BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF



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Transkript:

BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF der LANDESGRUPPE BRANDENBURG der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Mitglieder: Michael Stübgen, MdB (Vorsitzender der Landesgruppe) Jens Koeppen, MdB (Stellvertretender Vorsitzender) Uwe Feiler, MdB Hans-Georg von der Marwitz, MdB Martin Patzelt, MdB Katherina Reiche, MdB Jana Schimke, MdB Sebastian Steineke, MdB Dr. Klaus-Peter Schulze, MdB Nr. 24 / 2015 (26. Juni 2015) Inhaltsverzeichnis: 1. Vorwort des Landesgruppenvorsitzenden 2. ElterngeldPlus und flexiblere Elternzeit starten am 01. Juli 2015 3. Personal im öffentlichen Dienst 2014: Zuwachs bei Kitas und Hochschulen 4. 60 Millionen Menschen auf der Flucht 5. Meister-BAföG 2014: 172 000 Geförderte in Deutschland 6. Leichter Rückgang des Milchkuhbestandes nach Ende der Milchquote 7. Kurz notiert Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, sehr erfolgreich war die Auktion um neue Mobilfunkfrequenzen für das schnelle Internet durch die Bundesnetzagentur, die am vergangenen Freitag mit einem Versteigerungserlös von knapp 5,1 Milliarden Euro zu Ende gegangen ist. Mit den Einnahmen aus der sogenannten Digitalen Dividende II können wir nun den Grundstein für das mobile Internet der Zukunft legen. Mit den nun zusätzlich zur Verfügung stehenden Frequenzen werden die Kapazitäten für das mobile Internet substanziell vergrößert. Aufgrund der Versorgungsauflagen an die Mobilfunkanbieter wird insbesondere der ländliche Raum profitieren.

Die Einnahmen aus der Digitalen Dividende II von fast 1,3 Milliarden Euro, speziell für die Frequenzbereiche 700 Mhz und 1500 Mhz, werden in Förderprojekte zum Breitbandausbau fließen und abzüglich von Umstellungskosten hälftig zwischen Bund und Ländern geteilt. Damit haben wir die Chance, endlich die bestehenden Lücken in der Breitbandversorgung zu schließen. Ihr Michael Stübgen, MdB Landesgruppenvorsitzender 2. ElterngeldPlus und flexiblere Elternzeit starten am 01. Juli 2015 Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gilt das ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit. Damit ist es für Mütter und Väter nun einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Das Elterngeld gehört zu den Familienleistungen in Deutschland, die von der Bevölkerung am meisten geschätzt werden. Im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes sichert es die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Mit dem ElterngeldPlus erhalten Eltern, die frühzeitig wieder in Teilzeit in den Beruf einsteigen wollen, länger Unterstützung und bekommen so mehr Zeit für die Familie. Eltern, die bisher im Elterngeldbezug Teilzeit gearbeitet haben, hatten einen Nachteil: Mit der Rückkehr in den Beruf verloren sie einen Teil des Elterngeldanspruchs; sie bekamen weniger als diejenigen, die ganz aus dem Beruf ausstiegen. Erwerbstätigkeit lohnte sich dann nicht. Das ist mit dem ElterngeldPlus jetzt anders: Eltern, die in Zukunft im Elterngeldbezug Teilzeit arbeiten, bekommen doppelt so lange ElterngeldPlus. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. So kann das Elterngeldbudget besser ausgeschöpft werden. Zusammen mit dem ElterngeldPlus gilt ab dem 1. Juli 2015 auch ein Partnerschaftsbonus. Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus. Auch Alleinerziehende, die genauso vom Partnerschaftsbonus profitieren sollen, bekommen vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Mit dem neuen Elterngeldrechner mit Planer (http://www.familien-wegweiser.de/elterngeldrechner) können Mütter und Väter ihre Elternzeit genau planen und berechnen, wie sie Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren können. Auch ist jetzt die Elternzeit flexibler: Bisher konnten nur bis zu zwölf Monate Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes verschoben werden, und auch nur dann, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Das wünschten sich die Eltern flexibler zum Beispiel, um die ersten Schuljahre des Kindes begleiten zu können. Deswegen können nun bis zu 24 Monate Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich. Damit 2

Unternehmen sich rechtzeitig darauf einstellen können, wird die Anmeldefrist für die Elternzeit in diesem Zeitraum auf 13 Wochen erhöht. Außerdem kann die Elternzeit nun in drei statt bisher zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Der Arbeitgeber kann jedoch den dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt. Darüber hinaus wird eine Zustimmungsfiktion eingeführt: Wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb einer bestimmten Frist auf den Teilzeitantrag eines Elternteils reagiert, gilt seine Zustimmung zum Antrag als erteilt. 3. Personal im öffentlichen Dienst 2014: Zuwachs bei Kitas und Hochschulen Mehr Beschäftigte an Tageseinrichtungen für Kinder und an Hochschulen führten bis Mitte 2014 zu einem erneuten Personalanstieg im öffentlichen Dienst. Wie das Statistische Bundesamt anlässlich des "Tages der Vereinten Nationen für den öffentlichen Dienst" am 23. Juni mitteilt, waren am 30. Juni 2014 rund 4,65 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst tätig und damit 17 300 oder 0,4 % mehr als ein Jahr zuvor. Mit einem Plus von 6,4 % im Vergleich zum Vorjahr gab es beim Personal an kommunalen Kindertageseinrichtungen den bislang stärksten Zuwachs auf rund 187 300 Beschäftigte (+ 11 200 Personen). Seit Mitte 2008 ist die Zahl der Beschäftigten in diesem Bereich des öffentlichen Dienstes stark gestiegen (+ 37 %). An kommunalen Kitas waren fast ausschließlich Frauen beschäftigt (96 %). Rund 62 % der Beschäftigten übten eine Teilzeittätigkeit aus und 11 % hatten einen befristeten Arbeitsvertrag. Der Durchschnittsverdienst eines Vollzeitbeschäftigten im Juni 2014 betrug 2 830 Euro brutto (ohne Sonderzahlungen), bei Teilzeitbeschäftigten waren es im Durchschnitt 1 950 Euro brutto. Auch bei Hochschulen war ein starker Personalzuwachs im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten. So erhöhte sich der Personalbestand um 3,3 % auf rund 518 900 Beschäftigte (+ 16 600 Personen). Seit dem Jahr 2008 kam es hier zu einem Anstieg von insgesamt rund 20 %. In einigen Bereichen des öffentlichen Dienstes ist die Zahl der Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahr gesunken. So kam es vor allem bei den Berufs- und Zeitsoldaten/-innen zu einem Rückgang um 2,7 % auf rund 165 600 Personen ( 4 600 Soldaten und Soldatinnen). Von den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes insgesamt waren rund 36 % im Beamtenverhältnis oder als Richter/-in und 60 % als Arbeitnehmer/-in tätig. Berufs- und Zeitsoldaten/-innen stellten die restlichen knapp 4 %. Diese Anteile sind in den verschiedenen staatlichen Ebenen sehr unterschiedlich verteilt: Im Landesbereich war mehr als jeder zweite Beschäftigte verbeamtet (54 %), da hier im personalstarken Schulund Polizeidienst überwiegend Beamte tätig sind. Im kommunalen Bereich und in der Sozialversicherung lag der Anteil der Verbeamteten bei 13 % beziehungsweise 9 %. Im Bundesbereich war etwas mehr als jede dritte Person verbeamtet (36 %) und ein vergleichbarer Anteil als Berufs- oder Zeitsoldat tätig (34 %). 4. 60 Millionen Menschen auf der Flucht Ende 2014 waren weltweit 59,5 Millionen Menschen auf der Flucht, darunter 38,2 Millionen Binnenvertriebene, 19,5 Millionen Flüchtlinge und 1,8 Millionen Asylsuchende. Laut dem UNHCR Jahresbericht Global Trends 2014 war dies die höchste Zahl, die jemals verzeichnet wurde. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Flüchtenden (Binnenvertriebene, Flüchtlinge, Asylsuchende) um 16 %. Betrachtet man nur die Zahl der Flüchtlinge, hat diese mit 17 % noch etwas stärker zugenommen. Eine der Hauptursachen dafür ist der Krieg in Syrien. Viele der Flüchtlinge bringen sich in angrenzenden Ländern wie der Türkei in Sicherheit: 2014 lebten dort weltweit die meisten Flüchtlinge (1,6 Millionen), gefolgt von Pakistan (1,5 Millionen) und dem Libanon (1,2 Millionen). 3

In Deutschland fanden laut UNHCR rund 217 000 Flüchtlinge Schutz, dies waren 15 % mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl der Asylanträge ist deutlich gestiegen: Wurden 2013 rund 110 000 Erstanträge gestellt, waren es 2014 insgesamt 173 000 neue Anträge (+57 %). Mehr Asylanfragen verzeichnete weltweit nur Russland (275 000) Hauptursache dafür ist vermutlich der Ukraine-Konflikt. 5. Meister-BAföG 2014: 172 000 Geförderte in Deutschland Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Meister-BAföG stieg im Jahr 2014 mit + 0,2 % nur geringfügig gegenüber dem Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten in Deutschland damit etwa 172 000 Personen Meister-BAföG -Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Etwa zwei Drittel der Geförderten waren Männer. Ihre Zahl nahm gegenüber 2013 um 0,7 % auf 117 000 zu. Die Zahl der Frauen mit Meister-BAföG sank im gleichen Zeitraum um 0,7 % auf knapp 55 000. Die gefragtesten Berufe mit einer Fortbildungsmaßnahme nach dem AFBG waren 2014 bei den Männern der geprüfte Industriemeister Metall, gefolgt vom staatlich geprüften Maschinenbautechniker und dem Kraftfahrzeugtechnikermeister. Bei den Frauen waren die häufigsten Berufe die staatlich geprüfte Erzieherin, gefolgt von der geprüften Wirtschaftsfachwirtin und der Friseurmeisterin. Rund 75 000 (44 %) der Geförderten nahmen an einer Vollzeitfortbildung teil, 97 000 (56 %) bildeten sich in Teilzeit fort. Gegenüber 2013 stieg die Zahl der geförderten Personen in Vollzeit um 3,9 %, während die Zahl der Geförderten in Teilzeit um 2,4 % zurückging. Mit dem Meister-BAföG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt. An Förderleistungen standen im Jahr 2014 insgesamt 587 Millionen Euro zur Verfügung. Das waren 2,0 % mehr als im Vorjahr. Von den Förderleistungen entfielen rund 397 Millionen Euro auf Darlehen und 190 Millionen Euro auf Zuschüsse. Die Geförderten erhielten Zuschüsse zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (81 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (100 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (8 Millionen Euro) und zur Kinderbetreuung (1 Million Euro). Die Darlehen wurden für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (184 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (202 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (8 Millionen Euro), für die Kosten während der 4

Prüfungsvorbereitungsphase (2 Millionen Euro) und für die Anfertigung des Meisterstücks (1 Million Euro) bewilligt. Ob die Förderungsberechtigten die bewilligten Darlehen in Anspruch nehmen, können sie frei entscheiden. Insgesamt überwies die Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Geförderten im Jahr 2014 Darlehen in Höhe von rund 309 Millionen Euro. Geförderten Personen werden auf Antrag nach erfolgreichem Abschluss ihrer Weiterbildungsmaßnahme 25 % ihres Restdarlehens zum Maßnahmebeitrag erlassen. Im Jahr 2014 erhielten rund 30 000 Personen einen Darlehenserlass im Wert von insgesamt 23 Millionen Euro. 6. Leichter Rückgang des Milchkuhbestandes nach Ende der Milchquote Zum Stichtag 3. Mai 2015 wurden rund 12,7 Millionen Rinder, darunter 4,3 Millionen Milchkühe in Deutschland gehalten. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, ist der Bestand an Milchkühen in den letzten sechs Monaten leicht um rund 0,2 % oder 9 000 Tiere gesunken. Die Zahl der Milchkuhhaltungen reduzierte sich um 2,2 % auf knapp 75 000. Der Strukturwandel in der Viehhaltung hält auch nach Ende der Milchquotenregelung an. Die Milchquote wurde 1984 von der damaligen Europäischen Gemeinschaft eingeführt, um die Milchproduktion in den Mitgliedstaaten zu beschränken. Diese Regelung lief zum 31. März 2015 aus. Generell ging in den letzten Jahren die Zahl der Milchkuhhaltungen bei relativ stabilen Milchkuhbeständen zurück. Seit 2010 sind knapp 19 000 Milchkuhhaltungen aus der Milchproduktion ausgestiegen. In jedem Halbjahr reduzierte sich die Zahl der Haltungen jeweils um mindestens 1,5 %. Insgesamt hat ein Fünftel aller Milchkuhhaltungen seit 2010 aufgegeben. Dagegen hat sich der Bestand an Milchkühen im gleichen Zeitraum sogar leicht um 2,5 % erhöht. Damit kam es zu einer immer stärkeren Konzentration bei der Milchproduktion. Während 2010 jeder Halter noch durchschnittlich 45 Milchkühe in seinem Stall stehen hatte, sind es aktuell 57 Tiere. Derzeit gibt es in Deutschland rund 2 600 Milchkuhhaltungen mit mindestens 200 Milchkühen. Im Jahr 2010 waren es lediglich 1 800 Haltungen gewesen. Bei den Milchkühen ist trotz Milchquote der Strukturwandel schneller vorangeschritten als bei den Rindern insgesamt. Hier ging bei relativ stabilen Rinderbeständen die Zahl der Rinderhaltungen zurück. Innerhalb des letzten halben Jahres ist der Rinderbestand um rund 89 000 Tiere oder 0,7 % gesunken. Gleichzeitig ist die Zahl der Rinderhaltungen um 2,3 % auf 151 400 zurückgegangen. Gegenüber 2010 ist der Rinderbestand um rund 1,2 % gesunken, die Zahl der Rinderhaltungen um rund 14 %. Zum Stichtag 3. Mai 2015 gab es nach vorläufigen Ergebnissen rund 28,1 Millionen Schweine, darunter 12,2 Millionen Mastschweine mit mindestens 50 Kilogramm Lebendgewicht. Das waren im Vergleich zum 3. November 2014 rund 0,7 % weniger Schweine und 2 % weniger Mastschweine. Die Zahl der Betriebe mit Schweinehaltung ist im gleichen Zeitraum um rund 3,3 % auf 25 900 gesunken. 7. Kurz notiert 7.1. Öffentlicher Dienst 2015: 4,8 % mehr Pensionäre im Landesbereich Am 1. Januar 2015 gab es im Landesbereich rund 656 000 Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes. Wie das Statistische Bundesamt auf Basis vorläufiger Ergebnisse der Versorgungsempfängerstatistik weiter mitteilt, waren das 4,8 % mehr ehemalige Landesbeamtinnen und Landesbeamte als ein Jahr zuvor. Der Anstieg der Zahl der Ruhegehaltsempfänger und -empfängerinnen hat sich im Landesbereich seit Mitte der 1990er-Jahre beschleunigt. Seit dem Jahr 1995 hat sich deren Zahl innerhalb von 20 Jahren mehr als verdoppelt (+ 129 %). Dieser starke Anstieg lässt sich überwiegend auf die hohe Zahl an Pensionierungen von Lehrerinnen und Lehrern zurückführen, welche in den 1960er- und 1970er-Jahren eingestellt wurden. Aufgrund steigender Schülerzahlen infolge des Babybooms und des Trends zu höheren Schulabschlüssen stieg damals der Bedarf an Lehrkräften. Dies wird voraussichtlich auch noch in den kommenden Jahren für 5

eine hohe Zahl an Pensionierungen sorgen. Insgesamt gab es Anfang 2015 in den Bereichen des Bundes, der Länder und der Kommunen rund 1 189 000 Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes (+ 2,6 % gegenüber dem Vorjahr). Im Bereich des Bundes war die Zahl aufgrund des kontinuierlich abnehmenden Bestandes der ehemaligen Beamtinnen und Beamten der Bahn hingegen rückläufig ( 0,5 %). Bei den Kommunen betrug der Anstieg rund 3,4 %. Von den insgesamt rund 62 000 Neupensionierten des Jahres 2014 wurden 16 % wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Dies ist der niedrigste Anteil seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 1993. Rund 80 % der Neupensionierten schieden mit dem Erreichen einer Altersgrenze aus dem aktiven Dienst aus und weitere 4 % aufgrund von Vorruhestandsregelungen oder sonstigen Gründen. 7.2. Öffentliche Schulden im 1. Quartal 2015 bei 2 060,5 Milliarden Euro Zum Ende des ersten Quartals 2015 waren Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände einschließlich aller Kern- und Extrahaushalte in Deutschland mit 2 060,5 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt auf Basis vorläufiger Ergebnisse mitteilt, stieg der Schuldenstand gegenüber dem Ende des ersten Quartals 2014 um 1,0 % beziehungsweise 20,8 Milliarden Euro an. Die Schulden des Bundes erhöhten sich zum 31. März 2015 gegenüber dem 31. März 2014 um 0,8 % beziehungsweise 9,9 Milliarden Euro auf 1 291,6 Milliarden Euro. Der Schuldenstand des Kernhaushaltes des Bundes blieb mit 1 089,6 Milliarden Euro nahezu konstant (0,0 % beziehungsweise 203 Millionen Euro). Jedoch stieg der Schuldenstand der Extrahaushalte des Bundes um 5,2 % beziehungsweise 10,1 Milliarden Euro auf 202,0 Milliarden Euro an. Die Länder waren am Ende des ersten Quartals 2015 mit 624,0 Milliarden Euro verschuldet, dies entsprach einem Anstieg von 0,7 % oder 4,3 Milliarden Euro gegenüber dem Ende des ersten Quartals 2014. Der Schuldenstand entwickelte sich in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich: Während die Schulden der Länder vor allem in Sachsen ( 19,1 %) und Baden-Württemberg ( 10,6 %) gegenüber dem Vorjahresquartal sanken, stiegen sie in Hessen um 14,7 %, in Sachsen-Anhalt um 11,7 % und in Bremen um 10,1 %. Die Verschuldung der Gemeinden/Gemeindeverbände nahm um 4,8 % beziehungsweise 6,6 Milliarden Euro auf 144,9 Milliarden Euro zu. Die prozentual höchsten Zuwächse der Schulden wurden für die Kommunen in Baden-Württemberg (+ 15,1 %) und Schleswig-Holstein (+ 9,6 %) ermittelt. Lediglich in Thüringen ( 2,7 %) und in Sachsen-Anhalt ( 0,1 %) war der Schuldenstand geringer als im Vorjahresquartal. 7.3. Finanzergebnisse der GKV im 1. Quartal 2015 Die Finanz-Reserven der gesetzlichen Krankenversicherung addieren sich zum Ende des ersten Quartals 2015 auf eine Summe von insgesamt 25,3 Milliarden Euro. Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen damit weiterhin über Finanz-Reserven in Höhe von rund 15,5 Milliarden Euro. Einnahmen in Höhe von rund 53,08 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des 1. Quartals 2015 Ausgaben von rund 53,25 Milliarden Euro gegenüber. Die Differenz von knapp 170 Millionen Euro lässt sich dadurch erklären, dass die Krankenkassen ihre Versicherten durch einen niedrigeren durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,83 Prozent (statt dem bisherigen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent) an ihren hohen Finanz-Reserven beteiligt haben. Ohne die damit verbundenen Mindereinnahmen hätten die 124 gesetzlichen Krankenkassen insgesamt das 1. Quartal nicht mit einem Defizit, sondern mit einem Überschuss abgeschlossen. Redaktion: Uwe Schüler, Landesgruppenreferent 6