Dr. Christopher Hermann. Stellv. Vorsitzender des Vorstandes AOK Baden-Württemberg

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Transkript:

6. Pharma-Großhandelstag am 19. Mai 2010 in Berlin Stellv. Vorsitzender des Vorstandes AOK Baden-Württemberg Verhandlungsführer Arzneimittelrabattverträge des AOK-Systems - 1 -

Agenda I. Ausgangslage: Status quo ante II. Wettbewerbsmotor Arzneimittel- Rabattverträge III. Effekte der AOK-Rabattverträge IV. Der pharmazeutische Großhandel im Vertragswettbewerb V. Ausblick - 2 -

I. Ausgangslage: Status quo ante 1. Status quo ante: Marketingwettbewerb bis 31.03.2007 (vor GKV-WSG) - 3 -

I. Ausgangslage: Status quo ante Marktkonzentration 2006: Hochpreis-Phalanx Trotz günstiger Preise kein nennenswerter Marktzugang für Mittelstand Quelle: AOK Baden-Württemberg - 4 -

Bedeutung der Hersteller in der Wertschöpfungskette von Arzneimitteln Mrd. EUR I. Ausgangslage: Status quo ante > Ausgabensteigerung maßgeblich durch pharm. Unternehmen determiniert Quelle: ABDA - 5 -

II. Wettbewerbsmotor Arzneimittel-Rabattverträge Arzneimittelrabattverträge: Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit durch veränderte Anreizsysteme seit 01.04.2007 (GKV-WSG) Neu: - 6 -

II. Wettbewerbsmotor Arzneimittel-Rabattverträge Profiteure 2007 Bisoprolol 5 mg 100 St.: Abrechnungsverteilung AOK Baden- Württemberg 2007, Preisstand 15.12.2007 Stärkung des Mittelstandes neuer Wettbewerb - 7 -

II. Wettbewerbsmotor Arzneimittel-Rabattverträge Marktdynamik unter AOK-Verträgen 2007 (42 Wirkstoffe) Anzahl der zu Lasten der AOKs abgegebenen Packungen Quelle: GfsG - 8 -

II. Wettbewerbsmotor Arzneimittel-Rabattverträge Stärkung des Wettbewerbs durch AOK-Verträge Dez. 2007-9 -

II. Wettbewerbsmotor Arzneimittel-Rabattverträge Rechtliche Angriffe gegen AM-Ausschreibungen AOKs: Fokus: Tender I Tender II Tender III Tender IV Aktive Pharma- Unternehmen 2007 2008 2009 2 9 22 2010 6 VK / Gerichtsbeschlüsse 4 30 60 9 Instrument etabliert und akzeptiert Rechtssicherheit für alle Beteiligten erreicht GKV-OrgWG, 16.12.2008-10 -

II. Wettbewerbsmotor Arzneimittel-Rabattverträge Generikamarktabdeckung erreicht: EU-weit ausgeschriebene Verträge AOK-System ab 01.04.2010 (Tender III ab 01.06.2009, plus Tender IV) 143 Wirkstoffe rabattiert Umsatz p.a. 3,5 Mrd. EURO (AVP) = 70% Generikamarkt 715 Einzelverträge geschlossen 39 erfolgreiche Unternehmen Umsetzungsquote (Tender III bis 11/2009): rd. 60%/Gebietslos Einsparvolumen für das AOK-System 2010: 520 Mio. EUR ^ - 11 -

II. Wettbewerbsmotor Arzneimittel-Rabattverträge - 12 -

Mittelstandsförderung: III. Effekte der AOK-Rabattverträge Marktöffnung durch Exklusivität am Beispiel Nitrendipin (AOK-Tender III 2009 2011) Quelle: GfsG (01/2010) Kalkulierbare Chance Mittelstand - 13 -

Mittelstandsförderung: III. Effekte der AOK-Rabattverträge Entwicklung Marktanteile unter Rabattverträgen 143 rabattierte Wirkstoffe Marktanteil TOP3 Generikakonzerne; gesamtpatentfreier Markt Basis: Umsatz AOK zum AVP * Prognose nach Vertragslage 01.04.2010 Quelle: Actrapid Erfolgsmodell für Mittelstand - 14 -

III. Effekte der AOK-Rabattverträge Beibehalt von Rabattvertragspartnern der AOKs - in vier Jahren nur bei 5 von 143 Wirkstoffen: - Baclofen 1. Tranche zu 2. Tranche - Metamizol 2. Tranche zu 4. Tranche - Ondansetron 2. Tranche zu 4. Tranche - Amoxicillin 2. Tranche zu 4. Tranche - Glibenclamid 2. Tranche zu 4. Tranche - 15 -

III. Effekte der AOK-Rabattverträge - 16 -

III. Effekte der AOK-Rabattverträge - 17 -

III. Effekte der AOK-Rabattverträge Wirksamkeit Vertragswettbewerb: Rabattverträge Durchschnittlicher Apothekenverkaufspreis Rabattierte Effektivpreislinie Quelle: Lauer-Taxe >>> Effizienzvorteil gegenüber allen anderen Instrumenten evident - 18 -

IV. Der pharmazeutische Großhandel im Vertragswettbewerb Eckpunktepapier der Regierungskoalition vom 28.04.2010 4. Festbetragsmarkt [...] Die Rabattverträge werden weiterentwickelt. Die Vertragsbedingungen werden verstetigt. Die Zuständigkeit der Zivilgerichtsbarkeit für das Vergaberecht wird hergestellt. Es werden flankierende Regelungen getroffen zum Erhalt des Wettbewerbs. Damit wird sichergestellt, dass genügend Anbieter im Markt bleiben und der Preiswettbewerb nicht mittelfristig durch Oligopolisierung eingeschränkt wird. Versicherte können ein anderes als das Rabatt-Präparat ihrer Krankenkasse wählen und erhalten dafür Kostenerstattung im Rahmen einer Mehrkostenregelung. Die vollständige Anwendbarkeit des Kartellrechts für Rabattverträge einschließlich der Rechtswegzuweisung zu den Zivilgerichten wird angestrebt. 8. Kurzfristig wirksame Entlastungen [...] Der Großhandel erhält eine leistungsgerechte Vergütung. Der Großhandelszuschlag wird auf einen preisunabhängigen Fixzuschlag und einen prozentualen Zuschlag umgestellt. Dabei werden Funktionsrabatte an Apotheken berücksichtigt. - 19 -

IV. Der pharmazeutische Großhandel im Vertragswettbewerb Versorgungsrealität Grundsatz - Sortimentbreite vollumfängliche Versorgung der Apotheken - Logistik zeitnahe Lieferfähigkeit, auch koordiniert über Firmenverbund Arzneimittelrabattverträge Prämisse: Funktions-/Planungssicherheit exklusiver Rabattverträge Effizienzgewinne Lagerhaltung möglich Längerfristigkeit Bevorratung Apotheke: ggf. Lieferfrequenz-Vorteile - Ergänzender Service Qualifizierte Auskunftsfähigkeit - Funktionsrabatte Wettbewerbsinstrument (?) - 20 -

IV. Der pharmazeutische Großhandel im Vertragswettbewerb Arzneimittelmarkt Deutschland: voraussichtliche Wertschöpfung an GKV-Arzneimittelausgaben 2009-21 -

IV. Der pharmazeutische Großhandel im Vertragswettbewerb Anteil Großhandel an Arzneimittel-Wertschöpfung eng begrenzt Mehrwertsteuerbelastung vierfach höher als Großhandelsanteil Bei pharmazeutischen Unternehmen zwei Drittel Gesamtwertschöpfung, alle weiteren Distributionsstufen inkl. Staat nur ein Drittel Handlungsbedarf mit Augenmaß! - 22 -

Was steht an? V. Ausblick Erschließung Wirtschaftlichkeitsreserven Daueraufgabe Novellierung AM-Rabattvertragsregime kontraproduktiv Für Großhandel neutrale Umstellung auf Fixzuschläge unter Abführung Funktionsrabatte an Krankenkasse konkrete Gestaltung entscheidend Effizienzgewinne Lagerhaltung: Planungssicherheit durch Beibehaltung Substitutionsregelung ohne Mehrkostenregelung Ausbau und Stärkung Vertragswettbewerb zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern Austauschfähiger Markt: Obligatorisches KiA-System Innovativer Markt: K-N-Bewertung, Verhandlungsregime - 23 -

6. Pharma-Großhandelstag am 19. Mai 2010 in Berlin Vielen Dank für Ihr Interesse. Stellv. Vorsitzender des Vorstandes AOK Baden-Württemberg Verhandlungsführer Arzneimittelrabattverträge des AOK-Systems - 24 -