Inhalt. Allgemeines Pflichtpraktikum Arbeitsverhältnis Praktikanten-Arbeitsverhältnis Arbeitsrechtliche Bestimmungen Arbeiten im Ausland FAQ

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Transkript:

Inhalt Allgemeines Pflichtpraktikum Arbeitsverhältnis Praktikanten-Arbeitsverhältnis Arbeitsrechtliche Bestimmungen Arbeiten im Ausland FAQ 2

Allgemeines Erscheinungsformen Pflichtpraktikum Volontariat Ferialarbeitsverhältnis (Ferienjob) 3

Pflichtpraktikum In den Lehrplänen vorgeschrieben Ergänzung der theoretischen Ausbildung Dauer hängt vom Lehrplan ab Ausbildungsverhältnis vs. Arbeitsverhältnis Besonderheit im Hotel- und Gastgewerbe: Arbeitsverhältnis 4

Arbeitsverhältnis I Arbeitsleistung gegen Entgelt Durch Arbeitsvertrag (PraktikantInnenvertrag) begründet Persönliche Abhängigkeit Einordnung in die betriebliche Organisation Vorgegebene Arbeitszeiten/-ort Bindung an Weisungen und Kontrolle des Arbeitgebers 5

Arbeitsverhältnis II Arbeitsrecht kommt zur Anwendung Kollektivvertrag kommt zur Anwendung Sozialversicherung EFZ bei Krankheit Urlaubsanspruch (zwei Tage/Monat) aliquotes WG, UG 6

Praktikums-Arbeitsvertrag I Praktikantenvertrag = Dienstzettel Name und Anschrift des Dienstgebers/Arbeitnehmers Beginn und Ende des Praktikums Arbeitsort Einstufung, vorgesehene Verwendung/ KV Grundgehalt, weitere Entgeltbestandteile, Fälligkeit Urlaubsausmaß vereinbarte tägliche/wöchentliche Arbeitszeit Quartier, Verpflegung eine Vorlage findet man auf der HP der AK 7

Praktikums-Arbeitsvertrag II 8

Praktikums-Arbeitsvertrag III 9

Praktikums-Arbeitsvertrag IV 10

Arbeitsrechtliche Bestimmungen I Ende und Auflösung Praktikantenverhältnisse sind befristete Dienstverhältnisse Enden mit Ablauf der Zeit automatisch Aber: Vorzeitige, einvernehmliche Auflösung jederzeit möglich Sonst nur zulässig, wenn sich der DG oder DN etwas zu Schulden kommen lässt 11

Arbeitsrechtliche Bestimmungen II Arbeitszeit Jugendliche bis 18 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich Achtung: KV kann bis zu 9 Stunden erlauben Jugendliche über 18 Gemäß Arbeitszeitgesetz 12

Arbeitsrechtliche Bestimmungen III Arbeitszeit Nachtruhe Jugendliche über 16 dürfen von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr nicht beschäftigt werden Achtung: KV kann bis zu 9 Stunden erlauben Sonntagsruhe Jugendliche dürfen an jedem 2. Sonntag beschäftigt werden Die Hälfte der Sonntage müssen dabei frei bleiben 13

Arbeitsrechtliche Bestimmungen IV Überstunden Jugendliche bis 18 Überstunden sind verboten (Aufzeichnungen führen!) Achtung: KV kann bis zu 9 Stunden erlauben Jugendliche über 18 Überstunden sind zulässig Für Überstunden gebührt ein Zuschlag von 50 % zum Normallohn oder Zeitausgleich Achtung: Überstunden verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 4 Monaten nach Lohnabrechnung schriftlich geltend gemacht werden 14

Arbeitsrechtliche Bestimmungen V Arbeitszeitaufzeichnungen AG muss Arbeitszeitaufzeichnungen führen Praktikanten sollen eigene, detaillierte Arbeitszeitaufzeichnungen führen (WICHTIG!!) Empfehlung: Auch von Arbeitskollegen oder AG unterschreiben lassen 15

Arbeitsrechtliche Bestimmungen VI Entlohnung Findet sich im Kollektivvertrag Anspruch auf Lehrlingsentschädigung für das korrespondierende Lehrjahr sind dem vorangegangenem Schuljahr zuzurechnen Entschädigung lt. KV (brutto; Bgld ab 01.05.2015!): 1. Lehrjahr 625,-- 2. Lehrjahr 695,-- 3. Lehrjahr 830,-- 4. Lehrjahr 910,-- Abzüglich: SV-Beitrag 15,20 % (für ArbeiterInnen unter 1.179 Euro) 16

Arbeitsrechtliche Bestimmungen VII Sonderzahlungen (WG, UG) Finden sich im Kollektivvertrag Praktikanten, die mindestens 2 Monate beschäftigt sind haben Anspruch auf aliquoten Teil Urlaub Anspruch auf 2,08 Urlaubsstage oder 2,5 Werktage pro Monat In der Praxis kaum verbraucht, sondern finanziell abgegolten (UEL) 17

Arbeitsrechtliche Bestimmungen VIII Lohnabrechnung Jedem Praktikanten ist eine Lohnabrechnung auszuhändigen Bestehend aus: Bruttolohn, SV-Beitrag, LSt, sonstige Abgaben, Überstundenzuschläge etc. Keine Verzichtserklärungen unterschreiben (genau lesen!!) 18

Auslandspraktikum Schön, aber ACHTUNG Eignung von Praxisstelle im Ausland mit Schule absprechen Arbeits- und Sozialrecht gilt für das jeweilige Land Tipps Lohn, Arbeitszeit, Verpflegung, Informieren (Botschaft, Außenministerium) Interessensvertretung kontaktieren Beschäftigungsbewilligung (außerhalb der EU) Rechtsschutzversicherung abschließen 19

Weitere Tipps: Vertrag genau lesen!! (verschiedene Dienstorte) immer mit der Schule abstimmen Vorfälle mit dokumentieren Lohnansprüche verfallen bitte rasch geltend machen Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist nicht kündbar (einvernehmliche Auflösung oder begründet möglich) 20

FAQ Vorher Schnuppern Praktikantenverträge (Probezeit, Quartier, Konventionalstrafe) Im Praktikum Krankheit (zb Blinddarm), Unfälle (zb Sehnenriss am Daumen), Arbeitszeit (zb Überstunden), Entlohnung (zb 10 Euro/Tag für Essen abziehen) Danach Lohnabrechnung Lohnsteuerausgleich 21

Resumé Praktikum als Ergänzung zur Ausbildung sehen Soll auch Spaß machen Arbeitserfahrung sammeln Bei Problemen Weiß man, wo man sich informieren/wenden kann Wir sind für Sie/Dich da Viel Erfolg und viel Spaß beim Praktikum 22

Ende Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Noch Fragen? 02682 740-3164 martin.giefing@akbgld.at 23