Informationsveranstaltung Zulassungsverfahren privater Sicherheitsdienste zum Schutz von Seeschiffen Claudia Topp Referat 224 Frankfurt, 29. August 2013 www.bafa.de
Einführung - Gliederung Hintergrund und neue Rechtslage Antragsstellung und Hilfen Unternehmenspflichten 2
Hintergrund: Einsatz privater Sicherheitsdienste auf Seeschiffen Ab 1. Dezember 2013: nur vom BAFA zugelassene Sicherheitsdienste auf Schiffen unter deutscher Flagge Neue Rechtslage: 31 GewO i.v.m. SeeBewachVO und der SeeBewachDV Keine Verwendung von Kriegswaffen 3
Zulassungsverfahren 1. Verhältnis zum Sicherheitsunternehmen 2. Waffenrechtliche Erlaubnis BAFA BPOL 3. Ausfuhrgenehmigung 4. Gefahrenabwehrplan (Verhältnis Reeder BSH) Antrag Zulassung Bewachungsunternehmen 4
Antragstellung Wer: Wo: Alle Unternehmen die unter deutscher Flagge tätig werden; in D niedergelassene Unternehmen Einzelfallentscheidung: Subunternehmer Antragstellung durch leitenden Angestellten = Verantwortlicher i.s.d. SeeBewachV ( 5 Abs.3 BetriebsVG) BAFA Wann: Ab sofort -> Zulassung Voraussetzung für Waffenrechtliche Erlaubnis oder Schiffsschutz-SAG
Wie: Was: Antragstellung Nur elektronisch auf dem BAFA Portal unter www.bafa.de Zulassungsverfahren Antragstellung Einseitigen Online-Antrag unterschrieben per Post Keine weiteren Dokumente per Post oder E-Mail Nachweise gemäß 2 Abs.2 SeeBewachV 1. Dokumentation der betrieblichen Organisation, 2. Prozesshandbuch zu den Verfahrensabläufen, 3. Dienstanweisungen, 4. Auflistung der vom Bewachungsunternehmen eingesetzten Ausrüstung, 5. Unterlagen für den Verantwortlichen, 6. Nachweis der Haftpflichtversicherung 7. Unternehmensprofil Sowie zusätzlich 8. Handelsregisterauszug
Was Im Einzelnen 1. Dokumentation der betrieblichen Organisation, 4 Abs. 1 SeeBewachV Teil 1 Dokumentation der Ernennung eines leitenden Angestellten zum Verantwortlichen mit Angabe Namen und Funktion event. Handelsregisterauszug zum Nachweis der Prokura des leitenden Angestellten Vorlage der Aufgabenbeschreibung des Verantwortlichen Kopie der Bekanntmachung der Ernennung des Verantwortlichen gegenüber den Mitarbeitern Dokumentation der Aufbauorganisation und event. Organigramme Kopie der Bekanntgabe der Aufbauorganisation in Textform gegenüber den Mitarbeitern (Verantwortlichkeiten, Weisungsbefugnisse, Abwesenheitsvertretungen)
Zu 1. Was Im Einzelnen Dokumentation der betrieblichen Organisation, 4 Abs. 1 SeeBewachV Teil 2 Dokumentation der Ablauforganisation in Form eines Prozesshandbuches Beschreibung des Personalauswahlprozesses Vorlage des Anforderungsprofils Beschreibung des Personalüberprüfungsprozesses Vorlage des Personaleinarbeitungskonzepts Vorlage des Personalweiterbildungsprozesses (Schulungskonzept, Schießtraining, Informationsbeschaffung, Informationsdienste) Angabe der Sicherstellung der Rechtsberatung der Wachpersonen Vorlage der Dokumentation der internen Kontroll- und Prüfprozesse Darstellung des Dokumentationssystems zur Erfüllung der Dokumentationspflichten Darstellung des Kommunikationssystems
Was Im Einzelnen 2. Prozesshandbuch zu den Verfahrensabläufen Vorlage des Prozesshandbuch Vorlage der eingeholten Ausfuhr-, Einfuhr- oder Durchfuhrgenehmigungen sowie Handels- und Vermittlungsgenehmigungen. Vorlage der internen Regelungen und Maßnahmen zur Aufbewahrung von Waffen und Munition
Was Im Einzelnen 3. Dienstanweisungen Vorlage der allgemeinen Dienstanweisung Vorlage der einsatzspezifischen Dienstanweisungen 4. Auflistung der eingesetzten Ausrüstung Liste der verwendeten Waffen und sonstigen Ausrüstung
Was Im Einzelnen 5. Unterlagen für den Verantwortlichen Übersicht über die bisherigen Arbeitgeber Erklärung darüber, ob gegen die Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde oder ein gleichwertiges ausländisches Dokument in einer beglaubigten Übersetzung Schulungs- oder Ausbildungsnachweise, mit denen die Sach- und Rechtskunde gem. 10 ivm. Anlage SeeBewachV nachgewiesen wird
Was Im Einzelnen 6. Nachweis einer Haftpflichtversicherung 7. Vorlage eines Unternehmensprofils 8. Handelsregisterauszug
Zulassung aufgrund einer ausländischen Zulassung: Amtliche Übersetzung der ausländischen Zulassung Amtliche Übersetzung der ausländischen Rechtsgrundlage 13
Zulassung Geltungsdauer: 2 Jahre Kosten: je nach Aufwand
Weitere Unternehmenspflichten - Anzeigepflicht 1. Einsatzanzeige - 14 Abs. 1 SeeBewachV Name und IMO-SchiffsID Geplanter Reiseverlauf Geplanter Reisezeitraum Kopie der waffenrechtlichen Erlaubnis gem. 28a WaffG
Weitere Unternehmenspflichten - Meldepflicht 1. 14 Abs. 2 SeeBewachV Waffengebrauch Unverzügliche Meldung an BAFA und BPOL 2. 14 Abs. 4 SeeBewachV Verlust oder Ersatz von Waffen oder Munition Für die eine Erlaubnis erteilt wurde Unverzügliche Meldung an BAFA und BPOL
Weitere Unternehmenspflichten Anzeige- und Vorlagepflicht 1. 14 Abs. 3 S. 1 SeeBewachV unverzügliche Anzeige beim BAFA bei Wechsel des Verantwortlichen Änderungen in der Geschäftsleitung Wesentliche Änderungen der betrieblichen Organisation Wesentliche Änderungen der Verfahrensabläufe 2. 14 Abs. 3 S. 2 SeeBewachV Vorlagepflicht von Nachweisen Nachweise des Verantwortlichen gem. 11 Abs.3 und 4 SeeBewachV nach 11 Abs.2 SeeBewachV
Anzeigen, Meldungen, Nachweise Anzeigen und Meldungen erfolgen elektronisch Nachweise erfolgen elektronisch
Weitere Unternehmenspflichten - Aufzeichnungspflichten 1. 13 Abs. 1 SeeBewachV Geschäfte und Einsätze: Unverzügliche Aufzeichnung über Geschäfte und Einsätze Übersichtliche Sammlung von Unterlagen und Belegen 2. 13 Abs. 2 SeeBewachV Waffengebrauch 3. Aufbewahrungsfrist 3 Jahre
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontakt: Claudia Topp Referatsleiterin Zulassung von privaten Sicherheitsdiensten zum Schutz von Seeschiffen Claudia.topp@bafa.bund.de 20