Betriebsrenten und Versorgungsbezüge Uwe Frank LOHNAKAD GmbH 1
Ihr Dozent Uwe Frank, Dipl.-Betriebswirt (FH), Geschäftsführer LOHNAKAD GmbH o Gerichtlich zugelassener und in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragener Rentenberater o Zertifizierter Fachexperte Betriebliche Altersversorgung (Bundesverband der Rechtsberater für die BAV und Zeitwertkonten) o Experte für Lohnsteuer, Sozialversicherung und Entgeltabrechnung o Langjährige Tätigkeit für DATEV eg o Langjähriger Dozent und Berater für namhafte Bildungsinstitute und Firmen Uwe Frank LOHNAKAD GmbH Folie 2
Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel Einleitung Folie 4 2. Kapitel Versorgungsbezüge Steuer Folie 7 3. Kapitel Versorgungsfreibeträge Folie 11 4. Kapitel Übungen Versorgungsbezüge Folie 43 5. Kapitel Kapitalzahlungen/Einmalbezüge Folie 57 6. Kapitel Sterbemonat/Sterbegeld Folie 71 7. Kapitel Versorgungsbezüge Sozialversicherung Folie 82 8. Kapitel Maschinelles Meldeverfahren Folie 113 Uwe Frank LOHNAKAD GmbH Folie 3
Wir bilden Sie weiter 1. KAPITEL EINLEITUNG
Interner / Externer Durchführungsweg Interne Durchführungswege Externe Durchführungswege Direktzusagen Unterstützungskassen Direktversicherungen Pensionskassen Pensionsfonds Versicherungsförmige Durchführungswege Uwe Frank LOHNAKAD GmbH Folie 5
Übersicht Steuerliche Behandlung Versorgungsleistungen Versorgungsleistungen Unterstützungskasse Direktzusage Pensionskasse Pensionsfonds Direktversicherungen Arbeitslohn Versteuerung über Steuerkarte = Versorgungsbezüge Kein Arbeitslohn, sondern sonstige Einkünfte Versteuerung über persönliche ESt-Erklärung Uwe Frank LOHNAKAD GmbH Folie 6
Wir bilden Sie weiter 2. KAPITEL VERSORGUNGSBEZÜGE STEUER
Versorgungsbezüge - Entgeltabrechnung Versorgungsbezüge im steuerlichen Sinne onur Leistungen aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse und Beamtenpensionen o Merkmal: Steuervergünstigung Versorgungsbezüge im sv-rechtlichen Sinne oleistungen aus allen Durchführungswegen der bav o Merkmal: Grundsätzlich KV/PV-Pflicht Uwe Frank LOHNAKAD GmbH Folie 8
Versorgungsbezüge Steuerliche Betrachtung Renten aus Direktzusagen und Unterstützungskassen sind Versorgungsbezüge o bei Witwen- und Waisenrenten sowie Erwerbsunfähigkeitsrenten unabhängig vom Lebensalter o bei Altersrenten ab 63. LJ; bei Schwerbehinderung (mit GdB mind. 50) ab 60. LJ Für Versorgungsbezüge werden Freibeträge in der Steuer gewährt, die jedoch nicht auf der Steuerkarte eingetragen werden. Vorlage der Steuerkarte, Versteuerung als Arbeitslohn Uwe Frank LOHNAKAD GmbH Folie 9
Wir bilden Sie weiter 3. KAPITEL VERSORGUNGSFREIBETRÄGE
Steuer: Eckpunkte Versorgungsbezüge Zwei Freibeträge Altersabhängig Kohortenprinzip Uwe Frank LOHNAKAD GmbH Folie 12
I. Zwei Freibeträge für Versorgungsbezüge Versorgungsfreibeträge Eigentlicher Versorgungsfreibetrag o Start in 2005 mit 40%, maximal 3.000 o 2012: 28,8% maximal 2.160 o 2013: 27,2% maximal 2.040 o 2014: 25,6% maximal 1.920 o 2015: 24,0% maximal 1.800 Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag als Ersatz für die Absenkung der WK-Pauschale auf 102 o Start in 2005 mit 900 o 2012: 648 o 2013: 612 o 2014: 576 o 2015: 540 o Zuschlag wird nicht in der Steuerklasse VI gewährt. Uwe Frank LOHNAKAD GmbH Folie 13
Entwicklung Versorgungsfreibeträge Uwe Frank LOHNAKAD GmbH 14 Jahr des Versorgungsbeginns Versorgungsfreibetrag in % der Höchstbetrag in Versorgungsbezüge Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in bis 2005 40,0 3 000 900 ab 2006 38,4 2 880 864 2007 36,8 2 760 828 2008 35,2 2 640 792 2009 33,6 2 520 756 2010 32,0 2 400 720 2011 30,4 2 280 684 2012 28,8 2 160 648 2013 27,2 2 040 612 2014 25,6 1 920 576 2015 24,0 1 800 540 2016 22,4 1 680 504 2017 20,8 1 560 468 2018 19,2 1 440 432 2019 17,6 1 320 396 2020 16,0 1 200 360
Entwicklung Versorgungsfreibeträge 2021 15,2 1 140 342 2022 14,4 1 080 324 2023 13,6 1 020 306 2024 12,8 960 288 2025 12,0 900 270 2026 11,2 840 252 2027 10,4 780 234 2028 9,6 720 216 2029 8,8 660 198 2030 8,0 600 180 2031 7,2 540 162 2032 6,4 480 144 2033 5,6 420 126 2034 4,8 360 108 2035 4,0 300 90 2036 3,2 240 72 2037 2,4 180 54 2038 1,6 120 36 2039 0,8 60 18 2040 0,0 0 0 Uwe Frank LOHNAKAD GmbH Folie 15
Berechnung Versorgungsfreibeträge Basis für die Berechnung des Versorgungsfreibetrages und des Zuschlages ist der maßgebende Monatsbetrag und zwar o für Pensionäre und Betriebsrentner, deren Bezüge bereits vor dem 1.1.2005 begannen, der Versorgungsbezug für den Monat Januar 2005. o Bei Versorgungsbeginn ab 2005 wird der Versorgungsbezug für den ersten vollen Monat zugrunde gelegt. o Bei Betriebsrentnern ist der Versorgungsbezug für den Monat maßgebend, in dem sie das 63. Lebensjahr oder bei Schwerbehinderung das 60. Lebensjahr vollenden. Uwe Frank LOHNAKAD GmbH Folie 16
Beispiel: Versorgungsfreibeträge Uwe Frank LOHNAKAD GmbH Folie 17 Beispiel: Ehemaliger MA einer Krankenkasse, 64 Jahre alt, bekommt im Rahmen einer Gesamtversorgungszusage eine Betriebsrente, monatlich 500, Beginn 1. Februar 2013 Lösung: Leistung aus Direktzusage = Versorgungsbezüge, steuerlich begünstigt aufgrund Lebensalter Prozentsatz/Höchstbetrag und ggf. Zuschlag entsprechend 2013
Berechnung Versorgungsfreibeträge Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags ist das Zwölffache des maßgebenden Monatsbetrages. Hinzugerechnet werden noch Sonderzahlungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, z. B. Weihnachtsgeld, nicht jedoch Sterbegeld, Kapitalauszahlungen, Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen. Bezieht der Arbeitnehmer Arbeitslohn, auf den er zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem aktiven Arbeitsverhältnis bereits einen Rechtsanspruch besitzt, handelt es sich nicht um Versorgungsbezüge. Somit sind Gratifikationen, Ergebnisbeteiligungen oder ähnliche Leistungen, die neben einer Betriebsrente für einen Zeitraum vor dem altersbedingten Ausscheiden gezahlt werden (z.b. Erfolgsbeteiligung für das Vorjahr) nicht durch die Versorgungsfreibeträge begünstigt. Uwe Frank LOHNAKAD GmbH Folie 18
Beispiel Uwe Frank LOHNAKAD GmbH 19 Beispiel: Mitarbeiter geht ab 1.4.2015 mit 64 Jahren in Rente. Er erhält vom Arbeitgeber im Rahmen einer Gesamtversorgungszusage eine monatliche Betriebsrente von 500. Bis zum 30.9.2015 hat er einen Jahresarbeitslohn von 36.000 bezogen. Was muss das Abrechnungsprogramm leisten: - Berechnen des monatlichen Versorgungsfreibetrags (einschl. Zuschlag) - Richtiges Kohortenjahr anwenden - Lohnsteuerbescheinigung erstellen (gleichzeitig aktive Bezüge und Versorgungsbezüge) - Alle Einzeldaten richtig ausweisen
Berechnung Freibeträge Uwe Frank LOHNAKAD GmbH Folie 20 Steuerpflichtiger Arbeitslohn: 12 x 500 = 6.000 Berechnung Versorgungsfreibetrag: 24 % aus 6.000 (maximal 1.800 ) 1.440 Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 540 Summe Freibeträge Kalenderjahr 1.980 (monatlicher Freibetrag in der Lohnabrechnung): 165 steuerpflichtiger Betrag der BR (500-165 ): 335 Hinweis: In Steuerklasse VI würde nur der Freibetrag von 1.440 /Jahr bzw. 120 / Monat berücksichtigt werden.
Lohnsteuerbescheinigung 1. Dauer des Dienstverhältnisses 1.1.-31.12. 2015 2. Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn Anzahl U Großbuchstaben (S, F) Ct 3. Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und 10. 37.500 00 4. Einbehaltene Lohnsteuer von 3. 4.608 00 5. Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 3. 337,92 00 6. Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 3. 491,52 00 7. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten von 3. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe) 8. In 3. enthaltene steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1.500 00 29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8. 6.000 00 30. Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns zu 8. und/oder 9. 2015 31. Zu 8. bei unterjähriger Zahlung: Erster und letzter Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden 32. Sterbegeld; Kapitalauszahlungen/Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen - in 3. und 8. enthalten 10.15 12.15 Uwe Frank LOHNAKAD GmbH Folie 21
Altersabhängig (meistens...) Pensionen und Ruhegehälter nach beamtenrechtlichen Grundsätzen Immer begünstigt Wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Immer begünstigt Leistungen der Privatwirtschaft Leistung an Hinterbliebene: Witwe, Waisen, Sterbegeld Immer begünstigt Leistung wegen Alters: Ab dem 63. LJ Schwerbehindert: 60. LJ Begünstigungen hängen vom Alter ab! Für gesetzliche Renten und die externen Durchführungswege der BAV (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) gibt es keine Versorgungsfreibeträge Uwe Frank LOHNAKAD GmbH Folie 22