Grundlagen des Patentrechts Schutzrechte/Patentfähigkeit Übersicht 1. Schutzrechte/Patentierbarkeit 2. Patentfähigkeit 3. Patenterteilungsverfahren 4. Schutzdauer 5. Recht an der Erfindung 6. Rechte aus dem Patent 7. Zeitrang/Nachanmeldungen 1
Patente - Wozu? Lösung des Interessenskonflikts Erfinder alleiniges Nutzungsrecht als Lohn der geistigen Anstrengung Allgemeinheit am technischen Fortschritt teilhaben Wesen der technischen Schutzrechte Ausschlussrechte wirken gegen jedermann, sind aber zeitlich begrenzt: positives Benutzungsrecht (im gesetzlichen Rahmen) negatives Verbietungsrecht 2
Patente werden erteilt für Erfindungen auf technischem Gebiet nicht für geistig-schöpferische Leistungen auf anderen Gebieten (Musik, Literatur, Kunst...) Technizität Patente werden erteilt für Erfindungen auf technischem Gebiet nicht für geistig-schöpferische Leistungen auf anderen Gebieten (Musik, Literatur, Kunst...) Technizität die gewerblich anwendbar sind Gewerbe Freie Berufe 3
Das erste Patentgesetz der Welt Venedig 1474 Das Venezianische Patentgesetz von 1474 In dieser Stadt gib es höchst erfinderische Männer aus verschiedenen Gegenden, die die verschiedensten erfinderischen Dinge ersinnen und entwickeln können; und wegen der Größe und Freundlichkeit dieser Stadt werden es zeitweise täglich mehr. Und wenn man dafür sorgen würde, dass ihre Werke und Erfindungen von anderen, die sie gesehen haben, nicht hergestellt und ihre Erfinderehre nicht verletzt werden dürfte, würden diese Männer ihre Fähigkeiten einsetzen und Dinge erfinden und herstellen, die für unseren Staat von nicht geringem Nutzen und Vorteil wären. Daher wird aufgrund der Befugnisse dieses Rates beschlossen, dass jedermann, der in dieser Stadt eine neue und erfinderische Sache herstellen sollte, die in unserem Herrschaftsgebiet bisher nicht ausgeführt wurde, diese unseren städtischen Provveditoren melden soll, sobald sie soweit vervollkommnet ist, dass sie benutzt und ausgeführt werden kann. In allen unseren Gebieten und Orten wird jedem anderen für die Dauer von 10 Jahren untersagt, ohne die Zustimmung und die Lizenz des Urhebers irgendeine andere Sache auszuführen, die jener entspricht und ähnlich ist. Und sollte sie aber jemand doch herstellen, so ist der oben genannte Urheber und Erfinder berechtigt, jenen vor ein beliebiges Amt dieser Stadt vorzuladen, welches den genannten Nachahmer zwingen soll, ihm hundert Dukaten zu zahlen, und die verletzende Sache unverzüglich zu vernichten. Es bleibt unserer Regierung jedoch vorbehalten, sich jede der genannten Erfindungen oder Instrumente nach ihrem Ermessen für ihre Bedürfnisse anzueignen und zu benutzen, jedoch unter der Voraussetzung, dass niemand anders als der Urheber sie ausüben darf. 4
Daher wird aufgrund der Befugnisse dieses Rates beschlossen, dass jedermann, der in dieser Stadt eine neue und erfinderische Sache herstellen sollte, die in unserem Herrschaftsgebiet bisher nicht ausgeführt wurde, diese unseren städtischen Provveditoren melden soll, sobald sie soweit vervollkommnet ist, dass sie benutzt und ausgeführt werden kann. In allen unseren Gebieten und Orten wird jedem anderen für die Dauer von 10 Jahren untersagt, ohne die Zustimmung und die Lizenz des Urhebers irgendeine andere Sache auszuführen, die jener entspricht und ähnlich ist. Und sollte sie aber jemand doch herstellen, so ist der oben genannte Urheber und Erfinder berechtigt, jenen vor ein beliebiges Amt dieser Stadt vorzuladen, welches den genannten Nachahmer zwingen soll, ihm hundert Dukaten zu zahlen, und die verletzende Sache unverzüglich zu vernichten. Es bleibt unserer Regierung jedoch vorbehalten, sich jede der genannten Erfindungen oder Instrumente nach ihrem Ermessen für ihre Bedürfnisse anzueignen und zu benutzen, jedoch unter der Voraussetzung, dass niemand anders als der Urheber sie ausüben darf. erfinderische Tätigkeit Neuheit fertige Erfindung Anmeldung Stand der Technik - Definition Schutzvoraussetzungen Ausführbarkeit Daher wird aufgrund der Befugnisse dieses Rates beschlossen, dass jedermann, der in dieser Stadt eine neue und erfinderische Sache herstellen sollte, die in unserem Herrschaftsgebiet bisher nicht ausgeführt wurde, diese unseren städtischen Provveditoren melden soll, sobald sie soweit vervollkommnet ist, dass sie benutzt und ausgeführt werden kann. In allen unseren Gebieten und Orten wird jedem anderen für die Dauer von 10 Jahren untersagt, ohne die Zustimmung und die Lizenz des Urhebers irgendeine andere Sache auszuführen, die jener entspricht und ähnlich ist. Rechte aus dem Patent Und sollte sie aber jemand doch herstellen, so ist der oben Unterlassungsanspruch genannte Urheber und Erfinder berechtigt, jenen vor ein beliebiges Amt dieser Stadt vorzuladen, welches den genannten Nachahmer zwingen soll, ihm hundert Dukaten zu zahlen, und die verletzende Sache unverzüglich zu vernichten. Es bleibt unserer Regierung jedoch vorbehalten, sich jede der genannten Schadenersatzanspruch Erfindungen oder Instrumente nach ihrem Ermessen für ihre Bedürfnisse anzueignen und zu benutzen, jedoch unter der Voraussetzung, dass niemand anders als der Urheber sie Vernichtungsanspruch ausüben darf. Verletzungsgericht 5
Daher wird aufgrund der Befugnisse dieses Rates beschlossen, dass jedermann, der in dieser Stadt eine neue und erfinderische Sache herstellen sollte, die in unserem Herrschaftsgebiet bisher nicht ausgeführt wurde, diese unseren städtischen Provveditoren melden soll, sobald sie soweit vervollkommnet ist, dass sie benutzt und ausgeführt werden kann. In allen unseren Gebieten und Orten wird jedem anderen für die Dauer von 10 Jahren untersagt, ohne die Zustimmung und die Lizenz des Urhebers irgendeine andere Sache auszuführen, die jener entspricht und ähnlich ist. Und sollte sie aber jemand doch herstellen, so ist der oben genannte Urheber und Erfinder berechtigt, jenen vor ein beliebiges Amt dieser Stadt vorzuladen, welches den genannten Nachahmer zwingen soll, ihm hundert Dukaten zu zahlen, und die verletzende Sache unverzüglich zu vernichten. Es bleibt unserer Regierung jedoch vorbehalten, sich jede der genannten Erfindungen oder Instrumente nach ihrem Ermessen für ihre Bedürfnisse anzueignen und zu benutzen, jedoch unter der Voraussetzung, dass niemand anders als der Urheber sie ausüben darf. Zwangslizenz Schranken für den Schutz Territorialitätsprinzip Schutzdauer Schutzbereich Schutzrechtsarten Patente Gebrauchsmuster Geschmacksmuster Marken Topographien Typographische Schriftzeichen Sortenschutz Urheberschutz 6
Schutzrechtsarten Patente Schutzgegenstand: technische Erfindungen Laufzeit: 20 Jahre Voraussetzung: - Neuheit - erfinderische Tätigkeit - gewerbliche Anwendbarkeit Entstehung des Rechts: Anmeldung, Prüfung, Erteilung Rechtliche Grundlage: Patentgesetz Schutzrechtsarten Gebrauchsmuster Schutzgegenstand: technische Erfindungen Laufzeit: 10 Jahre Voraussetzung: - Neuheit - erfinderischer Schritt - gewerbliche Anwendbarkeit Entstehung des Rechts: Anmeldung, Eintragung Rechtliche Grundlage: Gebrauchsmustergesetz 7
Schutzrechtsarten Geschmacksmuster Schutzgegenstand: Design Laufzeit: 25 Jahre Voraussetzung: - Neuheit - Eigenart Entstehung des Rechts: Anmeldung, Eintragung Rechtliche Grundlage: Geschmacksmustergesetz Schutzrechtsarten Marken Schutzgegenstand: Waren, Dienstleistungen, geschäftliche Bezeichnungen, Werke (Titel) Laufzeit: 10 Jahre, unbegrenzt verlängerbar Voraussetzung: - Unterscheidungskraft - Benutzung Entstehung des Rechts: Anmeldung, Eintragung Rechtliche Grundlage: Markengesetz 8
Patentierbarkeit Im Patentgesetz gibt es eine Aufzählung von Gegenständen, die nicht als Erfindungen oder als gewerblich anwendbare Erfindungen anzusehen sind oder die ausdrücklich vom Patentschutz ausgeschlossen sind Ausgeschlossene Nicht-Erfindungen 1(3) PatG > Entdeckungen > wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden > ästhetische Formschöpfungen > Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten > Programme für Datenverarbeitungsanlagen > Wiedergabe von Informationen 9
Entdeckungen Keine Lehre zum planmäßigen Handeln - Auffinden von etwas Vorhandenem, das bisher nicht bekannt war - reine Erkenntnis z.b. Entdeckung der Röntgenstrahlung Verwendung von Röntgenstrahlung zur Sichtbarmachung des Knochengerüsts, Verfahren zur Erzeugung von Röntgenstrahlung z.b. Naturstoffe Isolierung oder Synthese des Naturstoffs, neue Verwendung 1(3) PatG Wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden Keine Lehre zum planmäßigen Handeln - Erklärung für beobachtete oder erwartete Vorgänge - Lehrmeinungen - abstrakte Konzepte 10
Ästhetische Formschöpfungen äußerlich wahrnehmbare Gestaltung, die auf das Geschmacksempfinden abzielt nicht technisch technische Lösungen, die zu einem ästhetischen Effekt führen Suppenrezept, besserer Klang eines Musikinstruments, Verbesserung des Aussehens eines Garagentors Gedankliche Tätigkeiten, Spiele, geschäftliche Tätigkeiten Anweisungen an den menschlichen Geist Benutzer muss durch seine Verstandesleistung den Erfolg herbeiführen Buchhaltung, Abrechnungen, Anleitung für die Kundenwerbung 11
Computerprogramme Folge von Anweisungen in einer Programmiersprache, die ein Computer abarbeiten kann und die den Computer steuern, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen = gedankliches Konzept Urheberschutz Lehre, die die Funktionsfähigkeit des Computers selbst betrifft (z.b. bessere Ausnutzung des Arbeitsspeichers durch kürzere Speicherzugriffszeiten) Aufarbeiten von Messergebnissen - Überwachung/Steuerung technischer Einrichtungen (z.b. Antiblockiersystem) Wiedergabe von Informationen Sprache, Zeichen, Tabellen, Formulare, Schriftanordnungen bloße Informationsdarstellung z.b.farbige Plattenhülle, Farbgebung zur leichteren Einordnung nach der Farbe 12
Ausgeschlossene Nicht-Erfindungen > Der menschliche Körper und seine Bestandteile 1a (1) PatG Der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entwicklung, einschließlich der Keimzellen, sowie die bloße Entdeckung eines seiner Bestandteile, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, können keine patentierbaren Erfindungen sein Nicht gewerblich anwendbare Erfindungen > Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen und tierischen Körpers > diagnostische Verfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden 13
Ausnahmen von der Patentierbarkeit > Verstoß gegen öffentliche Ordnung oder gute Sitten 2 PatG tragende Grundsätze der Rechtsordnung Verbot der Verwendung der Erfindung durch Gesetz/ Verwaltungsvorschrift z.b. Embryonenschutzgesetz, Herstellung einer Briefbombe insbesondere: Klonierung menschlicher Lebewesen Eingriff in die menschliche Keimbahn Verwendung menschlicher Embryonen Qualzüchtungen von Tieren Verletzung ethisch fundierter Normen von zentraler Bedeutung Ausnahmen von der Patentierbarkeit 2a PatG > Pflanzensorten Pflanzen als solche, wenn sich die Erfindung nicht auf konkrete Pflanzensorten bezieht sortenübergreifende Pflanzenmehrheiten, z.b. Art oder Gattung > Tierrassen Tiere als solche, wenn sich die Erfindung nicht auf konkrete Tierrassen bezieht gentechnisch veränderte Tiere > im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren mikrobiologische Verfahren Verfahren, bei denen ein technischer Eingriff des Menschen notwendig erfolgt Züchtung von Mikroorganismen 14