Exportkreditgarantien für Projektfinanzierungen von Wind- und Solarparks. Sabine Twele, Euler Hermes Aktiengesellschaft
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- Silke Vogel
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1 Exportkreditgarantien für Projektfinanzierungen von Wind- und Solarparks Sabine Twele, Euler Hermes Aktiengesellschaft Hamburg,
2 Agenda Exportkreditgarantien im Überblick Erneuerbare Energien Projektfinanzierung Deckungspolitik Argentinien 2
3 1 Exportkreditgarantien im Überblick
4 Im Auftrag des Bundes Exportkreditgarantien Die Euler Hermes Aktiengesellschaft und die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) bearbeiten im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland die staatlichen Exportkreditgarantien. In diesem Konsortium ist Euler Hermes der Federführer. 4
5 Grundgedanke der Exportkreditgarantien Förderung deutscher Exporte durch Absicherung gegen politische und wirtschaftliche Risiken zugunsten von Exporteuren und Banken Ziele Schutz vor Zahlungsausfällen Unterstützung bei der Erschließung neuer Märkte Sicherung kontinuierlicher Handelsbeziehungen unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Arbeitsplatzsicherung Erleichterung der Exportfinanzierung Chancengleichheit für deutsche Exporteure Subsidiarität zum privaten Versicherungsmarkt 5
6 Contractual framework (1) Vertragsbeziehungen Exporteur Liefervertrag / Lieferung ausländischer Besteller Dokument Auszahlung Hermesdeckung Kreditvertrag / Rückzahlung Dokument Bank 6
7 Was kann abgesichert werden? zugunsten des deutschen Exporteurs Zahlungsausfall unter dem Liefervertrag (Lieferantenkreditdeckung) Produktionsabbruch (Fabrikationsrisikodeckung) zugunsten der finanzierenden Bank Zahlungsausfall unter dem Kreditvertrag (Finanzkreditdeckung) 7
8 Gedeckte Risiken Politische Gewährleistungsfälle Allgemeiner politischer Schadenfall Gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen im Ausland Krieg oder Revolution Konvertierungs- und Transferfall Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs Selbstbeteiligung: 5 % 8
9 Gedeckte Risiken Wirtschaftliche Gewährleistungsfälle Uneinbringlichkeit der Forderung aufgrund von Insolvenz Vergleich fruchtlose Zwangsvollstreckung Zahlungseinstellung Nichtzahlungsfall (Protracted Default) Nichtzahlung der gedeckten Forderung innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit (Lieferantenkreditdeckung) 1 Monat nach Fälligkeit (Finanzkreditdeckung) Selbstbeteiligung: 15 % (Lieferantenkreditdeckung, ggf. Absenkung auf 5 % möglich) 5 % (Finanzkreditdeckung) 9
10 Richtlinien für die Deckungsübernahme Förderungswürdigkeit für deutsche Exporteure für deutschen Export finanzierende Kreditinstitute für überwiegend deutsche Lieferungen und Leistungen Risikomäßige Vertretbarkeit Übliche Vertragsbedingungen Haushaltsrecht GRUNDPRINZIPIEN Selbsttragung 10
11 Wesentliche Regelungen des OECD-Konsensus Geschäfte mit einer Kreditlaufzeit ab 2 Jahren Regelungen zum Exportgeschäft und zur Kreditrückzahlung mind. 15 % Anzahlung lokale Kosten: max. 30 % des Export Contract Value = 23 % des Auftragswertes Rückzahlung des Kapitals in gleich hohen Raten Rückzahlungsbeginn (Starting Point of Credit (SPOC): bei kompletten Anlagen/Parks spätestens 6 Monate nach Betriebsbereitschaft Kreditlaufzeit max. 8,5 bzw. 10 Jahre Mindestprämien Annex IV: Sektorenabkommen für Erneuerbare Energien (Sector Understanding on Export Credits for Renewable Energy, Climate Change Mitigation and Adaptation, and Water Projects) Annex VII: Regelungen für Projektfinanzierungen (Terms and Conditions applicable to Project Finance Transactions) 11
12 2 Erneuerbare Energien
13 Regelungen des OECD-Konsensus für Erneuerbare Energien (Annex IV) Anwendungsbereich: in Appendix I aufgeführte Erneuerbare Energien (u. a. Windenergie, Solarthermie, PV-Projekte, Biomasse) Export von kompletten Anlagen/Parks Modernisierung bereits existierender erneuerbarer Energieprojekte im Ausland mit ausreichender Restnutzungsdauer Rückzahlungsbedingungen (Standard): Kreditlaufzeit bis zu 18 Jahre Rückzahlung in gleich hohen Kapitalraten oder Annuitäten erste Fälligkeit (Kapital und Zinsen) spätestens 6 Monate nach Starting Point of Credit weitere Fälligkeiten (Kapital und Zinsen) mindestens halbjährlich Rückzahlungsbedingungen ( Nicht-Standard ): flexible Rückzahlungsraten Ratenhöhe: max. 25 % (6 Monatszeitraum) erste Fälligkeit spätestens 18 Monate (Kapital) bzw. 6 Monate (Zinsen) nach Starting Point of Credit (SPOC) 18 Monate nach SPOC müssen mindestens 2 % des Kapitalbetrages getilgt sein weitere Fälligkeiten (Kapital und Zinsen) mindestens jährlich maximale durchschnittlich gewogene Kreditlaufzeit (AWL) nicht länger als 60 % der maximalen Kreditlaufzeit Voraussetzungen: erwarteter Cashflow reicht nicht für die Bedienung des Standardrückzahlungsprofils Ausnahmeregelung, deren Anwendbarkeit zu begründen ist 13
14 Erneuerbare Energien Zahlreiche gedeckte Projektfinanzierungen im Bereich Windenergie Verstärkte Nachfrage in den Bereichen Solarthermie und Photovoltaik Finanzierung in der Regel nach Maßgabe des OECD-Sektorenabkommens für Erneuerbare Energien längere Kreditlaufzeiten möglich (bis zu 18 Jahre) keine Sonderregelung für High Income OECD Countries Grundsätzlich kommen die selben Deckungsformen wie für andere Projekte zur Anwendung. 14
15 3 Projektfinanzierung
16 Projektfinanzierung Abgrenzung Finanzierung auf Basis Corporate Risk: Analyse eines bestehenden Unternehmens anhand vergangenheitsbezogener Jahresabschlussdaten ( konventionelle Exportfinanzierung). Projektfinanzierung: Finanzierung der Investitionskosten einer neu gegründeten Wirtschaftseinheit (Projektgesellschaft), die einen zur Deckung der Betriebskosten und des Schuldendienstes ausreichenden Cashflow erwirtschaftet. Strukturierte Finanzierung: Konventionelle Exportfinanzierung, bei der je nach Bedarf zusätzliche Sicherheiten sowie weitere projektfinanzierungsähnliche Elemente in das Besicherungskonzept integriert werden, z. B. bei Sprunginvestitionen. 16
17 Regelungen des OECD-Konsensus für Projektfinanzierungen (Annex VII) Merkmale einer Projektfinanzierung rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Projektgesellschaft Projekt muss die Betriebskosten und den Schuldendienst selbst erwirtschaften angemessene Risikoverteilung zwischen den Projektbeteiligten keine oder nur eingeschränkte Rückgriffsmöglichkeiten auf die Anteilseigner der Projektgesellschaft nach Fertigstellung keine oder nur eingeschränkte/indirekte staatliche Haftung für die Kreditrückzahlung Sicherheiten für Erträge/Vermögenswerte des Projektes 17
18 Regelungen des OECD-Konsensus für Projektfinanzierungen (Annex VII) Rückzahlungsbedingungen Kreditlaufzeit bis zu 14 Jahre flexible Rückzahlungsraten Ratenhöhe: max. 25 % (6 Monatszeitraum) erste Fälligkeit spätestens 24 Monate (Kapital) bzw. 6 Monate (Zinsen) nach Starting Point of Credit (SPOC) 24 Monate nach SPOC müssen mindestens 2 % des Kapitalbetrages getilgt sein weitere Fälligkeiten mindestens halbjährlich (Kapital) bzw. mindestens jährlich (Zinsen) maximale durchschnittlich gewogene Kreditlaufzeit (AWL): 7,25 Jahre Sonderregelungen für High Income OECD Countries, z. B. ECA-Deckung nur für max. 50 % des Fremdkapitals 18
19 Projektbeteiligte und Vertragsbeziehungen Sponsoren Rohstofflieferant Versicherungen Eigenkapital Feedstock Verträge Regierung des Gastlandes/ lokale Behörden Rahmenbedingungen/ Genehmigungen/Lizenzen Liefervertrag Projektgesellschaft (SPC) Sachversicherungsverträge Kreditverträge Exporteur Fabrikationsrisiko- u. Lieferantenkreditdeckung ECA/ Euler Hermes Finanzkreditdeckung Banken (gedeckt / ungedeckt) Betreiber- und Wartungsvertrag Abnahmevertrag Kreditverträge Intercreditor Agreement Betreiber Abnehmer (Offtaker) Multilaterale Institutionen Fremdkapital 19
20 Entscheidungsprozess Projektfinanzierung Indication*) Pre-assessment Evaluation of the Project Preliminary Approval Final Approval Euler Hermes project presentation to Euler Hermes as the case may be: discussion between Euler Hermes and Working Council application by exporter/ bank incl. PIM and financial model pre-assessment of project concept by Euler Hermes and Working Council auditing company to prepare a report examining the economic, legal and financial viability of the project discussion of the project at the Working Council (basis: reports from auditor and Euler Hermes) signing of the contracts and fulfilment of all IMC requirements (if any) Issuance of a Letter of Interest (LOI) Formal Feedback from Interministerial Commitee (IMC) appointment of an auditing company by bank Euler Hermes to prepare a report based on the report of the auditing company and on its own expertise Offer of cover formal decision taken by the Interministerial Committee (IMC) Offer Final of Approval Cover and Issuance of the formal decision taken Hermes Policy by the Interministerial Committee (IMC) *) not compulsory Auditing Company 20
21 Interministerieller Ausschuss - IMA Mandatare Euler Hermes (federführend) PricewaterhouseCoopers Sachverständige KfW IPEX-Bank AKA Exportwirtschaft/Banken BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (federführend) IMA AA Auswärtiges Amt BMF Bundesministerium der Finanzen BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 21
22 Elemente des OECD-Entgeltsystems Deckungsqualität und -quote OECD- Länderrisikomodell OECD- Käuferqualität Garantie/Versicherung, Höhe des Selbstbehalts 8 Risikokategorien (0-7*) bis zu 8 Käuferkategorien Risikolaufzeit Entgeltsätze * keine Einstufung von Hocheinkommensländern der OECD und der Euro-Zone 22
23 Was kostet eine Hermesdeckung? Antragsgebühr (max. EUR 6.000,-- in Abhängigkeit vom Auftragswert bzw. Darlehensbetrag) Ausfertigungsgebühr bei Indeckungnahme des Geschäftes (0,025 % des gedeckten Forderungsbetrages, max. EUR ) Prämienbeispiel für einen Wind-/Solarpark in Argentinien Länderkategorie: 6 Bauzeit: Rückzahlung: Währung: 12 Monate 30 gleich hohe Halbjahresraten USD Käuferkategorie CC1: 18,00 % Käuferkategorie CC2: 20,64 % bezogen auf die gedeckte Forderung, einmalig fällig upfront 23
24 4 Deckungspolitik Argentinien
25 Deckungspolitik Argentinien Mittel-/langfristige Geschäfte Länderkategorie 6 Keine Deckungseinschränkungen für Geschäfte mit privaten Bestellern. Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor können von Fall zu Fall abgesichert werden. Bei Geschäften mit dem öffentlichen Sektor ist generell eine Garantie des Finanzministeriums oder der Zentralbank erforderlich. 25
26 Sabine Twele Euler Hermes Aktiengesellschaft Tel.: +49 (0) 40/ Weitere Informationen erhalten Sie unter: Telefon: +49 (0) 40 / info@agaportal.de Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Euler Hermes Aktiengesellschaft oder PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Copyright Euler Hermes Aktiengesellschaft
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