Verordnung zur Durchführung der Seeschiffbewachungsverordnung (Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung SeeBewachDV)
|
|
- Franziska Huber
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Verordnung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Verordnung zur Durchführung der Seeschiffbewachungsverordnung (Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung SeeBewachDV) A. Problem und Ziel DieSeeschiffbewachungsdurchführungsverordnungwirdaufGrundlagevon 4Absatz2,5Absatz3und6Absatz1Satz2derRechtsverordnungüberdie ZulassungvonBewachungsunternehmenaufSeeschiffennach 31Absatz4 Satz1Nummer2und3BuchstabeaderGewerbeordnunginVerbindungmit 31Absatz4Satz2derGewerbeordnunginderFassungderBekanntmachung vom22.februar1999 (BGBl.IS.202),zuletztgeändertdurchArtikel1desGesetzesvom4.März2013 (BGBl.IS.362)erlassen.SiedientderPräzisierung underläuterungderinderseeschiffbewachungsverordnunggetroffenenregelungen. B. Lösung FürdieinhaltlichePrüfungderbetrieblichenOrganisation,derVerfahrensabläufe unddienstanweisungensowiederausrüstungsinddetaillierteregelungen technischernaturerforderlich.diesewerdendurchdiedurchführungsverordnungkonkretisiert.diesbietetdenbewachungsunternehmenmehrrechtssicherheitfürdieorganisationdesunternehmensimallgemeinenundbeider AufstellungundAusrüstungvonEinsatzteams.DieDurchführungsverordnung setztqualifikationsstandardsfürdieeingesetztenwachpersonen.insbesondere sinddieleitlinienderinternationalenseeschifffahrts-organisation (IMO) ÜberarbeiteteInterimsleitlinienfürReeder,SchiffsbetreiberundSchiffsführer überdeneinsatzvonprivatembewaffnetembewachungspersonalanbordvon SchiffenimHochrisikogebiet inderfassungderbekanntmachungdesbundesministeriumsfürverkehr,bauundstadtentwicklungvom (IMO-Seeschiffbewachungsleitlinien;VkBl.2013S. ) [Einsetzen:DatumundFundstelleder Bekanntmachung]unddiedortinBezuggenommenen EmpfohlenenHandlungspraktikenzumSchutzgegensomalischePiraten (BestManagement PracticesforProtectionagainstSomaliaBasedPiracy)inderFassungderBekanntmachungdesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom (BMP;VkBl.2013S. ) [Einsetzen:DatumundFundstellederBekanntmachung],andenensichdieSeeschiffbewachungsverordnungorientiert, sehrdetailliertundunterliegenhäufigenänderungen.durchdievorliegende SeeschiffbewachungsdurchführungsverordnungkanndieSeeschiffbewachungsverordnungvonDetailfragenentlastetundlesbargestaltetwerden.FernerkannhierdurchdemUmstandkurzfristigerÄnderungeninternationaler EmpfehlungensowieAnpassungenansichänderndeAngriffsstrategienvonPiraten Rechnung getragen werden.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieEinführungeinerunternehmensbezogenenPrüfungunddamitdiezwingendeEtablierungvonStruktureninUnternehmen,diedieEinhaltungvonumfangreichenRegelnausdemnationalen,internationalenundausländischenRechtsgefügesicherzustellenhaben,orientiertsichaninternationalenStandards.Dabei handeltessichumdieentsprechendenmindeststandardsundempfehlungen nachinternationalencompliancestandardsdescoso (CommitteeofSponsoringOrganizationsoftheTreadwayCommission,InternalControl Integrated Framework)unddemvomInstitutderWirtschaftsprüferentwickeltenIDWPrüfungsstandard:GrundsätzeordnungsmäßigerPrüfungvonComplianceManagement Systemen (IDW PS 980 vom 11. März 2011). ImRahmenderErarbeitungderSeeschiffbewachungsdurchführungsverordnungwurdenSachkenntnisseundErfahrungenderBundespolizeiherangezogen. DieSeeschiffbewachungsdurchführungsverordnunggibtdemBewachungsunternehmensowiedeneingesetztenWachpersonenklareVorgabenüberdieAnforderungenfürdieZulassungvonBewachungsunternehmenaufSeeschiffen unddiejeweilszuerbringendennachweiseimantragsverfahren.dieregelungensollendazubeitragen,deneinsatzvongeeignetenwachpersonenzugewährleisten,sodassdiebewachungsunternehmeninihremeigeneninteresse sowiedemjenigenderwachpersonen,derreeder,deskapitänsundderschiffsbesatzungundderinternationalengemeinschaftihrgewerbemitdererforderlichen Sachkunde und Zuverlässigkeit ausüben können. C. Alternativen Keine. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand HaushaltsausgabenohneErfüllungsaufwandfallendurchdieRechtsverordnung nicht an. E. Erfüllungsaufwand ZumErfüllungsaufwandwirdaufdiedetailliertenAusführungenimVorblattder VerordnungüberdieZulassungvonBewachungsunternehmenaufSeeschiffen unter Buchstabe E verwiesen. F. Gleichstellungspolitische Auswirkungen DurchdasRechtssetzungsvorhabenentstehenkeineAuswirkungen,dieden gleichstellungspolitischenzielenderbundesregierungzuwiderlaufen.das Rechtssetzungsvorhabenhatgleichstellungspolitischwederpositivenochnegative Auswirkungen. G. Nachhaltigkeit DasRechtssetzungsvorhabenstehtimEinklangmitdenLeitgedankenzueiner nachhaltigenentwicklungimsinnedernationalennachhaltigkeitsstrategieder Bundesregierung.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/13309
4
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/13309 Verordnung zur Durchführung der Seeschiffbewachungsverordnung (Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung SeeBewachDV) Vom Anlage 1 Aufgrunddes 31Absatz4Satz2bis4derGewerbeordnunginVerbindungmit 4Absatz2, 5Absatz3und 6 Absatz1Satz2derSeeschiffbewachungsverordnungvom (BGBl.I ) [Einsetzen:DatumundFundstellederVerordnung],vondenen 31derGewerbeordnungdurchArtikel1Nummer4desGesetzesvom4.März2013 (BGBl.I S.362)eingefügtwordenist,verordnetdasBundesamtfür WirtschaftundAusfuhrkontrolleimEinvernehmenmitdem BundespolizeipräsidiumunddemBundesamtfürSeeschifffahrtundHydrographieunterWahrungderRechtedesBundestages: 1 Ernennung eines Verantwortlichen (1)WerleitenderAngestellterist,bestimmtsichnach 5 Absatz3BetriebsverfassungsgesetzinderFassungderBekanntmachungvom25.September2001 (BGBl.IS.2518), zuletztgeändertdurchartikel9desgesetzesvom29.juli 2009 (BGBl.I S.2424). (2)DieErnennungeinesleitendenAngestelltenzumVerantwortlichendurchdieGeschäftsleitungdesBewachungsunternehmensunddieEinhaltungderAnforderungendes 11Absatz2Seeschiffbewachungsverordnungsindzudokumentieren.DieErnennungistallenMitarbeiterndesUnternehmensinTextformbekanntzugeben.Mitarbeiternach dieserverordnungsindallebeschäftigtendesbewachungsunternehmenseinschließlichdereingesetztenwachpersonen. 2 Aufbauorganisation (1)DieAufbauorganisationhatinsbesonderefolgende Aspekte zu umfassen: 1.dieFestlegungundDokumentationderVerantwortlichkeiteninnerhalbdesBewachungsunternehmenseinschließlichderEinzelheitenzuWeisungsbefugnissen, derenübertragbarkeitundregelungenzuabwesenheitsvertretungen;dieverantwortlichkeiteninnerhalbdesbewachungsunternehmenssowiederenbekanntgabein TextformgegenüberdenMitarbeitern,insbesondereim Fall von nachträglichen Änderungen, 2.dieSicherstellungdurchdieGeschäftsleitungdesBewachungsunternehmens,dassdieBewachungsteamsan BordvonSeeschiffenpersonellausreichendausgestattet sind,wozumindestensvierwachpersonenerforderlich sind;dereinsatzeinerhöherenanzahlvonwachpersonenistvonderrisikobewertungimrahmendereinsatzplanungabhängig;diedokumentationderkriterienfür diefestlegungdernotwendigenpersonellenausstattung einschließlichderverteilungderfunktioneninnerhalb desbewachungsteams;diesicherstellungderbesetzung folgenderfunktionenindemeingesetztenbewachungsteam,wobeidiepositionenb,cunddunterwahrungdermindestanzahlvon4wachpersonenauchin Personalunion miteinander ausgeübt werden können: a)einsatzleiter, b)stellvertretender Einsatzleiter, c)schützen und d)ein geschulter Sanitätshelfer, 3.dieSicherstellungdurchdieGeschäftsleitungdesBewachungsunternehmens,dassanLandeineausreichende ZahlvonMitarbeiternfürdieAufrechterhaltungdesoperativen Betriebs rund um die Uhr zur Verfügung steht. (2)AlleMitarbeitersindüberÄnderungeninderAufbauorganisation,diefürdieAusübungderBewachungsaufgabe relevantsind,unverzüglichzuunterrichten.dieunterrichtung muss in Textform erfolgen. 3 Ablauforganisation (1)ZurSicherstellungeinerordnungsgemäßenAblauforganisationimBewachungsunternehmenisteinProzesshandbuchzuerstellen.DarinsindunterBerücksichtigungdervon derbewachungsaufgabeausgehendenrisikendieverfahrensabläufenach 5Absatz1SeeschiffbewachungsverordnungunddiejeweiligenVerantwortlichkeitenzubeschreiben. (2)DasProzesshandbuchistdenMitarbeiternalsLeitfadenzurVerfügungzustellen.DerVerantwortlichehatdie FührungdesProzesshandbuchssicherzustellen.Änderungen derabläufe,insbesondereaufgrundvonveränderungender rechtlichenanforderungen,müssenunverzüglichindasprozesshandbucheingearbeitetwerden.dieänderungensind denmitarbeiternunverzüglichbekanntzugebenundesist sicherzustellen,dassdiesedieänderungentatsächlichzur Kenntnis nehmen. 4 Personalauswahlprozess GrundlagedesPersonalauswahlprozessesisteinvomBewachungsunternehmenzuerstellendesAnforderungsprofil. DieDokumentationderPersonalauswahlhatfolgendeUnterlagen zu umfassen: 1.einFührungszeugnis,welchesnichtälteralsdreiMonate ist,odereingleichwertigesamtlichesausländischesdokument einer Behörde des Wohnortes,
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.Lebenslauf, 3.Nachweisezudengemäß 10SeeschiffbewachungsverordnunggefordertenKenntnissensowiezudenDienstzeiten in den Streitkräften und der Polizei, 4.gültigesSeediensttauglichkeitszeugnisnach 12Seearbeitsgesetz (BGBl.I ) [Einsetzen:DatumundFundstelle des Gesetzes] sowie 5.einamts-oderfachärztlichesoderfachpsychologisches Zeugnis,wennTatsachenbekanntsind,dieBedenkengegendiepersönlicheEignungnach 9Absatz1Seeschiffbewachungsverordnung begründen. 5 Personalüberprüfungsprozess DieZuverlässigkeitundpersönlicheEignungderWachpersonenistimAbstandvonhöchstenszwölfMonatengemäßden 8und9Seeschiffbewachungsverordnungzu überprüfen. Die Prüfung ist zu dokumentieren. 6 Personaleinarbeitung (1)FürdieEinarbeitungjedereinzelnenWachpersonist vombewachungsunternehmeneinschriftlicheskonzeptzu entwickeln, das zu umfassen hat: 1. Vorstellung des Arbeitsumfeldes, insbesondere: a)schiffstypen, b)routen und c)örtliche Gegebenheiten, 2.KlärungderAufgabenverteilungundAnweisungsstrukturen gemäß 12 während eines Einsatzes, 3. Umgang mit der Ausrüstung, 4.ErläuterungundTrainingderVerfahrensabläufe,insbesonderedieKenntnisnahmedesProzesshandbuchssowie 5.Erläuterung,wiedieAnforderungenandieSachkunde gemäß 10Seeschiffbewachungsverordnungspätestens biszumeinsatzaufseeschiffenerfülltwerdenkönnen, soferndiesenichtbereitsgemäß 4Satz2Nummer3bei der Einstellung nachgewiesen wurden. (2)DieEinarbeitungistzudokumentierenunddieDokumentation dem Verantwortlichen zur Kenntnis zu geben. 7 Personalweiterbildungsprozess (1)DieSachkundenach 10SeeschiffbewachungsverordnungistdurchjährlicheSchulungenaufeinemaktuellen Standzuhalten.Zeitpunkt,DauerundInhaltderSchulungen sowie die Namen der Teilnehmer sind zu dokumentieren. (2)JedemitderBewachungvonSeeschiffenbetraute WachpersonhatmindestensvierMalimJahraneinem Schießtrainingteilzunehmen.Zwischendeneinzelnen Schießtrainingseinheitendürfenjeweilsnichtmehralssechs Monate liegen. (3)DerVerantwortlichehatsicherzustellen,dasssämtlichedemBewachungsunternehmenzugänglichenInforma- tionenzuraktuellenbedrohungslageingefährdetensee- gebieteneingeholtundausgewertetwerden.relevante LageerkenntnissesindunverzüglichandieimEinsatzbefindlichenWachpersonenzuübermitteln.Währendeines EinsatzeskönnendieseInformationendurchdenEinsatzleiterergänztwerden.DabeisinddiezeitlichenAbständeder Informationsbeschaffung,dieInformationsquellensowiedie erfolgteauswertungzudokumentieren.darüberhinausist nachzuweisen,dassinformationsdiensteherangezogenwurden,dieeinenaktuellenüberblickübereinsatzrelevantegeschehnissezulassen.einzuholendeinformationennachsatz1 sind insbesondere solche zu: 1.denVorgehensweisenundderBewaffnungbestimmter Tätergruppierungen und 2. den Zielen von Überfällen. 8 Sicherstellung der Rechtsberatung DerZugangderWachpersonenzueinerRechtsberatung nach 4Absatz1Satz2Nummer4SeeschiffbewachungsverordnungistrundumdieUhrsicherzustellen.Mitder Rechtsberatungsindfachkundige,zurRechtsberatungbefähigtePersonenzubeauftragen.DieKontaktdatendieserPersonenoderMitarbeitersindallenWachpersonenzurVerfügungzustellen.ÜberÄnderungenderZuständigkeitsind alle Wachpersonen unverzüglich zu informieren. 9 Dokumentierte Kontroll- und Prüfprozesse (1)DieinternenPrüfprozessegemäß 4Absatz1Satz2 Nummer5SeeschiffbewachungsverordnungmüssenKontrollmechanismenfürdietäglichenBetriebsabläufevorsehen. DieKontrollenhabenjedenfallsdieEinhaltungderrechtlichenVorgaben,insbesonderenachden 4bis6und13 bis14 Seeschiffbewachungsverordnung, abzudecken. (2)Aufbau-undAblauforganisationeinschließlichder VerfahrensabläufeaufSeesindregelmäßigaufKonzeption, AngemessenheitundWirksamkeitzuüberprüfen (Systemprüfung).HiermitsollteeinMitarbeiter,dernichtunmittelbarmitderRoutinearbeitderFachabteilungEinsatzplanung beschäftigtist,betrautsein.diesystemprüfungkannauch ausgelagertunddurchexternesachkundigedurchgeführt werden. (3)SofernimRahmenderinternenPrüfprozesseoderbei derplanungundausübungderbewachungsaufgabemängel imsystemfestgestelltwerden,mussdiegeschäftsleitung desbewachungsunternehmensprozessezumumgangmit diesenmängelngemäß 4Absatz1Satz2Nummer5Seeschiffbewachungsverordnungdefinieren.DabeiistderVerantwortlicheüberdenfestgestelltenMangelzuinformieren. ErmussdenProzesszumUmgangmitdemMangeleinleiten. Der Prozess muss folgende Schritte enthalten: 1.Beschreibung des Mangels, 2.Ursachenforschung, 3.Sammlung von Verbesserungsvorschlägen, 4.Vereinbarung von Maßnahmen, 5. Umsetzung der Maßnahmen und 6.Erfolgskontrolle.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/13309 (4)DiefürdieeinzelnenSchritterelevantenAnsprechpartnersindfestzulegen.FernersindEskalationsstufenund Notfallprozedureneinzurichten.DerProzessunddiejeweiligenAnsprechpartnersindzudokumentieren.AufdieerforderlichenÄnderungenderMaßnahmenzurEinhaltungder gesetzlichenbestimmungenfindet 3Absatz2Satz3Anwendung. 10 Dokumentationssystem DieGeschäftsleitungdesBewachungsunternehmenshat durcherstellungeinesdokumentationssystemsdieerfüllungderdokumentationspflichtendesbewachungsunternehmensgemäßdieserverordnungzugewährleisten.hierfür sind in Textform festzulegen: 1.die Zuständigkeiten, 2. die zu dokumentierenden Sachverhalte und Unterlagen, 3. die Form der Dokumentation, 4.dieMaßnahmenzurKennzeichnung,zumSchutzundzur Wiederauffindbarkeit der Dokumente, 5. die Art der Verwendung der Dokumente, 6. die Verfügungsberechtigung über die Dokumente sowie 7.dieMaßnahmenzurEinhaltungderAufbewahrungsfristennach 13Absatz3Seeschiffbewachungsverordnung. 11 Kommunikationssystem (1)DieGeschäftsleitungdesBewachungsunternehmens hatdurcheinrichtungundaufrechterhaltungeinesgeeigneten Kommunikationssystems sicherzustellen, dass 1.dieMitarbeiterübersiebetreffendeVerantwortlichkeiten unterrichtet werden und 2.drohendeoderfestgestellteVerstößegegenrechtliche oderbetrieblichevorgabenunverzüglichandiegeschäftsleitungundandenverantwortlichenberichtet werden. (2)DieGeschäftsleitungdesBewachungsunternehmens hateineanlaufstelleeinzurichten,diezusätzlichzuden KommunikationswegennachAbsatz1fürdieEntgegennahmeundWeiterleitungvonHinweisenüberdrohendeoder festgestellteverstößesowievorschlägezuverbesserungen andiegeschäftsleitungundandenverantwortlichenzuständig ist. Diese Stelle ist intern bekannt zu geben. (3)HinweiseüberdrohendeoderfestgestellteVerstöße nachdenabsätzen1und2sowievorschlägezuverbesserungsmöglichkeitennachabsatz2undderenbearbeitung sind zu dokumentieren. (4)DerVerantwortlichehatderGeschäftsleitungdesBewachungsunternehmensregelmäßigüberdiewesentlichen VorgängeindenBetriebsabläufeninTextformBerichtzuerstatten.DieseBerichtenachSatz1sindgemäß 13Absatz3 Seeschiffbewachungsverordnung aufzubewahren. Wesentliche Vorgänge in den Betriebsabläufen sind: 1.ErgebnissederinternenKontroll-undPrüfprozessegemäß 9, 2.RückmeldungenvonMitarbeitern,Geschäftspartnern, Kunden, Behörden und anderen Beteiligten, 3.Änderungen,diesichaufdiebetrieblicheOrganisation nach 4Absatz1Seeschiffbewachungsverordnung,auf dieverfahrensabläufeoderdiedienstanweisungennach 5Absatz2Seeschiffbewachungsverordnungauswirken können sowie 4.EmpfehlungenfürVerbesserungenderbetrieblichenOrganisation oder der Verfahrensabläufe. 12 Verfahrensabläufe für den Einsatz (1)FürdiePlanungundDurchführungvonEinsätzenauf Seeistgemäß 5Absatz1Seeschiffbewachungsverordnung erforderlich,dassdasbewachungsunternehmenverfahrensabläufefürdieplanungunddurchführungdiesereinsätzefestlegt.dieverfahrensabläufesindzudokumentieren. (2)Dienach 5Absatz1Satz2Nummer1SeeschiffbewachungsverordnungerforderlicheEinsatzplanungdes BewachungsunternehmenshatunterBerücksichtigungder Gesamtumständezuerfolgen.GrundlagefürdieEinsatzplanungisteineRisikobewertungdurchdasBewachungsunternehmen.HierbeisindinsbesonderedietechnischenundbaulichenGegebenheitendesSchiffeseinschließlichderan BordvorhandenenAusrüstung,diegeplanteRoute,dieReisedauerunddieaktuelleLageentwicklungimSeegebietzu berücksichtigen.dasbewachungsunternehmenmussdiejeweilsgeltendenleitlinienderinternationalenseeschifffahrts-organisation (IMO) ÜberarbeiteteInterimsleitlinien fürreeder,schiffsbetreiberundschiffsführerüberdeneinsatzvonprivatembewaffnetembewachungspersonalan BordvonSchiffenimHochrisikogebiet inderfassungder BekanntmachungdesBundesministeriumsfürVerkehr,Bau undstadtentwicklungvom (IMO-Seeschiffbewachungsleitlinien;VkBl.2013S. ) [Einsetzen:DatumundFundstellederBekanntmachung]berücksichtigen.Diejeweils geltenden EmpfohlenenHandlungspraktikenzumSchutz gegensomalischepiraten (BMP)inderFassungderBekanntmachungdesBundesministeriumsfürVerkehr,Bau undstadtentwicklungvom (VkBl.2013S. ) [Einsetzen:DatumundFundstellederBekanntmachung]sindinder Einsatzplanungzubeachtenundumzusetzen.DieGeschäftsleitungdesBewachungsunternehmensstelltsicher,dassinnerhalbderBewachungsteamseineklareHierarchieundAnweisungsstrukturgegebenistundgibtdieseallenBeteiligten vordemeinsatzbekannt.beiübungenistdieanweisungsstrukturebenfallszubeachten.esmüsseneineinsatzleiter gemäß 2Absatz1Nummer2letzterTeilsatzBuchstabea sowiedessenstellvertretergemäß 2Absatz1Nummer2 letzterteilsatzbuchstabebbenanntsein.alleeingesetzten WachpersonenhabendenAnweisungendesEinsatzleiters Folgezuleisten.DieobersteAnordnungsbefugnisdesKapitänsbleibtunberührt.DieFestlegungderVerantwortlichkeiten einschließlich aller Änderungen ist zu dokumentieren. (3)DerEinsatzleiterhatnachbestemWissenundGewissenunterBerücksichtigungallerlagerelevantenUmstände denkapitänbeidessenbewertungzuunterstützen,obein Angriffvorliegt.DerEinsatzleiterhältsichimFalldesAngriffsgrundsätzlichbeimKapitänauf,uminseinerFunktion alsberaterdiekommunikationmitdemkapitän,derdie
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode obersteanordnungsbefugnishat,sicherzustellen.kommtes zumwaffengebrauch,sinddiein 5Absatz1Satz2Nummer3SeeschiffbewachungsverordnunggenanntenVerfahrensregelungendesBewachungsunternehmenszurAnwendungvonGewaltundzumGebrauchvonWaffensowieder Absatz 4 zu beachten. (4)DasBewachungsunternehmenhatgrundsätzlichdie AnwendungkörperlicherGewaltunddenGebrauchvon Waffenzuvermeiden.Ausnahmenhiervonkönnennurim EinklangmitdenmaßgeblichendeutschenRechtsvorschriften,insbesondereden 32bis35Strafgesetzbuch,unter besondererbeachtungdergeeignetheit,erforderlichkeit undangemessenheiterfolgen.ingebieten,indenenangriffeaufdasseeschiffdrohen,habendieeingesetztenwachpersonenihrewaffeneinsatzbereitmitsichzuführen.liegt einangriffvorundsindanderemildereabwehrmaßnahmen nichterfolgreichoderistdereneinsatznichterfolgversprechend,sogibtdereinsatzleiter nachdemderkapitändies ausdrücklichangeordnethat dieanweisung,dieabwehrpositionenzubesetzenundlässtfeuerbereitschaftherstellen.unterberücksichtigungdergesamtumständeimeinzelfallsindfolgendeeskalationsstufengrundsätzlich vorgesehen: 1. Warnschüsse in die Luft, 2. Warnschüsse in das Wasser in der Nähe der Angreifer, 3.gezielteSchüssegegenSachen,insbesonderedenMotor des Bootes oder den Bootskörper, 4.alsletztesMittel,wennallemilderenAbwehrmaßnahmenwirkungslossind,istderGebrauchderSchusswaffen direkt gegen die Angreifer möglich. (5)BeiderFestlegungderKommunikationswegezwischendenWachpersonenunddemKapitängemäß 5Absatz1Satz2Nummer4Seeschiffbewachungsverordnungist dereinsatzleiteralsverantwortlichepersongegenüberdem Kapitänzubestimmen.EristwährenddesgesamtenEinsatzesfürdieWachpersonenseinesBewachungsteamsverantwortlichundhatihnengegenüberdieAufsichtspflicht,insbesondereimHinblickaufdieanBordvonSeeschiffen einzuhaltendenregelnundbestimmungen.dereinsatzleiterhatwährenddeseinsatzeskontaktzumkapitänundzu seinembewachungsunternehmenzuhalten.weiterhinhater sichfürrückfragendeutscherbehördenzurverfügungzu halten.fälltdereinsatzleiteraus,übernimmtdessenstellvertreter die Funktion. (6)DasBewachungsunternehmenhatauchanBordeines Seeschiffessicherzustellen,dassseineeingesetztenWachpersonendiegesetzlichenundbetrieblichenBestimmungen beachtenunddieverfahrensabläufeeinhalten.dembundesamtfürwirtschaftundausfuhrkontrolleistdarzulegen, welchemaßnahmenzurüberwachungderwachpersonen gemäß 5Absatz1Satz2Nummer5Seeschiffbewachungsverordnung getroffen wurden. (7)DasVerhaltenderWachpersonenbeiderAbwehreines Angriffesistgemäß 5Absatz1Satz2Nummer6Seeschiffbewachungsverordnungzudokumentieren.Ineinem Konzept,dasdemAntragaufZulassungbeizufügenist,stellt dasbewachungsunternehmendar,welchemaßnahmenes hierfürergreift.diesumfasstauchdiemaßnahmen,dieim HinblickaufdieSicherungderDokumentationgegenFälschung, Löschung oder Entwendung getroffen werden. (8)ImRahmenderDarstellungdesVerfahrensablaufsgemäß 5Absatz1Satz2Nummer7SeeschiffbewachungsverordnunghinsichtlichderBeschaffung,desTransports, desan-undvon-bord-bringens,deraufbewahrungund SicherungderAusrüstunghatdasBewachungsunternehmen diegesamtelieferkettezubeschreiben.eingeholteausfuhr-, Einfuhr-oderDurchfuhrgenehmigungensowieHandelsundVermittlungsgenehmigungensindvorzulegen.DieinternenRegelungenundMaßnahmenzurAufbewahrungvon Waffen und Munition sind ebenfalls vorzulegen. 13 Dienstanweisungen (1)IndieallgemeineDienstanweisungsindgrundsätzlicheAngabenmindestenszudernachstehendenAufzählung aufzunehmenundihristeineanlagemitdenfürdieangabennachsatz1maßgeblichenrechtlichenbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland beizufügen: 1.allgemeine Aufgabenbeschreibung, 2.Rechtsstellung der Wachpersonen, 3.Weisungsrechte, 4.Regelungen zu Dienstzeiten, 5. allgemeines Verhalten während des Einsatzes, 6.RegelungenzumUmgangmitderDienstkleidungund der Ausrüstung, 7. Berichte und Meldungen sowie 8.Datenschutz und Verschwiegenheitspflichten. (2)MitdereinsatzspezifischenDienstanweisungistdie ErfüllungdeskonkretenEinzelauftragesnachdemzugrunde liegendenvertrag,denbetroffenenrechtsordnungen,den VorgabenderallgemeinenDienstanweisungunddesProzesshandbuchssowiedenGegebenheitendesSchiffessicherzustellen.IndieeinsatzspezifischeDienstanweisungsind mindestensangabenzudernachstehendenaufzählungaufzunehmenundihristeineanlagemitdenrelevantenrechtlichenbestimmungenderbefahrenenküsten-undhafenstaaten beizufügen: 1.GegebenheitendesSchiffeswieRäumlichkeiten,LagermöglichkeitfürWaffenundMunition,vorhandeneSicherheitseinrichtungen, Rettungseinrichtungen, Ladung, 2.Schiffsroute, 3. Ansprechpartner und konkrete Weisungsbefugnisse, 4. Beschreibung der konkreten Aufgabe, 5. Verhalten in Notfällen sowie 6. Verzeichnis mit wichtigen Telefonnummern. 14 Ausrüstung (1)DasBewachungsunternehmenhatdarzustellen,welcheWaffenundsonstigeAusrüstungverwendetwerden.Dabei sind auch deren spezifische Eigenschaften zu nennen.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/13309 (2) Die Ausrüstung muss umfassen: 1.Nachtsichtgerät, 2.Entfernungsmesser, 3.Fernglas, 4.Langwaffe, 5.Kurzwaffe, 6.ausreichend Munition, 7.ballistischer Schutzhelm, 8.Kamera, 9.ballistische Schutzweste, 10. Funkgeräte mit Kopfsprechhörer, Satellitentelefon, 11.medizinische Ausrüstung, 12.Dienstkleidung sowie 13.automatische Rettungsweste. (3)BeiderAuswahlderjeweiligenModellehatdasBewachungsunternehmendaraufzuachten,dassdiefürdie BundesrepublikDeutschlandsowiedieHafen-undKüstenstaatengeltendenEinfuhr-,Ausfuhr-undDurchfuhrbestimmungensowiedieBestimmungenfürHandels-undVermittlungsgeschäfteimAußenwirtschaftsverkehreingehalten werden können. (4)DieAusrüstungistvorjedemEinsatzvomBewachungsunternehmenaufihreFunktionsfähigkeitzuüberprüfen.NichtfunktionsfähigeAusrüstungsteilesinddurch gleichwertigeausrüstungsteilezuersetzen.änderungen sinddembundesamtfürwirtschaftundausfuhrkontrolle unverzüglich mitzuteilen. 15 Inkrafttreten DieseVerordnungtrittamTagnachderVerkündungin Kraft.
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Begründung A. Allgemeiner Teil: Ermächtigungsgrundlage und Zielsetzung 1. Zielsetzung und Notwendigkeit DieSeeschiffbewachungsdurchführungsverordnungwird aufgrundlagevon 4Absatz2,5Absatz3und6Absatz1 Satz2derRechtsverordnungüberdieZulassungvonBewachungsunternehmenaufSeeschiffennach 31Absatz4 Satz1Nummer2und3BuchstabeaderGewerbeordnungin Verbindungmit 31Absatz4Satz2derGewerbeordnungin derfassungderbekanntmachungvom22.februar1999 (BGBl.IS.202),zuletztgeändertdurchArtikel1desGesetzesvom4.März2013 (BGBl.IS.362)erlassen.Siedient derpräzisierungunderläuterungderinderseeschiffbewachungsverordnung getroffenen Regelungen. FürdieinhaltlichePrüfungderbetrieblichenOrganisation, derverfahrensabläufeunddienstanweisungensowieder AusrüstungsinddetaillierteRegelungentechnischerNatur erforderlich.diesewerdendurchdiedurchführungsverordnungkonkretisiert.diesbietetdenbewachungsunternehmenmehrrechtssicherheitfürdieorganisationdesunternehmensimallgemeinenundbeideraufstellungund AusrüstungvonEinsatzteams.DieDurchführungsverordnungsetztQualifikationsstandardsfürdieeingesetzten Wachpersonen.InsbesonderesinddieLeitlinienderInternationalenSeeschifffahrts-Organisation (IMO) Überarbeitete InterimsleitlinienfürReeder,SchiffsbetreiberundSchiffsführerüberdenEinsatzvonprivatembewaffnetemBewachungspersonalanBordvonSchiffenimHochrisikogebiet inderfassungderbekanntmachungdesbundesministeriumsfürverkehr,bauundstadtentwicklungvom (IMO- Seeschiffbewachungsleitlinien;VkBl.2013S. ) [Einsetzen:DatumundFundstellederindeutscherSpracheerfolgendenBekanntmachung]unddiedortinBezuggenommenen EmpfohlenenHandlungspraktikenzumSchutzgegen somalischepiraten (BestManagementPracticesforProtectionagainstSomaliaBasedPiracy)inderFassungderBekanntmachungdesBundesministeriumsfürVerkehr,Bau undstadtentwicklungvom (BMP;VkBl.2013S. ) [Einsetzen:DatumundFundstellederindeutscherSprache erfolgendenbekanntmachung],andenensichdieseeschiffbewachungsverordnungorientiert,sehrdetailliertundunterliegenhäufigenänderungen.durchdievorliegendeseeschiffbewachungsdurchführungsverordnungkanndieseeschiffbewachungsverordnungvondetailfragenentlastetund lesbargestaltetwerden.fernerkannhierdurchdemumstand kurzfristigeränderungeninternationalerempfehlungensowieanpassungenansichänderndeangriffsstrategienvon Piraten Rechnung getragen werden. DieEinführungeinerunternehmensbezogenenPrüfungund damitdiezwingendeetablierungvonstruktureninunternehmen,diedieeinhaltungvonumfangreichenregelnaus demnationalen,internationalenundausländischenrechtsgefügesicherzustellenhaben,orientiertsichaninternationalenstandards.dabeihandeltessichumdieentsprechenden MindeststandardsundEmpfehlungennachinternationalen ComplianceStandardsdesCOSO (CommitteeofSponsoring OrganizationsoftheTreadwayCommission,InternalControl IntegratedFramework)unddemvomInstitutderWirtschaftsprüferentwickeltenIDWPrüfungsstandard:GrundsätzeordnungsmäßigerPrüfungvonCompliance ManagementSystemen (IDWPS980vom11.März2011) (Quelle:WPgSupplement2/2011,S.78ff.,FN-IDW4/ 2011, S.203 ff.). ImRahmenderErarbeitungderSeeschiffbewachungsdurchführungsverordnungwurdenSachkenntnisseundErfahrungenderBundespolizeiherangezogen.DieSeeschiffbewachungsdurchführungsverordnunggibtdemBewachungsunternehmensowiedeneingesetztenWachpersonenklare VorgabenüberdieAnforderungenfürdieZulassungvonBewachungsunternehmenaufSeeschiffenunddiejeweilszu erbringendennachweiseimantragsverfahren.dieregelungensollendazubeitragen,deneinsatzvongeeignetenwachpersonenzugewährleisten,sodassdiebewachungsunternehmeninihremeigeneninteressesowiedemjenigender Wachpersonen,derReeder,desKapitänsundderSchiffsbesatzungundderinternationalenGemeinschaftihrGewerbe mitdererforderlichensachkundeundzuverlässigkeitausüben können. 2. Andere Lösungsmöglichkeiten Keine B. Besonderer Teil Zu 1 (Ernennung eines Verantwortlichen) DieDefinitiondesleitendenAngestelltenergibtsichaus 5 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz. Absatz2konkretisiertdieErnennungdesleitendenAngestelltenzumVerantwortlichengemäß 4Absatz1Satz2 Nummer1derSeeschiffbewachungsverordnungdurchdas Bewachungsunternehmen,d.h.durchdieGeschäftsleitung. FernerbegründetereineDokumentationspflichtdazu,wer alsverantwortlicherernanntwurdeundinwiefernerdieanforderungenandiezuverlässigkeit,diepersönlicheeignung unddiesachkundeerfüllt ( 7bis11Seeschiffbewachungsverordnung).DieBekanntgabederPersondesleitendenAngestelltengegenüberdenMitarbeiternsollsicherstellen,dass derverantwortlicheallerelevanteninformationenerhält,die erfürdieerfüllungseinerpflichtenaus 4Ab-satz1Satz2 Nummer1BuchstabenabisederSeeschiffbewachungsverordnung benötigt. DerinderSeeschiffbewachungsdurchführungsverordnung genannteverantwortlicheiststetsderverantwortlichenach 4Absatz1Satz2Nummer1derSeeschiffbewachungsverordnung. Zu 2 (Aufbauorganisation) Absatz1konkretisiertdiewesentlichenBestandteileder Aufbauorganisation,überdiedasBewachungsunternehmen
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/13309 DabeiregeltNummer1,dassdieVerantwortlichkeitenfür eineordnungsgemäßeaufgabenerfüllungfestzulegenund zudokumentierensind.hierzuzählenunteranderemdiedort näher genannten Einzelheiten. verfügenmuss.erregeltdieinternearbeitsverteilungsowie dasbeziehungsgerüstzwischendeneinzelnenarbeitseinheiten.hiermitwerdendieentsprechendenmindeststandardsundempfehlungennachdeninternationalencompliancestandardsdescoso (CommitteeofSponsoring OrganizationsoftheTreadwayCommission,InternalControl IntegratedFramework)unddenvomInstitutder WirtschaftsprüferentwickeltenIDWPrüfungsstandard: GrundsätzeordnungsmäßigerPrüfungvonComplianceManagementSystemen (IDWPS980vom11.März2011)umgesetzt. Nummer2regelt,dassBewachungsteamsanBordderSeeschiffemindestensausvierWachleutenzubestehenhaben undlegtdiemindestenszubesetzendenpositioneneinschließlicheineseinsatzleitersundseinesvertretersfest. Dies entspricht dem internationalen Standard nach Nummer Fußnote 3 des ISO PAS und Sec. 2 Number3ofPartIIGUARDCON MustervertragfürReederfür deneinsatzvonsicherheitsteamsaufseeschiffen (Contract fortheemploymentofsecurityguardsonvessels).imeinzelfallkönnenallerdingsmehralsvierwachleuteerforderlichsein,umeinbewachungsteampersonellausreichend auszustatten.welcheanzahlvonwachleutenimeinzelfall erforderlichist,hängtvonderrisikobewertungdesbewachungsunternehmens im Rahmen der Einsatzplanung ab. Nummer3regelt,dassdieBewachungsunternehmenan LandrundumdieUhreinenfunktionierendenoperativen Betriebsicherzustellenhaben.SiehabenihrenBetriebsozu organisieren,dassbetriebsabläufeanland,diederausführungderbewachungsaufgabeunddamitdeneingesetzten WachpersonenanBordderSchiffedienen,jederzeitzurVerfügungstehen.SolcheBetriebsabläufesindbeispielsweise dierechtsberatungoderdiegewinnungvonundauskünfte zu Lageerkenntnissen. Absatz2stelltsicher,dassdieorganisatorischenStrukturen undpersonellenstellenbesetzungenzujederzeitklarersichtlichsind,umeinenoptimaleninformationsflussinnerhalb des Bewachungsunternehmens zu gewährleisten. Zu 3 (Ablauforganisation) 3Absatz1regeltdieSicherstellungderordnungsgemäßen AblauforganisationdurchdieErstellungeinesProzesshandbuchs.HiermitsolldieAbstimmungderArbeitsprozesse unddadurcheinesensibilisierungfürunddieaufklärung überallerechtlichenanforderungengewährleistetwerden. ZurGewährleistungeinerreibungslosenAblauforganisation isteinechecklistefürgegebenenfallseinzuholendegenehmigungen,eineplanungzumeinsatzvonsachmittelnund ArbeitskräftenfürderenoptimaleAuslastungsowieeine Terminplanungzweckmäßig.DasProzesshandbuchsoll auchdenfürdasbewachungsunternehmenunddiewachleute jeweilsrelevantenrechtsrahmenenthaltenundzwarauch unterberücksichtigungdeseinsatzgebietes.fernerhaben sowohldiegeschäftsleitungdesbewachungsunternehmens alsauchdiewachpersonendieallgemeinenrisikenderbewachungsaufgabezukennenundsichaufmöglicheszenarien vorzubereiten. VordiesemHintergrundwerdendieInhaltedesProzesshandbuchesdahingehendkonkretisiert,dassdievondem BewachungsunternehmenfestgelegtenAbläufeimZusammenhangmitderErfüllungderBewachungsaufgabeauf SeeschiffenunddiejeweiligenVerantwortlichkeitenzubeschreibensind,beispielsweisedieAbläufefürdieEinholung vonbenötigtengenehmigungenimbereichdesaußenwirtschaftsrechts oder des Waffenrechts. DieEinhaltungfolgendergesetzlicherBestimmungenistbei dererstellungdesprozesshandbuchssicherzustellen: 5 Seeschiffbewachungsverordnung (Verfahrensabläufeund Dienstanweisungen),Außenwirtschaftsrecht (insbesondere BeschränkungendesAußenwirtschaftsverkehrsnachden VerordnungenderEuropäischenUnionüberrestriktiveMaßnahmen Embargo-Verordnungen,desAußenwirtschaftsgesetzes,derAußenwirtschaftsverordnungsowiedesRechts derküsten-undhafenstaaten)undwaffenrecht (insbesonderedieeinhaltungderdeutschenwaffenrechtlichenbestimmungenhinsichtlichderaufbewahrungvonwaffen, MunitionundsonstigerSchutzausrüstungundhinsichtlich desumgangsmitwaffenvordemeinsatz,währendund nachbeendigungdeseinsatzessowiezurbeachtungder waffenrechtlichenregelungenderküsten-undhafenstaaten bezüglich Ein- und Ausreise des Schiffes). Absatz2konkretisiertdenZwecksowiedieArtundWeise derführungdesprozesshandbuchs.essolldiewesentlichen VorschriftenundVerfahrensabläufefürdieMitarbeiterbündeln und als Nachschlagewerk dienen. Zu 4 (Personalauswahlprozess) 4konkretisiertdiezurSicherstellungderGeeignetheit,ZuverlässigkeitundSachkundederWachpersonenvorzulegendenUnterlagenundderenDokumentationspflicht.DokumentefürdieSachkundekönnenetwaNachweisezu DienstzeitenbeimMilitär,beiderPolizeioderinderStrafverfolgung,AusbildungsnachweiseimBewachungsgewerbe,SchulungsnachweisebeiexternenSchulungsanbietern, etc.sein.einseediensttauglichkeitszeugnisgemäß 12Seearbeitsgesetzvom (BGBl.I ) [Einsetzen:Datumund FundstelledesGesetzes]istnach 3Absatz4Satz4inVerbindungmit 3Absatz3Satz1Nummer12Seearbeitsgesetz auch für Wachpersonen auf Seeschiffen erforderlich. Zu 5 (Personalüberprüfungsprozess) DadieZuverlässigkeitundpersönlicheGeeignetheitdereingesetztenWachpersonenstetsgewährleistetseinmüssen, legt 5fest,dassdiesemindestensallezwölfMonatezu überprüfen sind.
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Zu 6 (Personaleinarbeitung) Absatz1konkretisiertdenInhaltderEinarbeitungdereinzelnenWachpersonen.DiesehabenihreAufgabenunddie deranderenmitarbeiterdesunternehmenspräzisezukennen,umeinerseitsdieordnungsgemäßeerfüllungderbewachungsaufgabezugewährleisten.andererseitssolldiesim ErnstfalldemeigenenSchutzunddemderanderenBesatzungsmitgliederdienen.FernerdientdieEinarbeitungszeit alsweitereüberprüfungdereingesetztenwachpersonen, ähnlich einer Probezeit. Absatz2regelt,dassdieEinarbeitungdurchdasBewachungsunternehmenzudokumentierenunddieDokumentation dem Verantwortlichen zur Kenntnis zu geben ist. Zu 7 (Personalweiterbildungsprozess) DadieSachkundevonWachpersonenundMitarbeiterndauerhaftaufgleichbleibendemNiveaugewährleistetseinmuss, regelt 7Absatz1dieDurchführungvonjährlichenSchulungenunddiePflichtzurDokumentationderDurchführung dieser Schulungen. Absatz2legtdieHäufigkeitdesSchießtrainingsfest.Die FähigkeitzumUmgangmitSchusswaffenistfürdieWachpersonenaufSeeschiffeneineelementareFertigkeit,dietrainiert werden muss. Absatz 3 Absatz3konkretisiertdieDetailsbezüglichderKenntnisse überdieaktuellebedrohungslage,dieelementarfürdiebewachungsaufgabesindunddaherständigaktualisiertwerden müssen.ihreauswertungenbildendieentscheidungsgrundlagefüreinsätzebeziehungsweisedievorgehensweise.dahersinddiezeitlichenabständederinformationsbeschaffung,dieinformationsquellensowiedieerfolgteauswertungzudokumentieren.esistdarüberhinausdernachweis zuerbringen,dassdasbewachungsunternehmenzugriffauf Informationsdienstehat,dieeinenaktuellenÜberblicküber einsatzrelevante Geschehnisse zulassen. Zu 8 (Sicherstellung der Rechtsberatung) DiekomplexerisikoreicheTätigkeitderBewachungauf Seeschiffen,dieKenntnisseindenunterschiedlichsten Rechtsordnungenvoraussetzt,erforderteinefachkundige RechtsberatungrundumdieUhr.DamitwirdNummer4.3.8 derimo-seeschiffbewachungsleitlinienrechnunggetragen. DiesespraktischeErfordernisergibtsicheinmalausder DurchführungderBewachungsaufgaberundumdieUhr selbstundandererseitsausdemerfordernisdererreichbarkeitaufgrunddiverserzeitverschiebungenindeneinsatzgebietenunddemsitzdesbewachungsunternehmensbeziehungsweise der Rechtsberatung. MitderRechtsberatungkönnensowohlexternefachkundige,zurRechtsberatungbefähigtePersonenalsaucheigene MitarbeiterdesBewachungsunternehmensmitentsprechender Befähigung beauftragt werden. 8legtfernerfest,dassdieKontaktdatenderzuständigen RechtsberatungjedemMitarbeiterzurVerfügunggestellt werden. Zu 9 (Dokumentierte Kontroll- und Prüfprozesse) EinfunktionierendesInternesComplianceSystemeinesUnternehmenssetztnachinternationalenStandardsdokumentierteKontroll-undPrüfprozessevoraus.Hierdurchistdie EinhaltungderrechtlichenVorgaben,insbesonderenachden 4bis6und13bis14Seeschiffbewachungsverordnung, abzudecken.dazubietensichbeispielsweisefreigabenim VieraugenprinzipoderStichprobenprüfungendertäglichen Betriebsabläufean.EswerdeninsbesonderejährlicheinterneSystemprüfungenempfohlen.DieSystemprüfungwird definiert. legt die Inhalte der Prüfungen fest. Absatz2konkretisiertdiePrüfbereicheundlegtfest,wermit deninternenprüfprozessenbetrautwerdensoll.jenachgrößedesunternehmenssolltehiermiteinmitarbeiterinhöhererpositionbetrautsein.dieskönntenbeispielsweiseein höherrangigerangestellterinderzuständigkeitshierarchie fürinnenrevision,derqualitätsmanager,derfinanzmanager oder der Buchhalter sein. FernerkanndiePrüfungsowohldurchinternealsauchexterneSachkundigeerfolgen,wiezumBeispielRechtsanwälte, Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer. Absatz 3 Absatz3konkretisiertdenProzesszumUmgangmitMängelnalsKonsequenzderPrüfprozesse,umdamiteineständigeAnpassungundVerbesserungderBetriebsabläufesowie eine Risikominimierung zu gewährleisten. Absatz 4 Absatz4regeltdieFestlegungvonAnsprechpartnern,Eskalations-undNotfallprozedurenundderenDokumentationspflicht,inklusiveeinersichausderPrüfungergebendenAnpassung des Prozesshandbuchs. Zu 10 (Dokumentationssystem) DieumfassendenDokumentationspflichtendesBewachungsunternehmensdienendemNachweisderErfüllung seinerverpflichtungenimrahmenderausübungderbewachungsaufgabe.diesystematischedokumentationvon Unterlagen,diefürdiesenNachweisrelevantsind,isterforderlich,umdemBundesamtfürWirtschaftundAusfuhrkontrollediegemäß 29Gewerbeordnungangeforderten UnterlagenschnellstmöglichundvollständigzurVerfügung stellenzukönnen.fernerdientsieauchdembewachungsunternehmen,damitdiesesunternehmensinternabläufeund Entscheidungen nachvollziehen kann.
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/13309 Zu 11 (Kommunikationssystem) Absatz1regeltdieEinrichtungundAufrechterhaltungeines betriebsinternenkommunikationssystemsalseinederwichtigstenvoraussetzungfürdasfunktionierenderabläufeim Bewachungsunternehmen.EinsolchesKommunikationssystementsprichtinternationalenStandardsfürInternal ComplianceSysteme,dasheißtnachdeninternationalen ComplianceStandardsdesCOSO (CommitteeofSponsoringOrganizationsoftheTreadwayCommission,Internal Control IntegratedFramework)unddemvomInstitutder WirtschaftsprüferentwickeltenIDWPrüfungsstandard: GrundsätzeordnungsmäßigerPrüfungvonComplianceManagement Systemen (IDW PS 980 vom 11. März 2011). DieEinrichtungeinerunternehmensinternenAnlaufstelle für die Entgegennahme und Weiterleitung von Hinweisen auchdurchanonymehinweisgeber überdrohendeoder festgestellteverstößesowievorschlägezuverbesserungsmöglichkeitensolldiemöglichkeitzurbeseitigungvon MängelnoderSicherheitslückenjederArtfürdasBewachungsunternehmenbieten.Mitarbeiter,dieaufMissstände inihrenunternehmenhinweisen,werdendurchdasbestehendedeutschearbeitsrechtunddieallgemeinenkündigungsrechtlichenvorschriftengeschützt,soweitdieseanwendbar sind. Absatz 3 DurchdieFestlegungeinerDokumentationspflichtsolldie tatsächlichebearbeitungderhinweiseundvorschlägenach den Absätzen 1 und 2 sichergestellt werden. Absatz 4 DieinAbsatz4eingeführteBerichtspflichtdesVerantwortlichengegenüberderGeschäftsleitungdesBewachungsunternehmenssichertdieKenntnisnahmederGeschäftsleitung überwesentlichevorgängeindenbetriebsabläufenundderen Planungs- und Entscheidungsfähigkeit. Zu 12 (Verfahrensabläufe) Durchdiein 5Absatz1Seeschiffbewachungsverordnung aufgestelltepflichtzurfestlegunggeeigneterverfahrensabläufevorbeginndeseinsatzessolldieordnungsgemäße AbwicklungderEinsätzeaufSeeunterBeachtungallermaßgeblichen gesetzlichen Regelungen gewährleistet werden. BeimehrtägigenEinsätzenvonBewachungsteamsineiner räumlichendistanzzumunternehmenssitzsindunmittelbareeinwirkungs-undunterstützungsmöglichkeitendergeschäftsleitungdesbewachungsunternehmensunddesverantwortlichenkaumgegeben.dahersindfestgelegte VerfahrensabläufeundeineumfangreicheEinsatzplanung unabdingbar.dieeinsatzplanungdesbewachungsunternehmenshatnachbestemwissenunterberücksichtigungder Gesamtumständezuerfolgen.GrundlagefürdiePlanungist dierisikobewertungdurchdasbewachungsunternehmen. DasBewachungsunternehmenmusssichüberdiejeweilsim VerkehrsblattveröffentlichteninternationalenEmpfehlungenzumSchutzgegenPiraterieaufHoherSeeundzudem VerhaltenimFallevonAngriffeninformierenunddieseberücksichtigen. FernerwerdendieHierarchieundAnweisungsstrukturinnerhalbeineseingesetztenBewachungsteamsanBorddes SchiffessowiedieRollenundVerantwortlichkeitender WachpersonenalswesentlicheVoraussetzungenfüreinen Einsatzgeregelt.GesetzlicheRegelungenzuroberstenAnordnungsbefugnis des Kapitäns bleiben davon unberührt. Absatz 3 Gemäß 121Absatz1SeearbeitsgesetzistderKapitänder VorgesetzteallerBesatzungsmitglieder ( 3Absatz1des Seearbeitsgesetzes)unddersonstigenanBordtätigenPersonen,diekeineBesatzungsmitgliedersind ( 3Absatz3 Satz1SeearbeitsgesetzinVerbindungmit 3Absatz4Satz1 Seearbeitsgesetz),auchderWachpersonengemäß 3Absatz3Satz1Nummer12Seearbeitsgesetz.Erhatgemäß 121Absatz2SeearbeitsgesetzdiePflichtzurAufrechterhaltungderSicherheitundOrdnunganBord,welcheer nach 121Absatz3Seearbeitsgesetznotfallsauchmitden erforderlichen Zwangsmitteln durchsetzen kann. DerKapitänträgtmithindieVerantwortungüberPiraterie abwehrendemaßnahmen;eristderletztverantwortlichean Bord.HierzuwirdderKapitänvondemEinsatzleiterberaten,umdiesemeineEntscheidungsgrundlagezugeben.VoraussetzungfürdenEinsatzderBewachungsteamsundder AnwendungderWaffenistdiezweifelsfreieBestimmungeinesAngriffs.Essollausgeschlossensein,dassunbeteiligte Dritte (z.b.fischer)imrahmenihrertäglichenarbeitals Angreifereingestuftwerden.ZurBestimmungüberdasVorliegeneinesAngriffsisteinedirekteundvertrauensvolle ZusammenarbeitdesEinsatzleitersmitdemKapitänerforderlich.DerEinsatzleiterhatwährenddesgesamtenBewachungsauftragesfürdieübrigenMitarbeitereineAufsichtspflicht.Eristfürdieseverantwortlich.DerEinsatzleiter mussinnerhalbseinesbewachungsteamsübereineklarebefehlsstrukturverfügen,umwährendeinespiratenangriffs undbiszurherstellungdersicherheitanborddenüberblick zu behalten. Absatz 4 DiebeimWaffeneinsatzvorgesehenenEskalationsstufenberücksichtigendenVerhältnismäßigkeitsgrundsatz.GrundsätzlichistderEinsatzvonWaffenundkörperlicherGewalt zuvermeiden.nurwennandereabwehrmaßnahmennicht erfolgversprechendsind,kannunterberücksichtigungder GesamtumständeundinsbesonderederGrenzendesNotwehr-,Nothilfe-undNotstandsrechts ( 32bis35desStrafgesetzbuchs)abgestufteinWaffeneinsatzerfolgen.DievorgesehenenEskalationsstufendieneninsbesonderedazu,dem AngreiferzunächstdieAbsichtzurGegenwehrdarzustellen. ErstbeiderFortführungdesAngriffsmussderAngreifermit WarnschüssenundweiterhinmitgezieltenSchüssengegen seinbootbzw.gegenseinepersonrechnen.erfahrungen habengezeigt,dassdieangreifer bisaufwenigeausnahmen ihrenangriffabbrechen,wennsieaufbewaffnetegegenwehr stoßen.
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Absatz 5 Absatz5konkretisiertdieKommunikationswegemitdem Kapitän. Absatz 6 Absatz6regeltdieDarlegungspflichtdesBewachungsunternehmensgegenüberdemBundesamtfürWirtschaftund Ausfuhrkontrollebezüglichdergemäß 5Absatz1Satz2 Nummer5Seeschiffbewachungsverordnungzutreffenden Überwachungsmaßnahmen an Bord eines Seeschiffes. Absatz 7 DieDokumentationspflichtenzudenAbwehrmaßnahmen dieneneinerabsicherungdesbewachungsteams.eine lückenlosedokumentationdesangriffsunddereingeleitetenabwehrmaßnahmen,insbesonderezeugenaussagenund Videomitschnitte,ermöglichenimRahmeneventuellerErmittlungsverfahreneinenachvollziehbareBeweisführung übereinenotwehr-/nothilfesituationunddieverhältnismäßigkeit des Vorgehens. Absatz 8 DurchdieDarstellungderVorgehensweisehinsichtlichder Beschaffung,desTransportes,desAn-undVon-Bord-Bringens,derAufbewahrungundSicherunggegendasAbhandenkommen,denGebrauchunddieEntsorgungderAusrüstung (gesamtelieferkette)sollsichergestelltwerden,dass dasbewachungsunternehmendienötigenmaßnahmenzur BeachtungderjeweilsgeltendenrechtlichenVorschriften getroffenhat.indiesemzusammenhangsinddieausfuhr-, Einfuhr-oderDurchfuhrgenehmigungensowieHandelsundVermittlungsgenehmigungeneinzuholenundRegelungenundMaßnahmenzurAufbewahrungvonWaffenund Munitionschriftlichfestzulegen.BeiBedarffordertdas BundesamtfürWirtschaftundAusfuhrkontrolledieseUnterlagen zur Einsichtnahme an, gemäß 29 Gewerbeordnung. Zu 13 (Dienstanweisungen) MitdemErlassvonDienstanweisungensolldasVerhalten dermitarbeitersowohlunternehmensinternalsauchimrahmenderbewachungsaufgabegeregeltwerden.diesdient dersicherstellungdesregelkonformenverhaltensdermitarbeiter. Absatz1legtdieInhaltederinderallgemeinenDienstanweisungzutreffendenRegelungenfest.Eshandeltsichum grundsätzlicheregelungen,diefürallebewachungseinsätze gelten. Absatz2regeltdenInhaltunddenZweckdereinsatzspezifischenDienstanweisung.IndieserwerdennurdieRegelungengetroffen,diefürdenjeweiligenEinsatzzusätzlichzu der allgemeinen Dienstanweisung erforderlich sind. Zu 14 (Ausrüstung) DieVorschriftdientdazu,dieAnforderungenandieAusrüstungnäherzubeschreiben,damitbeiEinhaltungderzubeachtendenRechtsordnungendieBewachungsaufträgein ausreichendemmaßewahrgenommenwerdenkönnen.die AusrüstungmussdenspeziellenAnforderungenaneinen EinsatzimSeebereichgenügen.DieeinsatztaktischenAnforderungenandieAusrüstungimSeebereichunterscheiden sichwesentlichvondenenfüreineneinsatziminland.dabei sindnichtnurderschutzgegendiewitterungseinflüsseim Seebereichausschlaggebend,sondernauchdieWirksamkeit überverhältnismäßiggroßedistanzen,wieerkennungsreichweite und Waffenwirkungsreichweite. Absatz1regeltdiebeimAntragaufZulassungeinzureichendenInformationenüberdieverwendetenWaffenunddie sonstige Ausrüstung. Absatz2enthälteineAufzählungderbeimEinsatzaufSeeschiffen mitzuführenden Ausrüstung. Absatz 3 Absatz3weistaufdiegegebenenfallseinzuhaltendenEinfuhr-,Ausfuhr-undDurchfuhrbestimmungensowiedieBestimmungenfürHandels-undVermittlungsgeschäfteder BundesrepublikDeutschlandsowiederHafen-undKüstenstaaten hin und hat damit deklaratorischen Charakter. Absatz 4 DasBewachungsunternehmenhatdieGarantenpflichtfür diefunktionsfähigkeitderausrüstung.entsprechendeanerkannteverfahren (desherstellers)müssenbeachtetwerden. VerantwortlichistgrundsätzlichderVerantwortliche,sofern dasbewachungsunternehmenhierzukeineandereperson bestimmt.inderregelwirddiebewachungsmannschaftihre AusrüstungaufihreFunktionsfähigkeithinunterAnleitung und Beobachtung des Einsatzleiters überprüfen. BeschädigteAusrüstungsteilekönnenwährenddesEinsatzeszurGefährdungderBewachungspersonoderzurWirkungslosigkeitderAbwehrmaßnahmenführen.Diesstellt erhöhteanforderungenandiebelastungsfähigkeitundzuverlässigkeitderverwendetenausrüstung.erschwerend kommthinzu,dassimeinsatzgebietinderregelnichtauf Werkstättenzurückgegriffenwerdenkann,umAusrüstungsteileinstandzusetzen.Einefunktionsfähigeundgeeignete AusrüstungermöglichtzudemdieAuswahldesjeweilsverhältnismäßigen Mittels zur Abwehr des Angriffs. Zu 15 (Inkrafttreten) DieseVerordnungtrittamTagnachderVerkündungin Kraft.
15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/13309 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates Anlage 2 DerNationaleNormenkontrollrathatdasobengenannteRegelungsvorhaben geprüft. I. Zusammenfassung Erfüllungsaufwand WirtschaftDieRegelungsvorhabendienenderKonkretisierungdesGesetzeszurEinführungeines ZulassungsverfahrensfürBewachungsunternehmenaufSeeschiffen.ImGesetzentwurf wurdedererfüllungsaufwandderwirtschaft aufeinmalig1,1mio.euroundjährlich Eurogeschätzt.DurchdiejetztvorliegendenkonkretisierendenVerordnungen erhöhtsichdiesererfüllungsaufwandmarginal. BürgerKeine Auswirkungen VerwaltungKeine Auswirkungen DerNationaleNormenkontrollrathatimRahmenseines gesetzlichenprüfauftragskeinebedenkengegendasregelungsvorhaben. II. Im Einzelnen DievorliegendenRegelungsvorhabendienenderKonkretisierungdesGesetzeszurEinführungeinesZulassungsverfahrensfürBewachungsunternehmenaufSeeschiffen.Mit demgesetzwurdeindergewerbeordnungeinzulassungsverfahrenfürbewachungsunternehmeneingeführt,diezur AbwehrvonPiraterieBewachungsaufgabenaufSeeschiffen durchführen.darüberhinauswurdederrechtlicherahmen imblickaufdiegrundsätzlichenanforderungenundpflichtendieserbewachungsunternehmensinformvonverordnungsermächtigungen vorgegeben. DasRessorthatteindenAusführungenzumGesetzentwurf bereitseineumfassendeabschätzungdeserfüllungsaufwandsdurchgeführt.dabeiwurdendereinmaligeerfüllungsaufwandderwirtschaftaufrund1,1mio.euroundder jährlicheerfüllungsaufwandaufrund103000eurogeschätzt.vordiesemhintergrundhatdasressortindenvorliegendenregelungsvorhabendargestellt,obundinwieweit diekonkretisierungauswirkungenaufdieimgesetzentwurf vorgenommene Kostenschätzung hat. DereinmaligeErfüllungsaufwandistimWesentlichenauf denfinanziellenaufwandzurerstellungeinesprozesshandbucheszurückzuführen.dieserwurdeimgesetzentwurfim Einzelfallaufrund90000beziffert.AuchnachVorlageder konkretisierendenverordnungenkannandieserkostenschätzung festgehalten werden. ÄnderungenbeimeinmaligenErfüllungsaufwandergeben sichjedochmitblickaufdenaufwandfürdieantragstellungzurzulassungeinesbewachungsunternehmens,derim Gesetzentwurfauf20Stundengeschätztwurde.DemgegenübergehtdasRessortnachVorliegenderVerordnungenvon einemzeitaufwandvon40stundenaus.dadurcherhöhtsich dereinmaligeerfüllungsaufwandgegenüberdemgesetzentwurfumrund10000euro.derschätzungwurdeneinefallzahlvonzehnanträgensowiearbeitkostenvon45,90euro pro Stunde zugrunde gelegt. DerjährlicheErfüllungsaufwandentstehtimWesentlichen durchkostenfürdieausbildungdeswachpersonals.diese werdenprounternehmenaufrund10000eurogeschätzt. VordemHintergrunddernunvorliegendenVerordnungen ergeben sich diesbezüglich keine Änderungen. VoneinemerhöhtenjährlichenAufwandgehtdasRessort jedochbeidererfüllungvondokumentationspflichtenund der Anpassung einsatzspezifischer Dienstanweisungen aus. DerZeitaufwandwirdimEinzelfallgegenüberdenAnnahmenimGesetzentwurfumeineStundehöhereingeschätzt. MitBlickaufdengesamtenjährlichenErfüllungsaufwand hat diese Erhöhung jedoch nur marginale Auswirkungen.
Verordnung zur Durchführung der Seeschiffbewachungsverordnung (Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung SeeBewachDV)
1623 Verordnung zur Durchführung der Seeschiffbewachungsverordnung (Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung SeeBewachDV) Vom 21. Juni 2013 Auf Grund des 31 Absatz 4 Satz 2 bis 4 der Gewerbeordnung in
MehrVerordnung zur Durchführung der Seeschiffbewachungsverordnung (Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung - SeeBewachDV)
Verordnung zur Durchführung der Seeschiffbewachungsverordnung (Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung - SeeBewachDV) SeeBewachDV Ausfertigungsdatum: 21.06.2013 Vollzitat: "Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung
MehrFrankfurt, 29. August 2013
Informationsveranstaltung Zulassungsverfahren privater Sicherheitsdienste zum Schutz von Seeschiffen Claudia Topp Referat 224 Frankfurt, 29. August 2013 www.bafa.de Einführung - Gliederung Hintergrund
MehrVerordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (Seeschiffbewachungsverordnung SeeBewachV)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13308 17. Wahlperiode 25. 04. 2013 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12012 17. Wahlperiode 07. 01. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes A. Problem und Ziel ZieldesGesetzgebungsverfahrensistdieEinführungeinergesetzlichenRegelungzur
MehrAnpassung der Ausfuhrliste an ÄnderungendesWassenaarArrangementsfürkonventionelleRüstungsgüter,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1624 17. Wahlperiode 06. 05. 2010 Verordnung der Bundesregierung Einhundertneunte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung A.
MehrAbschaltbareLastenimSinnedieserVerordnungsindgroßeVerbrauchseinheiten,dieamHoch-undHöchstspannungsnetzangeschlossensind,mitgroßer
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11671 17. Wahlperiode 28. 11. 2012 Verordnung der Bundesregierung Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Verordnung zu abschaltbaren Lasten) A. Problem
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234 17. Wahlperiode 21. 12. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln,
MehrVerordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen (GvpHpV)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12303 17. Wahlperiode 06. 02. 2013 Verordnung der Bundesregierung Verordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen (GvpHpV)
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13617 17. Wahlperiode 21. 05. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs A. Problem und Ziel MitdemGesetzüberelektronischeHandelsregisterundGenossenschaftsregister
MehrErste Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung
Bundesrat Drucksache 299/15 24.06.15 Verordnung der Bundesregierung AS Erste Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung A. Problem und Ziel Nach Anhang 1 Nummer 4.4 der am 1. Juni 2015 in
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10750 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel
MehrEntwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4981 17. Wahlperiode 02. 03. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,dennachLandesrechtanerkanntenRettungsdienstenunddemTechnischenHilfswerksowiedemKatastrophenschutzstehen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8802 17. Wahlperiode 29. 02. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5097 17. Wahlperiode 17. 03. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen
MehrEntwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8364 17. Wahlperiode 18. 01. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes A. Problem und Ziel BislangkönnendieHerstellerzwardieGenehmigungzurInbetriebnahmeeines
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12046 17. Wahlperiode 14. 01. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften A. Problem und Ziel DervorliegendeEntwurfeinesGesetzeszurÄnderungjagdrechtlicherVorschriftendientdazu,dasUrteildesEuropäischenGerichtshofsfürMenschenrechte
MehrVerordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung
Bundesrat Drucksache 56/13 31.01.13 Verordnung der Bundesregierung U Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung A. Problem und Ziel Mit der Richtlinie 2010/79/EU der Kommission
Mehrdenstreitkräften,mitderauflösungvondienststellensowiemitderzusammenführungderzivilenundmilitärischenpersonalbearbeitungineinemneuen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12957 17. Wahlperiode 28. 03. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes A. Problem
MehrMaritime Sicherheit Neuregelung des Einsatzes privater Sicherheitsdienste auf Seeschiffen
Maritime Sicherheit Neuregelung des Einsatzes privater Sicherheitsdienste auf Seeschiffen 2013 Deutscher Bundestag Seite 2 Maritime Sicherheit Neuregelung des Einsatzes privater Sicherheitsdienste auf
MehrVierte Verordnung zur Änderung der Transeuropäische- Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung
Bundesrat Drucksache 18/15 16.01.15 Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit Vk - U Vierte Verordnung
MehrErste Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung der Bundesregierung Erste Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung A. Problem und Ziel Nach Anhang 1 Nummer 4.4 der am 1. Juni 2015 in Kraft getretenen Betriebssicherheitsverordung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9668 17. Wahlperiode 16. 05. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen
MehrDasBundeskabinetthatam13.März2013dieEckwertefürdenRegierungsentwurfdesBundeshaushalts2014sowiefürdenFinanzplanbiszumJahr2017
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14664 17. Wahlperiode 02. 09. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Sondervermögens Energie- und Klimafonds und zur Änderung des
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/9996. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9996 16. Wahlperiode 15. 07. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13665 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8546 16. Wahlperiode 12. 03. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes A. Problem und Ziel SchutzvonKindernundJugendlichenvormedialenGewaltdarstellungen,insbesondere
MehrDie Verschiebung des Anwendungszeitpunktes soll auch dafür genutzt werden, im Rahmen eines Pilotprojektes den Datenumfang zu überprüfen.
Bundesrat Drucksache 722/10 05.11.10 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz - Wi Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach 5b des Einkommensteuergesetzes
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9560 16. Wahlperiode 16. 06. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes A. Problem und Ziel MitdemvorliegendenGesetzentwurfverfolgtdieBundesregierungdasZiel,
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Vorblatt
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches Vorblatt A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Bundesrat Drucksache 448/15 BRFuss 05.10.15 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - In Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes A. Problem und Ziel Durch das Gesetz zur Verbesserung
Mehr- 1 - Bearbeitungsstand: :30 Uhr
- 1 - Bearbeitungsstand: 12.12.2017 14:30 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden
MehrVerschiebung des Beginns der Zulassungspflicht für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13042 17. Wahlperiode 09. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Dr. Valerie Wilms, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter
MehrVerordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2018 (Beitragssatzverordnung BSV 2018)
Bundesrat Drucksache 718/17 22.11.17 Verordnung der Bundesregierung AIS - Fz Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2018 (Beitragssatzverordnung
Mehrdes Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz ANSG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13081 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6539 16. Wahlperiode 28. 09. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung A. Problem und Ziel SeitderRentenreform2001habenBeschäftigtedasRecht,TeileihresGehalts
MehrEntwurf einer Verordnung zur Änderung ÖLG-Kontrollstellen- Zulassungsverordnung
Bundesrat Drucksache 19/13 RFuss 09.01.13 Verordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen AV Entwurf einer Verordnung zur Änderung ÖLG-Kontrollstellen- Zulassungsverordnung A. Zielsetzung Bei Inkafttreten
MehrDeram23.Juni2008vomRatderEuropäischenUnionangenommeneBeschluss (Ratsbeschluss Prüm) soll in das deutsche Recht umgesetzt werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12585 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung
MehrEntwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates. des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung
Bearbeitungsstand: 28.05.2014 Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10040 17. Wahlperiode 19. 06. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht A. Problem und Ziel ZieldesGesetzesistes,dieimJahr2002mitdemGesetzüberdieintegrierte
Mehr(Beleihungssystem).DerEinsatzvonBeliehenenverbessertdieEffizienzderZwangsvollstreckung,indemerneueLeistungsanreizeschafft,dieimgegenwärtigen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1210 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) A. Problem und Ziel DasGerichtsvollzieherwesenbedarfstrukturellerReformen.UmdieEffizienz
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/5420 19. Wahlperiode (zu Drucksache 19/4950) 31.10.2018 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts Drucksache 19/4950
Mehrdes Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Bearbeitungsstand: 10.07.2014 10:56 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters
MehrEntwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1292 17. Wahlperiode 31. 03. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes A. Problem und Ziel InKlageverfahrenmehrererKinobetreiberhatdasBundesverwaltungsgericht
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12062 16. Wahlperiode 26. 02. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts A. Problem und Ziel DieBundesnotarordnung
MehrGrundgesetzes (GG)istallerdingsmitnichtunerheblichenSchwierigkeitenbehaftet.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5724 16. Wahlperiode 20. 06. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) A. Problem und Ziel DasGerichtsvollzieherwesenbedarfstrukturellerReformen.UmdieEffizienz
MehrBundesrat Drucksache 149/17. Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesrat Drucksache 149/17 15.02.17 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8683. der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8683 17. Wahlperiode 15. 02. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression A. Problem und Ziel ImSystemdesprogressivausgestaltetenEinkommensteuertarifsprofitiertder
Mehr17. Wahlperiode 26. Februar 2013 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Deutscher Bundestag Ausschuss Drs.17/ 17. Wahlperiode 26. Februar 2013 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zu dem Gesetzentwurf
MehrFünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung
Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung A. Problem und Ziel Am 6.
MehrDeutschenBundestageszudiesemStaatsvertragerfolgen.DasZustimmungsgesetz ist im Hinblick auf den Vorbehalt des Gesetzes erforderlich.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1696 17. Wahlperiode 14. 05. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung
MehrZweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Führerschein-Verwaltungsvorschrift
Bundesrat Drucksache 110/15 19.03.15 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Vk - Fz - In Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Führerschein-Verwaltungsvorschrift A. Problem
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7425 19. Wahlperiode 29.01.2019 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes A. Problem und Ziel
MehrVerordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen
Bundesrat Drucksache 27/14 30.01.14 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Verordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 18/3785 18. Wahlperiode 20.01.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes A. Problem und Ziel Auf Grundlage
MehrEntwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11689 17. Wahlperiode 28. 11. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11339 16. Wahlperiode 10. 12. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts A. Problem und Ziel DasGesetzbezweckteineweitereVereinfachungundModernisierungdes
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (GwGErgG) DasGeldwäschegesetz (GwG)verfolgtebensowiedieFinanzmarktaufsichtsgesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10745 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (GwGErgG) A. Problem und Ziel DasGeldwäschegesetz
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/5456
Deutscher Bundestag Drucksache 18/5456 18. Wahlperiode 01.07.2015 Unterrichtung durch die Bundesregierung Evaluation des Verfahrens zur Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen gemäß 31 der
MehrBundesrat Drucksache 537/14. Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesrat Drucksache 537/14 05.11.14 Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz R Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters
MehrDenAufwendungenvonUnternehmenfüreinenüberdasgesetzlichvorgeschriebeneDatenschutzniveauhinausgehendenDatenschutzsolleinadäquater
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12011 16. Wahlperiode 18. 02. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher
MehrFünfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung. Anpassung der Ausnahmevorschriften beim EU-Waffenembargo gegen Russland.
Bundesrat Drucksache 512/15 BRFuss 30.10.15 Verordnung der Bundesregierung Wi Fünfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung A. Problem und Ziel Anpassung der Ausnahmevorschriften beim EU-Waffenembargo
MehrBundesrat Drucksache 40/14. Gesetzentwurf der Bundesregierung
Bundesrat Drucksache 40/14 07.02.14 Gesetzentwurf der Bundesregierung EU - Fz - In Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr..../2013
Mehr(EuropeanSecuritiesandMarketsAuthority)werdenbefugt,inKrisensituationenweiterezeitlichbefristeteTransparenzvorschriftenundVerbotezuerlassen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9665 17. Wahlperiode 16. 05. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments
Mehr- 2 - Die Absenkung des Beitragssatzes in der knappschaftlichen Rentenversicherung führt im Jahr 2013 zu Mindereinnahmen in der knappschaftlichen Rent
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10743 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für
MehrWie schreibe ich ein Gesetz über die Akkreditierungsstelle einer Bank?
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12333 18. Wahlperiode 15.05.2017 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle A. Problem und
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1038 16. Wahlperiode 23. 03. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes A. Problem und Ziel DieAuswahlderdeutschenRichterundGeneralanwälteandenGerichtender
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
Bundesrat Drucksache 496/16 (Beschluss) 14.10.16 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens
Bundesrat Drucksache 102/14 BRFuss 13.03.14 Gesetzentwurf der Bundesregierung In - FJ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens A. Problem und Ziel Das Gesetz
MehrÄnderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Zoonosen Lebensmittelkette.
Bundesrat 23.03.17 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AV Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und
MehrEntwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10730 16. Wahlperiode 30. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz ÜSchuldStatG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7418 17. Wahlperiode 21. 10. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz
MehrAchte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Bundesrat Drucksache 425/15 22.09.15 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz A. Problem und Ziel Die Anpassung der Sachbezugswerte erfolgt jährlich durch eine Änderungsverordnung,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung
Gesetzentwurf der Bundesregierung Stand: 14. Februar 2014 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens A. Problem und Ziel Das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens
MehrReferentenentwurf. des Bundesministeriums der Finanzen
Bearbeitungsstand: 24.01.2018 7:20 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Verordnung nach Artikel 2 des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/1050. Gesetzentwurf. 18. Wahlperiode der Bundesregierung. Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1050 18. Wahlperiode 04.04.2014 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014 A. Problem und Ziel Ziel der Bundesregierung ist eine nachhaltige
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12298 17. Wahlperiode 06. 02. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12678 16. Wahlperiode 22. 04. 2009 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale A. Problem und Ziel B. Lösung ZieldiesesGesetzesist,dasUrteildesBundesverfassungsgerichtsvom9.Dezember2008zurEntfernungspauschalezeitnahumzusetzenunddenBürgerinnenundBürgernfürdieVeranlagungszeiträumeab2007RechtssicherheithinsichtlichderdauerhaftenWiedereinführungderEntfernungspauschalezugeben.
MehrVerordnungsentwurf der Bundesregierung
Stand: 6. Juni 2001 Verordnungsentwurf der Bundesregierung Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung
MehrEntwurf einer Verordnung gemäß 17 Buchstabe a) Umweltstatistikgesetz zur Aussetzung der Erhebung nach 9 Absatz 4 Umweltstatistikgesetz
Anlage 1 Vorblatt Entwurf einer Verordnung gemäß 17 Buchstabe a) Umweltstatistikgesetz zur Aussetzung der Erhebung nach 9 Absatz 4 Umweltstatistikgesetz A. Problem und Ziel Die Erhebung nach 9 Absatz 4
MehrStreitkräftebeiderUnterstützungdergemeinsamenReaktionaufterroristischeAngriffegegendieUSAüberden15.November2008hinausfür
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10720 16. Wahlperiode 29. 10. 2008 Antrag der Bundesregierung Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion
MehrEntwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5894 17. Wahlperiode 24. 05. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes A. Problem
MehrZehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13674 18. Wahlperiode 09.10.2017 Verordnung der Bundesregierung Zehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung A. Problem und Ziel Die Verordnung (EU) 2017/1509
Mehrunddesratesvom16.november2011überdengewerbsmäßigenstraßentransportvoneuro-bargeldzwischenmitgliedstaatendeseuroraums
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10759 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs
MehrVerordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (Seeschiffbewachungsverordnung SeeBewachV) Vom 11.
Beilage/Enclosure 30/13 (BGBl. I 2013 Nr. 29 S. 1562) Mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlag Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (Seeschiffbewachungsverordnung
MehrBundesrat Drucksache 715/10. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 715/10 05.11.10 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - Fz Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Pauschalierung und Zahlung des Ausgleichsbetrags
MehrReferentenentwurf. des Auswärtigen Amtes
18.07.2018 Referentenentwurf des Auswärtigen Amtes Entwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
MehrSechste Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
Bundesrat Drucksache 822/16 27.12.16 Verordnung der Bundesregierung U - AIS Sechste Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung A. Problem und Ziel Am 15. Juli 2016 sind
MehrEntwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12619 17. Wahlperiode 04. 03. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes A. Problem und Ziel DieRichtlinie2010/31/EUdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom
MehrVerordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (Seeschiffbewachungsverordnung - SeeBewachV)
Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (Seeschiffbewachungsverordnung - SeeBewachV) SeeBewachV Ausfertigungsdatum: 11.06.2013 Vollzitat: "Seeschiffbewachungsverordnung
MehrMedienangehörigesindwiederholtderErmittlungstätigkeitderStrafverfolgungsbehördenausgesetztgewesen,wennsiedasihnenzugeleiteteMaterial
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3355 17. Wahlperiode 21. 10. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) A. Problem
MehrVerordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *)
Bonn, 17. Dezember 2012 Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *) Vom Auf Grund des 17 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c sowie Absatz 5 des Chemikaliengesetzes in der
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6292 16. Wahlperiode 04. 09. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes A. Problem und Ziel DieRichtlinie2004/82/EGdesRatesvom29.April2004bedarfderUmsetzungindasinnerstaatlicheRecht.DieRichtliniesiehtvor,dassBeförderungsunternehmenaufAnforderungderGrenzschutzbehördenbeiFlügenaus
MehrSechzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Bundesrat Drucksache 407/17 23.05.17 Verordnung des Bundesministeriums des Innern In Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung A. Problem und Ziel Der Verordnungsentwurf dient der Anpassung
Mehrderfinanzmarktkrisewurdeanverschiedenenstellenjedochdeutlich,dassdefiziteandenkapitalmärktenbestehen.diesedefizitedrohendasvertrauender
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3628 17. Wahlperiode 08. 11. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13402 17. Wahlperiode 08. 05. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5262 17. Wahlperiode 24. 03. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des
Mehr