Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 2016"

Transkript

1 Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung D-EDK GESCHÄFTSSTELLE ZENTRALSTRASSE 18, CH-6003 LUZERN TELEFON +41 (0)

2 Projekt/Geschäft Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Geschäfts-ID Autor/en Titel Lohndatenerhebung der Lehrkräfte, Auswertung 016 Status Dateiname definitiv Auswertungsbericht Lohndatenerhebung 016_def_ docx Version 016 Datum Änderungen Rückmeldungen der Kantone aufgenommen LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 016

3 INHALT 1. ZUM VORLIEGENDEN BERICHT Auftrag und Vorgehen 4 1. Eingeschränkte Vergleichbarkeit der Lohnsysteme 4. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN DATEN 5.1 Personalkategorien 5. Erhobene Daten 6.3 Auswertungen 7 3. DATENTABELLEN 8 Lehrkräfte des Kindergartens 8 Lehrkräfte der Primarstufe (Klassenlehrpersonen) 10 Lehrkräfte der Sekundarschulen (Fächergruppenlehrpersonen) 13 Lehrkräfte der Realschulen (Klassenlehrpersonen) 15 Fachlehrpersonen der Primarstufe (Handarbeit/Hauswirtschaft) 17 Fachlehrpersonen der Sekundarstufe I (Handarbeit/Hauswirtschaft) 19 Lehrkräfte an Kleinklassen der Primarstufe (Schulische Heilpädagogik) 1 Lehrkräfte an Kleinklassen der Sekundarstufe I (Schulische Heilpädagogik) Nebenamtliche Lehrkräfte für Berufskunde an Berufsfachschulen Lehrkräfte an Berufsfachschulen mit eidg. Diplom Lehrkräfte an Berufsmaturitätsschulen Progymnasiale Schulen auf der Sekundarstufe I (Untergymnasium u.a.) 31 Lehrkräfte an Gymnasien: Sekundarstufe II (Obergymnasium, MAR-Lehrgang) 33 LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 016 3

4 1. ZUM VORLIEGENDEN BERICHT 1.1 Auftrag und Vorgehen In diesem Jahr wird zum sechsten Mal die Erhebung über die Lohnsysteme und die Unterrichtspensen der Lehrkräfte in den Deutschschweizer Kantonen durchgeführt. Mit Schreiben vom 5. Januar 016 wurden die Kantone eingeladen, die benötigten Daten mitzuteilen. Die eingegangenen Rückmeldungen wurden erfasst. Eine provisorische Fassung der Auswertung wurde den Kantonen zur Kontrolle zugestellt. An der Methodik der Datenerhebung wurden in diesem Jahr keine Änderungen vorgenommen. 1. Eingeschränkte Vergleichbarkeit der Lohnsysteme Verschiedene Kantone sind in den vergangenen Jahren vom Lohnsystem mit festem Stufenanstieg abgekommen und kennen heute Lohnsysteme mit individueller Lohnentwicklung. Das grenzt die Vergleichbarkeit der erhobenen Daten ein. So teilen verschiedene Kantone mit, dass der ausgewiesene imallohn ein theoretischer Wert ist, der von den Lehrpersonen selten oder gar nicht erreicht werden kann. Die erhobenen Daten sagen nichts über die Lohnentwicklung und den erreichbaren Lebenslohn aus. Bei der Beurteilung der erhobenen Daten sind neben den Faktoren Lohn und Arbeitszeit auch andere Parameter wie die wirtschaftlichen Verhältnisse im Kanton (z.b. Lebenshaltungskosten, Steuern, Sozialleistungen) zu berücksichtigen. Die Kantone weisen die Lehrpersonen nach unterschiedlichen Kriterien den Lohnklassen zu. Insbesondere bei den Lehrpersonen an Berufsfachschulen gibt es teilweise mehr Abstufungen als in dieser Auswertung erfasst. Auch erfolgt die Zuweisung zu den Lohnklassen zum Teil nicht nach der Ausbildung, sondern nach der Art der Schule, an der unterrichtet wird (z.b. kaufmännische Berufsschulen vs. gerwerblich-industrielle Berufsschulen). Diese Unterschiede in den Lohnsystemen schränken die Vergleichbarkeit der erhobenen Daten ein. LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 016 4

5 . ERLÄUTERUNGEN ZU DEN DATEN.1 Personalkategorien Kategorie Lehrkräfte des Kindergartens Lehrkräfte der Primarstufe Lehrkräfte der Sekundarschulen Lehrkräfte der Realschulen Fachlehrpersonen Primarschule Fachlehrperson Sekundarstufe I Lehrkräfte an Kleinklassen der Primarstufe (Schulische Heilpädagogik) Lehrkräfte an Kleinklassen der Sekundarstufe I (Schulische Heilpädagogik) (Nebenamtliche) Lehrkräfte für Berufskunde an Berufsfachschulen Lehrkräfte an Berufsfachschulen, mit Diplom der EHB Lehrkräfte an Berufsmaturitätsschulen Progymnasiale Schulen auf der Sekundarstufe I (Untergymnasium und ähnliche) Lehrkräfte an Gymnasien: Obergymnasien Erläuterungen Lehrkräfte des Kindergartens, die über eine vom Kanton als stufengerecht anerkannte Ausbildung verfügen. Klassenlehrpersonen der Primarstufe, die über eine vom Kanton als stufengerecht anerkannte Ausbildung verfügen. Lehrpersonen der Sekundarschulen (Schulen der Sekundarstufe I mit erweiterten Ansprüchen), die über eine vom Kanton als stufengerecht anerkannte Ausbildung verfügen. Lehrpersonen der Realschulen (Schulen der Sekundarstufe I mit Grundansprüchen), die über eine vom Kanton als stufengerecht anerkannte Ausbildung verfügen. Lehrpersonen, die einzelne Fächer an der Primarschule unterrichten (z.b. Handarbeit). Lehrperson, die einzelne Fächer auf der Sekundarstufe I unterrichtet (z.b. Handarbeit / Hauswirtschaft). Lehrkräfte, die auf der Primarstufe Kleinklassen unterrichten oder andere Aufgaben wahrnehmen, für welche eine Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik vorausgesetzt wird. Lehrkräfte, die auf der Sekundarstufe I Klassen unterrichten oder andere Aufgaben wahrnehmen, für welche eine Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik vorausgesetzt wird. In der Regel nebenamtlich tätige Lehrkräfte für Berufskunde an Berufsfachschulen, die als berufspädagogische Qualifikation über eine Zertifikatsausbildung des EHB oder eine gleichwertige Ausbildung verfügen. Lehrkräfte der Berufsfachschulen, die über ein eidg. anerkanntes Diplom als Lehrperson für die schulische Grundbildung in Berufskunde oder Allgemeinbildung oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss verfügen. Lehrkräfte der Berufsmaturitätsschulen, die über die erforderliche Ausbildung verfügen. Soweit der Lohn nach Ausbildung der Lehrperson differenziert wird, beziehen sich die Angaben auf den höchsten Ausbildungsabschluss. Lehrkräfte an Langzeitgymnasien, die an Klassen unterrichten, welche der Sekundarstufe I ( Untergymnasium ) zugeordnet werden, oder die an progymnasialen Schulformen unterrichten (z.b. Bezirksschulen) Lehrkräfte an Gymnasien, welche an den Klassen der Sekundarstufe II (MAR-Lehrgang, Obergymnasium ) unterrichten. LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 016 5

6 . Erhobene Daten Die Datenerhebung bezieht sich auf den zu Beginn des Kalenderjahres 016 geltenden personalrechtlichen Regelungen der Kantone. Es wurden die Löhne mit Stand Januar 016 erhoben. Soweit bereits beschlossene Änderungen der personalrechtlichen Regelungen mitgeteilt wurden, die im Verlaufe des Kalenderjahres 016 bzw. auf Beginn des Schuljahrs 016/17 in Kraft treten, sind diese neuen Regelungen bereits aufgenommen worden. Daten : Erläuterungen Angegeben ist jeweils der für ein Vollpensum einschliesslich 13. Monatslohn - 1. Jahr Regulärer Anfangslohn für Lehrkräfte mit stufengerechter Ausbildung und ohne andere anrechenbare Berufserfahrung Jahr Lohn, den eine Lehrperson in ihrem 11. Dienstjahr in der Regel bezieht. Dieser Betrag ist nur in Lohnsystemen anzugeben, die über ein definiertes System des Stufenanstiegs verfügen und daher ermöglichen, den Lohn im 11. Dienstjahr zu berechnen. Erlaubt ein Lohnsystem dies nicht, wird das Feld leer gelassen. - maximal imal erreichbarer Lohn für ein Vollpensum (ohne Zulagen für Sonderfunktionen) Dj. max. Vollpensum (100%) Unterricht (Unt.) Sonstiges (Sonst) Lektionsdauer ( ) Schulwochen (Schul-Wo.) Altersentlastung: Dienstjahr, in welchem das Lohnmaximum in der Regel erreicht wird. Bei Lohnsystemen, bei denen diese Zahl nicht definiert ist, wird das Feld leer gelassen. Anzahl bezahlter Lektionen bei einem Vollpensum (Unterrichtslektionen, Präsenzpflichtlektionen und sonstigen Lektionen) Anzahl effektiver Unterrichtslektionen, die bei einem Vollpensum erteilt werden. Anzahl sonstiger bezahlter Lektionen (Verpflichtung zur Teamarbeit, Auffangzeiten, Präsenzpflicht, Entlastungslektionen u.ä.) Dauer einer regulären Unterrichtslektion in uten Anzahl Schulwochen pro Schuljahr Reduktion des Unterrichtspensums ohne Lohnreduktion, die einer Lehrkraft ab einer bestimmten Altersgrenze gewährt wird. Die Angaben beziehen sich auf Lehrkräfte mit einem Vollpensum. Regelungen für Lehrpersonen im Teilpensum werden nicht ausgewiesen. Sofern Kantone solche Regelungen mitgeteilt haben, sind diese unter Bemerkungen vermerkt. -54 Altersentlastung, die im Alter von bis 54 Jahren erstmals gewährt wird Altersentlastung, die im Alter von 55 bis 59 Jahren erstmals gewährt wird Altersentlastung, die im Alter von 60 bis 65 Jahren erstmals gewährt wird. Bemerkungen Ergänzende Hinweise LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 016 6

7 .3 Auswertungen Daten Lektionen pro Jahr (/Jahr) Lohn pro Lektion 1. Jahr max. Erläuterungen Anzahl der Lektionen zu uten pro Jahr, die einem Vollpensum entsprechen. Berechnung: Vollpensum * Lektionsdauer * Schulwochen / Lohn, der auf eine Einzellektion zu uten entfällt. Berechnung: [ im 1. Jahr] / [Lektionen pro Jahr] [imaler ] / [Lektionen pro Jahr] Bei der Berechnung des imallohns pro Lektionen werden allfällige Altersentlastungen nicht berücksichtigt. Bei Altersentlastung ist der imallohn pro Lektion höher. Mittel.. Arithmetischer Mittelwert der Kantone, die zu diesem Datenfeld Angaben ausweisen (leere Felder werden nicht berücksichtigt). Tiefster Wert Höchster Wert LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 016 7

8 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte des Kindergartens 016 NW EDK AG 73'4 84' ' ' Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion BE 73'60 86' ' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - Ab gleiche Gehaltsklasse wie Primarlehrpersonen BL 81' ' '3 1' * Änderung Lohneinreihung ab , bis dahin gelten folgende Lohnzahlen: Anfangslohn , 11 DJ: 97.15,.Lohn: ; * entfällt voraussichtlich ab BS 70'980 94'1 111' ' Kategorie: Kindergarten 1.-. Kl. Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 75'8 94'97 114' ' SO 80' '885 10' ' LK 18 / Wenn Bachelorabschluss, gleicher Lohn wie PL, ansonsten eine LK tiefer (derzeit max. KiGa-Lektionen pro KiGa-Klasse möglich). Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 % VS 76'8 96' ' ' Der Kindergarten gehört nach Harmos zur Primarstufe. Die Lehrpersonen als Lehrkräfte der Primarstufe entlöhnt. Auswertung für Region NW EDK Mittel 76'134 95' '360 BKZ 70'980 81'549 84' ' '101 10' LU 77' ' ' % 4.4% 4.4% NW 70'00 105'859 1' OW 70'00 105'859 1' L9 SZ 68'335 88' '4 0 1' UR 69'697 9'1 104'8 1' /1 3/ 1'151 1'09 1' zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen Lektionen für die Funktion als Klassenlehrperson wird eine Lektion angerechnet Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 71'105 10' '149 1' Schulwochen: /; Löhne inkl. Treue- und Erfahrungszulage (TREZ) von 3/15 MG im 3. DJ bis zu einem vollen MG ab 15. DJ (ML: 15. DJ) Auswertung für Region BKZ Mittel 71'1 94'511 68'335 77'968 88'836 10' ' '8 116'735 1'088 1'0 1' Seite 8

9 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 6'800 8'569 99' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 71'365 95'8 117' ' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um eine Wochenlektion. Der Stufenanstieg kann generell ausgesetzt werden, individuell ist er von den erbrachten Leistungen abhängig. FL 68'479 1'0 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team. Klassenlehrpersonen Reduktion der Lehrverpflichtung um eine Lektion. 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GL 68'00 107'376 1' Vollpensum: In der Regel setzt sich das aus Unterrichtslektionen und GR 60'000 79'800 9' ' ' Präsenzlektionen zusammen. In den Gemeinden gilt folgende Regelung: Klassenlehrperson: +3, Fachlehrperson: +3 Lohnband 8 SG 73'870 97'07 119'3 0 3 Bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich der Lohn um Fr. 1' Klassenlehrpersonen unterrichten Lektionen (Kompensation Mehraufwand im Arbeitsfeld Schülerinnen und Schüler). SH 7'1 115' ' plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 7'6 89' ' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 74'197 90' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 69'311 89'11 111'190 60'000 74'197 79'800 97'07 Auswertung für Deutschschweiz 9'0 1' '195 1'067 1' Mittel 7'011 60'000 81'549 93'0 79' ' '9 9'0 1' '15 1'0 1' Seite 9

10 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte der Primarstufe (Klassenlehrpersonen) 016 NW EDK AG 77'680 88'965 1'7 44 1' Entlastung der Lehrpersonen der Volksschule mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion BE 73'60 86' ' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 81' ' '3 1' * Änderung Lohneinreihung ab , bis dahin gelten folgende Lohnzahlen: Anfangslohn 75'3.-, 11 DJ: 10'499.- ; * entfällt voraussichtlich ab BS 81'4 107'998 1' ' Kategorie: Lehrkräfte der Primarstufe Schuljahr Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion BS 75' ' ' ' Kategorie: Lehrkräfte Kindergarten und Primarstufe Schuljahr Einsatzbereitschaft in 1 bis 5 Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 75'8 94'97 114' ' SO 80' '885 10' ' LK 18 / Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 % (alte und neue PL-Ausb.) VS 76'8 96' ' ' Auswertung für Region NW EDK Mittel 77'947 98'63 118'693 BKZ 73'60 81'549 86' ' '416 1' '147 1'09 1'0 LU 77' ' ' %.% 4.4% zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen Lektionen NW 73' '1 1' Entlastung mit Klassenlehrerfunktion 5./6. Kl. OW 73' '1 1' L10 SZ 75'9 98' '9 1 1' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 UR 74'861 99'115 11'590 1' /1 3/ für die Funktion als Klassenlehrperson wird eine Lektion angerechnet Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 78' '6 1'5 1' Unterrichtspensum: Klasse, 6. Klasse ; im Unterrichtspensum enthaltene Entlastung: Auswertung für Region BKZ Mittel 75'7 103'0 73'710 78'191 98' '6 115' '1 1'5 1'107 1'064 1' Klasse für Klassen LP, 6. Klasse 1 zusätzlich für Übertritt; Löhne inkl. TREZ; Schulwochen: /; Zuschlag für LP an drei- oder mehrklassigen Abteilungen: 3' Seite 10

11 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 75'9 99'13 119' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 71'365 95'8 117' ' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um eine Wochenlektion. Der Stufenanstieg kann generell ausgesetzt werden, individuell ist er von den erbrachten Leistungen abhängig. FL 74' '860 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team. Klassenlehrpersonen Reduktion der Lehrverpflichtung um eine Lektion. 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GL 73'0 115'3 1' Lohnband 9 GR 7'000 95' ' ' Vollpensum Lehrperson: Lektionen (Klassenlehrperson 1 Lektion Entlastung) SG 73'870 97'07 119'3 0 1' Bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich der Lohn um Fr. 1' Klassenlehrpersonen unterrichten Lektionen (Kompensation Mehraufwand im Arbeitsfeld Schülerinnen und Schüler). SH 77'935 1' ' plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 79'319 97'6 119'77 1 1' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 90' '095 1' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 76'5 99'4 1'636 71'365 90'754 95' '095 Auswertung für Deutschschweiz 110'880 1' '19 1'10 1' Mittel 76'810 71'365 90'754 99'631 86' '6 119'0 110'880 1' '154 1'064 1' Seite 11

12 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte der Sekundarschulen (Fächergruppenlehrpersonen) 016 NW EDK AG 88'3 101'63 141'1 4 1' Entlastung der Lehrpersonen der Volksschule mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion BE 86' ' ' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 91'555 1'651 14'579 1' * Änderung Lohneinreihung ab , bis dahin gelten folgende Lohnzahlen: 11 DJ: 1'886.-; * entfällt voraussichtlich ab BS 87' '99 136' ' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 88' '03 131'67 0 1' Vollpensum Lehrperson für Sport, Musik und Bildnerisches Gestalten: Lektionen SO 93'516 1'6 1'4 16 1' LK 1 / Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 90'5 113' ' Auswertung für Region NW EDK Mittel 89' ' '09 BKZ 86'560 93' '491 1'6 131'0 14'579 1' '10 LU 90'4 135'4 0 1' %.% 4.4% zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen Lektionen NW 85'0 1'596 1' Entlastung mit Klassenlehrerfunktion OW 85'410 1'791 1' es gibt in OW nur noch Orientierungsschul-Lehrpersonen; L13 SZ 89' ' 137' ' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 UR 88' '956 13'855 1' /1 3/ für die Funktion als Klassenlehrperson wird eine Lektion angerechnet Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 93'8 1'6 1'9 1' Unterrichtspensum: ; Sonstiges : Entl. / Klassen LP Schulwochen: /; Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 88'7 10'8 85'0 93'8 116' 1'6 134'880 1'596 1'9 1'094 1'064 1' Seite 1

13 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 93'7 1'8 1' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 9' '094 1' 0 1' FL 81'0 149'0 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. GL 88'8 133'3 1' Lohnband 11 GR 8' '060 1'0 0 1' Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team. Klassenlehrpersonen Reduktion der Lehrverpflichtung um eine Lektion. 11. Dj.: Lohnsystem mit in SG 93'7 117'874 1' ' Bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich der Lohn um Fr. ' Klassenlehrpersonen unterrichten Lektionen (Kompensation Mehraufwand im Arbeitsfeld Schülerinnen und Schüler). SH 84' '576 1' Bei Lehrpersonen ohne Klassenlehrerverantwortung reduziert sich die Entlastung um 1 Lektion. - plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 93' '3 141' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 96'168 10' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 89' '470 1'3 81'0 96' '060 1'8 Auswertung für Deutschschweiz 1'0 149'7 1'151 1'09 1' Mittel 89'1 81'0 96' ' '491 1'6 137'418 1'0 149'7 1' ' Seite 13

14 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte der Realschulen (Klassenlehrpersonen) 016 NW EDK AG 88'3 101'63 141'1 4 1' Entlastung der Lehrpersonen der Volksschule mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion BE 86' ' ' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 79' '654 1'8 1' * Änderung Lohneinreihung ab , bis dahin gelten folgende Lohnzahlen: 11 DJ: 108'105. ; * entfällt voraussichtlich ab BS FR 88' '03 131'67 0 1' SO 93'516 1'6 1'4 16 1' LK 1 / Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 80'6 100' ' Auswertung für Region NW EDK Mittel 86'4 108'3 131'8 BKZ 79'873 93' '799 1'6 116'9 141'1 1' '10 LU 90'4 135'4 0 1' %.% 4.4% zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen Lektionen NW 85'0 1'596 1' OW 85'410 1'791 1' es gibt in OW nur noch Orientierungsschul-Lehrpersonen; L13 SZ 87'7 114'0 135'10 1 1' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 / ohne Masterabschluss, ansonsten eine Lohnklasse höher UR 88' '956 13'855 1' /1 3/ für die Funktion als Klassenlehrperson wird eine Lektion angerechnet Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 93'8 1'6 1'9 1' Unterrichtspensum: ; Sonstiges : Entl. / Klassen LP Schulwochen: /; Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 88'448 10'099 85'0 93'8 114'0 1'6 134'447 1'596 1'9 1'08 1'0 1' Seite 14

15 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 93'7 1'8 1' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 9' '094 1' 0 1' Die Funktion der Klassenlehrperson wird mit einer Reduktion der Unterrichtsverpflichtung von einer Lektion pro Schulwoche angerechnet. FL 81'0 149'0 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team. Klassenlehrpersonen Reduktion der Lehrverpflichtung um eine Lektion. 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GL 88'8 133'3 1' Lohnband 11 GR 88' '0 135'50 0 1' Vollpensum Lehrperson: Lektionen (Klassenlehrperson 1 Lektion Entlastung) SG 93'7 117'874 1' ' Bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich der Lohn um Fr. ' Klassenlehrpersonen unterrichten Lektionen (Kompensation Mehraufwand im Arbeitsfeld Schülerinnen und Schüler). SH 84' '576 1' plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 93' '3 141' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 96'168 10' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 90'18 118'800 1'0 81'0 96' '3 1'8 Auswertung für Deutschschweiz 133'3 149'7 1'151 1'09 1' Mittel 88'567 79'873 96' ' '799 1'6 136'11 116'9 149'7 1' ' Seite 15

16 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Fachlehrpersonen Primarstufe (Handarbeit/Hauswirtschaft) 016 NW EDK AG 77'680 88'965 1'7 44 1' Textiles Werken BE 73'60 86' ' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 76'4 98' '681 1' * Monofach; Änderung Lohneinreihung ab , bis dahin gelten folgende Lohnzahlen: Anfangslohn 73'1.55, 11 DJ: 97'.15 ; * entfällt voraussichtlich ab BS 75'949 10' ' ' Textil. Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 70'198 88'7 106' ' SO 80' '885 10' ' LK 18 mit Nachweis Präsenzstudium sonst LK 17 / Wenn Bachelorabschluss, gleicher Lohn wie PL, VS 69'1 86'6 100' ' Auswertung für Region NW EDK Mittel 74'810 94'1 113'647 BKZ 69'1 80'656 86' ' '1 1' '1 1'09 1' ansonsten eine LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. LU 77' ' ' %.% 4.4% NW 73' '1 1' OW 73' '1 1' wie LP der Primarstufe; L10 SZ 75'9 98' '9 0 1' UR 74'861 99'115 11'590 1' /1 3/ Angegebener Lohn mit Handarbeits- und/oder Hauswirtschaftdiplom. Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 78' '6 1'5 1' Schulwochen: /; Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 75'7 103'0 73'710 78'191 98' '6 115' '1 1'5 1'113 1'10 1' Seite 16

17 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 75'9 99'13 119' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 71'365 95'8 117' ' FL 74' ' ' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GL 73'0 115'3 1' Lohnband 9 GR 7'000 95' ' ' SG 71'9 95'1 117'8 0 1' SH 77'935 1' ' plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 7'6 89' ' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 90' '095 1' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 75'564 97'571 11'0 71'365 90'754 89' '095 Auswertung für Deutschschweiz 109'695 1' '187 1'09 1' Mittel 75'369 69'1 90'754 97'1 86' '6 117'33 100'1 1' '148 1'09 1' Seite 17

18 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Fachlehrpersonen Sekundarstufe I (Handarbeit/Hauswirtschaft) 016 NW EDK AG 88'3 101'63 141'1 4 1' Monofach-Lehrpersonen; Lehrpersonen mit Sekundarstufe I-Diplom für mehrere Fächer werden zum Lohn für die Schulstufe bezahlt. BE 86' ' ' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 74'709 10' '3 1' * nur, wenn kein Stufendiplom ; * entfällt voraussichtlich ab BS 81' '765 1' ' Nur Hauswirtschaft. Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 75'8 94'97 114' ' SO 89'0 10' '5 16 1' LK 0 mit Nachweis Präsenzstudium sonst LK 17 / Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 80'6 100' ' Zahlen gelten für Diplomierte (kant. Diplom); für Nicht-Diplomierte gelten die Zahlen Lehrpersonen Primarstufe (Handarbeit/Hauswirtschaft) Auswertung für Region NW EDK Mittel 8' '478 1'584 BKZ 74'709 89'0 94'97 10' ' '1 LU 90'4 135'4 0 1' %.% 4.4% NW 77'3 116'636 1' OW 85'410 1'791 1' wie LP der Sekundarschulen; L13 SZ 86' '856 13'5 0 1' UR 83' '009 1'100 1' /1 3/ ZG 88'111 1'13 1'56 1' Schulwochen: /; Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 85' '33 77'3 90'4 111'009 1'13 1' '636 1'56 1' '18 1'101 1'064 1' Angegebener Lohn mit Handarbeits- und Hauswirtschaftdiplom. Lohn mit Handarbeits- oder Hauswirtschaftsdiplom: 1. Jahr CHF 77' / 11. Jahr CHF 103' / max. CHF 117'09.00 Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum Seite 18

19 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 93'7 1'8 1' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 9' '094 1' 0 1' FL 74' ' ' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GL 77'0 1'7 1' Lohnband 10 GR 8' '060 1'0 0 1' SG 91'7 115'4 136' ' SH 84' ' ' plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 79'319 97'6 119'77 0 1' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 96' ' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 85' ' '1 74'695 96'168 97'6 1'8 Auswertung für Deutschschweiz 119'77 149' '160 1'09 1' Mittel 84'9 74'695 96' '893 94'97 1'8 1'9 114' ' ' ' Seite 19

20 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte an Kleinklassen der Primarstufe (Schulische Heilpädagogik) 016 NW EDK AG 86'147 99' ' ' Entlastung der Lehrpersonen der Volksschule mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion BE 86' ' ' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 85' '7 133'1 31 1' * * entfällt voraussichtlich ab BS 83' ' ' ' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 88' '03 131'67 0 1' SO 93'516 1'6 1'4 16 1' LK 1 / Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 90'5 113' ' ' mit EDK Diplom in schul. Heilpädagogik Auswertung für Region NW EDK Mittel 87' ' '378 BKZ 83'668 93'516 99'195 1'6 131'0 1' '1 1'09 1'16 LU 83'967 1' ' %.% 4.4% zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen Lektionen NW 81'0 1'5 1' OW 81'0 1'51 1' L1 SZ 8' '473 1' ' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 UR 83' '009 1'100 1' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 86'993 11'4 136'101 1' Schulwochen: /; Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 83'3 113' 81'0 86' '473 11'4 1'71 1'51 136'101 1'113 1'10 1' Seite 0

21 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 93'7 1'8 1' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 9' '094 1' 0 1' Keine Kleinklassen. Integration von Schulischer Heilpädagogik in Regelklassen. FL 87' '0 1 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. GL 88'8 133'3 1' Lohnband 11 GR 79' '070 11' ' Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest SG 93'7 117'874 1' ' Bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich der Lohn um Fr. ' Klassenlehrpersonen unterrichten Lektionen (Kompensation Mehraufwand im Arbeitsfeld Schülerinnen und Schüler). SH 84' ' ' Bei Lehrpersonen ohne Klassenlehrerverantwortung reduziert sich die Entlastung um 1 Lektion. - plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 88'4 108' '3 0 1' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 96' ' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 89'0 115' '836 79'000 96' '070 1'8 Auswertung für Deutschschweiz 11' ' '187 1'09 1' Mittel 87'183 79'000 96' '5 99'195 1'6 134'00 11' ' '148 1'09 1' Seite 1

22 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte an Kleinklassen der Sekundarstufe I (Schulische Heilpädagogik) 016 NW EDK AG 88'3 101'63 141'1 4 1' Entlastung der Lehrpersonen der Volksschule mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion BE 86' ' ' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 91'555 1'886 14' ' * * entfällt voraussichtlich ab BS 89'980 1' ' 36 1' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 88' '03 131'67 0 1' SO 93'516 1'6 1'4 16 1' LK 1 / Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 90'5 113' ' mit EDK Diplom in schul. Heilpädagogik Auswertung für Region NW EDK Mittel 89' '187 1'685 BKZ 86'560 93' '491 1'6 131'0 147' 1' '10 LU 93'784 1' ' %.% 4.4% zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen Lektionen NW OW 85'410 1'791 1' L13 SZ 89' ' 137' ' Mit Masterabschluss, ansonsten analog SHP Kindergarten/Primarstufe. Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 UR 88' '956 13'855 1' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 97' '9 1' 1' Schulwochen: /; Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 90'888 1'5 85'410 97' ' 133'9 1'000 1'791 1' 1'108 1'064 1' Seite

23 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 93'7 1'8 1' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 9' '094 1' 0 1' Keine Kleinklassen. Integration von Schulischer Heilpädagogik in Regelklassen. FL 91' '0 1 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. GL 88'8 133'3 1' Lohnband 11 GR 88' '0 135'50 0 1' Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest SG 93'7 117'874 1' ' Bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich der Lohn um Fr. ' Klassenlehrpersonen unterrichten Lektionen (Kompensation Mehraufwand im Arbeitsfeld Schülerinnen und Schüler). SH 90'753 1'10 1' Bei Lehrpersonen ohne Klassenlehrerverantwortung reduziert sich die Entlastung um 1 Lektion. - plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 93' '3 141' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 10'905 1' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 9'836 10'19 14'656 88'000 10' '3 1'011 Auswertung für Deutschschweiz 133'3 160' 1'155 1'09 1' Mittel 91'5 85'410 10' ' ' '9 1' 1' ' 1' ' Seite

24 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Nebenamtl. Lehrkräfte für Berufskunde an Berufsfachschulen 016 NW EDK AG 96'7 11'03 154' BE 96'4 11' ' % 8% 1% - Lehrperson mit Klassenlehrerfunktion: 1 Lektion Entlastung, dual: 1/ Lektion Entlastung - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - Lehrpersonen mit "Eidg. Dipl. Berufsschullehrer/in SIBP" (GK 13/0 BL 79' '105 1' * mit DIK I+II (Grundbildung Meister); * entfällt voraussichtlich ab BS 83' '99 136' ' mit 0 Stunden Berufspädagogik FR 95'9 114'41 136' Angaben für Lehrpersonen mit höchstem Ausbildungsabschluss - Vollpensum Lehrperson für Sport: Lektionen SO 93'516 1'584 1' ' LK 1; Altersentlastung ab 58. Altersjahr VS 96'634 10'79 1' Einstufung hängt von Diplomen und Abteilung ab Auswertung für Region NW EDK Mittel 91' '11 1'691 BKZ 79'873 96'7 108'105 1'584 1'8 154' '007 LU 90'4 1' %.% 4.4% Ausbildung: Höhere Fachprüfung, Lehrbefähigung für nebenamtliche Lehrpersonen NW 89' ' OW 98' ' L16 SZ 95'4 151'788 0 Altersentlastung: 1 Lektion ab dem 58. Altersjahr, Lektionen ab dem 60. Altersjahr und 3 Lektionen ab dem 6. Altersjahr. UR 88' '956 13' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 118' '4 17' Lohn_11: abhängig vom Alter; Dienstjahre: destalter 4 Auswertung für Region BKZ Mittel 96' '697 88' ' ' '4 1'8 13'855 17' Seite

25 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AR 93'1 135'6 168' ' FL GL 89' '888 1' Lohnband 11 GR 95'6 135'798 1' Kanton legt für Subventionierung nur das imum des anrechenbaren Lohnes fest. Die BfS im Kanton Graubünden haben (bis auf zwei Ausnahmen) keine kantonale Trägerschaft. SG 87'4 114'376 1' 1' Laufbahn D SH 90'753 1'10 0 1' Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 93' '3 141' ' keine Altersentlastungen für Lehrbeauftragte ZH 103'3 134'3 155' ' mit höchstmöglichem Abschluss - mit Pensenreduktion ab 57. Altersjahr. Bei einem Teilpensum erfolgt die Reduktion anteilmässig. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 93'335 1' '43 87'4 103'3 114' '6 Auswertung für Deutschschweiz 1' 168'344 1'0 1'000 1' Mittel 93'790 79' '016 11' ' '4 143'8 1'8 17' ' Seite

26 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte an Berufsfachschulen mit eidg. Diplom 016 NW EDK AG BE 96'4 11' ' % 8% 1% keine kantonalen Berufsfachschulen, kaufmännische Richtung - Lehrperson mit Klassenlehrerfunktion: 1 Lektion Entlastung, dual: 1/ Lektion Entlastung - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - Lehrpersonen mit "Eidg. Dipl. Berufsschullehrer/in SIBP" (GK 13/0 BL 91'555 10'354 14' * EHB läuft nicht über den Kanton, KV ist selbstständig; * entfällt voraussichtlich ab BS 89'980 1' ' 33 1' mit 1800 Stunden Berufspädagogik FR 96' '7 141' Angaben für Lehrpersonen mit höchstem Ausbildungsabschluss - Vollpensum Lehrperson für Sport: Lektionen SO 98'04 135' ' ' LK ; Altersentlastung ab 58. Altersjahr VS 96'634 10'79 1' Auswertung für Region NW EDK Mittel 94'774 1'086 1'09 BKZ 89'980 98'04 11' '031 1' ' '007 LU 100' ' %.% 4.4% Ausbildung: Masterabschluss im Fachbereich und Lehrbefähigung Sek II NW 98' ' OW 98' ' SZ 99' '991 0 Altersentlastung: 1 Lektion ab dem 58. Altersjahr, Lektionen ab dem 60. Altersjahr und 3 Lektionen ab dem 6. Altersjahr. UR 104'804 1' ' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 118' '4 17' Lohn_11: abhängig vom Alter; Dienstjahre: destalter 4 Auswertung für Region BKZ Mittel 103'1 147'599 98' '016 1' '4 156' '785 17' Seite

27 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AR 93'1 135'6 168' ' Die Funktion der Klassenlehrperson in der beruflichen Grundbildung resp. der Berufsfachschule Wirtschaft wird mit einem Drittel einer Lektion an das angerechnet. FL GL 95'7 1'870 1' Lohnband 1 GR 106' '788 1' Kanton legt für Subventionierung nur das imum des anrechenbaren Lohnes fest. Die BfS im Kanton Graubünden haben (bis auf zwei Ausnahmen) keine kantonale Trägerschaft. SG 95' ' ' Laufbahn A (Hauptlehrer) SH 97'94 156' ' Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 103'96 1'95 15'8 1 1' Altersentlastung max 3 Lektionen; ab 58 auf Gesuch abhängig von ZH 103'3 134'3 155' ' mit höchstmöglichem Abschluss Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 99' ' '876 93'1 106'886 1'95 135'6 Auswertung für Deutschschweiz 1' '344 1' ' Vollpensum oder Lektionen pro Woche - mit Pensenreduktion ab 57. Altersjahr. Bei einem Teilpensum erfolgt die Reduktion anteilmässig. Mittel 99'3 89' '016 1'1 11' '4 15'816 1'119 17' ' Seite

28 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte an Berufsmaturitätsschulen 016 NW EDK AG BE 10'733 10'5 16' % 8% 1% keine eigentlichen Berufsmaturitätsschulen - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - auch Lehrpersonen für Wirtschaft, Recht, Gesellschaft, Sprachen, Naturwissenschaften BL 98'109 13' ' * * entfällt voraussichtlich ab BS 101'3 134'0 158' FR 99'860 1'19 1' Angaben für Lehrpersonen mit höchstem Ausbildungsabschluss SO 103' ' ' ' LK ; Altersentlastung ab 58. Altersjahr VS 105'41 131'776 15' Auswertung für Region NW EDK Mittel 101'7 1' '664 BKZ 98' '41 10'5 141'758 1'578 16' LU 100' ' %.% 4.4% ' Ausbildung: Masterabschluss im Fachbereich und Lehrbefähigung Sek II zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 1/4 Lektion pro Klasse, Fachmittelschulen 1/ Lektion NW 98' ' OW 98' ' L16 SZ 103'1 164'376 0 Altersentlastung: 1 Lektion ab dem 58. Altersjahr, Lektionen ab dem 60. Altersjahr und 3 Lektionen ab dem 6. Altersjahr. UR 104'804 1' ' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 118' '4 17' Lohn_11: abhängig vom Alter; Dienstjahre: destalter 4 Auswertung für Region BKZ Mittel 104' '599 98' '016 1' '4 158' '785 17' Seite

29 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AR 93'1 135'6 168' ' FL 99' ' Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung GL 10' '585 1' Lohnband 13 Vollpensum: - Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GR 106' '788 1' Kanton legt für Subventionierung nur das imum des anrechenbaren Lohnes fest. Die BfS im Kanton Graubünden haben (bis auf zwei Ausnahmen) keine kantonale Trägerschaft. Schulwochen: / SG 95' ' ' Laufbahn A (Hauptlehrer) SH 97'94 156' Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 111'6 1'0 163' Altersentlastung max 3 Lektionen; ab 58 auf Gesuch abhängig von ZH 110' ' ' ' mit höchstmöglichem Abschluss - mit Pensenreduktion ab 57. Altersjahr. Bei einem Teilpensum erfolgt die Reduktion anteilmässig. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 10' 1'133 16'1 93'1 111'6 134' '834 Auswertung für Deutschschweiz 151' ' ' Mittel 10'631 93'1 118' '990 10'5 156'4 158'665 1' ' ' Seite

30 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Progymnasiale Schulen auf der Sekundarstufe I (Untergymnasium u.ä.) 016 NW EDK AG 88'3 101'63 141'1 4 1' Bezirksschule Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion BL 91'555 1'651 14'579 1' * In BL Sekundarstufe I Niveau P Änderung Lohneinreihung ab , bis dahin gelten folgende Lohnzahlen: 11 DJ: 1'886.-; * entfällt voraussichtlich ab FR 88' '03 131'67 0 1' Vollpensum Lehrperson für Sport, Musik und Bildnerisches Gestalten: Lektionen SO 93'516 1'584 1'4 16 1' LK 1; Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 % VS Progymnasium in Orientierungsschule integriert = Sekundarlehrer I Auswertung für Region NW EDK Mittel 90' '518 1'937 BKZ 88'3 93' '63 1' '67 14'579 LU 100' ' %.% 4.4% 1'086 1'053 1' Ausbildung: Masterabschluss im Fachbereich und Lehrbefähigung Sek II zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 1 Lektion NW 98' ' OW 98' ' Vollpensum Naturlehre Lektionen; L16 UR 104'804 1' ' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 118' '4 17' Schulwochen: /: Löhne inkl. TREZ; Vollpensum bis Lektionen Auswertung für Region BKZ Mittel 104' '599 98' '016 1' '4 156' '785 17' Seite

31 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 105' ' ' Betrifft nur die höchste Besoldungsklasse Schulwochen: / FL 99' '6 1' Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Vollpensum: - Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team. Klassenlehrpersonen Reduktion der Lehrverpflichtung um eine Lektion. Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl GL 10' ' Lohnband 13 GR 95'6 11' ' L 4L Unterricht: - SG 95' ' '708 1' Vollpensum: - / wissenschaftl. / Bildn.Gestalten / Sport / Instumentalunterricht Altersentlastung: Vorbezug ab 58. Altersjahr möglich ZH 110' ' ' mit höchstmöglichem Abschluss Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 101'51 134'1 159'7 95' '590 11' '834 Auswertung für Deutschschweiz 143' ' ' Vollpensum und Unterrichtspensum: Normallektionen je nach Unterrichtsfach,,, - Vollpensum und Unterrichtspensum: Kurzlektionen je nach Unterrichtsfach,,, - der Durchschnitt für das Voll- und Unt Mittel 99'478 88'3 118'016 1' '63 156'4 153' '67 178' ' Seite 31

32 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte an Gymnasien: Sekundarstufe II (Obergymnasium, MAR-Lehrgang) 016 NW EDK AG 103' '6 164' Zahlen gelten für Lehrkräft Obergymnasien, Sportunterricht (VP ), BG (VP ) und BE 10'733 10'5 16' % 8% 1% Musikunterricht (VP ) Instrumentalunterricht (Lohn1 CHF 94'613.00, Lohn11 CHF 109'3.00,.lohn CHF 151'0.00, DJ. 41, VP ), Ausnahmen: In Verbindung mit Proje - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - Vollpensum entspricht durchschnittlichem Wert ( Lektionen im ersten MAR-Jahr, L BL 98'109 13' ' * * entfällt voraussichtlich ab BS 101'3 134'0 158' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 99'860 1'19 1' Vollpensum Lehrperson für Sport, Musik und Bildnerisches Gestalten: Lektionen SO 103' ' ' LK ; Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 % VS 105'41 131'776 15' Auswertung für Region NW EDK Mittel 101'936 1' '1 BKZ 98' '41 119'6 141'758 1' '9 1 1 LU 100' ' %.% 4.4% Vollpensum bei nicht wissenschaftlichen Fächern:.5 Die Zahlen gelten auch für die FMS. Ausbildung: Masterabschluss im Fachbereich und Lehrbefähigung Sek II zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 3. Klasse 1 Lektion, Klasse 1/ Lektion NW 98' ' OW 98' ' Vollpensum Ch, Bi, Ph 1 Lektionen; Vollpensum Sport/HW Lektionen; L16 SZ 103'1 164'376 0 Altersentlastung: 1 Lektion ab dem 58. Altersjahr, Lektionen ab dem 60. Altersjahr und 3 Lektionen ab dem 6. Altersjahr. UR 104'804 1' ' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 118' '4 17' Schulwochen: /; Löhne inkl. TREZ; Vollpensum bis Lektionen Auswertung für Region BKZ Mittel 104' '599 98' '016 1' '4 158' '785 17' Seite 3

Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 2013

Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 2013 Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 013 03.06.013 D-EDK GESCHÄFTSSTELLE ZENTRALSTRASSE 18, CH-6003 LUZERN TELEFON +41 (0)41 00 60 WWW.D-EDK.CH Projekt/Geschäft Lohndatenerhebung der Lehrkräfte

Mehr

Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 2015

Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 2015 Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 015 0.05.015 D-EDK GESCHÄFTSSTELLE ZENTRALSTRASSE 18, CH-6003 LUZERN TELEFON +41 (0)41 00 60 WWW.D-EDK.CH Projekt/Geschäft Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Geschäfts-ID

Mehr

Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 2012

Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 2012 Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 2012 Version 1 / 13.06.2012 D-EDK GESCHÄFTSSTELLE ZENTRALSTRASSE 18, CH-6003 LUZERN TELEFON +41 (0)41 2 00 60 WWW.D-EDK.CH Projekt/Geschäft Lohndatenerhebung

Mehr

Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 2014

Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 2014 Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 014.09.014 D-EDK GESCHÄFTSSTELLE ZENTRALSTRASSE 18, CH-6003 LUZERN TELEFON +41 (0)41 00 60 WWW.D-EDK.CH Projekt/Geschäft Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Geschäfts-ID

Mehr

ANTWORT AUF ANFRAGE A 453. Nummer: A 453 Protokoll-Nr.: 921 09.12.2013 / Bildungs- und Kulturdepartement

ANTWORT AUF ANFRAGE A 453. Nummer: A 453 Protokoll-Nr.: 921 09.12.2013 / Bildungs- und Kulturdepartement Regierungsrat Luzern, 02. September 2014 ANTWORT AUF ANFRAGE A 453 Nummer: A 453 Protokoll-Nr.: 921 Eröffnet: 09.12.2013 / Bildungs- und Kulturdepartement Geschäftsfelder Anfrage Graber Michèle und Mit.

Mehr

1. Erläuterungen zum methodischen Vorgehen

1. Erläuterungen zum methodischen Vorgehen 1. Erläuterungen zum methodischen Vorgehen Die Stundenzahlen des Fremdsprachenunterrichts in der Schweiz wurden in erster Linie aus den Daten der IDES- Umfrage vom Januar 1998 bei den Kantonen ermittelt.

Mehr

Lehrperson für den Heilpädagogischen Kindergarten. Legasthenie- oder Dyskalkulietherapeutin und therapeut Einzel- oder Gruppenunterricht

Lehrperson für den Heilpädagogischen Kindergarten. Legasthenie- oder Dyskalkulietherapeutin und therapeut Einzel- oder Gruppenunterricht Lehrpersonalverordnung Anhang 1 165.117 ANHANG 1 1 Berufliche Tätigkeiten Die Dauer einer Lektionen beträgt 45 Minuten. Lehrperson für den Kindergarten L9 Lehrperson für den Heilpädagogischen Kindergarten

Mehr

(ID 896) Synopse. Änderung Lehrpersonalgesetz per 1. August 2016

(ID 896) Synopse. Änderung Lehrpersonalgesetz per 1. August 2016 Synopse (ID 896) Änderung Lehrpersonalgesetz per. August 206 Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen (Lehrpersonalgesetz) Der Kantonsrat des Kantons

Mehr

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind:

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind: 15 Anhang 1 Bewachung, Sicherheit und Werttransport Kategorie A: Mindestlöhne für Bewachung, Sicherheit und Werttransport Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind: A1 Mitarbeitende

Mehr

Der Bezug dieser Zulagen erfolgt via Arbeitgeber oder direkt von der Ausgleichskasse.

Der Bezug dieser Zulagen erfolgt via Arbeitgeber oder direkt von der Ausgleichskasse. Freitag, den 30. Oktober 9 um 16:13 Uhr Aktualisiert Montag, den 07. März 2016 um 11:08 Uhr KinderFamilienzulagen, Kindergeld in der Schweiz (FZ) Kantonale Ansätze in CHF Der Bezug dieser Zulagen erfolgt

Mehr

Verordnung betreffend Festlegung der Löhne von Lehrpersonen als Aushilfen sowie für Stellvertretungen

Verordnung betreffend Festlegung der Löhne von Lehrpersonen als Aushilfen sowie für Stellvertretungen Löhne für Aushilfslehrpersonen. V 164.50 Verordnung betreffend Festlegung der Löhne von Lehrpersonen als Aushilfen sowie für Stellvertretungen Vom 3. September 003 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Mehr

Bildung und Wissenschaft Neuchâtel 2017

Bildung und Wissenschaft Neuchâtel 2017 5 Bildung und Wissenschaft 47-600 Bildungsstatistik 06 Neuchâtel 07 Schülerinnen und Schüler, 05/6 Primar- und Sekundarstufe I, Sekundarstufe II T Bildungsstufe Total Männer Frauen Staatsangehörigkeit

Mehr

Lohnband: Lehrperson für den Heilpädagogischen Kindergarten. Lehrperson Deutsch für fremdsprachige Kinder

Lohnband: Lehrperson für den Heilpädagogischen Kindergarten. Lehrperson Deutsch für fremdsprachige Kinder Lehrpersonalverordnung Anhang 1 165.117 ANHANG 1 Berufliche Tätigkeiten Die Dauer einer Lektion beträgt 45 Minuten. 1 Lehrperson für den Kindergarten. Die gesamte Unterrichtsverpflichtung von gliedert

Mehr

Einrichtung Kinder- und Ausbildungszulagen

Einrichtung Kinder- und Ausbildungszulagen Einrichtung Kinder- und Ausbildungszulagen Ab 1. Januar 2009 (inkl. Änderungen per 1. Juli 2009 im Kanton Zürich) sind schweizweit die Kinder- und Ausbildungszulagen vereinheitlicht und in vielen Kantonen

Mehr

Änderung des Pensums als Lehrperson

Änderung des Pensums als Lehrperson Änderung des Pensums als Lehrperson Information für Schulverwaltungen, Schulleitungen und Schulpflegen Grundsätzliches Lehrpersonen haben eine Anstellung in Wochenlektionen bzw. Stunden und Minuten pro

Mehr

GFG Gastgewerbliche Fachschule Graubünden

GFG Gastgewerbliche Fachschule Graubünden Hotel- und Gastrofachfrau Hotel- und Gastrofachmann mit integriertem EFZ als Restaurationsfachfrau/-fachmann Programm Programm Wer ist die GFG? Der Schulbetrieb Fragen Das Praktikum Fragen oder Diskussion

Mehr

Im Normallfall werden drei Familienzulagen-Lohnarten benötigt. Die Lohnarten-Nummern entsprechen dem Beispiel-Mandant von Dialogik Lohn:

Im Normallfall werden drei Familienzulagen-Lohnarten benötigt. Die Lohnarten-Nummern entsprechen dem Beispiel-Mandant von Dialogik Lohn: 7.8 Einrichtung Familienzulagen Die Kurzanleitung zur Einrichtung der Familienzulagen ist aufgrund der Vorgaben des Kantons Zürich erstellt. (unter Berücksichtigung der Einführung per 1. Januar 2009 sowie

Mehr

Anhang 1 Unterrichtsverpflichtung und Funktionsstufenzuteilung

Anhang 1 Unterrichtsverpflichtung und Funktionsstufenzuteilung Anhang 1 Unterrichtsverpflichtung und Funktionsstufenzuteilung 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Bei Klassenlehrpersonen von Klassen bis zum Abschluss der obligatorischen Schulpflicht vermindert sich die

Mehr

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche Änderung vom 21. April 2011 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:

Mehr

Vielfältige Ausbildung, vielfältiges Berufsfeld

Vielfältige Ausbildung, vielfältiges Berufsfeld Vielfältige Ausbildung, vielfältiges Berufsfeld Anstellungssituation nach Abschluss des BSc Ernährung & Diätetik Andrea Mahlstein Leiterin Disziplin / Bachelorstudiengang Ernährung und Diätetik Berner

Mehr

Auswertung der Bedarfsanalyse - Lehrpersonen im Fach Informatik / ICT

Auswertung der Bedarfsanalyse - Lehrpersonen im Fach Informatik / ICT Auswertung der Bedarfsanalyse - Lehrpersonen im Fach Informatik / ICT Befragung der Schulleitungen der Mittelschulen in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein Institut für Informatik Einführungstext

Mehr

Küsnacht, 1. Dezember 2016

Küsnacht, 1. Dezember 2016 Küsnacht, 1. Dezember 2016 Folie 2 Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz 9. Dezember 2014 1 Vorwort von Beat Zemp: Folie 3 «Während in der Vergangenheit der Berufsauftrag von Lehrpersonen vor allem

Mehr

Auf zu einem transparenteren Bildungssystem!

Auf zu einem transparenteren Bildungssystem! Schweizer Statistiktage Luzern, 14.-16. 16. November 2007 Auf zu einem transparenteren Bildungssystem! Dr. phil. Sarah Tresch Fachspezialistin Bildungsstatistik Generalsekretariat, Qualitätssicherung und

Mehr

156.95 156.95. Anhang : Funktionskatalog. 401 C.14 Vorschulheilpädagogischer Dienst

156.95 156.95. Anhang : Funktionskatalog. 401 C.14 Vorschulheilpädagogischer Dienst 1 2 1 Anhang : Funktionskatalog (Anhang zum Erlass Verordnung über die Lehrerinnen- Lehrerfunktionen vom 21. Juni 2005, SGS ) 1. Kindergarten 401 A.14 Kindergarten Ausbildungsvoraussetzung: Lehrdiplom/Lehrausweis:

Mehr

25. Januar HarmoS Veränderungen in der Primarstufe Primarstufe Aesch Informationsveranstaltung 1

25. Januar HarmoS Veränderungen in der Primarstufe Primarstufe Aesch Informationsveranstaltung 1 Informationsveranstaltung 25. Januar 2016 HarmoS Veränderungen in der Primarstufe 26.01.2016 Informationsveranstaltung 1 Herzlich willkommen! Barbara Lumina Was nützt Wissen, das nicht gebraucht werden

Mehr

Kanton Zug 412.31. Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen * (Lehrpersonalgesetz)

Kanton Zug 412.31. Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen * (Lehrpersonalgesetz) Kanton Zug 4.3 Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen * (Lehrpersonalgesetz) Vom. Oktober 976 (Stand. August 03) Der Kantonsrat des Kantons Zug,

Mehr

Dipl. Erwachsenenbildnerin, -bildner HF und MAS in Adult and Professional Education (Doppeldiplom)

Dipl. Erwachsenenbildnerin, -bildner HF und MAS in Adult and Professional Education (Doppeldiplom) Anmeldung Dipl. Dozentin, Dozent an höheren Fachschulen bitte die Zulassungsbedingungen der Ausschreibung beachten 1. Studienjahr Ausbildungstag: immer Mittwoch, 8.45 17.15 Kursort Bern Februar 2011 bis

Mehr

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach dreizehn Jahren (Stand 1. Februar 2016)

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach dreizehn Jahren (Stand 1. Februar 2016) Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach dreizehn Jahren (Stand 1. Februar 2016) Die Finanzhilfen des

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 12. Juni 2007 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen

Mehr

Verordnung betreffend Festlegung der Löhne von Lehrpersonen als Aushilfen sowie für Stellvertretungen

Verordnung betreffend Festlegung der Löhne von Lehrpersonen als Aushilfen sowie für Stellvertretungen Löhne für Aushilfslehrpersonen: Verordnung 64.50 Verordnung betreffend Festlegung der Löhne von Lehrpersonen als Aushilfen sowie für Stellvertretungen Vom 3. September 003 (Stand. August 05) Der Regierungsrat

Mehr

Neue Formen von Berufsaufträgen

Neue Formen von Berufsaufträgen Neue Formen von Berufsaufträgen Matthias Weisenhorn, Volksschulamt Zürich, Abteilungsleiter Lehrpersonal Volksschulamt Kanton Zürich Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich Übersicht Situation im Kanton

Mehr

Tabellen mit detaillierter Berechnung zur Bestimmung der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien 1996 2013

Tabellen mit detaillierter Berechnung zur Bestimmung der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien 1996 2013 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Versicherungsaufsicht, August 2014 Tabellen

Mehr

Kantonale Unterschiede im Fremdsprachenunterricht Kosten durch Umzüge zwischen den Kantonen

Kantonale Unterschiede im Fremdsprachenunterricht Kosten durch Umzüge zwischen den Kantonen Am Wasser 1 8304 Wallisellen/Dübendorf T+ 41 43 543 06 37 www.lfp.ch Kantonale Unterschiede im Fremdsprachenunterricht Kosten durch Umzüge zwischen den Kantonen Bericht zuhanden von Lehrerinnen und Lehrer

Mehr

156.95 156.95. Anhang : Funktionskatalog. 401 C.14 Vorschulheilpädagogischer Dienst. Inkrafttreten der letzen Änderung: 23. Januar 2012.

156.95 156.95. Anhang : Funktionskatalog. 401 C.14 Vorschulheilpädagogischer Dienst. Inkrafttreten der letzen Änderung: 23. Januar 2012. 1 2 1 Anhang : Funktionskatalog Inkrafttreten der letzen Änderung: 23. Januar 2012 (Anhang zum Erlass Verordnung über die Lehrerinnen- Lehrerfunktionen vom 21. Juni 2005, SGS ) 1. Kindergarten 401 A.14

Mehr

Richtlinie des Personalamtes betreffend Überführungs- und Ausführungsbestimmungen zu den neuen Modellumschreibungen Unterrichtsfunktionen

Richtlinie des Personalamtes betreffend Überführungs- und Ausführungsbestimmungen zu den neuen Modellumschreibungen Unterrichtsfunktionen Kantonales Personalamt Basel-Landschaft Seite 1 Kanton Basel-Landschaft Kantonales Personalamt Richtlinie des Personalamtes betreffend Überführungs- und Ausführungsbestimmungen zu den neuen Modellumschreibungen

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 360

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 360 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen 15.05.2015 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und

Mehr

Personal- und Besoldungsreglement für die Lehrpersonen an Mittel- und Berufsfachschulen

Personal- und Besoldungsreglement für die Lehrpersonen an Mittel- und Berufsfachschulen Personal- und Besoldungsreglement für die Lehrpersonen an Mittel- und Berufsfachschulen (Vom 5. September 0) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf h, Abs., Abs. Bst. d, 40, 44 und 67 Abs.

Mehr

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach vierzehn Jahren (Stand 1. Februar 2017)

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach vierzehn Jahren (Stand 1. Februar 2017) Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach vierzehn Jahren (Stand 1. Februar 2017) Die Finanzhilfen des

Mehr

Die Öffentlichkeit der Steuerregister

Die Öffentlichkeit der Steuerregister A Allgemeine Angaben Öffentlichkeit der Steuerregister Die Öffentlichkeit der Steuerregister (Stand der Gesetzgebung: 1. Januar 2014) Abteilung Grundlagen / ESTV Bern, 2014 A Allgemeine Angaben -1- Steuerregister

Mehr

Individuelle Prämienverbilligung 2013 im Wallis

Individuelle Prämienverbilligung 2013 im Wallis Individuelle Prämienverbilligung 2013 im Wallis Maurice Tornay, Vorsteher des Departements für Finanzen, Institutionen und Gesundheit Medienorientierung vom 20. Dezember 2012 Überblick über die Methode

Mehr

PBV-Kontrollkampagne 2014: "Online-Shops/Angebote" Ergebnisse

PBV-Kontrollkampagne 2014: Online-Shops/Angebote Ergebnisse PBV-Kontrollkampagne 2014: "Online-Shops/Angebote" Ergebnisse Kontrollierte Branchen Sportartikel Mode, Bekleidung Haushaltartikel Elektronische Geräte Möbel, Einrichtungen Weinhandel Lebensmittel Kosmetika

Mehr

Wegfall der minimalen Unterrichtsverpflichtung für Schulleitende

Wegfall der minimalen Unterrichtsverpflichtung für Schulleitende Wegfall der minimalen Unterrichtsverpflichtung für Schulleitende 1. Rechtsgrundlage 1 Lehrpersonalgesetz Der bisherige 6 Abs. 1 Lehrpersonalgesetz bezüglich minimaler Unterrichtsverpflichtung für Schulleitende

Mehr

Ergänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Lehrpersonen an Berufs- und Weiterbildungszentren*

Ergänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Lehrpersonen an Berufs- und Weiterbildungszentren* Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen. Ergänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Lehrpersonen an Berufs- und Weiterbildungszentren* vom 8. März 005 (Stand. Oktober 0) Die Regierung erlässt

Mehr

Projekt «Zukunft HMS» Evaluation der Erarbeitungsphase: Zwischenergebnisse

Projekt «Zukunft HMS» Evaluation der Erarbeitungsphase: Zwischenergebnisse Maitagung der Berufsbildung Kursaal Bern, 25. Mai 2011 Projekt «Zukunft HMS» Evaluation der Erarbeitungsphase: Zwischenergebnisse Dr. Dora Fitzli, Ladina Rageth Ziele der Evaluation Evaluation des Konzepts

Mehr

Reglement über die Anstellung und Weiterbildung der Lehrpersonen (AWR RB ); Änderung

Reglement über die Anstellung und Weiterbildung der Lehrpersonen (AWR RB ); Änderung Reglement über die Anstellung und Weiterbildung der Lehrpersonen (AWR RB 10.1224); Änderung Altdorf, 27. Februar 2013 BKD.2013-0047 INHALTSVERZEICHNIS 1 Ausgangslage... 2 2 Erläuterung zu den beantragten

Mehr

Anstellung und Unterrichtspensum im Kindergarten, Informationsschreiben

Anstellung und Unterrichtspensum im Kindergarten, Informationsschreiben DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule Sektion Organisation 15. Januar 2014 Anstellung und Unterrichtspensum im Kindergarten, Informationsschreiben Seit Beginn des Schuljahrs 2013/14

Mehr

Weniger Aufwandbesteuerte aber höhere Erträge in den Kantonen

Weniger Aufwandbesteuerte aber höhere Erträge in den Kantonen Weniger Aufwandbesteuerte aber höhere Erträge in den Kantonen Medienmitteilung Bern, 26. Mai 2015. Ende 2014 wurden in der Schweiz 5 382 Steuerpflichtige nach dem Aufwand besteuert. In den letzten beiden

Mehr

Fachbericht Stundentafel

Fachbericht Stundentafel Fachbericht Stundentafel Version 1.0 / 11.06.2013 D-EDK GESCHÄFTSSTELLE ZENTRALSTRASSE 18, CH-6003 LUZERN TELEFON +41 (0)41 226 00 60 WWW.D-EDK.CH Projekt/Geschäft Stundentafel Geschäfts-ID Autor/en Titel

Mehr

Besoldung: Einreihung von Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste an den Volksschulen ab 1. August 2016

Besoldung: Einreihung von Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste an den Volksschulen ab 1. August 2016 Dienststelle Volksschulbildung RICHTLINIEN Besoldung: Einreihung von Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste an den Volksschulen ab. August 206 Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen und

Mehr

Bildung und Wissenschaft Ausgabe Bildungsinstitutionen. Neuchâtel 2015

Bildung und Wissenschaft Ausgabe Bildungsinstitutionen. Neuchâtel 2015 15 Bildung und Wissenschaft 1556-1500 Ausgabe 2015 Bildungsinstitutionen Neuchâtel 2015 Auskunft: Statistik der Bildungsinstitutionen: schulstat@bfs.admin.ch Weitere Informationen zu den verschiedenen

Mehr

Stagnation des Stipendienbetrags, weniger Ausgaben für Darlehen

Stagnation des Stipendienbetrags, weniger Ausgaben für Darlehen Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 28.11.26, 9:15 15 Bildung und Wissenschaft Nr. 35-612-5 Kantonale Stipendien und Darlehen 25 Stagnation

Mehr

Lohneinreihungen Lehrpersonen

Lohneinreihungen Lehrpersonen (SB Nr. 9, 6.5.11) Besoldungen Lohneinreihungen Lehrpersonen Neue Ausbildungen und strukturelle Reformen machten eine Überprüfung der Einreihung der Lehrpersonen in das Lohnsystem notwendig. Die neue Einreihungssystematik

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen 10.07.2013 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und

Mehr

Elterninformation Integrierte Sekundarschule der Stadt Luzern

Elterninformation Integrierte Sekundarschule der Stadt Luzern Elterninformation Integrierte Sekundarschule der Stadt Luzern Elterninformation Sekundarschule Seit August 2016 führt die Volksschule der Stadt Luzern das Modell der Integrierten Sekundarschule. Was ist

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 232

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 232 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 31. Juli 2008 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen

Mehr

Kanton Aargau / RSA-Liste, gültig vom bis

Kanton Aargau / RSA-Liste, gültig vom bis Kanton Aargau / RSA-Liste, gültig vom 1.8.2006 bis 31.7.2007 Gültig ab BE BL BS FR LU SO ZH 7.1 Kindergärten 7.1 Kindergarten Abtwil/Freiamt VZ 4 5 770 1.8.02 --- --- --- --- --- --- 7.2 Volksschule 7.2

Mehr

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015)

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015) Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015) Insgesamt konnten in den 12 Jahren seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes 2 676 Gesuche bewilligt werden.

Mehr

A1. Schultyp, Schulstufe oder Unterrichtsbereich

A1. Schultyp, Schulstufe oder Unterrichtsbereich 1 430.251.0-A1 Anhang 1 zu Artikel 27 (Stand 01.08.2014) Gehaltsklassen Schultyp, Schulstufe oder Unterrichtsbereich Gehaltsklasse Basisstufe und Cycle élémentaire 6 Kindergarten 6 Primarstufe 6 Sekundarstufe

Mehr

Lehrerbesoldung. Kurs für Gemeinde- und Bezirkskassiere/-kassierinnen, vszgb. Urs Bucher, Vorsteher AVS Nicole Ehrler, Sachbearbeiterin AVS

Lehrerbesoldung. Kurs für Gemeinde- und Bezirkskassiere/-kassierinnen, vszgb. Urs Bucher, Vorsteher AVS Nicole Ehrler, Sachbearbeiterin AVS Lehrerbesoldung Kurs für Gemeinde- und Bezirkskassiere/-kassierinnen, vszgb Referenten: Urs Bucher, Vorsteher AVS Nicole Ehrler, Sachbearbeiterin AVS Rothenthurm, Mittwoch, 27. Mai 2015 Übersicht Lohntabellen

Mehr

Steuerertragsentwicklung im Kanton Luzern und in den Luzerner Gemeinden

Steuerertragsentwicklung im Kanton Luzern und in den Luzerner Gemeinden im Kanton Luzern und in den Luzerner Gemeinden Gutachten «Steuererträge»für die K5-Gemeinden Prof. Dr. Christoph Schaltegger Universität St. Gallen und Universität Luzern Beatrice Mäder Universität St.

Mehr

Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft Verlängerung und Änderung

Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft Verlängerung und Änderung Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen Arbeitsmarktaufsicht Bericht über die Ergebnisse

Mehr

Statistische Auswertung LAP 2012

Statistische Auswertung LAP 2012 An die Mitglieder der Prüfungskommission OKGT Statistische Auswertung LAP 2012 1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis... 1 2. Einleitung... 2 3. Zusammensetzung der Teilnehmer... 3 4. Gesamtübersicht

Mehr

Unter Spardruck: Kantonale Prämienverbilligungen

Unter Spardruck: Kantonale Prämienverbilligungen Politikstudien Forschung Beratung I N T E R F A C E Unter Spardruck: Kantonale Prämienverbilligungen Dr. Oliver Bieri Helen Amberg, MA Economics Interface Politikstudien Forschung Beratung Seidenhofstrasse

Mehr

Gewerbliche KMU-Bürgschaften: Eine Finanzdienstleistung für KMU

Gewerbliche KMU-Bürgschaften: Eine Finanzdienstleistung für KMU Gewerbliche KMU-Bürgschaften: Eine Finanzdienstleistung für KMU Definition gewerbliche Bürgschaft Garantie für Bankdarlehen oder -kredit zu Gunsten eines KMU Keine Direktvergabe durch BG Mitte Finanzierung

Mehr

Besoldung: Einreihung von Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste an den Volksschulen

Besoldung: Einreihung von Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste an den Volksschulen Besoldung: Einreihung von Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste an den Volksschulen Richtlinien zum Vollzug (gültig ab 1. August 2014) Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen und die

Mehr

LEHRPLAN VOLKSSCHULE APPENZELL I. RH. : STUNDENTAFELN

LEHRPLAN VOLKSSCHULE APPENZELL I. RH. : STUNDENTAFELN LEHRPLAN VOLKSSCHULE APPENZELL I. RH. : STUNDENTAFELN 23. Januar 207-2 Stundentafeln Die Stundentafeln sind ein wichtiges Steuerungsinstrument. Die Kantone legen diese in eigener Autonomie fest. Gemäss

Mehr

Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 11. März 2012

Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 11. März 2012 Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 11. März 2012 (Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!»; Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 251

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 251 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 10. Juni 2009 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen

Mehr

Berufsbegleitende Diplomstudiengänge

Berufsbegleitende Diplomstudiengänge Primar- und Sekundarstufe I Grundsätzliches Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat zusammen mit der Schulleitung der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) die Rahmenbedingungen für die Nachqualifikation

Mehr

Lektionentafel für die Volksschule 2017/2018

Lektionentafel für die Volksschule 2017/2018 Abteilung von 16-24 Kindern: mindestens 14 Lektionen Abteilung von weniger als 16 Kindern: mindestens 12 Lektionen Abteilung von 16-24 Kindern: mindestens 22 Lektionen Abteilung von weniger als 16 Kindern:

Mehr

Öffentliche Statistik Gebäude- und Wohnungsstatistik (Erhebung GWS) Jahr 2014 Zusammenfassung. KASF - Mai 2016

Öffentliche Statistik Gebäude- und Wohnungsstatistik (Erhebung GWS) Jahr 2014 Zusammenfassung. KASF - Mai 2016 Departement für Finanzen und Institutionen Kantonales Amt für Statistik und Finanzausgleich () Office cantonal de statistique et de péréquation (OCSP) Öffentliche Statistik Gebäude- und Wohnungsstatistik

Mehr

Altersentlastung für Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste der Volksschule

Altersentlastung für Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste der Volksschule Altersentlastung für Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste der Volksschule Weisung ab Schuljahr 2013/14 Diese Weisung gilt für Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste mit

Mehr

Welche Kompetenzen für die künftigen Berufslernenden?

Welche Kompetenzen für die künftigen Berufslernenden? Welche Kompetenzen für die künftigen Berufslernenden? Dr. Christoph Mylaeus-Renggli, D-EDK Geschäftsleiter Swissmem Berufsbildungstage 2016 D-EDK ÜBERBLICK Wozu soll der Lehrplan 21 gut sein? Kompetenzen?

Mehr

Maturitätsschulen, Maturitäten

Maturitätsschulen, Maturitäten , Maturitäten Die Sekundarstufe II ist in allgemeinbildende und in berufsbildende Züge aufgeteilt. Die wichtigsten Typen der allgemeinbildende Schulen sind die Maturitätschulen und die Fachmittelschulen

Mehr

Lektionentafeln für die Sekundarstufe I der Volksschulen des Kantons Graubünden

Lektionentafeln für die Sekundarstufe I der Volksschulen des Kantons Graubünden Lektionentafeln für die Sekundarstufe I der Volksschulen des Kantons Graubünden Gestützt auf Art. 29 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) vom 21. März 2012 von der Regierung

Mehr

bonus.ch zum Thema Krankenkassenprämien 2016: mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 6.5% bestätigt sich der Trend

bonus.ch zum Thema Krankenkassenprämien 2016: mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 6.5% bestätigt sich der Trend bonus.ch zum Thema Krankenkassenprämien 2016: mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 6.5% bestätigt sich der Trend Kurz vor der offiziellen Veröffentlichung der Krankenversicherungsprämien für 2016

Mehr

Informationsabend. Übertrittsverfahren Primar SEK I Schularten der Sekundarstufe I. 26. Oktober 2016

Informationsabend. Übertrittsverfahren Primar SEK I Schularten der Sekundarstufe I. 26. Oktober 2016 Informationsabend Übertrittsverfahren Primar SEK I Schularten der Sekundarstufe I 26. Oktober 2016 Programm des heutigen Abends 1. Begrüssen, Vorstellen der Teilnehmenden R. Fässler Ziele des heutigen

Mehr

Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Anstellung und Lohn der städtischen Volksschullehrerinnen und Volksschullehrer (ASVL)

Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Anstellung und Lohn der städtischen Volksschullehrerinnen und Volksschullehrer (ASVL) 177.501 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Anstellung und Lohn der städtischen Volksschullehrerinnen und Volksschullehrer (ASVL) Stadtratsbeschluss vom 12. Juni 2002 (845) mit Änderung bis

Mehr

Die Fakten zum demografischen Wandel

Die Fakten zum demografischen Wandel Die Fakten zum demografischen Wandel Chefökonom Demografischer Wandel und «AHVplus» Wie passt das zusammen? HKBB, Basel, 30. August 2016 Die Fakten zum demografischen Wandel Die demografische Lage der

Mehr

Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen / Sargans. Gymnasiale Matura. Realität oder Imagination? Seerose mit Spiegelung

Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen / Sargans. Gymnasiale Matura. Realität oder Imagination? Seerose mit Spiegelung Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen / Sargans Gymnasiale Matura Realität oder Imagination? Seerose mit Spiegelung Lehrgänge Die ISME bietet an ihren beiden Schulorten St.Gallen und

Mehr

Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014)

Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) Kanton Bern Medienkonferenz vom 14. März 2013 Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) Folie 1 Information zum Projekt Angebots- und Strukturüberprüfung 2014 (ASP 2014) Abschluss Phase 2 Bern, 14.

Mehr

Altersentlastung für Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste der kommunalen Volksschulen ab Schuljahr 2017/18

Altersentlastung für Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste der kommunalen Volksschulen ab Schuljahr 2017/18 Dienststelle Volksschulbildung WEISUNG Altersentlastung für Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste der kommunalen Volksschulen ab Schuljahr 2017/18 Diese Weisung gilt für Lehrpersonen und

Mehr

Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen

Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Lehrpersonal 2. März 2015 1/6 Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen 1. Grundsätze Lehrpersonen, die an einer IF-Stelle, an einer Einschulungsklasse,

Mehr

Untersuchungen zum Salzgehalt im Schweizer Brot

Untersuchungen zum Salzgehalt im Schweizer Brot Untersuchungen zum Salzgehalt im Schweizer Brot 31. Ernährungsplattform Bern, 22. Oktober 2015 Agenda 1. Hintergrund und Zielsetzung 2. Vorgehensweise 3. Ergebnisse 4. Fazit 1. Hintergrund und Zielsetzung

Mehr

PPP (Philosophie, Pädagogik, Psychologie) in die Maturitätsausbildung. PPP (philosophie, pédagogie, psychologie) dans les écoles de maturité

PPP (Philosophie, Pädagogik, Psychologie) in die Maturitätsausbildung. PPP (philosophie, pédagogie, psychologie) dans les écoles de maturité PPP (, Pädagogik, Psychologie) in die Maturitätsausbildung PPP (, pédagogie, psychologie) dans les écoles de maturité 2007-2008 Quellen: Lehrplänen, Stundentafeln, Website der Kantone und der Maturitätsschulen

Mehr

Unterstützung der Klassenlehrperson: Einsatzmodelle für den Kindergarten, die Basisstufe und die 1. und 2 Primarklasse

Unterstützung der Klassenlehrperson: Einsatzmodelle für den Kindergarten, die Basisstufe und die 1. und 2 Primarklasse Dienststelle Volksschulbildung Unterstützung der Klassenlehrperson: Einsatzmodelle für den Kindergarten, die Basisstufe und die 1. und Primarklasse Mit der Wochenstundentafel 017 ergeben sich für Kindergarten,

Mehr

Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung (MBVO) 14

Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung (MBVO) 14 Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung (MBVO). Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung (MBVO) (vom 7. April 999) Der Regierungsrat beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen. Diese Verordnung regelt

Mehr

Fall Kurzform Interviews Bern LMK Mitglied der kantonalen Lehrplan- und Lehrmittelkommission

Fall Kurzform Interviews Bern LMK Mitglied der kantonalen Lehrplan- und Lehrmittelkommission Anhang Anhang Anhang A Verzeichnis der Interviewpartner Die Liste der Interviewpartnerinnen und -partner ist nach den Fallanalysen und den dort verwendeten Kurzformen gruppiert. Sie enthält Angaben zum

Mehr

Verordnung über die Besoldung der Volksschullehrpersonen und Kindergartenlehrpersonen im Kanton Graubünden (LBV) 1)

Verordnung über die Besoldung der Volksschullehrpersonen und Kindergartenlehrpersonen im Kanton Graubünden (LBV) 1) 41.080 Verordnung über die Besoldung der Volksschullehrpersonen und Kindergartenlehrpersonen im Kanton Graubünden (LBV) 1) Gestützt auf Art. 50 und 76 Ziff. 4 des Schulgesetzes ) vom Grossen Rat erlassen

Mehr

Medienkonferenz des alv. AFP und die Folgen für die Schule Aargau

Medienkonferenz des alv. AFP und die Folgen für die Schule Aargau Medienkonferenz des alv AFP 2017-20 und die Folgen für die Schule Aargau Begrüssung Abbaumassnahmen im Sanierungspaket Bildungsbereich Personalbereich Lohnentwicklung und die Folgen Reaktion des alv alv

Mehr

Willkommen zur Elterninformation Übertritt

Willkommen zur Elterninformation Übertritt Willkommen zur Elterninformation Übertritt 23. August 2016 Übertrittsverfahren ab der 5./6. Klasse Oberstufe in Zuchwil Sekundarstufe P Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Sandro Rossetti Übertrittskoordinator

Mehr

Bildung und Wissenschaft Bildungsinstitutionen. Neuchâtel 2016

Bildung und Wissenschaft Bildungsinstitutionen. Neuchâtel 2016 15 Bildung und Wissenschaft 1556-1600 Bildungsinstitutionen Ausgabe 2016 Neuchâtel 2016 Herausgeber: Auskunft: Redaktion: Inhalt: Reihe: Themenbereich: Originaltext: Übersetzung: Layout: Grafiken: Titelseite:

Mehr

Argumentarium zur Aargauischen Volksinitiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle

Argumentarium zur Aargauischen Volksinitiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle Argumentarium zur Aargauischen Volksinitiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle Was will Initiative? Die Initiative will, dass Haushalte mehr als 10% ihres Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben,

Mehr

Kooperative Oberstufe

Kooperative Oberstufe Direktion für Bildung und Kultur Amt für gemeindliche Schulen Kooperative Oberstufe Kooperative Oberstufe Kanton Zug Die kooperative Oberstufe (Korst) mit verschiedenen Schularten und leistungsdifferenzierten

Mehr

Modell zur Berechnung des verfügbaren Einkommens

Modell zur Berechnung des verfügbaren Einkommens Institut für Politikstudien I N T E R F A C E Modell zur Berechnung des verfügbaren Einkommens Dr. Oliver Bieri, Interface Politikstudien PD Dr. Andreas Balthasar, Interface Politikstudien Luzern 15. November,

Mehr

Von der 6. Primarklasse in die

Von der 6. Primarklasse in die Von der 6. Primarklasse in die Sekundarstufe I 5. 6. 1. 2. 3. Primarstufe Sekundarstufe I 2006 Amt für Volksschulbildung des Kantons Luzern Übersicht: Sekundarschule Eschenbach 1. Übertritt an die Sekundarstufe

Mehr

Anhang II. zum Regionalen Schulabkommen Zentralschweiz. der Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern und Zug. gültig ab 1.

Anhang II. zum Regionalen Schulabkommen Zentralschweiz. der Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern und Zug. gültig ab 1. Anhang II zum Regionalen Schulabkommen Zentralschweiz der Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern und Zug gültig ab 1. August 2016 Beschluss der BKZ vom 21.1.2016 (ersetzt den Anhang vom 1. August

Mehr

Evaluation Fremdsprachen BKZ

Evaluation Fremdsprachen BKZ Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ) Medienkonferenz vom 18.3.2016 in Luzern Evaluation Fremdsprachen BKZ Kurz-Präsentation zentraler Resultate Elisabeth Peyer, Thomas Studer 1 A Kompetenz-Vergleiche

Mehr

Richtlinien zur Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen

Richtlinien zur Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen Studiengang Sekundarstufe II Richtlinien zur Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen. Lehre Weiterbildung Forschung Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 3 2 Zuständigkeit und Gesuch 3 3 Grundsätze

Mehr