Das Iran Embargo. Allgemeiner Teil. Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle Grundlagen der Exportkontrolle Rechtssystematik.



Ähnliche Dokumente
Praxis Workshop Außenwirtschaft. Elster. 8. September 2015

Wissenschaft und Proliferation Die Beschränkung des Technologietransfers aus außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen

Inhaltsübersicht Alphabetische Inhaltsübersicht der Bände 2, 3 und 4 Ordnungs- Nummer

Exportkontrolle und die Sanktionen im Zusammenhang mit Russland. Zollforum Mittelhessen

Grundzüge der Exportkontrolle

Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeit im Nahen und Mittleren Osten

Matthias Machnig Staatssekretär

8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran

8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016

EINHALTUNGSERKÄRUNG ZUR ZOLL- UND AUßENWIRTSCHAFTSREGULIERUNG. Wichtiger Hinweis:

Verbote und Genehmigungspflichten beim Export nach Russland

In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten.

Veranstaltung der NUMOV im Hause der BHF-BANK 24. September 2010

Leitfaden zur Exportkontrolle

Embargovorschriften Iran: Status, Perspektiven, Verfahren. IHK-Ausschuss für Außenwirtschaft, 22. Juni 2015 Christine Haux, IHK Darmstadt

8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016

Leitfaden. Exportkontrolle

Exportkontrolle. Auf der Grundlage der Beschränkungen im Außenwirtschaftsgesetz sind in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) konkrete

Der Verkauf von Drohnen im Lichte des Missile Technology Control Regime

Merkblatt über Verantwortung und Risiken beim Wissenstransfer

Compliance in der IT-Logistik 5. Bayrischer Innovationskongress 23. Juni 2016

September 2017, Christian Caesar, Export Control Officer. Technologietransfer MAG IAS GmbH

Exportkontrollrecht für mittelständische Unternehmen im Überblick

Leitfaden Exportkontrolle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom

Anpassung der Ausfuhrliste an Änderungen des Wassenaar Arrangements für konventionelle Rüstungsgüter,

Haftungsfragen der Exportkontrolle. Dr. Ulrike Jasper

Seminar Exportkontrolle für die Luftund Raumfahrtindustrie

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

DICO Arbeitspapier. A06 Grundlagenpapier Einführung und Hintergrund der Exportkontrolle

Allgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften. vom

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler)

Allgemeine Genehmigungen (AG)

Euler Hermes Aktiengesellschaft

Betriebliche Exportkontrolle: Sanktionslisten, Embargos & Co. Marc Bauer, IHK Region Stuttgart

Euler Hermes Aktiengesellschaft

7. Informationstag Exportkontrolle am 3. Dezember Aktuelles aus den Regimen / Güterlisten

Allgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften. vom

4 OPTI MI ERTE ANTRAGSTELLUNG

Was bleibt? Was kommt? Aktueller Status und Überblick über die Iran-Sanktionen

Überblick über die Handelssanktionen der EU gegen IRAN Neueste Entwicklungen

Exportkontrolle. Ein Einstieg

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung) vom 16. März 2018

Vorsicht Exportkontrolle

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Matthias Machnig Staatssekretär

Das Iran Embargo. Stand Mai

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Informationen zur Komplementärgenehmigung des BAFA für Ausfuhren und Verbringungen mit Bezug zum KWKG

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 20 (Handels- und Vermittlungsgeschäfte) vom 13. März 2017

Außenwirtschaftstag 6. November 2008

Merkblatt. Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom

Transaktion genehmigt!

Rechtliche Vorgaben für den Handel mit Gütern, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden könnten

4. Teil: Schutz von kumulierten Individualrechtsgütern

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Technologietransfer und Dual-Use-Güterkontrolle Szenarien, Haftung, Lösungsansätze Cologne Compliance Panel 2016 Matthias Merz

namens der Bundesregierung beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage wie folgt:

Übersicht über die länderbezogenen Embargos 1;2;3 Stand:

Übersicht über die länderbezogenen Embargos 1;2;3 Stand:

Übersicht über die länderbezogenen Embargos 1;2;3 Stand:

Inhaltsverzeichnis... II Abkürzungsverzeichnis... IV. I. Einführung... 1

Feuerwaffenverordnung der EU. Antragsformulare: Anlage FW-VO und Anlage A FW-VO

Übersicht über die länderbezogenen Embargos 1;2;3 Stand:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom

Unsere Stellungnahme im vorliegenden Schreiben bezieht sich daher ausschliesslich auf die Güterkontrollgesetzgebung.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Exportkontrollrechtliche Genehmigungspflichten/ Verbote

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom

Informations- und Trainingsplattform Zoll.Export

Allgemeine Genehmigung Nr. 18 für Bekleidung und Ausrüstung mit Signatur-Unterdrückung. vom 13. März 2017

Warenbezogene Ausfuhrbeschränkungen & Genehmigungscodierungen. Y901, AZG oder doch lieber X002, DEE. Klaus Brick, Dipl.-Finanzw.

E-VSF-Nachrichten N

Im Folgenden finden Sie eine Leseprobe aus unserem Jahrbuch Zoll und Export 2011.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 23 (Wiederausfuhr) vom 20.

1 von , 10:14

Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr. Russischen Föderation. Exportkontrollfragen

Der Export von Rüstungsgütern und die neuen Endverbleibsdokumente

Außenwirtschaftsverordnung

Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer

Änderung der Unterlagencodierungen aufgrund der Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Rechtsrahmen für Investitionen im Iran

Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 16 (Telekommunikation und Informationssicherheit)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

seitens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 23 (Wiederausfuhr) vom

Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat Januar 2016 Fragen Nr namens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:

Rüstungsexporte Deutschlands im ersten Halbjahr 2018 in EU-, NATO- und NATOgleichgestellte Staaten, Drittstaaten sowie Entwicklungsländer

Der Know-how-Transfer in internationalen Unternehmen

Transkript:

Das Iran Embargo Allgemeiner Teil Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle Grundlagen der Exportkontrolle Rechtssystematik http://www.bafa.de/

Übersicht 1. Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle 2. Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle 3. Genehmigungspflichten für Güter der Güterlisten 4. Beschränkungen für nicht-gelistete Güter 5. Genehmigungsarten 2

Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägersystemen Verhinderung der Anhäufung destabilisierender Mengen an Rüstungsgütern und Waffen Sensible Güter und Know-how dürfen nicht in Krisenregionen gelangen. Terrorismusbekämpfung Schutz von Menschenrechten und vor interner Repression Auswärtige Beziehungen und internationale Einbindungen dürfen nicht durch sensible Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr belastet werden (vgl. auch 4 Abs. 1 AWG). 3

Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle EU: Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-use-VO) Bei Entscheidungen über Ausfuhrgenehmigungen erwägen die jeweiligen Mitgliedsstaaten u.a. folgende Punkte: Verpflichtungen im Rahmen von Sanktionen aufgrund einer Festlegung durch den Rat der EU, die OSZE oder den Sicherheitsrat der VN nationale außen- und sicherheitspolitische Erwägungen Verhaltenskodex der EU bzgl. Waffenausfuhren Verpflichtungen aus den internationalen Nichtverbreitungsregimen beabsichtigte Endverwendung sowie die Gefahr einer Umlenkung 4

Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle Was bedeutet Kontrolle im Sinne des Außenwirtschaftsrechts? Was? An wen? Güter & Handlungen Länderlisten Bereitstellungsverbot Endverwendung Wohin? Wofür? 5

Übersicht 1. Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle 2. Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle 3. Genehmigungspflichten für Güter der Güterlisten 4. Beschränkungen für nicht-gelistete Güter 5. Genehmigungsarten 6

Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle Außenwirtschaftsfreiheit, 1 AWG Der Außenwirtschaftsverkehr ist frei, soweit er nicht durch Rechtsnormen der EU, die in Deutschland unmittelbare Geltung beanspruchen (z.b. EU- Embargoverordnungen; EG-Dual-use-Verordnung), das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) bzw. die hierauf basierende Außenwirtschaftsverordnung (AWV) oder andere Bundesgesetze (z.b. KrWaffKontrG) eingeschränkt wird. 7

Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle Welche Gütergruppen / Regelungsbereiche sind zu unterscheiden? Gelistete Rüstungsgüter unterliegen einer umfassenden Kontrolle Gelistete Dual-use Güter unterliegen einer umfassenden Kontrolle. Nicht-gelistete Güter unterliegen Beschränkungen in Abhängigkeit von der tatsächlichen Verwendung. Nicht-gelistete Güter können zusätzlich durch Embargoverordnungen erfasst sein. 8

Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle Nationale und europäische rechtliche Rahmenbedingungen. EG-Dual-use-VO Außenwirtschaftsgesetz (AWG) Embargo- Verordnungen Feuerwaffen- Verordnung Anti-Folter- Verordnung Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) Außenwirtschaftsverordnung (AWV) Ausführungsgesetz (CWÜAG) Kontrolle von Dual-use Gütern Kontrolle von Dual-use-Gütern und Rüstungsgütern Individuelle Sanktionsregelungen Kontrolle von Schusswaffen Kontrolle von Gütern, die zur Folterung bzw. Misshandlung von Menschen geeignet sind. Kontrolle von Kriegswaffen Kontrolle von Chemikalien 9

Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle Regelungsinstrumente Verbote Genehmigungspflichten 10

Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle Aus DEU in ein EU Mitgliedsland (auch elektronisch).. Handlungen die der Kontrolle unterliegen: (1) die Ausfuhr von Gütern (2) die Verbringung von Gütern Aus DEUbzw. der EU in ein Drittland (auch elektronisch). Meint die Vermittlung und Weitergabe von Fähig-und Fertigkeiten oder die Vornahme technischer Dienstleistungen unter Nutzung dieser Fähigund Fertigkeiten. (3) die Durchfuhr von Gütern (4) Handels- und Vermittlungsgeschäfte (5) technische Hilfe/Unterstützung Vermittlung von Erwerb Überlassung Vertragsabschluss zwischen zwei Ausländern. 11

Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle Was sind Güter i.s.d. Außenwirtschaftsrechts? Güter Ware verkörpert Technologie verkörpert / elektronisch Software verkörpert / elektronisch 12

Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle verkörpert unverkörpert geistig manuell Güterausfuhr Elektronische Güterausfuhr (E-Mail, Fax, etc.) Technische Unterstützung Technische Unterstützung 8, 9 AWV Art. 3, 4 EG- Dual-use-VO 2 Abs. 2, 13 AWG Art. 2 Nr. 2 iii) EG-Dual-use-VO 49 53 AWV 13

Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle In welchen Bereichen kann Technische Unterstützung beschränkt sein. Massenvernichtungswaffen / Trägertechnologie 49, 51 Abs. 1 AWV i.v.m. Art. 4 Abs. 1 EG-Dual-use-VO Weltweit Konventionelle Rüstungsproduktion 50, 51 Abs. 2, 3 AWV i.v.m. Art. 4 Abs. 2 EG-Dual-use-VO Waffenembargoländer Zivile Nuklearanlagen 52 AWV i.v.m. 9 AWV Algerien, Irak, Iran, Israel, Jordanien, Libyen, Nordkorea, Pakistan, Syrien Kommunikationsüberwachung 52a, 52b AWV 14

Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle Adressat der exportkontrollrechtlichen Regelungen ist stets der Ausführer/Verbringer/etc. Vertragspartner des Empfängers im Drittland u n d Verfügungsberechtigter über die Güter Sonderfälle: a) Wenn kein Vertrag vorliegt oder dieser nur im Auftrag abgeschlossen wurde, dann ist der Verfügungsberechtigte der Normadressat. b) Ist der Verfügungsberechtigte wiederum außerhalb der EU ansässig, so ist dessen Vertragspartner in der EU verantwortlich. 15

Übersicht 1. Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle 2. Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle 3. Genehmigungspflichten für Güter der Güterlisten 4. Beschränkungen für nicht-gelistete Güter 5. Genehmigungsarten 16

Genehmigungspflichten für Güter der Güterlisten Unterscheidung nach gelisteten und nicht-gelisteten Güter. Güter gelistet nicht-gelistet Teil I A der Anlage AL zur AWV Teil I B der Anlage AL zur AWV Anhang I der EG-Dual-use-VO Verwendungszweck maßgeblich Rüstung national Dual-use-Güter national Dual-use-Güter Gemeinschaftsrecht ABC-Waffen + Flugkörper Rüstung Zivile Kerntechnik 17

Genehmigungspflichten für Güter der Güterlisten Gemeinsame Liste der EU für Dual-use Güter Anhang I der EG-Dual-use-VO Kategorie Kategorie 0 Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung Kategorie 1 Werkstoffe, Chemikalien, Mikroorganismen und Toxine Kategorie 2 Werkstoffbearbeitung Kategorie 3 Allgemeine Elektronik Kategorie 4 Rechner Kategorie 5 Telekommunikation (Teil 1) Informationssicherheit (Teil 2) Kategorie 6 Sensoren und Laser Kategorie 7 Luftfahrtelektronik & Navigation Kategorie 8 Meeres-& Schiffstechnik Kategorie 9 Antriebssysteme, Raumfahrzeuge und zugehörige Ausrüstung Gattung Gattung A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile Gattung B Prüf-, Test- und Herstellungsausrüstungen Gattung C Werkstoffe und Material Gattung D Software Gattung E Technologie 18

Genehmigungspflichten für Güter der Güterlisten NSG - Nuclear SuppliersGroup www.nsg-online.org MTCR - Missile Technology Control Regime www.mtcr.info Bestehen : seit 1975 (Londoner Klub) Zweck : Verhinderung der Proliferation von Ausrüstung für die Herstellung von Teilen/Materialien für A-Waffen an Nicht-Kernwaffen-Staaten Mitglieder : 46 Staaten Methode :- Beschließt Listen spezifischer Nuklearausrüstungen- und materialien (früher sog. Zangger-Listen) als auch von Dual-use- Waren, die für Nuklearzwecke missbraucht werden können. - Ablehnungen der Partnerstaaten (sog. Denial-Notifications) entfalten Bindungswirkung. Bestehen Zweck Mitglieder Methode : seit 1987 (beruht auf dem Londoner Abkommen von 1987 zur Begrenzung der Weitergabe von Raketentechnologie) : Verhinderung der Proliferation von Gütern zur Herstellung von Trägersystemen in Ländern, die nicht am MTCR teilnehmen. : 34 Staaten :- Beschließt Listen spezifischer Güter, die für Entwicklung und Herstellung entsprechender Systeme genutzt werden können. - Ablehnungen der Partnerstaaten (sog. Denial-Notifications) entfalten Bindungswirkung. AG - Australische Gruppe www.australiagroup.org WA- Wassenaar Arrangement www.wassenaar.org Bestehen : seit 1985 Zweck : Verhinderung der Proliferation von - Chemikalien (potentielle Vorprodukte für CW), - biologischen Agenzien (B-Waffen-relevant) - Anlagen und -teile, für CW/BW-Produktion relevant Mitglieder : 41 Staaten Methode :- Beschließt Listen von Chemikalien, biologischen sowie Anlagen und -teilen zur Herstellung bzw. Entsorgung von C/B- Waffenrelevanten Substanzen. - Ablehnungen der Partnerstaaten (sog. Denial-Notifications) entfalten Bindungswirkung. Bestehen : seit 1996 Zweck : Kontrolle der konventionellen Rüstung und von für konventionelle Rüstung relevanten Gütern Mitglieder : 41 Staaten Methode :- Beschließt eine Rüstungs- und eine Dual-use-Güter-Liste (2 Unterlisten = Sensitive list und Very sensitive list ). - Meldepflichten - Ablehnungen der Partnerstaaten (sog. Denial-Notifications) entfalten Bindungswirkung. 19

Genehmigungspflichten für Güter der Güterlisten Güter des Teils I A der Ausfuhrliste. Waffen, Munition & Rüstungsgüter 0001 Hand-, Faustfeuerwaffen 0002 Waffen mit größerem Kaliber 0003 Munition 0004 Bomben, Torpedos, Minen, Raketen, Flugkörper 0005 Feuerleiteinrichtungen, Prüfausrüstung 0006 Landfahrzeuge 0007 Chemische u. biologische Agenzien, ABC-Schutz 0008 Spreng-, Treibstoffe 0009 Kriegsschiffe, Marineausrüstung 0010 Luftfahrzeuge 0011 Elektronische Ausrüstung 0012 Waffensysteme mit hoher kinetischer Energie 0013 Spezialpanzer-, Schutzausrüstung 0014 Ausbildungs-, Simulationsausrüstung 0015 Bilderfassung 0016 Schmiedestücke, Gussstücke, unfertige Erzeugnisse 0017 Ausrüstungsgegenstände 0018 Ausrüstungen für die Herstellung von Rüstungsmaterial 0019 Strahlenwaffensysteme 0020 Tieftemperaturausrüstung 0021 Software für Rüstungsmaterial 0022 Technologie für Rüstungsmaterial 20

Genehmigungspflichten für Güter der Güterlisten Güter des Teils I B der Ausfuhrliste. Liste der national erfassten Dual-use-Güter Die Aufteilung nach Kategorie und Gattung entspricht der Systematik des Anhangs I der EG-Dual-use-VO. 2 B 909 Fließdrückmaschinen 2 B 952 Fermenter, Rührwerke 2 B 993 Beschichtungsanlagen 5 A 911 Funkausrüstung (Sudan) 5 D 911 Software für 5A911 (Sudan) 6 A 908 Radarnavigation etc. 6 D 908 Software für Radarnavigation 9 A 991 Sattelauflieger & Anhänger 9 A 992 LKW 9 A 993 Hubschrauber 9 A 994 Flugmotoren 9 E 991 Technologie f. Hubschrauber 21

Übersicht 1. Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle 2. Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle 3. Genehmigungspflichten für Güter der Güterlisten 4. Beschränkungen für nicht-gelistete Güter 5. Genehmigungsarten 22

Beschränkungen für nicht-gelistete Güter Für die Ausfuhr nicht-gelisteter Güter bestehen grundsätzlich keine Genehmigungspflichten. Aus der beabsichtigten Endverwendung (EV) können jedoch im Einzelfall Beschränkungen der Außenwirtschaftsfreiheit erwachsen (Catch-all Klauseln). Nicht-gelistetes Gut Zivile EV Militärische EV Militärische EV ABC-Waffen oder Trägersysteme Kerntechnische Anlage Kein Waffenembargoland Waffenembargo-land 9 Länder Keine Beschränkungen Keine Beschränkungen Art. 4 Abs. 2 Art. 4 Abs. 4 Art. 4 Abs. 1 Art. 4 Abs. 4 9 AWV 23

Beschränkungen für nicht-gelistete Güter Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs durch die Catch-all Klauseln. Gut ist bestimmt für kann bestimmt sein für MVW / Trägersysteme Militärische EV in Waffenembargoland Kerntechnische Anlage + 9 Länder MVW / Trägersysteme Militärische EV in Waffenembargoland Kerntechnische Anlage + 9 Länder BAFA kann eine Genehmigungspflicht begründen. Der Ausführermussdas BAFA in Kenntnis setzen und muss die Entscheidung des BAFA abwarten! BAFA kann eine Genehmigungspflicht begründen. 24

Beschränkungen für nicht-gelistete Güter Die militärische Endverwendung ist in Art. 4 Abs. 2 Satz 2 EG-Dual-use-VO legal definiert! Eine militärische Endverwendung liegt (nur) vor, wenn Einbau in ein Rüstungsgut des Teils I A der Ausfuhrliste Verwendung von Herstellungs-, Test- oder Analyseausrüstung für die Entwicklung, die Herstellung oder die Wartung von Rüstungsgütern des Teil I A der Ausfuhrliste Verwendung von unfertigen Erzeugnissen in einer Anlage für die Herstellung von Rüstungsgütern des Teil I A der Ausfuhrliste 25

Beschränkungen für nicht-gelistete Güter Der Sorgfaltsmaßstab für das Unternehmen. Informationen sammeln und bewerten! muss Die Kenntnis des Ausführers ist maßgeblich. Die Kenntnis von Mitarbeitern wird der jur. Person zugerechnet! kann Versand, Vertrieb, Verkauf Technik Finanzbuchhaltung Monteur Außendienst Vertreter Tochterunternehmen Zeitpunkt der Ausfuhr Kenntnis <> Möglichkeit Veröffentlichungen Kunde Firmenprofil Andere (dritte) Geschäftspartner BAFA Wirtschaftsdatenbank 26

Zusammenfassung Ausfuhr H. & V.- Geschäfte Durchfuhr Verbringung Ausfuhr Verbringung Durchfuhr H. & V.- Geschäfte Techn. Unterstützung Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 22 8 9 11 44 46-48 49-53 Güter des Anhangs I der EG-VO Nicht gelistete Güter für: -A B C-Waffen/ Flugkörper - militärische Endverwendung - illegale Rüstungsausfuhren Güter des Anhangs I der EG-VO, wenn Verwendung i.s.v. Art. 4 I Güter des Anhangs I der EG-VO, wenn Verwendung i.s.v. Art.4 I Güter des Anhangs IV der EG-VO Güter des Teils I Abschnitte A & B AL Nicht gelistete Güter für nukleare Zwecke in 9 Länder Tatbestände analog zu 8 9 Gelistete Dual-use Güter Rüstungsund gelistete Dual-use Güter Know how Transfer EG-Dual-use-VO Außenwirtschaftsverordnung 27

Unterschiede: Allgemeine Exportkontrolle Iran-Embargo I. Betroffene Güter 1. Rüstungsgüter Teil I A der Ausfuhrliste 2. Dual-use-Güter des Anhang I Dual-use-VO 3. Dual-use-Güter des Teil I B der Ausfuhrliste 4. Dual-use-Güter a. Anhänge II, VIIAund VIIB des Iran-Embargo b. sonstige Dual-use-Güter Allgemeine Exportkontrolle Genehmigungspflicht Genehmigungspflicht Genehmigungspflicht nur gegenüber den in der AL-Position genannten Ländern Genehmigungspflicht bei kritischer Endverwendung (Catch-all) Iran-Embargo 28

Unterschiede: Allgemeine Exportkontrolle Iran-Embargo II. Beschränkte Handlungen III. Personenbezogene Beschränkungen Allgemeine Exportkontrolle Ausfuhr Verbringung nur bei Rüstungsgütern und Gütern des Anhangs IV EG-Dualuse-VO Vermittlungstätigkeiten nur bei Rüstungsgütern und Dual-use-Gütern bei kritischer Endverwendung Technische Unterstützungnur bei kritischer Endverwendung Durchfuhrnur bei kritischer Endverwendung Iran-Embargo 29

Unterschiede: Allgemeine Exportkontrolle Iran-Embargo IV. Verfahrensbesonderheiten Allgemeine Exportkontrolle V. Endverbleibsdokumente EVE gemäß Bekanntmachung des BAFA über die Endverbleibsdokumente Iran-Embargo 30

Übersicht 1. Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle 2. Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle 3. Genehmigungspflichten für Güter der Güterlisten 4. Beschränkungen für nicht-gelistete Güter 5. Genehmigungsarten 31

Genehmigungsarten Die vier Genehmigungstypen. Einzelgenehmigung Ein Ausführer nimmt eine Ausfuhr an einen Empfänger vor. Höchstbetragsgenehmigung Ein Ausführer nimmt mehrere Ausfuhren an einen Empfänger vor. Sammelausfuhrgenehmigung Ein Ausführer nimmt mehrere Ausfuhren an mehrere Empfänger vor. Allgemeingenehmigung Viele Ausführer nehmen diverse Ausfuhren an unterschiedliche Empfänger vor. Individualgenehmigungsverfahren Allgemeinverfügung 32

Genehmigungsarten Das BAFA hilft! Umfangreiche Informationen rund um das Außenwirtschaftsrecht http://www.ausfuhrkontrolle.info Merkblätter Übersichten Arbeitshilfen (AGG-Finder, Umschlüsselungsverzeichnis) Auskunft zur Güterliste (AzG) Nullbescheid 33

Road Show Iran Sanktionen Informationsquellen BAFA: BMWi: Zoll: Bundesbank: GTAI: EU: Sanktionsliste: Bundesanzeiger: http:// ausfuhrkontrolle.info http:// bmwi.de http:// zoll.de http://auskunft.ezt-online.de https://www.bundesbank.de Suche: Servicezentrum Finanzsanktionen http://gtai.de http://europa.eu.int/eur-lex http://eeas.europa.eu/cfsp/sanctions/consol-list_en.htm (konsolidierte Sanktionslisten zum Download) http://eeas.europa.eu/cfsp/sanctions/index_en.htm http://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf http:// terrorismusliste.de 34

Road Show Iran Sanktionen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen zum Allgemeinen Teil? 35