VBL. Länderforum Entgeltumwandlung als Instrument moderner Personalpolitik Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen



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Transkript:

VBL. Länderforum Entgeltumwandlung als Instrument moderner Personalpolitik Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen Personalräteversammlung, Bremen, 24. Juni 2010

Die VBL im Porträt. größte Zusatzversorgungskasse in Deutschland 80 Jahre Erfahrung in der betrieblichen Altersversorgung über 5.400 beteiligte Arbeitgeber rund 4 Millionen Versicherte und 1 Million Rentner rund 15 Mrd. Euro verwaltetes Kapital rund 4,9 Mrd. Euro Einnahmen jährlich rund 4,1 Mrd. Euro Leistungen jährlich VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 2

Absicherung der biometrischen Risiken im Wege betrieblicher Altersversorgung. AG Beteiligungsvereinbarung (Gruppenversicherungsvertrag) Betriebliche Altersversorgung mit der VBL Arbeitsvertrag Tarifvertrag VBL AN VBL-Satzung ATV VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 3

Wege der Alterversorgung. Gesetzliche Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung Private Altersversorgung Direktzusage Pensionskasse VBL Unterstützungskasse Direktversicherung Pensionsfonds Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung VBLklassik VBLextra VBLdynamik VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 4

Die Versicherungsprodukte der VBL. Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung VBLklassik VBLextra VBLdynamik beitragsorientierte Betriebsrente als Basis der Zusatzversorgung Versicherungsnehmer sind die Beteiligten der VBL zu versichern sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer der Beteiligten Rentenversicherung in Anlehnung an das Punktemodell Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistung fondsgebundene Rentenversicherung Lebenszyklusmodell Alters- und Hinterbliebenenleistung VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 5

Systemveränderung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Rentner Beitragszahler 1960 2000 2030 Durch diese Entwicklung kann die gesetzliche Rentenversicherung den gewohnten Lebensstandard nicht mehr in vollem Umfang abdecken. Das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern in der gesetzlichen Rentenversicherung verschlechtert sich. VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 6

Versorgungslücke. Einkommen in 3000 Versorgungslücke Renten Inflation + Karrieretrend 1770 0 30 67 90 Jahre Erwerbsphase Rentenphase VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 7

Warum Entgeltumwandlung? Vorteile Arbeitgeber Vorteile Arbeitnehmer Einsparung von SV-Beiträgen flexibles und kostengünstiges Instrument, um die Zukunft der Mitarbeiter zu sichern Bindung von qualifizierten Mitarbeitern Imagegewinn für den Arbeitgeber wenig Aufwand in der Verwaltung Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung geringe Verwaltungskosten transparente Produkte keine Provisionen hohe garantierte Rendite Steuer- / SV-Vorteil geringer Nettoaufwand höherer Sparanteil Gesamtzweck der Entgeltumwandlung Förderung der betrieblichen Altersvorsorge Absicherung im Alter VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 8

Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltbestandteilen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Die Durchführung des Anspruch des Arbeitnehmers wird durch Vereinbarung geregelt. ( 1a Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrAVG) Tarifvorbehalt Soweit Entgeltansprüche auf einem Tarifvertrag beruhen, kann für diese eine Entgeltumwandlung nur vorgenommen werden, soweit dies durch Tarifvertrag vorgesehen oder durch Tarifvertrag zugelassen ist. ( 17 Abs. 5 BetrAVG) VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 9

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und ver.di unterzeichneten am 12. Oktober 2006 daraufhin den Tarifvertrag Länder zur Entgeltumwandlung (TV-EntgeltU-L). Dieser trat zum 1. November 2006 in Kraft. BetrAVG TV-L TV-EntgeltU-L Rahmenvereinbarung Versicherungsvertrag 09. Dezember 2004 19. Mai 2006 12. Oktober 2006 seit 01. November 2006 VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 10

Überblick zu den Inhalten des Tarifvertrags. Regelungsbereich Welchen Inhalt regelt der Tarifvertrag grundsätzlich? Geltungsbereich Welche Beschäftigten können von dem Tarifvertrag profitieren? Umwandelbare Entgelte Welche Entgeltbestandteile lassen sich umwandeln? Grenzbeträge Welche Beträge lassen sich höchsten, welche mindestens umwandelt? Durchführungswege Welche Wege kann der Arbeitgeber grundsätzlich wählen? VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 11

Sparen aus dem Bruttogehalt: Ihre Vorteile als Arbeitnehmer Arbeitnehmer/in, Bruttomonatseinkommen: 2.600 Sparbeitrag zur Versicherung 100 Steuerklasse I ohne EUmw. mit EUmw. Bruttogehalt 2.600 2.600 Sparbeitrag zur Versicherung 100 Bruttogehalt neu* 2.600 2.500 abzüglich Steuer, Sozialversicherung und Zusatzversorgung 1.013 980 Nettogehalt 1.587 1.520 Sparbeitrag zur Versicherung 100 zur Verfügung stehendes Nettogehalt 1.487 1.520 * vereinfachte Darstellung VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 12

Verteilungsbeispiel. 100 Euro Zusatzversorgungsaufwand angenommene Steuerschuld Arbeitslosenversicherung Kranken- und Pflegeversicherung Rentenversicherung Netto-Aufwand VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 13

Steuerfreiheit der Arbeitgeberumlage für den Beschäftigten. Arbeitgeberumlage (6,45 %) Grundsätzlich zu versteuerndes Einkommen 3 Nr. 56 EStG 55 steuerfrei durch Arbeitgeber 40b EStG 92,03 pauschalversteuert *Grenzbeträge gelten für 2010* VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 14

Anrechnung der Entgeltumwandlung auf die Steuerfreiheit der Umlage. Arbeitgeberumlage (6,45 %) Entgeltumwandlung Grundsätzlich steuerfrei* (*bis Höchstbetrag 2.640 ) geminderte Steuerfreiheit 3 Nr. 56 EStG 55 steuerfrei Anrechnung 3 Nr. 63 EStG 220 steuerfrei durch Arbeitgeber 40b EStG 92,03 pauschalversteuert *Grenzbeträge gelten für 2010* VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 15

Anrechnung des achtprozentigen Zusatzbeitrags bei Höherverdienern. Entgeltumwandlung Arbeitgeberumlage (6,45 %) 8 % zusätzlicher Beitrag VBLextra geminderte Steuerfreiheit 3 Nr. 56 EStG 55 steuerfrei Anrechnung 3 Nr. 63 EStG 220 steuerfrei durch Arbeitgeber 40b EStG 92,03 pauschalversteuert *Grenzbeträge gelten für 2010* VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 16

Steuerliche Aspekte bei wissenschaftlichen Beschäftigten West. Arbeitgeberumlage Arbeitgeberbeitrag (4 %) 3 Nr. 56 EStG 55 steuerfrei 3 Nr. 63 EStG 220 steuerfrei 40b EStG 92,03 pauschalversteuert *Grenzbeträge gelten für 2010* VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 17

Entscheidung zwischen steuerfreier Umlage oder Entgeltumwandlung? 1 2 Beschäftigte/r VBLklassik 3 Nr. 56 EStG VBLklassik 40b n.f. EStG + 1 2 Inanspruchnahme der steuerfreien Umlage Inanspruchnahme der Entgeltumwandlung VBLextra 3 Nr. 63 EStG VBLdynamik 3 Nr. 63 EStG VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 18

Entscheidung zwischen Riester-Förderung oder Entgeltumwandlung? 1 2 Beschäftigte/r VBLklassik 3 Nr. 56 EStG + VBLklassik 40b n.f. EStG + VBLextra VBLdynamik VBLextra VBLdynamik 10a EStG 10a EStG 3 Nr. 63 EStG 3 Nr. 63 EStG Beratung erfolgt durch die VBL VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 19

Abschlusszahlen in Bremen seit Einführung des TV-Entgelt U-L. VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 20

TV-EntgeltU-L Entgeltumwandlung in der Praxis Vom Antrag bis zur Rentenzahlung. Schritt 1 Individuelle Informationsgespräche mit der VBL Schritt 2 Unterzeichnung der Anträge Schritt 3 Unterzeichnung der Entgeltumwandlungsvereinbarung Schritt 4 Monatliche Beitragszahlungen Schritt 5 Versicherungsfall ist eingetreten. Schritt 6 Lebenslange Rentenleistungen VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 21

TV-EntgeltU-L Entgeltumwandlung in der Praxis Kurze Übersicht Produkte und Tarife. VBLextra. Rentenversicherung in Anlehnung an das Punktemodell der Pflichtversicherung VBLklassik. Ermittlung der Versorgungspunkte in Abhängigkeit vom Alter und der Höhe der eingezahlten Beiträge. VBLdynamik. Fondsgebundene Rentenversicherung. Steuerung der Fondsanlage durch Lebenszyklusmodell. Garantie der eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn. Garantierte Verzinsung von 2,75 % pro Jahr. Überschussverteilung durch zusätzliche Fondsanlage. Überschussverteilung durch Bonuspunkte und nicht garantierten Gewinnzuschlag. Versicherungsnehmer der freiwilligen Versicherung ist der Beschäftigte selbst. In den Fällen der 28 Abs. 1, 82 und in den Fällen einer Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer der freiwilligen Versicherung. VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 22

TV-EntgeltU-L Entgeltumwandlung in der Praxis Die Tarife der VBLextra. Die VBLextra bietet Möglichkeiten, die Altersvorsorge jederzeit auf die jeweilige persönliche Lebenssituation anzupassen. und somit Zuschläge wegen Risikoausschluss zu erhalten Tarif A B C D Altersrente Hinterbliebenenrente Erwerbsminderungsrente VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 23

TV-EntgeltU-L Entgeltumwandlung in der Praxis Finanztest hat die freiwillige Versicherung VBLextra untersucht. Ergebnis: Der Tarif ist ein besonders lukratives Angebot für öffentlich Angestellte, denn die garantierten Renten sind viel höher als bei privaten Versicherern üblich. Nach genauer Untersuchung betont Finanztest, dass die Attraktivität der freiwilligen Versicherung VBLextra drei Ursachen habe: Niedrige Kosten. Höherer Garantiezins im Vergleich zur klassischen privaten Lebensversicherung. Die Pensionskassen rechnen mit spezifisch für den öffentlichen Dienst entwickelten Alterstabellen. Finanztest empfiehlt, auf die VBLextra zu setzen: Wer heute zugreift, sichert sich die hohen Garantien auf Dauer. VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 24

TV-EntgeltU-L Entgeltumwandlung in der Praxis Rechtsanspruch auf Übertragung besteht, Arbeitnehmer für den Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wenn die bav über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds durchgeführt worden ist und der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze der DRV* nicht übersteigt 4 Abs. 3 BetrAVG). AG alt Portabilität AG neu * ab 2010: 66.000 Euro VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 25

TV-EntgeltU-L Entgeltumwandlung in der Praxis Maßnahmen und Angebote der VBL. Vorträge und Information bei Ihnen vor Ort: Personalversammlung im Ministerium Gruppeninformation in Abteilungen / Referaten Individuelle Einzelgespräche mit den Beschäftigten Telefonische Information zur persönlichen Situation: Individuelle Information durch VBL- Expertenteam exklusive Service-Nr. 0721 155-886 Rückruf zu Wunschtermin über www.vbl.de VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 26

TV-EntgeltU-L Entgeltumwandlung in der Praxis Vorträge und Informationsangebote für die Beschäftigten der Landesministerien. VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 27

TV-EntgeltU-L Entgeltumwandlung in der Praxis Inhalte der Informationsveranstaltung vor Ort. VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 28

TV-EntgeltU-L Entgeltumwandlung in der Praxis Weitere Informations- und Schulungsangebote für Arbeitgeber. VBL. Intensivseminare. Versicherungsrecht/Meldewesen der VBL. Für Mitarbeiter der Personalstellen Detailliertes Wissen und umfangreiche Materialien VBL. Basisseminare. VBL. Spezialseminare. Freiwillige Versicherung Sanierungsgeld Wissenschaftliche Beschäftigte Für Mitarbeiter der Personalstellen Grundwissen für Neueinsteiger VBL. Arbeitgeberschulung. Inhouseveranstaltung Für größere Gruppen von Personal- Sachbearbeitern VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 29

TV-EntgeltU-L Entgeltumwandlung in der Praxis Informationsmaterialien für den Arbeitgeber. Mustertabellen zur Rentenprognose Kontaktformulare für Arbeitgeber Flyer Veranstaltungsmanagement Arbeitgeberportal VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 30

TV-EntgeltU-L Entgeltumwandlung in der Praxis Informationsmaterialien für den Arbeitnehmer. Flyer zur freiwilligen Versicherung VBLspezial Entgeltumwandlung Ausgabe 2/2009 Finanztest der Stiftung Warentest Internetseiten und Angebotsrechner VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 31

TV-EntgeltU-L Vielen Dank Vielen Dank für Ihr Interesse. Rita Ullrich Key-Account-Managerin 0721 / 155-726 rita.ullrich@vbl.de VBL. Länderforum Bremen 24. Juni 2010 Seite 32