Zweiklassengesellschaft auch in der Arbeitsmedizin? Zur Problematik der betriebsärztlichen Betreuung von KMU Arbeitsmedizin: Zweiklassengesellschaft? Meyer-Falcke, BÄT 2007, Folie 1
EU fordert Fachleute Art. 7 (3) RL 89/391/EWG Reichen die Möglichkeiten im Unternehmen bzw. im Betrieb nicht aus, um die Organisation dieser Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Gefahrenverhütung durchzuführen, so muss der Arbeitgeber außerbetriebliche Fachleute (Personen oder Dienste) hinzuziehen. Arbeitsmedizin: Zweiklassengesellschaft? Meyer-Falcke, BÄT 2007, Folie 2
Positionspapier BsAfB Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten aller Branchen und aller Betriebsgrößen sind ein hohes Gut. Deswegen bedürfen alle Beschäftigten einer unter den jeweiligen Umständen optimalen sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind die im EU-Recht geforderten fachkundigen Personen. Ihr Tätigkeitsspektrum geht weit über den reinen Gesetzestext des ASiG hinaus. Arbeitsmedizin: Zweiklassengesellschaft? Meyer-Falcke, BÄT 2007, Folie 3
ArbSchG + SGB VII Dualismus Deutschland: Land der Zweisamkeit 1 ASiG Grundsatz Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Arbeitsmedizin: Zweiklassengesellschaft? Meyer-Falcke, BÄT 2007, Folie 4
Kooperation Staatliche Arbeitsschutzverwaltung Gesetzliche Unfallversicherung Arbeitsschutzaufsicht Betriebliches Arbeitsschutzsystem Unternehmer, Arbeitnehmer, Unternehmensberater Arbeitsmedizin: Zweiklassengesellschaft? Meyer-Falcke, BÄT 2007, Folie 5
innerbetrieblich Beteiligte Personalverantwortliche *) Führungskräfte Betroffene Personalvertretung *) Schwerbehindertenvertretung SAP, Suchtbeauftragte Gleichstellungsbeauftragte Betriebsarzt *) Fachkraft für Arbeitssicherheit *) *) = ASA Integrationsteam, Zirkel Arbeitsmedizin: Zweiklassengesellschaft? Meyer-Falcke, BÄT 2007, Folie 6
BÄ: Experten für Gesundheit 3 (1) ASiG Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Arbeitsmedizin: Zweiklassengesellschaft? Meyer-Falcke, BÄT 2007, Folie 7
in allen Fragen? Arbeitssicherheitsmanager Betrieblicher Gesundheitsmanager Certified Disability Manager BEM-Beauftragter BGF ler Demographieberater Personalverantwortlicher Arbeitsmedizin: Zweiklassengesellschaft? Meyer-Falcke, BÄT 2007, Folie 8
74 SGB V Können arbeitsunfähige Versicherte durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben und dabei in geeigneten Fällen die Stellungnahme des Betriebsarztes einholen. Arbeitsmedizin: Zweiklassengesellschaft? Meyer-Falcke, BÄT 2007, Folie 9
84 (2) SGB IX: BEM Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden kann. Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Arbeitsmedizin: Zweiklassengesellschaft? Meyer-Falcke, BÄT 2007, Folie 10
Arbeitsmedizin: gemeinsame Basis AG der hauptamtlichen Werksärzte VDBW BsAfB DGAUM Akademieleitungen Vereinigung der Gewerbeärzte Branchenspezifische Zirkel Arbeitsmedizin: Zweiklassengesellschaft? Meyer-Falcke, BÄT 2007, Folie 11
Arbeitsmedizin im Betrieb Tätigkeiten differenzieren in personalärztliche werksärztliche betriebsärztliche (ASiG) arbeitsmedizinische (div. G, VO auf div. Rechtsgebieten, autonome Vorschriften) gesundheitsförderliche Arbeitsmedizin: Zweiklassengesellschaft? Meyer-Falcke, BÄT 2007, Folie 12
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relative Veränderung 170 160 150 140 130 120 110 100 90 80 Betriebsgrößen in NRW relative Veränderungen 1986 zu 2006 n 2006 =349 86,39 103,75 113,7 162,42 n=3.485 n=37.458 n=1.046.582 > 999 AN 200-999 20-199 0 bis 19 Basis 1986 = 100 Arbeitsmedizin: Zweiklassengesellschaft? Meyer-Falcke, BÄT 2007, Folie 16
Betriebe und Beschäftigte in NRW 6.000.000 5.000.000 4.000.000 Daten für 2006 5.447.240 3.000.000 2.000.000 1.000.000 0 2.010.321 1.347.533 1.405.366 684.000 126,70 249,45 372,28 260,25 1008,75 > 999 200-999 20-199 1 bis 19 Summe rechnerischer BÄ Bedarf Beschäftigte Arbeitsmedizin: Zweiklassengesellschaft? Meyer-Falcke, BÄT 2007, Folie 17
In-house ist nicht per se besser Betreuungskonzept bei zunehmender Diversifizierung / Zersplitterung? verbindliche Qualitätsstandards? Qualitätskontrolle durch wen? aktuelle Einsatzstundenregelung = formale quantitative Betrachtung ASiG personalärztliche Tätigkeit Arbeitsmedizin: Zweiklassengesellschaft? Meyer-Falcke, BÄT 2007, Folie 18
weniger Betriebsärzte nötig? 35.000.000 AN * 0,56 BA-EStd / a = 19.600.000 EStd../. 1.620 EStd / BA = 12.098,8 BA 35.000.000 AN * 0,3 BA-EStd / a = 10.500.000 EStd./. 1.620 EStd / BA = 6.481,5 BÄ Arbeitsmedizin: Zweiklassengesellschaft? Meyer-Falcke, BÄT 2007, Folie 19
Beispiel eines *V A2 Entwurfs Grundbetreuung ( 10 AN) ohne feste Einsatzzeit, BÄ / FASi für Gefährdungsbeurteilung, spezielle Anlässe Regelbetreuung (> 10 AN) BÄ Einsatzzeiten deutlich reduziert (von 0,56 auf 0,3); FASi gleichbleibend Alternative Betreuung ( 50 AN) Unternehmer kann sich selber anrechnen Arbeitsmedizin: Zweiklassengesellschaft? Meyer-Falcke, BÄT 2007, Folie 20
Beispiel eines *V A2 Entwurfs Der Unfallversicherungsträger kann im Einzelfall zulassen, dass andere als Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt werden, wenn diese über entsprechende Fachkenntnisse verfügen und einen anerkannten Ausbildungslehrgang mit Erfolg abgeschlossen haben. z. B.: Master BGM Arbeitsmedizin: Zweiklassengesellschaft? Meyer-Falcke, BÄT 2007, Folie 21
Lösungsansätze (?) weniger Vorsorgeuntersuchungen mehr Gesundheitsmanagement breitere extrafunktionale Qualifikation bessere (kleinräumige) Vernetzung auch interdisziplinär vor allem aber intradisziplinär? mehr in ArbMed qualifizierte PÄ vor Ort? BMA BMG? Arbeitsmedizin: Zweiklassengesellschaft? Meyer-Falcke, BÄT 2007, Folie 22
Vielen Dank, und arbeiten Sie sich gesund! Arbeitsmedizin: Zweiklassengesellschaft? Meyer-Falcke, BÄT 2007, Folie 23
Vorstandsvorsitzender Vorstand für Krankenversorgung Kaufmännischer Vorstand Vorstand für Krankenpflege und Patientenservice Vorstand für Forschung und Lehre Geschäftsstelle Vorstand/ Aufsichtsratangelegenheiten Medizin- und Pflegecontrolling Personal Grundsatz- u. Pflegeentwicklung. / Prozessberatg. Ausschuss medizinische Fakultäten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Zentrallabor Kiel Zentrallabor Lübeck Controlling Pfleg. Zentrumsleitungen, Pflege- und Funktionsdienst Isotopenlabor Justiziariat Klinische Chemie Finanzen und Rechnungswesen Physiotherapie und Physikalische Therapie Zentrale Tierhaltung Campus Kiel Innenrevision Tumorzentrum Zentrale Beschaffung Sozialdienst und Pflegeüberleitung Klinisch-Experimentelle Forschungseinrichtung (KEF) Arbeits- und Gesundheitsschutz Medizinaluntersuchungsamt und Krankenhaushygiene Apotheke Service GmbH Organisationsentwicklung, Projekt- und Qualitätsmanagement Facility Management Bildungszentrum ggmbh Datenschutzbeauftragter Zentrale Einrichtung Informationstechnologie (ZE IT) Patientenmanagement Med. Leistungszentren Kaufmännische Zentrumsltg. UNIVERSITÄTSKLINIKUM Schleswig-Holstein, unter Verwendung von www.uk-sh.de/object.phtml?la=3&object=tx 676.353.3 676.38.3 modifiziert durch Meyer-Falcke, 2005 Arbeitsmedizin: Zweiklassengesellschaft? Meyer-Falcke, BÄT 2007, Folie 24
In-house ist nicht per se besser Betreuungskonzept bei zunehmender Diversifizierung / Zersplitterung? verbindliche Qualitätsstandards? Qualitätskontrolle durch wen? aktuelle Einsatzstundenregelung = formale quantitative Betrachtung ASiG personalärztliche Tätigkeit Arbeitsmedizin: Zweiklassengesellschaft? Meyer-Falcke, BÄT 2007, Folie 25