleistungen ist außerdem die ermäßigte Besteuerung nach 34 EStG, die sog. Fünftelungsregelung, anwendbar. Vereinfacht dargestellt, kann die Kapitalleistung somit steuerlich auf fünf Kalenderjahre verteilt werden. Wie bei der Pensionszusage gibt es auch bei der Unterstützungskasse keine direkte steuerliche Begrenzung des möglichen Beitragsaufwandes. Es kann also auch mittels der Unterstützungskasse ein hoher Versorgungsbedarf über Betriebsausgaben finanziert werden. Die zugesagte Altersrente muss allerdings wie auch bei der Pensionszusage zusammen mit etwaigen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein angemessenes Niveau im Verhältnis zu den Aktivbezügen einhalten. Für eine steuerliche Anerkennung darf die Summe aus gesetzlicher und betrieblicher Versorgung 75% der letzten Aktivbezüge nicht überschreiten. Die steuerliche Situation aus Sicht des Unternehmens Die Zuwendungen des Unternehmens in Form von Versicherungsbeiträgen und Verwaltungskosten an die Unterstützungskasse, sind abzugsfähige Betriebsausgaben. news to use in summertime 2007 Juni 2007 Ulrich Watermann 26
Beispiel Für einen 40 jährigen Gesellschafter Geschäftsführer wird eine Versorgungszusage in Form einer Alters und Invaliditätsversorgung geplant. Das Unternehmen möchte hierfür eine jährliche Dotierung von maximal 15.000 aufwenden. Die aus dieser Dotierung finanzierbaren, garantierten Versicherungsleistungen sollen dem Gesellschafter Geschäftsführer als Versorgungsleistungen zugesagt werden. Die Zusage erhöht sich sukzessive um die nicht garantierbaren Leistungen aus der Überschussbeteiligung. Die Fälligkeit der Altersrente wird auf das 65. Lebensjahr festgelegt. Hieraus könnten sich folgende Leistungen ergeben: Maximale, jährliche Dotierung 15.000,00 Anfängliche jährliche Dotierung unter Berücksichtigung der Überschussbeteiligung 14.005,54 + Verwaltungsaufwand Unterstützungskasse 5,00 = Jährliche Zuwendung vor Steuern 14.010,54 Steuerersparnis 5.464,11 (angenommener Steuersatz: 39%) = jährliche Zuwendung nach Steuern 8.546,43 Garantierte, monatliche Altersrente 1.786,00 (mit Erreichen des 65. Lebensjahres) Alternativ garantierte Kapitalleistung 375.205,00 Monatliche Altersrente inkl. Überschussbeteiligung * 2.399,00 Alternativ Kapitalleistung inkl. Überschussbeteiligung * 517.041,00 Monatliche Berufsunfähigkeitsrente 2.500,00 (zzgl. Beitragsübernahme der Hauptversicherung) * In den angegebenen Leistungen sind auch Leistungen aus der Überschussbeteiligung enthalten. Diese sind nicht garantiert. Sie gelten nur dann, wenn die für 2007 festgesetzte Überschussbeteiligung während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert bleibt. news to use in summertime 2007 Juni 2007 Ulrich Watermann 27
Die Dotierung der Unterstützungskasse muss im Gegensatz zur Pensionszusage in Form laufender Beiträge erfolgen, welche in ihrer Höhe gleich bleibend oder steigend sein müssen. Alternativ ist auch die Zahlung eines einmaligen Beitrags möglich. Achtung: Wie im Zusammenhang mit der Pensionszusage bereits erwähnt, sind auch bei der Zusage an einen Gesellschafter Geschäftsführer über eine Unterstützungskasse steuerliche Gestaltungsvorschriften zu beachten, um die Anerkennung durch das Finanzamt nicht zu gefährden. Nicht nur deswegen ist es auch im Falle der Unterstützungskasse dringend angeraten, sich im Vorfeld kompetente Beratung zu sichern. Fazit Nicht nur für den Fall, dass die Bildung von Bilanzpositionen nicht gewünscht ist, ist die Zusage über eine Unterstützungskasse eine Alternative. Sowohl der Schließung hoher Versorgungslücken als auch der steuerlichen Ausfinanzierung in der Anwartschaftsphase steht nichts im Wege. Der Verwaltungsaufwand kann zudem gegen eine geringe Gebühr aus dem Unternehmen ausgelagert werden. Vor und Nachteile im Überblick Aus Sicht des Gesellschafter Geschäftsführers + flexible Leistungsgestaltung + kein steuerlicher Zufluss in der Anwartschaftsphase + Wert der Rückdeckungsversicherung wird durch Verpfändung vor einer eventuellen Firmeninsolvenz geschützt + Dynamisierung der Zusage in der Anwartschafts und in der Rentenphase möglich + Hohe Sicherheit durch planmäßige Ausfinanzierung der Versorgung + Sicherheit von Beginn an durch externe Risikoabsicherung Leistungen sind als Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit zu versteuern news to use in summertime 2007 Juni 2007 Ulrich Watermann 28
Aus Sicht des Unternehmens + Im Rahmen der Angemessenheit und Finanzierbarkeit unbegrenzte Absicherung des Gesellschafter Geschäftsführers möglich + Hohe Sicherheit durch Verlagerung der Versorgungsrisiken auf einen externen Träger + Planmäßige Ausfinanzierung der Versorgung + Verlagerung des Verwaltungsaufwandes (Pensionsmanagement) auf die Unterstützungskasse + Beiträge zur Rückdeckungsversicherung und Verwaltungsbeiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig + Keine Bildung von Bilanzpositionen erforderlich Gestaltungseinschränkungen durch die Finanzverwaltung Verwaltungsbeiträge an die Unterstützungskasse in der Anwartschafts und Rentenbezugsphase Eventuell Beiträge an den Pensionssicherungsverein, wenn es sich um einen nicht beherrschenden Gesellschafter Geschäftsführer handelt news to use in summertime 2007 Juni 2007 Ulrich Watermann 29