Muster-Explosionsschutzdokument 6 BetrSichV (Stand Juli 2004) Dr. Albert Seemann, Tel.: 0211/9335 244 E-Mail: albert.seemann@bgfw.de -See 01
EG-Richtlinien für Bau- und Ausrüstung (Artikel 95) RL 94/9/EG (Atex 100a) Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen Unter atmosphärischen Bedingungen: Temperatur von -20 C bis +60 C (+40 C) und Druck zwischen 0,8 bar bis 1,1 bar. Zur RL werden harmonisierte Normen erlassen. EG-Richtlinien für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz (Artikel 137) RL 1999/92/EG (118 a) Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können -See 02
Explosionsschutzverordnung (11. GSGV) ExVO 1 Anwendungsbereich Gilt für das Inverkehrbringen von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Für Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Hinblick auf Explosionsgefahren. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 1 Anwendungsbereich Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit (umfaßt auch Schutz der Arbeitnehmer vor Explosionsgefahren bei Benutzung von Arbeitsmitteln) sowie Betrieb und Prüfung der Geräte nach RL 94/9/EG. Trat am 3. Oktober 2002 in Kraft, außer Kraft traten am 1. Januar 2003 u. a. ElexV und VbF. -See 03 (Explosionsschutz bezogen auf Apparate, Anlagen und Betrieb)
Gefährdung durch explosionsfähige Atmosphäre, Abschnitt 2 BetrSichV Gefährdung der Mitarbeiter bei Tätigkeiten in einer Gasanlage, deren Aufstellungsraum einer EX-Zone zugeordnet ist. -See 06
Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel 3 Gefährdungsbeurteilung - Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäre - Vorhandensein von Zündquellen (elektr., mechan., heiße Oberflächen, elektrostat. Entladungen ) - Ausmaß der Auswirkung einer Explosion (aufgrund der getroffenen Schutzmaßnahmen sind in Gasanlagen keine Explosionen zu erwarten) -See 07 - Ermittlung Umfang von Prüfungen und Fristen (ggf. bereits nach ArbSchG 5 erfolgt)
Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel 5 Explosionsgefährdete Bereiche Entsprechend der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und Anhang 3 Einteilung in Zonen (In Anhang 3 sind die Zonendefinitionen aufgeführt) -See 08
Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel 6 Explosionsschutzdokument - Gefährdungsbeurteilung - Vorkehrungen zur Sicherstellung des EX-Schutzes - Zoneneinteilung - Angabe der Bereiche, wo Mindestvorschriften nach Anhang 4 zu beachten sind -See 10 Bereits vorhandene Dokumente können verwendet werden. Angaben zum grundsätzlichen Aufbau eines Explosionsschutzdokumentes werden in der BetrSichV nicht gemacht.
Anwendung von Anhang 4 - Bereiche, die in Zonen eingeteilt wurden - Bereiche, in denen Gefährdungen durch EX- Atmosphäre besteht - Einrichtungen in nicht explosionsgefährdeten Bereichen, die aber den Explosionsschutz betreffen -See 12
Inhalte Anhang 4, Abschnitt A -See 13 Organisatorische Maßnahmen: - Unterweisung - Schriftliche Anweisungen - Arbeitsfreigaben - Aufsicht - Kennzeichnung von Ex-Bereichen - Verbot von Rauchen und offenem Feuer - Verbot des Betretens durch Unbefugte
Inhalte Anhang 4, Abschnitt A Explosionsschutzmaßnahmen: - Nur sichere Anlagen, Geräte und Arbeitsmittel in Betrieb nehmen (bezügl. EX-Schutz) - Bewertung elektrostatischer Entladungen als Zündquelle - Flucht- und Rettungswege - Ggf. Maßnahmen zum sicheren Abfahren der Anlage vorsehen - Geeignete Auswahl von Geräten und Schutzsystemen nach Anhang 4, Abschnitt B -See 14
Das Explosionsschutzdokument muss erstellt werden: -für EX-Bereiche, die vor dem 3. Oktober 2002 bestanden, bis zum 31. Dezember 2005 ( 27 BetrSichV) -für EX-Bereiche, die nach dem 3. Oktober 2002 entstanden, vor Inbetriebnahme ( 6 Abs. 3 BetrSichV). Bei wesentlichen Änderungen ist der Bestandsschutz aufgehoben. Das Explosionsschutzdokument ist auf dem neusten Stand zu halten. -See 19
Gliederung Explosionsschutzdokument (in Anlehnung an BGR 104, Kapitel E 6) 1. Angabe des Betriebsbereiches 2. Verantwortlicher für den Betriebsbereich 3. Kurzbeschreibung der baulichen und geografischen Gegebenheiten 4. Verfahrensbeschreibung 5. Stoffdaten 6. Beurteilung des Explosionsrisikos (EX-RL) 6.1 Auftreten von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre im Inneren von Apparaturen und der Umgebung der Anlage 6.2 Beurteilung des Vorhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens von Zündquellen einschließlich elektrostatischer Entladungen 6.3 Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen -See 36
Gliederung Explosionsschutzdokument (in Anlehnung an BGR 104, Kapitel E 6) 7. Schutzkonzept 7.1 Technische Schutzmaßnahmen 7.2 Ex-Zonenplan 7.2.1 Inneres der Apparatur 7.2.2 Umgebung der Apparatur 7.3 Organisatorische Maßnahmen 7.3.1 Prüfungen durch befähigte Personen 7.3.2 Unterweisung der Mitarbeiter 7.3.3 Schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigaben 8. Anlagen 9. Genehmigungsvermerk -See 36
Inhalt Explosionsschutzdokument 1. Angabe des Betriebsbereiches Stationsname, Stationskürzel Standort 2. Verantwortlicher für den Betriebsbereich Betriebsleiter, Betriebsbereich Anlagenverantwortlicher Verantwortliche Elektrofachkraft -See 36
Inhalt Explosionsschutzdokument 3. Kurzbeschreibung der baulichen und geografischen Gegebenheiten Die GDRM-Anlage xxx besteht aus dem Betriebsgebäude und den Außenanlagen. Im Betriebsgebäude sind Regler-, Heizungs- und Elektroraum untergebracht. Im Bereich der Außenanlagen befinden sich Vorwärmer, Filter und Molchschleuse. Die örtliche Anordnung der Komponenten ist dem Stationslageplan (Anlage 1) zu entnehmen. -See 36
Inhalt Explosionsschutzdokument 4. Verfahrensbeschreibung Die M+R-Station xxx dient dazu, den schwankenden Eingangsdruck auf einen konstanten Ausgangsdruck zu regeln und den Gasdurchfluss zu messen. Hierfür werden die Anlagenkomponenten Filter, Abscheider, Gasmessung, Gasvorwärmung und Gasdruckregelung benötigt. Im Filter bzw. Abscheider werden feste und flüssige Gasbegleitstoffe (Staub und Erdgaskondensat) herausgefiltert. In der Messanlage wird die durchgesetzte Gasmenge erfasst und zur Abrechnung gespeichert. Aufgrund des Joule-Thomson-Effektes (Absinken der Gastemperatur bei der Druckreduzierung) muss das Erdgas vor der Druckregelung vorgewärmt werden. Die Gasdruckregelung übernimmt dann die Regelung des Ausgangsdruckes einschließlich der Absicherung des nachgeschalteten Leitungsnetzes mittels Sicherheitsabsperr- bzw. -abblaseventile. Die Verfahrenstechnik mit Angabe der Auslegungsparameter (Eingangsdruck, Ausgangsdruck, Temperatur, Durchflussmenge, etc.) ist detailliert im R&I-Schema dargestellt (Anlage 2). -See 36
Inhalt Explosionsschutzdokument 5. Stoffdaten Folgende Stoffe können auf der Station vorhanden sein: Erdgas getrocknet (G260) Odoriermittel. Die entsprechenden sicherheitstechnischen Kennzahlen sind den jeweils gültigen EU-Sicherheitsdatenblättern ( 14 GefstoffV) des Gaslieferanten zu entnehmen. -See 36
Inhalt Explosionsschutzdokument 6. Beurteilung des Explosionsrisikos (EX-RL)* 6.1 Auftreten von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre im Inneren von Apparaturen und der Umgebung der Anlage Im Innern der Rohrleitungen (Überdruck) befindet sich zu 100 Vol.-% Erdgas, d.h. dort ist keine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden. Bei Normalbetrieb wird keine gefahrdrohende Menge explosionsfähiger Atmosphäre in die Umgebung der Anlage (Anlage ist technisch dicht) freigesetzt. Betriebsmäßige Gasfreisetzungen in den Aufstellungsraum über Atmungsventile (70-150 I/h) sind nicht vorhanden. Im Freien kann bei Normalbetrieb explosionsfähige Atmosphäre beim automatischen Abblasen oder Entspannen auftreten (siehe Ex-Zonenplan). Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten kann explosionsfähige Atmosphäre freigesetzt werden, z. B. beim Entspannen von Leitungsabschnitten oder Öffnen von Behältern. -See 36 * der Punkt 6 könnte auch in einer gesonderten Gefährdungsbeurteilung abgehandelt werden, auf die an dieser Stelle verwiesen werden könnte.
Inhalt Explosionsschutzdokument 6.2 Beurteilung des Vorhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens von Zündquellen einschließlich elektrostatischer Entladungen Mögliche Zündquellen in der Anlage können sein: Elektrische Betriebsmittel Elektrostatische Aufladungen (z. B. von Personen) Mechanisch erzeugte Funken (z.b. Lüfter, Kran sofern vorhanden) Heiße Oberflächen (sofern vorhanden) Weitere Zündquellen sind in der BGR 104 aufgeführt, die ggf. zu berücksichtigen sind. Ein Wirksam werden der angeführten Zündquellen ist durch die unter Punkt 7 beschriebenen Schutzmaßnahmen sicher verhindert. -See 36
Inhalt Explosionsschutzdokument 6.3 Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen Für die betrachtete Anlage sind aufgrund der in diesem Explosionsschutzdokument beschriebenen Schutzmaßnahmen Explosionen nicht zu erwarten. Aus diesem Grund ist eine Betrachtung der Auswirkungen von Explosionen nicht erforderlich. -See 36
Inhalt Explosionsschutzdokument 7. Schutzkonzept Das Schutzkonzept beinhaltet Maßnahmen des primären Explosionsschutzes (Ex-Rl, Kapitel E1) sekundären Explosionsschutzes (Ex-Rl, Kapitel E2) organisatorische Maßnahmen -See 36
-See 36 Explosionsschutz Inhalt Explosionsschutzdokument 7.1 Technische Schutzmaßnahmen Die GDRM-Anlage xxx wurde nach den Anforderungen der DVGW-Arbeitsblätter G491, G492 von einem nach DVGW-Arbeitsblatt G493/I zertifizierten Unternehmen errichtet und von einem nach den entsprechenden DVGW-Arbeitsblättern zugelassenen Sachverständigen abgenommen. Folgende Schutzmaßnahmen wurden realisiert: natürlich Lüftung des Aufstellungsraumes Explosionsgeschützte Elektroinstallation gemäß DIN VDE 0165 (Geräte/Betriebsmittel entsprechen RL 94/9/EG) Maßnahmen des Potenzialausgleiches und des Blitzschutzes elektrostatisch ableitfähiger Fußbodenbelag im Aufstellungsraum (Mitarbeiter tragen ableitfähiges Schuhwerk) mechanisch erzeugte Funken an der Kranlaufkatze werden vermieden durch eine geeignete Materialkombination Kette/Laufrad (Bronze/Stahl); vgl. DIN EN 13463-1 Heiße Oberflächen können nicht auftreten Warn- und Verbotszeichen (Rauchen und offenes Feuer verboten) Durch verschließbare Zugangstüren und eine betriebsinterne Zugangsordnung ist der Zutritt Unbefugter ausgeschlossen. Die GDRM-Anlage xxx wird gemäß DVGW-Arbeitsblatt G495 gewartet und instandgehalten und ist somit technisch dicht. Bezüglich der ausgeführten technischen Schutzmaßnahmen könnte auch auf eine vorhandene Betriebsmitteldokumentation verwiesen werden.
-See 36 Inhalt Explosionsschutzdokument 7.2 Ex-Zonenplan Bei Normalbetrieb sind explosionsgefährdete Bereiche der Zone 0 nicht vorhanden, die übrigen Bereiche (Zone 1 oder 2) sind im Ex-Zonenplan dargestellt (Anl. 3). Nicht gekennzeichnete Bereiche sind als ex-freie Bereiche anzusehen. 7.2.1 Inneres der Apparatur Im Innern von Apparaturen befindet sich zu 100 Vol.-% Erdgas, d.h. dort ist keine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden. 7.2.2 Umgebung der Apparatur Gemäß DVGW-Arbeitsblatt G491 ist der Aufstellungsraum als explosionsgefährdeter Bereich der Zone 2 klassifiziert. Bei im Freien installierten Anlagenteilen (Rohleitungen, Schieber, etc.) befinden sich bei Normalbetrieb in deren Umgebung keine explosionsgefährdete Bereiche. Im Bereich der Mündungen von Abblase- oder Entspannungsleitungen kann explosionsfähige Atmosphäre auftreten.
Gasanlagen/Zoneneinteilung Zur Einstufung explosionsgefährdeter Bereiche für Gasanlagen (Zoneneinteilung) kann zurückgegriffen werden auf: - EX-RL Beispielsammlung - Unfallverhütungsvorschrift BGV C6 (Anhang) - div. DVGW-Arbeitblätter (z. B. G 491 Anhang 3) -See 30
Zoneneinteilung für Gasanlagen Einteilung explosionsgefährdete Bereiche in Zonen Normalbetrieb Zone 0 Zone 1 Zone 2 -See 09
Beispiel Zoneneinteilung GDRM-Anlage -See 34
Inhalt Explosionsschutzdokument 7.3 Organisatorische Maßnahmen 7.3.1 Prüfungen durch befähigte Personen Von befähigten Personen werden Prüfungen vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen durch-geführt (speziell zum EX-Schutz). Hierzu gehören Sachverständige nach DVGW-Arbeitsblatt G491, Sachkundige nach DVGW-Arbeitsblatt G495 und Elektrofachkräfte mit Kenntnissen auf dem Gebiet des Explosionsschutzes. -See 36
Anlagen, die von EG-Richtlinie 94/9/EG (Atex 100a) erfasst werden: -See 16
Inhalt Explosionsschutzdokument 7.3.2 Unterweisung der Mitarbeiter Die Mitarbeiter werden regelmäßig (jedoch mindestens einmal jährlich) über die bei ihrer Tätigkeit auftretenden Gefahren, die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen und die speziellen Anforderungen des Explosionsschutzes gemäß Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument der XYZ unterwiesen. Die Unterweisungen werden schriftlich dokumentiert. 7.3.3 Schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigaben -See 36 Die entsprechenden Unterlagen wie Betriebs- und Verfahrensanweisungen, Schweißerlaubnisscheine, Freischaltgenehmigungen, Sperrpläne etc., werden vom Verantwortlichen des Betriebes erstellt und den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt.
Inhalt Explosionsschutzdokument 8. Anlagen Aufgeführt werden alle in Bezug genommenen Anlagen mit Zeichnungsnummer und Bemerkungen (Anm.: Unterscheiden sich vergleichbare Anlagen nur durch Lageplan, R&I-Schema und ggf. EX-Zonenplan, können diese z. B. in einem gemeinsamen Explosionsschutzdokument zusammengefasst werden, wobei unter 8. Anlagen jeweils die individuellen Dokumente für die speziellen Anlagen aufzuführen wären.) 9. Genehmigungsvermerk Beinhaltet z. B. Erstellungsdatum, Änderungsdatum, Art der durchgeführten Änderung und Unterschrift. -See 36