Berufliche Anerkennung: Zahlen und Fakten

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Transkript:

Berufliche Anerkennung: Zahlen und Fakten Fachtagung: Kammern und Migrantenorganisationen. Zusammenarbeit mit Kammern im Bereich Anerkennung und Anpassungsqualifizierung Frankfurt am Main, 14. Mai 2014 Natalia Ivanova, IQ-Fachstelle Anerkennung Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

Worum geht es beim Anerkennungsgesetz? Rechtsanspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren Seit dem 1. April 2012 haben im Zuständigkeitsbereich des Bundes alle Personen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss. Ziele Verbesserte Nutzung der Qualifikationspotenziale von Migrantinnen und Migranten Förderung einer qualifikationsadäquaten Beschäftigung Bereitstellung einer nachvollziehbaren Bewertung über im Ausland erworbene Qualifikationen für Arbeitgeber Förderung der Integration in die Arbeitswelt und die Gesellschaft 2

Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes Im Ausland erworbener Berufsabschluss reglementierte Berufe (berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen geknüpft sind) nicht-reglementierte Berufe (Ist ein Beruf nicht staatlich reglementiert, kann man sich direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben oder selbständig machen) bundesrechtlich geregelt (z.b. Ärzte, Krankenpfleger, Rechtsanwälte, Notare) landesrechtlich geregelt (z.b. Lehrer, Ingenieure) Ausbildungsberufe (rund 350 Ausbildungsberufe im dualen System) (z.b. techn. Assistente) Landesrechtlich schulische Ausbildungen Hochschulabschlüsse, die nicht zu reglementirten Berufen hinführen (z.b. Linguisten, Physiker) Anerkennung ist ein MUSS für die Ausübung des Berufs = Anwendungsbereich des Gesetzes Anerkennung ist ein KANN für die Ausübung des Berufs 3

Akteure der Anerkennungsberatung IQ-Erstanlaufstellen Arbeitsverwaltung sonstige Beratungsstellen Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Akteure der Anerkennungsberatung Jugendmigrationsdienste Migrantenorganisationen Weiterbildungsberatung Flüchtlingsberatung zuständige Stellen 4

Beratungsdaten (Quelle: NIQ Bundesbericht vom 1.8.2012 31.12.2013) 18.897 Personen von August 2012 bis Dezember 2013 vor allem Personen zwischen 25 und 44 Jahren (75,8 %) mehr Frauen (64,6 %) als Männer (35,4 %) Erwerbsländer v.a. Polen, Russische Föderation, Ukraine und Türkei (insgesamt mehr als 140 verschiedene Länder) 358 verschiedene Referenzberufe Lehrer/-in (16,8 %) Ingenieur/-in (9,4 %) Gesundheits- und Krankenpfleger/-in (6,3 %) Erzieher/-in (5,0 %) Arzt/Ärztin (3,6%) 5

Das Anerkennungsgesetz als Beitrag zur Arbeitsmarktintegration (NIQ Datenbank zur Anerkennungsberatung, Stand 31.12.2013) Reglementierung des Abschlusses: ca. 80 % der Anträge sind im reglementierten Bereich Ohne das Anerkennungsgesetz wäre ein qualifikationsadäquate Beschäftigung nicht möglich. Berufliche Situation: nur ca. 20 % der Ratsuchenden bei den IQ-Anlaufstellen geben eine Beschäftigung (ohne Leistungsbezug) an. Durch die Anerkennung können verbesserte Möglichkeiten zur qualifikationsadäquaten Arbeitsmarktintegration unterstellt werden.

Das Anerkennungsgesetz als Beitrag zur Arbeitsmarktintegration (NIQ Datenbank zur Anerkennungsberatung, Stand 31.12.2013) Geschlecht: Anerkennungsberatung wird häufiger von Frauen in Anspruch genommen (64,6%) und auch bei der IHK FOSA werden die Anträge häufiger von Frauen gestellt (69,4%). geringe Erwerbsbeteiligung von Frauen mit Migrationshintergrund (52,8%) bisher nicht genutztes Potenzial tritt (qualifikationsadäquat) in den Arbeitsmarkt ein. Herkunft des Abschlusses: Durch das Anerkennungsgesetz des Bundes können auch Abschlüsse aus Drittstaaten anerkannt werden. Bei der Anerkennungsberatung sind das bei den Ausbildungsabschlüssen ca. 60% und bei Hochschulabschlüssen ca. 78%. Diese Möglichkeiten gab es vor dem Anerkennungsgesetz nicht, Potenziale lagen brach.

Das Anerkennungsgesetz als Beitrag zur Arbeitsmarktintegration Qualifikation: In der Anerkennungsberatung und bei den Antragszahlen dominieren Berufe aus dem Gesundheitsbereich bzw. auch aus dem pädagogischen und sozialen Bereich. In diesen Bereichen gibt es schon jetzt erheblichen Bedarf an Fachkräften, dies bestätigt auch die Engpassanalyse der BA. Berufsbereiche des deutschen Referenzberufs (NIQ Datenbank zur Anerkennungsberatung, Stand 31.12.2013)

Antragszahlen (amtliche Statistik für 2012) Insgesamt 10.989 Anträge, davon 79,8% für reglementierte Berufe und 20,2% für nicht reglementierte Berufe Großteil in reglementierten Berufen (z.b. Arzt, Krankenpfleger) hoher Anteil an positiven Bescheiden 82% nur geringer Anteil Ablehnungen: bei Ärzten/Ärztinnen mit Drittstaatsqualifikation nur 0,4% bei Krankenpfleger/-innen mit Drittstaatsqualifikation 5,8% bei nicht reglementierten Ausbildungsberufen 3,7% Die meisten Qualifikationen kommen aus den Ausbildungsstaaten Rumänien 1.155, der Russischen Föderation 906, Polen 837 und Österreich 813. 9

Antragszahlen im IHK Bereich (Quelle: Anerkennungsstatistik der IHK FOSA, Stand 31. März 2014) Bei der IHK FOSA sind bis zum 31.03.2014 5.440 Anträge eingegangen. Insgesamt 3.342 erteilte Bescheide 2.217 Bescheide über eine volle Gleichwertigkeit 1.125 Bescheide über eine teilweise Gleichwertigkeit weitere Fälle stehen unmittelbar vor der Bescheidung Von den Anträgen mit Zuständigkeit der IHK FOSA wurden bisher 173 Anträge wieder zurückgezogen. 209 Anträge wurden wegen fehlender Antragsvoraussetzung oder fehlender Mitwirkung abgelehnt. 10

Anerkennung im Handwerk (Quelle: Pressemitteilung ZDH, vom 28.3.2013) Insgesamt sind über 1.700 Anträge bei den Handwerkskammern eingegangen Davon wurden 458 bereits beschieden 57% volle Gleichwertigkeit 33% teilweise Gleichwertigkeit 10% Ablehnung Antragsteller aus 57 Herkunftsländern (Spitze: Türkei, Polen) Schwerpunkte bei Berufsbereichen Elektrotechnik Friseur Kfz-Technik 11

Qualifizierungswege im Kontext des Anerkennungsgesetzes Migrantinnen und Migranten mit ausländischem Bildungsabschluss in einem reglementierten Beruf mit ausländischem Bildungsabschluss in einem nicht reglementierten Beruf ohne Bildungsabschluss Anpassungslehrgang Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung Vorbereitung auf die Eignungsprüfung Anpassungsqualifizierung Nachqualifizierung (Vorbereitung auf die Externenprüfung) weiterbildungsbegleitende Hilfen / Sprachförderung 12

Handlungsbedarf Durch das Anerkennungsgesetz wurden die Verfahren bereits vereinfacht und vereinheitlicht. Es muss aber in der Praxis auf eine weitere Optimierung hingearbeitet werden. Informations- und Beratungsangebote müssen weiterhin ausgebaut und professionalisiert werden. Die Komplexität des Themas erfordert eine professionelle Fachberatung, um Ratsuchende auf ihrem Weg zu begleiten. Es ist wichtig, dass für Anpassungsqualifizierungen ein entsprechendes Angebot in einer angemessenen Qualität vorgehalten wird. Nur so können wesentliche Unterschiede adäquat ausgeglichen werden Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) verstärkt ab 2015 mit Qualifizierungsmöglichkeiten Auch Brückenmaßnahmen zur verbesserten Arbeitsmarktintegration sind entsprechend bereit zu stellen Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) verstärkt ab 2015

Perspektive Wir haben schon einiges geschafft, aber es bleibt noch viel zu tun. Aber wenn alle zusammen anpacken, halten wir das Anerkennungsgesetz weiter auf Erfolgskurs!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Natalia Ivanova Fachstelle Anerkennung im Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) ggmbh Obere Turnstraße 8; 90429 Nürnberg Tel.: 0911/27779-15 ivanova.natalia@f-bb.de www.f-bb.de www.fachstelle-anerkennung.de