Experimente im Psychologieunterricht bei MMag. Halmetschlager SoSe 2008 Mag. Martin Aigner 9802508 A 190 333 299 m.aigner.mail@gmail.com Gruppe: Individuum und Gesellschaft Stundenbild Diese Stunde wurde für eine 7. Klasse konzipiert. Lehrplanbezug und Lernziele: Im Lehrplan Psychologie und Philosophie nimmt der Bereich Mensch und Gesellschaft eine zentrale Stellung ein. Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen des PP-Unterrichts zu einer reflektierten Kenntnis der eigenen Person und der Mitmenschen 1 geführt werden. Überdies soll das Verständnis für die sozialen Formen des Zusammenlebens und deren Wandel 2 gefördert werden. In Bezug auf das behandelte Experiment lässt sich ein wesentlicher Punkt herausgreifen: Die Schülerinnen und Schüler sollen - die Notwendigkeit von Kooperation, sozialer Sensibilität und Verantwortung als Grundlage für die Demokratie erkennen und danach handeln. 3 Dass Kooperation für ein funktionierendes Gemeinwesen eine Grundbedingung darstellt, kann mittels des Gefangenendilemmas im verkleinerten Maßstab des Klassenverbundes modellhaft vorgeführt werden. Unterrichtskontext Thema Sozialpsychologie Einbettung in entsprechende Theorien und Modelle (Bsp. Milgram-Experiment) 1 www.schule.at/dl/puplehrplan.doc Zugriff am 27.06.2008 2 ebda 3 ebda
Planungsraster: Inhalt Methode Materialien Zeit Organisatorisches L-S Gespräch 3 Kurze Einleitung L-Vortrag 2 Einteilung, kurze Erklärung L-S Handout 5 der jeweiligen Rolle (Richter, Anwalt, Angeklagter) Experiment Tafel 10 Auswertung Tafel 5 Erklärung, Theorie, Beispiele L-Vortrag Powerpoint- Präsentation 10 Diskussion L-S Gespräch 10 Vorbereitung des Experiments: Die Sessel werden derart angeordnet, dass eine Art Gerichtssaal entsteht. Zwei SchülerInnen fungieren als Anwälte, einer oder eine als RichterIn. Die Anwälte werden angehalten, die Angeklagten ausschließlich über Entscheidungsmöglichkeiten und Strafmaß zu informieren, also keine Hinweise in Bezug auf taktisches Verhalten zu geben. Ablauf des Experiments: Zwei Angeklagte nehmen Platz, sie werden vom Richter über die Anklagepunkte ins Bild gesetzt. Danach besprechen sie sich mit ihrem Anwalt. Eine Skizze (s.u.) soll als Orientierungshilfe dienen. Trifft der Angeklagte eine Entscheidung, teilt er sie seinem Anwalt mit, der diese laut verkündet. Damit soll ausgeschlossen werden, dass jemand seine Entscheidung kurzfristig revidiert, sobald er Kenntnis von jener des Gegenübers erlangt hat. Dies wird fünfmal durchgespielt. Die jeweiligen Ergebnisse werden an der Tafel festgehalten.
Nachbereitung des Experiments: Ergebnisse und mögliche Strategien werden besprochen. Thematisiert werden kann auch, inwieweit bestehende Konflikte innerhalb der Klasse Eingang gefunden haben in die Entscheidungen der Angeklagten. Theorie Das Gefangenendilemma ist Teil der Spieltheorie. Grundsätzlich geht es dabei darum, dass zwei Partner die Wahl haben, mit dem Partner zu kooperieren oder diesem in den Rücken zu fallen. Grundbedingung ist, dass im Laufe der Entscheidungsfindung die Angeklagten nicht miteinander kommunizieren. Insofern kommen die Gefangenen in ein Dilemma, denn wenn sie auf Kooperation mit dem Partner setzen, wissen sie nicht, wie der andere sich entscheidet. Skizze: Gefangener A kooperiert (schweigt) Gefangener A kooperiert nicht (Verrat) Gefangener B kooperiert (schweigt) A: 2 Jahre Haft B: 2 Jahre Haft A: 0 Jahre Haft B: 5 Jahre Haft Gefangener B kooperiert nicht (Verrat) A: 5 Jahre Haft B: 0 Jahre Haft A: 4 Jahre Haft B: 4 Jahre Haft Erläuterung der Hypothese, Ergebnisauswertung und Erklärungen zur optimalen Strategie Die optimale Strategie für eine Situation, die auf dem Prinzip des Gefangenendilemmas beruht, heißt Kooperation, jedoch nur, wenn diese mit der Fähigkeit und Bereitschaft verbunden ist, im Fall einer Nichtkooperation des Partners Gleiches mit Gleichem zu vergelten. 4 Diese Strategie heißt Tit-for-tat und ist vor allem langfristig erfolgreich. Exakt beinhaltet die Strategie die Kooperation mit dem Partner in der ersten Runde und kopiert in den Folgerunden seinen vorherigen Spielzug. Bei Verrat übt man dieser Strategie zufolge jedoch 4 Bauer, Joachim: Prinzip Menschlichkeit. Warum wir von Natur aus kooperieren. Hamburg 2007. S 179
Vergeltung am Partner, ist aber nicht nachtragend und reagiert bei erneuter Kooperation des Partners entsprechend versöhnlich ebenfalls mit Kooperation. Beispiele zum Gefangenendilemma Bereich Wirtschaft: ebay: Bewertungsschema soll Kooperation sicherstellen Werbeausgaben Bsp. Tabakindustrie in den USA. Gesetzliche Beschränkung löste in den 1970ern Gefangenendilemma auf Versteigerung der UMTS-Lizenzen in Deutschland: Kooperation zwischen Anbietern wurde untersagt Bereich Politik: Kalter Krieg (1950er bis in die 1990er): sog. Gleichgewicht des Schreckens MAD-Doktrin 1961 (mutual assured destruction dt.: wechselseitig zugesicherte Zerstörung): Nuklearmächte sollen vom Ersteinsatz dadurch abgehalten werden, dass der potenzielle Gegner selbst nach einem atomaren Erstschlag noch vernichtend zurückschlagen könnte Möglicher Ausweg: Vereinbarung einer Rüstungskontrolle die Gefahr besteht indes, dass der Kontrahent weiter aufrüstet und die Machtbalance kippt Ähnliche Patt-Situation heute auch zwischen Indien und Pakistan Bereich Kriminalistik: Omertá ( Schweig oder stirb! ) Schweigen soll erzwungen werden Auflösung des Dilemmas: - Justiz kann neue Identität anbieten oder Straffreiheit, um Vertrauen der Komplizen zueinander zu untergraben - Verhörstrategie: Es wird behauptet, der Komplize hätte bereits gestanden
Literaturangaben Bauer, Joachim: Prinzip Menschlichkeit. Warum wir von Natur aus kooperieren. Hamburg 2007 Watzlawick, Paul: Wie wirklich ist die Wirklichkeit? Wahn Täuschung Verstehen. München 1995 www.schule.at/dl/puplehrplan.doc Zugriff am 27.06.2008