Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitnehmer 303. Informationen und Tipps. Logo



Ähnliche Dokumente
Begriff der Arbeitslosigkeit in der Statistik unter SGB II und SGB III

Arbeitsuchende und Arbeitslose ohne Bezug von Arbeitslosengeld Informationen und Hinweise

Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld nach Grund

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt informiert

Arbeitssuche / Arbeitslosigkeit Anton Platen

Zentraler Elternabend zur Berufsorientierung. Wie unterstützt die Berufsberatung Ihre Kinder?

Die Reform der Arbeitsmarktstatistik ab dem Jahr 2005

Gut geplant ist halb gewonnen - So gelingt der Wiedereinstieg

PraWO plus überregionales Projekttreffen ThILLM Bad Berka 04. Juni Lars Nentwich

Anhang: Vergleich Arbeitslosenunterstützung D A CH

Eine Chance mehr: Die private Arbeitsvermittlung INFO FÜR ARBEITSUCHENDE. Bildelement: Terminplanung. Vermittlungsgutschein.

SGBII Sozialgesetzbuch II

Christina Klein. Alles zur Altersteilzeit. interna. Ihr persönlicher Experte

Beschäftigung von Flüchtlingen und Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit

Regionen stärken Frauen Teilprojekte der ZWD. GIB Datenbank 2006

Jörg Lüllmann, Teamleiter Berufsberatung/U25 Die Agentur für Arbeit von der Stempelbude zur modernen Dienstleistungsbehörde

Unterbeschäftigung. Bundesagentur für Arbeit Statistik. Hotline: *) Fax: *)

Eine Chance mehr: die private Vermittlung

- 3 - Bestand Arbeitslose: Insgesamt: Personen 464 Personen weniger als im Vormonat Arbeitslosenquote: 6,4 Prozent

Beschäftigungsperspektive. Auf einen Blick

Marianne Loibl Finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

Internationale Personalgewinnung. Mann mit Glasglobus in den Händen. Unser Service für Sie. Einklinker DIN lang. Logo

Arbeitsvermittlungsvertrag

Business-Lunch Ludwigsburg BdS, 26. April 2017 Bundesagentur für Arbeit. Unser Service für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Die JOBBÖRSE unter INFORMATIONEN FÜR ARBEITNEHMER. Einfach und schnell eine Stelle finden. Bundesagentur für Arbeit

I N F O S Z U M W I E D E R E I N S T I E G

Ziele. 1. Bewerbungsunterlagen, Lebenslauf 2. Registrierung bei der Agentur für Arbeit. Juni 2016, Stephan Baake

Ziele des Gründungszuschusses

Förderung von Existenzgründungen

Übersicht Arten von Praktika

Integrationschancen und Beschäftigungsfähigkeit

INSTRUMENTENREFORM 2012

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Bildelement: Frau mit Laptop unterm Arm. Zurück in den Beruf. Bildelement: Logo

Berufsrückkehr gestalten, aber wie? Frau mit Smiley-Symbol. Wenn nicht jetzt, wann dann?! Einklinker DIN lang. Logo

Regelungen bei (drohender) Arbeitslosigkeit auch für Nicht-LeistungsbezieherInnen

Checkliste für Mitarbeiter-Recruiting in der Gastronomie

Ausübungsberechtigung gemäß 7a Handwerksordnung Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung. für das -Handwerk

4.5.4 Leistungen. Gemäß 137 SGB III hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer. mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Verhältnis

Mutter und Kind gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Sie haben Anspruch auf

Bitte beachten Sie ebenfalls unsere Förderrichtlinien (

Informationen zum weiteren Vorgehen nach Beendigung des Arbeitslosengeld I

Arbeitsvermittlung. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. Sozialversicherung

ANGEBOTE FÜR ARBEITSUCHENDE. Umschulung Fachlagerist (IHK). Gut qualifiziert zurück ins Arbeitsleben.

Richtlinien zur Durchführung von Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.v.m. 45 (1) Nrn.

Förderung von Projekten zur arbeitsmarktpolitischen Beratung von Frauen

16 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II

Altersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen

II. Voraussetzungen für die Bewilligung von Arbeitslosengeld

Fördermittel für Arbeitnehmer im Überblick

Arbeitsmarktzulassungsverfahren

Flüchtlinge für Praktikum, Ausbildung, Beschäftigung gewinnen: Informationen für Betriebe im Handwerk. Stand:

Landkreis Peine Jobcenter Merkblatt für Ihren Leistungsbezug Teil II Berufliche Eingliederung

Möglichkeiten der Beschäftigung von internationalen Fachkräften Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer nach dem Sozialgesetzbuch II & III

Gestaltung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit Leistungen für Unternehmen

Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit

Stellenausschreibung

Flüchtlinge und Asylbewerber. Wer darf arbeiten? Wer kann eine Ausbildung machen? Wer kann ein Praktikum machen?

Kurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden

ABSAGE NACH BEWERBUNG

Befragt wurden Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, die in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II leben.

Newsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit

Hinweise zu Spezifika im Umgang mit Nichtleistungsempfängerinnen Nichtleistungsempfängern (NLE) in der Arbeitsvermittlung im SGB III

Gymnasium Tostedt. Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen zum Betriebspraktikum zusammengefasst.

Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall

Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung

Krankengeld Auch bei Arbeitsunfähigkeit ist Ihr Lebensunterhalt gesichert.

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter in Leipzig

Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente (Unbilligkeitsverordnung)

Landkreis Peine Jobcenter Merkblatt für Ihren Leistungsbezug Teil II Berufliche Eingliederung

WIR WERDEN STEUERFACHANGESTELLTE!

Landesinitiative: Teilhabe an Arbeit Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen. Netzwerktreffen Attendorn-Dünschede

E-Learning: Weiterbildung leicht gemacht. Bildelement: FinancialAffairs(5) LERNBÖRSE exklusiv. Bildelement: Logo

Transfermaßnahmen und Transfergesellschaften

Der Arbeitsmarkt in Berlin und der Region Berlin-Brandenburg. November Berlin Nord Berlin Mitte. Berlin Süd. Monatsbericht

ohne Leistungsbezug wegen zu berücksichtigendem Einkommen und Vermögen,

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Umschulung Fachkraft Lagerlogistik (IHK).

Informationsveranstaltung in der VHS am 09. Oktober 2013

Jobsuche leicht gemacht

Informationen zum Kindergeld. Kindergeld für Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen

Das Eingangs-Verfahren und der Berufs-Bildungs-Bereich

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Budgetfähige Leistungen für berufliche Teilhabe (außer WfbM-Leistungen)

ALLGEMEINE VORGEHENSWEISE ARBEITGEBER

A. Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Gesetzliche Voraussetzungen und juristische Aspekte

Betriebliche Eingliederungshilfen. Hilfen bei Einstellung neuer Mitarbeiter INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Beraterin berät ältere Wiedereinsteigerin

1. Angaben zu der nachfragenden Person

Fit für die Zukunft. Mit Ausbildung oder Praktikum bei der VIACTIV Krankenkasse

BLAUE KARTE EU. 1

Schriftliche Kleine Anfrage

Herzlich Willkommen im Berufsförderungswerk Köln

Teilhabe von behinderten und schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben

Berufsabschlüsse, die im Ausland erworben wurden, können anerkannt werden.

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen

Betriebliches Eingliederungsmanagement. Information für Beschäftigte und Unternehmen

Unterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:

Das Anschreiben. Eine kleine Einführung

Transkript:

Arbeitnehmer 303 Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld Informationen und Tipps Logo

Die wichtigsten Infos auf einen Blick Sie sind arbeitslos und suchen eine Beschäftigung, haben aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ihre Arbeitsagentur unterstützt Sie gerne bei der Beschäftigungssuche! Bei der Auswahl des für Sie passenden Angebots sind wir auf Ihre aktive Mithilfe angewiesen. Wie die Zusammenarbeit mit Ihrer Arbeitsagentur konkret aussehen kann, wird im Folgenden näher beschrieben. Hier finden Sie Antworten zu folgenden Fragen: 1. Wann gelten Sie als arbeitslos? 2. Welche Dienstleistungen erhalten Sie von Ihrer Arbeitsagentur, wenn Sie arbeitslos gemeldet sind? 3. Was erwartet Ihre Arbeitsagentur von Ihnen, wenn Sie arbeitslos gemeldet sind und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben? 4. Welche Alternativen bieten sich? 5. Was ist noch zu beachten? (rechtliche Hinweise)

1. Wann gelten Sie als arbeitslos? Sie gelten als arbeitslos, wenn Sie - eine sozialversicherungspflichtige wöchentlich mind. 15 Stunden umfassende Beschäftigung suchen - beschäftigungslos sind (d.h. vorübergehend keine mind. 15 Std./Woche umfassende Beschäftigung ausüben) - sich persönlich bei der Arbeitsagentur an Ihrem Wohnort arbeitslos gemeldet haben - sich bemühen, Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und - den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt). 2. Welche Dienstleistungen erhalten Sie von Ihrer Arbeitsagentur, wenn Sie arbeitslos gemeldet sind? - Persönliche Beratung zu Fragen der Integration in den Arbeitsmarkt (nach vorheriger Terminvereinbarung) - Individuelle Arbeitsvermittlung - Die Möglichkeit zur Stellensuche über die JOBBÖRSE unter www.arbeitsagentur.de (Hierzu stehen Ihnen auch unsere Selbstinformationseinrichtungen zur Verfügung). Darüber hinaus können Sie nach Prüfung des Einzelfalls auch Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erhalten, wie zum Beispiel die Erstattung von Bewerbungskosten oder Reisekosten, die durch ein Vorstellungsgespräch entstehen.

3. Was erwartet Ihre Arbeitsagentur von Ihnen, wenn Sie arbeitslos gemeldet sind und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben? Wenn Sie das Dienstleistungsangebot Ihrer Arbeitsagentur in Anspruch nehmen möchten, ist es erforderlich, dass Sie aktiv mit uns zusammenarbeiten. Sie bemühen sich nachweislich selbst, Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, zum Beispiel durch - schriftliche Bewerbungen - die Stellensuche über Zeitungen oder Internet - die Nutzung der JOBBÖRSE unter www.arbeitsagentur.de - die Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen. Ihren Verpflichtungen aus der mit Ihrem Arbeitsvermittler/Ihrer Arbeitsvermittlerin abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung kommen Sie nach. Den Bemühungen der Arbeitsagentur stehen Sie zur Verfügung, indem Sie zum Beispiel - Termine bei Ihrer Arbeitsagentur wahrnehmen und sich auf Vermittlungsvorschläge unverzüglich bewerben bzw. vorstellen - bereit sind, an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen - bereit sind, für die Aufnahme einer Arbeit tägliche Pendelfahrten von grundsätzlich bis zu insgesamt 2,5 Stunden (bei Verfügbarkeit ab 30 Std./Woche) bzw. zwei Stunden (bei Verfügbarkeit von bis zu 30 Std./Woche) für die Hin- und Rückfahrt in Kauf zu nehmen - für die Zeit, für die Sie sich Ihrer Arbeitsagentur zur Verfügung gestellt haben, die Kinderbetreuung/Pflege Angehöriger sichergestellt haben - zur Arbeitsstelle kommen können (z.b. mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem PKW).

Sie erteilen uns alle erforderlichen Auskünfte und legen alle Unterlagen vor, die für eine erfolgreiche Vermittlung benötigt werden. Dazu zählen beispielsweise folgende wichtige Informationen: - Informieren Sie uns über Ihre beruflichen Qualifikationen - Legen Sie uns Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse vor - Teilen Sie uns eingetretene Arbeitsunfähigkeiten und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mit - Informieren Sie uns über den Abschluss eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses und nennen Sie uns Ihren neuen Arbeitgeber und seinen Firmensitz. Hinweis: Denken Sie bitte daran, dass Ihre Arbeitsagentur die Arbeitsvermittlung für einen Zeitraum von zwölf Wochen einstellen kann (Vermittlungssperre), wenn Sie als Arbeitsloser ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld Ihren Melde- und Mitwirkungspflichten sowie den Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung bzw. den festgesetzten Eigenbemühungen nicht nachkommen. Diese Vermittlungssperre kann für Sie nachteilige Wirkungen in Ihrer Versicherungsbiographie haben, da für diesen Zeitraum keine Zeiten der Arbeitslosigkeit an die Rentenversicherung gemeldet werden. Auch bei erneuter Arbeitslosmeldung nach der Vermittlungssperre kann eine Anrechnung für die Zukunft nur erfolgen, wenn Sie sich während der Vermittlungssperre fortlaufend und ernsthaft um Arbeit bemühen und dies gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger direkt nachweisen.

4. Welche Alternativen gibt es? Alternativ zur Arbeitslosmeldung können Sie sich auch arbeitsuchend melden. Auch als Arbeitsuchende/r erhalten Sie Dienstleistungen wie Beratung oder Arbeitsvermittlung (siehe Punkt 2) und gegebenenfalls finanzielle Leistungen. Näheres erfahren Sie von Ihrem Arbeitsvermittler oder Ihrer Arbeitsvermittlerin. Auch bei der Arbeitsuchendmeldung ist es erforderlich, dass Sie sich aktiv selbst bemühen, einen Arbeitsplatz zu finden und die unter Nummer drei genannten Punkte berücksichtigen. Ihre individuellen Vorstellungen (z.b. hinsichtlich Arbeitsort, Pendelzeiten) können bei der Beschäftigungssuche allerdings weitgehender berücksichtigt werden als wenn Sie arbeitslos gemeldet wären. Denken Sie bitte daran, dass Ihre Arbeitsagentur die Arbeitsvermittlung für einen Zeitraum von zwölf Wochen einstellen kann (Vermittlungssperre), wenn Sie als Arbeitsuchender Ihren Meldeund Mitwirkungspflichten sowie Ihren Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung bzw. den festgesetzten Eigenbemühungen nicht nachkommen. Hinweis: Auch wenn Sie eine Beschäftigung/selbständige Tätigkeit von mehr als 15 Std./Woche aufnehmen, können Sie arbeitsuchend gemeldet bleiben.

Bevor Sie sich arbeitslos melden, sollten Sie auch alternative Beschäftigungsmöglichkeiten in Betracht ziehen. Eine geringfügige Beschäftigung (genannt 400,- Euro- oder Minijob) beispielsweise bietet den Vorteil, dass Sie Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten bzw. erwerben. In Bewerbungen können Sie diese Zeiten als Beschäftigungszeiten ausweisen. Dadurch erhöhen sich Ihre Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die JOBBÖRSE unter www.arbeitsagentur.de mit der Möglichkeit zur Beschäftigungssuche und weiteren Informationen sowie die Berufsinformationszentren der Arbeitsagenturen können Sie jederzeit kostenlos und auch ohne Meldung bei Ihrer Arbeitsagentur in Anspruch nehmen. 5. Was ist noch zu beachten? (rechtliche Hinweise) Zeiten der Arbeitslosigkeit werden von Ihrer Arbeitsagentur an den Rentenversicherungsträger gemeldet. Sie können - bei Vorliegen aller übrigen rentenrechtlichen Voraussetzungen - als beitragsfreie Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. Zeiten, in denen Sie arbeitsuchend gemeldet sind, werden rentenrechtlich nicht angerechnet. Haben Sie weitere Fragen? Ihre Ansprechpartner in der Arbeitsagentur helfen Ihnen gerne weiter.

Herausgeber Bundesagentur für Arbeit Zentrale Mai 2009 www.arbeitsagentur.de