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produktinformationen akkreditivbestätigungsrisikodeckung märz 2012

produktinformationen akkreditivbestätigungsrisikodeckung Mit einer Finanzkreditdeckung für Akkreditivbestätigungsrisiken (kurz: Akkreditivbestätigungsrisikodeckung) sichert eine Bank ihr Risiko aus der Bestätigung von Akkreditivforderungen ab, die der Finanzierung eines deutschen Exportgeschäftes dienen. Diese Deckung steht insbesondere für bestätigte Akkreditive und unwiderrufliche Ankaufzusagen zur Verfügung. Die Akkreditivbestätigungsrisikodeckung bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall aufgrund @ der Nichtzahlung innerhalb von einem Monat nach Fälligkeit (protracted default) @ der Insolvenz der Akkreditiv eröffnenden Auslandsbank @ staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse @ der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungs - beträgen wer kann eine akkreditivbestätigungsrisikodeckung erhalten? Die Akkreditivbestätigungsrisikodeckung steht allen deutschen Kreditinstituten, den in Deutschland angesiedelten Zweigniederlassungen ausländischer Banken sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) auch ausländischen Banken zur Verfügung. wie können akkreditive im exportgeschäft eingesetzt werden? Gerade im Bereich der kurzfristigen Handelsfinanzierungen werden im Auslandsgeschäft vielfach Exportakkreditive (Letter of Credit = L/C) eingesetzt. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag, durch den sich eine Bank gemäß den Weisungen ihres Kunden (d. h. des Importeurs im Ausland) verpflichtet, bei Erfüllung bestimmter Bedingungen (u. a. Einreichung spezieller Dokumente) Zahlung an einen Dritten (d. h. den deutschen Exporteur) zu leisten bzw. eine andere Bank hierzu ermächtigt. So zum Beispiel vereinbart ein Exporteur (Begünstigter) mit seinem Kunden im Ausland (Importeur), dass dieser (als Auftraggeber) bei seiner Bank (Akkreditiv eröffnende Bank im Ausland) ein L/C eröffnen lässt. Diese Bank erstellt das Akkreditiv und übermittelt es der Bank des Exporteurs. Der Exporteur kann somit die Gewissheit er - lan gen, die Zahlung von der Akkreditiv eröffnenden Bank zu erhalten, und der Importeur hat grundsätzlich die Gewähr, dass eine Auszahlung erst erfolgt, wenn die die Ware/Leistung repräsentierenden Dokumente gemäß den Akkreditivbedingungen vorgelegt werden. Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit für den Exporteur kann die Bank des Exporteurs das Akkreditiv bestätigen, d. h. im Auftrag der eröffnenden Bank ein abstraktes Schuldversprechen übernehmen. Liegt kein Auftrag oder keine Ermächtigung der eröffnenden Bank im Ausland vor, kann die Bank des Exporteurs jedoch auch ein selbständiges, unwiderrufliches Zahlungsversprechen in Form einer Ankaufzusage (= stille Bestätigung) übernehmen. was ist eine akkreditivbestätigungsrisikodeckung? Banken stoßen bei der Bestätigung von Akkreditiven bzw. bei der Übernahme von Ankaufszusagen bisweilen an Grenzen, da ihre Limite z. B. pro Auslandsbank oder pro Land erschöpft sind. Eine Ausdehnung dieser Limite und damit Ermöglichung weiterer Exporte kann mit Hilfe einer Akkreditivbestätigungsrisiko deckung des Bundes möglich sein. Dabei sichert der Bund den Erstattungsanspruch der Akkreditiv bestätigenden Bank gegen die Akkreditiv eröffnende Bank über den ausgezahlten L/C-Betrag ab, wobei bei 2 Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

zeitraum des deckungsschutzes Prämienrelevanter Haftungszeitraum des Bundes Laufzeit des L/C L/C-Eröffnung L/C-Bestätigung L/C-Inanspruchnahme durch Einreichung und Aufnahme akkreditivgerechter Dokumente = Auszahlung bei Sicht-L/C Ende L/C-Befristung Auszahlung bei deferred-payment-l/c der Bank wie bei Finanzkreditdeckungen üblich ein nicht ab - wälzbarer Selbstbehalt von 5 % für politische und wirtschaftliche Risiken verbleibt. Eine Absicherung der Bestätigung kann sowohl von Sicht-L/C als auch von Deferred-payment-L/C sowie von post financing -Transaktionen erfolgen. Die Deckungsübernahme erfolgt auf Basis der Allgemeinen Be - dingungen (FKG), die im Hinblick auf die Spezifika des Akkreditiv - geschäftes durch Besondere Bedingungen modifiziert werden. welche verbindung besteht zwischen der akkreditivbestätigungsrisikodeckung und dem exportgeschäft? für welchen zeitraum besteht deckungsschutz? Der Deckungsschutz beginnt mit Bestätigung des Akkreditivs und endet mit der Erfüllung der gedeckten Forderung, d. h. mit Erstattung des Akkreditivbetrages durch die Akkreditiv eröffnende Auslandsbank nach Aufnahme der akkreditivgerechten Dokumente bzw. nach Ablauf des Kreditierungszeitraums. Um der Bank eine wirkungsvolle Absicherungsmöglichkeit zu bieten, verzichtet der Bund abweichend von einer regulären Finanzkreditdeckung bereits ab Bestätigung des Akkreditives auf sein Deckungseingriffs recht bei Gefahrerhöhung. Der absicherbare Zeitraum ist grundsätzlich auf 360 Tage für den Akkreditivbestätigungszeitraum zzgl. 360 Tagen für den Kreditierungszeitraum begrenzt. Dem zu deckenden Akkreditiv muss ein Ausfuhrgeschäft zugrunde liegen, das den üblichen Regularien für Hermesdeckungen entspricht. Die Akkreditivbestätigungsrisikodeckung wird zugunsten der Bank übernommen, eine separate Forderungsdeckung zuguns - ten des Exporteurs ist nicht erforderlich. Im Rahmen des Antrags muss die Bank das Exportgeschäft vollständig darstellen und eine spezielle Verpflichtungs- und Antikorruptionserklärung des Exporteurs beibringen. 3

prämienberechnung für ausgewählte beispielfälle (einmalig upfront in % vom gedeckten akkreditivbetrag, zzgl. anfallender gebühren) Risikolaufzeit in Monaten 1 3 6 12 18 Bankkategorie BK3 Länderkategorie 1 Länderkategorie 4 Länderkategorie 7 0,37 % 0,99 % 2,24 % 0,40 % 1,06 % 2,41 % 0,44 % 1,16 % 2,66 % 0,51 % 1,35 % 3,15 % 0,59 % 1,55 % 3,65 % was kostet eine akkreditivbestätigungsrisikodeckung? Die Kosten setzen sich aus Bearbeitungsgebühren und der eigentlichen Prämie zusammen. Die Bearbeitungsgebühren sind abhängig von der Höhe des Akkreditivbetrages. Die Prämie ist ein bestimmter Prozentsatz des zu deckenden Akkreditivbetrages. Dieser Prämiensatz wird im Wesentlichen von der Bonität der Akkreditiv eröffnenden Bank, dem Länderrisiko sowie der Risikolaufzeit bestimmt. Es fällt keine Versicherungssteuer an. Zur individuellen Berechnung der Prämie steht auf unserer Website www.agaportal.de ein interaktives Rechentool zur Verfügung. Weitere Informationen enthält das verzeichnis der gebühren und entgelte. Bedingt durch die grundsätzlich kurzfristigen Laufzeiten der Akkreditiv bestätigungsrisikodeckung kommen im Regelfall die Prämientabellen für Forderungsdeckungen mit Laufzeiten von weniger als zwei Jahren zur Anwendung. wann und wie wird entschädigt? Die Leistung der Entschädigung setzt die Uneinbringlichkeit der rechtsbeständigen und fälligen Forderung aufgrund eines der gedeckten Risiken voraus. Liegen dem Bund alle erforderlichen Unterlagen vor, wird die Schadenabrechnung binnen eines Monats aufgestellt. Die Auszahlung der Entschädigungssumme erfolgt innerhalb von 5 Bankarbeitstagen. Der Deckungsnehmer ist in je - dem Schadenfall mit einem Selbstbehalt von 5 % (für alle Risiken) am Ausfall beteiligt. wie erhalte ich deckungsschutz? Die Kontaktaufnahme zum Bund erfolgt über die euler hermes aktiengesellschaft. Für nähere Informationen stehen die Hauptverwaltung in Hamburg sowie die zahlreichen Außenstellen zur Verfügung. Umfangreiches Informationsmaterial, Antragsformulare und Allgemeine Bedingungen können auch unter www.agaportal.de eingesehen und heruntergeladen werden. Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland 4

die eckpunkte der akkreditivbestätigungs - risikodeckung im überblick: Deckungsnehmer: Deckungsgegenstand: Gedeckte Risiken: Anwendungsfälle: deutsche Kreditinstitute, bestimmte ausländische Banken sowie alle deutschen Nieder - lassungen ausländischer Banken Erstattungsanspruch der Akkreditiv bestätigenden Bank gegen die ausländische Akkreditiv eröffnende Bank über den ausgezahlten Akkreditivbetrag Nichtzahlung innerhalb von 1 Monat nach Fälligkeit (protected default), weitere wirtschaftliche Risiken (z. B. Konkurs) sowie politische Risiken (z. B. Krieg) @ Bestätigte Akkreditive @ Ankaufszusagen ( stille Bestätigung ) @ Sicht-Akkreditive @ Deferred-Payment-Akkreditive @ Sicht-Akkreditive mit Anschlussfinanzierung ( post financing ) Deckungseingriffe: Verzicht des Bundes auf Deckungs - eingriffe bei Gefahr erhöhung ab Akkreditivbestätigung Deckungsfähige Staaten: Selbstbeteiligung: Bearbeitungsgebühren: Prämie: Prämienrelevanter Haftungszeitraum: Grundsatz: alle Länder 5 % für alle Schadenfälle Antrags-, ggf. Verlängerungsund Ausfertigungsgebühren in Abhängigkeit von der Höhe des Akkreditivbetrages bestimmter Prozentsatz des gedeckten Akkreditivbetrages (siehe Rechentool unter www.agaportal.de) grundsätzlich maximal 360 Tage Akkreditivbestätigungszeitraum zzgl. grundsätzlich maximal 360 Tage Kreditierung (abhängig von der Warenart) Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland 5

www.agaportal.de Euler Hermes Aktiengesellschaft Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Postadresse 22746 Hamburg Hausanschrift Gasstraße 27 22761 Hamburg Telefon: +49 (0)40/88 34-90 00 Telefax: +49 (0)40/88 34-91 75 info@exportkreditgarantien.de www.agaportal.de Außendienst: Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln, München, Stuttgart 09 1514 0114