Strategische Umweltprüfung für die Regionalplanung Entwicklung eines transnationalen Prüf- und Verfahrenskonzeptes für Sachsen, Polen und Tschechien

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Transkript:

Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. (IÖR) Weberplatz 1, 01217 Dresden Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien Käthe-Kollwitz-Straße 17, 02625 Bautzen Brandenburgische Technische Universität Cottbus, Lehrstuhl Umweltplanung Erich Weinert Straße 1, 03046 Cottbus Strategische Umweltprüfung für die Regionalplanung Entwicklung eines transnationalen Prüf- und Verfahrenskonzeptes für Sachsen, Polen und Tschechien - 2. Zwischenbericht - Dresden, 08.12.2005 Gefördert durch die Europäische Union im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative Interreg IIIA Projektleitung: Dr. Markus Reinke (IÖR, bis August 2005) Dr. Stefan Heiland (IÖR, seit September 2005) Projektbearbeitung: Dipl.-Ing. Lars Stratmann (IÖR) Dipl.-Ing. Dirk Bölitz (RPV Oberlausitz-Niederschlesien) Dipl.-Ing. Hendrike Helbron, Prof. Dr. Michael Schmidt (BTU Cottbus)

SUP in der Regionalplanung Inhaltsverzeichnis II. Zwischenbericht Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 3 Tabellenverzeichnis... 5 Abbildungsverzeichnis... 5 1 Einleitung... 6 2 Prüfschritte der SUP für den Regionalplan... 7 2.1 Einführung... 7 2.2 Screening... 7 2.3 Scoping... 8 2.3.1 Inhalte des Scoping... 8 2.3.2 Zeitplan für das Scoping, mehrfaches Scoping... 9 2.3.3 Beteiligte Akteure... 9 2.3.4 Art des Scopings... 9 2.3.5 Ergebnisse des Scopings zum Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien... 10 2.4 Bestandsaufname und -bewertung... 10 2.5 Alternativenprüfung... 10 2.5.1 Anforderungen an die Alternativenprüfung... 11 2.5.2 Art der Alternativenprüfung... 11 2.6 Einzelstandortbewertung... 14 2.7 Prüfung kumulativer und synergetischer Auswirkungen... 15 2.7.1 Methoden und Techniken... 16 2.7.2 Anwendung in der Regionalplanung... 16 2.7.3 Prüfschritte... 17 2.7.4 Bestehende Schwierigkeiten... 18 2.7.5 Weiteres Vorgehen Empfehlungen... 18 2.8 Gesamtbewertung... 19 2.9 Monitoring... 20 2.10 Zusammenfassung und weiteres Vorgehen... 20 3 Entwicklung des Indikatorenkatalogs... 21 3.1 Bewertung in der Umweltprüfung und Bedeutung von Indikatoren... 21 3.2 Bewertungsmethodik und Indikatoren: Rahmenbedingungen und Anforderungen... 21 3.3 Zustandsindikatoren...22 3.3.1 Einleitung... 22 3.3.2 Sinnhaftigkeit und Realisierbarkeit der Indikatoren... 23 3.3.3 Bewertung der Zustandsindikatoren... 28 3.4 Wirkungsindikatoren...29 3

SUP in der Regionalplanung Inhaltsverzeichnis II. Zwischenbericht 3.4.1 Ableitung von Wirkungsindikatoren aus Wirkfaktoren... 29 3.4.2 Zuordnung der Wirkfaktoren zu den SUP-pflichtigen Regionalplaninhalten... 31 3.5 Klassifikation der Konfliktintensität... 34 3.6 Beispielhafte Darstellung der Steckbriefe... 35 3.7 Weiterentwicklung des Indikatorenkatalogs und der Bewertungsmethodik... 55 4 Grenzüberschreitende Beteiligung öffentlicher Stellen und Öffentlichkeit bei der SUP für die Regionalplanung in Sachsen, Tschechien und Polen... 56 4.1 Einführung: Öffentlichkeitsbeteiligung in Raumplanung und Umweltprüfung... 56 4.2 Supranationale und nationale Rechtsgrundlagen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in Sachsen, Polen und Tschechien... 57 4.3 Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung im Freistaat Sachsen... 61 4.3.1 Regionalplanung in Sachsen... 62 4.3.2 Regionalplanverfahren... 63 4.3.3 Integration der SUP in das Regionalplanverfahren... 65 4.3.4 Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der SUP... 66 4.4 Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Republik Polen... 69 4.4.1 Regionalplanung in der Republik Polen... 69 4.4.2 Regionalplanverfahren... 71 4.4.3 Integration der SUP in das Regionalplanverfahren... 72 4.4.4 Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der SUP... 74 4.5 Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Tschechischen Republik... 74 4.5.1 Regionalplanung in der Tschechischen Republik... 75 4.5.2 Regionalplanverfahren... 76 4.5.3 Integration der SUP in das Regionalplanverfahren... 78 4.5.4 Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der SUP... 79 4.6 Vorschlag für ein Verfahrenskonzept für die Beispielregion Oberlausitz-Niederschlesien.. 81 5 Quellen... 86 5.1 Literatur... 86 5.2 Richtlinien, Gesetze, Verordnungen... 88 5.2.1 Rechtliche Grundlagen der EU... 88 5.2.2 Rechtliche Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen... 88 5.2.3 Rechtliche Grundlagen der Republik Polen... 89 5.2.4 Rechtliche Grundlagen der Tschechischen Republik... 89 Abkürzungen... 91 4

SUP in der Regionalplanung Inhaltsverzeichnis II. Zwischenbericht Anhang I - Ergebnisse des zweiten Projekt-Workshops... 93 Anhang II - Untersuchungsraum, Prüftabellen und Bewertungsmatrix... 95 Anhang III - Grenzüberschreitende Auswirkungen auf Schutzbelange... 100 Anhang IV - Aufbereitete Grundlagendaten der SUP für die Region Oberlausitz-Niederschlesien... 103 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: SUP und Öffentlichkeitsbeteiligung in Sachsen, Polen und Tschechien im Kontext supranationalen und nationalen Rechts... 59 Entwurf eines Verfahrenskonzeptes für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Beispielregion Oberlausitz-Niederschlesien... 82 Prüftabelle zur übersichtlichen Auflistung möglicher grenzüberschreitender Auswirkungen... 96 Tabelle 4: Prüfblatt für mögliche Auswirkungen der Einzelstandorte VRG Erholung... 97 Tabelle 5: Grenzüberschreitende Prüfrelevanz der einzelnen Schutzbelange... 100 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Flächenpool verschiedener Standorte-Konzepte... 12 Abbildung 2: Entwicklung des Indikatorenkatalogs... 24 Abbildung 3: Zuordnung der Wirkfaktoren zu den SUP-pflichtigen Regionalplaninhalten... 32 Abbildung 4: Zuordnung der Zustandsindikatoren zu den Wirkfaktoren... 33 Abbildung 5: Fünf Klassen des Konfliktpotenzials... 35 Abbildung 6: Abbildung 7: Informieren Beteiligen Kooperieren: Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Quelle: BBR 2003, S. 22)... 56 Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in den Verfahrensschritten der SUP (Quelle: verändert nach STÖGLEHNER und WEGERER 2004, S. 53)... 58 Abbildung 8: Sächsisches Planungssystem und Gegenstromprinzip... 63 Abbildung 9: Zweistufiges Regionalplanverfahren im Freistaat Sachsen (vereinfacht)... 64 Abbildung 10: Integration der SUP in das sächsische Regionalplanverfahren (vereinfacht)... 66 Abbildung 11: Polnisches Planungssystem und Wojewodschaftsvertrag... 70 Abbildung 12: Zweistufiges Regionalplanverfahren in der Republik Polen (vereinfacht)... 72 Abbildung 13: Integration der SUP in das polnische Planverfahren (vereinfacht)... 73 Abbildung 14: Tschechisches Planungssystem Gegenstromprinzip und Regionales Baurecht. 75 Abbildung 15: Dreistufiges Regionalplanverfahren in der Tschechischen Republik (vereinfacht)... 77 Abbildung 16: Integration der SUP in das tschechische Planverfahren (vereinfacht)... 79 Abbildung 17: 10 km-puffer als Prüfraum für grenzüberschreitende Auswirkungen... 95 Abbildung 18: Bewertungsmatrix für Vorrang-/Vorbehaltgebiete Erholung... 99 5

SUP in der Regionalplanung 1. Einleitung II. Zwischenbericht 1 Einleitung Der vorliegende Zwischenbericht dokumentiert den Arbeitsstand innerhalb des Interreg III A-Projektes Strategische Umweltprüfung für die Regionalplanung Entwicklung eines transnationalen Prüf- und Verfahrenskonzeptes für Sachsen, Polen und Tschechien zur Mitte des Monats November 2005. Damit sind die Projektarbeiten aus dem Bearbeitungszeitraum März bis Mitte November 2005 dargelegt. In den Kapiteln 2 (Prüfschritte der SUP für den Regionalplan), 3 (Entwicklung des Indikatorenkatalogs) sowie 4 (Grenzüberschreitende Beteiligung) sind die wesentlichen Ergebnisse des zweiten Projektabschnitts dargelegt. Sie stellen im Groben die spezifischen Arbeitsinhalte der drei Projektpartner IÖR (Kapitel 2), BTU Cottbus (Kapitel 3) und des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien (Kapitel 4) dar. Über diese Ergebnisse hinaus wurde im Projektverlauf eine ganze Reihe weitere Zwischenstände erreicht, die jedoch noch keinen Stand erreicht haben, der eine den anderen Inhalten entsprechende Darstellung zuließe. Dazu zählen unter anderem diverse Schutzbelang-Steckbriefe sowie Matrizen und Tabellen für die planungspraktische Durchführung der Umweltprüfung. Ein Teil dieser Arbeitsstände ist in den Anhängen II bis IV dokumentiert. In die Kapitel 2 bis 4 sind jeweils die Anregungen, Hilfen und Teilarbeiten aller Projektpartner eingegangen. Dennoch basieren sie vornehmlich auf der Arbeit des jeweils zuständigen Projektpartners, in dessen inhaltlicher Verantwortung die Ausführungen auch liegen. Der Abstimmungsprozess zwischen den Projektpartnern zu einzelnen Themen ist noch nicht abgeschlossen, so dass derzeit noch kein vollständig abgestimmter Verfahrensvorschlag vorliegt. Dies war allerdings auch nicht Ziel der Erstellung des Zwischenberichtes. Vielmehr erscheint es sinnvoll, die Vorschläge und Ansätze der Projektpartner ohne projektinterne Zensur zu diesem Projektzwischenstand darzulegen, damit sie in der weiteren Projektarbeit offen diskutiert werden können. Der zweite Zwischenbericht hat somit eine Dokumentationsfunktion über die bisherigen Arbeiten, eine Informationsfunktion für alle am Projekt Beteiligten, die Funktion der Initiierung eines weiteren Diskussions- und Abstimmungsprozesses für die im Vorhaben weiter zu entwickelnden Ansätze für eine grenzüberschreitende Umweltprüfung. Damit insbesondere die polnischen und tschechischen Projektbeteiligten 1 an den bisherigen Projektergebnissen teilhaben sowie diese durch Hinweise, Anregungen und Vorschläge mit gestalten konnten, wurden Abstimmungsgespräche zum gegenseitigen Informationsaustausch und ein 2. Projekt-Workshop mit simultaner Übersetzung durchgeführt. Interesse und Beteiligung am Workshop waren groß. Es fand eine engagierte fachliche Diskussion zwischen den polnischen, tschechischen und deutschen Beteiligten statt. Die Ergebnisse des Workshops sind dem Anhang dieses Zwischenberichts zu entnehmen. Erläuterungen zum weiteren Vorgehen bis zum Ende des Projekts im Juni 2006 finden jeweils im letzten Abschnitt der Kapitel 2 und 3 und ergeben sich darüber hinaus aus dem Projektantrag. 1 Unter den Projektbeteiligten werden alle einbezogenen Stellen bzw. Institutionen auf deutscher, polnischer und tschechischer Seite verstanden. Projektpartner sind das IÖR, die BTU Cottbus und der RPV Oberlausitz-Niederschlesien. 6

SUP in der Regionalplanung 2. Prüfschritte II. Zwischenbericht 2 Prüfschritte der SUP für den Regionalplan 2.1 Einführung Unter Prüfschritten der Strategischen Umweltprüfung in der Regionalplanung werden einzelne inhaltlich zusammenhängende und klar voneinander abgrenzbare Teile (Arbeitsschritte, Aufgaben, Methodenbausteine) der Umweltprüfung verstanden. Die Entwicklung der Prüfschritte erfolgte auf Grundlage einer Analyse der rechtlichen Anforderungen, erster Projekte und Planungsbeispiele (z. B. Umweltprüfung zum Regionalplan Nordthüringen, Regionalprogramm Tennegau und Regionalen Raumordnungsplan Westpfalz) sowie von Arbeitsmaterialien. Spezielle Anforderungen aufgrund der grenzüberschreitenden Prüfung und der Beteiligung der Nachbarstaaten Polen und Tschechien waren einzubeziehen. Erste Erfahrungen aus der planungspraktischen Anwendung einzelner Prüfschritte in der Region Oberlausitz-Niederschlesien konnten genutzt werden. Ziele der SUP sind, dass Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen einbezogen werden und dass ein hohes Umweltschutzniveau sichergestellt wird (Art. 1 SUP-RL). Diese Ziele sind in Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Planungsregionen formuliert. Der Regionalplanungsprozess kann durch die entscheidungsorientierte Integration von Umweltbelangen optimiert werden (vgl. DALKMANN 2005, S. 33). Mehrere Prüfschritte der SUP sind dabei aufgrund ihres prozessbegleitenden Charakters durch sequentielle, iterative und rückgekoppelte Analyse-, Bewertungs- und Entscheidungsschritte geprägt. Die SUP trägt auf Ebene der Regionalplanung insbesondere zur Standort-Alternativenentwicklung und -bewertung bei. Um den gesamten Planungsprozesses durch Einbeziehung von Umweltbelangen optimieren zu können, muss die SUP zur Regionalplanung diesen Prozess von Anfang an begleiten. Eine vereinfachte Darstellung der Integration der SUP in das sächsische Regionalplanverfahren ist dem Kapitel 4.3.3, S. 66 zu entnehmen. 2.2 Screening Regionalpläne sind gemäß Anlage 3 UVPG Liste SUP-pflichtiger Pläne und Programme generell einer Umweltprüfung zu unterziehen, so dass i. d. R. ein Screening entfällt. Eine Ausnahme besteht für den Fall, dass ein Regionalplan nur geringfügig geändert [wird] oder [ ] [er die] Nutzung kleiner Gebiete auf lokaler Ebene fest[legt] ( 14d Abs. 1 UVPG). Pläne, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen verursachen werden, sind jedoch in jedem Fall einer Umweltprüfung zu unterziehen (vgl. 7 Abs. 5 Satz 5 und 6 ROG). Die sächsische Landesgesetzgebung hat von ihrem Regelungsauftrag, gemäß 14d Abs. 2 UVPG die Voraussetzungen zu bestimmen, nach denen für die oben genannte Ausnahme gemäß 14d Abs. 1 UVPG eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen ist, noch keinen Gebrauch gemacht. Im UVPG werden als Optionen die Vorprüfung des Einzelfalls, die Festlegung der Plan- oder Programmart oder eine Kombination beider Möglichkeiten vorgegeben. SCHMIDT (2005) weist darauf hin, dass ein Screening zur Regionalplanung gemäß dem Ergebnis von Fallstudien i. d. R. positiv ausfallen wird und dass es bei fachlich einwandfreier Durchführung der Vorprüfung des Einzelfalls nur zu einer verhältnismäßig geringen Aufwandsminderung bei gleichzeitig geringerer inhaltlicher Qualität führt. Wenn ein Screening in den meisten Fällen die Notwendigkeit einer Strategischen Umweltprüfung ergibt und der Mehraufwand für eine SUP im Vergleich zu einer Vorprüfung des Einzelfalls nur verhältnismäßig gering ist, kann eine generelle SUP-Pflicht für Regionalpläne empfohlen werden. Die würde auch nur geringfügige Änderungen und die Nutzungsfestlegung kleiner Gebiete auf lokaler Ebene einschließen. Andererseits ist zu hinterfragen, ob eine Reduzierung des Arbeitsaufwandes 7

SUP in der Regionalplanung 2. Prüfschritte II. Zwischenbericht beim Screening möglich ist und dabei eine ausreichende inhaltliche Qualität gewährleistet werden kann. Damit könnte der Absicht entsprochen werden, für Planänderungen ohne erhebliche Umweltauswirkungen keine Umweltprüfung durchzuführen (vgl. EG 2003, S. 15 f., Abs. 3.36). Auf eine sachgerechte Berücksichtigung kumulativer Auswirkungen ist in diesem Zusammenhang zu achten. Im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien bestand die Fragestellung nach der SUP-Pflicht jedoch nicht. Eine SUP-Pflicht ist unmittelbar aufgrund der Regelungen des UVPG gegeben. 2.3 Scoping Das Scoping dient der Diskussion und Bestimmung der zu untersuchenden Plan- bzw. Programminhalte sowie der Prüfmethoden mit den inhaltlich betroffenen Fachbehörden (vgl. MKRO 2004, S. 5). Ihm kommt damit eine Steuerungs- und Strukturierungsfunktion für den SUP-Prozess und die Inhalte der SUP zu (JACOBY 2000, S. 471). Eine wesentliche Grundlage für das Scoping auf regionaler Ebene stellt die Landschaftsrahmenplanung dar, die zum Scoping nach Möglichkeit als fachliches Gutachten mit Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft bzw. der Schutzgüter nach UVPG vorliegen sollte. 2.3.1 Inhalte des Scoping Im Rahmen des Scoping werden abgestimmt: Umfang und inhaltliche Tiefe der zu prüfenden Plangegenstände. Dabei ist Bezug zu nehmen auf die verfügbaren Umweltdaten, relevante Wirkfaktoren, grenzüberschreitende Relevanz möglicher Umweltauswirkungen und die Abschichtung von potenziellen Prüfgegenständen auf andere Planungen/Planungsebenen. Weiterhin ist eine eindeutige Unterscheidung aller Darstellungen in normativ regionalplanerische Festlegungen und in nachrichtliche Übernahmen vorzunehmen. die Abgrenzung des Untersuchungsraumes. Die Reichweite möglicher grenzüberschreitender Umweltauswirkungen ist zu berücksichtigen. eine Zusammenstellung der erforderlichen und verfügbaren Umweltdaten, die Alternativenuntersuchung: z. B. Szenarien, Struktur- und Bedarfsalternativen sowie Einzelstandortalternativen, die Berücksichtigung kumulativer und synergetischer Auswirkungen: betroffene Schutzgüter, Wirkungspfade, räumlicher und zeitlicher Rahmen für die Prüfung und weitere zu betrachtende Fachoder räumliche Gesamtplanungen, von denen im Zusammenwirken mit der zu untersuchenden Planung mögliche erhebliche Umweltauswirkungen ausgehen können, die Methodik zur Prüfung positiver Auswirkungen (z. B. eine quantifizierende, indikatorbezogene Betrachtung). Es ist zu klären, ob eine Bewertung positiver Auswirkungen nur im Rahmen der Gesamtbewertung oder auch im Rahmen der Einzelstandortbewertung erfolgt. die Inhalte und Methodik der abschließenden Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen. eine grobe Gliederung des Prüfprozesses (Inhalte und Zeitplan) inklusive der weiteren Ausgestaltung des Scoping-Prozesses. Eventuell weiter zu beteiligende Akteure sind zu benennen. 8

SUP in der Regionalplanung 2. Prüfschritte II. Zwischenbericht Gegenstand der strategischen Umweltprüfung des Regionalplans ist der gesamte normative Teil 2 des Plans (vgl. JACOBY 2005, S. 28). Im Scoping kann aber aus Gründen der Effizienz, Entscheidungserheblichkeit und Subsidiarität eine Schwerpunktsetzung dahingehend erfolgen, vor allem diejenigen Festlegungen/Darstellungen zu prüfen, die rahmensetzend für UVP-pflichtige Projekte sind oder die das Erfordernis einer FFH-Verträglichkeitsprüfung auslösen (vgl. JACOBY 2005, ebd.). 2.3.2 Zeitplan für das Scoping, mehrfaches Scoping Ein erstes Scoping sollte möglichst frühzeitig zu Beginn des Planungsprozesses bzw. des Planvorentwurfs erfolgen. Voraussetzungen für dieses erste Scoping sind klar formulierte Planungsabsichten, z. B. in Form von Zielen und Grundsätzen für die Plankategorien oder einer Planungskonzeption, die die relevanten Wirkfaktoren und mögliche Umweltauswirkungen beinhaltet. Die Überprüfung, Konkretisierung und ggf. Anpassung der im ersten Scoping getroffenen Aussagen sollte planungsprozessbegleitend vor allem in der Phase des Vorentwurfs erfolgen. Dadurch wird eine kontinuierliche Überprüfung und ggf. Anpassung der Prüfgegenstände, des Untersuchungsrahmes und der inhaltlichen Tiefe der Untersuchung sowie der angewendeten Methoden unter Berücksichtigung des aktuellen Erkenntnisstandes der Planung ermöglicht. Wird das Scoping mehrmals im Planungsprozess durchgeführt, ist darauf zu achten, dass die Auswahl der Beteiligten und der Art des Scopings bedarfsgerecht erfolgt. Ein inhaltlich nicht gerechtfertigter Mehraufwand ist zu vermeiden. Ein zweites Scoping kann z. B. nach Fertigstellung des Vorentwurfs von Regionalplan und Umweltbericht erfolgen. Hier können die Abstimmungen des ersten Scopings auf Grundlage der zwischenzeitlich gesammelten Erfahrungen diskutiert, konkretisiert und ggf. geändert werden (z. B. hinsichtlich der Methodik für die Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen des Plans). 2.3.3 Beteiligte Akteure Am Scoping sind die inhaltlich betroffenen Behörden zu beteiligen. Zielführend kann unter Umständen auch die Beteiligung der zuständigen Behörden der Nachbarregionen bzw. -staaten sowie der Öffentlichkeit, z. B. von Nichtregierungsorganisationen, sein. Die Beteiligung der Nachbarstaaten Polen und Tschechien im Rahmen des ersten Scoping-Termins für den Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien hat sich als sinnvoll erwiesen, um frühzeitig die prüfrelevanten Planinhalte, die Wirkfaktoren und grenzüberschreitend zu untersuchende mögliche Umweltauswirkungen gemeinsam zu erörtern und in einer ersten Fassung festzuhalten. Weiterhin kann die frühzeitige inhaltliche und zeitliche Abstimmung der weiteren Prüfschritte mit Planungen und Umweltdatenerhebungen der Nachbarregionen bzw. -staaten hilfreich sein. 2.3.4 Art des Scopings Die Abstimmung kann in Form eines oder mehrerer Scoping-Termine (Versammlung und gemeinsame Diskussion bzw. Abstimmung) oder schriftlich sowie fernmündlich erfolgen. Die Wahl der Beteiligungsform und der Teilnehmer ist entsprechend der inhaltlichen Erfordernisse aber auch darüber hinausgehender politischer oder persönlicher Befindlichkeiten zu treffen. Zumindest für das erste Scoping zu Beginn des Vorentwurfs ist ein Termin in Form einer Versammlung zu empfehlen. Ein solches Treffen und gemeinsames Diskutieren ist sinnvoll, da eine Vielzahl an Inhalten zu klären ist und sich mehrere Überlegungen und Wortbeiträge erst aus den Beiträgen anderer Teilnehmer 2 Das sind sämtliche Festlegungen außer der Begründung. 9

SUP in der Regionalplanung 2. Prüfschritte II. Zwischenbericht ergeben werden. Dies wird der Anforderung nach inhaltlicher Vollständigkeit und zeitlicher Effizienz des Scoping-Verfahrens am besten gerecht. 2.3.5 Ergebnisse des Scopings zum Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien Die Ergebnisse und Erfahrungen der Scoping-Abstimmungen sind dem ersten Zwischenbericht zu entnehmen (vgl. Kapitel 3.4 des 1. Zwischenberichts). 2.4 Bestandsaufname und -bewertung Als Grundlage für die Bewertung der Umweltauswirkungen gemäß SUP-RL müssen die bestehenden relevanten Umweltbestands- und -vorbelastungsdaten ermittelt, aufbereitet und bewertet werden. Für die Erstellung entsprechender möglichst flächendeckender Karten können die Daten der Landschaftsrahmenplanung genutzt werden, sofern solche in hinreichender Genauigkeit und Aktualität vorliegen. Zusätzliche Erhebungen für die SUP sind in Ausnahmefällen für die Schutzgüter Mensch sowie Kultur- und Sachgüter erforderlich. Verbleibende Datenlücken sind zu ermitteln und darzulegen sowie daraus resultierende mögliche Einflüsse auf die Bewertung der Umweltauswirkungen aufzuzeigen. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ineinandergreifens von Strategischer Umweltprüfung und Regionalplanerstellung sowie einer optimalen Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß SUP-RL ist ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenplanung erforderlich. Im Idealfall liegt zu Beginn der Erstellung des Regionalplanvorentwurfs eine aktuelle Landschaftsrahmenplanung für die Region vor, die aufgrund der SUP-Pflicht der Landschaftsplanung inhaltlich auf die Schutzgüter gemäß 2 UVPG erweitert wurde. Darauf aufbauend könnten dann bereits in einem sehr frühen Stadium des Regionalplanvorentwurfs ü- berschlägige Bewertungen von alternativen Standorte-Konzepten mit verhältnismäßig geringem Aufwand vorgenommen werden. Liegt dagegen eine Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter zu Beginn der Erstellung des Regionalplanvorentwurfs noch nicht vor und wird erst parallel zu den regionalplanerischen Inhalten erarbeitet, muss damit gerechnet werden, dass die Strategische Umweltprüfung defizitär ausfällt oder aber der Planungsprozess eine zeitliche Verzögerung erfährt. Das liegt darin begründet, dass bereits in den ersten Planungsphasen eine Bewertung alternativer Bedarfsprognosen erfolgt sowie erste Bewertungsschritte für alternative Standorte-Konzepte (vgl. Kapitel 2.5.2, S. 11) durchgeführt werden. 2.5 Alternativenprüfung Die Alternativenprüfung ist ein in den gesamten Regionalplanungsprozess integrierter Methodenbaustein, der auf unterschiedlichen Konkretisierungsebenen zur Anwendung kommt. Sie soll im Zusammenwirken von Regionalplanung und Strategischer Umweltprüfung durch eine Betrachtung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Auswirkungen verschiedener Planungsalternativen eine möglichst nachhaltige Entwicklung gewährleisten. Auf regionaler Ebene kommt der Alternativenprüfung insbesondere durch den Vergleich von Standorte- Konzepten und Einzelstandorten eine große Bedeutung zu. Wie auf keiner anderen Planungsebene kann hier tatsächlich zwischen konkreten und relativ genau abgrenzbaren Alternativstandorten innerhalb eines verhältnismäßig großen Gebietes vergleichend bewertet und gewählt werden. Voraussetzung einer Alternativenprüfung, die für jede Plankategorie durchgeführt werden soll, ist eine für jede Kategorie durchgeführte Grundeignungs-Restriktions-Analyse (vgl. JACOBY 2000, S. 514 ff. und SIE- 10

SUP in der Regionalplanung 2. Prüfschritte II. Zwischenbericht DENTOP 2005, S. 43). Die Grundeignungs-Restriktions-Analyse dient einerseits der Identifikation und Kennzeichnung der mit naturschutzfachlichen Restriktionen belegten Räume (z. B. Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, Wasserschutzgebiete). Andererseits werden seitens der Regionalplanung die für die jeweilige Plankategorie grundsätzlich geeigneten Räume nach sozioökonomischen Kriterien ermittelt und in Wertstufen eingeteilt (z. B. sehr gute, gute und mittlere Eignung). Durch eine Verschneidung (Differenzbildung) erhält man für jede Plankategorie alle geeigneten Räume, die nicht mit Restriktionen belegt sind. 2.5.1 Anforderungen an die Alternativenprüfung Es sollen nur vernünftige Alternativen untersucht werden. Vorrangige Kriterien für die Beurteilung der Sinnhaftigkeit von Alternativen sind, dass sie im geografischen Anwendungsbereich des Regionalplans liegen und sie den Zielen des Plans entsprechen. Das bedeutet u. a., dass die absichtliche Prüfung von Alternativen (Alibialternativen) mit deutlich negativeren Auswirkungen als andere vernünftige Alternativen kritisch zu hinterfragen ist. Eine solche Gegenüberstellung unterschiedlich vernünftiger Alternativen kann sinnvoll sein, um die ansonsten nicht klar ersichtlichen Vorteile einer Alternative (Favoritenalternative) deutlich aufzuzeigen. Diese Vorgehensweise entspricht aber nicht dem Ziel der SUP, wenn zugunsten der Prüfung einer Alibialternative andere Alternativen, die ähnlich gut wie die Favoritenalternative sind, nicht geprüft werden (vgl. EG 2003, S. 30). Die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der vernünftigen Alternativen sind in vergleichbarer Weise zu ermitteln, beschreiben und bewerten. Umfang und Detaillierungsgrad der untersuchten Alternativen sollten sich an den im Anhang I der SUP-RL genannten Informationen orientieren. Ziel ist es, den zuständigen und konsultierenden Behörden und der Öffentlichkeit ein die wesentlichen Inhalte umfassendes Bild der Auswirkungen vernünftiger Alternativen zu vermitteln und darauf aufbauend die Entscheidung und Begründung für eine Alternative nachvollziehbar darzulegen. 2.5.2 Art der Alternativenprüfung Im Rahmen der SUP zum Regionalplan können geprüft werden: a. alternative Bedarfsprognosen, b. alternative Standorte-Konzepte, c. alternative Einzelstandorte und d. zeitliche Alternativen sowie räumlich-inhaltliche Alternativen für einen Einzelstandort. a. Alternative Bedarfsprognosen Stehen unterschiedliche Bedarfsprognosen aufgrund sozioökonomischer Analysen als vernünftige Alternativen nebeneinander, sind die voraussichtlichen Umweltauswirkungen einer Entsprechung der Bedarfsprognosen in einer verbal-argumentativen Beschreibung und Bewertung darzulegen. Dafür können Elemente der Szenariomethodik genutzt werden. In einer Gegenüberstellung sind mögliche Auswirkungen inklusive Wechselwirkungen vorrangig qualitativ zu vergleichen. Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sind in konzeptioneller Art aufzuzeigen. 11

SUP in der Regionalplanung 2. Prüfschritte II. Zwischenbericht b. Alternative Standorte-Konzepte 3 Stehen unterschiedliche Konzepte zur Ausweisung einer Plankategorie aufgrund von sozioökonomischen und ökologischen Auswahlkriterien (z. B. Mindestflächengrößen, Mindestabstände zu bestimmten Raumfunktionen) als vernünftige Alternativen nebeneinander, sind deren mögliche Umweltauswirkungen auf Grundlage einer überschlägigen Ermittlung und Beschreibung zu bewerten. Dabei geht es in der Regionalplanung i. d. R. nicht um grundlegend unterschiedliche Systemalternativen wie z. B. in der Abfallentsorgung um die Wahl zwischen Verbrennung und Deponierung sondern um den Vergleich verschiedener, teilweise ähnlicher Raumentwicklungs- und -nutzungsmodelle (vgl. JACOBY 2000, S. 434). Zum Vergleich können deutlich verschiedene Alternativen, wie die Konzentration auf wenige große oder viele kleine Gebiete, und geringfügig unterschiedliche Alternativen, die sich nur geringfügig in den Auswahlkriterien unterscheiden, stehen (siehe Abbildung 1). a) Konzentration auf wenige große Standorte b) Gleichmäßige Streuung kleiner Gebiete c) Nutzung der am besten geeigneten Standorte d) ähnlich c), jedoch geringfügige Änderung von Auswahlkriterien ergibt geringfügige Änderung der Gebiete Abbildung 1: Flächenpool verschiedener Standorte-Konzepte 3 Zum Begriff der Standorte-Konzepte vgl. Jacoby (2000, S. 435 und 520). 12

SUP in der Regionalplanung 2. Prüfschritte II. Zwischenbericht In einem ersten Schritt wird aus der Menge der grundsätzlich geeigneten-restriktionsfreien Räume (vgl. Kapitel 2.5, S. 10) für jedes Standorte-Konzept ein vorläufiger Flächenpool erstellt. Die Flächenauswahl erfolgt gemäß den vorläufigen sozioökonomischen und ökologischen Auswahlkriterien des Standorte- Konzeptes. Die Auswahlkriterien sind iterativ dahingehend weiterzuentwickeln, dass mit ihnen in ihrer abschließenden Fassung ein Flächenpool ermittelbar ist, der ungefähr das Eineinhalbfache bis Zweieinhalbfache des eigentlichen Bedarfs umfasst. Nach Zusammenstellung eines derartigen Flächenpools, werden die erheblichen Umweltauswirkungen jedes Einzelstandortes bzw. jeder einzelnen Fläche des Pools im Rahmen der Einzelstandortbewertung (vgl. Kapitel 2.6, S. 14) geprüft. Anschließend werden solange Flächen mit den relativ geringsten negativen Umweltauswirkungen aus dem Pool gewählt, bis der Ausweisungsbedarf gedeckt ist. Nachdem auf diese Weise für jedes Standorte-Konzept Einzelstandorte entsprechend dem Bedarf ermittelt wurden, sind die Umweltauswirkungen der Standorte-Konzepte vergleichend zu bewerten. Dafür kann eine graphisch unterstützte verbal-argumentative Bewertung unter Einbeziehung von Paarvergleichen genutzt werden. Die Argumentation sollte die Inanspruchnahme einzelner Schutzgüter wie auch von Umweltbelangen aufgreifen und den regionalisierten Umweltzielen gegenüberstellen. Als Orientierungsmaßstab für die Bewertung der Standorte-Konzepte kann es zudem hilfreich sein, die aus Umweltsicht gut und sehr gut geeigneten Gebiete aus der Grundmenge der grundsätzlich für die Plankategorie geeigneten Räume zu ermitteln und darzustellen. Diese Darstellung kann auch als Grundlage für die schrittweise, iterative Verbesserung der Standorte-Konzepte und als Reservepool der aus Umweltsicht gut geeigneten Flächen einer Plankategorie dienen. Auf dieser Konzept-Ebene ist zusätzlich eine verbal-argumentative Bewertung möglicher kumulativer und synergetischer Umweltauswirkungen gesondert für jedes Standorte-Konzept vorzunehmen. Konzeptspezifisches Auftreten bzw. Häufungen kumulativer oder synergetischer Auswirkungen aufgrund bestimmter Auswahlkriterien sind aufzuzeigen und zu analysieren. Auf Grundlage dieser Ergebnisse sind die Standorte-Konzepte dahingehend zu modifizieren, dass sie möglichst weitgehend übermäßige, grenzwertüberschreitende kumulative oder synergetische Auswirkungen ausschließen. Eine Standorte-Konzeptübergreifende Prüfung kumulativer Umweltauswirkungen erfolgt nach vorläufig abgeschlossener Alternativenprüfung (vgl. Kapitel 2.7, Prüfung kumulativer und synergetischer Auswirkungen, S. 15). Nachdem für eine Plankategorie das am besten geeignete Standorte-Konzept inklusive seiner einzelnen Gebietsdarstellungen ermittelt worden ist, können in einem nachgeordneten Optimierungsschritt aus Umweltsicht konfliktreiche Einzelstandorte des Konzeptes durch andere ersetzt werden. Als Ersatzgebiete kommen aus Umweltsicht verträglichere Standorte anderer Standorte-Konzepte oder andere gut geeignete Gebiete aus dem Reservepool in Frage. c. Einzelstandortalternativen s. Kapitel 2.6, Einzelstandortbewertung d. Zeitliche und räumlich-inhaltliche Alternativen für einen Einzelstandort Der zeitliche Rahmen für die Umsetzung regionalplanerischer Ausweisungen ist vor allem in Zusammenhang mit kumulativen und synergetischen Auswirkungen relevant. Wenn auf Ebene der Regionalplanung Räume identifiziert wurden, in denen mehrere Projekte aufgrund einer Vielzahl regionalplanerischer Darstellungen zu erwarten sind, ist zu prüfen, ob diese im Zusammenwirken erhebliche Umweltauswirkungen haben werden. Fällt das Ergebnis der Prüfung positiv aus, besteht die Möglichkeit der Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen durch die Vorgabe von Zeiträumen für die Umsetzung. Viele erhebliche negative Umweltauswirkungen treten vor allem baubedingt oder in den ersten Jahren nach Beendigung des Bauvorhabens auf. Durch eine zeitliche Entkoppelung der Umsetzung von regionalplanerischen 13

SUP in der Regionalplanung 2. Prüfschritte II. Zwischenbericht Vorgaben besteht auf Ebene der Regionalplanung die Chance der Vermeidung und Minderung von möglichen erheblichen kumulativen und synergetischen Auswirkungen. Weiterhin bestehen räumlich-inhaltliche Alternativen für die Ausweisung eines Einzelstandortes. Diese Alternativen können als räumliche Anpassung eines Einzelstandortes oder als textliche Festlegung (Ziel oder Grundsatz zum Einzelstandort) umgesetzt werden. Ihnen kommt insbesondere in der Funktion, bestimmte negative Umweltauswirkungen zu vermeiden und mindern oder positive Umweltauswirkungen zu ermöglichen, Bedeutung zu. So kann z. B. innerhalb eines Vorranggebietes für Erholung die Nutzung bestimmter Wasserflächen mit besonderer Funktion für Zug- und Rastvögel eingeschränkt oder der Erhalt bestimmter Biotopverbundkorridore festgelegt werden. Untersuchungen und Festlegungen zur umweltbezogenen Optimierung einzelner Standorte können bei einem knappen Zeit- oder Personalrahmen für die SUP zum Regionalpan ggf. auch den nachfolgenden Planungsebenen überlassen werden. 2.6 Einzelstandortbewertung Die Einzelstandortbewertung dient dazu, die aus Umweltsicht konfliktärmsten Standorte für eine Plankategorie zu ermitteln. Mit ihr wird eine Bewertung der Umweltauswirkungen einzelner Standortausweisungen vorgenommen. Ziele sind: (a) die aus Umweltsicht konfliktarmen Standorte zur Ausweisung zu bringen und (b) erhebliche negative Umweltauswirkungen auf sozioökonomisch gut geeigneten Standorten zu identifizieren. Erhebliche negative Umweltauswirkungen auf anderweitig gut geeigneten Standorten können z. B. über Ausweisungskriterien vermieden und gemindert werden. Für jeden Einzelstandort eines Standorte-Konzeptes (vgl. Kapitel 2.5.2, S. 12) werden die erheblichen negativen und bei Entscheidungsrelevanz auch die positiven Umweltauswirkungen (vgl. Schutzbelang- Steckbriefe, Kapitel 3.6, S. 35) ermittelt. Entscheidungserhebliche positive Auswirkungen können beispielsweise von Ausweisungen zur Waldmehrung und zur Deichrückverlegung ausgehen. Grundlagen für die Einzelstandortbewertung sind ein bewerteter Umweltzustand und die in den Schutzbelang-Steckbriefe dargelegten Wirkungsindikatoren und Bewertungsmaßstäbe zur Ermittlung der Umweltauswirkungen. Liegen diese vor, kann durch die Anwendung des Map-Overlay-Verfahrens eine Verschneidungstabelle erzeugt werden, die die Auswirkungen auf Schutzbelange an Einzelstandorten abbildet. Dabei wird zunächst die Summe der unmittelbaren Flächeninanspruchnahme und der Wirkzonenfläche angegeben. Auf Basis dieser Flächengröße erfolgt eine schutzbelangbezogene Bewertung der Umweltauswirkungen. Anschließend wird eine Aggregation der Einzelbewertungen für jedes Schutzgut pro Einzelstandort durchgeführt. Diese Bewertungsschritte erfolgen nach vorgegebenen Regeln, die in der weiteren planungspraktischen Anwendung zu konkretisieren sind. Hierbei wird die Flächengröße der Auswirkung auf einen Schutzbelang mit der Gesamtflächengröße eines Einzelstandortes in das Verhältnis gesetzt. Zusätzlich können die Auswirkungen auf einzelne Schutzbelange gewichtet in die Aggregation einfließen. In einem weiteren Schritt werden die einzelnen schutzgutbezogenen Bewertungen zu einer Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen je Einzelstandort aggregiert. Für die Bewertungen werden folgende Bewertungsklassen verwendet: positive Umweltauswirkungen verbessernd, geringer Konflikt unerheblich, mittlerer Konflikt belastend und hoher Konflikt gefährdend. Die Einteilung erfolgt in Anlehnung an JACOBY (2000, S. 519). 14

SUP in der Regionalplanung 2. Prüfschritte II. Zwischenbericht Auf Grundlage dieser Einzelstandortbewertung können die aus Umweltsicht am besten geeigneten Standorte eines Standorte-Konzeptes (vgl. Kapitel 2.5.2 b), S. 11) gewählt werden. Das sind zunächst die Standorte mit verbessernden und unerheblichen Auswirkungen. Sind aus der nächsten Bewertungsklasse der belastend wirkenden Standorte nur eine Teilmenge aller Standorte auszuwählen (z. B. 7 von 10), kann dieser Auswahlschritt mit relativ geringem Aufwand unter Zuhilfenahme der Verschneidungstabelle (vgl. oben zum Map-Overlay-Verfahren) durchgeführt werden. Als Vergleichsmaßstab dienen die Auswirkungen auf einzelne Schutzgüter und Schutzbelange. In einem anschließenden Prüfschritt werden die vergleichsweise umfangreichsten negativen Auswirkungen ermittelt, die von den Einzelstandorten ausgehen, die für das Standorte-Konzept ausgewählt wurden. Dazu ist die Verschneidungstabelle aus dem Map-Overlay-Verfahren der Einzelstandortbewertung auszuwerten. In einem halbautomatisierten Analyseschritt können die relativ umfangreichsten Beeinträchtigungen einzelner Schutzgüter oder bei Bedarf auch Schutzbelange in Bezug auf Einzelstandorte ermittelt werden. Diese sind, soweit auf Ebene der Regionalplanung sinnvoll möglich, durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu reduzieren. Das kann z. B. durch geeignete Ziele und Grundsätze zu den Standortausweisungen (vgl. Kapitel 2.5.2 d), S. 11) oder ggf. auch Flächenanpassungen erreicht werden. 2.7 Prüfung kumulativer und synergetischer Auswirkungen Kumulative 4 und synergetische 5 Auswirkungen treten in Folge eines Plans oder mehrerer Pläne, Programme und Projekte auf. Sie können im Zusammenwirken mit bereits existierenden oder zukünftigen Belastungen sowie deren Folgewirkungen auftreten. Diese Beschreibung macht deutlich, dass kumulative und synergetische 6 Auswirkungen häufig das Ergebnis komplexer Ursache-Wirkungs-Beziehungen sind. Dementsprechend können sich die Untersuchungen kumulativer Auswirkungen sehr umfangreich gestalten. Aufgrund der potenziell umfangreichen, komplexen Untersuchungsmaterie kommt dem Scoping in Hinblick auf kumulative Auswirkungen eine besondere Bedeutung zu. Einerseits ist es erforderlich, einen planungspraktisch bewältigbaren Prüfumfang zu bestimmen, andererseits können kumulative Auswirkungen in der Umweltprüfung besonders leicht übersehen werden (vgl. SIEDENTOP 2005, S. 22). Deshalb sind die betroffenen Schutzgüter, die ursächlichen Wirkungspfade, die geographischen und zeitlichen Untersuchungsräume abzugrenzen sowie weitere Pläne, Programme und Projekte zu identifizieren, die im Zusammenwirken mit dem zu untersuchenden Plan erhebliche Umweltauswirkungen verursachen können. Wirken mehrere Pläne, Programme oder Projekte zusammen, sind die Art und Intensität, die räumliche Anordnung und die zeitliche Abfolge der Einzelwirkungen zu bestimmen, die kumulativ erhebliche negative Umweltauswirkungen zur Folge haben können. Ausgehend von ihrer Wirkungsweise können folgende Typen kumulativer Umweltwirkungen unterschieden werden (verändert nach SIEDENTOP 2005, S. 18): die räumliche Verdichtung von Einzelbelastungen, die sich anhäufende Wirkungssummierung irreversibeler Einzelbelastungen, die zeitliche Verdichtung von Belastungen mit potenziell reversiblen Wirkungen, 4 5 6 Unter kumulativen Auswirkungen werden Auswirkungen auf ein Schutzgut verstanden, die durch mehrere, unterscheidbare anthropogen verursachte Belastungen bzw. Wirkfaktoren hervorgerufen werden. Kumulative Wirkungen bilden damit die Gesamtwirkung aus allen auf ein Schutzgut einwirkenden Belastungen ab (Siedentop 2005, S. 11). Unter synergetischen Auswirkungen werden vielfältige Umweltauswirkungen verstanden, die nicht in ursächlichem Zusammenhang stehen und gemeinsam auf ein Schutzgut einwirken. Dabei können durch das Zusammenwirken mehrerer unterschiedlicher Auswirkungen neue Auswirkungen entstehen. JACOBY (2000) und SIEDENTOP (2005) bezeichnen diese Auswirkungen als synergistische Auswirkungen. Im Folgenden werden synergetische Auswirkungen als eine Teilmenge der kumulativen Auswirkungen verstanden und deshalb nicht mehr gesondert angesprochen. 15

SUP in der Regionalplanung 2. Prüfschritte II. Zwischenbericht die inkrementelle, schleichende Umweltveränderung, das synergetische Entstehen neuer Belastungsfaktoren und das synergetische Zusammenwirken unterschiedlicher Belastungsfaktoren. Eine Einschätzung des Kumulationspotenzials einzelner Wirkungen kann anhand der räumlichen und zeitlichen Eigenschaften der Wirkungen vorgenommen werden. Demnach haben insbesondere geballt oder flächenhaft vorkommende sowie großräumliche Wirkungen und auch mehrmalig auftretende sowie langzeitige Wirkungen ein hohes Kumulationspotenzial (vgl. SIEDENTOP 2005, S. 14). 2.7.1 Methoden und Techniken Für die Ermittlung und Bewertung kumulativer Auswirkungen sind folgende Methoden und Techniken verfügbar: (a) Checklisten und Fragenkataloge (v. a. für Screening und Scoping), (b) Matrixmethoden (v. a. im Scoping), (c) GIS-analytische Verfahren und (d) indikatorgestützte Trendanalysen sowie (e) Eignungsbewertungen und (f) Tragfähigkeitsanalysen (vgl. SIEDENTOP 2005, S. 32 ff.). Indikatorgestützte Trendanalysen stellen die am häufigsten verwendete Methode dar. In einer einfachen Trendanalyse können beispielsweise schutzgutbezogen die Auswirkungen der vergangenen Handlungen, gegenwärtiger Handlungen, geplanter Handlungen und zukünftiger Handlungen sowie die daraus resultierenden kumulativen Wirkungen aufgezeigt werden. Vergleichend ist festzustellen, dass die Methoden zum Screening und Scoping von kumulativen Wirkungen als planungspraktisch tauglich und fachlich solide gelten können, während die Methoden zur quantitativen Wirkungsanalyse noch in der Entwicklung befindlich sind (vgl. SIEDENTOP 2005, S. 48). 2.7.2 Anwendung in der Regionalplanung Insbesondere die Regionalplanung ist geeignet, mögliche kumulative Umweltauswirkungen zu untersuchen und ihnen vorzubeugen. Sie bestimmt für einen relativ großen Raum künftige Nutzungen vor. Dabei kann sie vor allem durch die geschickte räumliche Anordnung der Ausweisungen kumulative Auswirkungen vermeiden und mindern (Optimierung der Standortfindung). Der Referenzzustand für die Bewertung kumulativer Umweltauswirkungen sollte idealer Weise ein weitgehend vorbelastungsfreier, historischer Umweltzustand sein. Da dieser jedoch nur selten ermittelbar ist, kann ersatzweise ein (umwelt-)politisch angestrebter Zielzustand als Referenz gewählt werden (vgl. SIE- DENTOP 2005, S. 25). Der Prognosezeitraum sollte sich an der Dauer möglicher Umweltauswirkungen orientieren und an dem Zeitraum, für den Prognosen erstellt werden können, die nicht spekulativen Charakter annehmen. Die Geltungsdauer des Regionalplans ist als alleiniges Kriterium für den Prognosezeitraum ungeeignet. Der Untersuchungsraum erstreckt sich über das gesamte Plangebiet und darüber hinaus. Kumulative Auswirkungen sind auch grenzüberschreitend zu betrachten. Für diese Aufgabe sind die relevanten Informationen über Pläne, Programme und Projekte sowie bestehende Vorbelastungen im Grenzbereich der Nachbarstaaten zu erheben, analysieren und bewerten. Dazu ist eine enge Kooperation der Planungsakteure benachbarter Regionen und Staaten erforderlich. Kumulative Auswirkungen sind planungsprozessbegleitend während der Entwicklung der einzelnen Standorte-Konzepte (vgl. Kapitel 2.5.2, S. 12) für jede Plankategorie überschlägig zu ermitteln. Durch iterative Anpassung der einzelnen Standorte-Konzepte im entscheidungsorientierten Zusammenwirken von Regional- und Umweltplanung lassen sich kumulative Umweltauswirkungen innerhalb der Standorte- Konzepte systematisch vermeiden und mindern. Anschließend können zusätzlich durch Verzicht auf die 16

SUP in der Regionalplanung 2. Prüfschritte II. Zwischenbericht Ausweisung von Einzelstandorten bzw. deren Modifizierung weitere kumulative Auswirkungen innerhalb der einzelnen Standorte-Konzepte vermieden und gemindert werden. Nach Abschluss der durch iterative Planungsschritte und Rückkopplungen gekennzeichneten Phase der Standorte-Konzept-Entwicklung und Einzelstandortbewertung erfolgt eine umfassende Analyse und Bewertung kumulativer Umweltauswirkungen. Sie berücksichtigt alle relevanten regionalplanerischen Ausweisungen, bestehende und zukünftige Belastungen sowie die Belastungen aufgrund anderer Pläne, Programme und Projekte. Dabei sollte möglichst eindeutig und fachlich valide zwischen den Vorbelastungen der Umwelt und davon ausgehenden Belastungen (bestehende und zu erwartende Auswirkungen) und den Auswirkungen sowie Folgewirkungen des Plans (direkte und indirekte Auswirkungen) unterschieden werden. Diese Anforderung ist in der Praxis für intensiv oder vielfältig vorbelastete Bereiche jedoch oft nur teilweise umsetzbar. 2.7.3 Prüfschritte Folgende Prüfschritte lassen sich für ein GIS-analytisches Prüfverfahren abgrenzen: 1. In vier zunächst getrennten Darstellungen sind (a) die relevanten Vorbelastungen, (b) die Auswirkungen aufgrund der Planung, (c) die Auswirkungen weiterer relevanter Pläne, Programme und Projekte sowie (d) weitere zu erwartende und indirekte Auswirkungen abzubilden. Über die direkte Flächeninanspruchnahme hinaus sind Wirkzonen abzugrenzen, innerhalb derer kumulative Wirkungen auftreten können. Für jede Darstellung ist eine prägnante Farbgebung bzw. Schraffur zu wählen. 2. Jeder Geometrie sind als Sachdaten die relevanten Wirkfaktoren und die von Auswirkungen betroffenen Schutzgüter zuzuordnen. Für den zu prüfenden Regionalplan können die Sachdaten der Einzelstandortbewertung verwendet werden. Als vor allem relevante Information kann die Bewertung der Auswirkungen aufgrund der Einzelstandortausweisungen (positive Umweltauswirkungen, geringer, mittlerer und hoher Konflikt) übernommen werden. Weiterhin sind, falls zutreffend, der Vorbelastungstyp, die Planart oder der Projekttyp anzugeben. 3. Die vier Darstellungen (s. Schritt 1, a - d) werden überlagert und verschnitten. 4. Potenzielle Kumulationsräume werden identifiziert. Verdichtungen und Überlagerungen von Vorbelastungen und/oder negativen Auswirkungen können durch eine optische Analyse der Darstellungs- Überlagerungen ermittelt werden. 5. Anschließend wird jeder potenzielle Kumulationsraum bewertet. Dazu eignet sich eine indikatorbezogene, quantitative Bewertung, die durch eine graphisch unterstützte verbal-argumentative Bewertung ergänzt werden sollte. Diese ist schutzgutbezogen durchzuführen. Die zeitliche Entwicklung der Wirkungsintensität und Wirkungsart ist in die Bewertung einzubeziehen. Die Auswirkungen aufgrund des Regionalplans sind möglichst sauber von den anderweitigen Auswirkungen und Vorbelastungen zu trennen. 6. Auf Grundlage dieser Bewertung sind die Räume abzugrenzen, innerhalb derer erhebliche negative kumulative Auswirkungen aufgrund der Festlegungen des Regionalplans bzw. auch in Zusammenwirken mit anderen Plänen, Programmen und Projekten zu erwarten sind. 7. In einem abschließenden Planungsschritt sind die erheblichen negativen kumulativen Auswirkungen nach Möglichkeit auf ein unerhebliches Maß zu verringern. Dazu können die im Folgenden aufgelisteten Maßnahmen bzw. Planungsaktivitäten dienen. Verbleibende kumulative Auswirkungen sind darzustellen. Maßnahmen zur Verringerung von erheblichen negativen kumulativen Umweltauswirkungen sind (verändert nach SCHMIDT 2005): a. Verstärkung und Ergänzung positiv wirkender Festlegungen, 17

SUP in der Regionalplanung 2. Prüfschritte II. Zwischenbericht b. Streichung oder Änderung negativ wirkender Festlegungen, c. Fixierung von Anforderungen an die Fach- und Bauleitplanung (z. B. über Ausweisungskriterien), d. Versuch der Änderung oder Zurücknahme anderer negativ wirkender Pläne und Projekte im Rahmen von Stellungnahmen und e. Festlegung von Vermeidungs-, Minderungs- oder Kompensationsmaßnahmen (z. B. Beseitigung von Vorbelastungen). Die Maßnahmen können im Kumulationsgebiet oder daran angrenzend durchgeführt werden. 2.7.4 Bestehende Schwierigkeiten Folgende Schwierigkeiten treten prinzipiell bei der Analyse und Bewertung kumulativer Auswirkungen auf: Ursächliche Handlungsverknüpfungen können in Form von schwer erfassbaren strukturellen Entwicklungen bestehen. Ursache-Wirkungsbeziehungen verlaufen oft nicht linear. Wirkungsbeziehungen sind sehr komplex. Sie beinhalten das Abklingen und die Reversibilität von Auswirkungen, die Anpassungsfähigkeit der Schutzgüter an Einwirkungen und eigendynamische (z. B. sich selbst verstärkende) ökosystemare Prozesse aufgrund von anthropogenen Einwirkungen. Quantifizierbare Eingriffs- oder Wirkungsbilanzen lassen sich für kumulative Auswirkungen i. d. R. nicht erstellen. JACOBY (2000, S. 500) betont, dass bei der Umweltprüfung in der Raumplanung eine exakte quantitative Prognose der Umweltauswirkungen, insbesondere der synergistischen 7 und kumulativen Auswirkungen, auf die Umwelt unmöglich ist. Weiterhin ist zu beachten, dass wissenschaftlich oder politisch legitimierte Bewertungsmaßstäbe für die Erheblichkeitsschwelle kumulativer Wirkungen nicht existieren. Eine Bewertung stellt oft ein einzelfallbezogenes Expertenurteil dar. SIEDENTOP (2005, S. 48) betont in diesem Zusammenhang, dass dabei [ ] die sachliche Basis von Einschätzungen zu Wirkungszusammenhängen, Wirkungsstärken oder Eintrittswahrscheinlichkeiten [ ] offen gelegt werden [sollte]. Deshalb ist insbesondere bei qualitativen Methoden die Dokumentation von getroffenen Annahmen von besonderer Bedeutung. 2.7.5 Weiteres Vorgehen Empfehlungen Für die planungspraktische Anwendung der SUP-Richtlinie ist eine pragmatische Vorgehensweise zur Prüfung kumulativer Auswirkungen zu empfehlen. Bestehende, geplante und zukünftige Belastungen können beispielsweise über einfache Summenindikatoren (z. B. Einwirkungen auf eine Fläche in ha) erfasst werden. Da noch erhebliche Unsicherheit in der Analyse kumulativer Auswirkungen besteht, sollten Planungsträger ein konsequentes Monitoring der Auswirkungen auf die Schutzgüter im Sinne einer Nachkontrolle durchführen (vgl. SIEDENTOP 2000, S. 29). Die momentan noch nicht ausgereifte Methodik für die Ermittlung und Bewertung kumulativer Auswirkungen ist im Rahmen einer langfristigen Entwicklung und Anpassung der Methoden zu verbessern und ergänzen. Mit zunehmender Erfahrung können differenzierte Indi- 7 Im Rahmen dieses Projektes werden die Jacoby (2000) als synergistisch bezeichneten Auswirkungen synergetische Auswirkungen genannt (vgl. Fußnote 5, S. 15). 18