Susanne Peschke Universität Hamburg
1. Vorstellung Promotionsprojekt 2. Gruppe Studierender mit Beeinträchtigung 3. Verständnis Nachteilsausgleich 4. Rechtliche Grundlagen 5. Beispiele für Nachteilsausgleiche 6. Tendenzen aus empirischer Studie
Zugänglichkeit und universitäre Lehre eine internationale Studie zum Umgang mit Behinderung an Hochschulen
Hochschule als Bildungsinstitution Studierende Verständnis der Akteure entscheidend für die Umsetzung inklusiver Maßnahmen Internationaler Ansatz
Deutschland: Universität Hamburg PH Ludwigsburg Österreich: Karl Franzens Universität Graz Spanien: Universidad Huelva USA: San Francisco State University Taiwan: National University Tainan
Verständnis Definition und Modelle von Behinderung Gruppe Studierender mit Beeinträchtigung Konzepte und Strukturen Zugänglichkeit und angemessene Vorkehrungen Einbettung im Kontext Diversity Kontext Einfluss von Bildungstraditionen Umgang mit Behinderung in der Gesellschaft
Quelle: http://www.studentenwerk-leipzig.de/sites/default/files/content/generic/images/beeintraechtigt_studieren.jpg
Anteil mit studienerschwerender Beeinträchtigung Erhebungsmethode Deutschland Österreich Spanien USA Gesamt: 7% Gesamt: 12% Bachelor: 1,2% Master: 0,5% Selbstangabe Studierender Selbstangabe Studierender Erfassung der Hochschulen 1. Abschluss: 11% Master: 7% Erfassung der Hochschulen
Beeinträchtigung im Bereich Bewegung und Motorik Psychische Entwicklung Deutschland Österreich Spanien USA 4% 5% 50% 7% 45% 30% 16% 15% Sehen 5% 4% 9% 3% Hören oder Sprache 3% 3% 8% 5% Chronischsomatische Krankheit 20% 35% - 11% Teilleistungsstörung* 6% 4% - 49% Keine oder mehrfache Angabe 17% 19% 17% 10% *Begriff existiert in USA nicht, umfasst Learning Disabilities und ADHD
1. Benachteiligung bei Standard-Bedingungen 2. Bezug zum Studium 3. Einzelfallbezogene Maßnahme 4. Zielgleichheit
Notwendige und geeignete Anpassungen Keine unverhältnismäßige Belastung Einzelfallmaßnahmen Ziel: Gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderung
100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% Zugänglichkeit Angemessene Vorkehrungen 30% 20% 10% 0% 1 2 3 4 5
Quelle: http://www.sunrisegroup.org/sunrise-blog/page/6/
Rechtliche Verankerung schon seit 1973 Section 504 of the Rehabilitation Act alle Hochschulen, die staatliche Gelder erhalten Keine Diskriminierung aufgrund von Behinderung 1990 Americans with Disabilities Act Ausweitung auf alle Bildungsinstitutionen
Verwendeter Begriff: reasonable accommodations (angemessene Vorkehrungen) Allgemeine Zugänglichkeit und angemessene Vorkehrungen individuell einklagbar
Effektive Durchsetzung der Rechte durch Klagen Hohe Kosten und strikte Auflagen für Hochschulen Versuch der Vermeidung von Klagen Herstellung von Zugänglichkeit und Bereitstellung angemessener Vorkehrungen
Rechtliche Verankerung seit 1978 (Artikel 27 und 49, BOE 311,1978) Allgemeine Zugänglichkeit, Antidiskriminierung und Chancengleichheit als Schwerpunkte (Ley 51/2003) Behinderungsgrad von mindestens 33% ist Voraussetzung für Maßnahmen
Verwendeter Begriff: ajustes razonables (angemessene Vorkehrungen) Inklusives Bildungssystem (explizit für Hochschule: Ley Orgánica 4/2007) Folge: Hauptakteure sind Lehrpersonal und Studierende
Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung an Universitäten (Universitätsgesetz 2002, 2, 11) Weitere Spezifizierung nur für den Bereich Prüfungen Keine Forderungen zur Herstellung von allgemeiner Zugänglichkeit
Nachweis einer länger andauernden Behinderung Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich Inhalt und Anforderungen der Prüfung werden nicht beeinträchtigt (UG 2002, 59 Abs 1 (12))
Starke Bedarfsorientierung Konsequenz: Vielfach eingesetzter Nachteilsausgleich
Students with learning disabilities Students with autism Students with ADHD Students with psychological impairments Students with blindness and low vision Students with motorical impairments Students with chronical impairments (examples HIV, Diabetes) Students with language and hearing impairments
Quelle : http://www.walkersands.com/blog/gifts-for-pr-pros-livescribe-pulse-smartpen/
Unterstützung durch eine Person des gleichen Studiengangs und Semesters: Erstellung von Mitschriften Zugang zu Informationen und Räumlichkeiten Besprechung der Vorlesungs- und Seminarinhalte Kommunikation mit Lehrpersonen
Unterstützung bei: Rechtschreibung Grammatik Inhalt Stilistik Anforderungen einer Hausarbeit Nachteilsausgleich
Welche Nachteilsausgleiche werden von Lehrenden als besonders relevant und welche als unwichtig angesehen?
Besonders wichtig: 1. Alternative Prüfungsformen 2. Barrierefreie Texte 3. Gebärden- oder Schriftdolmetscher_innen
Eher nicht relevant: 1. Reduzierung der Kursinhalte 2. Bevorzugte Anmeldung zu Veranstaltungen 3. Substitution von Kursinhalten
Besonders wichtig: 1. Zeitverlängerung bei Prüfungen 2. Unterstützung beim Erwerb von Lernstrategien 3. Barrierefreie Texte
Eher nicht relevant: 1. Reduzierung der Kursinhalte 2. Substitution von Kursinhalten
Besonders wichtig: 1. Barrierefreie Texte 2. Unterstützung beim Erwerb von Lernstrategien 3. Alternative Prüfungsformen
Eher nicht relevant: 1. Reduzierung der Kursinhalte 2. Substitution von Kursinhalten 3. Bevorzugte Anmeldung zu Veranstaltungen
Besonders wichtig: 1. Barrierefreie Texte 2. Alternative Prüfungsformen 3. Verbalisierung visueller Informationen
Eher nicht relevant: 1. Reduzierung der Kursinhalte 2. Bevorzugte Anmeldung zu Veranstaltungen 3. Besondere Zulassungsvoraussetzungen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Fragen, Anregungen oder Kritik? Kontakt: susanne.peschke@uni-hamburg.de