Archi.Net Information Brandschutz im Gebäudebestand 1 Pflichten des Eigentümers und Bestandsschutz Jährlich werden mehr als 6500 Personen durch Brände schwer verletzt oder getötet. Es entstehen hohe Sachschäden, die nicht selten Existenzen vernichten und von den Versicherungen meist nur in Teilen abgedeckt werden können. Brandschutz bedeutet daher Personen retten und Vermögen schützen. Der Hauseigentümer sollte daher am Brandschutz seines Hauses ein hohes Interesse haben. Pflichten des Eigentümers Ausreichender Brandschutz auch nach der Bauphase ist in der Verantwortung des Eigentümers. Generalklausel Brandschutz (Art. 12 Bayrische Bauordnung) Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes (Feuer und Rauchentwicklung)vorgebeugt wird die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Bestands-Schutz Im Neubau muss daher der Brandschutz entsprechend geplant und in der Ausführung mit berücksichtigt werden. Bei Bestandsgebäuden gilt zunächst ein Bestands-Schutz, wenn das Gebäude zum Zeitpunkt seiner Errichtung den damals geltenden Vorschriften entsprechend richtig geplant und errichtet wurde. Dieser Bestandsschutz entfällt meist bei Umbauten, Modernisierungen, Sanierungen etc., wenn das Brandschutzkonzept nicht an die neuen Gegebenheiten angepasst und entsprechend ausgeführt wird. Wenn bauliche Maßnahmen ohne Planer durchgeführt werden, ist festzustellen, dass der Brandschutz häufig nicht beachtet wird. Der Eigentümer ist jedoch weiterhin haftbar. Die Deckung der Versicherung ist dann in vielen Fällen nicht mehr ausreichend. Entsprechende strafrechtliche Konsequenzen im Schadensfall sind vom Eigentümer dann privatrechtlich zu tragen. Der Bestandsschutz schützt nur vor behördlichen Forderungen, nicht vor privatrechtlichen Konsequenzen nach einem Schadensfall Der Bestandsschutz gilt nur, wenn keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht. Bei genehmigungspflichtigen baulichen Maßnahmen und Nutzungsänderungen, muss der Brandschutz ohnehin wieder aktuell nachgewiesen und ausgeführt werden. Die Beweislast für den Bestandsschutz liegt beim Eigentümer. Schwarzbauten haben keinen Bestandsschutz!
2 Welche Unfälle gibt es und wie kann man wirksam vorbeugen? 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland bei den rund 200 000 gemeldeten Bränden. Beinahe jedes dritte Brandopfer ist ein Kind. 6 000 Menschen pro Jahr erleiden schwere Brandverletzungen, oft mit bleibenden Körperschäden. 60 000 Menschen werden leicht verletzt. 95% aller Brandtoten fallen nicht den Flammen zum Opfer, sondern sterben an einer Rauchvergiftung. 70% der Brandopfer werden nachts zwischen 23 und 7 Uhr im Schlaf überrascht. 80 % der Brände entstehen in Privathaushalten, nicht in der Industrie. 7% aller deutschen Haushalte sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Großbritannien 75% - Schweden 70%. Wie kann man vorbeugen? Welche Bereiche im Haus sind besonders wichtig für den Brandschutz? Quelle Statistik: Stiftung Warentest Wichtige Anforderungen für den Brandschutz sind in jedem Gebäude: Bauteilqualitäten und Baukonstruktionen müssen den Brandschutz-Anforderungen entsprechen Brandabschnitte müssen wirksam sein Flucht-und Rettungswege müssen funktionieren (DIN 4844 Teil 3 sowie in der BGV A 8 und VdS-Form 2082) Zufahrt und Aufstellflächen für die Feuerwehr müssen ausreichend vorhanden sein. Rauchwarnmelder und Feuerlöscheinrichtungen müssen installiert sein und funktionieren Flucht und Rettungswegpläne müssen aktuell vorhanden sein. Erforderliche brandschutztechnische Bauvorlagen bei genehmigungspflichtigen Baulichen Änderungen Die Bauordnung fordert: Brandschutznachweis - BSN Brandschutzplan - BSP Abstandsflächenplan Der Brandschutznachweis muss spätestens bei Beginn der Baumaßnahme vorliegen.
3 Brandschutz Check in Bestandsgebäuden Wenn die Immobilie älter ist als 15 Jahre und / oder bauliche Veränderungen durchgeführt wurden, sollte der Brandschutz der Immobilie in Bezug auf Aktualität und Vollständigkeit geprüft werden. Überprüfung des Brandschutzes durch Fach-Ingenieur im Hinblick auf folgende Bereiche: Unterlagen zum Brandschutz vorhanden / aktuell? Bestandsschutz noch intakt? Flucht-und Rettungswege Rauchwarnmelder Rauch-und Wärmeabzüge, Zufahrtsmöglichkeiten der Feuerwehr, Einhaltung von Brandabschnitten Nachträglichen Umbauten und Einbauten Änderungen in den Haustechnischen Anlagen Erdung und Blitzschutz Beschilderung und Information der Nutzer Gewerbliche Nutzung Tiefgarage Schwimmbad und andere Sondernutzungen Bitte beachten Sie: Einbauten. Umbauten, Sanierungen und Modernisierungen wirken sich auch jeweils auf den bestehenden Brandschutz im Gebäude aus. Der Bestandsschutz entfällt, die Immobilie ist dann u.u. nicht ausreichend versichert. Der Brandschutz wird oft vernachlässigt, wenn Umbau + Sanierungen ohne Planer erfolgen. Der Eigentümer des Gebäudes ist im Schadensfall dann privat haftbar. Einige typische Beispiele für mangelnden Brandschutz : Türen zu Speicher und Keller, TG nicht rauchdicht und selbstschließend - nachträgliche Durchbrüche für Haustechnik verletzen Brandabschnitte und Fluchtwege Fassadendämmung ohne ausreichenden Brandschutz Installationsschächte sind nicht ausreichend geschottet Befahrbarkeit der TG reicht für Feuerwehr nicht aus Brandlasten in den Treppenhäusern Feuerwehrzufahrten nicht mehr ausreichend PV-Anlagen falsch installiert
4 Rauchwarnmelder-Pflicht in Bayern Nachrüstung von Rauchwarnmeldern im Bestand zwingend erforderlich seit 1.1.2013 Bis wann ist nachzurüsten? Bestehende Gebäude in Bayern ab 1.1.2013, jedoch bis spätestens 31.12.2017 Bei Neubau und Umbau: Seit 1.1.2013 Wo ist nachzurüsten? In Schlafräumen In Kinderzimmern In Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen Wer ist verantwortlich? Verantwortlich für Einbau: Verantwortlich für Betriebsbereitschaft (u.a. Batteriewechsel): Der Hauseigentümer Der Mieter / Bewohner Anforderungen an Rauchwarnmelder Für die Installation sind folgende Qualitätsmerkmale zu beachten: GS-Prüfzeichen (= Geprüfte Sicherheit: geprüft nach dem Produktsicherheitsgesetz durch akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsinstitution) CE-Kennzeichnung (EU-einheitliches Konformitätszeichen für bestimmte Produkte des Europäischen Binnenmarktes) VdS-Produktanerkennung nach DIN EN 14604 (Anerkennung nach Prüf- und Zertifizierungsverfahren der VdS Schadenverhütung GmbH) Rauchwarnmelder sollten darüber hinaus folgende Ausstattungsmerkmale haben: Prüfvorrichtung zur regelmäßigen Funktionskontrolle Fachhandelgarantie Fotoelektronische Funktionsweise langlebige Batterien und Befestigungsmaterial Warneinrichtung für geringe Batteriespannung Ggf. Vernetzbarkeit (per Kabel oder Funk) Bedienerfreundliche Befestigung / Wartung Schutzvorrichtung gegen Verunreinigung (Staub, Insekten) Rauchwarnmelder sollen nur von qualifiziertem Fachpersonal geplant und eingebaut werden. Vorsicht bei Billigprodukten.
5 Erforderliche Dokumentation und Beispiele aus der Praxis Erforderliche Unterlagen Brandschutzplan und Brandschutz Nachweis sind wichtige Dokumente des Hauses Sie sind wesentliche Planungsgrundlagen Sie sind Basis für technische Abnahmen, auch nach Fertigstellung des Gebäudes Sie sind wichtige Dokumentation, die beim Unterhalt des Gebäudes vorliegen muss Beispiele für den Wegfall von Bestandsschutz Maßnahme Versetzen einer Türe Versetzen einer Wand Nutzungsänderung eines Raumes Haustechnische Anlagen Mangelnde Instandhaltung Mögliche Auswirkung auf Brandschutz Verlust der Bauteilqualität ( Brandabschnitt) Überschreiten der maximalen Rettungsweglänge BS-Anforderungen an die Tür bei neuer Ausrichtung zusätzliche Sicherheitsbeleuchtung notwendige Änderung Flucht- und Rettungswegplan notwendige Änderung Feuerwehr-Einsatzplan Verlust der Bauteilqualität Überschreiten der maximalen Rettungsweglänge Brandmeldeanlagen und Löschanlagen Sicherheitsbeleuchtung Rauchabzug und Zuluft-Situation Lüftungsanlagen, Leitungsanlagen Außer Kraft setzten der 400m²-Regel Änderung Flucht- und Rettungswegplan Änderung Feuerwehr-Einsatzplan Anforderungen Flucht- und Rettungswege Qualität der raumabschließenden Bauteile Brandmeldeanlagen und Löschanlagen Rauchabzug - Zuluft Lüftungsanlagen, Leitungsanlagen Änderung Flucht- und Rettungswegplan Änderungen Feuerwehr-Einsatzplan Unsachgemäße Verlegung von Kabeln oder Leitungen in Wänden / Decken Feuerwiderstandsfähigkeit dieser Bauteile ist beeinträchtigt Verlegen von Kabeln in Rettungswegen Defekte Brandschutzeinrichtungen Außerkraftsetzen von Brandschutzeinrichtungen Keil in der Kellertür