ANTWORT AUF ANFRAGE A 453. Nummer: A 453 Protokoll-Nr.: 921 09.12.2013 / Bildungs- und Kulturdepartement



Ähnliche Dokumente
Vollkostenrechnung der kantonalen Berufsbildung 2014

Vollkostenrechnung der kantonalen Berufsbildung 2009

Vollkostenrechnung der kantonalen Berufsbildung 2013

1. Erläuterungen zum methodischen Vorgehen

VSG SSPES SSISS Telefon Generalsekretariat, Monbijoustrasse 36, 3011 Bern

Bildung und Wissenschaft Neuchâtel 2015

BILANZ Harmonisierung der obligatorischen Schule in der Schweiz (Eckwerte gemäss Art. 62 Abs. 4 Bundesverfassung)

Bildung und Wissenschaft Neuchâtel 2017

Bildung und Wissenschaft. Neuchâtel Bildungsstatistik 2017

Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 2013

25. Januar HarmoS Veränderungen in der Primarstufe Primarstufe Aesch Informationsveranstaltung 1

Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 2016

Hauptfragen. Grundsätzlich steht die SP nach wie vor hinter dem LP21.

Nationaler Austausch Statistik 2017

«Bildung und Technik, Interesse an MINT-Berufen wecken!»

Auf zu einem transparenteren Bildungssystem!

Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 2012

Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 2018

Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 2014

Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 2015

Dipl. Erwachsenenbildnerin, -bildner HF und MAS in Adult and Professional Education (Doppeldiplom)

Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben. Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben

Unter Spardruck: Kantonale Prämienverbilligungen

Stundentafeln zum Lehrplan 21

Eine Fremdsprache auf der Primarstufe. Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) 16. Januar 2017

Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 2017

Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) (Änderung)

Fachbericht Stundentafel

Öffentliche Statistik Gebäude- und Wohnungsstatistik (Erhebung GWS) Jahr 2014 Zusammenfassung. KASF - Mai 2016

KVG-Reformen 2012: Chronik eines Desasters

ANTWORT AUF ANFRAGE A 239

PBV-Kontrollkampagne 2014: "Online-Shops/Angebote" Ergebnisse

Schulversuch Grundstufe. Ein Modell für den Schulanfang

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 411

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 232

Stagnation des Stipendienbetrags, weniger Ausgaben für Darlehen

Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 11. März 2012

Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014)

Weniger Aufwandbesteuerte aber höhere Erträge in den Kantonen

EDK/IDES-Kantonsumfrage / Enquête CDIP/IDES auprès des cantons Stand: Schuljahr / Etat: année scolaire

Der Bezug dieser Zulagen erfolgt via Arbeitgeber oder direkt von der Ausgleichskasse.

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207

Einleitende Bemerkungen

Kantonale Unterschiede im Fremdsprachenunterricht Kosten durch Umzüge zwischen den Kantonen

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 251

Medienkonferenz zur Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Luzern

Übersicht über die fakultativen Referendumsmöglichkeiten in den Kantonen

Maturitätsschulen, Maturitäten

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 360

Sozialhilfestatistik 2014

Regierungsrat des Kantons Schwyz

Untersuchungen zum Salzgehalt im Schweizer Brot

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach dreizehn Jahren (Stand 1. Februar 2016)

Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 18. Mai 2014

Steuerertragsentwicklung im Kanton Luzern und in den Luzerner Gemeinden

Bildung und Wissenschaft Ausgabe Bildungsinstitutionen. Neuchâtel 2015

BIO SUISSE 2010/11 ABBILDUNGEN A ÜBERBLICK ÜBER DIE ANZAHL BETRIEBE UND FLÄCHE

Evaluation der fachkundigen individuellen Begleitung: Ergebnisse und Perspektiven

Von der 6. Primarklasse in die

Gewerbliche KMU-Bürgschaften: Eine Finanzdienstleistung für KMU

Neue Regelungen ab Schuljahr 2018/19 für Halbklassenunterricht und Religion Kultur Ethik

Konsultationsverfahren Lektionentafel Lehrplan 21: Einladung zur Stellungnahme

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 286

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach fünf Jahren

Basler Kompromiss zur Steuervorlage 17

Nichtraucherschutz. Hygienetagung 27./ Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren (SWKI) Grundlage / Beteiligte.

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach vierzehn Jahren (Stand 1. Februar 2017)

Vielfältige Ausbildung, vielfältiges Berufsfeld

LEHRPLAN VOLKSSCHULE APPENZELL I. RH. : STUNDENTAFELN

Steuerstatistik 2015 AUF EINEN BLICK. Juli Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra

Dokumentation zur neueren Geschichte der deutschen Orthographie in der Schweiz

Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft Verlängerung und Änderung

Tabellen mit detaillierter Berechnung zur Bestimmung der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien

Verordnung betreffend Festlegung der Löhne von Lehrpersonen als Aushilfen sowie für Stellvertretungen

Kontakt: Projekt Lehrplan 21, Projektleitung, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon ,

GFG Gastgewerbliche Fachschule Graubünden

Interkantonale Steuerbefreiung und Abzugsmöglichkeiten bei Spenden an die TIR. der Steuerbefreiung im Kanton Bern finden Sie hier.

Anfrage über die Klärung Trägerschaftsform und Rechtsverhältnisse Kita des Luzerner Kantonsspitals

Die Fakten zum demografischen Wandel

Reglement über die Anstellung und Weiterbildung der Lehrpersonen (AWR RB ); Änderung

Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder: Bilanz nach sechzehn Jahren (Stand 31.

Medienkonferenz santésuisse 9. Oktober 2014

1. Wie viele Gesuche um Zustimmung zu einer Härtefallbewilligung wurden im Jahre 2008 von einzelnen Kantonen gestellt:

Aktuelle Situation und bisheriger Entwicklungsprozess

Strukturelle Unterscheide der Migration

Zürich, 27. September 2016

Die Löhne der kantonalen Verwaltungen und ihrer Lehrkräfte

Evaluation Fremdsprachen BKZ

Steuerstatistik 2017 AUF EINEN BLICK. Juli Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

Kontakt: Projekt Lehrplan 21, Projektleitung, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon ,

Bildung und Wissenschaft Bildungsinstitutionen. Neuchâtel 2016

Steuerstatistik Ausgewählte Diagramme und Karten

PPP (Philosophie, Pädagogik, Psychologie) in die Maturitätsausbildung. PPP (philosophie, pédagogie, psychologie) dans les écoles de maturité

Modell zur Berechnung des verfügbaren Einkommens

Test Fitness bei der Rekrutierung (TFR)

Blockzeiten. Organisatorische Hinweise. Erziehungsdirektion des Kantons Bern. Direction de l'instruction publique du canton de Berne

Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung)

bonus.ch zum Thema Krankenkassenprämien 2016: mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 6.5% bestätigt sich der Trend

Transkript:

Regierungsrat Luzern, 02. September 2014 ANTWORT AUF ANFRAGE A 453 Nummer: A 453 Protokoll-Nr.: 921 Eröffnet: 09.12.2013 / Bildungs- und Kulturdepartement Geschäftsfelder Anfrage Graber Michèle und Mit. über die Unterrichtszeiten und -kosten an A den 453 Schulen im Kanton Luzern Vorstossnummer // abgefüllt wird: Vorstossnummer ) A. Wortlaut der Anfrage 09.12.2013 Eröffnungsdatum // abgefüllt wird: Eröffnungsdatum) Anfrage Wir haben Graber keine Michèle Kohle, wir und haben Mit. über kein die Erdöl Unterrichtszeiten und keine seltenen und -kosten Erden. Unser an den Rohstoff Schulen ist im Kanton die Bildung. Luzern Der finanzpolitische Geschaeftstitel // abgefüllt Druck, wird: Geschäftstitel die Bildungsausgaben ) zu senken, steigt weiter. Dies auf Kosten Bildungsder Stundentafel und Kulturdepartement der Auszubildenden zu erreichen, wurde im Rahmen von Sparmassnahmen mit einer Departement Woche // abgefüllt «Zwangsferien» wird: Departement) an den Gymnasien und Berufsschulen eingeläutet. Weitere SBKuerzel einschneidende // abgefüllt wird: Kürzel Entscheide von Sachbearbeiter im auf Geschäft) Bildungswesen sind notwendig und werden im Projekt Leistung und Strukturen 2 diskutiert werden müssen. Jede Massnahme erfordert ein genaues SBVornameName Abwägen von // abgefüllt verschiedenen wird: Vorname Name von Kriterien, Sachbearbeiter auf deshalb Geschäft) wird die Regierung gebeten, folgende Fragen zu beantworten. 2001RR.2014-0711 1. Obligatorische Laufnummer // abgefüllt Schulzeit wird: Geschäftslaufnummer (1. - 9. Klasse): ) Wie viele erhält ein Schüler oder eine Schülerin gesamthaft in ihrer obligatorischen Schulzeit (1. - 9. Klasse) im Kanton Luzern? 2001KR.727 Wie hat sich diese Zahl in den letzten 15 Jahren entwickelt? Wie steht der Kanton Luzern Signatur // abgefüllt wird: Signatur ) Sitzungsfelder diesbezüglich im Vergleich mit anderen Kantonen da? 2. Gymnasiale Bildung: Wie viele erhält eine Schülerin oder ein Schüler gesamthaft Beschlussnummer in ihrer Gymnasialzeit // abgefüllt wird: Beschlussnummer) (10. Schuljahr bis Matura) im Kanton? Wie hat sich diese Zahl 921 in den letzten 15 Jahren entwickelt? Wie steht der Kanton Luzern diesbezüglich im Vergleich Sitzungsdatum mit anderen // abgefüllt wird: Kantonen Sitzungsdatum da? MMMM) 02. September 2014 3. Wie viele beinhalten eine Vollzeitanstellung von Lehrpersonen in der obligatorischen Sitzungsbemerkung Schulstufe, // abgefüllt an wird: den Sitzungsbemerkung Gymnasien + (Versandatum) und den ) Berufsschulen? Wie steht der Kanton Lu- 4. September 2014 (Versanddatum) zern diesbezüglich im Vergleich mit anderen Kantonen da? / 4. Protokoll Auf allen Nr. Schulstufen 921 sind die Kosten pro Lernende und die Normkosten die letzten Jahre Beschlussnummer2 // abgefüllt wird: / Protokoll Nr. + Beschlussnummer) pro Schulklasse massiv gestiegen. Wie hoch sind die Normkosten einer Klasse im Vergleich zu anderen Kantonen mit ähnlichen Voraussetzungen wie der Kanton Luzern? Weshalb bestehen Abweichungen? 5. Lehrplan 21: Welche Auswirkungen wird die Umsetzung des Lehrplans 21 auf die Stundentafel und Normkosten einer Schulklasse haben? Ist eine kostenneutrale Umsetzung möglich? Graber Michèle Baumann Markus Odermatt Samuel Hess Ralph Brücker Urs Staubli David Zimmermann Marcel Gisler Franz Bucher Michèle Winiker Paul Schmid Werner 2001KR.727 / A-453-Antwort-RR-GraberMichèle Seite 1 von 5

B. Antwort Regierungsrat Um eine ungefähre Vergleichbarkeit zu erreichen, haben wir als Benchmarkgruppe in der Regel die Auswertungen der nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (NWEDK) und ihrer Mitgliedskantone hinzugezogen. Schwierigkeiten bestehen unter anderem bei der Vergleichbarkeit der Kosten, so sie nicht nach einheitlichen Kriterien und auf einer gemeinsamen Kostenbasis erhoben werden. Wie schwierig es ist, die Bildungskosten der Kantone miteinander zu vergleichen, musste auch das Bundesamt für Statistik erfahren, welches die Ausgaben pro Lernende bis 2007 berechnete, danach aber, aus Gründen mangelnder Vergleichbarkeit, darauf verzichtete. Im Bildungsbericht 2014 der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz und der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein interkantonaler Vergleich im Bildungswesen nur bedingt möglich ist. Der Vergleich mit den Kantonen der NWEDK hat gezeigt, dass sich der Kanton Luzern mit seinen zahlen und durchschnittlichen Kosten pro Lernende im Grossen und Ganzen im unteren Mittelfeld bewegt. Über alle Schulstufen betrachtet liegt der Kanton Luzern bei der verpflichtung ebenfalls im Mittelfeld der Vergleichsgruppe. Zu Frage 1: Obligatorische Schulzeit (1. - 9. Klasse): Wie viele erhält ein Schüler oder eine Schülerin gesamthaft in ihrer obligatorischen Schulzeit (1. - 9. Klasse) im Kanton Luzern? Wie hat sich diese Zahl in den letzten 15 Jahren entwickelt? Wie steht der Kanton Luzern diesbezüglich im Vergleich mit anderen Kantonen da? Stufe LU NW OW SZ UR ZG AG BE BL BS FR SO VS KG1 1) KG2 2) Primarst. Sek I Gesamt PS und Sek I - 570-722- 3) 532-608 722-418- 570 798-950 798-950 - 988-988 741-741- 418-570 - mind. 532 342-684 684 5928 6083 6080 6357 6080 6080 6045 6118 6444 6629 6756 6080 7119 3762 3773 3648 3900 3762 3914 3666 3666 3822 3822 4117 3800 3724 9690 9856 9728 10257 9842 9994 9711 9784 10266 10451 10873 9880 10843 1) Anzahl Wochenlektionen im zweitletzten Jahr vor dem Eintritt in die 1. Primarklasse 2) Anzahl Wochenlektionen im letzten Jahr vor dem Eintritt in die 1. Primarklasse. 3) keine kantonale Regelung, freiwilliger Besuch möglich 1 Lektion = 45 Minuten 1 Lektion = 50 Minuten 1 Lektion = 60 Minuten Im Kanton Luzern werden insgesamt im Rahmen der Vergleichskantone am wenigsten unterrichtet. Insbesondere in der Primarschule besuchen unsere Lernenden deutlich weniger als in anderen Kantonen, obwohl diese Zahl in den letzten Jahren aufgrund der Einführung der zweiten Fremdsprache zugenommen hat. Konkret ist die zahl in der Primarschule mit der Wochenstundentafel 06 um durchschnittlich eine Lektion pro Klasse erhöht worden, und zwar in erster Linie wegen der Einführung des Englischunterrichts. In der Sekundarschule erfolgte wegen der Einführung der Förderlektionen ab Schuljahr 2008/09 die 04.09.2014, 14:10:39, G:\_Werkbank_KR\Protokolle\2014_November\A 453.doc

Erhöhung um eine Lektion, und zwar zunächst in den dritten Klassen und ab Schuljahr 2013/14 auch in den ersten und zweiten Klassen. Zu Frage 2: Gymnasiale Bildung: Wie viele erhält eine Schülerin oder ein Schüler gesamthaft in ihrer Gymnasialzeit (10. Schuljahr bis Matura) im Kanton? Wie hat sich diese Zahl in den letzten 15 Jahren entwickelt? Wie steht der Kanton Luzern diesbezüglich im Vergleich mit anderen Kantonen da? Ende der 90er Jahre wurde das damals 7 Jahre dauernde Gymnasium mit der Einführung des neuen schweizerischen Maturitätsreglementes (MAR) auf das 6-jährige Langzeitgymnasium verkürzt. Mit dieser Umstellung wurde die Anzahl Gesamtlektionen während der Gymnasialzeit generell reduziert. Im Rahmen des Sparpakets 2005 wurde im Kanton Luzern eine Reduktion der Anzahl im MAR-Bereich auf 140 beschlossen. Diese Reduktion wurde kantonal mit einer Kürzung in den Fächern Technisches/Angewandtes Gestalten und Hauswirtschaft um je eine Lektion sowie mit weiteren Streichungen an den Schulstandorten erreicht. Zusätzlich wurde die dritte Sportlektion im Maturitätsjahr aufgehoben, bzw. gemäss den nationalen Vorgaben der Verordnung über die Förderung von Turnen und Sport kompensiert. Mit der national am 1. Oktober 2012 in Kraft getretenen Sportförderungsverordnung (SpoFöV) muss diese dritte Lektion jedoch wieder vollumfänglich geführt werden, weshalb sie an den Luzerner Gymnasien ab Schuljahr 2014/15 wieder in die Wochenstundentafel integriert wird (+ 1 Lektion). Seit 2005 wurde an einigen Schulstandorten die Wochenstundentafel durch interdisziplinären Unterricht oder pädagogische Entwicklungen um 1-2 erhöht. Ab Schuljahr 2015/16 wird die Gesamtlektionenzahl im MAR-Bereich einheitlich wieder 141 betragen (inklusive der wiedereingeführten 3. Sportlektion). Angaben Schuljahr 2013/14 Stufe LU NW OW SZ UR ZG ZH SG TG GL AI AR UG 69 73 68-71 72 - - - 67.5 74-141 144 137 140 143 137 max. neu 137.5 138 142 137 OG/MAR 140 139.5 gesamt 210 217 205-214 209 - - - 205.5 216 - Die unterschiedliche Gesamtlektionenzahl in den einzelnen Kantonen lässt sich zu einem gewissen Anteil damit erklären, ob das Fach Religion in der Wochenstundentafel abgebildet ist bzw. ob Religion im Rahmen des regulären Unterrichts angeboten wird. Weitere Differenzen ergeben sich aus der Führung bzw. Abbildung der Klassenstunde in der Wochenstundentafel sowie weiterer kantonaler Angebote, die nicht zum MAR gehören. Luzern liegt mit einer Gesamtlektionenzahl von 210 (inklusive Religion/Ethik und Klassenstunde in der Stundentafel) während dem Langzeitgymnasium im unteren Mittelfeld der vergleichbaren Kantone. Zu Frage 3: Wie viele beinhalten eine Vollzeitanstellung von Lehrpersonen in der obligatorischen Schulstufe, an den Gymnasien und den Berufsschulen? Wie steht der Kanton Luzern diesbezüglich im Vergleich mit anderen Kantonen da? In der obligatorischen Schulzeit entsprechen die Unterrichtsverpflichtungen in etwa jenen der Mehrheit der Vergleichskantone. Es gibt auf allen Stufen Kantone, in denen die Lehrpersonen weniger unterrichten müssen, aber auch solche, die leicht höhere Unterrichtsverpflichtungen aufweisen. Aktuell sind auch keine grösseren Anpassungen nach unten geplant, da die Kosten relativ hoch wären. 2001KR.727 / A-453-Antwort-RR-GraberMichèle Seite 3 von 5

In der Gymnasialbildung entspricht die Unterrichtsverpflichtung im Kanton Luzern dem zentralschweizerischen Mittelwert. In den Kantonen der Nordwestschweiz wird auf der Sekundarstufe I kein Langzeitgymnasium sondern eine progymnasiale Ausbildung auf der Sekundarstufe I angeboten. In diesen Kantonen ist die Unterrichtsverpflichtung auf der Sekundarstufe II (MAR-Bereich) teilweise tiefer (AG, BS, BL) oder im ähnlichen Bereich wie in Luzern festgelegt. Im Kanton Basel-Landschaft ist die Unterrichtsverpflichtung für eine Dauer von 3 Schuljahren versuchsweise von 21 auf 22 erhöht worden. Im Kanton Bern liegt die Unterrichtsverpflichtung in Schuljahren mit 39 Schulwochen bei 23 und in Schuljahren mit 38 Schulwochen bei 23.5. In den Kantonen AI, AR, GL, GR, SG und TG liegt die Unterrichtsverpflichtung auf der Sekundarstufe II (MAR-Bereich) ebenfalls bei 23. Im Kanton Zürich ist die Unterrichtsverpflichtung für ein Vollpensum mit 22 tiefer angesetzt als in den Kantonen der Ostund Zentralschweiz. An Zürcher Schulen mit Kurzlektionen (40 Minuten) liegt die Unterrichtsverpflichtung bei 23. In den Berufsfachschulen liegt die Verpflichtung zusammen mit AG, FR, BL, BS mit 24 Wochenlektionen im unteren Bereich. Die Berufs- und Fachmaturität hat dieselben Anforderungen und Rahmenbedingungen wie die gymnasiale Maturität (Masterdiplom, Lehrbefähigung). Es ist auch derselbe Arbeitsmarkt. Hier liegt Luzern im Vergleich mit den NWEDK Kantonen im Mittelfeld. Vergleichskantone LU NW OW SZ UR ZG AG BE BL BS FR SO VS Volksschulbildung: Kindergarten 29 29 29 29 27 20.5 25 28 27 32 28 29 18 Primarstufe (Kl. LP) 29 29 28 29 29 30 28 28 27 28 28 29 33 Sekundarstufe 28 28 29 29 29 29 28 28 27 25 26 29 26 Gymnasialbildung: Untergymnasium (Sek I) Obergymnasium (Sek II, MAR) 25 25 25-24 24 - - - - - - - 23 23 23 23 23 24 22 23 (23.5) 22 (21) 21 24 23.5 23 Berufsbildung: Lehrkräfte mit eidg. 24 25 25 25 25 25-26 - 23 24 26.5 25 Diplom Nebenamtl. LP 24 25 25 25 25 25 24 26 24 25 24 26.5 25 Berufskunde LP Berufsmaturität 23 23 23 23 23 25-24 22 21 24 26.5 23 Zu Frage 4: Auf allen Schulstufen sind die Kosten pro Lernende und die Normkosten die letzten Jahre pro Schulklasse massiv gestiegen. Wie hoch sind die Normkosten einer Klasse im Vergleich zu anderen Kantonen mit ähnlichen Voraussetzungen wie der Kanton Luzern? Weshalb bestehen Abweichungen? Ein aussagekräftiges interkantonales Benchmarking für die Berufsbildung ist nur möglich mit den vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI erhobenen Kennzahlen für die Berufsbildung. Die Zahlen zu den Volksschulen und den Gymnasien stammen von den NWEDK Statistiken, welche jedoch nicht standardisiert und nicht mit der gleichen Zahlenbasis erhoben werden. So sind in den Vergleichszahlen der NWEDK bei einigen Kantonen nicht die vollen Kosten eingerechnet (z.b. Infrastrukturkosten, IT-Kosten, welche bis zu 20 % - 25 % der 2001KR.727 / A-453-Antwort-RR-GraberMichèle Seite 4 von 5

Vollkostenberechnung ausmachen), da andere Kantone im Gegensatz zum Kanton Luzern keine so umfangreiche und auf Kostenwahrheit ausgerichtete Vollkostenrechnung führen. Kostenmässig liegt der Kanton Luzern beim Kindergarten, auf der Primar- und Sekundarstufe I sowie in der Berufsbildung im unteren Feld der Vergleichskantone. Das Obergymnasium liegt, unter Berücksichtigung der ungleichen Basis der Kostenrechnung, im oberen Bereich der aktuellen Vergleichsgruppe. Vergleichskantone LU ZH AG BE BL BS FR SO VS Volksschulbildung: Kindergarten 9'802 9'498 9'598 10'430 12'206 16'621 10'077 10'736 6'940 Primarstufe 12'941 14'030 13'332 15'655 16'950 17'881 12'586 14'985 11'739 18'075 18'225 20'464 18'972 20'737 23'948 17'226 23'547 18'086 Sekundarstufe I (inkl. Untergymnasium) Gymnasialbildung: Obergymnasium (Sek II, MAR) Kosten pro Lernende (gemäss Kostenerhebung 2012 für das regionale Schulabkommen (RSA) der Nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (NW EDK) 24'998 26'295 18'908 22'850 21'233 25'249 17'880 22'191 19'667 Berufsbildung: 12'900 14'700 14'000 16'600 16'300 18'800 13'900 12'700 15'000 Nettokosten (Aufwand - Ertrag) pro Grundbildungsverhältnis der kantonalen Berufsbildung gemäss Kostenerhebung 2012 des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Auch der Bericht des BAK Basel vom 30. April 2014 bestätigt, dass der Kanton Luzern in der obligatorischen Schule tiefere Kosten ausweist, und zwar sowohl als der schweizerische Durchschnitt als auch als die Vergleichskantone. Bei den Gymnasien ist die Vergleichbarkeit schwierig, da bekannt ist, dass einzelne Kantone z.b. keine Infrastruktur in Rechnung stellen, also eine unvollständige Kostenrechnung ausweisen. Zu Frage 5: Lehrplan 21: Welche Auswirkungen wird die Umsetzung des Lehrplans 21 auf die Stundentafel und Normkosten einer Schulklasse haben? Ist eine kostenneutrale Umsetzung möglich? Für die Einführung des Lehrplans 21 haben wir bereits neue Wochenstundentafeln für die verschiedenen Schulstufen vorbereiten lassen. Gleichzeitig mit dem Lehrplan haben wir diese auch in die breite Vernehmlassung gegeben. Im Entwurf dieser Wochenstundentafel für die Primarschule sind zwei zusätzliche für sechs Jahre Primarschule vorgesehen, damit der Lehrplan umgesetzt werden kann. Aufgrund der Bemerkung Ihres Rats bei der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans prüfen wir eine kostenneutrale Umsetzung. Wie erste Abklärungen ergeben haben, ist diese Kostenneutralität nur möglich, wenn in der Sekundarschule etwa zwei reduziert werden. Ob dies ohne Qualitätsverlust möglich ist, lässt sich erst bei Vorliegen des definitiven Lehrplans beurteilen. 2001KR.727 / A-453-Antwort-RR-GraberMichèle Seite 5 von 5