Fachbereich Sozialhilfe II Umsetzung der Rahmenvereinbarung Zukunft der Eingliederungshilfe in NRW sichern Die Erprobung der Leistungsmodule S und HD Lothar Flemming
Themenschwerpunkte der Rahmenvereinbarung 1. Mehr Menschen mit Behinderung das Leben in der eigenen Häuslichkeit ermöglichen 2. Alt gewordene Menschen mit Behinderung unter Einbeziehung der Pflegeversicherungsleistungen bedarfsgerecht versorgen 3. Leistungen der Krankenversicherung in die bedarfsgerechte Versorgung einbeziehen
1. Mehr Menschen mit Behinderung das Leben in der eigenen Häuslichkeit ermöglichen Durch eine Ausdifferenzierung von Unterstützungsleistungen > Leistungsmodul Serviceorientiert (LM S) (kompensatorische und einzelfallbezogene Leistungen als Ergänzung zum Leistungstyp I) > Hintergrunddienste (HD) (sozialräumlich ausgerichtet, ggf. durch Verbundkooperationen regionaler Anbieter)
Ursprünglich geplante Umsetzung > Preisfindung soll bis zum 31.12.2011 erreicht sein > Vereinbarungen mit den ambulanten Anbietern abschließen > Erprobung vom 1.1.2012 bis 31.12.2013 > Monitoring-Gruppe überprüft Zielerreichung > 2014 wird entschieden, ob Module dauerhaft eingeführt werden
Kennzahlen/Indikatoren für die Zielerreichung > mehr Menschen leben in der eigenen Häuslichkeit > im Fokus stehen: jetzige Heimbewohner Erstanträge auf stationäre Wohnform Erhalt der selbständigen Wohnform > neue Leistungen lassen sich eindeutig von LT I (Fachleistungsstunde) abgrenzen
Tatsächliche Umsetzung > AG arbeitet im Herbst 2011 an Erläuterungen zur Umsetzung der neuen Module und verhandelt über Preise > Oktober 2011 fordert zu FW zu Entgeltverhandlungen auf > LVe erklären, dass die ambulanten Entgelte nur insgesamt (FLS und neue Module) verhandelt werden können > Juli 2012 Abschluss einer Empfehlungsvereinbarung über ein pauschales Vergütungsverfahren; Ergebnis ambulant: FLS ab 01.07.2012 erhöht auf 51.50 FLS ab 01.04.2013 erhöht auf 52,30 (Laufzeit bis 28.02.2014) LM S für die 2 Jahre Erprobung 28,80 LM HD kein einheitlicher Preis
Aktueller Stand > Ende September 2012 schließt die Lenkungsgruppe zur Rahmenvereinbarung die Erprobungsvereinbarung für die neuen Leistungsmodule ab: > übergreifendes fachliches Ziel ist die regionale Versorgung von Menschen mit Behinderung > Alternativen zu Wohnheimaufenthalte sollen ermöglicht werden > im 4. Quartal 2012 wird über die Erprobungsmodalitäten informiert > Erprobungszeitraum: 01.01.2013 bis 31.12.2014 > Grundlage der Erprobung ist das Papier Erläuterungen
Aktueller Stand (2) > das Erläuterungspapier ist verschickt bzw. kann ab sofort über folgenden link auf der Internetseite des LVR abgerufen werden: www.vereinbarungen-soziales.lvr.de > gleiches gilt für die im Erläuterungspapier genannten Anlagen E. 1 E. 3: Zusatzvereinbarung Tätigkeitsnachweis Spitzabrechnung > den Abschluss einer Zusatzvereinbarung beantragen die ambulanten Anbieter aktiv beim LVR
Erläuterungen zum LM S für die Erprobungsphase > die Leistungen des LM S sind kompensatorisch = zielen nicht wie die FLS auf Förderung der Verselbständigung ab, dienen aber der Sicherung des selbständigen Wohnens; sie sind Teil der Bedarfsermittlung/-feststellung im IHP3 > Zielgruppe: vorrangig Menschen mit geistiger Behinderung! > Voraussetzung: FLS sind erforderlich und werden durch LM S ergänzt > LM S kommt nur in Frage bei Neu(Erst-)anträgen und bei Erhöhungsanträgen; bestehende Bewilligungen (auch mit ähnlichen Leistungen) bleiben bestehen > vorrangig außerhalb der Wohnung vorstellbar
Erläuterungen zum LM S (2) > Leistungen des LT A (ambulante pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfen) sind eigenständig daneben möglich (genauso wie LT B, LT G) > Voraussetzung der Leistungserbringung: Zusatzvereinbarung zum LT I für anerkannte ambulante Anbieter, den diese beim LVR beantragen! > für den Stundensatz von 28,80 werden 60 Minuten direkte Betreuung erbracht; die mittelbaren und indirekten Leistungen sind damit abgegolten (kein Faktor 1,2!)
Beispiele für das LM S Begleitung und Unterstützung bei der Wahrnehmung kultureller und sozialer Kontakte (wird näher konkretisiert, differenziert und ergänzt, sobald die ersten Erkenntnisse aus der Praxis vorliegen)
Erläuterungen zum LM HD für die Erprobungsphase > zur Klarstellung wird von Hintergrundleistungen gesprochen, der Begriff Hintergrunddienste legt zu sehr nahe, dass eine neue Form von Diensten entsteht > können von bereits im Feld tätigen Leistungserbringern angeboten werden > zur Bedarfsdeckung können 3 Formen der Leistung erforderlich sein: Rufbereitschaft, Bereitschaftsleistung (insbesondere in der Nacht) Präsenzleistung (insbesondere Nachtwache) > Rufbereitschaft gilt als abgedeckt durch LT I!
Erläuterungen zum LM HD (2) > während des 2-jährigen Erprobungszeitraums werden Modelle für Bereitschafts-/Präsenzleistungen von Leistungserbringern vorgeschlagen und mit dem LVR vereinbart, wenn sie für die regionale Situation sinnvoll sind > bereits bestehende Lösungen werden weitergeführt und perspektivisch in das System HD überführt > angestrebt sind regionale Modelle in Abstimmung der dort tätigen Leistungserbringer, also in koordinierter Planung > Grundlage ist die Bedarfssituation in den Einzelfällen, ermittelt über IHP > für eine Anzahl X an Leistungsberechtigten wird die angemessene Form der Bedarfsdeckung vereinbart
Erläuterungen zum LM HD (3) > 2 Finanzierungsformen sind vorstellbar: ÖPNV-Modell = institutioneller Anschubbetrag (der Bus), der sich um die individuellen Leistungen (die Fahrkarten) reduziert personenbezogene Finanzierung als Sachleistung an den Anbieter(-verbund) mit den Varianten: - der Betrag bemisst sich an z.b. 20 Nutzern und bleibt z.b. 2 Jahre konstant - der Betrag wird regelmäßig anhand der konkreten Nutzerzahl angepasst
Erläuterungen zum LM HD (4) > die Hintergrundleistung kann als Vorhalteleistung neben der direkten Leistung stehen = aktive Unterstützung erfolgt im Rahmen der vereinbarten FLS oder von LM S > die Hintergrundleistung enthält kalkulatorisch direkte Leistungsanteile > die Finanzierung der vereinbarten Modelle kann über das geplante LVR-Anreizprogramm zur Konversion stationärer Einrichtungen finanziert werden
Beispiele für LM HD Eine Gruppe von Heimbewohner/innen zieht in eine gemeinsame Wohnung, in der Nacht ist für den Bedarfsfall eine Bereitschaft in der Nähe; diese kann auch von weiteren Klienten, die von anderen Diensten tagsüber unterstützt werden, genutzt werden ein ambulanter Pflegedienst im Quartier, der nachts in Bereitschaft ist, übernimmt die Funktion der Erstanlaufstelle; nur wenn seine Unterstützung nicht ausreicht, wendet er sich an den zuständigen ambulanten Anbieter die Nachtwache eines Wohnheimes übernimmt diese Funktion in einem definierten Quartier/Sozialraum für eine (ambulantes) Wohnprojekt für Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen auch in der Nacht wird der Gesamtbedarf aller künftigen Bewohner/innen ermittelt und der erforderliche Aufwand verglichen mit der stationären Bedarfsdeckung
Aufgaben der Monitoringgruppe stichtagsbezogene Datenerhebungen bewerten Vergleich der Fallkosten in definierten Einzelfällen Befragung von Leistungserbringern und HPK-Mitgliedern ggf. gemeinsame Workshops optional: externe wissenschaftliche Begleitung Klärung von auftretenden Umsetzungsfragen/-problemen und Kommunikation der Ergebnisse, z.b. über eine FAQ-Liste Berichterstattung an AG Controlling und Lenkungsgruppe, Zwischen- und Endbericht
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