Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr
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- Julia Gerber
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Transkript
1 Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Ihre begleitet Sie als zuverlässiger Partner 23. und 25. April 2013
2 Auf dem Weg zum europäischen innenmarkt 1999 Eurobuchgeldeinführung 2002 Eurobargeldeinführung 2009 Europ. ZV-Raum(SEPA) 2014 Abschaltung nationalen ZV Seite 2
3 SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition - einheitlicher Euro- Zahlungsverkehrsraum -inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln Ziele -grenzenloses ezahlen in ganz Europa (32 Staaten) -einfach, sicher und effizient Partner Ihre unterstützt Sie als Kunden bei der Umsetzung der SEPA Seite 3
4 Endtermin nationale Zahlverfahren werden zum abgeschaltet Wir helfen Ihnen bei den notwendigen Anpassungen und Änderungen. Seite 4
5 Die SEPA-Überweisung Seite 5
6 Neues SEPA-Überweisungsformular eleglos oder per Formular in Euro überweisen Hinweistexte erleichtern ab das Ausfüllen. -> IAN only in Deutschland ab 2014 / EU ab 2016 Seite 6
7 IAN und IC Die neue Kontokennung IAN International ank Account Number/ Internationale Kontonummer esteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der ankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen IC usiness Identifier Code/Internationale ankleitzahl Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut YLA DE M1 DAH = eispiel: Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig ankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) DE ! IAN und IC sind auf Ihren Kontoauszügen, im Online-anking und zukünftig auch auf neuen ncards zu finden Seite 7
8 IAN und IC auf Ihrem Kontoauszug Seite 8
9 Die SEPA-Lastschrift Seite 9
10 Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-asis-Lastschriftverfahren im Überblick (I) Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. Der Verein benötigt von den Mitglieder ein SEPA-Lastschriftmandat(bisher Einzugsermächtigung) Das Lastschriftmandat ist eine Ermächtigungfür den Verein, fällige eträge einzuziehenund eine Weisungan die ank des Mitglieds, Lastschriften einzulösen. Neu: Ein exaktes Fälligkeitsdatumzur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden. Neu: Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformationdurch den Verein an das Mitglied erforderlich (z.. durch Einladung zur Jahreshauptversammlung ). Seite 10
11 Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-asis-Lastschriftverfahren im Überblick (II) Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (6 Geschäftstage (GT) bei Erst- /Einmal- und 3 GT bei Folgelastschriften). Ein Erstattungsrecht des Mitglieds ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach elastung. Erfolgt eine elastung ohne gültiges SEPA- Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Mitlgiedsbis zu 13 Monatenach der elastungsbuchung. Der Verein benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (xml-format nur online). Seite 11
12 Vergleich: SEPA-asis-Lastschriftverfahren und deutsches Einzugsermächtigungsverfahren Nutzungsmöglichkeit Festes Fälligkeitsdatum Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats Kundenkennung Geltungsdauer des Mandats Aufbewahrung des Originalmandats SEPA-asis-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in Euro) Ja 8 Wochen ab elastung Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) IAN und ggf. IC (IC ab 2014 bzw optional) Unbefristet, aber Mandatsverfall nach 36 Monaten bei Nichtnutzung eim Zahlungsempfänger Einzugsermächtigungsverfahren National (in Euro) Nein (bei Sicht) 8 Wochen ab elastung* Nein Kontonummer und LZ Unbefristet, bis auf Widerruf eim Zahlungsempfänger * Ab mit Änderung der Lastschriftbedingungen Seite 12
13 Das SEPA-Lastschriftmandat Seite 13
14 Das SEPA-Lastschriftmandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IAN und ggf. IC Unterschrift und Unterschriftsdatum Abbildung: SEPA-asis-Lastschriftmandat Seite 14
15 Das SEPA-Lastschriftmandat Einfache Kontrolle durch neue Identifikationsmerkmale Die Gläubiger-Identifikationsnummer(kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers (Verein) unabhängig von seiner ankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ Quelle: Deutsche undesbank Sie kann ausschließlich bei der Deutschen undesbank im Internet beantragt werden: Der Link hierzu befindet sich auf Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei alphanumerisch belegbar (Vorbelegung ZZZ) Die Mandatsreferenzdient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (z.. Mitgliedsnummer, fortlaufende Nummer) Seite 15
16 ereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-asis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden ei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie nur noch folgende Aktivitäten durchführen: Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben. Den Zahlungspflichtigenvor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, Fälligkeitstermin, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren.! Eine Umdeutung ist nur möglich, wenn eine gültige, schriftliche Einzugsermächtigung vorliegt! Ein Nachweis über die Mitteilung der Umdeutung muss aufbewahrt werden. Seite 16
17 Umdeutung über den Kontoauszug Seite 17
18 Handlungsfelder: 1. Gläubiger-ID beantragen Seite 18
19 Handlungsfelder: 2. Inkassovereinbarung mit der schließen Inkassovereinbarung ermöglicht Ihnen Lastschriften einzuziehen Seite 19
20 Handlungsfelder: 3. Kontodaten umstellen Kontonummer und ankleitzahl in IAN und IC konvertieren Seite 20
21 Handlungsfelder: 4. Logik für Mandatsreferenz festlegen maximal 35 Zeichen alphanumerisch frei wählbar (Sonderzeichen und Umlaute nicht verwenden) eispiel Mitgliedsnummer fortlaufende Nummerierung Einbezug von eitrittsjahr, Spartennummer etc. JJJJ-MM-TT-VN Tennis-1234 ggf. automatisch durch Vereinssoftware Seite 21
22 Handlungsfelder: 5. Formulare / Mitgliedsanträge etc. umstellen IAN und IC in Formulare aufnehmen Mandat im Mitgliedsantrag aufnehmen etc. Muster auf Seite 22
23 Handlungsfelder: 6. Vorabinformation erstellen Vorlage für Vorabinformation erstellen Mitglied muss mind. 14 Tage vor Einzug informiert werden Frist kann verkürzt werden (Das Mitglied muss noch ausreichend Zeit haben um für Kontodeckung sorgen zu können) Vorabinfo muss an den Zahlungspflichtigen gerichtet sein eispiel: Minderjähriges Kind ist das Vereinsmitglied. Als Kontodaten sind die der Eltern angegeben. Vorabinformation muss an die Eltern gerichtet sein Seite 23
24 Handlungsfelder: 7. Einholung fehlender SEPA-Mandate liegt keine schriftliche Einzugsermächtigung vor, wird ein neues SEPA-Mandat benötigt Muster auf Ohne gültiges Mandat kann die Zahlung innerhalb von 13 Monaten durch den Zahlungspflichtigen zurückgegeben werden. Seite 24
25 Handlungsfelder: Zusammenfassung 1. Gläubiger-ID beantragen 2. Inkassovereinbarung mit der schließen 3. Kontodaten umstellen 4. Logik für Mandatsreferenz festlegen 5. Formulare / Mitgliedsanträge etc. umstellen 6. Vorabinformation erstellen 7. Einholung fehlender SEPA-Mandate Seite 25
26 Technik Einreichung von Lastschriften nur noch beleglos keine Abgabe von Disketten/Datenträgern mehr möglich über Onlinebankingwww.sparkasse-dachau.deoder per Onlinebankingprogramm Seite 26
27 Starten Sie jetzt beginnen Sie frühzeitig mit der Umstellung ab dem 1. Februar 2014 ist nur noch SEPA möglich Ihr Kundenberater unterstützt Sie gerne persönliche eratung in Ihrer Geschäftsstelle Internetauftritt Seite 27
28 Live-Demo Account-Converter Seite 28
29 Thementische eratung (Weiß) SEPA-Check etc. Infomaterialien (Rot) roschüren Internetauftritt etc. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Die übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, sind Haftungsansprüche ebenso ausgeschlossen. Diese Erklärung gilt auch für alle ausgebrachten Links. Seite 29
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