Der Firmenfahrzeuge aus Sicht der Sifa Ladungssicherung Wenn dann bitte so: Der Firmenwagen aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fuhrparkmanagementgipfel 2013 Berlin 1
Agenda - Vorstellung Fa. Efaflex Tor- und Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG. - Vorschriftenlage - Gefährdungsanalyse - Ladungssicherung - Möglichkeiten der Umsetzung - Handlungsanleitung Firmenwagenfahrer - Fragen 2
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Vorstellung Fa. Efaflex Tor- und Sicherheitssysteme Wir sind ein mittelständisches Unternehmen in der Torund Sicherheitsbranche und bieten neben innovativen Produkten auch einen alles umfassenden Kundendienst für Ihre gesamten Toranlagen An unserem Stammsitz in Bruckberg bei Landshut sind zur Zeit ca. 370 Personen beschäftigt. 4
Vorstellung Fa. Efaflex Tor- und Sicherheitssysteme Unser Produktionsstandort EFAFLEX CZ in der Gemeinde Opařany der Tschechischen Republik. 5
Vorstellung Fa. Efaflex Tor- und Sicherheitssysteme EFAFLEX ist ein renommierter Hersteller von schnelllaufenden Industrietoren, die sowohl für den innerbetrieblichen Einsatz, als auch für den Hallenabschluss Verwendung finden. Im Bereich der schnelllaufenden Industrietoranlagen sind wir Weltmarktführer. Das Unternehmen wurde im Jahre 1974 gegründet und beschäftigt heute über 800 Mitarbeiter weltweit. Eigene Forschung und Entwicklung ist bei EFAFLEX ein wichtiger Teil der Unternehmensphilosophie. Vorbildliche und richtungweisende Eigenentwicklungen aus dem Hause EFAFLEX sorgen für ständigen Fortschritt. 6
Firmenhistorie - Kundendienstorganisation Deutschland EFAFLEX Tortechnik GmbH Osnabrück Rheiner Landstr. 20 49205 Hasbergen EFAFLEX Tortechnik GmbH Bremen Steindamm 22 28719 Bremen (05405) 80887-10 / Fax 80887-11 Kundendienstniederlassung Hilden Im Hock 18 40721 Hilden (02103) 5093-14 / Fax 5093-54 Kundendienstniederlassung Rhein-Main Kelsterbacher Strasse 18a 65479 Raunheim (06142) 9918-18 / Fax 9918-20 (0421) 606080-0 / Fax 606080-19 EFAFLEX Tortechnik GmbH Harsum Siemensstr. 12 31177 Harsum (05127) 2148-0 / Fax 2148-88 Kundendienstniederlassung Berlin Plauener Str. 163-165 / Haus 2 (B) 13053 Berlin (030) 2362837-12 / Fax 2362837-29 Kundendienstniederlassung Leipzig Apelsteinallee 12-14 04416 Markkleeberg (034297) 9877-0 / Fax 9877-29 Kundendienstniederlassung Baden-Württemberg Melitta-Bentz-Str. 9 73529 Schwäbisch Gmünd (07171) 87410-0 / Fax 87410-29 EFAFLEX Tor- und Sicherheitssysteme GMBH & Co. KG Kundendienst Zentrale und Kundendienstniederlassung Bruckberg Fliederstr. 14 84079 Bruckberg (08765) 82-0 / Fax 82-201
Firmenhistorie - Kundendienstorganisation weltweit EFAFLEX Russland
Firmenhistorie - Ein Auszug unserer Referenzen
Unser Fuhrpark: 113 Montagefahrzeuge 96 PKW -MB Sprinter - VW Crafter - Vito, T5, - Audi - BMW - Volkswagen - Ford - MB - sonstige (Seat, Skoda, Opel) 10
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Vorschriftenlage BGV A1 - Grundsätze der Prävention BGV D27 - Flurförderzeuge BGV D29 - Fahrzeuge BGI 649 - Ladungssicherung auf Fahrzeugen BGG/GUV-G 915 Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal BGG/GUV-G 916 Prüfung von Fahrzeugen durch befähigte Personen/ Sachkundige Diese Liste ist nur ein Auszug und erhebt kein Recht auf Vollständigkeit. 12
Vorschriftenlage BGV A1 - Grundsätze der Prävention Pflichten des Unternehmers 2 Grundpflichten des Unternehmers (1) Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. 4 Unterweisung der Versicherten (1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu Ihrer Verhütung, entsprechend 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz. zu unterweisen; Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden. 13
Vorschriftenlage BGV D 27 Flurförderzeuge II. Begriffsbestimmungen 2 Begriffsbestimmungen (1) Flurförderzeuge im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie 1. mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar, 2. zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet und 3. zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind. Durchführungsanweisungen zu 2 Abs. 1: Wird öffentlicher Verkehrsraum benutzt, gelten hierfür zusätzlich die Vorschriften für den öffentlichen Straßenverkehr. Dies gilt sowohl für die Ausrüstung des Flurförderzeuges, als auch für die Fahrerlaubnis des Fahrers. 14
Vorschriftenlage BGV D 29 Fahrzeuge II. Begriffsbestimmungen 2 Begriffsbestimmungen 1) Fahrzeuge im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind maschinell angetriebene, nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge. Begriff Fahrzeuge umfasst unter anderem Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Speziallastkraftwagen (z.b. Feuerwehrfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge, Dumper, usw. ) Kraftomnibusse, Zugmaschinen, einspurige Kraftfahrzeuge (z.b. Krafträder) und deren Anhängefahrzeuge. 15
Vorschriftenlage BGV D 29 Fahrzeuge 3 Allgemeines Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge entsprechend den Bestimmungen der 4 bis 30 dieses Abschnittes III ausgerüstet sind. Diese Forderung schließt ein, dass der Unternehmer die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen hat, dass die Fahrzeuge während der gesamten Benutzungsdauer den Bestimmungen des Abschnitts III entsprechen. (7) Plätze für Fahrzeugführer, Beifahrer und Mitfahrer müssen ausreichenden Bewegungsraum bieten und so beschaffen sein, dass für Fahrzeugführer, Beifahrer und Mitfahrer durch die Art des verwendeten Werkstoffes, durch Verglasung, Kanten, Ecken und Profile bei bestimmungsgemäßem Betrieb des Fahrzeuges Verletzungen nicht zu erwarten sind und bei Unfällen das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben. 16
Vorschriftenlage BGV D 29 Fahrzeuge V. Prüfung 57 Prüfung (1) Der Unternehmer hat Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. (2) Die Ergebnisse der Prüfung nach Absatz 1 sind schriftlich niederzulegen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Merke: Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit 17
Vorschriftenlage BGV D 29 Fahrzeuge 22 (1) UVV Fahrzeugaufbauten müssen so beschaffen sein, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Fahrzeuges die Ladung gegen Verrutschen, Verrollen, Umfallen, Herabfallen und bei Tankfahrzeugen gegen Auslaufen gesichert ist oder werden kann. Ist eine Ladungssicherung durch den Fahrzeugaufbau allein nicht gewährleistet, müssen Hilfsmittel zur Ladungssicherung vorhanden sein. 18
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Gefährdungsanalyse Die Gefährdungsbeurteilung ist das Verfahren zur Beurteilung von Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen der Arbeitnehmer, die aus Gefahren am Arbeitsplatz resultieren. Sie eine systematische Untersuchung aller Aspekte der Arbeit, um herauszufinden: Wodurch Verletzungen oder Schäden verursacht werden können Wie die Gefahren beseitigt werden können und falls dies nicht möglich ist, welche Präventions- oder Schutzmaßnahmen zur Begrenzung der Gefährdungen vorhanden sind oder sein sollten. Doch welche Gefährdungen treten bei einem Auto auf? 20
Gefährdungsanalyse 21
Gefährdungsanalyse A r b e i t s p l a t z : M o n t a g e f a h r z e u g M B S p r i n t e r / V W C r a f t e r Kurzbeschreibung: MB Sprinter 316 CDI / VW Crafter 35 TDI T ä t i g k e i t : S e r v i c e m o n t e u r Kurzbeschreibung: Fahrt zum Einsatzort / Baustelle 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 1.1 X 2.1 X 3.1 X 4.1 X 5.1 6.1 X 7.1 X 8.1 9.1 10.1 X 1.2 X 2.2 X 3.2 X 4.2 6.2 X 7.2 X 8.2 X 9.2 10.2 X 1.3 X 3.3 4.3 6.3 7.3 X 8.3 10.3 1.4 X 3.4 7.4 X 8.4 X 10.4 X 1.5 X 3.5 7.5 X 8.5 X 1.6 X 22
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Ladungssicherung So bitte nicht: 24
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Ladungssicherung Wenn dann so: 26
Ladungssicherung Auch im PKW ist eine Ladungssicherung wichtig: Ein im Pkw liegendes Handy, Autoatlas, Laptop oder ein Regenschirm können schnell zur lebensbedrohlichen Gefahr werden. Ein Frontaufprall mit 50 km/h kann ungesicherte Ladung bis zum 50-fachen ihres Eigengewichtes beschleunigen. 27
Ladungssicherung Tipps zur richtigen Ladungssicherung im PKW: Gegenstände nicht frei im Kofferraum / Ladefläche stehen lassen; möglichst unmittelbar hinter der Rücksitzlehne platzieren. Nach Möglichkeit den Fahrzeug-Sicherheitsgurt mit verwenden. Einkaufstaschen, Getränkekisten, Kühltaschen, Urlaubsgepäck nicht auf den Rücksitz legen. Besser platziert sind sie im Kofferraum oder zumindest im hinteren Fußraum. Ist das nicht möglich, die unbesetzten Sicherheitsgurte des Fahrzeuges mit verwenden. Im Ernstfall kann man so den Rücksitz dabei unterstützen, die auftretenden Kräfte aufzunehmen. Beim Beladen sollte das Gewicht gleichmäßig verteilt und besonders schwere Gegenstände (über 25 kg) vorzugsweise im unbesetzten Beifahrer-Fußraum oder im Fußraum hinter dem Sitz verstaut und verkeilt werden 28
Ladungssicherung Tipps zur richtigen Ladungssicherung im PKW: Am besten Antirutschmatten und Ladungssicherungsnetz verwenden! Spanngurte / Zurrgurte verwenden! Zum Verzurren der Ladung geeignete Zurrmittel benutzen. Bei neuen Fahrzeugen sind entsprechende Zurrpunkte serienmäßig vorhanden. Ladehöhe beachten! Bei Kombi-Fahrzeugen oder Vans darf das Gepäck die Oberkante der Rücksitzlehne nicht überragen. Ladungssicherungsnetz oder Trenngitter verwenden. Dachlast beachten! Die richtige Ladungssicherung betrifft auch den Transport auf dem Dach. Höchst zulässige Dachlast beachten. Auch die Ladung in der Dachbox sollte nicht frei herumliegen. Fahrzeug nicht überladen und auf den richtigen Reifendruck achten. Denken Sie daran, Verstöße gegen die Ladungssicherungspflicht sind gefährlich und haben rechtliche Folgen (Strafen und Regress der Auto-Versicherung). 29
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Möglichkeiten der Umsetzung Was muß umgesetzt werden? Kontrolle über Einhaltung der gültigen Vorschriften und Verfahren Durchführung UVV Unterweisung der Fahrzeuglenker / Nutzer Unterweisung Ladungssicherung PKW / LLKW / LKW Einbindung Dritter (Werkstätten, Leasinggesellschaften, etc. ) Wer macht es? Eigene Mitarbeiter Voraussetzung: Sachkundig, freie Kapazitäten? Fremdfirmen Dekra, Tüv, Euromaster, ATU, Vertragswerkstätten, etc. 31
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Handlungsanleitung Firmenwagenfahrer In jedem Firmenwagen liegt eine firmenspezifische Handlungsanleitung für den verantwortlichen Fahrzeugführer, zusammen mit der Betriebsanweisung der Warnweste und der Betriebsanweisung betriebliche Fahrzeuge 33
Handlungsanleitung Firmenwagenfahrer 34
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 36