Das Förderprogramm WeGebAU 2010

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Transkript:

2010 Eine kurze Einführung in das Förderprogramm zur Beschäftigungssicherung am Arbeitsplatz Ihre Agentur für Arbeit

Warum wird gefördert? Beschäftigungsverhältnisse sollen stabilisiert und längerfristig gesichert werden Arbeitslosigkeit soll verhindert werden Unternehmen sollen qualifiziertes Personal erhalten Unternehmen sollen sich mit ihrem bewährten Personal auf neue Marktanforderungen einstellen können

Wer wird gefördert? Beschäftigte mit Berufsabschluss unabhängig von Alter und Betriebsgröße, wenn der Erwerb des Berufsabschlusses mindestens 4 Jahre zurückliegt und sie in den letzten vier Jahren an keiner aus öffentlichen Mitteln geförderten Weiterbildung teilgenommen haben. Beschäftigte, die in den Jahren 2007 oder 2008 als Leiharbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und die ihre Arbeitslosigkeit durch Wiederaufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei demselben Verleiher beenden. Ältere Beschäftigte, wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind. Gering qualifizierte Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

Besonderheit ArGe Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II ( Hartz IV-Bezug ), ist eine Förderung über das Programm WeGebAU nicht möglich. Viele ArGen bieten aber andere Qualifizierungsprogramme in Zusammenarbeit mit kommunalen Träger an.

Was wird gefördert? Es können zertifizierte Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden. Es müssen für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermittelt werden. Ausgenommen ist eine Förderung von Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.

Was wird gefördert? Bei gering qualifizierten Beschäftigten können Qualifizierungen gefördert werden, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen oder zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen oder mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen. Weiterbildungen für ältere und qualifizierte Beschäftigte müssen außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Das Förderprogramm bietet zwei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung: - die Erstattung der Weiterbildungskosten - einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Geringqualifizierte

Wieviel wird gefördert? 1. Förderung der Weiterbildungskosten Die Agentur für Arbeit erstattet der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer die Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten Die Arbeitnehmer erhalten einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter Weiterbildungsangeboten wählen, welche für die Förderung zugelassen sind zertifizierte Maßnahmen nach AZWV.

Wieviel wird gefördert? 2. Förderung mit Arbeitsentgeltzuschuss gering Qualifizierte! Für die Qualifizierung Ihrer gering qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sie über Punkt 1 hinaus einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen beantragen. Der Zuschuss wird für den Zeitraum gezahlt, in dem Ihre Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringen können. Die Förderhöhe wird entsprechend des Qualifizierungsbedarfs und des Arbeitsausfalls individuell festgelegt. Maximalförderung je nach Betriebsgröße 40 60 %.

Bis wann wird gefördert? Das Förderprogramm ist in der vorliegenden Form bis zum 31.12.2010 befristet. Die unterschiedlichsten Förderungen können konzipiert werden das benötigt etwas Zeit. Der Förderbedarf sollte also möglichst rasch konkretisiert werden. Sollten Teile des Förderbedarfs erst 2011 realisiert werden, können diese ggf. über andere Förderprogramme weiterfinanziert werden (z. B. Meister-BaföG)

Voraussetzung zur Übernahme der Weiterbildungskosten Mitarbeiter-Gruppe Notwendiger Anteil an Freistellung Anteil Freizeit ohne Berufsabschluss oder wieder gering qualifizierte (gemäß 77 SGB III) 45 Jahre und älter unabhängig von der Qualifikation in KMU (gemäß 417 SGB III) mit Berufsabschluss oder Studium (gemäß 421 t SGB III) mindestens 60 % höchstens 40% 100% 0% 100% 0%