Tiroler Etappenplan. barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Einrichtungen. WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 1



Ähnliche Dokumente
EINFÜHRUNG UND GESETZLICHE GRUNDLAGEN

BARRIERE FREIE ORDINATIONEN 2016?

Barrierefrei in der Jugendarbeit

ÖNORMEN B 1600 FF BARRIEREFREIES BAUEN PLANUNGSGRUNDLAGEN

-Richtlinie 4. NUTZUNGSSICHERHEIT UND BARRIEREFREIHEIT Ausgabe Oktober HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler

Die (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Barrierefreies Bauen. Hindernisfreier Lebensraum - Vorteile für uns ALLE!

BarrierefreieLösungen fürs Bauen, Adaptieren und Gestalten des Arbeitsumfeldes Mag. Peter Milbradt easy entrance gmbh

MA Stellungnahme barrierefreies Wahlrecht

Inklusion in Freiburg Fachtag Lebenswirklichkeiten 28.Oktober 2013 Stadt Freiburg Amt für Kinder, Jugend und Familie

OIB-Richtlinien Vereinfachungen für Schutzhütten

Betrifft: Stellungnahme zum Entwurf einer Novelle des Niederösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht

AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG LANDESHOCHBAU

Fachverband Hotellerie. Barrierefreiheit Tourismus für Alle

Landratsamt Ortenaukreis: Barrierefrei?! Projekt: Einfache Sprache. Ein Projekt im Rahmen der Fortbildung Kompetent für Inklusion

Barrierefreier Tourismus Lebensqualität für Alle, Chancen für die Tourismusbranche. Hans Böttcher

Wegbegleiter. zur Errichtung einer Kinderbetreuungsinstitution

Kommunen barrierefrei gestalten

Inklusion im Bereich Schiene Wann erreichen wir das?

Fördern und gefördert werden zwei Seiten einer Medaille. Worauf kommt es an?

Barrierefreie Innenstädte in Brandenburg: Handlungsfelder, Strategie, gute Beispiele

Rehabilitation heißt: Wieder in der Gesellschaft mit machen. Zum Beispiel: Durch Hilfe für behinderte oder kranke Menschen.

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

Die eigene Wohnung barrierefrei umbauen

Inhalte und Ergebnisse des Forum3: Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes. Brandenburg

Verbesserung der Mobilität von älteren Menschen in der Gemeinde Hellenthal

Grundlagen Projektmanagement

Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit)

Universal design Inklusion, Demografie und Büroarbeit. Dresden,

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

1 Gut alt werden in Brandenburg

Auszug. LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. LTB-Rheinland-Pfalz Vom 15. Mai MinBl. 2012, S. 310

OIB Richtlinien Schutzhütten in Extremlage. Dipl.-Ing. Thomas Schnitzer-Osl. Fachbereichsleiter Baupolizei, Land Tirol. Bauen für unser Land.

Novellierung des LGGBehM Eckpunktepapier

Barrierefreie Bau- und Wohnkonzepte nach DIN

Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 1

Websites für alle. Eckpunkte einer barrierefreien Gestaltung digitaler Online Präsenzen. Matthias Kurz, media machine GmbH

Antrag auf Förderung nach der Richtlinie vom Februar 2014 zur Förderung des quantitativen und qualitativen Ausbaus des Kinderbetreuungsangebotes

ÖZIV Tirol Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen

Barrierefreiheit - was regelt das Bauordnungsrecht?

Fachforum Schwellenfreies Bauen Bauzentrum München. Barrierefreies Wohnen Planungsgrundlagen DIN

Hinweis. Inhalt Projektantrag / Projektauftrag Projektzieleplan Interne Projektpersonalressourcen. Projektstakeholderanalyse. Projektorganigramm

Projekthandbuch standard projekthandbuch 001

Die eigene Wohnung barrierefrei umbauen

Schrägaufzüge & Hebebühnen Technisches Informationsblatt 3 / 2. Auflage

45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN , ,

Branchentreff Vorbeugender Brandschutz

Protokoll 7. öffentliche Sitzung des Tiroler Monitoring-Ausschusses am zum Thema WOHNEN

Auszug aus der HOAI Teil3 Objektplanung

Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen - Vorschläge der UNO nach der Staaten-Prüfung

Konzept Barrierefreies Strausberg einschließlich Maßnahmenkatalog. Jessica 8 Jahre

Inspektionsstelle Typ A

AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG LANDESHOCHBAU

für die Gemeinden Tirols HERAUSGEGEBEN VOM AMT DER TIROLER LANDESREGIERUNG, ABTEILUNG GEMEINDEN

betreutes wohnen wohnbauförderung betreutes wohnen Stand:

Barrierefreies Bauen Komfort für alle Generationen

Konjunkturpaket 2015/2016

Die Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 17/2713 wird mit folgenden Änderungen in Artikel 1 angenommen:

Urbane Zentren für alle Menschen nutzbar machen

Bauliche und gestalterische Barrierefreiheit Grundlagen Bauliche und gestalterische Barrierefreiheit Zahlen & Statistik

Wir bauen heute die Schule der Zukunft.

SINN-VOLL PLANEN. Prinzipien barrierefreier Gestaltung für blinde und sehbehinderte Menschen. DI Doris Ossberger

Die Perspektive wechseln

www. a r c h i t e k t u r - g e s t a l t u n g.at ARCH. DI peter SCHACKL Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker LEISTUNGSBILD ARCHITEKTUR

Projektdokumentation als Teil zum Projekterfolg

Barrierefreie Aufzugsanlagen

Sonderparkgenehmigungen (Behindertenparkplätze) - Bestand, Regeln, Möglichkeiten und Verstöße

Rechtliche Mittel gegen Diskriminierung

73-I Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010

Datenschutzrechtliche Aspekte der Weitergabe von Sozialdaten

Ideen für Ziele und Maßnahmen des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention

Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses, beschlossen am ; NÖ Bautechnikverordnung 2014 (1. Novelle)

Anhang D - Planungsphasen nach HOAI

Der Landtag von Niederösterreich hat am... beschlossen: Änderung des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes (2. LVBG Novelle 2002)

Barrierefreie Kommunikation

Wozu barrierefrei? Rechtsanspruch Notwendigkeit Nutzen

Workshop: Erstellen barrierefreier Präsentationen in PPT und PDF

RAUM FÜR BAUKUNST. September 2016 Aktuelle Projekte in Tirol der Bundesimmobiliengesellschaft

Neue Entwicklungen bei der barrierefreien Zugänglichkeit im Internet. Referent: Werner Schweibenz

Brandmeldevertrag für die Aufschaltung einer automatischen Brandmeldeanlage zur Rettungs- und Feuerwehrleitstelle Vorarlberg

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Komplettmodernisierung

Drei Stufen zur Unterstützung eines barrierefreien Tourismus

Dr. M. Gattermann-Kasper, A. Rieth, H. Windt. Barrierefreiheit. Was bedeutet das eigentlich?

Bauliche Adaptierung anhand individueller Bedürfnisse Dipl.-Ing. Frank Opper, Opper,, Architekt. Umbau notwendig?

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

Barriere-free City for all

Seminar Projektmanagement Basis Version Juni Specific Measurable Accepted Realistic Timely (SMART)

Merkblatt Inklusion. (Stand: ) I. Förderspektrum

Leistungsbeschreibung Vorbeugender Brandschutz

Herzlich Willkommen 1

betreutes wohnen lebensqualität in den eigenen vier wänden bis ins hohe alter

Unser Plan. ökologisches Berlin

Stellungnahme zum Entwurf. eines Gesetzes zur Bekämpfung von. Diskriminierung auf Grund der Rasse oder ethnischen Herkunft

Die barrierefreie Arztpraxis

Fragen zur Podiumsdiskussion nach Themenfeldern

Zukunft braucht Menschlichkeit. Ein Überblick über die VdK-Kampagne

vom 19. Dezember 2006

Gesetz vom..., mit dem das Steiermärkische Baugesetz geändert wird (Steiermärkische Baugesetznovelle 2012) Vorblatt

Transkript:

Tiroler Etappenplan barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Einrichtungen WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 1

Abteilung Hochbau, 6020 Innsbruck, Herrengasse 1-3 Bedienstetenschutz Sicherheits- und Energietechnik Ing. Mag.(FH) Thomas Hackhofer 0512-508-4124 thomas.hackhofer@tirol.gv.at Carina Hechenberger 0512-508-4132 carina.hechenberger@tirol.gv.at Fax 0512-508-4105 BEDIENSTETENSCHUTZ@TIROL.GV.AT WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 2

Überblick Gesetzliche Grundlagen Entwicklung Etappenplan Umsetzung WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 3

Gesetzliche Grundlagen 1978 bis 2006 insgesamt 12 Richtlinien der EU WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 4

Gesetzliche Grundlagen Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2005, LGBl. Nr. 1/2005 Tiroler Antidiskriminierungsgesetz 2005, LGBl. Nr. 25/2005 Umsetzungsverpflichtung der Ö-Norm Arbeitsstätten-Verordnung, LGBl. Nr. 22/2005, 17 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz (G-GlBG 2005) WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 5

Gesetzliche Grundlagen Technische Bauvorschriften 2008, LGBl. Nr. 93/2007, 30 Barrierefreiheit OIB-Richtlinie 4, Ausgabe April 2007 8. Barrierefreie Gestaltung von Bauwerken Österreichisches Institut für Bautechnik WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 6

Gesetzliche Grundlagen Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, Artikel III >> Diskriminierung unter Strafe gestellt... auf Grund... einer Behinderung... diskriminiert oder hindert, Orte zu betreten oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch bestimmt sind... WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 7

Gesetzliche Grundlagen Umsetzungsfrist in Landesgesetzen nicht geregelt Ziel 2015 in Anlehnung an bundesgesetzliche Regelungen Praxis: im Zuge von baulichen Maßnahmen und Instandsetzungsarbeiten WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 8

Etappenplan barrierefreie öffentliche Einrichtungen Tiroler Etappenplan barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Einrichtungen WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 9

Etappenplan barrierefreie öffentliche Einrichtungen Projektname: Tiroler Etappenplan barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Einrichtungen Projekt-Auftraggeber: der Tiroler Landtag Projektstartereignis: Entschließung des Tiroler Landtages Projektstarttermin: 09. Mai 2007 Projektendtermin: 30.09.2009 WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 10

Etappenplan barrierefreie öffentliche Einrichtungen Projektauftrag: ENTSCHLIESSUNG des Tiroler Landtages vom 09. Mai 2007 Die Landesregierung wird aufgefordert, entsprechend den Verpflichtungen nach dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz 2005 auf Basis eines Statusberichtes einen Etappenplan für die behindertengerechte und barrierefreie Gestaltung, Einrichtung, Ausstattung oder Adaptierung von Amtsgebäuden und öffentlichen Einrichtungen des Landes Tirol auszuarbeiten. Dieser Etappenplan soll nach Maßgabe der Dringlichkeit ausgearbeitet werden. Die dafür notwendigen Mittel sind im Budget bereitzustellen. WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 11

Projektziele: Etappenplan barrierefreie öffentliche Einrichtungen Quantitätsziele: Der Etappenplan umfasst 86 Landesamtsgebäude 17 Landwirtschaftliche Lehranstalten (7 Standorte) 23 Tiroler Fachberufsschulen 16 Schülerheime Qualitätsziele Grundlagen bilden ÖNORM B 1600 vom 2005 05 01: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen ÖNORM B 1601 vom 2003 12 01: Spezielle Baulichkeiten für behinderte oder alte Menschen - Planungsgrundsätze ÖNORM B 1602 vom 2001 06 01: Barrierefreie Schul- und Ausbildungsstätten und Begleiteinrichtungen ÖNORM B 1610, Zurückziehung am 2011 04 15 WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 12

ÖNORMEN B 160.. vom 2013 10 01 B 1600 Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen B 1601 Barrierefreie Gesundheitseinrichtungen, assistive Wohn- und Arbeitsstätten Planungsgrundlagen B 1602 Barrierefreie Bildungseinrichtungen - Planungsgrundlagen B 1603 Barrierefreie Tourismus- und Freizeiteinrichtungen Planungsgrundlagen WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher

Ergänzende ÖNORMEN A 3011-1 1994 12 01 Graphische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation - Allgemeine Grundsätze A 3011-2 A 3011-3 ff. A 3012 1994 12 01 Graphische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation; Öffentlichkeitssymbole 1 bis... Visuelle Leitsysteme für die Öffentlichkeitsinformation - Orientierung mit Hilfe von Richtungspfeilen, graphischen Symbolen, Text, Licht und Farbe WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 14

Projektziele: Etappenplan barrierefreie öffentliche Einrichtungen Umfang: Der Etappenplan enthält die Grundlagenermittlung Bestandsaufnahmen Maßnahmenkatalog Kostenermittlungen Terminziele: Vorlage bis September 2009 Nicht-Ziele: Die Durchführung von Maßnahmen (erfolgt in Folgeprojekten) Folgende Gebäude sind nicht erfasst: Pflichtschulen Kindergärten Altersheime WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 15

Der Etappenplan Etappenplan barrierefreie öffentliche Einrichtungen Phase 1: Grundlagenermittlung 1.1 Erhebung des Ist-Zustandes an Hand einer Checkliste entsprechend der ÖNORM bis Ende 2009 1.2 Listung der erforderlichen Maßnahmen bauliche Maßnahmen bis Mitte 2010 organisatorische Maßnahmen bis Ende 2009 WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 16

Checkliste WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 17

Der Etappenplan Etappenplan barrierefreie öffentliche Einrichtungen Phase 1: Grundlagenermittlung 1.1 Erhebung des Ist-Zustandes an Hand einer Checkliste entsprechend der ÖNORM bis Ende 2009 1.2 Listung der erforderlichen Maßnahmen bauliche Maßnahmen bis Mitte 2010 organisatorische Maßnahmen bis Ende 2009 WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 18

Organisatorische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen z.b. Verlegung eines Bürgerbüros ins Erdgeschoss WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 19

Der Etappenplan Etappenplan barrierefreie öffentliche Einrichtungen Phase 2: Planung 2.1 Vergabe von Entwurfsplanung und Kostenermittlung 2.2 Vorlage der Kostenschätzungen 2.3 Reihung der Einzelprojekte nach Dringlichkeit und Wichtigkeit 2.4 Vergabe der Planungsleistungen 2.5 Vorlage der Baubescheide bzw. Bauanzeigen Phase 3: Ausführung Antrag für den jeweiligen Voranschlag durch die Hochbauabteilung Durchführung der baulichen Maßnahmen nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 20

Etappenplan barrierefreie öffentliche Einrichtungen Weiteres Vorgehen: Umarbeitung der Checklisten zu Berichten (1. Quartal 2010) Reihung nach Dringlichkeit Kostenschätzung durch die SB der Abt. Hochbau Juni 2010 Budgetantrag für die ersten Maßnahmen LVA 2011 EUR 1,220 Mio. LVA 2012 EUR 0,940 Mio. LVA 2013 EUR 0,907 Mio. WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 21

Zusammenfassung WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 22

Ende Viel Erfolg bei der Umsetzung und viel Freude mit immer mehr barrierefreien Gebäuden!! wünscht Ihnen o.bucher@aon.at Ing. Otto Bucher +43 650 3975 163 WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 23

WOHNBAU barrierefrei Oktober 2013 Ing. Otto Bucher 24