Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 2016
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1 Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung D-EDK GESCHÄFTSSTELLE ZENTRALSTRASSE 18, CH-6003 LUZERN TELEFON +41 (0)
2 Projekt/Geschäft Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Geschäfts-ID Autor/en Titel Lohndatenerhebung der Lehrkräfte, Auswertung 016 Status Dateiname definitiv Auswertungsbericht Lohndatenerhebung 016_def_ docx Version 016 Datum Änderungen Rückmeldungen der Kantone aufgenommen LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 016
3 INHALT 1. ZUM VORLIEGENDEN BERICHT Auftrag und Vorgehen 4 1. Eingeschränkte Vergleichbarkeit der Lohnsysteme 4. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN DATEN 5.1 Personalkategorien 5. Erhobene Daten 6.3 Auswertungen 7 3. DATENTABELLEN 8 Lehrkräfte des Kindergartens 8 Lehrkräfte der Primarstufe (Klassenlehrpersonen) 10 Lehrkräfte der Sekundarschulen (Fächergruppenlehrpersonen) 13 Lehrkräfte der Realschulen (Klassenlehrpersonen) 15 Fachlehrpersonen der Primarstufe (Handarbeit/Hauswirtschaft) 17 Fachlehrpersonen der Sekundarstufe I (Handarbeit/Hauswirtschaft) 19 Lehrkräfte an Kleinklassen der Primarstufe (Schulische Heilpädagogik) 1 Lehrkräfte an Kleinklassen der Sekundarstufe I (Schulische Heilpädagogik) Nebenamtliche Lehrkräfte für Berufskunde an Berufsfachschulen Lehrkräfte an Berufsfachschulen mit eidg. Diplom Lehrkräfte an Berufsmaturitätsschulen Progymnasiale Schulen auf der Sekundarstufe I (Untergymnasium u.a.) 31 Lehrkräfte an Gymnasien: Sekundarstufe II (Obergymnasium, MAR-Lehrgang) 33 LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 016 3
4 1. ZUM VORLIEGENDEN BERICHT 1.1 Auftrag und Vorgehen In diesem Jahr wird zum sechsten Mal die Erhebung über die Lohnsysteme und die Unterrichtspensen der Lehrkräfte in den Deutschschweizer Kantonen durchgeführt. Mit Schreiben vom 5. Januar 016 wurden die Kantone eingeladen, die benötigten Daten mitzuteilen. Die eingegangenen Rückmeldungen wurden erfasst. Eine provisorische Fassung der Auswertung wurde den Kantonen zur Kontrolle zugestellt. An der Methodik der Datenerhebung wurden in diesem Jahr keine Änderungen vorgenommen. 1. Eingeschränkte Vergleichbarkeit der Lohnsysteme Verschiedene Kantone sind in den vergangenen Jahren vom Lohnsystem mit festem Stufenanstieg abgekommen und kennen heute Lohnsysteme mit individueller Lohnentwicklung. Das grenzt die Vergleichbarkeit der erhobenen Daten ein. So teilen verschiedene Kantone mit, dass der ausgewiesene imallohn ein theoretischer Wert ist, der von den Lehrpersonen selten oder gar nicht erreicht werden kann. Die erhobenen Daten sagen nichts über die Lohnentwicklung und den erreichbaren Lebenslohn aus. Bei der Beurteilung der erhobenen Daten sind neben den Faktoren Lohn und Arbeitszeit auch andere Parameter wie die wirtschaftlichen Verhältnisse im Kanton (z.b. Lebenshaltungskosten, Steuern, Sozialleistungen) zu berücksichtigen. Die Kantone weisen die Lehrpersonen nach unterschiedlichen Kriterien den Lohnklassen zu. Insbesondere bei den Lehrpersonen an Berufsfachschulen gibt es teilweise mehr Abstufungen als in dieser Auswertung erfasst. Auch erfolgt die Zuweisung zu den Lohnklassen zum Teil nicht nach der Ausbildung, sondern nach der Art der Schule, an der unterrichtet wird (z.b. kaufmännische Berufsschulen vs. gerwerblich-industrielle Berufsschulen). Diese Unterschiede in den Lohnsystemen schränken die Vergleichbarkeit der erhobenen Daten ein. LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 016 4
5 . ERLÄUTERUNGEN ZU DEN DATEN.1 Personalkategorien Kategorie Lehrkräfte des Kindergartens Lehrkräfte der Primarstufe Lehrkräfte der Sekundarschulen Lehrkräfte der Realschulen Fachlehrpersonen Primarschule Fachlehrperson Sekundarstufe I Lehrkräfte an Kleinklassen der Primarstufe (Schulische Heilpädagogik) Lehrkräfte an Kleinklassen der Sekundarstufe I (Schulische Heilpädagogik) (Nebenamtliche) Lehrkräfte für Berufskunde an Berufsfachschulen Lehrkräfte an Berufsfachschulen, mit Diplom der EHB Lehrkräfte an Berufsmaturitätsschulen Progymnasiale Schulen auf der Sekundarstufe I (Untergymnasium und ähnliche) Lehrkräfte an Gymnasien: Obergymnasien Erläuterungen Lehrkräfte des Kindergartens, die über eine vom Kanton als stufengerecht anerkannte Ausbildung verfügen. Klassenlehrpersonen der Primarstufe, die über eine vom Kanton als stufengerecht anerkannte Ausbildung verfügen. Lehrpersonen der Sekundarschulen (Schulen der Sekundarstufe I mit erweiterten Ansprüchen), die über eine vom Kanton als stufengerecht anerkannte Ausbildung verfügen. Lehrpersonen der Realschulen (Schulen der Sekundarstufe I mit Grundansprüchen), die über eine vom Kanton als stufengerecht anerkannte Ausbildung verfügen. Lehrpersonen, die einzelne Fächer an der Primarschule unterrichten (z.b. Handarbeit). Lehrperson, die einzelne Fächer auf der Sekundarstufe I unterrichtet (z.b. Handarbeit / Hauswirtschaft). Lehrkräfte, die auf der Primarstufe Kleinklassen unterrichten oder andere Aufgaben wahrnehmen, für welche eine Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik vorausgesetzt wird. Lehrkräfte, die auf der Sekundarstufe I Klassen unterrichten oder andere Aufgaben wahrnehmen, für welche eine Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik vorausgesetzt wird. In der Regel nebenamtlich tätige Lehrkräfte für Berufskunde an Berufsfachschulen, die als berufspädagogische Qualifikation über eine Zertifikatsausbildung des EHB oder eine gleichwertige Ausbildung verfügen. Lehrkräfte der Berufsfachschulen, die über ein eidg. anerkanntes Diplom als Lehrperson für die schulische Grundbildung in Berufskunde oder Allgemeinbildung oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss verfügen. Lehrkräfte der Berufsmaturitätsschulen, die über die erforderliche Ausbildung verfügen. Soweit der Lohn nach Ausbildung der Lehrperson differenziert wird, beziehen sich die Angaben auf den höchsten Ausbildungsabschluss. Lehrkräfte an Langzeitgymnasien, die an Klassen unterrichten, welche der Sekundarstufe I ( Untergymnasium ) zugeordnet werden, oder die an progymnasialen Schulformen unterrichten (z.b. Bezirksschulen) Lehrkräfte an Gymnasien, welche an den Klassen der Sekundarstufe II (MAR-Lehrgang, Obergymnasium ) unterrichten. LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 016 5
6 . Erhobene Daten Die Datenerhebung bezieht sich auf den zu Beginn des Kalenderjahres 016 geltenden personalrechtlichen Regelungen der Kantone. Es wurden die Löhne mit Stand Januar 016 erhoben. Soweit bereits beschlossene Änderungen der personalrechtlichen Regelungen mitgeteilt wurden, die im Verlaufe des Kalenderjahres 016 bzw. auf Beginn des Schuljahrs 016/17 in Kraft treten, sind diese neuen Regelungen bereits aufgenommen worden. Daten : Erläuterungen Angegeben ist jeweils der für ein Vollpensum einschliesslich 13. Monatslohn - 1. Jahr Regulärer Anfangslohn für Lehrkräfte mit stufengerechter Ausbildung und ohne andere anrechenbare Berufserfahrung Jahr Lohn, den eine Lehrperson in ihrem 11. Dienstjahr in der Regel bezieht. Dieser Betrag ist nur in Lohnsystemen anzugeben, die über ein definiertes System des Stufenanstiegs verfügen und daher ermöglichen, den Lohn im 11. Dienstjahr zu berechnen. Erlaubt ein Lohnsystem dies nicht, wird das Feld leer gelassen. - maximal imal erreichbarer Lohn für ein Vollpensum (ohne Zulagen für Sonderfunktionen) Dj. max. Vollpensum (100%) Unterricht (Unt.) Sonstiges (Sonst) Lektionsdauer ( ) Schulwochen (Schul-Wo.) Altersentlastung: Dienstjahr, in welchem das Lohnmaximum in der Regel erreicht wird. Bei Lohnsystemen, bei denen diese Zahl nicht definiert ist, wird das Feld leer gelassen. Anzahl bezahlter Lektionen bei einem Vollpensum (Unterrichtslektionen, Präsenzpflichtlektionen und sonstigen Lektionen) Anzahl effektiver Unterrichtslektionen, die bei einem Vollpensum erteilt werden. Anzahl sonstiger bezahlter Lektionen (Verpflichtung zur Teamarbeit, Auffangzeiten, Präsenzpflicht, Entlastungslektionen u.ä.) Dauer einer regulären Unterrichtslektion in uten Anzahl Schulwochen pro Schuljahr Reduktion des Unterrichtspensums ohne Lohnreduktion, die einer Lehrkraft ab einer bestimmten Altersgrenze gewährt wird. Die Angaben beziehen sich auf Lehrkräfte mit einem Vollpensum. Regelungen für Lehrpersonen im Teilpensum werden nicht ausgewiesen. Sofern Kantone solche Regelungen mitgeteilt haben, sind diese unter Bemerkungen vermerkt. -54 Altersentlastung, die im Alter von bis 54 Jahren erstmals gewährt wird Altersentlastung, die im Alter von 55 bis 59 Jahren erstmals gewährt wird Altersentlastung, die im Alter von 60 bis 65 Jahren erstmals gewährt wird. Bemerkungen Ergänzende Hinweise LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 016 6
7 .3 Auswertungen Daten Lektionen pro Jahr (/Jahr) Lohn pro Lektion 1. Jahr max. Erläuterungen Anzahl der Lektionen zu uten pro Jahr, die einem Vollpensum entsprechen. Berechnung: Vollpensum * Lektionsdauer * Schulwochen / Lohn, der auf eine Einzellektion zu uten entfällt. Berechnung: [ im 1. Jahr] / [Lektionen pro Jahr] [imaler ] / [Lektionen pro Jahr] Bei der Berechnung des imallohns pro Lektionen werden allfällige Altersentlastungen nicht berücksichtigt. Bei Altersentlastung ist der imallohn pro Lektion höher. Mittel.. Arithmetischer Mittelwert der Kantone, die zu diesem Datenfeld Angaben ausweisen (leere Felder werden nicht berücksichtigt). Tiefster Wert Höchster Wert LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 016 7
8 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte des Kindergartens 016 NW EDK AG 73'4 84' ' ' Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion BE 73'60 86' ' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - Ab gleiche Gehaltsklasse wie Primarlehrpersonen BL 81' ' '3 1' * Änderung Lohneinreihung ab , bis dahin gelten folgende Lohnzahlen: Anfangslohn , 11 DJ: 97.15,.Lohn: ; * entfällt voraussichtlich ab BS 70'980 94'1 111' ' Kategorie: Kindergarten 1.-. Kl. Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 75'8 94'97 114' ' SO 80' '885 10' ' LK 18 / Wenn Bachelorabschluss, gleicher Lohn wie PL, ansonsten eine LK tiefer (derzeit max. KiGa-Lektionen pro KiGa-Klasse möglich). Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 % VS 76'8 96' ' ' Der Kindergarten gehört nach Harmos zur Primarstufe. Die Lehrpersonen als Lehrkräfte der Primarstufe entlöhnt. Auswertung für Region NW EDK Mittel 76'134 95' '360 BKZ 70'980 81'549 84' ' '101 10' LU 77' ' ' % 4.4% 4.4% NW 70'00 105'859 1' OW 70'00 105'859 1' L9 SZ 68'335 88' '4 0 1' UR 69'697 9'1 104'8 1' /1 3/ 1'151 1'09 1' zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen Lektionen für die Funktion als Klassenlehrperson wird eine Lektion angerechnet Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 71'105 10' '149 1' Schulwochen: /; Löhne inkl. Treue- und Erfahrungszulage (TREZ) von 3/15 MG im 3. DJ bis zu einem vollen MG ab 15. DJ (ML: 15. DJ) Auswertung für Region BKZ Mittel 71'1 94'511 68'335 77'968 88'836 10' ' '8 116'735 1'088 1'0 1' Seite 8
9 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 6'800 8'569 99' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 71'365 95'8 117' ' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um eine Wochenlektion. Der Stufenanstieg kann generell ausgesetzt werden, individuell ist er von den erbrachten Leistungen abhängig. FL 68'479 1'0 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team. Klassenlehrpersonen Reduktion der Lehrverpflichtung um eine Lektion. 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GL 68'00 107'376 1' Vollpensum: In der Regel setzt sich das aus Unterrichtslektionen und GR 60'000 79'800 9' ' ' Präsenzlektionen zusammen. In den Gemeinden gilt folgende Regelung: Klassenlehrperson: +3, Fachlehrperson: +3 Lohnband 8 SG 73'870 97'07 119'3 0 3 Bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich der Lohn um Fr. 1' Klassenlehrpersonen unterrichten Lektionen (Kompensation Mehraufwand im Arbeitsfeld Schülerinnen und Schüler). SH 7'1 115' ' plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 7'6 89' ' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 74'197 90' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 69'311 89'11 111'190 60'000 74'197 79'800 97'07 Auswertung für Deutschschweiz 9'0 1' '195 1'067 1' Mittel 7'011 60'000 81'549 93'0 79' ' '9 9'0 1' '15 1'0 1' Seite 9
10 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte der Primarstufe (Klassenlehrpersonen) 016 NW EDK AG 77'680 88'965 1'7 44 1' Entlastung der Lehrpersonen der Volksschule mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion BE 73'60 86' ' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 81' ' '3 1' * Änderung Lohneinreihung ab , bis dahin gelten folgende Lohnzahlen: Anfangslohn 75'3.-, 11 DJ: 10'499.- ; * entfällt voraussichtlich ab BS 81'4 107'998 1' ' Kategorie: Lehrkräfte der Primarstufe Schuljahr Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion BS 75' ' ' ' Kategorie: Lehrkräfte Kindergarten und Primarstufe Schuljahr Einsatzbereitschaft in 1 bis 5 Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 75'8 94'97 114' ' SO 80' '885 10' ' LK 18 / Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 % (alte und neue PL-Ausb.) VS 76'8 96' ' ' Auswertung für Region NW EDK Mittel 77'947 98'63 118'693 BKZ 73'60 81'549 86' ' '416 1' '147 1'09 1'0 LU 77' ' ' %.% 4.4% zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen Lektionen NW 73' '1 1' Entlastung mit Klassenlehrerfunktion 5./6. Kl. OW 73' '1 1' L10 SZ 75'9 98' '9 1 1' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 UR 74'861 99'115 11'590 1' /1 3/ für die Funktion als Klassenlehrperson wird eine Lektion angerechnet Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 78' '6 1'5 1' Unterrichtspensum: Klasse, 6. Klasse ; im Unterrichtspensum enthaltene Entlastung: Auswertung für Region BKZ Mittel 75'7 103'0 73'710 78'191 98' '6 115' '1 1'5 1'107 1'064 1' Klasse für Klassen LP, 6. Klasse 1 zusätzlich für Übertritt; Löhne inkl. TREZ; Schulwochen: /; Zuschlag für LP an drei- oder mehrklassigen Abteilungen: 3' Seite 10
11 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 75'9 99'13 119' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 71'365 95'8 117' ' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um eine Wochenlektion. Der Stufenanstieg kann generell ausgesetzt werden, individuell ist er von den erbrachten Leistungen abhängig. FL 74' '860 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team. Klassenlehrpersonen Reduktion der Lehrverpflichtung um eine Lektion. 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GL 73'0 115'3 1' Lohnband 9 GR 7'000 95' ' ' Vollpensum Lehrperson: Lektionen (Klassenlehrperson 1 Lektion Entlastung) SG 73'870 97'07 119'3 0 1' Bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich der Lohn um Fr. 1' Klassenlehrpersonen unterrichten Lektionen (Kompensation Mehraufwand im Arbeitsfeld Schülerinnen und Schüler). SH 77'935 1' ' plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 79'319 97'6 119'77 1 1' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 90' '095 1' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 76'5 99'4 1'636 71'365 90'754 95' '095 Auswertung für Deutschschweiz 110'880 1' '19 1'10 1' Mittel 76'810 71'365 90'754 99'631 86' '6 119'0 110'880 1' '154 1'064 1' Seite 11
12 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte der Sekundarschulen (Fächergruppenlehrpersonen) 016 NW EDK AG 88'3 101'63 141'1 4 1' Entlastung der Lehrpersonen der Volksschule mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion BE 86' ' ' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 91'555 1'651 14'579 1' * Änderung Lohneinreihung ab , bis dahin gelten folgende Lohnzahlen: 11 DJ: 1'886.-; * entfällt voraussichtlich ab BS 87' '99 136' ' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 88' '03 131'67 0 1' Vollpensum Lehrperson für Sport, Musik und Bildnerisches Gestalten: Lektionen SO 93'516 1'6 1'4 16 1' LK 1 / Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 90'5 113' ' Auswertung für Region NW EDK Mittel 89' ' '09 BKZ 86'560 93' '491 1'6 131'0 14'579 1' '10 LU 90'4 135'4 0 1' %.% 4.4% zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen Lektionen NW 85'0 1'596 1' Entlastung mit Klassenlehrerfunktion OW 85'410 1'791 1' es gibt in OW nur noch Orientierungsschul-Lehrpersonen; L13 SZ 89' ' 137' ' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 UR 88' '956 13'855 1' /1 3/ für die Funktion als Klassenlehrperson wird eine Lektion angerechnet Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 93'8 1'6 1'9 1' Unterrichtspensum: ; Sonstiges : Entl. / Klassen LP Schulwochen: /; Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 88'7 10'8 85'0 93'8 116' 1'6 134'880 1'596 1'9 1'094 1'064 1' Seite 1
13 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 93'7 1'8 1' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 9' '094 1' 0 1' FL 81'0 149'0 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. GL 88'8 133'3 1' Lohnband 11 GR 8' '060 1'0 0 1' Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team. Klassenlehrpersonen Reduktion der Lehrverpflichtung um eine Lektion. 11. Dj.: Lohnsystem mit in SG 93'7 117'874 1' ' Bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich der Lohn um Fr. ' Klassenlehrpersonen unterrichten Lektionen (Kompensation Mehraufwand im Arbeitsfeld Schülerinnen und Schüler). SH 84' '576 1' Bei Lehrpersonen ohne Klassenlehrerverantwortung reduziert sich die Entlastung um 1 Lektion. - plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 93' '3 141' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 96'168 10' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 89' '470 1'3 81'0 96' '060 1'8 Auswertung für Deutschschweiz 1'0 149'7 1'151 1'09 1' Mittel 89'1 81'0 96' ' '491 1'6 137'418 1'0 149'7 1' ' Seite 13
14 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte der Realschulen (Klassenlehrpersonen) 016 NW EDK AG 88'3 101'63 141'1 4 1' Entlastung der Lehrpersonen der Volksschule mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion BE 86' ' ' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 79' '654 1'8 1' * Änderung Lohneinreihung ab , bis dahin gelten folgende Lohnzahlen: 11 DJ: 108'105. ; * entfällt voraussichtlich ab BS FR 88' '03 131'67 0 1' SO 93'516 1'6 1'4 16 1' LK 1 / Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 80'6 100' ' Auswertung für Region NW EDK Mittel 86'4 108'3 131'8 BKZ 79'873 93' '799 1'6 116'9 141'1 1' '10 LU 90'4 135'4 0 1' %.% 4.4% zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen Lektionen NW 85'0 1'596 1' OW 85'410 1'791 1' es gibt in OW nur noch Orientierungsschul-Lehrpersonen; L13 SZ 87'7 114'0 135'10 1 1' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 / ohne Masterabschluss, ansonsten eine Lohnklasse höher UR 88' '956 13'855 1' /1 3/ für die Funktion als Klassenlehrperson wird eine Lektion angerechnet Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 93'8 1'6 1'9 1' Unterrichtspensum: ; Sonstiges : Entl. / Klassen LP Schulwochen: /; Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 88'448 10'099 85'0 93'8 114'0 1'6 134'447 1'596 1'9 1'08 1'0 1' Seite 14
15 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 93'7 1'8 1' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 9' '094 1' 0 1' Die Funktion der Klassenlehrperson wird mit einer Reduktion der Unterrichtsverpflichtung von einer Lektion pro Schulwoche angerechnet. FL 81'0 149'0 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team. Klassenlehrpersonen Reduktion der Lehrverpflichtung um eine Lektion. 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GL 88'8 133'3 1' Lohnband 11 GR 88' '0 135'50 0 1' Vollpensum Lehrperson: Lektionen (Klassenlehrperson 1 Lektion Entlastung) SG 93'7 117'874 1' ' Bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich der Lohn um Fr. ' Klassenlehrpersonen unterrichten Lektionen (Kompensation Mehraufwand im Arbeitsfeld Schülerinnen und Schüler). SH 84' '576 1' plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 93' '3 141' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 96'168 10' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 90'18 118'800 1'0 81'0 96' '3 1'8 Auswertung für Deutschschweiz 133'3 149'7 1'151 1'09 1' Mittel 88'567 79'873 96' ' '799 1'6 136'11 116'9 149'7 1' ' Seite 15
16 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Fachlehrpersonen Primarstufe (Handarbeit/Hauswirtschaft) 016 NW EDK AG 77'680 88'965 1'7 44 1' Textiles Werken BE 73'60 86' ' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 76'4 98' '681 1' * Monofach; Änderung Lohneinreihung ab , bis dahin gelten folgende Lohnzahlen: Anfangslohn 73'1.55, 11 DJ: 97'.15 ; * entfällt voraussichtlich ab BS 75'949 10' ' ' Textil. Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 70'198 88'7 106' ' SO 80' '885 10' ' LK 18 mit Nachweis Präsenzstudium sonst LK 17 / Wenn Bachelorabschluss, gleicher Lohn wie PL, VS 69'1 86'6 100' ' Auswertung für Region NW EDK Mittel 74'810 94'1 113'647 BKZ 69'1 80'656 86' ' '1 1' '1 1'09 1' ansonsten eine LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. LU 77' ' ' %.% 4.4% NW 73' '1 1' OW 73' '1 1' wie LP der Primarstufe; L10 SZ 75'9 98' '9 0 1' UR 74'861 99'115 11'590 1' /1 3/ Angegebener Lohn mit Handarbeits- und/oder Hauswirtschaftdiplom. Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 78' '6 1'5 1' Schulwochen: /; Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 75'7 103'0 73'710 78'191 98' '6 115' '1 1'5 1'113 1'10 1' Seite 16
17 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 75'9 99'13 119' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 71'365 95'8 117' ' FL 74' ' ' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GL 73'0 115'3 1' Lohnband 9 GR 7'000 95' ' ' SG 71'9 95'1 117'8 0 1' SH 77'935 1' ' plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 7'6 89' ' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 90' '095 1' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 75'564 97'571 11'0 71'365 90'754 89' '095 Auswertung für Deutschschweiz 109'695 1' '187 1'09 1' Mittel 75'369 69'1 90'754 97'1 86' '6 117'33 100'1 1' '148 1'09 1' Seite 17
18 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Fachlehrpersonen Sekundarstufe I (Handarbeit/Hauswirtschaft) 016 NW EDK AG 88'3 101'63 141'1 4 1' Monofach-Lehrpersonen; Lehrpersonen mit Sekundarstufe I-Diplom für mehrere Fächer werden zum Lohn für die Schulstufe bezahlt. BE 86' ' ' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 74'709 10' '3 1' * nur, wenn kein Stufendiplom ; * entfällt voraussichtlich ab BS 81' '765 1' ' Nur Hauswirtschaft. Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 75'8 94'97 114' ' SO 89'0 10' '5 16 1' LK 0 mit Nachweis Präsenzstudium sonst LK 17 / Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 80'6 100' ' Zahlen gelten für Diplomierte (kant. Diplom); für Nicht-Diplomierte gelten die Zahlen Lehrpersonen Primarstufe (Handarbeit/Hauswirtschaft) Auswertung für Region NW EDK Mittel 8' '478 1'584 BKZ 74'709 89'0 94'97 10' ' '1 LU 90'4 135'4 0 1' %.% 4.4% NW 77'3 116'636 1' OW 85'410 1'791 1' wie LP der Sekundarschulen; L13 SZ 86' '856 13'5 0 1' UR 83' '009 1'100 1' /1 3/ ZG 88'111 1'13 1'56 1' Schulwochen: /; Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 85' '33 77'3 90'4 111'009 1'13 1' '636 1'56 1' '18 1'101 1'064 1' Angegebener Lohn mit Handarbeits- und Hauswirtschaftdiplom. Lohn mit Handarbeits- oder Hauswirtschaftsdiplom: 1. Jahr CHF 77' / 11. Jahr CHF 103' / max. CHF 117'09.00 Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum Seite 18
19 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 93'7 1'8 1' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 9' '094 1' 0 1' FL 74' ' ' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GL 77'0 1'7 1' Lohnband 10 GR 8' '060 1'0 0 1' SG 91'7 115'4 136' ' SH 84' ' ' plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 79'319 97'6 119'77 0 1' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 96' ' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 85' ' '1 74'695 96'168 97'6 1'8 Auswertung für Deutschschweiz 119'77 149' '160 1'09 1' Mittel 84'9 74'695 96' '893 94'97 1'8 1'9 114' ' ' ' Seite 19
20 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte an Kleinklassen der Primarstufe (Schulische Heilpädagogik) 016 NW EDK AG 86'147 99' ' ' Entlastung der Lehrpersonen der Volksschule mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion BE 86' ' ' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 85' '7 133'1 31 1' * * entfällt voraussichtlich ab BS 83' ' ' ' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 88' '03 131'67 0 1' SO 93'516 1'6 1'4 16 1' LK 1 / Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 90'5 113' ' ' mit EDK Diplom in schul. Heilpädagogik Auswertung für Region NW EDK Mittel 87' ' '378 BKZ 83'668 93'516 99'195 1'6 131'0 1' '1 1'09 1'16 LU 83'967 1' ' %.% 4.4% zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen Lektionen NW 81'0 1'5 1' OW 81'0 1'51 1' L1 SZ 8' '473 1' ' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 UR 83' '009 1'100 1' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 86'993 11'4 136'101 1' Schulwochen: /; Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 83'3 113' 81'0 86' '473 11'4 1'71 1'51 136'101 1'113 1'10 1' Seite 0
21 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 93'7 1'8 1' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 9' '094 1' 0 1' Keine Kleinklassen. Integration von Schulischer Heilpädagogik in Regelklassen. FL 87' '0 1 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. GL 88'8 133'3 1' Lohnband 11 GR 79' '070 11' ' Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest SG 93'7 117'874 1' ' Bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich der Lohn um Fr. ' Klassenlehrpersonen unterrichten Lektionen (Kompensation Mehraufwand im Arbeitsfeld Schülerinnen und Schüler). SH 84' ' ' Bei Lehrpersonen ohne Klassenlehrerverantwortung reduziert sich die Entlastung um 1 Lektion. - plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 88'4 108' '3 0 1' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 96' ' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 89'0 115' '836 79'000 96' '070 1'8 Auswertung für Deutschschweiz 11' ' '187 1'09 1' Mittel 87'183 79'000 96' '5 99'195 1'6 134'00 11' ' '148 1'09 1' Seite 1
22 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte an Kleinklassen der Sekundarstufe I (Schulische Heilpädagogik) 016 NW EDK AG 88'3 101'63 141'1 4 1' Entlastung der Lehrpersonen der Volksschule mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion BE 86' ' ' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 91'555 1'886 14' ' * * entfällt voraussichtlich ab BS 89'980 1' ' 36 1' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 88' '03 131'67 0 1' SO 93'516 1'6 1'4 16 1' LK 1 / Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 90'5 113' ' mit EDK Diplom in schul. Heilpädagogik Auswertung für Region NW EDK Mittel 89' '187 1'685 BKZ 86'560 93' '491 1'6 131'0 147' 1' '10 LU 93'784 1' ' %.% 4.4% zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen Lektionen NW OW 85'410 1'791 1' L13 SZ 89' ' 137' ' Mit Masterabschluss, ansonsten analog SHP Kindergarten/Primarstufe. Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 UR 88' '956 13'855 1' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 97' '9 1' 1' Schulwochen: /; Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 90'888 1'5 85'410 97' ' 133'9 1'000 1'791 1' 1'108 1'064 1' Seite
23 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 93'7 1'8 1' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 9' '094 1' 0 1' Keine Kleinklassen. Integration von Schulischer Heilpädagogik in Regelklassen. FL 91' '0 1 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. GL 88'8 133'3 1' Lohnband 11 GR 88' '0 135'50 0 1' Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest SG 93'7 117'874 1' ' Bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich der Lohn um Fr. ' Klassenlehrpersonen unterrichten Lektionen (Kompensation Mehraufwand im Arbeitsfeld Schülerinnen und Schüler). SH 90'753 1'10 1' Bei Lehrpersonen ohne Klassenlehrerverantwortung reduziert sich die Entlastung um 1 Lektion. - plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 93' '3 141' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 10'905 1' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 9'836 10'19 14'656 88'000 10' '3 1'011 Auswertung für Deutschschweiz 133'3 160' 1'155 1'09 1' Mittel 91'5 85'410 10' ' ' '9 1' 1' ' 1' ' Seite
24 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Nebenamtl. Lehrkräfte für Berufskunde an Berufsfachschulen 016 NW EDK AG 96'7 11'03 154' BE 96'4 11' ' % 8% 1% - Lehrperson mit Klassenlehrerfunktion: 1 Lektion Entlastung, dual: 1/ Lektion Entlastung - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - Lehrpersonen mit "Eidg. Dipl. Berufsschullehrer/in SIBP" (GK 13/0 BL 79' '105 1' * mit DIK I+II (Grundbildung Meister); * entfällt voraussichtlich ab BS 83' '99 136' ' mit 0 Stunden Berufspädagogik FR 95'9 114'41 136' Angaben für Lehrpersonen mit höchstem Ausbildungsabschluss - Vollpensum Lehrperson für Sport: Lektionen SO 93'516 1'584 1' ' LK 1; Altersentlastung ab 58. Altersjahr VS 96'634 10'79 1' Einstufung hängt von Diplomen und Abteilung ab Auswertung für Region NW EDK Mittel 91' '11 1'691 BKZ 79'873 96'7 108'105 1'584 1'8 154' '007 LU 90'4 1' %.% 4.4% Ausbildung: Höhere Fachprüfung, Lehrbefähigung für nebenamtliche Lehrpersonen NW 89' ' OW 98' ' L16 SZ 95'4 151'788 0 Altersentlastung: 1 Lektion ab dem 58. Altersjahr, Lektionen ab dem 60. Altersjahr und 3 Lektionen ab dem 6. Altersjahr. UR 88' '956 13' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 118' '4 17' Lohn_11: abhängig vom Alter; Dienstjahre: destalter 4 Auswertung für Region BKZ Mittel 96' '697 88' ' ' '4 1'8 13'855 17' Seite
25 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AR 93'1 135'6 168' ' FL GL 89' '888 1' Lohnband 11 GR 95'6 135'798 1' Kanton legt für Subventionierung nur das imum des anrechenbaren Lohnes fest. Die BfS im Kanton Graubünden haben (bis auf zwei Ausnahmen) keine kantonale Trägerschaft. SG 87'4 114'376 1' 1' Laufbahn D SH 90'753 1'10 0 1' Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 93' '3 141' ' keine Altersentlastungen für Lehrbeauftragte ZH 103'3 134'3 155' ' mit höchstmöglichem Abschluss - mit Pensenreduktion ab 57. Altersjahr. Bei einem Teilpensum erfolgt die Reduktion anteilmässig. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 93'335 1' '43 87'4 103'3 114' '6 Auswertung für Deutschschweiz 1' 168'344 1'0 1'000 1' Mittel 93'790 79' '016 11' ' '4 143'8 1'8 17' ' Seite
26 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte an Berufsfachschulen mit eidg. Diplom 016 NW EDK AG BE 96'4 11' ' % 8% 1% keine kantonalen Berufsfachschulen, kaufmännische Richtung - Lehrperson mit Klassenlehrerfunktion: 1 Lektion Entlastung, dual: 1/ Lektion Entlastung - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - Lehrpersonen mit "Eidg. Dipl. Berufsschullehrer/in SIBP" (GK 13/0 BL 91'555 10'354 14' * EHB läuft nicht über den Kanton, KV ist selbstständig; * entfällt voraussichtlich ab BS 89'980 1' ' 33 1' mit 1800 Stunden Berufspädagogik FR 96' '7 141' Angaben für Lehrpersonen mit höchstem Ausbildungsabschluss - Vollpensum Lehrperson für Sport: Lektionen SO 98'04 135' ' ' LK ; Altersentlastung ab 58. Altersjahr VS 96'634 10'79 1' Auswertung für Region NW EDK Mittel 94'774 1'086 1'09 BKZ 89'980 98'04 11' '031 1' ' '007 LU 100' ' %.% 4.4% Ausbildung: Masterabschluss im Fachbereich und Lehrbefähigung Sek II NW 98' ' OW 98' ' SZ 99' '991 0 Altersentlastung: 1 Lektion ab dem 58. Altersjahr, Lektionen ab dem 60. Altersjahr und 3 Lektionen ab dem 6. Altersjahr. UR 104'804 1' ' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 118' '4 17' Lohn_11: abhängig vom Alter; Dienstjahre: destalter 4 Auswertung für Region BKZ Mittel 103'1 147'599 98' '016 1' '4 156' '785 17' Seite
27 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AR 93'1 135'6 168' ' Die Funktion der Klassenlehrperson in der beruflichen Grundbildung resp. der Berufsfachschule Wirtschaft wird mit einem Drittel einer Lektion an das angerechnet. FL GL 95'7 1'870 1' Lohnband 1 GR 106' '788 1' Kanton legt für Subventionierung nur das imum des anrechenbaren Lohnes fest. Die BfS im Kanton Graubünden haben (bis auf zwei Ausnahmen) keine kantonale Trägerschaft. SG 95' ' ' Laufbahn A (Hauptlehrer) SH 97'94 156' ' Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 103'96 1'95 15'8 1 1' Altersentlastung max 3 Lektionen; ab 58 auf Gesuch abhängig von ZH 103'3 134'3 155' ' mit höchstmöglichem Abschluss Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 99' ' '876 93'1 106'886 1'95 135'6 Auswertung für Deutschschweiz 1' '344 1' ' Vollpensum oder Lektionen pro Woche - mit Pensenreduktion ab 57. Altersjahr. Bei einem Teilpensum erfolgt die Reduktion anteilmässig. Mittel 99'3 89' '016 1'1 11' '4 15'816 1'119 17' ' Seite
28 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte an Berufsmaturitätsschulen 016 NW EDK AG BE 10'733 10'5 16' % 8% 1% keine eigentlichen Berufsmaturitätsschulen - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - auch Lehrpersonen für Wirtschaft, Recht, Gesellschaft, Sprachen, Naturwissenschaften BL 98'109 13' ' * * entfällt voraussichtlich ab BS 101'3 134'0 158' FR 99'860 1'19 1' Angaben für Lehrpersonen mit höchstem Ausbildungsabschluss SO 103' ' ' ' LK ; Altersentlastung ab 58. Altersjahr VS 105'41 131'776 15' Auswertung für Region NW EDK Mittel 101'7 1' '664 BKZ 98' '41 10'5 141'758 1'578 16' LU 100' ' %.% 4.4% ' Ausbildung: Masterabschluss im Fachbereich und Lehrbefähigung Sek II zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 1/4 Lektion pro Klasse, Fachmittelschulen 1/ Lektion NW 98' ' OW 98' ' L16 SZ 103'1 164'376 0 Altersentlastung: 1 Lektion ab dem 58. Altersjahr, Lektionen ab dem 60. Altersjahr und 3 Lektionen ab dem 6. Altersjahr. UR 104'804 1' ' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 118' '4 17' Lohn_11: abhängig vom Alter; Dienstjahre: destalter 4 Auswertung für Region BKZ Mittel 104' '599 98' '016 1' '4 158' '785 17' Seite
29 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AR 93'1 135'6 168' ' FL 99' ' Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung GL 10' '585 1' Lohnband 13 Vollpensum: - Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GR 106' '788 1' Kanton legt für Subventionierung nur das imum des anrechenbaren Lohnes fest. Die BfS im Kanton Graubünden haben (bis auf zwei Ausnahmen) keine kantonale Trägerschaft. Schulwochen: / SG 95' ' ' Laufbahn A (Hauptlehrer) SH 97'94 156' Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 111'6 1'0 163' Altersentlastung max 3 Lektionen; ab 58 auf Gesuch abhängig von ZH 110' ' ' ' mit höchstmöglichem Abschluss - mit Pensenreduktion ab 57. Altersjahr. Bei einem Teilpensum erfolgt die Reduktion anteilmässig. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 10' 1'133 16'1 93'1 111'6 134' '834 Auswertung für Deutschschweiz 151' ' ' Mittel 10'631 93'1 118' '990 10'5 156'4 158'665 1' ' ' Seite
30 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Progymnasiale Schulen auf der Sekundarstufe I (Untergymnasium u.ä.) 016 NW EDK AG 88'3 101'63 141'1 4 1' Bezirksschule Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion BL 91'555 1'651 14'579 1' * In BL Sekundarstufe I Niveau P Änderung Lohneinreihung ab , bis dahin gelten folgende Lohnzahlen: 11 DJ: 1'886.-; * entfällt voraussichtlich ab FR 88' '03 131'67 0 1' Vollpensum Lehrperson für Sport, Musik und Bildnerisches Gestalten: Lektionen SO 93'516 1'584 1'4 16 1' LK 1; Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 % VS Progymnasium in Orientierungsschule integriert = Sekundarlehrer I Auswertung für Region NW EDK Mittel 90' '518 1'937 BKZ 88'3 93' '63 1' '67 14'579 LU 100' ' %.% 4.4% 1'086 1'053 1' Ausbildung: Masterabschluss im Fachbereich und Lehrbefähigung Sek II zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 1 Lektion NW 98' ' OW 98' ' Vollpensum Naturlehre Lektionen; L16 UR 104'804 1' ' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 118' '4 17' Schulwochen: /: Löhne inkl. TREZ; Vollpensum bis Lektionen Auswertung für Region BKZ Mittel 104' '599 98' '016 1' '4 156' '785 17' Seite
31 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 105' ' ' Betrifft nur die höchste Besoldungsklasse Schulwochen: / FL 99' '6 1' Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Vollpensum: - Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team. Klassenlehrpersonen Reduktion der Lehrverpflichtung um eine Lektion. Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl GL 10' ' Lohnband 13 GR 95'6 11' ' L 4L Unterricht: - SG 95' ' '708 1' Vollpensum: - / wissenschaftl. / Bildn.Gestalten / Sport / Instumentalunterricht Altersentlastung: Vorbezug ab 58. Altersjahr möglich ZH 110' ' ' mit höchstmöglichem Abschluss Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 101'51 134'1 159'7 95' '590 11' '834 Auswertung für Deutschschweiz 143' ' ' Vollpensum und Unterrichtspensum: Normallektionen je nach Unterrichtsfach,,, - Vollpensum und Unterrichtspensum: Kurzlektionen je nach Unterrichtsfach,,, - der Durchschnitt für das Voll- und Unt Mittel 99'478 88'3 118'016 1' '63 156'4 153' '67 178' ' Seite 31
32 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte an Gymnasien: Sekundarstufe II (Obergymnasium, MAR-Lehrgang) 016 NW EDK AG 103' '6 164' Zahlen gelten für Lehrkräft Obergymnasien, Sportunterricht (VP ), BG (VP ) und BE 10'733 10'5 16' % 8% 1% Musikunterricht (VP ) Instrumentalunterricht (Lohn1 CHF 94'613.00, Lohn11 CHF 109'3.00,.lohn CHF 151'0.00, DJ. 41, VP ), Ausnahmen: In Verbindung mit Proje - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - Vollpensum entspricht durchschnittlichem Wert ( Lektionen im ersten MAR-Jahr, L BL 98'109 13' ' * * entfällt voraussichtlich ab BS 101'3 134'0 158' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 99'860 1'19 1' Vollpensum Lehrperson für Sport, Musik und Bildnerisches Gestalten: Lektionen SO 103' ' ' LK ; Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 % VS 105'41 131'776 15' Auswertung für Region NW EDK Mittel 101'936 1' '1 BKZ 98' '41 119'6 141'758 1' '9 1 1 LU 100' ' %.% 4.4% Vollpensum bei nicht wissenschaftlichen Fächern:.5 Die Zahlen gelten auch für die FMS. Ausbildung: Masterabschluss im Fachbereich und Lehrbefähigung Sek II zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 3. Klasse 1 Lektion, Klasse 1/ Lektion NW 98' ' OW 98' ' Vollpensum Ch, Bi, Ph 1 Lektionen; Vollpensum Sport/HW Lektionen; L16 SZ 103'1 164'376 0 Altersentlastung: 1 Lektion ab dem 58. Altersjahr, Lektionen ab dem 60. Altersjahr und 3 Lektionen ab dem 6. Altersjahr. UR 104'804 1' ' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 118' '4 17' Schulwochen: /; Löhne inkl. TREZ; Vollpensum bis Lektionen Auswertung für Region BKZ Mittel 104' '599 98' '016 1' '4 158' '785 17' Seite 3
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