Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 2013

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1 Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung D-EDK GESCHÄFTSSTELLE ZENTRALSTRASSE 18, CH-6003 LUZERN TELEFON +41 (0)

2 Projekt/Geschäft Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Geschäfts-ID Autor/en Titel Lohndatenerhebung der Lehrkräfte, Auswertung 013 Status Dateiname Definitive Fassung Auswertungsbericht Lohndatenerhebung 013 def docx Version 013 Datum Änderungen Korrektur SZ LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG

3 INHALT 1. ZUM VORLIEGENDEN BERICHT Auftrag und Vorgehen 4 1. Eingeschränkte Vergleichbarkeit der Lohnsysteme 4. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN DATEN 5.1 Personalkategorien: 5. Erhobene Daten 6.3 Auswertungen 7 3. DATENTABELLEN 8 LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG

4 1. ZUM VORLIEGENDEN BERICHT 1.1 Auftrag und Vorgehen In diesem Jahr wird zum dritten Mal die Erhebung über die Lohnsysteme und die Unterrichtspensen der Lehrkräfte in den Deutschschweizer Kantonen durchgeführt. Mit Schreiben vom 18. Januar 01 wurden die Kantone eingeladen, die benötigten Daten mitzuteilen. Die eingegangenen Rückmeldungen wurden erfasst. Eine provisorische Fassung der Auswertung wurde den Kantonen zur Kontrolle zugestellt. An der Methodik der Datenerhebung wurden in diesem Jahr keine Änderungen vorgenommen. 1. Eingeschränkte Vergleichbarkeit der Lohnsysteme Verschiedene Kantone sind in den vergangenen Jahren vom Lohnsystem mit festem Stufenanstieg abgekommen und kennen heute Lohnsysteme mit individueller Lohnentwicklung. Das grenzt die Vergleichbarkeit der erhobenen Daten ein. So teilen verschiedene Kantone mit, dass der ausgewiesene imallohn ein theoretischer Wert ist, der von den Lehrpersonen selten oder gar nicht erreicht werden kann. Die erhobenen Daten sagen nichts über die Lohnentwicklung und den erreichbaren Lebenslohn aus. Bei der Beurteilung der erhobenen Daten sind neben den Faktoren Lohn und Arbeitszeit auch andere Parameter wie die wirtschaftlichen Verhältnisse im Kanton (z.b. Lebenshaltungskosten, Steuern, Sozialleistungen) zu berücksichtigen. Die Kantone weisen die Lehrpersonen nach unterschiedlichen Kriterien den Lohnklassen zu. Insbesondere bei den Lehrpersonen an Berufsfachschulen gibt es teilweise mehr Abstufungen als in dieser Auswertung erfasst. Auch erfolgt die Zuweisung zu den Lohnklassen zum Teil nicht nach der Ausbildung, sondern nach der Art der Schule, an der unterrichtet wird (z.b. kaufmännische Berufsschulen vs. gerwerblich-industrielle Berufsschulen). Diese Unterschiede in den Lohnsystemen schränken die Vergleichbarkeit der erhobenen Daten ein. LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG

5 . ERLÄUTERUNGEN ZU DEN DATEN.1 Personalkategorien: Kategorie Lehrkräfte des Kindergartens Lehrkräfte der Primarstufe Lehrkräfte der Sekundarschulen Lehrkräfte der Realschulen Fachlehrpersonen Primarschule Fachlehrperson Sekundarstufe I Lehrkräfte an Kleinklassen der Primarstufe (Schulische Heilpädagogik) Lehrkräfte an Kleinklassen der Sekundarstufe I (Schulische Heilpädagogik) (Nebenamtliche) Lehrkräfte für Berufskunde an Berufsfachschulen Lehrkräfte an Berufsfachschulen, mit Diplom der EHB Lehrkräfte an Berufsmaturitätsschulen Progymnasiale Schulen auf der Sekundarstufe I (Untergymnasium und ähnliche) Lehrkräfte an Gymnasien: Obergymnasien Erläuterungen Lehrkräfte des Kindergartens, die über eine vom Kanton als stufengerecht anerkannte Ausbildung verfügen. Klassenlehrpersonen der Primarstufe, die über eine vom Kanton als stufengerecht anerkannte Ausbildung verfügen. Lehrpersonen der Sekundarschulen (Schulen der Sekundarstufe I mit erweiterten Ansprüchen), die über eine vom Kanton als stufengerecht anerkannte Ausbildung verfügen. Lehrpersonen der Realschulen (Schulen der Sekundarstufe I mit Grundansprüchen), die über eine vom Kanton als stufengerecht anerkannte Ausbildung verfügen.. Lehrpersonen, die einzelne Fächer an der Primarschule unterrichten (z.b. Handarbeit).. Lehrperson, die einzelne Fächer auf der Sekundarstufe I unterrichtet (z.b. Handarbeit / Hauswirtschaft). Lehrkräfte, die auf der Primarstufe Kleinklassen unterrichten oder andere Aufgaben wahrnehmen, für welche eine Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik vorausgesetzt wird. Lehrkräfte, die auf der Sekundarstufe I Klassen unterrichten oder andere Aufgaben wahrnehmen, für welche eine Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik vorausgesetzt wird. In der Regel nebenamtlich tätige Lehrkräfte für Berufskunde an Berufsfachschulen, die als berufspädagogische Qualifikation über eine Zertifikatsausbildung des EHB oder eine gleichwertige Ausbildung verfügen. Lehrkräfte der Berufsfachschulen, die über ein eidg. anerkanntes Diplom als Lehrperson für die schulische Grundbildung in Berufskunde oder Allgemeinbildung oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss verfügen. Lehrkräfte der Berufsmaturitätsschulen, die über die erforderliche Ausbildung verfügen. Soweit der Lohn nach Ausbildung der Lehrperson differenziert wird, beziehen sich die Angaben auf den höchsten Ausbildungsabschluss. Lehrkräfte an Langzeitgymnasien, die an Klassen unterrichten, welche der Sekundarstufe I ( Untergymnasium ) zugeordnet werden, oder die an progymnasialen Schulformen unterrichten (z.b. Bezirksschulen) Lehrkräfte an Gymnasien, welche an den Klassen der Sekundarstufe II (MAR-Lehrgang, Obergymnasium ) unterrichten. LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG

6 . Erhobene Daten Die Datenerhebung bezieht sich auf den zu Beginn des Kalenderjahres 013 geltenden personalrechtlichen Regelungen der Kantone. Es wurden die Löhne mit Stand Januar 013 erhoben. Soweit bereits beschlossene Änderungen der personalrechtlichen Regelungen mitgeteilt wurden, die im Verlaufe des Kalenderjahres 013 bzw. auf Beginn des Schuljahrs 013/14 in Kraft treten, sind diese neuen Regelungen bereits aufgenommen worden. Daten Erläuterungen : Angegeben ist jeweils der für ein Vollpensum einschliesslich 13. Monatslohn - 1. Jahr Regulärer Anfangslohn für Lehrkräfte mit stufengerechter Ausbildung und ohne andere anrechenbare Berufserfahrung Jahr Lohn, den eine Lehrperson in ihrem 11. Dienstjahr in der Regel bezieht. Dieser Betrag ist nur in Lohnsystemen anzugeben, die über ein definiertes System des Stufenanstiegs verfügen und daher ermöglichen, den Lohn im 11. Dienstjahr zu berechnen. Erlaubt ein Lohnsystem dies nicht, wird das Feld leer gelassen. - maximal imal erreichbarer Lohn für ein Vollpensum (ohne Zulagen für Sonderfunktionen) Dj. max. Vollpensum (100%) Unterricht (Unt.) Sonstiges (Sonst) Lektionsdauer ( ) Schulwochen (Schul-Wo.) Altersentlastung: Dienstjahr, in welchem das Lohnmaximum in der Regel erreicht wird. Bei Lohnsystemen, bei denen diese Zahl nicht definiert ist, wird das Feld leer gelassen. Anzahl bezahlter Lektionen bei einem Vollpensum (Unterrichtslektionen, Präsenzpflichtlektionen und sonstigen Lektionen) Anzahl effektiver Unterrichtslektionen, die bei einem Vollpensum erteilt werden. Anzahl sonstiger bezahlter Lektionen (Verpflichtung zur Teamarbeit, Auffangzeiten, Präsenzpflicht, Entlastungslektionen u.ä.) Dauer einer regulären Unterrichtslektion in uten Anzahl Schulwochen pro Schuljahr Reduktion des Unterrichtspensums ohne Lohnreduktion, die einer Lehrkraft ab einer bestimmten Altersgrenze gewährt wird. Die Angaben beziehen sich auf Lehrkräfte mit einem Vollpensum. Regelungen für Lehrpersonen im Teilpensum werden nicht ausgewiesen. Sofern Kantone solche Regelungen mitgeteilt haben, sind diese unter Bemerkungen vermerkt. -54 Altersentlastung, die im Alter von bis 54 Jahren erstmals gewährt wird Altersentlastung, die im Alter von 55 bis 59 Jahren erstmals gewährt wird Altersentlastung, die im Alter von 60 bis 65 Jahren erstmals gewährt wird. Bemerkungen Ergänzende Hinweise LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG

7 .3 Auswertungen Daten Lektionen pro Jahr (/Jahr) Lohn pro Lektion 1. Jahr max. Erläuterungen Anzahl der Lektionen zu uten pro Jahr, die einem Vollpensum entsprechen. Berechnung: Vollpensum * Lektionsdauer * Schulwochen / Lohn, der auf eine Einzellektion zu uten entfällt. Berechnung: [ im 1. Jahr] / [Lektionen pro Jahr] [imaler ] / [Lektionen pro Jahr] Bei der Berechnung des imallohns pro Lektionen werden allfällige Altersentlastungen nicht berücksichtigt. Bei Altersentlastung ist der imallohn pro Lektion höher. Mittel.. Arithmetischer Mittelwert der Kantone, die zu diesem Datenfeld Angaben ausweisen (leere Felder werden nicht berücksichtigt). Tiefster Wert Höchster Wert LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG

8 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte des Kindergartens 013 NW EDK AG 70'975 85'7 113' ' Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion BE 70'316 79' '93 1 1' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 73'991 98' '779 1' BS 66'495 88' ' ' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 76'18 95'5 114' ' Angaben gelten für das System Jahre Kindergarten SO 80' '885 10' ' Wenn Bachelorabschluss, gleicher Lohn wie PL, ansonsten eine LK tiefer (derzeit max. KiGa- Lektionen pro KiGa-Klasse möglich). Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 % VS 64'03 80'0 9' /10 Altersentlastung: nach 58. Lebensjahr während max. 4 Jahren Auswertung für Region NW EDK Mittel 71'81 90' '575 BKZ 64'03 80'656 79' '885 9'8 10' LU 75'076 94'43 11'6 0 1' %.% 4.4% NW 70'00 88'0 105'859 1' OW 70'00 105'859 1' L9 SZ 68'335 88' '36 0 1' ab Schuljahr 013/14 UR 69'697 9'1 104'8 1' /1 3/ ZG 69'4 100' ' ' Schulwochen: / Auswertung für Region BKZ Mittel 70'491 9'793 68'335 75'076 88'0 100' ' '8 113' ' '0 1'084 1'0 1' zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen 1 Lektion Altersentlastung gilt ab Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum Löhne inkl. Treue- und Erfahrungszulage (TREZ) von 3/15 MG im 3. DJ bis zu einem vollen MG ab 15. DJ (ML: 15. DJ) Seite 1 von

9 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 60'076 78'7 94' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 71'081 95' '90 1 1' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um eine Wochenlektion. Der Stufenanstieg kann generell ausgesetzt werden, individuell ist er von den erbrachten Leistungen abhängig. FL 68'479 95'737 1'0 0 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest 11. Dj.: Werte aufgrund der aktuellen Lohnentwicklung, nicht aufgrund eines Gehaltsschemas GL 66' '376 1' Die Lohnbänder gelten als nicht verbindliche Richtwerte des Kantons für die Lehrpersonen der GR 60'000 79'800 9' ' gültig ab Inkrafttreten des neuen Schulgesetztes (1. August 013) SG 60'7 78'14 97'3 4 1' bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich das Gehalt um Fr. '737.- SH 75'853 11' ' inkl. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. 60% aller Volksschul-Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 70'6 87' '0 1 1' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 74'197 87' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 67'5 86'0 109'1 60'000 75'853 78'14 95'737 Auswertung für Deutschschweiz 9'0 1' '176 1'0 1' Gemeinden. Lohnband 8 Mittel 69'697 60'000 80'656 89'680 78'14 108' '980 9'0 1' ' ' Seite von

10 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte der Primarstufe (Klassenlehrpersonen) 013 NW EDK AG 77'4 93'359 13'669 1' Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion BE 73'547 83' '00 1 1' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 75'3 103' '447 1' BS 75' ' ' ' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 76'18 95'5 114' ' SO 80' '885 10' ' Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 % (alte und neue PL-Ausb.) VS 76'8 96' ' ' Altersentlastung: nach 58. Lebensjahr während max. 4 Jahren Auswertung für Region NW EDK Mittel 76'566 97' '610 BKZ 73'547 80'656 83' ' '416 13' LU 77'968 98' ' ' %.% 4.4% 1'1 1'09 1' zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen 5./6. Klasse Lektionen, sonst 1 Lektion Altersentlastung gilt ab NW 73'710 9'0 111'1 1' Entlastung mit Klassenlehrerfunktion 5./6. Kl. OW 73' '1 1' L10 SZ 75'9 98' '9 1 1' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 ab Sj 013/14 UR 74'861 99'115 11'590 1' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 78' '6 1'53 4 1' Unterrichtspensum: -, Sonstiges : Kl. 1 Entlastung Klassen LP, 6. Kl. 1 Entlastung Auswertung für Region BKZ Mittel 75'7 99'891 73'710 78'191 9'0 111'6 115' '1 1'53 1'107 1'064 1' Klassen LP plus 1 Entlastung Übertritt Schulwochen: /; Zuschlag für Lehrpersonen an drei- oder mehrklassige Abteilungen: 3'03.00 Löhne inkl. TREZ Seite 3 von

11 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 75'083 98'44 118' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 71'081 95' '90 1 1' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um eine Wochenlektion. Der Stufenanstieg kann generell ausgesetzt werden, individuell ist er von den erbrachten Leistungen abhängig. FL 74' '9 136' ' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest 11. Dj.: Werte aufgrund der aktuellen Lohnentwicklung, nicht aufgrund eines Gehaltsschemas GL 71'5 115'3 1' Lohnband 9 GR 7'000 95' ' ' gültig ab Inkrafttreten des neuen Schulgesetztes (1. August 013) Klassenlehrperson: Vollpensum SG 74'661 97'863 10'136 1' bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich das Gehalt um Fr. '737.- SH 81'851 1' ' inkl. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. 60% aller Volksschul-Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 76'016 91' ' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 90' '095 1' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 76'9 99'47 13'510 71'081 90'754 91' '095 Auswertung für Deutschschweiz 110'880 1' '01 1'10 1' Mittel 76'3 71'081 90'754 98'74 83' '6 119' '880 1' '158 1'064 1' Seite 4 von

12 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte der Sekundarschulen (Fächergruppenlehrpersonen) 013 NW EDK AG 87'84 106'855 1'518 1' Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion BE 86'473 98' '41 1 1' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 9'479 1' ' ' Vollpensum gilt ab BS 87' '99 136' ' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 89'37 110'9 13' ' SO 93'516 1' 1'4 16 1' Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 90'54 113' ' Altersentlastung: nach 58. Lebensjahr während max. 4 Jahren Auswertung für Region NW EDK Mittel 89'6 113' '4 BKZ 86'473 93'516 98'147 1' 131'0 144'019 LU 90'4 113' '4 0 1' %.% 4.4% 1' ' zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen 1 Lektion, Niveau C Lektionen Altersentlastung gilt ab NW 85'0 107'900 1'596 1' Entlastung mit Klassenlehrerfunktion OW 85'410 1'791 1' es gibt in OW nur noch Orientierungsschul-Lehrpersonen; L13 SZ 89' ' 137' ' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 ab Sj 013/14 UR 88' '956 13'855 1' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 93'8 1'6 1' ' Unterrichtspensum: ; Sonstiges : 1 Entl. / Klassen LP Schulwochen: /, Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 88'7 116'8 85'0 93'8 107'900 1'6 134'880 1'596 1'9 1'094 1'064 1' Seite 5 von

13 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 9'9 14'8 1'7 0 1' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 91' '631 1' ' FL 81'0 13' '0 0 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest 11. Dj.: Werte aufgrund der aktuellen Lohnentwicklung, nicht aufgrund eines Gehaltsschemas GL 8'434 13'817 1' Lohnband 11 GR 8' '060 1'0 0 1' gültig ab Inkrafttreten des neuen Schulgesetztes (1. August 013) SG 94'7 118'869 1'3 1' bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich das Gehalt um Fr. 3'441.- SH 88' '5 1' inkl. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. 60% aller Volksschul-Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 93' '4 141' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 96'168 10' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 89' '960 1'517 81'0 96' '060 14'8 Auswertung für Deutschschweiz 1'0 155'881 1'161 1'09 1' Mittel 89'13 81'0 96' '1 98'147 1'6 137'997 1'0 155'881 1' ' Seite 6 von

14 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte der Realschulen (Klassenlehrpersonen) 013 NW EDK AG 87'84 106'855 1'518 1' Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion BE 86'473 98' '41 1 1' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 80' '197 1' ' Vollpensum gilt ab BS In BS anderes System: OS und WBS; Bezahlung als Sek I Funktion FR 89'37 110'9 13' ' SO 93'516 1' 1'4 16 1' Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 80'6 100' ' Altersentlastung: nach 58. Lebensjahr während max. 4 Jahren Auswertung für Region NW EDK Mittel 86'5 108'694 13'065 BKZ 80'6 93'516 98'147 1' 116'9 1'518 LU 90'4 113' '4 0 1' %.% 4.4% 1' ' zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen 1 Lektion, Niveau C Lektionen Altersentlastung gilt ab NW 85'0 107'900 1'596 1' OW 85'410 1'791 1' es gibt in OW nur noch Orientierungsschul-Lehrpersonen; L13 SZ 87'7 114' '10 1 1' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 ab Sj 013/14 UR 88' '956 13'855 1' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 93'8 1'6 1' ' Unterrichtspensum: ; Sonstiges : 1 Entl. / Klassen LP Schulwochen: /, Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 88' '9 85'0 93'8 107'900 1'6 134'447 1'596 1'9 1'08 1'0 1' Seite 7 von

15 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 90'9 14'8 1'7 0 1' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 91' '631 1' ' Die Funktion der Klassenlehrperson wird mit einer Reduktion der Unterrichtsverpflichtung von einer Lektion pro Schulwoche angerechnet. FL 81'0 11' '0 0 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest 11. Dj.: Werte aufgrund der aktuellen Lohnentwicklung, nicht aufgrund eines Gehaltsschemas GL 8'434 13'817 1' Lohnband 11 GR 88' '0 135' 0 1' gültig ab Inkrafttreten des neuen Schulgesetztes (1. August 013) Klassenlehrperson: Vollpensum SG 94'7 118'869 1'3 1' bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich das Gehalt um Fr. 3'441.- SH 88' '5 1' inkl. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. 60% aller Volksschul-Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 93' '4 141' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 96'168 10' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 89' '8 141'544 81'0 96' '4 14'8 Auswertung für Deutschschweiz 13' '881 1'161 1'09 1' Mittel 88'374 80'6 96' '781 98'147 1'6 136' '9 155'881 1' ' Seite 8 von

16 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Fachlehrpersonen Primarstufe (Handarbeit/Hauswirtschaft) 013 NW EDK AG 77'4 93'359 13'669 1' Textiles Werken BE 73'547 83' '00 1 1' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 73'991 98' '779 1' BS 70'980 94'1 118' ' Textil. Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 70'513 88' ' ' SO 80' '885 10' ' Wenn Bachelorabschluss, gleicher Lohn wie PL, ansonsten eine LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 69'1 86'6 100' ' Altersentlastung: nach 58. Lebensjahr während max. 4 Jahren Auswertung für Region NW EDK Mittel 73'7 93'3 113'797 BKZ 69'1 80'656 83' ' '31 13' LU 77'968 98' ' ' %.% 4.4% NW 73'710 9'0 111'1 1' OW 73' '1 1' wie LP der Primarstufe; L10 SZ 75'9 98' '9 0 1' UR 77' ' '09 1' /1 3/ 1'133 1'0 1' Altersentlastung gilt ab ZG 78' '6 1'53 4 1' Schulwochen: / Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 76' 100'684 73'710 78'191 9'0 111'6 116'4 111'1 1'53 1'107 1'10 1' Angegebener Lohn mit Handarbeits- und Hauswirtschaftdiplom. Wenn nur ein Diplom, gilt Lohn für Lehrkräfte der Primarschule Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum Seite 9 von

17 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 75'083 98'44 118' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 71'081 95' '90 0 1' FL 74' ' ' ' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest 11. Dj.: Werte aufgrund der aktuellen Lohnentwicklung, nicht aufgrund eines Gehaltsschemas GL 66' '3 1' Lohnband 9 GR 7'000 95' ' ' gültig ab Inkrafttreten des neuen Schulgesetztes (1. August 013) SG 71'93 95'1 117'8 1' SH 81'851 1' ' inkl. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. 60% aller Volksschul-Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 71'436 86' '83 1 1' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 90' '7 1' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 75'05 97'585 11'785 66'643 90'754 86' '7 Auswertung für Deutschschweiz 109'83 1' '193 1'09 1' Mittel 74'951 66'643 90'754 96'837 83' '6 117' '31 1' '1 1'0 1' Seite 10 von

18 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Fachlehrpersonen Sekundarstufe I (Handarbeit/Hauswirtschaft) 013 NW EDK AG 83' '51 133'49 1' Monofach-Lehrpersonen; Lehrpersonen mit Sekundarstufe I-Diplom für mehrere Fächer werden zum Lohn für die Schulstufe bezahlt. BE 86'473 98' '41 1 1' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 75'3 103' ' ' Vollpensum gilt ab BS 70'980 94'1 118' ' nur Hauswirtschaft. Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 76'18 95'5 114' ' SO 93'516 1' 1'4 16 1' Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 80'6 100' ' Zahlen gelten für Diplomierte; für Nicht-Diplomierte gelten die Zahlen Lehrpersonen Primarstufe Auswertung für Region NW EDK Mittel 80'960 10'844 1'470 BKZ 70'980 93'516 94'1 1' 114'858 1'4 1' ' (Handarbeit/Hauswirtschaft) Altersentlastung: nach 58. Lebensjahr während max. 4 Jahren LU 90'4 113' '4 0 1' %.% 4.4% NW 77'3 97'0 116'636 1' OW 85'410 1'791 1' wie LP der Sekundarschulen; L13 SZ 75'9 98' '9 0 1' UR 77' ' '09 1' /1 3/ Altersentlastung gilt ab ZG 88'111 13'13 1'56 4 1' Schulwochen: / Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 8' '3 75'9 90'4 97'0 13'13 1' '636 1'56 1'101 1'064 1' Angegebener Lohn mit Handarbeits- und Hauswirtschaftdiplom. Wenn nur ein Diplom, gilt Lohn für Lehrkräfte der Primarschule Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum Seite 11 von

19 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 9'9 14'8 1' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 91' '631 1' ' FL 74' ' ' ' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest 11. Dj.: Werte aufgrund der aktuellen Lohnentwicklung, nicht aufgrund eines Gehaltsschemas GL 76'793 13'7 1' Lohnband 10 GR 8' '060 1'0 0 1' gültig ab Inkrafttreten des neuen Schulgesetztes (1. August 013) SG 91'7 115'4 136'887 1' SH 88' '5 1 1' inkl. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. 60% aller Volksschul-Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 76'016 91' ' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 96' '3 149' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 85' ' '9 74'695 96'168 91'676 14'8 Auswertung für Deutschschweiz 116' ' '170 1'09 1' Mittel 83'1 70'980 96' '878 91'676 1' 1' ' ' ' ' Seite 1 von

20 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte an Kleinklassen der Primarstufe (Schulische Heilpädagogik) 013 NW EDK AG 85' ' 137'149 1' Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion BE 86'473 98' '41 1 1' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 86'3 116' ' ' BS 87' ' ' ' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 89'37 110'9 13' ' SO 93'516 1' 1'4 16 1' Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 90'54 113' ' ' Altersentlastung: nach 58. Lebensjahr während max. 4 Jahren Auswertung für Region NW EDK Mittel 88'8 111' '586 BKZ 85'718 93'516 98'147 1' 131'0 1' LU 83' '616 1' ' %.% 4.4% 1'1 1'09 1' zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 1 Lektion Altersentlastung gilt ab NW 81'0 10'700 1'5 1' OW 81'0 1'51 1' L1 SZ 8' '47 1' ' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 ab Sj 013/14 UR 83' '009 1'100 1' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 86'981 11'33 136' ' Schulwochen: / Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 83'3 109'64 81'0 86'981 10'700 11'33 1'710 1'51 136'089 1'113 1'10 1' Seite 13 von

21 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 9'9 14'8 1' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion FL 87' ' '0 0 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest 11. Dj.: Werte aufgrund der aktuellen Lohnentwicklung, nicht aufgrund eines Gehaltsschemas GL 8'434 13'817 1' Lohnband 11 GR 79' '070 11' ' gültig ab Inkrafttreten des neuen Schulgesetztes (1. August 013) SG 94'7 118'869 1'3 1' bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich das Gehalt um Fr. 3'441.- SH 88' '5 31 1' inkl. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. 60% aller Volksschul-Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 93' '4 141' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 96'168 10' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 89'5 116'743 1'0 79'000 96' '070 14'8 Auswertung für Deutschschweiz 11' ' '197 1'09 1' Mittel 87'314 79'000 96'168 11'907 98'147 1' 134'3 11' ' '155 1'09 1' Seite 14 von

22 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte an Kleinklassen der Sekundarstufe I (Schulische Heilpädagogik) 013 NW EDK AG 87'84 106'855 1'518 1' Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion BE 86'473 98' '41 1 1' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 9'479 1' ' ' Vollpensum gilt ab BS 96'8 1' ' ' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 89'37 110'9 13' ' SO 93'516 1' 1'4 16 1' Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 90'54 113' ' Altersentlastung: nach 58. Lebensjahr während max. 4 Jahren Auswertung für Region NW EDK Mittel 90' '76 1'511 BKZ 86'473 96'8 98'147 1' '0 158'483 LU 90'4 113' '4 0 1' %.% 4.4% 1' ' zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 1 Lektion Altersentlastung gilt ab NW 85'0 107'900 1'596 1' OW 85'410 1'791 1' L13 SZ 87'7 114' '10 1 1' nur als Klassenlehrperson der Werkschule, ansonsten analog SHP Kindergarten/Primarstufe. Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 ab Sj 013/14 UR 88' '956 13'855 1' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 97' '497 1' 4 1' Schulwochen: / Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 89' ' 85'0 97' ' ' '161 1'596 1' 1'094 1'0 1' Seite 15 von

23 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 9'9 14'8 1'7 0 1' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion FL 91' '0 0 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest 11. Dj.: nicht ausweisbar, da keine Vergleichsperson im System erfasst ist. GL 8'434 13'817 1' Lohnband 11 GR 88' '0 135' 0 1' gültig ab Inkrafttreten des neuen Schulgesetztes (1. August 013) SG 94'7 118'869 1'3 1' bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich das Gehalt um Fr. 3'441.- SH 95'1 15'471 1' inkl. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. 60% aller Volksschul-Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 93' '4 141' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 10'905 1' '89 0 1' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 9'660 10'6 144'673 8'434 10' '4 1'011 Auswertung für Deutschschweiz 13' '89 1'156 1'09 1' Mittel 91'088 8'434 10' '6 98' '497 1'568 1' '89 1' ' Seite 16 von

24 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Nebenamtl. Lehrkräfte für Berufskunde an Berufsfachschulen 013 NW EDK AG 96'49 118'03 153' BE 96' ' ' % 8% 1% - Lehrperson mit Klassenlehrerfunktion: 1 Lektion Entlastung, dual: 1/ Lektion Entlastung - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - Lehrpersonen mit "Eidg. Dipl. Berufsschullehrer/in SIBP" (GK 13/0, ohne Vorstufenabzug) BL 9'479 11' ' Vollpensum 4 gilt ab BS 89'979 10' ' 37 1' Höchste LK: mit FH Abschluss FR 96'58 119'535 14' Angaben für Lehrpersonen mit höchstem Ausbildungsabschluss - Vollpensum Lehrperson für Sport, Musik und Bildnerisches Gestalten: Lektionen SO 93'516 1'584 1' ' LK 1; Altersentlastung ab 58. Altersjahr VS 96'634 10'79 1' / 3/ Auswertung für Region NW EDK Mittel 94' '759 1'69 BKZ 89'979 96' '151 1'584 1' ' LU 97'1 1'8 1' %.% 4.4% ' Einstufung hängt von Diplomen und Abteilung ab Altersentlastung: nach 58. Lebensjahr während max. 4 Jahren weiter existieren folgende Varianten: 55-59: 3/3 und 60-65: 3/3 zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 1/4 Lektion pro Klasse Altersentlastung gilt ab NW 89' ' ' OW 98' ' L16 SZ 95'4 151' käufmännische Berufsschulen ; gewerbliche Berufsschulen Ab Schuljahr 013/14 einheitlich Lektionen an allen Berufsfachschulen. Altersentlastung: Neue Regelung ab Schuljahr 013/14: 1 Lektion ab dem 58. Altersjahr, Lektionen ab dem 60. Altersjahr und 3 Lektionen ab dem 6. Altersjahr. UR 88' '956 13' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 118' '4 17' Lohn_11: abhängig vom Alter; Dienstjahre: destalter 4 Auswertung für Region BKZ Mittel 97'893 1'1 88' ' ' '4 147'701 13'855 17' Seite 17 von

25 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AR 9'8 134' ' ' FL GL 87'41 133'11 1' Lohnband 11 GR 95' '798 1' Kanton legt für Subventionierung nur das imum des anrechenbaren Lohnes fest. Die BfS im Kanton Graubünden haben (bis auf zwei Ausnahmen) keine kantonale Trägerschaft. SG 87'4 114'376 1'4 1' Laufbahn D SH 90'753 1'10 0 1' inkl. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. 60% aller Volksschul-Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 93' ' ' ' keine Altersentlastungen für Lehrbeauftragte ZH 103'3 134'3 155' ' mit höchstmöglichem Abschluss - mit Pensenreduktion ab 57. Altersjahr. Bei einem Teilpensum erfolgt die Reduktion anteilmässig. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 9'916 14'1 14'31 87'4 103'3 113' '697 Auswertung für Deutschschweiz 1'4 155'995 1'03 1'000 1' Mittel 94'969 87'4 118'016 1' ' '4 1'11 1'4 17' ' Seite 18 von

26 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte an Berufsfachschulen mit eidg. Diplom 013 NW EDK AG BE 96' ' ' % 8% 1% keine kantonalen Berufsfachschulen, kaufmännische Richtung - Lehrperson mit Klassenlehrerfunktion: 1 Lektion Entlastung, dual: 1/ Lektion Entlastung - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - Lehrpersonen mit "Eidg. Dipl. Berufsschullehrer/in SIBP" (GK 13/0, ohne Vorstufenabzug) BL läuft nicht über den Kanton, KV ist selbstständig BS 89'979 14' ' LP nicht bei ED; HKV mit eigenem Lohnregulativ FR 96'58 119'535 14' Angaben für Lehrpersonen mit höchstem Ausbildungsabschluss - Vollpensum Lehrperson für Sport, Musik und Bildnerisches Gestalten: Lektionen SO 98'04 135' ' ' LK ; Altersentlastung ab 58. Altersjahr VS 96'634 10'79 1' / 3/ Altersentlastung: nach 58. Lebensjahr während max. 4 Jahren Auswertung für Region NW EDK Mittel 95'513 11'8 1'771 BKZ 89'979 98'04 109' '031 1' ' LU 100'819 1'81 156' %.% 4.4% ' mit Masterabschluss im Fachbereich zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 1/4 Lektion pro Klasse Altersentlastung gilt ab NW 98'670 14' ' OW 98' ' SZ 99' ' käufmännische Berufsschulen ; gewerbliche Berufsschulen Ab Schuljahr 013/14 einheitlich Lektionen an allen Berufsfachschulen. Altersentlastung: Neue Regelung ab Schuljahr 013/14: 1 Lektion ab dem 58. Altersjahr, Lektionen ab dem 60. Altersjahr und 3 Lektionen ab dem 6. Altersjahr. UR 104'804 1' ' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 118' '4 17' Lohn_11: abhängig vom Alter; Dienstjahre: destalter 4 Auswertung für Region BKZ Mittel 103'1 136'703 98' '016 14' '4 156' '785 17' Seite 19 von

27 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AR 9'8 134' ' ' Die Funktion der Klassenlehrperson in der beruflichen Grundbildung resp. der Berufsfachschule Wirtschaft wird mit einem Drittel einer Lektion an das angerechnet. FL GL 93'844 14'996 1' Lohnband 1 GR 106' '775 1' Kanton legt für Subventionierung nur das imum des anrechenbaren Lohnes fest. Die BfS im Kanton Graubünden haben (bis auf zwei Ausnahmen) keine kantonale Trägerschaft. SG 95' ' ' Laufbahn A (Hauptlehrer) SH 97'94 156' ' inkl. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. 60% aller Volksschul-Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 103'568 1' ' ' Altersentlastung max 3 Lektionen; ab 58 auf Gesuch abhängig von ZH 103'3 134'3 155' ' mit höchstmöglichem Abschluss Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 99'1 13'95 153'5 9'8 106'886 1' '697 Auswertung für Deutschschweiz 14' '708 1' ' Vollpensum oder Lektionen pro Woche - mit Pensenreduktion ab 57. Altersjahr. Bei einem Teilpensum erfolgt die Reduktion anteilmässig. Mittel 99'5 89' '016 1' ' '4 15'51 1'119 17' ' Seite 0 von

28 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte an Berufsmaturitätsschulen 013 NW EDK AG BE 10' ' ' % 8% 1% keine eigentlichen Berufsmaturitätsschulen - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - auch Lehrpersonen für Wirtschaft, Recht, Gesellschaft, Sprachen, Naturwissenschaften an kaufmännischen Berufsfachschulen und Handelsmittelschulen BL 99' ' ' Vollpensum gilt ab BS 101'3 134'0 158' FR 100'475 14' ' Angaben für Lehrpersonen mit höchstem Ausbildungsabschluss SO 103' ' ' ' LK 3; Altersentlastung ab 58. Altersjahr VS 105'41 131'776 15' /3 3/3 Altersentlastung: nach 58. Lebensjahr während max. 4 Jahren Auswertung für Region NW EDK Mittel 101'996 1'4 155'076 BKZ 99' '41 116' ' ' ' LU 100'819 1'81 156' %.% 4.4% ' mit Masterabschluss im Fachbereich zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 1/4 Lektion pro Klasse Altersentlastung gilt ab NW 98'670 14' ' OW 98' ' L16 SZ 103'1 164' Altersentlastung: Neue Regelung ab Schuljahr 013/14: 1 Lektion ab dem 58. Altersjahr, Lektionen ab dem 60. Altersjahr und 3 Lektionen ab dem 6. Altersjahr. UR 104'804 1' ' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 118' '4 17' Lohn_11: abhängig vom Alter; Dienstjahre: destalter 4 Auswertung für Region BKZ Mittel 104' '703 98' '016 14' '4 158' '785 17' Seite 1 von

29 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AR 9'8 134' ' ' FL 99' ' ' Vollpensum: - GL 100' '0 1' Lohnband 13 Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest 11. Dj.: Werte aufgrund der aktuellen Lohnentwicklung, nicht aufgrund eines Gehaltsschemas GR 106' '775 1' Kanton legt für Subventionierung nur das imum des anrechenbaren Lohnes fest. Die BfS im Kanton Graubünden haben (bis auf zwei Ausnahmen) keine kantonale Trägerschaft. Schulwochen: / SG 95' ' ' Laufbahn A (Hauptlehrer) SH 97'94 156' inkl. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. 60% aller Volksschul-Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 110'815 1'783 16' Altersentlastung max 3 Lektionen; ab 58 auf Gesuch abhängig von ZH 110' ' ' ' mit höchstmöglichem Abschluss - mit Pensenreduktion ab 57. Altersjahr. Bei einem Teilpensum erfolgt die Reduktion anteilmässig. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 101'871 1' '047 9'8 110' ' '556 Auswertung für Deutschschweiz 151' ' ' Mittel 10'565 9'8 118' ' ' '4 157'95 147' ' ' Seite von

30 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Progymnasiale Schulen auf der Sekundarstufe I (Untergymnasium u.ä.) 013 NW EDK AG 87'84 106'855 1'518 1' Bezirksschule Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion BL 9'479 1' ' ' Vollpensum gilt ab FR 89'37 110'9 13' ' SO 103' ' '6 16 1' Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 % VS Progymnasium in Orientierungsschule integriert = Sekundarlehrer I Auswertung für Region NW EDK Mittel 93'159 11'168 14'948 BKZ 87'84 103' ' '758 13' '6 LU 100'819 1'81 156' %.% 4.4% 1'076 1'053 1' mit Masterabschluss im Fachbereich zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 1 Lektion Altersentlastung gilt ab NW 98'670 14' ' OW 98' ' Vollpensum Naturlehre 3 Lektionen; L16 UR 104'804 1' ' /1 3/ ZG 118' '495 17' Schulwochen: / Auswertung für Region BKZ Mittel 104'196 1'967 98' '016 14' ' ' '785 17' Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum Seite 3 von

31 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 105' ' ' Betrifft nur die höchste Besoldungsklasse Schulwochen: / FL 99' ' '6 0 1' Vollpensum: - Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest 11. Dj.: Werte aufgrund der aktuellen Lohnentwicklung, nicht aufgrund eines Gehaltsschemas GL 100' ' Lohnband 13 GR 95'615 11'0 143' L 4L Unterricht: 3- SG 95' ' '708 1' Vollpensum: 3 - / wissenschaftl. 3 / Bildn.Gestalten / Sport / Instumentalunterricht Altersentlastung: Vorbezug ab 58. Altersjahr möglich ZH 110' ' ' mit höchstmöglichem Abschluss Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 101'18 136'34 159'07 95' '590 11'0 144'556 Auswertung für Deutschschweiz 143' ' ' Vollpensum und Unterrichtspensum: Normallektionen je nach Unterrichtsfach, 3,, - Vollpensum und Unterrichtspensum: Kurzlektionen je nach Unterrichtsfach 4,,, - der Durchschnitt für das Voll- und Unterrichtspensum beträgt 3.5 Lektionen - Lektionendauer: Normallektionen ; Lektionendauer: Kurzzlektionen - mit Pensenreduktion ab 57. Altersjahr. Bei einem Teilpensum erfolgt die Reduktion anteilmässig. Mittel 100'047 87'84 118'016 13' ' ' '058 13' ' ' Seite 4 von

32 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte an Gymnasien: Sekundarstufe II (Obergymnasium, MAR-Lehrgang) 013 NW EDK AG 10'567 1' ' Zahlen gelten für Lehrkräft Obergymnasien, Sportunterricht (VP ), BG (VP 4) und BE 10' ' ' % 8% 1% Musikunterricht (VP 3) Instrumentalunterricht (Lohn1 CHF 9'14.00, Lohn11 CHF 114'985.00,.lohn CHF 1'6.00, DJ. 37, VP ), Ausnahmen: In Verbindung mit Projektunterricht und Maturaarbeit oder als Schwerpunkt- oder Ergänzungsfach wird vom Normalpensum der Mittelschule ausgegangen. - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - Vollpensum entspricht durchschnittlichem Wert ( Lektionen im ersten MAR-Jahr, 3 Lektionen im zweiten bis vierten MAR-Jahr) BL 99' ' ' Vollpensum gilt ab BS 101'3 134'0 158' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 100'475 14' ' Vollpensum Lehrperson für Sport, Musik und Bildnerisches Gestalten: Lektionen SO 103' ' ' Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 % Vollpensum bei nicht wissenschaftlichen Fächern: 4.5 VS 105'40 131'775 15' /3 Altersentlastung: nach 60. Lebensjahr während max. Jahren Auswertung für Region NW EDK Mittel 10'077 1' '366 99' '40 116' ' ' ' Seite von

33 BKZ Schul- / Lohn/ Altersentlastung LU 100'819 1'81 156' %.% 4.4% mit Masterabschluss im Fachbereich zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 3. Klasse 1 Lektion, Klasse 1/ Lektion Altersentlastung gilt ab NW 98'670 14' ' OW 98' ' Vollpensum Ch, Bi, Ph 1 Lektionen; Vollpensum Sport/HW Lektionen; L16 SZ 103'1 164' Altersentlastung: Neue Regelung ab Schuljahr 013/14: 1 Lektion ab dem 58. Altersjahr, Lektionen ab dem 60. Altersjahr und 3 Lektionen ab dem 6. Altersjahr. UR 104'804 1' ' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 118' '495 17' Schulwochen: / Auswertung für Region BKZ Mittel 104'060 1'967 98' '016 14' ' ' '785 17' Seite von

34 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 105' ' ' Betrifft nur die höchste Besoldungsklasse Schulwochen: / AR 9'8 134' ' Die Funktion der Klassenlehrperson in den ersten zwei Jahren der Fachmittelschule und des FL 99' ' ' Vollpensum: - Gymnasiums wird mit einer Reduktion der Unterrichtsverpflichtung von einer Lektion pro Schulwoche angerechnet. In den letzten zwei Jahren des Gymnasiums ist es ein Drittel einer Lektion. Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest 11. Dj.: Werte aufgrund der aktuellen Lohnentwicklung, nicht aufgrund eines Gehaltsschemas GL 100' ' Lohnband 13 GR 101'075 1'3 151' L 4L Unterricht: 3- SG 95' ' '708 1' Vollpensum: 3 - / wissenschaftl. 3 / Bildn.Gestalten / Sport / Instumentalunterricht Altersentlastung: Vorbezug ab 58. Altersjahr möglich SH 97'94 156' inkl. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. 60% aller Volksschul-Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 110'815 1'783 16' mit höchstmöglichem Abschluss; Vollpensum: 3- Lektionen - Altersentlastung max. 3 Lektionen, ab 58 auf Gesuch, abhängig von ZH 110' ' ' mit höchstmöglichem Abschluss Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 101' '7 159'80 9'8 110'815 1'3 144'556 Auswertung für Deutschschweiz 151' ' ' Vollpensum und Unterrichtspensum: Normallektionen je nach Unterrichtsfach, 3,, - Vollpensum und Unterrichtspensum: Kurzlektionen je nach Unterrichtsfach 4,,, - der Durchschnitt für das Voll- und Unterrichtspensum beträgt 3.5 Lektionen - Lektionendauer: Normallektionen ; Lektionendauer: Kurzzlektionen - mit Pensenreduktion ab 57. Altersjahr. Bei einem Teilpensum erfolgt die Reduktion anteilmässig. Mittel 10'41 9'8 118' ' ' ' '34 147' ' ' Seite von

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