Förder- und Beratungszentrum Mayen Kblenz Vrstellung auf der Schulleiterdienstbesprechung am 08. Dezember 2015 in Weißenthurm
Gesetzliche Grundlagen und Entstehung Ministerratsbeschluss vm 15. Januar 2013 zum Thema Inklusin an Schulen Der Ministerrat hat [ ] beschlssen, in der Legislaturperide bis 2016: [...] 3. eine Knzeptin zur Weiterentwicklung vn ausgewählten Förderschulen zu Förderund Beratungszentren einschließlich eines Umsetzungsknzepts zu erarbeiten, das die Schulträger einbezieht Snderpädaggische Förderung sll Kindern und Jugendlichen unabhängig davn zur Verfügung stehen, b sie im inklusiven Unterricht der an Förderschulen lernen. Deshalb sllen sich Förderschulen zu Förder- und Beratungszentren entwickeln Die Aufgaben vn Förder- und Beratungszentren sind Unterricht, Beratung und Unterstützung swie Kperatin.
Gesetzliche Grundlagen und Entstehung Schulgesetzänderung zum 01. August 2014 12 Frmen der Förderschule, Förder- und Beratungszentren (2) Förderschulen können auf der Grundlage eines pädaggischen Knzepts zu Förderund Beratungszentren weiterentwickelt werden. Diese bieten zusätzlich qualifizierte snderpädaggische Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung des inklusiven Unterrichts, insbesndere bei der individuellen Förderplanung für die einzelnen Schülerinnen und Schüler. Sie wirken auf die Vernetzung und den fachlichen Austausch der Förderschulen und der Schulen mit inklusivem Unterricht swie der außerschulischen Einrichtungen und Institutinen [ ] hin.
Gesetzliche Grundlagen und Entstehung 14 a Inklusiver Unterricht, Schwerpunktschulen (1) Der gemeinsame und individuell fördernde Unterricht vn Schülerinnen und Schülern mit und hne Behinderungen (inklusiver Unterricht) ist eine allgemeinpädaggische Aufgabe aller Schulen. Diesen erweiterten pädaggischen Auftrag übernehmen zunehmend mehr Schulen [ ] (2) [...] Die Schulen stellen mit ihren Knzepten des inklusiven Unterrichts die gleichberechtigte Einbindung aller Schülerinnen und Schüler in die schulische Gemeinschaft sicher. Sie gewährleisten gemeinsames Leben und Lernen. Sie tragen der Unterschiedlichkeit ihrer Schülerinnen und Schüler Rechnung und ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern individuelle Entwicklungsprzesse. Hierbei werden sie durch Förder- und Beratungszentren [ ] unterstützt.
Auftrag und Aufgaben des Förder- und Beratungszentrums Mayen - Kblenz Die Elisabeth-Schule Mayen swie die als Kperatinspartner agierenden Schulen haben den gemeinsamen Auftrag, Inklusin im Zuständigkeitsbereich des Förder- und Beratungszentrums (FBZ) weiterzuentwickeln und durch präventive Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Regelschulen in ihrem jeweiligen Einzugsbereich den snderpädaggischen Förderbedarf vn Schülerinnen und Schülern möglichst zu reduzieren bzw. zu vermeiden.
Kperatinen innerhalb des FBZ Elisabeth-Schule Mayen, Förder- und Beratungszentrum Mayen-Kblenz Stammschulen für Beratung Elisabeth-Schule Andernach (SFL) Thedr-Heuss-Schule Bendrf (SFL) Stephanus-Schule Plch (SFL) Genveva-Schule Mayen (SFG) Förderschule an der Untermsel im UNESCO-Prjekt-Schule im Herz-Jesu-Haus Kühr (SFG/M) Bernardshf Mayen (SFE) Christiane-Herzg-Schule Neuwied Brüder-Grimm-Schule Neuwied (SFS) (SFM) Landesschule für Gehörlse und Schwerhörige Neuwied (SFGLS) überreginales FBZ
Kperatinen innerhalb des FBZ Erste Ansprechpartner bleiben die für Sie zuständigen Förderschulen!
Angebt des FBZ Stärkung der individuellen Förderung an Regelschulen durch Beratung im Hinblick auf Präventin Beratung der Regelschulkllegen fragegeleitete kllegiale Hspitatinen Fachberatung (z.b. Schulschwierigkeiten, ADHS, Legasthenie, Dyskalkulie, szialemtinale Entwicklung, Sprache) Beratung vn Lehrern, Eltern, Schülern hinsichtlich: schülerrientierte Unterstützungsangebte in den Bereichen individuelle Förderplanung, Förderknzept und Fördermaßnahmen weiterführende Beratung unter Einbeziehung des familiären Systems und aller am Erziehungs- und Bildungsprzess des Kindes beteiligten Persnen Beratung der Regelschulen im Hinblick auf Vernetzung Vernetzung (z.b. Jugendamt, therapeutische Einrichtungen, außerschulische Partner )
Angebt des FBZ Gestaltung und Optimierung vn Übergängen durch Beratung vr der Einschulung eines Kindes, beim Übergang Kita Schule bezüglich der weiteren Schullaufbahn Fördermöglichkeiten in schulischen Wechsel- und Übergangssituatinen (Förderrt, Rückführung, Primar - Sekundarstufe, Schule Berufsschule/Beruf) Unterstützung der Regelschulen durch snderpädaggische Förderung und Diagnstik auf Anfrage im Hinblick auf Präventin Initiierung einer schüler- und auftragsbezgenen Förderung zeitlich begrenzte individuelle Förderung Clearing; snderpädaggische Diagnstik Unterstützung bei der Erstellung vn Förderplänen/Planung und Durchführung vn Unterricht unter snderpädaggischen Gesichtspunkten Überprüfung des snderpädaggischen Förderbedarfs
Beratung Beschreibung der Ausgangslage Erstgespräch Bebachtung / Förderdiagnstik / Förderung Festgelegtes Zeitfenster Hspitatin und Förderdiagnstik Umsetzten gemeinsam entwickelter Förderansätze Absprachen Gemeinsames Festschreiben ziel- und ergebnisrientierter Förderknzepte Evaluatin Nachgespräch
Beratung
Beratung
Beratung
Die Beratungstätigkeit des FBZ im Gegensatz zur IFö nach 28 GSO bedarfsrientiert zielrientiert ressurcenrientiert
Die Beratungstätigkeit des FBZ im Gegensatz zur IFö nach 28 GSO auf Augenhöhe neue Wege!? Herausfrderung für alle: Veränderte Lehrer/innenrlle
www.fbz-myk.de
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!