DGUV Vorschrift 2 Eine neue Dimension im Arbeits- und Gesundheitsschutz



Ähnliche Dokumente
Die BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit abgelöst.

Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 Aktivitäten des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. FASI-Veranstaltung

Ziele und Vorteile der betriebsspezifischen Betreuung

Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung. Ein schwieriges Verhältnis?

Die DGUV Vorschrift 2 - Darstellung der Vorschrift und Vorstellung von Handlungshilfen

Die DGUV Vorschrift 2. in der Pflegebranche

DGUV Vorschrift 2. Die Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten setzt sich aus zwei

DGUV Vorschrift 2 2 Abs.(3) Anlage 2

DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Mehr Eigenverantwortung für Betriebe

Umsetzung der Vorschrift in den Betrieben

Vorstand. Mehr Qualität im Arbeitsschutz durch die neue DGUV 2?!

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. (DGUV Vorschrift 2) Neue Regelbetreuung in Betrieben > 10 Beschäftigte

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs

DGUV Vorschrift 2 Hintergründe Konzept Umsetzung

Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2)

DGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich

Hintergrundinformationen - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Erfahrungsaustausch AMS/UMS Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin

DGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich

Information zur DGUV Vorschrift Referent: Harald Kuck. evers Arbeitsschutz GmbH

Die Unfallverhütungsvorschrift. DGUV Vorschrift 2. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Betreuungsumfang Zusammenfassung Begriff Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung 1 Grundprinzip: Bedarfsorientierte Betreuung 2 Betreuungsmodelle

Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Umsetzung in der Bundesverwaltung: Einsatzzeiten optimieren.

Die neue Regelbetreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz

Zu den Verhandlungen zur DGUV Vorschrift 2 Chancen für den Schulbereich?

DGUV Vorschrift 2. Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Klaus Otte

Mustervertrag. Frau, Herrn VERTRAG

DGUV Vorschrift 2 Sammlung von Häufig gestellten Fragen (FAQ) Stand 01/ 2011

Informationsaustausch ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg,

DGUV Vorschrift 2: Rückblick. Dresden, Dr. Frank Bell

DGUV Vorschrift 2. Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. 11. Oberfränkischer Arbeitsschutztag

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2. Häufig gestellte Fragen FAQs

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs

Kooperation zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit

Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

DGUV Vorschrift 2 Entwicklungen und erste Praxiserfahrungen

Evaluation DGUV Vorschrift 2

DGUV Vorschrift 2 Konzeption und Umsetzung mit besonderer Berücksichtigung der Zielgruppe Sicherheitsfachkräfte

Die neue Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2

DV Gesundheit II. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

Die DGUV Vorschrift 2 - Praktische Übung an 2 Beispielen. Dipl.-Ing. Thomas Nolde. DGUV Vorschrift 2 Folie 1

Neue Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2)

Die DGUV Vorschrift 2 - Darstellung der Vorschrift und Vorstellung von Handlungshilfen

DGUV Vorschrift 2: Regelbetreuung konkret

Beispiel 1: Restaurantbetrieb mit 55 Beschäftigten Grundbetreuung Ermittlung des Betreuungsumfangs und Aufteilung der Betreuungsleistungen

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Arbeitsmedizinische Vorsorge aus Sicht der DGUV

DGUV Vorschrift 2 - Regelbetreuung für Betriebe > 10 Praxisbeispiele und Handlungsempfehlungen

Maßnahmencontrolling der Zielvereinbarung nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 für das Jahr 2012

DQS-Forum für Profis Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten

Sifa-Leistungen Vorschlag Beiträge. Zeit gesamt in Std. Entwickeln von Schutzkonzepten. Umsetzung unterstützen und begleiten

1 Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)

Arbeitskreis Arbeitssicherheit Saarland. Fachtagung. DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Einführung in die DGUV Vorschrift 2

Chancen und Risiken der DGUV Vorschrift 2 aus Sicht des VDSI. Erste Erfahrungen bei der Umsetzung

Neues Konzept eröffnet neue Chancen

Informationsveranstaltung der BG RCI zur DGUV Vorschrift 2 Regelbetreuung für Betriebe > 10. Praxisbeispiele und Handlungsempfehlungen

2 DGUV Vorschrift 2. Unfallverhütungsvorschrift. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Evaluation der DGUV Vorschrift 2

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten

Fallbeispiel Gastronomiebetrieb

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung gemäß DGUV Vorschrift 2

Grundbetreuung Muster für alle Branchen Ermittlung des Betreuungsumfangs und Aufteilung der Betreuungsleistungen

Die DGUV Vorschrift 2 Eine Chance für eine bessere Prävention?

Die DGUV Vorschrift 2 aus der Sicht des Praktikers

VDSI-Information Ausgabe-Nr. 07/2010. Positionspapier zur Einführung der DGUV Vorschrift 2. Ansprechpartner

Arbeitsschutzorganisation im Schulbereich die neue DGUV Vorschrift 2 sachgemäße Umsetzung. Prof. Dr. Wolfhard Kohte MLU Halle-Wittenberg

Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung

Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 im Schulbereich

Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention

Wie hat sich die "DGUV Vorschrift 2" praktisch bewährt?

DGUV Vorschrift 2: Regelbetreuung konkret

Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP

Gefährdungsbeurteilung

Betriebsärzte und Fach kräfte für Arbeitssicherheit

Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH), MPA Dirk Füting

Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 in Industrieparks, Chemieparks und Chemie-Großbetrieben

Vorstand. Mehr Qualität im Arbeitsschutz durch die neue DGUV 2?!

DGUV Information Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte

Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege

Das neue BG-Konzept der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung kleiner Betriebe -BGV A2-

M U S T E R VERTRAG. 1 Tätigkeit

(UVV) Betriebsärzte und Fachkräfte

DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2) Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung

Arbeitssicherheit im Unternehmen

Transkript:

Eine neue Dimension im Arbeits- und Gesundheitsschutz Fachvereinigung Arbeitssicherheit e.v. FASI Präsidium Stand: 16.03.2011

Themenübersicht Warum gibt es eine neue Vorschrift? Anforderungen an die Neufassung Architektur der Unfallverhütungsvorschrift Überblick über die DGUV Vorschrift 2 Neues Konzept bei der Regelbetreuung 2

Warum eine neue Vorschrift? Befristete Gültigkeit der Anlage 2 der BGV A2: 31.12.2010 Zweiter Reformschritt von BMAS und Ländern gefordert! BG-Fusionen Zusammenführung / Vereinheitlichung der Vorschriften von gewerblichen Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungs-Trägern (Fusion von HVBG + BUK) 3

Anforderungen an die Neufassung Eckpunkte Kontinuität zum bisherigen Niveau a. Qualitativ b. quantitativ Perspektiven des modernen Arbeitsschutzes einarbeiten: Zusammenführen von ASiG und ArbSchG Gemeinsame Abstimmung bei der Aufteilung der Einsatzzeiten von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit Kein Rechtfertigungsdruck für Personalplanung infolge Zuordnung der Tätigkeiten a. Zeitlich b. inhaltlich Einfach nachvollziehbar Kein Bürokratiemonster Gleichbehandlung innerhalb der Branche 4

Architektur der UVV (I) 1. Grundbetreuung und betriebsspezifischer Teil Gesamtbetreuung 2. Beide Anteile gleichwertig und nicht austauschbar 3. Sinnhaftigkeit erschließt sich aus den Aufgabenkatalogen 4. Grundbetreuung: Vor allem Aufrechterhalten der Arbeitsschutzorganisation 5. Betriebsspezifischer Teil: Vor allem perspektivisch angelegt, moderner Arbeitsschutz 5

Architektur der UVV (II) 6. Unfallversicherungsträger empfehlen den Handlungsrahmen mit Modellrechnungen; Grundlage: Aufgabenkataloge und Erfahrungswissen 7. Grundbetreuung und damit WZ-Einstufung muss UVTübergreifend einheitlich geregelt und stimmig sein 8. Degression ist bei der Einsatzzeit berücksichtigt und entfällt damit 9. Festlegung der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung sind mitbestimmungspflichtig 10. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist Bestandteil des betriebsspezifischen Teils der Betreuung 6

Überblick über die DGUV Vorschrift 2 Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Bestellung 3 Arbeitsmedizinische Fachkunde 4 Sicherheitstechnische Fachkunde 5 Bericht Zweites Kapitel Übergangsbestimmungen 6 Übergangsbestimmungen Drittes Kapitel In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten 7 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten 7

Regelbetreuung / alternative Betreuung Unternehmensgröße 10 11... 50 > 50 Regelbetreuung Grundbetreuung, Anlassbetreuung s. Anlage 1 Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung s. Anlage 2 Alternative Betreuung entsprechend der Betriebsgrößengrenze des zuständigen UVT s. Anlagen 3 und 4 nein 8

Überblick über die DGUV Vorschrift 2 Anlagen Anlage 1 (zu 2 Abs.2) Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten Anlage 2 (zu 2 Abs.3) Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten Anlage 3 (zu 2 Abs.4) Alternative Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten* Anlage 4 (zu 2 Abs.4) Alternative Betreuung in Betrieben bis zu 10 Beschäftigten durch Kompetenzzentren ** Anhänge (Anhänge 1 4 enthalten keine Rechtsverbindlichen Regelungen) Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4 Anhang 5 * ggf unterschiedliche Grenzen maximal 50 Beschäftigte ** wird nicht von allen UV-Trägern vorgesehen Bestellung und Tätig werden von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit Branchenspezifische Themen der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit Aufgabenfelder der Grundbetreuung Betriebsspezifischer Teil der Betreuung Arbeitssicherheitsgesetz 9

Betreuungskonzept Gesamtbetreuung Zeitvorgabe für Betrieb; Aufgabenkatalog Betriebsspezifische Betreuung Grundbetreuung Ermittlung im Betrieb; Basis: Leistungskatalog 10

Grundbetreuung Feste Einsatzzeiten als Summenwerte für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt (ohne Degression) BETRIEBS- SPEZIFISCHE BETREUUNG Aufteilung der Einsatzzeiten im Betrieb Betriebsart (Betriebszweck) bestimmt Zuordnung zu Betreuungsgruppe I, II oder III (WZ-Schlüssel-Tabelle WZ = Wirtschaftszweig) Grundbetreuung 11

Einsatzzeit Grundbetreuung Betreuungs- Gruppe I Betreuungs- Gruppe II Betreuungs- Gruppe III Einsatzzeitsumme (Std. /Jahr je Beschäftigtem) 2,5 1,5 0,5 Für jede Fachdisziplin: Mindestanteil von 20% der Grundbetreuungs-Einsatzzeit und mindestens 0,2 Std./Jahr je Beschäftigtem Geringste Einsatzzeit je Fachdisziplin 0,5 0,3 0,2 12

Wirtschaftszweig / WZ-Schlüssel Festlegung des Wirtschaftszweiges / WZ-Schlüssel Ein Betrieb [ ] ist eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit [ ] geprägt ist. Die Eingruppierung eines Betriebs in eine Betreuungsgruppe [ ] erfolgt unter Berücksichtigung des jeweiligen Betriebszweckes, aber nicht nach Tätigkeiten. 13

WZ-Schlüssel 14

WZ-Schlüssel Lfd. Nr. WZ 2008 Code WZ 2008 Bezeichnung (a.n.g. = anderweitig nicht genannt) Gruppe I 2,5 h Gruppe II 1,5 h 538 25.9 Herstellung von sonstigen Metallwaren X 602 27.5 Herstellung von Haushaltsgeräten X 611 28.1 Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen X 647 28.9 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige X 664 29.1 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 668 29.2 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern X 671 29.3 Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen X Gruppe III 0,5 h X 15

Aufgabenfelder Grundbetreuung 1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung 2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung Verhältnisprävention 3. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung Verhaltensprävention 4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit 5. Untersuchung nach Ereignissen 6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblicher Interessenvertretungen, Beschäftigten 7. Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten 8. Mitwirken in betrieblichen Besprechungen 9. Selbstorganisation 16

Grundbetreuung: Vorgehen im Betrieb 1. Schritt 2. Schritt 3. Schritt Ermittlung von: - Betriebsart (WZ-Schlüssel liegt grundsätzlich im Betrieb vor) - Anzahl der Beschäftigten im Betrieb Zuordnung Betreuungsgruppe I / II / III Einsatzzeitensumme berechnen - Beschäftigtenzahl x EZ-Faktor Einsatzzeitensumme aufteilen - Was ist zu tun? (Aufgabenfelder betrachten) - Wer macht was? (spezifische Kompetenzen berücksichtigen) - Mindestzeiten beachten, evtl. Empfehlung der Unfallversicherungsträger mit betriebsspezifischem Teil abgleichen - Konsens mit Betriebsrat herstellen Festlegung durch Unternehmer in Abstimmung mit dem Betriebsrat Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt beraten! 17

Betriebsspezifische Betreuung Ermittlung des Bedarfs an betriebsspezifischer Betreuung durch den Unternehmer, Beratung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt Betriebsspezifische Betreuung Prüfung für jedes Aufgabenfeld, ob es für den Betrieb zutrifft Mögliches Verfahren hierfür in Anhang 4 der UVV beschrieben GRUND- BETREUUNG 18

Aufgabenfelder betriebsspezifische Betreuung 4 Bereiche 1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung (8 Aufgabenfelder) 2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation (5 Aufgabenfelder) 3. Externe Entwicklung mit spezifischen Einfluss auf die betriebliche Situation (2 Aufgabenfelder) 4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen (1 Aufgabenfeld) Bereiche 2 4 sind in der Regel temporär! 19

Aufgabenfelder betriebsspezifische Betreuung Bereich 1 1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung 1.1. Besondere Tätigkeiten 1.2. Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen 1.3. Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken 1.4. Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge 1.5. Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz 1.6. Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels 1.7. Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen der Beschäftigten im Zusammenhang mit der Arbeit 1.8. Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements 20

Aufgabenfelder betriebsspezifische Betreuung Bereich 2 2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation 2.1. Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten 2.2. Grundlegende Veränderungen zur Einrichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau, Neubaumaßnahmen (siehe auch ASiG 6 (2)) 2.3. Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien 2.4. Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren 2.5. Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie zur Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung 21

Aufgabenfelder betriebsspezifische Betreuung Bereiche 3 und 4 3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation 3.1. Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen 3.2. Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin 4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung 22

Verfahren zur Ermittlung des Bedarfs an betriebsspezifischer Betreuung 1. Schritt 2. Schritt Für jedes Aufgabenfeld Auslösekriterien anwenden: ist mindestens ein Auslösekriterium erfüllt? Erforderliche Leistungen festlegen Auf Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft aufteilen Zeitaufwand ermitteln 3. Schritt Schriftliche Vereinbarung Konsens Unternehmer Betriebsrat! 23

Anhang 4 B Leistungsermittlung (Beispiel) 1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung 1.1. Besondere Tätigkeiten Auslösekriterien trifft zu ja/nein Aufwandskriterien Personal- Aufwand BA/Sifa a) Feuerarbeiten in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen b) Gefährliche Arbeiten an unter Druck stehenden Anlagen c) Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen d) Andere gefährliche Arbeiten [ ] Ermitteln und Analysieren der spezifischen Gefährdungssituation Spezifische tätigkeitsbezogene Risikobeurteilung Ermitteln des relevanten Stands der Technik und der Arbeitsmedizin e) Arbeiten unter Infektionsgefahren f) Umgang mit ionisierender Strahlung [ ] Beratung zum Festlegen von Soll- Zuständen für die ermittelten Risiken Entwickeln von Schutzkonzepten g) Alleinarbeit h) Andere Tätigkeiten, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern Umsetzung der Schutzkonzepte unterstützen und begleiten Wirkungskontrollen i) Tätigkeiten, die nicht typisch für den Wirtschaftszweig [ ] sind Gefährdungsbeurteilung fortschreiben Mind. ein ja : betriebsspezifische Betreuung erforderlich Personalaufwand in Stunden Std Std 24

Zusammenarbeit im Betrieb Unternehmer ermittelt Aufgaben Konsens finden Betriebs-/Personalrat wirkt mit (Mitbestimmung) Sifa und BA beraten Aufteilen der Aufgaben und Zeiten, schriftlich vereinbaren Sifa und BA beraten Fachkräfte für Arbeitssicherheit kooperieren Betriebsärzte 25

Dokumentation Schriftliche Vereinbarung zwischen Unternehmer und Fachkraft für Arbeitssicherheit / Betriebsarzt Aufteilung der Einsatzzeiten der Grundbetreuung Aufgaben und Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung (incl. Zuordnung zu Betriebsarzt / Fachkraft für Arbeitssicherheit) Personalaufwand betriebsspezifische Betreuung (Zeitumfang) Maßnahmen und Ergebnisse der Leistungserbringung Berichte nach 5 26

Fragen / Anregungen 27

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 28