Risikovorsorge richtig anpacken. Ein kleiner Ratgeber.



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Transkript:

Risikovorsorge richtig anpacken Ein kleiner Ratgeber.

Inhalt Haben Sie Ihre Vorsorge für den Risikofall geregelt? 4 Wie sieht Ihre Risikovorsorge aus? 6 Welche Leistungen können Sie bei einer Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit erwarten? 10 Wie setzen sich Ihre Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit infolge Unfall zusammen? 12 Wie setzen sich die Leistungen für Ihre Hinterbliebenen zusammen? 14 Wir unterstützen Sie gerne! 16 Ihr Kontakt 18 3

Haben Sie Ihre Vorsorge für den Risikofall geregelt? Invaliditäts- und Todesfälle sind häufiger auf eine schwere Krankheit als auf einen Unfall zurückzuführen. In der Praxis deckt das schweizerische Vorsorgesystem jedoch das Unfallrisiko meist weit besser ab als die Folgen einer Krankheit. Persönliche und finanzielle Konsequenzen Eine dauernde Invalidität oder gar ein Todesfall in der Familie sind tragi - sche und einschneidende Ereignisse. Oftmals müssen langjährige Lebensgewohnheiten innert kurzer Zeit der neuen Situation angepasst sowie Lebensziele und -inhalte neu defi niert werden. Begleitet werden diese Vor - kommnisse auch von finanziellen Folgen. Es stellt sich die Frage, inwie - weit das wegfallende Erwerbseinkommen durch Einnahmen aus der Vorsorge ersetzt wird. An die Stelle des Erwerbseinkommens treten Leistungen aus der staatlichen, beruflichen und gegebenenfalls der privaten Risikovorsorge. Es lohnt sich, die eigene Vorsorgesituation periodisch zu überprüfen, indem die pro gno stizierten Leistungen mit dem persön li - chen finanziellen Bedarf verglichen werden. 4

Nur so erhalten Sie Klarheit, ob Sie und Ihre Liebsten im Risikofall finanziell ausreichend abgesichert sind. Unnötige Überversicherungen können gezielt abgebaut und bestehende Deckungslücken durch zusätzliche Vorsorgelösungen geschlossen werden. Fragen und Antworten Wie ist der Partner bzw. die Familie abgesichert, wenn das Einkommen ausfällt? Mit welchen Vorsorgeleistungen kann ich rechnen? Kann damit der Lebensunterhalt bestritten werden? Kann sich meine Familie ihr Eigenheim weiterhin leisten? Welche Vorsorgelücken bestehen und wie können diese geschlossen werden? Das Thema ist vielschichtig und komplex, weshalb vielen Menschen der Durchblick fehlt. Dieser kleine Ratgeber erläutert Ihnen das schweizerische Vorsorgesystem in den Grundzügen und zeigt auf, wel - che Leistungen in den Risikofällen Invalidität und Tod zur Auszahlung gelangen. Wir sind für Sie da Nehmen Sie sich Zeit, den finanziellen Bedarf bei Erwerbsunfähigkeit und Tod zu definieren und zu prüfen, ob dieser durch die voraussichtlichen Renten- und Kapitalleistungen gedeckt werden kann. Transparenz über Ihre individuelle Situation gibt Ihnen nicht nur ein gutes Gefühl sondern auch die Ge - wiss heit, dass Sie und Ihre Liebsten im Vorsorgefall nicht in unerwartete finanzielle Schwierigkeiten geraten. Angesichts der hohen Komplexität des Themas kann diese Broschüre nur einen Überblick geben. Eine auf Ihre persönliche Situation bezogene Be - ratung ist auf jeden Fall empfehlenswert. Wir unterstützen Sie gerne dabei. 5

Wie sieht Ihre Risikovorsorge aus? Die Risikovorsorge beruht auf mehreren unterschiedlichen Systemen, die nicht in jeder Hinsicht aufeinander ab - gestimmt sind. Sie bieten Raum zur individuellen Gestaltung. Aber nur wer Transparenz über die eigene Vorsorgesituation hat, kann diese entsprechend seinen Bedürfnissen ausrichten und optimieren. Risikovorsorge auf drei Säulen Die Risikovorsorge in der Schweiz beruht auf drei Säulen: der staatlichen, der beruflichen und der privaten Vorsorge. Durch die staatliche Vorsorge (AHV/IV) als 1. Säule sind alle in der Schweiz wohnhaften oder berufstätigen Personen obligatorisch versichert. Sie hat das Ziel, den Existenzbedarf zu sichern. In der 2. Säule werden Leis - tungen bei Unfall in erster Linie von der obligatorischen Unfallversicherung erbracht, durch die gemäss Bundes gesetz über die Unfallversicherung (UVG) alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden gegen Betriebsunfall versichert sind (bei Beschäftigung von mind. acht Stunden pro Woche auch gegen Nichtbetriebsunfall). Demgegenüber erbringt die Pensionskasse (gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge, BVG) insbesondere Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit bzw. Tod infolge Krankheit; Leistungen infolge Unfall erfolgen allenfalls ergänzend (subsidiär) zu den Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung. Die berufliche Vorsorge ist für alle Ar beitnehmenden obligatorisch, die über ein jährliches Bruttoeinkommen von mindestens CHF 21 150. verfügen. Selbständig Erwerbende können sich sowohl gemäss BVG wie auch gemäss UVG freiwillig versichern. Zusammen mit der staatlichen Vorsorge soll die 2. Säule den Versicherten er - möglichen, die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise fort - zusetzen. Gänzlich auf freiwilliger Basis beruht die private Vorsorge der 3. Säule, die als individuelle Ergänzung dient. 6

Die Altersvorsorge in der Schweiz 1. Säule 2. Säule 3. Säule Staatliche Vorsorge Berufliche Vorsorge Private Vorsorge Existenzsicherung Weiterführung der gewohnten Lebenshaltung Individuelle Ergänzung AHV Ergänzungsleistungen Obligat. Vorsorge Überoblig. Vorsorge Gebundene Vorsorge 3a Freie Vorsorge 3b Drei-Säulen-Konzept Unterschiedliche Risikoleistungen Bei den nachfolgenden Ausführungen konzentrieren wir uns hauptsächlich auf die gesetzlichen Mindestleistungen der 1. und 2. Säule bei einem Invaliditätsgrad von 100% bzw. im Todesfall. Die Angaben sind allgemeiner Art und gelten als Grundregel. Je nach persönlicher Situation, Vorsorgelösung Ihres Arbeitgebers und bestehenden 3.-Säule- Produkten können die versicherten Ersatzeinkommen höher sein. Die indi - viduell auf Ihre Bedürfnisse und Vorsorgelücken abstimmbare 3. Säule dient als Ergänzung zur obligatorischen Vor - sorge. Die Risikoabdeckung im Rahmen der 3. Säule kann äusserst flexibel gestaltet werden. 7

8

Koordination der einzelnen Säulen Im Schweizer Vorsorgesystem treffen meist verschiedene Leistungserbringer aufeinander. Zur Vermeidung von Überentschädigungen erfolgt eine Koordination. AHV und IV sind primäre Leistungserbringer und bezahlen in der Regel ungekürzte Leistungen. Diese werden von der Unfallversicherung (UVG) und/oder der Pensionskasse (BVG) ergänzt. Deren Leistungen werden jedoch gekürzt, wenn sie zu - sam men mit der Invalidenrente der 1. Säule 90% des Erwerbseinkommens übersteigen. Viele Vorsorgeeinrichtungen sehen Leistungen vor, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Die entsprechenden Reglemente bzw. Verträge sind deshalb auf jeden Fall zu konsultieren. Aus dem Zusammenspiel der verschiedenen Leistungserbringer resultieren die vier Risikofälle «Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit», «Erwerbsunfähigkeit durch Unfall», «Tod durch Krankheit» und «Tod durch Unfall», welche wir nachgehend beleuchten. Höhere Einkommen grössere Lücken Staatliche und berufliche Vorsorge decken grundsätzlich nur einen Teil des bisherigen Einkommens ab. Da die obligatorischen Versicherungen der 1. und 2. Säule limitiert sind, kön nen sich im Risiko fall, insbesondere bei höheren Salären, erhebli che Deckungslücken ergeben. 9

Welche Leistungen können Sie bei einer Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit erwarten? Zu einem grossen Teil sind die im Krankheitsfall zu erwartenden Leistungen abhängig von Ihrem Arbeitgeber bzw. seiner Wahl der Vorsorgeeinrichtung: Wie ist die Pensionskassenlösung ausgestaltet? Gehen die versicherten Leistungen über das gesetzlich vorgeschriebene Minimum hinaus? Hat der Arbeitgeber im kurzfristigen Bereich eine freiwillige Krankentaggeldversicherung abgeschlossen? Kurzfristige Leistungen Bei unselbständig erwerbenden Personen besteht in der Regel für die erste Zeit nach Eintritt des Ereignisses eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers während mindestens drei Wochen. Hat der Arbeitgeber für die Arbeitnehmenden keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, besteht im Krankheitsfall nach Ablauf der Lohnfortzahlung bis zum Einsetzen einer Invalidenleistung aus der 1. und 2. Säule keine weitere Deckung. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob eine Krankentaggeldversicherung besteht. Diese leistet in der Regel Taggelder in der Höhe von 80% des versicherten Lohnes während max. zweier Jahre ab Eintritt der Erwerbsunfähigkeit. Langfristige Leistungen aus der staatlichen Vorsorge (IV) Als Grundsatz gilt «Eingliederung vor Rente». Das bedeutet, eine Invalidenrente wird nur ausgerichtet, wenn eine berufliche Wiedereingliederung nicht oder nur beschränkt möglich ist. Eine Invalidenrente wird frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von einem Jahr ausbezahlt. Die Abklärungsdauer kann sich je nach Art der gesundheitlichen Beeinträchtigung erheblich verzögern. 10

Die Höhe der Rente richtet sich nach der Höhe des durchschnittlichen Einkommens der versicherten Person sowie der Beitragsdauer, wobei fehlende Beitragsjahre zu einer entsprechenden Kürzung führen. Bei voller Beitragsdauer und einem Invaliditätsgrad von 100% resultiert eine Invalidenrente zwischen CHF 1 175. (Minimalrente) und CHF 2 350. (Maximalrente) pro Monat. Erziehungspflichtige Personen, die eine Invalidenrente beziehen, haben für jedes Kind unter 18 (bzw. 25, sofern in Ausbildung) An spruch auf eine IV-Kinderrente. Diese beträgt 40% der Invalidenrente. Langfristige Leistungen aus der beruflichen Vorsorge (BVG) Leistungen aus der beruflichen Vorsorge werden in der Regel ebenfalls frühestens nach Ablauf einer einjährigen Warte - zeit erbracht. Die Höhe der Leistung kann dem persönlichen Vorsorgeausweis der Pensionskasse entnommen werden. Dabei besteht analog zur 1. Säule auch Anspruch auf eine Invalidenkinderrente. Diese beträgt 20% der Invalidenleistung aus der 2. Säule. Deckung allfälliger Vorsorgelücken Vorsorgelücken im kurzfristigen Bereich können Sie mit Krankentaggeldern abdecken (z. B. über Ihre Krankenkasse). Bei langfristigen Lücken ist der Abschluss von Erwerbsunfähigkeitsrenten im Rahmen der 3. Säule (gebundene oder freie Vorsorge) empfehlenswert. Leistungsübersicht Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit 100% Lohn evtl. Zusatz-/Kadervorsorge Lohnfortzahlung evtl. Krankentaggeld Invalidenkinderrente BVG Invalidenrente BVG Invalidenkinderrente IV evtl. Zusatz-/Kadervorsorge Invalidenrente BVG Invalidenrente IV mind. 3 Wochen bis ca. 720. Tag ab ca. 721. Tag nach Wegfall Kinderrente/n 11

Wie setzen sich Ihre Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit infolge Unfall zusammen? Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt für Löhne bis CHF 126 000. pro Jahr eine Mindestleistung von 80% des ver sicherten Lohnes. Mit - tels Zusatzversicherungen (UVG-Z) können freiwillig höhere Leistungen durch den Arbeitgeber abgeschlossen werden. Je nach Ausgangslage ergänzt auch die Pensionskasse die Zahlungen mit Renten im Rahmen der gesetzlichen Minimalleistungen. Kurzfristige Leistungen Ab dem dritten Tag nach dem Unfallereignis setzt in der Regel die Tag geld - zahlung der Unfallversicherung ein. Allenfalls wird sie durch die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ergänzt (siehe vorstehend «Leistungen bei Krank heit»). Das Unfalltaggeld entspricht 80% des ver sicherten Lohnes, der auf jährlich CHF 126 000. begrenzt ist. Anders als bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit kann somit nach einem Unfall im kurzfristigen Be reich keine grössere Vorsorgelücke entstehen. Langfristige Leistungen Neben die langfristigen Leistungen aus der staatlichen Vorsorge (siehe vorstehend «Leistungen bei Krankheit») tritt eine Invalidenrente der obligatorischen Unfall ver sicherung. Diese beträgt bei voller Erwerbsunfähigkeit max. 80% des versicherten Lohnes, der grundsätz lich wiederum auf CHF 126 000. begrenzt ist. 12

Sofern gleichzeitig auch An spruch auf eine Rente aus der 1. Säule besteht, ergänzt die Rente der Unfallversicherung die Leis tung bis max. 90% des in der Unfallversicherung versicherten Verdienstes. Werden damit 90% des Erwerbseinkommens nicht erreicht, ergänzt die Pensionskasse die Zahlungen im Rahmen der gesetzlichen Minimalleistungen (BVG-Obligatorium). Deckung allfälliger Vorsorgelücken Vorsorgelücken im kurzfristigen Bereich können Sie mit Unfalltag geldern abdecken (z. B. über Ihre Krankenkasse). Bei langfristigen Lücken ist der Abschluss von Erwerbsunfähigkeitsrenten im Rahmen der 3. Säule (gebundene oder freie Vorsorge) empfehlenswert. Leistungsübersicht Erwerbsunfähigkeit infolge Unfalls 100% Lohn evtl. Renten BVG/Zusatzvorsorge Lohnfortzahlung Invalidenrente UVG Invalidenrente UVG Taggeld UVG Invalidenkinderrente IV Invalidenrente IV mind. 3 Wochen bis ca. 720. Tag ab ca. 721. Tag nach Wegfall Kinderrente/n 13

Wie setzen sich die Leistungen für Ihre Hinterbliebenen zusammen? Analog zur Erwerbsunfähigkeit ist auch beim Todesfall durch Krankheit die durch Ihren Arbeitgeber gewäh lte Vorsorgelösung entscheidend. Da durch sind die zu erwartenden Leistungen sehr unterschiedlich. Bei Tod durch Unfall gelten in der Regel, wie bei Erwerbsunfähigkeit durch Unfall, höhere gesetzliche Leistungen. Im Todesfall von Partnerinnen oder Partnern in eingetragener Partnerschaft ist die überlebende Person dem Witwer gleichgestellt. Leistungen aus der 1. Säule Eine Witwe erhält eine Witwenrente, sofern sie Kinder hat oder wenn sie älter als 45 Jahre ist und die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat. Witwer erhalten nur eine Rente, solange das jüngste Kind unter 18 Jahre alt ist. Die Leistung an Witwen und Witwer entspricht 80% der errechneten Invalidenrente. Bei voller Beitragsdauer beträgt die Rente somit zwischen CHF 940. (Mini malrente) und CHF 1 880. (Maximalrente) pro Monat. Zusätzlich haben Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr (sofern in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr) Anspruch auf eine Waisenrente. Sie beträgt 40% der errechneten Invalidenrente. 14

Leistungen aus der beruflichen Vor sorge bei Tod in folge Krankheit Die Pensionskasse gewährt in Ergänzung zu den Leistungen aus der 1. Säule ebenfalls Hinterbliebenenleistungen für Witwen und Witwer. Vor - aussetzung für eine Rente ist, dass der überlebende Ehegatte für den Unter - halt von Kindern aufkommen muss oder dass die Witwe oder der Witwer mindestens 45 Jahre alt ist und die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht ein Anspruch auf eine einmalige Abfindung in der Höhe von drei Jahresrenten. Die Höhe der Ehegattenrente ist in der Regel aus dem Vorsorgeausweis der Pensionskasse ersichtlich. Gemäss BVG entspricht sie 60% der Invalidenrente, auf welche die versicherte Person Anspruch gehabt hätte. Die Waisenrente aus der beruflichen Vorsorge beträgt in der Regel 20% der Invalidenrente, auf welche die versicherte Person Anspruch gehabt hätte. Sie wird analog zu den Leistungen aus der 1. Säule bis zum vollendeten 18. Altersjahr bzw. bis zum 25. Altersjahr für Kinder in Ausbildung gewährt. 15

Wir unterstützen Sie gerne! Für die Überprüfung Ihrer Risikovorsorge stehen wir Ihnen kompetent und professionell zur Seite wie Sie es von uns gewöhnt sind. Welche Dienstleis tungen bieten wir zum Thema Risikovorsorge an? Unsere Dienstleistungen Vorsorgeanalyse und Vorsorgegespräch unterstützen Sie beim Erkennen und Absichern Ihrer Vorsorgelücken. Die kostenpflichtigen Beratungen durch ausgewiesene Spezia listen gewähren Ihnen nicht nur Transparenz, sondern auch eine produktunabhängige Betrachtung. 16

Vorsorgeanalyse Im Rahmen unserer Vorsorgeanalyse werden Ihre Vorsorgeleis tungen bei Invalidität oder Tod detailliert berechnet. Die für Sie erstellte umfassende Dokumentation zeigt Ihnen die im Risikofall zu erwartenden Leistungen (kurz- und langfristig) sowohl grafisch wie auch tabellarisch auf. Die Ergebnisse und die wichtigsten Aussagen fassen wir für Sie in einem individuellen Bericht zusammen. Darin zeigen wir Ihnen auf, wie Sie Ihre Vorsorgelücken schliessen oder Überdeckungen beseitigen können. Die Vorsorgeanalyse ist die richtige Dienstleistung für Sie, wenn Sie Ihre Vorsorgeleistungen detailliert kennen möchten und konkrete Emp fehlungen erwarten. Sie eignet sich für Personen in sämtlichen Lebenssitu a tionen und Familienkonstellationen. Vorsorgegespräch Mit unserem Vorsorgegespräch erhalten Sie einen groben Überblick über Ihre aktuelle Vorsorgesituation bei Er werbsunfähigkeit (nur langfristige Leistungen) und im Todesfall. In einem 1¼-stündigen Gespräch nimmt ein Finanzplanungsspezialist gemein sam mit Ihnen eine Grobanalyse Ihrer persönlichen Vorsorgesituation vor. Sie erhalten generelle Handlungs empfehlungen zum weiteren Vor gehen. Das Gespräch und die daraus resultierende Kurzdokumentation eignet sich insbesondere für Paare in klassischen Familienkonstellationen (Ehepaare mit gemeinsamen Kindern, Paare ohne Kinder) und alleinstehende Personen. Es empfiehlt sich, die eigene Vor sorgesituation regelmässig zu kontrollieren, insbesondere bei wichtigen Ereignissen wie Kauf eines Eigenheims, Zivilstands - wech sel, Geburt eines Kindes, Stel - lenwechsel usw. Dabei steht Ihnen die Zürcher Kantonalbank als kompetente Partnerin gerne mit Rat und Tat zur Seite. So gewinnen Sie Sicherheit rund um die vielfältigen Fragen zum Thema Risikovorsorge. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 17

Ihr Kontakt Privatkunden Sie erreichen Ihren Kundenbetreuer von Montag bis Freitag, 08.00 18.00 Uhr unter Telefon 0844 843 823 Firmenkunden Sie erreichen Ihren Kundenbetreuer von Montag bis Freitag, 08.00 18.00 Uhr unter Telefon 0844 850 830 Filialen Wir sind lokal verankert mit über 80 Standorten im ganzen Kanton. Finden Sie Ihre nächste Filiale unter www.zkb.ch/filialen. 18

Die in dieser Broschüre enthaltenen Informationen gelten für den Kanton Zürich und basieren auf dem Stand 1. Januar 2015. Die Zürcher Kantonalbank kann keine Gewähr für die Richtig- und Vollständigkeit übernehmen. Die Angaben und Hinweise sind allgemeiner und unverbindlicher Art und werden den besonderen Umständen im konkreten Einzelfall möglicherweise nicht gerecht. Diese Broschüre kann daher eine umfassende individuelle Beratung nicht ersetzen. Zürcher Kantonalbank 2015

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