Der Personalrat informiert Der neue TVöD 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 1
Inhalt Historisches Materielles Neues 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 2
Geltungsbereich des BAT Beispielsweise in: Universitäten, Hochschulen, Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen Schulen, Kindergärten Krankenhäuser, Badeanstalten Versorgungsbetriebe, Müllabfuhr (Post, Bahn), Flughäfen 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 3
Weshalb ein neuer Tarifvertrag? Unübersichtlichkeit des BAT Unzählige Spartentarifverträge Schwammige Rechtsbegriffe insgesamt über 17.000 Tätigkeitsmerkmale 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 4
Tarifliche Entwicklung seit 2003 09.01.2003 Prozessvereinbarung zwischen den Arbeitgebern Bund, TdL und VkA und den Gewerkschaften (insbes. ver.di, GEW und DBB) zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Ziele: moderner, schlanker, einheitlich, flexibler, keine Trennung in Arbeiter und Angestellte 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 5
Tarifliche Entwicklung seit 2003 Kündigung der Tarifverträge über Urlaubsgeld und Zuwendung durch Bund und Länder im Juni 2003 Folgen: Nachwirkung gem. Tarifvertragsgesetz für die Beschäftigten mit bestehendem Arbeitsvertrag Neueinstellungen, Verlängerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse: der Anspruch auf Zahlungen entfällt ab diesem Zeitpunkt 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 6
Tarifliche Entwicklung seit 2003 Kündigung der Arbeitszeitregelungen des BAT-West durch die Länderarbeitgeber zum 01.05.2004 Folgen: wie bei Kündigung Urlaubsgeld / Zuwendung 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 7
Tarifliche Entwicklung seit 2003 13. September 2005: Kommunen, Bund und die Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion unterschreiben den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) 1. Oktober 2005: Ablösung des seit 45 Jahren geltenden BAT (rd. 17.000 Tätigkeitsmerkmale) Der TVöD gilt für rd. 2,1 Mio. Beschäftigte bei Bund und Kommunen 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 8
Tarifliche Entwicklung seit 2003 Potsdam, 19. Mai 2006: Angebot der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) an die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di = Eckwerte-Papier 31. Juli 2006: geplanter Abschluss Tarifvertrag TdL und ver.di Inkrafttreten TV-L: 1.11.2006 Mindestlaufzeit bis 31. Dezember 2009 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 9
Gliederung des TVöD Mantel Entgelttabelle Tarifvertrag Überleitung TVÜ Entgeltordnung 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 10
Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für Angestellte und ArbeiterInnen (Beschäftigte) in Hamburg ab dem 1. November 2006 bis auf wenige Ausnahmen 39 Stunden. 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 11
Eingruppierung Eingruppierungsniveau: E1 bis E4 un-/angelernt E5 bis E8 Berufsausbildung E9 bis E12 Fachhochschule E13 bis E15 Hochschule 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 12
Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 Mit den Bezügen im Juli 2006 werden in den Entgeltgruppen E1 bis E8 E9 bis E12 E13 bis E15 150 Euro 100 Euro 50 Euro als Einmalzahlungen gezahlt. 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 13
Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 Mit den Bezügen im Januar 2007 werden in den Entgeltgruppen E1 bis E8 E9 bis E12 E13 bis E15 310 Euro 210 Euro 60 Euro als Einmalzahlung ausgezahlt. 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 14
Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 Mit den Bezügen im September 2007 werden in den Entgeltgruppen E1 bis E8 E9 bis E12 450 Euro 300 Euro E13 bis E15 100 Euro als Einmalzahlung ausgezahlt. 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 15
Einmalzahlungen Auszubildende Auszubildende erhalten für die Jahre 2006 und 2007 insgesamt 300 Euro, ausgezahlt jeweils mit den Bezügen für Juli 2006 Januar 2007 100 Euro 100 Euro September 2007 100 Euro Abschlussprämie von 400 Euro für Azubis, deren Ausbildung ab 2007 beginnt. 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 16
Einmalzahlungen Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte erhalten den Teilbetrag der Einmalzahlungen in der Höhe, die ihrem Arbeitszeitanteil entspricht 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 17
Urlaubsgeld Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse bereits am 30. Juni 2003 bestanden haben, erhalten im Juli 2006 zusätzlich das bisherige Urlaubsgeld. 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 18
Jubiläumsgeld Nach 25-jähriger Beschäftigungszeit 350 Euro nach 40-jähriger Beschäftigungszeit 500 Euro 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 19
Jahressonderzahlung Gestaffelte Jahressonderzahlung (Zuwendung + Urlaubsgeld) ab 2006: E1 bis E8 95% E9 bis E11 80% E12 bis E13 50% E14 bis E15 35% Dies gilt nur für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis bereits am 30. Juni 2003 bestanden hat (Nachwirkung) 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 20
Zuwendung und Urlaubsgeld Für alle, die nach dem 30. Juni 2003 eingestellt wurden, gelten die bisherigen vertraglichen Vereinbarungen weiter. Dies gilt auch für diejenigen, die nach dem 1. November 2006 eingestellt werden. Stufenweise Angleichung bis zum Jahr 2008 (50 % Differenzbetrag im Jahr 2007) 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 21
Entgelterhöhung 2008 werden die Entgelte zum 1.1.2008 um 2,9 % erhöht Die Tabellenwerte werden auf volle 5- Euro-Beträge aufgerundet 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 22
Struktur der Entgelttabelle Keine Trennung mehr zwischen Angestellten und ArbeiterInnen 15 Entgeltgruppen Innerhalb der Entgeltgruppen bis zu 6 Erfahrungsstufen Wegfall von Bewährungs- und Zeitaufstiegen Wegfall familienbezogener Zulagen 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 23
Struktur der Entgelttabelle Besonderheiten der Besitzstandswahrung: Kinderbezogene Zuschläge für bis zum 31. Dezember 2006 geborene Kinder Zusätzlicher Strukturausgleich für nicht mehr gewährleistete Einkommenserwartungen Zuschlag für verheiratete Ehepaare, die beide beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 24
Zuordnung Vergütungs- /Lohngruppen Vergütungsgruppe E 1... Neu E 2... X, IX,IXa E 2a... E 3... VIII E 4... E 5... VII (einschl. Bewährung aus VIII) Lohngruppe 1/1a 1/2/2a 2/2a 2/3/3a 3/3a 3/4/4a 4/4a 4/5/5a 5/5a 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 25
Zuordnung Vergütungs- /Lohngruppen E 6... VIb (einschl. Bewährung aus VII) E 7... E 8... Vc (einschl. Bewährung aus VIb) E 9... Vb und IVb (einschl. Bewährung aus Vc und Vb) 5/6/6a 6/6a 6/7/7a 7/7a 7/8/8a 8/8a 9 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 26
Zuordnung Vergütungs- /Lohngruppen E 10... IVb/IVa E 11... IVa/III und III E 12... III/IIa E 13... IIa E 13 Ü.. IIa/Ib (11/15-j-Aufstieg) E 14... IIa/Ib (3-6-j-Aufstieg) E 15... Ib/Ia, Ia 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 27
Struktur der Entgelttabelle Grundentgelt Entwicklungsstufen (QWJHOW JUXSSH Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 nach 1 Jahr nach 3 J. nach 6 J. nach 10 J. nach 15 J. E13 2.817 3.130 3.300 3.630 4.090 E 9 2.061 2.290 2.410 2.730 2.980 E 5 1.688 1.875 1.970 2.065 2.135 2.185 E 1 je 4 J. 1.286 1.310 1.340 1.368 1.440 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 28
Leistungselemente im Vergütungsbereich Hemmen/Beschleunigen in Stufe 4 Vorweggewährung von ein bis zwei Stufen 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 29
Leistungsbezahlung Wird in landesbezirklichen Tarifverträgen vereinbart Ab 1. Januar 2007 Startvolumen 1% des ständigen Monatsentgeltes des Vorjahres aller Tarifbeschäftigten der FHH gleichmäßig auf alle ArbeitnehmerInnen verteilt Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 30
Entgeltfortzahlung 1 Krankenbezüge werden künftig für die Dauer von 6 Wochen bezahlt Krankengeldzuschuss künftig bis zur 39. Woche der Krankheit 71 BAT Altfälle Differenz zwischen Nettourlaubsgeld und Bruttokrankengeld: 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 31
Entgeltfortzahlung 2 Angestellte, die bereits am 30.06.1994 beim Arbeitgeber beschäftigt waren, bekommen einen Krankengeldzuschuss in Höhe der Differenz zwischen dem Nettourlaubsentgelt und dem Nettokrankengeld (d.h. Krankengeld nach Abzug des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung) 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 32
Entgeltfortzahlung 3 Angestellte, die nach dem 30.06.1994 eingestellt worden sind, bekommen einen Krankengeldzuschuss zwischen dem Nettourlaubsentgelt und dem Bruttokrankengeld (d.h. Krankengeld, das noch den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung enthält.) 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 33
Urlaub Anspruch bleibt wie bisher, aber Übertragung nur bis zum 31.03 des Folgejahres möglich bei Arbeitsunfähigkeit oder Mutterschutzfristen bis zum 31.05 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 34
Qualifizierungsregelungen Die Fortentwicklung der fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen für übertragene Tätigkeit (Erhaltungsqualifizierung) der Erwerb zusätzlicher Qualifikation (Fort- und Weiterbildung) die Qualifizierung zur Arbeitsplatzsicherung (Qualifizierung für eine andere Tätigkeit, Umschulung) die Einarbeitung bei längerer Abwesenheit (Wiedereinstiegsqualifizierung)... allerdings besteht kein individueller Anspruch der Beschäftigten 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 35
Führung auf Probe Führungsposition mit Weisungsbefugnis ab E10 befristet für maximal 2 Jahre; innerhalb der 2 Jahre maximal 2 Vertragsverlängerungen Erprobung endet mit Fristablauf, danach ergibt sich bei Bewährung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis Vergütung erfolgt wie bei einer Höhergruppierung bei Nichtbewährung endet das Probeverhältnis, bei bereits Beschäftigten erfolgt ein Rückfall auf die Ausgangsvergütung 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 36
Führung auf Zeit Führungsposition mit Weisungsbefugnis ab E10 bis zu 4 Jahre befristet, danach Verlängerung möglich E10-12: max. 2 Verlängerungen auf max. 8 Jahre ab E13: max. 3 Verlängerungen auf max. 12 Jahre Vergütung: wie bei Höhergruppierung, zuzüglich eines Zuschlags von 75 % des Unterschiedbetrages zur nächsten Entgeltgruppe Nach Führung auf Zeit Rückfall in alte EG 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 37
Quellen TVöD Bund und Kommune Angebot TdL and ver.di Ver.di-Materialien 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 38
Weitere Veranstaltungen... Eingruppierung und Vergütung Überleitung 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 39