Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband. Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr

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Transkript:

Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr

SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses ezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. argeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Partner Die unterstützt Ihre Kunden bei der Umsetzung der SEPA und bietet Ihnen neue, zukunftsorientierte SEPA-Produkte an. Seite 2

Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land elgien ulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Seite 3

SEPA wird Wirklichkeit Einheitliche asisverfahren im EU-Zahlungsverkehr Europaweit einheitliche Formate auf XML-asis Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU-Zahlverfahren 1. Schritt 2. Schritt SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer SCT) am 28.01.2008 eingeführt SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit SDD) am 01.11.2010 in der Sparkassen- eingeführt 3. Schritt Nationale Zahlverfahren in Euro werden am 01.02.2014 abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt * EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/ 2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc. Seite 4

IAN und IC Die zukünftige Kontokennung IAN International ank Account Number/ Internationale ankkontonummer esteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der ankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen IC usiness Identifier Code/Internationale ankleitzahl esteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut (z.. NOLADE21NOH) eispiel: Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig ankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) DE 87 12345678 0012343121! IAN und IC sind auf den Kontoauszügen, im Online-anking und auch auf neuen SparkassenCards zu finden Seite 5

Die SEPA-Überweisung Seite 6

Neues SEPA-Überweisungsformular eleglos oder per Formular in Euro überweisen Hinweistexte erleichtern ab 01.02.2014 das Ausfüllen! Auch als Zahlschein für Ihre Rechnungen erhältlich Seite 7

Die SEPA-Überweisung eleglos oder per Formular in Euro überweisen 1 Zur eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers muss bei der SEPA-Überweisung die IAN und ggf. der IC angegeben werden. ei Inlandszahlungen bis 31.01.2016 ist die IAN ausreichend. Ab 01.02.2016 gilt IAN-Only europaweit. 1 HOTEL DE PARIS E68539007547034 ANKE 2 2 3 Die SEPA-Überweisung kann ausschließlich für Euro- Zahlungen genutzt werden. Der Kontoinhaber muss bei der SEPA-Überweisung ebenfalls seine IAN angeben. 3 MAX MUSTERMANN 58123546780123456789 4 4 Die SEPA-Überweisung trägt den Textschlüssel 16. Seite 8

Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen lick 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. IAN und ggf. IC statt Kontonummer und ankleitzahl Auftragswährung ist immer Euro Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages ab 01.02.2014 Überweisungen werden in voller Original-etragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts XML-basiertes SEPA-Datenformatstatt DTAUS Seite 9

Die SEPA-Lastschrift - asis-lastschrift - Seite 10

Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-asis-Lastschriftverfahren im Überblick (I) Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Lastschriftmandat ist eine Ermächtigungfür den Zahlungsempfänger, fällige eträge einzuziehenund eine Weisungan die ank des Zahlungspflichtigen Lastschriften einzulösen. Ein exaktes Fälligkeitsdatumzur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden. Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformationdes Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z.. durch einen Vertrag oder eine Rechnung). Seite 11

Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-asis-Lastschriftverfahren im Überblick (II) Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (5 Geschäftstage bei Erst-/Einmalund 2 Geschäftstage bei Folgelastschriften). Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach elastung. Erfolgt eine elastung ohne gültiges SEPA- Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monatenach der elastungsbuchung. Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. http://glaeubiger-id.bundesbank.de Das XML-basierte SEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format). Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online). Seite 12

Der Ablauf einer SEPA-asis-Lastschrift ähnelt dem Ablauf im bisherigen Verfahren Zahlungsempfänger (ZE) 1 2 Zahlungspflichtiger (ZP) 0 7 3 0 6 1. Inkassostelle (Kreditinstitut des ZE) 4 5 Zahlstelle (Kreditinstitut des ZP) 0. Inkassovereinbarung (ZE)/ Kundenbedingungen Lastschrift (ZP) 1. Unterschriebenes Mandat 2. Vorabinformation(z.. D-14) 3. Initiierung Lastschrift (D-14 bis D-5 bzw. D-2) 4. Initiierung Vorlage bei Zahlstelle (D-5 bzw. D-2) 5. Zahlungsverrechnung (D) 6. Kontobelastung Zahlungspflichtiger (D) 7. Gutschrift Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift Seite 13

Die SEPA-Lastschrift - Firmen-Lastschrift - Seite 14

Frühe Finalität bei Lastschriftzahlungen: Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Die SEPA-Firmen-Lastschrift hat folgende esonderheiten: Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch. Verbraucher sind als Zahlungspflichtige nicht zugelassen. Die Vorlagefrist bei der Zahlstelle (ank des Zahlungspflichtigen) beträgt einheitlich einen Tag. Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das Mandat bei seinem Kreditinstitut bestätigen (Mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie des Mandats). Seite 15

Das SEPA-Lastschriftmandat Seite 17

Die SEPA-Lastschrift: Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigtden Zahlungsempfänger, den fälligen etrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weistdie ankdes Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriftenund muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Information zu Rückgaberechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren Seite 18

Das SEPA-Lastschriftmandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IAN und ggf. IC Unterschrift und Unterschriftsdatum Abbildung: SEPA-asis-Lastschriftmandat Seite 19

Das SEPA-Lastschriftmandat Einfache Kontrolle durch neue Identifikationsmerkmale Die Gläubiger-Identifikationsnummer(kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner ankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ 01234567890 Quelle: Deutsche undesbank Sie kann ausschließlich bei der Deutschen undesbank im Internet beantragt werden: http://glaeubiger-id.bundesbank.de Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ) Die Mandatsreferenzdient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Lastschriftmandat vergeben Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (z.. Vertrags-/Kundennummer) Seite 21

ereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-asis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden Mit der Änderung der edingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-asis-Lastschriftverfahren zum 09.07.2012 ist der Grundstein für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschrift-Mandat gelegt. ei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie als Lastschrifteinreicher nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen: Eine Inkassovereinbarungfür die Nutzung von SEPA-asis-Lastschriften mit der Sparkasse Nordhorn abschließen. Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstammdaten einpflegen. Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren. Seite 22

Die SEPA-Migrationsverordnung Seite 25

Der Umstellungsaufwand für Privatkunden ist überschaubar weil die eigene IAN und der IC auf den Kontoauszügen, im Online-anking und zukünftig auch auf neuen SparkassenCards leicht zu finden sind. weil bis zum 31. Januar 2016 Konvertierungshilfen für IAN und IC bei SEPA- Überweisungen angeboten werden. weil nur einige neue Auftragsmerkmale und egriffe (z.. IAN, IC, SEPA- Überweisung und SEPA-Lastschriftmandat) dazukommen. weil die Umstellung bestehender Einzugsermächtigungen auf SEPA- Lastschriftmandate durch den Zahlungsempfänger erfolgt. weil beim SEPA-Überweisungsvordrucknur Kontonummer und ankleitzahl durch IAN und ggf. IC ersetzt werden. Seite 28

Die SEPA-Migration im Verein vorbereiten Seite 29

Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden Wichtige Handlungsfelder: Eigene IAN und IC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IAN und IC umstellen Organisation und Abläufe anpassen Software (Finanzbuchhaltung, Electronic anking ) an SEPA-Datenformat* anpassen Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten Zahlungen möglichst beleglos einreichen Eigene Kunden/Mitglieder rechtzeitig über Änderungen informieren! Zum Umrechnen von Kontonummer/LZ in IAN und IC stehen Konvertierungstools zur Verfügung * ISO 20022 XML-Standard Seite 30

Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschrift sind weitere Handlungen in den Vereinen erforderlich Entscheidung, ob SEPA-asis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll Gläubiger-ID bei der undesbank beantragen SEPA-Inkassovereinbarung mit der abschließen Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung dermandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Verein) Checkliste und weitere Infos: http://www.sparkasse-nordhorn.de/sepa Seite 31

Unterstützungsangebote Ihrer Sparkasse für die SEPA-Umstellung SEPA-Account-Converter Kundenstammdaten mit Konto/LZ auf IAN/IC wandeln Für Einzelkonten und Dateien mit vielen Kontodatensätzen SEPA-File-Converter Umwandlung von DTAUS/DTAZV- Dateien in SEPA-XML-Format Einlesen von erforderlichen SEPA-Zusatzinformationen XML-Checker Prüfung SEPA-XML-(Fremd-)Dateien auf (syntaktische und semantische) Fehler DTA SEPA Mapping Regeln Umwandlungsregeln für Überweisungsdaten! Nähere Informationen erhalten Sie im Electronic anking-center Seite 33

Das neue SEPA-Datenformat + + +! Ist der Datensatz für die SEPA-Lastschrift und die SEPA-Überweisung XML als Syntax (ISO-Standard 20022) Ab 01.02.2014 dürfen Zahlungen ausschließlich in diesem Datenformat eingereicht und verarbeitet werden Standardkonform und damit zukunftssicher durch Spezifikationen des European Payments Council bzw. der Deutschen Kreditwirtschaft Marktgängige Electronic anking-produkte unterstützen bereits die SEPA-Zahlungen (z.. SFirm 2.5) bzw. werden derzeit fit gemacht Einreichung in nur einer Datei für: Mehrere Konten und/oder Ausführungs- bzw. Fälligkeitstermine und/oder Erst-, Folge- und Einmallastschriften Unser Service für Sie: Kostenloser Download der SEPA-Datenformat-Spezifikation unter: www.sparkasse.de/sepa Seite 39

Zum Schluss NOCH FRAGEN? Seite 43