2. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.



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Transkript:

Gemeindeverwaltungsverband Neckargemünd Ermittlung von durchschnittlichen Lagewerten (Bodenrichtwerten) durch den Gutachterausschuss gemäß 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und 12 GAVO auf den 31. Dezember 2004 für das Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckargemünd Stadt Neckargemünd mit den Stadtteilen und den Gemeinden Bammental, Gaiberg und Wiesenbach Erläuterung der Bodenrichtwerte 1. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungsund Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland, sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. 2. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. 3. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen - wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftlichen Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach 193 BauGB ein Gutachten des Gutachter-Ausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen. 4. Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen. 5. Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes (z.b. Ensembles in historischen Altstädten), nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstücks. 6. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Genehmigungsoder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden. Wofür ist der Gutachterausschuss

zuständig? Der beim Gemeindeverwaltungsverband Neckargemünd eingerichtete Gutachterausschuss ist zuständig für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und sonstigen Wertermittlungen im Sinne von 192 BauGB und zwar für das gesamte Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes der Stadt Neckargemünd und ihren Stadtteilen Dilsberg, Mückenloch und Waldhilsbach, sowie den Gemeinden Bammental, Gaiberg und Wiesenbach. Hierzu gehört auch die Wertermittlung von Eigentumswohnungen, Nießbrauchund Erbbaurechten, u.a. mehr, die je nach Bedarf nach Sach- und Ertragswertermittlungen durchgeführt werden. Weiterhin werden, wie dies auch jetzt wieder erfolgt ist, die Bodenrichtwerte für die einzelnen Gemeinden festgelegt, aufgrund der gesammelten Kaufpreisdaten, die in einem vorgeschriebenen Zeitraum erfasst und festgeschrieben werden. Der Gutachterausschuss besteht aus einem Gremium neutraler Sachverständiger, die den Wert des Grundstücks, als auch des Gebäudes feststellen. Dies erfolgt nach verschiedenen Kriterien, in denen die Lage, der Zuschnitt als auch die Beschaffenheit und der bauliche Zustand berücksichtigt werden. Wenn Sie also den Wert Ihres Anwesens erfahren wollen, sei es aus Gründen des beabsichtigten Kaufs oder Verkaufs, der Übertragung auf Erben u.a. mehr, dann wenden Sie sich an den Gutachterausschuss, von dem Sie dann ein neutrales Gutachten über den Wert Ihres Grundstücks erhalten. Der Gutachterausschuss des Gemeindeverwaltungsverbandes hat hierfür eine Geschäftsstelle eingerichtet, von der Sie nähere Auskünfte, sei es über die Bodenrichtwerte oder die Verfahrensabwicklung erhalten. Die Geschäftsstelle befindet sich im Rathaus Neckargemünd, Bahnhofstraße 54 Herr Karrer ist während der üblichen Dienstzeiten unter Tel. Nr. 06223/804 162 zu erreichen. Bammental Gebietsbezeichnungen Zone Wert in Euro / m² Bemerkungen Bammental Mitte 1 140-170 Ringstraße 2 160-180 Herrmann-Löns-Weg 3 150-220 Peter-Hebel-Weg Weihwiesenweg Bammertsberg

Blumenviertel 4 150-200 Herrmann-Löns-Weg 5 220-270 Oberdorfstraße Silcherweg 6 160-180 Schubertstraße An der Industriestraße Sandgraben 7 80-100 Mischbebauung Industriestraße Tobiasbuckel 8 140-170 Heldenweg Kurpfalzinternat Kiesgrabenweg 9 160-200 Guttenbergstraße Alte Steigstraße Langheckenstraße Dammweg Alter Bachweg 10 140-180 Reilsheimer Straße In den Brunnenwiesen Schwimmbadstraße Alte Steigstraße 11 160-200 Langheckenstraße Schulstraße Im Degen Im Boden Lachenäcker 12 160-200 Fabrikstraße Schulstraße Industriegebiet 13 40-90 Gewerbebebauung Vorschlehern 14 50-70 Gewerbebebauung Musikerviertel1 5 200-250 Heldenberg 1,50-6,00 Ackerland/Grünland

GAIBERG Gebietsbezeichnungen RW-Zonen Wert in Euro/m² Bemerkungen Talblick 1 200-250 Kirchwald 2 160-180 Pfarrgasse 3 140-160 Scheffelweg 4 180-200 Mühlacker 5 170-190 Schillerstraße 6 180-200 Reilsheimer Weg 7 105-170 Veitengärten 8 160-180 Ortsetter 9 100-130 Allmendrain 10 170-190 Links der Heidelberger Straße Rechts der Heidelberger Straße 11 170-250 12 180-200 Am Großen Wald 13 170-200 Krautäcker 14 250-350 1,50-3,00 Ackerland,Grünl. Wiesenbach Gebietsbezeichnungen Zone Wert in Euro / m² Bemerkungen Betteläcker 1 140-180 Wiesenäcker Thomastraße 2 200-240 Menzelweg Heinbuckel 3 150-190 Schillerstraße 4 140-160 Mühlbuckel 5 130-150 Mozartstraße

Bammentaler Straße 6 130-190 Hauptstraße Deywiesen 7 160-200 Panoramastraße 8 220-260 Silcherstraße Schubertstraße Kapellenweg 9 140-160 Ringstraß Am Hang Im Großen Garten 10 160-200 Maistumpf 11 80 Gewerbebebauung Maistumpf / Au 12 170-230 Mischbebauung 1,50-2,00 Ackerland/Grünl. Der Vorsitzende des Gemeindeverwaltungsverbandes Gutachterausschusses Althoff, Bürgermeister Geschäftsstelle des Karrer, stellv. Leiter der Geschäftsstelle