Positionspapier Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) Herausgeber: Junge Union Bayern - Landessekretariat Franz Josef Strauß- Haus, Nymphenburger Straße 64, 80335 München Telefon 0 89/12 43-2 42, - 2 44, Telefax 0 89/1 29 85 31 ju@ju- bayern.de 1
2 Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Die Junge Union Bayern begrüßt das Bestreben der Bundesregierung zur Erstellung eines Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR). I. Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) Die Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) entspringt der auf einem Sondergipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs im März 2000 vereinbarten Lissabon- Strategie zur Steigerung von Innovationsgeschwindigkeit und der sozialen Kohäsion. Voraussetzung für die Stärkung der Beschäftigung und der Wettbewerbsfähigkeit in der EU ist ein besseres transnationales Verständnis von Lernleistungen und erworbenen Qualifikationen. Ein zentrales Transparenzinstrument dafür ist der EQR, der mit seinem Inkrafttreten am 23. April 2008 als europäischer Metarahmen fungiert und so die in unterschiedlichen Bildungssystemen erzielten Lernergebnisse in Beziehung setzen soll. 1 Am Ende dieses Prozesses sollen alle neuen Qualifikationsbescheinigungen, Diplome und Europapass- Dokumente einen klaren Verweis auf das zutreffende Niveau des EQR enthalten. Neben der Transparenz ist dabei intendiert, die Mobilität von Lernenden und Beschäftigten innerhalb der EU zu erhöhen. 2 II. Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) 1. Zielsetzungen Der DQR ist die nationale Umsetzung des EQR in Deutschland; er wurde am 22. März 2011 vom Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen verabschiedet. Mit dem DQR liegt erstmals eine umfassende, bildungsbereichsübergreifende Matrix zur Einordnung aller Qualifikationen vor, die in der allgemeinen, der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung in Deutschland erworben werden können. Das Ziel dieser Maßnahme ist es einerseits, Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen transparenter zu machen und andererseits auf diese Weise Durchlässigkeit zu unterstützen. 3 1 Vgl. Expertenvotum zur zweiten Erarbeitungsphase des Deutschen Qualifikationsrahmens, S.5. 2 Vgl. Expertenvotum zur zweiten Erarbeitungsphase des Deutschen Qualifikationsrahmens, S.5. 3 Vgl. Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen. Verabschiedet vom Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) am 22. März 2011, S.3.
30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 2. Kategorien Kernelement des DQR ist eine Vier- Säulen- Matrix. Der DQR unterscheidet zwei acht Niveaus Kompetenzen, die für die Erlangung einer Qualifikation erforderlich sind. Grundsätzlich sollen sämtliche Niveaustufen über verschiedene Bildungswege zu erreichen sein. Es ist dabei zu beachten, dass auf einem Niveau gleichwertige, nicht gleichartige Qualifikationen abgebildet werden. Die Umsetzung des DQR folgt damit dem Prinzip: Wichtig ist, was jemand kann, und nicht, wo es gelernt wurde. 4 3. Matrix Durch folgende Matrix ist eine einheitliche Struktur für die Beschreibung der acht Niveaustufen des DQR beschrieben: Niveauindikator Anforderungsstruktur Fachkompetenz Personale Kompetenz Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstständigkeit Tiefe und Instrumentale und Team/Führungsfähigk Breite systemische Fertigkeiten, eit, Mitgestaltung und Kommunikation Beurteilungsfähigkeit Eigenständigkeit/Vera ntwortung, Reflexivität und Lernkompetenz 46 47 48 49 50 51 4. Zuordnungen Anfang 2012 beschlossen Vertreter von Bund, Ländern und Sozialpartnern folgende Zuordnungen: Niveau Bildungsleistung 1 Berufsausbildungsvorbereitung 2 Berufsausbildungsvorbereitung 3 zweijährige berufliche Erstausbildungen 4 dreijährige berufliche Erstausbildungen 5 Fortbildungen (vgl. IT- Spezialisten) 6 Bachelor, Fachwirt, Meister, Techniker 7 Master, Operative Professional 8 Promotion 4 Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen. Verabschiedet vom Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) am 22. März 2011, S.4/5. 3
4 Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 Die Bund- Länder- Koordinierungsgruppe und Arbeitskreis DQR halten einvernehmlich fest, dass die Zuordnung der Qualifikationen des Deutschen Bildungswesens zu den Niveaustufen des DQR das bestehende System der Zugangsberechtigungen nicht ersetzen soll. Das Erreichen einer bestimmten Niveaustufe berechtigt nicht automatisch zum Zugang der nächsten Stufe. Mit dem Erreichen einer Niveaustufe sind auch keine tarif- oder besoldungsrechtliche Ansprüche oder Bewertungen verbunden. 5 Die allgemeinbildenden Schulabschlüsse wurden zunächst nicht zugeordnet. Die Niveaus 6, 7 und 8 des Deutschen Qualifikationsrahmens entsprechen hinsichtlich der beschriebenen Anforderungen und Kompetenzen den Stufen 1 (Bachelor- Ebene), 2 (Master- Ebene) und 3 (Doktorandenebene) des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR vom 21.4.2005). 6 III. Bewertung DQR als Beitrag zur europäischen Integration Die Junge Union Bayern begrüßt die nationale Umsetzung des EQR im DQR und bewertet das Bemühen um transnationale Transparenz und Mobilität im Prozess des lebenslangen Lernens innerhalb der EU auch als Beitrag zur europäischen Integration. Die Junge Union Bayern erkennt aber auch an, dass historisch gewachsene nationale Bildungssysteme einen Eigenwert haben, deren operativer Erfolg nicht um der reinen Vergleichbarkeit willen aufs Spiel gesetzt werden darf. Auch innerhalb Deutschlands ist die Bildungslandschaft heterogen länderspezifische Unterschiede sind daher zu berücksichtigen. Die Junge Union Bayern hält daher die getroffene Vereinbarung des Bundesministerium für Bildung und Forschung, des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, der Kultusministerkonferenz, der Wirtschaftsministerkonferenz, des DGB, der BDA, des ZDH, der DIHK und des BIBB vom 31.1.2012 für richtig, dass nach einer Beobachtungsphase von fünf Jahren unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung auf europäischer Ebene alle Zuordnungen erneut beraten und gemeinsam entschieden werden. 7 Einordnung der Berufsbildenden Schulabschlüsse In Deutschland herrscht durch die historisch gewachsenen Bildungszweige der beruflichen, allgemeinbildenden und hochschulischen Bildung eine Ausnahmesituation. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern heißt dies vor allem, dass in Deutschland viele Berufsfelder über 5 Vgl. Expertenvotum zur zweiten Erarbeitungsphase des Deutschen Qualifikationsrahmens, S.8. 6 Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen. Verabschiedet vom Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) am 22. März 2011, S.5.
5 Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 die berufliche Bildung abgedeckt werden, die in anderen Ländern studierbar sind. Die Herausforderung bei der nationalen Umsetzung des EQR besteht darin, die Vielfalt der Bildungsabschlüsse in Deutschland in ihrer Unterschiedenheit zu erhalten, gleichzeitig aber auch zueinander in Beziehung zu setzen. Bei der Einordnung muss es aus deutscher Sicht deshalb vor allem darum gehen, den Erfolg der beruflichen Bildungsabschlüsse im internationalen Konzert mit den studierbaren Referenzausbildungen in anderen Ländern auf einem Niveau zu halten und gleichzeitig die dem deutschen Bildungssystem entspringende systemimmanente Wertigkeit von Bildungsabschlüssen nicht aus dem Ruder laufen zu lassen. Auf den Punkt gebracht, heißt das: Einem deutschen Absolventen des beruflichen Zweiges darf gegenüber einem ausländischen Absolventen der studierbaren Referenzausbildung kein Nachteil entstehen, nur weil eben diese Ausbildung in Deutschland nicht studierbar ist. Die Einordnung des Meisters und des Technikers auf der Niveaustufe des Bachelors ist transnational gesehen schon aus Gerechtigkeitsgründen eine Notwendigkeit. Das Argument verdichtet sich noch, wenn man die binnenpolitische Signalwirkung betrachtet. Schon jetzt ist der Ruf nach einer Akademisierung des erfolgreich operierenden beruflichen ausgesprochen. Das Handwerk fürchtet angesichts der Akademiker- Schwemme um seine Stellung. Die Junge Union Bayern sieht diese Tendenzen der Verwässerung der beruflichen und des hochschulischen Bildungszweiges kritisch. Die berufliche Bildung muss als berufliche Bildung - pseudoakademische Studiengänge nur um des nominellen Abschlusses willen erdacht werden. Eine Einordnung des Meisters und des Technikers unterhalb des Bachelors würde die genannten Tendenzen deutlich vergrößern. Die jetzige Einordnung der Niveaustufe 6 gibt dem beruflichen Bildungszweig ein Image, das ihm von der schrumpfenden Mittelschule an insgesamt stärkt, ihm damit einen unabhängigen Wert sichert und somit Bestrebungen der Verwässerung entgegnet. So ergibt sich neben dem geschilderten transnationalen Bedürfnis auch ein positives binnenpolitisches Signal. Dies gilt für die Junge Union Bayern aber nur solange dies keine Überforderung des beruflichen Bildungszweiges nach sich zieht. Das Erreichen einer bestimmten Niveaustufe darf auch in Zukunft nicht automatisch zum Zugang zur nächsten Stufe berechtigen. Den unmittelbaren Anschluss des Masterstudiengangs an den Meister oder den Techniker kann es nach Ansicht der Jungen Union Bayern nach derzeitigem Stand nicht geben. 7 Vereinbarung der KMK vom 31.1.2012.
121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 Einordnung der Allgemeinbildenden Schulabschlüsse Kritisch sieht die Junge Union Bayern, dass die Entscheidung der Eingruppierung der allgemeinbildenden Schulabschlüsse auf 2017 vertagt wurde. Eine probeweise Einordnung hätte innerhalb Europa sicher Weg weisenden Charakter gehabt. Obwohl sich die Kultusministerkonferenz (KMK) bereits am 21. Oktober 2011 dafür ausgesprochen hatte, das Abitur auf Niveaustufe 5 einzuordnen, scheiterte dieses Vorhaben vor allem am Widersprich der SPD- Bundestagsfraktion. Die Junge Union Bayern spricht sich klar dafür aus, das Abitur auf Niveaustufe 5 des DQR anzusetzen. Die im Abitur erworbenen Sach-, Methoden-, Personal- und Sozialkompetenzen rechtfertigen eine Einstufung auf Niveau 5, da es neben der Befähigung zu 8 qualifiziert. Auch in sich bleibt diese Zuordnung schlüssig. Denn einerseits liegt das Abitur dann über der dreijährigen Erstausbildung, auf der die Berufsoberschule aufbaut, die eine fachgebundene Hochschulreife vermittelt. Andererseits schließt der Bachelor dann als erster akademischer Bildungsgang unmittelbar an das Abitur als allgemeine Hochschulreife an. Aufgrund der Sachlage ist es nicht nachvollziehbar, in Deutschland der Niveaustufe 5 kein Abschlussprofil zuzuordnen. Beschlossen durch den Landesausschuss der Jungen Union Bayern am 31.03.2012 in Deggendorf. 8 Lehrplan, Ebene 1: Das Gymnasium in Bayern (http://www.isb- gym8- lehrplan.de/contentserv/3.1.neu/g8.de/index.php?storyid=26350). 6