StromBIZ. Geschäftsmodelle dezentrale Stromerzeugung. Besonderheiten der rechtlichen Feasibility Valentin Engelbert



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Transkript:

StromBIZ Geschäftsmodelle dezentrale Stromerzeugung und Distribution Besonderheiten der rechtlichen Feasibility Valentin Engelbert IIBW Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen GmbH HSP Hasberger_Seitz & Partner Rechtsanwälte GmbH Energieinstitut an der Johannes Kepler Universität, Linz Wien-Süd egenmbh EVN AG

Geschäftsmodelle Rechtliche Feasibilty ElWOG 2010 Erzeuger/Lieferant Endverbraucher Netz Lieferantenwahl Wohnrecht MRG WEG ABGB Konsumentenschutzrecht KSchG ABGB Spez. ElWOG 2010 FAGG

Geschäftsmodell Neubau Grünes Wohnen WR WR WR WR Wohnung 1 Wohnung 2 Wohnung 3 Allgemeinstrom Öffentliches Netz

Geschäftsmodell Neubau Grünes Wohnen Marktregulatorisch ElWOG 2010: Leitungsnetz zwischen PV-Anlage und Abnehmer ist Kundenanlage keine Direktleitungs-Problematik Freie Lieferantenwahl gem. 76 ElWOG 2010 gewährleistet Wohn-/Zivilrechtlich: Koppelung Miet- und Pachtvertrag? Pachtvertrag Möglichkeiten über Privatautonomie Anlagenverantwortung bei der Wohnung Grenzen 879 Abs 3 ABGB Konsumentenschutzrechtlich: PV- Vertrag und 76 ElWOG 2010 bzw. 15 KSchG

Geschäftsmodell Pauschaler Nutzungsvertrag Einheit 1 Einheit 2 Einheit 3 WR Allgemeinstrom Öffentliches Netz

Geschäftsmodell Pauschaler Nutzungsvertrag Marktregulatorisch ElWOG 2010 Keine Barrieren Wohn-/Zivilrechtlich: Anwendbarkeit des StudHG Vollausnahme MRG Heim: Mangel eigener Wirtschaft und Haushaltung (OGH 5 Ob 86/05s) Heimstatut/Heimordnung/Benützungsvertrag Konsumentenschutzrechtlich: Subsidiär KSchG?

Geschäftsmodell Stromgenossenschaft / WE-Gemeinschaft als Endverbraucher und paralleler PV-Strom-Erzeuger??? Wohnung 1 Wohnung 2 Wohnung 3 WR Allgemeinstrom Öffentliches Netz

I. Geschäftsmodell WE-Gem. als Endverbraucher Marktregulatorisch ElWOG 2010: Wohnungseigentümergemeinschaft als Endverbraucher WE-Gemeinschaftszähler? Sub- bzw. Summenzählerproblematik gem. 7 Abs. 1 Z 83 ElWOG 2010 Wohn-/Zivilrechtlich: Quasi-Rechtspersönlichkeit der WE-Gemeinschaft Abschluss Energieliefervertrag durch WE-Gemeinschaft als Verwaltungsmaßnahme? Konsumentenschutzrechtlich: Verzicht der Eigentümer auf individuelle Wahlfreiheit des Stromanbieters, Delegation an die WE-Gemeinschaft? Umgehung 76 ElWOG 2010 bzw. 15 KSchG

II.WE-Gem. als PV-Strom-Erzeuger Marktregulatorisch ElWOG 2010: Wohnungseigentümergemeinschaft als PV-Strom-Erzeuger PV- und Summenzähler für Differenz Sub- bzw. Summenzählerproblematik gem. 7 Abs. 1 Z 83 ElWOG 2010 WE-Gemeinschaft als Verteilernetzbetreiber -> Konzession 42 ElWOG 2010 Bestehender Verteilernetzbetreiber: Recht zum Netzanschluss gemäß 44 ElWOG 2010

Barrieren WE-Gemein. als PV-Strom-Erzeuger I IBW Wohnung 1 Misst erzeugten PV-Strom Wohnung 2 Wohnung 3 WR PV- Ü-Zwei- Richtungs- Allgemeinstrom Ermittelt Differenz zwischen Verbrauch des PV-Stroms im Haus und Einspeisung dieses ins öffentliche Netz. = verbotene Zusammenlegung von Zählpunkten ( 7 Z 83 ElWOG) Öffentliches Netz

III.WE-Gem. als PV-Strom-Erzeuger Wohn-/Zivilrechtlich: Quasi-Rechtspersönlichkeit der WE-Gemeinschaft PV-Anlage als Gemeinschaftsanlage im WE-Vertrag Nachträgliche Errichtung einer PV-Gemeinschaftsanlage als Maßnahme der außerordentlichen Verwaltung? Wartungskosten Verteilung nach Nutzwerten gemäß 32 WEG Konsumentenschutzrechtlich: WE werden hinsichtlich PV-Stroms Selbstversorger(-erzeuger) Keine Anwendbarkeit 76 ElWOG 2010 bzw. 15 KSchG? Minderheitenrechte der Überstimmten nach WEG

I. Geschäftsmodell Stromgenossenschaft Marktregulatorisch ElWOG 2010: Stromgenossenschaft als Endverbraucher Genossenschafts-Gemeinschaftszähler? Sub- bzw. Summenzählerproblematik gem. 7 Abs. 1 Z 83 ElWOG 2010 Gesellschafts-/Zivilrechtlich: EVU Stromgenossenschaft Genossenschafter als Konsument Zweckgeschäft Stromgenossenschaft Genossenschafter Stromgenossenschaft als Stromhändler gem. 7 Z 65 ElWOG 2010 Konsumentenschutzrechtlich: Verzicht der Genossenschafter auf individuelle Wahlfreiheit des Stromanbieters - Delegation an Strom-Genossenschaft? Umgehung 76 ElWOG 2010 bzw. 15 KSchG

II. Stromgenossenschaft als PV-Strom-Erzeuger Marktregulatorisch ElWOG 2010: Genossenschaft als PV-Strom Erzeuger nach 7 Z 17 ElWOG 2010 PV- und Summenzähler für Differenzermittlung Sub- bzw. Summenzählerproblematik gem. 7 Abs. 1 Z 83 ElWOG 2010 -> verbotene Zusammenlegung von Zählpunkten Genossenschaft als Verteilernetzbetreiber -> Konzession 42 ElWOG 2010 Bestehender Verteilernetzbetreiber: Recht zum Netzanschluss 44 ElWOG 2010

Barrieren Genossenschaft als PV-Strom-Erzeuger I IBW Wohnung 1 Misst erzeugten PV-Strom Wohnung 2 Wohnung 3 WR PV- Ü-Zwei- Richtungs- Allgemeinstrom Ermittelt Differenz zwischen Verbrauch des PV-Stroms im Haus und Einspeisung dieses ins öffentliche Netz. = verbotene Zusammenlegung von Zählpunkten ( 7 Z 83 ElWOG) Öffentliches Netz

III. Stromgenossenschaft als PV-Strom-Erzeuger Gesellschafts-/Zivilrechtlich: Stromgenossenschaft Genossenschafter als Konsument PV-Energieliefervertrag als Bestandteil des Gesellschaftsvertrages? PV-Energie-Liefervertrag als Zweckgeschäft Konsumentenschutzrechtlich: Keine langfristige Bindung der Genossenschafter -> 76 ElWOG 2010 bzw. 15 KSchG

Lösungsansatz Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe der PV-Erträge an Haushalte I IBW Allgemeinstrom WR Kundenanlage Wohnung 3 Wohnung 2 Wohnung 1 Netzanschlusspunkt Berechneter Saldo Bezug / Einlieferung Öffentliches Netz

I.Lösungsansatz Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe der PV-Erträge an Haushalte I IBW Marktregulatorisch ElWOG 2010: Hausleitungen sind Kundenanlage und keine Direktleitung (vgl. 2 (1) NÖ ElWG Keine Netzentgelte hins. Kundenanlage Kein PV- kein Summenzähler notwendig, da Smart-Meter Keine Kollision mit 7 (1) Z 83 ElWOG 2010 ( Zusammenlegung von Zählpunkten ) PV-Anlagen-Betreiber kein Lieferant Barriere: Berechneter Saldo -> Anpassung 81 ElWOG Aufwandsentschädigung für Verteilernetzbetreiber (Anpassung 57 ElWOG 2010 i.v.m. 9 f. SNE-VO 2016)

II.Lösungsansatz Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe der PV-Erträge an Haushalte Wohn-/Zivilrechtlich: WEG: PV-Anlage als Gemeinschaftsanlage bzw. nachträglich über außerordentliche Verwaltung MRG/ABGB: Bauträger als Betreiber der PV-Anlage Anpassung 3, 4 MRG -> PV-Anlage als nützliche Verbesserung Anpassung Betriebskostenkatalog 21 MRG oder besondere Aufwendung 24 MRG WGG: Anpassungen zur breiten Umsetzung Konsumentenschutzrechtlich: Freie Lieferantenwahl hinsichtlich Stromlieferant/PV-Strom - gewährleistet